Roger Lewentz
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch ich finde es viel schöner, wenn man sich hier Aug in Aug gegenübersteht, miteinander diskutiert und die Klinge kreuzt. Das ist Salz in der Suppe jeder politischen Diskussion. Ich war lange Jahre in einem Ortsgemeinderat und im Kreistag. Das gehört einfach dazu. Die Argumente sind dann ganz anders auszutauschen. Ich glaube, das ist uns allen sehr bewusst. Man muss aber auch eines sagen: Als wir am 3. Juni 2020 als eines der ersten Bundesländer diese Regelung auf den Weg gebracht haben, war es auch zum Schutz unserer kommunalen Gliederungen bitter notwendig, diese Reaktion gemeinsam umzusetzen und zu organisieren. Wir haben damals gesagt, wir wollen das auch tun, um Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte nicht immer in Eilentscheidungspflichten bringen zu müssen, sondern damit wir Wege finden, mit denen wir trotz der Pandemie kommunal handlungsfähig bleiben. Man muss sagen, die Pandemie hat schließlich noch einmal einen ganz eigenen Entscheidungs- und Beratungsbedarf in den Kommunen mit sich gebracht. Als wir gesagt haben, wir begrenzen das auf eine gewisse Zeit und bis zum 31. verlängert haben, waren wir der Meinung, dann muss es hinter uns liegen. Also ging es um eine Übergangszeit: Wie organisieren wir eine Ausnahmesituation? Jetzt haben wir festgestellt, dass wir noch einmal verlängern müssen wegen der anhaltenden Pandemie, und es geht ja auch uns so. Heute sitzen wir hier mit Masken. Teile der Kollegen sitzen oben auf der Tribüne, um alles zu entzerren. Wir müssen einfach reagieren. Das müssen wir auch im Interesse der Kommunen. Deswegen ist es gut und richtig – ich möchte mich bei den antragstellenden Fraktionen sehr herzlich bedanken –, dass wir bis zum 31. März 2022 verlängern. (Abg. Michael Hüttner, SPD: 2023!) – 2023. Habe ich 2022 gesagt? Das wäre nicht lang genug. (Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Das wäre gerade einmal bis nach meinem Geburtstag. Das wäre nicht ausreichend. Also, 2023. Ich finde es auch richtig, dass wir ein sehr starkes Votum und eine erste Beurteilung von der kommunalen Ebene bekommen haben; denn das sind diejenigen, die damit umgehen müssen. Sie haben insgesamt gesagt: Ja, wir können mit diesen Maßnahmen, Videokonferenzen und andere Dinge mehr, gut umgehen. Sie sagen auch, Telefonschaltkonferenzen eignen sich nicht für eine kommunale Willensbildung. Ich glaube, wir sollten in Zeiten, in denen man über Pflichten oder Rechte auf Homeoffice und weitere Dinge diskutiert und sich im Beruflichen sehr an die Möglichkeiten, Videokonferenzen durchzuführen, gewöhnt hat – ich glaube, das gilt für uns alle –, die Diskussionen offen führen, was wir wie für die Zukunft regeln können; denn auch für die Zukunft wird von uns erwartet, dass wir regeln. Ich glaube, man kann es nicht komplett freigeben. Wenn ich zu Beginn gesagt habe – das geht uns allen so –, die beste demokratische Debatte ist die gemeinsam in einem Raum, in einem Saal, in einem Ratssaal geführte Debatte, dann können wir eine Ausnahmemöglichkeit nach meiner Einschätzung überlegen. Ob wir das an Naturkatastrophen, Epidemien und andere Ereignisse binden, muss man dann miteinander diskutieren. Wir sollten das mit den kommunalen Spitzenverbänden intensiv vorbesprechen. Dann müssen wir schauen, ob das zu einer Veränderung der Gemeindeordnung führt. Ich bin zunächst aber dankbar, dass wir bis zum 31. März 2023 diese Regelung auf den Weg bringen. Damit können die kommunalen Gremien dann auch gut umgehen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
