Cornelia Willius-Senzer
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich werde meine 20 Seiten nicht vorlesen, (Heiterkeit der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) werde mich aber dem Dank aller Fraktionen an das Ministerium anschließen für die gute Arbeit, die unsere Justiz macht. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf machen wir jetzt unsere Arbeit und wollen das Landesrichtergesetz anpassen. Diese Anpassungen sind alternativlos. Das ist auch insbesondere für die Praktikabilität des Richterwahlausschusses wichtig. Beispielsweise mit der Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur ausnahmsweisen Abhaltung des Ausschusses im Wege der Videokonferenzen in hierfür geeigneten Fällen entspricht natürlich auch dieses Gesetz insgesamt dem Zeitgeist. Ich möchte Sie aber nicht mit allen weiteren Änderungen oder Klarstellungen im Gesetzentwurf behelligen. Sie sehen, auch bei mir liegt die Würze in der Kürze. Der Gesetzentwurf eignet sich auf gar keinen Fall für eine politische Debatte, aber für einen einstimmigen Beschluss. In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
