landtag-rlp.de ↗

Philipp Fernis

FDP 19.01.2022 Sitzungen 18/14

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte über eine Elementarschadenversicherung und eine Pflicht, eine entsprechende Versicherung zu unterhalten, ist nicht neu. Sie kommt immer wieder, insbesondere nach großen, sehr öffentlichkeitswirksamen Schadenslagen auf und war zuletzt Gegenstand größerer politischer Beratungen nach der Flutkatastrophe an der Oder im Jahr 2002. Daraufhin hat die Justizministerkonferenz eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich unter Federführung des damaligen Bundesjustizministers mit dieser Thematik beschäftigt hat, aber letzten Endes zum Ergebnis gelangt ist, dass erhebliche rechtliche Bedenken einer entsprechenden Pflichtversicherung entgegenstehen. Gleichzeitig gab es politisch Verabredungen, die dahin gingen, dass der Staat deutlich darauf hinweist, dass es entsprechende Versicherungsmöglichkeiten gibt und er sich gleichzeitig bei künftigen Schadenlagen ein Stück weit zurückhalten wird. Nun ist es so gekommen, dass Rheinland-Pfalz und auch Nordrhein-Westfalen im Juli letzten Jahres von einer Katastrophe getroffen wurden, deren Ausmaß niemand vorhergesehen hat, und sodann in einer gemeinsamen politischen Kraftanstrengung von Bund und Ländern entschieden wurde, das materielle Leid, das mit dieser Katastrophe verbunden ist, so weit wie möglich zu verringern. Dieser Akt der Solidarität mit den betroffenen Menschen, hier auch staatliche Mittel in die Hand zu nehmen, ist natürlich die richtige Antwort auf eine solche Katastrophe, die man nicht vorhersehen konnte und die Menschen in einer Art und Weise getroffen hat, die unvorhersehbar war. Jetzt legt die CDU-Fraktion einen Antrag vor. Darin steht manches Wünschenswerte, aber dann doch sehr unkonkret. Darin steht, wir wünschen uns, dass wir die Elementarschadenversicherungsquote auf 80 % erhöhen. Warum 80 %? Auch 20 % wären immer noch ein erhebliches Schadpotenzial. Unabhängig davon steht darin nicht wirklich, wie das erreicht werden soll, insbesondere steht nichts darin, wofür der rheinland-pfälzische Landtag eine echte Regelungskompetenz hätte. Es steht darin, dass im Baurecht und im Wasserrecht verschärft werden soll, obwohl das im Jahr 2017 bereits geschehen ist und es viel zu früh ist, um die Auswirkungen dieser Regelungen zu berücksichtigen und zu beurteilen, weil wir doch alle wissen, dass die entsprechenden Umsetzungen in solchen Bereichen nun einmal eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Er ignoriert, dass die Justizministerkonferenz in Ansehung der Entwicklung einerseits der Versicherungsquote und andererseits der Schadensereignisse erneut eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, um die Frage mit Blick auf die sich möglicherweise auch verändernde Sachlage, mit Blick auf die höhere Wahrscheinlichkeit solcher Schadensereignisse, mit Blick auf die politisch auch richtige Realität, dass bei sehr großen Schäden dann doch in letzter Konsequenz die öffentliche Hand einspringt, erneut zu untersuchen. Deswegen ist es jetzt an der Zeit, diese Dinge alle einmal sorgfältig zu prüfen, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig auseinanderzusetzen und dann gegebenenfalls Entscheidungen zu treffen, aber nicht einen relativ abstrakten Antrag zu verabschieden, der keinen irgendwie gearteten konkreten Regelungsinhalt beinhaltet, sondern in der Tat außer der politischen Message, wir haben uns damit beschäftigt und wollen, dass es besser wird, keinen Inhalt hat. Es ist wirklich an der Zeit, diese Dinge jetzt einmal sorgfältig und strukturiert aufzuarbeiten und auch die Fragen aufzuarbeiten, die sich hinsichtlich der Versicherungswirtschaft stellen. (Abg. Thomas Weiner, CDU: Ausschussüberweisung! – Weitere Zurufe von der CDU) Ein Problem in der damaligen Diskussion vor inzwischen fast 20 Jahren war auch, dass man sich die Frage gestellt hat, wie denn gegebenenfalls ein Rückversicherungssystem für Schadensdimensionen dieser Größe aussiehht. Das ist alles nicht völlig trivial. Wenn Sie selbst einen Antrag vorlegen, der so dünn ist, dass Sie auf der anderen Seite sagen, dann macht ihn doch im Ausschuss besser, dann sage ich ganz ehrlich, lassen wir doch diejenigen einmal ihre Arbeit machen, die schon damit begonnen haben, sich mit all diesen Fragen fundiert zu beschäftigen, (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) werten die Ergebnisse dann gemeinsam aus und treffen gegebenenfalls gesetzgeberische Maßnahmen auf der Ebene, auf der die entsprechende Gesetzgebungskompetenz liegt, nämlich auf der Bundesebene. Das alles begleiten wir konstruktiv und begleiten das auch gerne, aber dieser Antrag ist so dünn, dass wir ihn heute erledigen können und erledigen sollten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Philipp Fernis Protokoll ↗