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Peter Stuhlfauth

AfD 19.01.2022 Sitzungen 18/14

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir gehen nun in das dritte Jahr, in dem unser Land, unsere Bürger, unsere Freiheit, unsere Grundrechte und unsere Wirtschaft unter den Folgen einer Virusvariante und den mit ihr verbundenen politischen Fehlentscheidungen und Maßnahmen leben und leiden müssen. (Abg. Marcus Klein, CDU: Ei, ei, ei!) Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften ist ein Kind dieser Zeit, natürlich ein vernünftiges. Es folgt der Erkenntnis, dass das Arbeiten von zu Hause aus eine sinnvolle Erweiterung unserer Arbeitswelt ist und Video- und Telefonkonferenzen und der elektronische Daten- und Informationsaustausch eine zumindest brauchbare Alternative für vergleichbare Arbeit am Arbeitsplatz darstellen können. So soll dieses Gesetz auch in den kommunalen Gremien in Rheinland-Pfalz für die nächsten Monate wieder rechtlich die Möglichkeit bieten, Beschlüsse in einem schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenz zu fassen. In Anbetracht der aktuellen Lage ist das sicher eine zweckmäßige Entscheidung, die wir von der Alternative für Deutschland aus diesem Grund mittragen werden. Lassen Sie mich Ihnen aber sagen, wir wären glücklicher, wenn wir statt zu Entscheidungen wie dieser endlich wieder an einen Punkt kommen würden, an dem die Verantwortungsträger die Prioritäten in dieser Pandemie bei einer schnellen und freiheitsorientierten Beendigung sehen würden und nicht bei einer Verwaltung über Jahre hinaus. Wir werden diese Gesetzesänderung natürlich mittragen, aber so wie unsere Bürger erwarten auch wir, dass wir nächstes Jahr um diese Zeit nicht erneut über eine Verlängerung entscheiden müssen. Danke. (Beifall der AfD)

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