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Lothar Rommelfanger

SPD 19.01.2022 Sitzungen 18/14

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In immer kürzeren Abständen und zunehmend bedrohlicherem Ausmaß wird unser Land von Naturkatastrophen heimgesucht. Wir alle werden immer wieder Zeugen dieser Tragödien, wie zuletzt während der Flutkatastrophe im letzten Sommer. Von dieser war und ist meine Heimatregion Trier-Saarburg stark betroffen. Ich selbst habe die dramatischen und für viele Menschen Leib und Leben bedrohenden Ereignisse im Krisenstab des Landkreises Trier-Saarburg verfolgt. Das Land Rheinland-Pfalz hat in den vergangenen Jahren fast 1,2 Milliarden Euro in präventive Maßnahmen, wie die Verbesserung des Hochwassermeldedienstes und den Bau von Hochwasserschutzanlagen, investiert. Einige dieser Gelder konnte ich in Form mobiler Hochwasserschutzwände während der Flut in Aktion sehen. Sie haben dank des Einsatzes von Feuerwehr und THW einige Ortsgemeinden in letzter Minute vor der Flutkatastrophe bewahrt. Meine Damen und Herren, nach den Nothilfemaßnahmen der ersten Wochen und Monate nach der Flut stellen sich nun wieder einmal verstärkt grundsätzliche Fragen. In der Vergangenheit wurden bei Ereignissen mit hoher medialer Aufmerksamkeit Hilfsprogramme für die Betroffenen verabschiedet. Während dieser Katastrophen besteht oft parteiübergreifend Einigkeit, dass der Staat den Opfern helfen soll. Die letzte Flutkatastrophe hat dabei eine Schadenshöhe erreicht, die ungefähr dem gesamten Landeshaushalt von Rheinland-Pfalz entspricht. Die Mehrheit der von der Flut Betroffenen hat keinen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden. Auch wenn wir dank der Informationskampagnen der Landesregierung sowie der Beratungen durch die Verbraucherzentralen eine Steigerung der Versicherungsquote in Rheinland-Pfalz von 18 % im Jahr 2012 auf ca. 33 % im Jahr 2018 und auf heute 37 % erreichen konnten, sind wir uns aber einig, dass dieser Wert in den kommenden Jahren noch deutlich steigen muss. Deutschlandweit besteht in diesem Punkt ein grundlegender Verbesserungsbedarf. Deshalb war das Thema der Elementarversicherung immer wieder Gegenstand politischer Debatten nach Flutkatastrophen. So hat unsere Ministerpräsidenten Malu Dreyer nach der Hochwasserkatastrophe von 2013 im Bundestag festgestellt, dass wir neben Konzepten für eine bessere Vorsorge auch prüfen müssen, wie eine Elementarversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger eingeführt werden kann. Leider sind diese Bemühungen von der damals CDU-geführten Bundesregierung im Finanzausschuss des Bundestags abgelehnt worden. Auch unser Innenminister Roger Lewentz hatte sich schon Ende August letzten Jahres für eine Pflichtversicherung ausgesprochen. Ich darf aus einem Interview des Südwestrundfunks zitieren: „Nach der Flutkatastrophe gebe es keine Argumente mehr gegen eine Elementarschadensversicherung für alle Haushalte, so Lewentz.“ Meine Damen und Herren, im Zuge der Aufarbeitung der Flutkatastrophe im Juli vergangenen Jahres ist es daher nur folgerichtig, sich unter anderem auf Initiative von Rheinland-Pfalz erneut mit den Möglichkeiten einer Pflichtversicherung für Wohngebäude auseinanderzusetzen. Dies geschieht derzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz; denn auch wenn in der Vergangenheit, zuletzt im Jahr 2017, verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber einer Pflichtversicherung durch die Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz festgestellt wurden, wurde damals auch festgehalten, dass bei klimatischen Veränderungen eine andere verfassungsrechtliche Bewertung möglich sei. Wir wollen dem Bundesberichtsergebnis, welches im Juli 2022 vorgestellt werden soll, aber nicht vorgreifen. Aus diesem Grund werden wir den Antrag der CDU heute ablehnen. Es ist auch nicht das erste Mal, dass die CDU während laufender Arbeitsprozesse mit verfrühten Anträgen im Plenum in Erscheinung tritt. Vielleicht sollten Sie diese Praxis einmal überdenken. Sie können aber gewiss sein, dass wir den Prozess begleiten und die Ergebnisse in unsere parlamentarische Arbeit mit einfließen lassen werden. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der immer bedrohlicheren Auswüchse des Klimawandels ist eine Versicherungspflicht verhältnismäßig, zumal Menschen in Hochrisikogebieten oft keine oder nur eine sehr teure Versicherung finden. Dazu kommt, dass die durch die Klimaveränderung zunehmenden Schadenereignisse nicht mehr nur das Problem von Menschen in klar definierbaren Risikogebieten, etwa an Flüssen, sind. Schäden durch Hagel, Regen und Sturm können jeden von uns treffen. Ich denke, wir alle haben hierfür Beispiele aus unserer Heimatregion. Es gibt einen breiten wissenschaftlichen Konsens darüber, dass durch den Klimawandel vermehrt Naturkatastrophen und damit Kosten auf uns alle zukommen werden. Wir brauchen mindestens eine deutschlandweite Lösung, damit die zu erwartenden Lasten auf Dauer politisch und versicherungsökonomisch tragbar bleiben. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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