Dr. Jan Bollinger
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf seitens der AfD-Fraktion dem Kollegen Tobias Vogt alles Gute und gute Besserung wünschen. Hoffentlich erholt er sich bald wieder. Meine Damen und Herren, bei der schweren Flutkatastrophe im Juli des vergangenen Jahres haben allein in Rheinland-Pfalz 135 Menschen ihr Leben verloren, im Nachbarland Nordrhein-Westfalen waren es 47 Menschen. Sehr viele mehr haben ihr Hab und Gut verloren. Der entstandene Schaden an öffentlicher Infrastruktur, an privaten Immobilien und mobilen Gütern wird auf über 30 Milliarden Euro veranschlagt. Aufgrund der in Rheinland-Pfalz relativ geringen Quote der gegen Elementarschäden versicherten Personen auch und gerade in den Risiko- bzw. Katastrophengebieten muss die öffentliche Hand hier einen beträchtlichen Teil der Betroffenen finanziell unterstützen. Warum ist die Versicherungsquote gerade in den Risikogebieten so gering, an der Ahr nach Expertenschätzungen um 40 %? Die Versicherungswirtschaft bietet Elementarschadenversicherungen an, in Risikogebieten allerdings zu exorbitant hohen Kosten, so hoch, dass sich viele Anwohner in den Risikogebieten das teilweise nicht leisten können, in jedem Fall aber aus Kostengründen darauf verzichten. Wenn nun bei Großschadensereignissen viele Bürger große materielle Schäden erleiden und die öffentliche Hand – das ist auch gut so – einspringt, dann belastet das die Staatsfinanzen und kann auch von den Versicherten als ungerecht empfunden werden. Seit Jahrzehnten wird daher, wie jetzt auch wieder, anlässlich von Großschadensereignissen immer wieder über Möglichkeiten diskutiert, zur Verbesserung der Elementarschadensquote in diesem Zusammenhang eine Pflichtversicherung für Elementarschäden vorzusehen, die aber von verschiedenen Gremien auf Bundes- und Landesebene immer wieder wegen verfassungsrechtlicher Bedenken verworfen wurde, letztmalig, wie eben ausgeführt wurde, von der Justizministerkonferenz 2017. Bei der gestrigen Expertenanhörung in der Enquete-Kommission „Katastrophenvorsorge“ haben wir erfahren, dass sich das in unserem Nachbarland Österreich sehr ähnlich verhält. Diese rechtlichen Bedenken sind nicht unnachvollziehbar, schließlich reden wir hier über einen schweren Grundrechtseingriff auf und in das Eigentum der Bürger. Das sieht wohl auch die CDU-Fraktion so, wenn sie in ihrem Antrag fordert, eine Pflichtversicherung als letztes Mittel in Erwägung zu ziehen, weil auf anderem Weg keine Abhilfe zu schaffen ist. Als andere Alternative schlägt die CDU-Fraktion im vorliegenden Antrag eine Opt-out-Regelung vor, um eine höhere Versicherungsquote zu erzielen, das heißt, den Versicherungsnehmern soll standardmäßig eine Gebäudeversicherung mit Elementarschadenversicherung angeboten werden. Sie behalten aber die Möglichkeit, die Elementarschadenversicherung aktiv abzulehnen. Auch Altverträge sollen umgestellt werden, es sei denn, die Versicherungsnehmer erklären ausdrücklich, auf die Elementarschadenversicherung verzichten zu wollen. Mit dem Opting-out als Instrument des theoretischen Ansatzes des Nudgings – Anstoß – gibt es durchaus positive Erfahrungen. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat eine Opt-out-Klausel für Elementarschadenversicherungen in seinen Musterklauseln enthalten. Gleichwohl besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass gerade die von Naturrisiken stärker betroffenen Haushalte aus den eben dargelegten Kostengründen die Opt-out-Klausel tatsächlich nutzen. Es wären dann daher in diesem Zusammenhang verbesserte Informationen sowohl von öffentlicher Seite als auch seitens der Versicherer über Elementarschadenversicherungen zwingend erforderlich. Dies ist übrigens auch eine Forderung des GDV. Vom GDV stammt auch die Forderung im CDU-Antrag, dass staatliche Unterstützung erst nach Großschadensereignissen und ab einer bestimmten Schadenshöhe gezahlt werden sollte. Die von der CDU-Fraktion aufgegriffenen Vorschläge des GDV können grundsätzlich durchaus Bausteine zur Verbesserung der Elementarschadenversicherungsquote sein. Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht werden wir aber als Landtag diesem wichtigen und auch kontroversen Thema nicht gerecht, wenn wir einfach ohne eigene Prüfungen die Empfehlungen der Versicherungswirtschaft kopieren und für die Umsetzung eine willkürliche Versicherungsquote und einen willkürlichen Zeitpunkt wählen. Meine Damen und Herren der CDU, im Übrigen können wir zwar von der Versicherungsbranche viel fordern, und eine Forderung des Landtags ist sicher nicht ohne moralisches Gewicht, aber formal ist Versicherungsrecht Bundesrecht. Dabei ist es aus unserer Sicht grundsätzlich legitim, dass sich der Landtag Rheinland-Pfalz mit dem für unser Land so wichtigen Thema befasst. Wir sollten bei derartigen Themen grundsätzlich mit Selbstbewusstsein als Landtag im Sinne unserer Bürger auch über den Bundesrat Impulse nach Berlin geben. Das sollte dann aber auf einer klaren Faktenbasis geschehen, was bei dem Antrag der CDU-Fraktion aus unserer Sicht nicht gegeben ist. Wie sehen bei diesem wichtigen Thema weiteren Informations- und Erkenntnisbedarf und schlagen zu dessen Ergründung eine Anhörung von Sachverständigen aus den Bereichen Wirtschafts-, Bau- und Versicherungswesen in den zuständigen Ausschüssen vor. Neben dem Innenausschuss kommen hier die Ausschüsse für Recht, Wirtschaft und Verbraucherschutz infrage. Wir beantragen daher Ausschussüberweisung und würden uns freuen, dieses wichtige Thema im zuständigen Ausschuss mit geeigneten Sachverständigen zu besprechen und zu analysieren. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
