Gordon Schnieder
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Corona schränkt das öffentliche und das private Leben auch weiterhin ein und damit auch die Handlungsfähigkeit der Kommunen; denn auch diese Bereiche werden eingeschränkt. Omikron verstärkt das Ganze noch – der Kollege Hüttner hat es gerade gesagt –; denn diese Variante ist infektiöser. Kürzere Kontaktzeiträume und eine geringere Viruslast reichen aus. Es wäre falsch, wenn wir die Entscheidung auf kommunaler Ebene aus diesen Gründen über das reine Eilentscheidungsrecht auf die Bürgermeister, Landräte und Ortsbürgermeister sowie deren Beigeordnete abdrücken würden. Das würde auf lange Sicht auch dem Entscheidungsrecht kommunaler Gremien schaden. Wir müssen diese Handlungsfähigkeit aufrechterhalten. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir die Vorschriften noch einmal um ein weiteres Jahr verlängern und damit die Handlungsfähigkeit der Kommunen und der kommunalen Gremien aufrechterhalten bleiben. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren, einen Punkt möchte ich noch beleuchten. Das sind die Äußerungen des Kollegen Fernis, der schon einmal darüber nachgedacht hat, Teile dieser Vorschriften möglicherweise auch über den 31. März 2023 hinaus gelten zu lassen. Das sehe ich kritisch. Meine Damen und Herren, Demokratie lebt von der Differenz. Demokratie lebt auch von der Debatte und der öffentlichen politischen Auseinandersetzung, vom politischen Streit mit offenem Visier im direkten Wettstreit um die beste Lösung. Meine Damen und Herren, das funktioniert am Bildschirm oder am Telefon nur bedingt. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Deswegen sage ich Ja zur Verlängerung bis zum 31. März 2023 in der Hoffnung, dass wir in die endemische Lage kommen und uns wieder treffen können. Deswegen sage ich das auch nur zu den dort genannten Ausnahmesituationen. Wenn man bestimmte Dinge darüber hinaus gerade für den kommunalen Bereich erweitern möchte, dann bedarf das noch einmal einer tiefgreifenden Diskussion in diesem Hause und in den entsprechenden Ausschüssen. Der vorlegenden Regelung werden wir aber selbstverständlich zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
