Markus Kropfreiter
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Vorliegend geht es um den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesrichtergesetzes. Der Minister wird noch die wesentlichen Änderungen ausführen. Hierfür jetzt schon einmal herzlichen Dank. Heute geht es um einen wichtigen Teil unserer Demokratie, der richterlichen Gewalt. Die Judikative leistet in unserem Land eine gute und wertvolle Arbeit für die Demokratie. Dafür meinen ganz herzlichen Dank an alle Richterinnen und Richter und die ganze Justiz. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Im Hinblick auf die aktuelle Lage will ich mich auf einen wesentlichen Punkt des Gesetzes beschränken. Mit einer Änderung in den §§ 21 und 22 schaffen wir die Möglichkeiten, die Sitzungen des Richterwahlausschusses in Ausnahmefällen auch per Videokonferenz durchzuführen. In Anbetracht der Pandemie ist das ein ganz wichtiger Punkt des Gesetzes. Zur Erklärung für alle, die wie ich bisher weniger Kontakt mit dem Thema des Richterwahlausschusses hatten: Der Richterwahlausschuss trifft die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber zur Anstellung und Beförderung einer Richterin oder eines Richters auf Lebenszeit. Auf diese Weise trägt er entscheidend zur Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats bei und ist eine wichtige Institution der Gewaltenteilung. Die Sitzungen des Ausschusses finden derzeit regelmäßig in Präsenz statt. In § 22 a des Gesetzes ist normiert, dass eine Durchführung im schriftlichen Verfahren nur in einfach gelagerten Fällen möglich ist. Das ist ganz wichtig. Das Anstellen auf Lebenszeit, Berufen oder Befördern von Richtern ist eine wichtige Aufgabe in unserer Demokratie. Da die Durchführung und damit die Arbeitsfähigkeit des Richterwahlausschusses zu jeder Zeit gewährleistet sein muss, freue ich mich, dass die vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der Videokonferenz dieser Notwendigkeit entsprechen können. Meine Damen und Herren, die Pandemie begleitet uns seit zwei Jahren, und es haben sich doch gute digitale Alternativen zu Präsenzveranstaltungen herausgebildet. Ich bin mir sicher, jeder von uns nutzt sie gerne, mit großem Erfolg, und sie sind ein wichtiger Teil unserer Arbeit geworden, auch unserer parlamentarischen Arbeit. Ich denke, das kann man so herausstellen. Diese Entwicklung sollte doch vor dem Richterwahlausschuss nicht haltmachen. Dass sich diese Alternativen bewährt haben, lässt sich am einfachsten mit dem Verweis auf die weiteren Tagesordnungspunkte dieser Plenarsitzung belegen. Im Anschluss an diesen TOP werden in zwei weiteren Landesgesetzen die Möglichkeiten zu Videokonferenzen verlängert, unter anderem bei Sitzungen der kommunalen Gremien, aber da will ich den Rednerinnen und Rednern zu diesen Tagesordnungspunkten nicht zu viel vorwegnehmen. Eines aber lassen Sie mich doch noch sagen. In diesem Saal sind – so wie ich – viele Kommunalpolitiker. Ich bin Ortsbürgermeister, und aus dieser Sicht kann ich den Wunsch der kommunalen Ebene nach einer Verlängerung der Möglichkeiten der digitalen Sitzungen nur zu gut nachvollziehen. Die Form der Videokonferenzsitzung ist eine gute „moderne“ Alternative. Sie sorgt dafür, dass wichtige Vorgänge und Beschlüsse nicht liegen bleiben. Wir alle wissen aus unserer täglichen Arbeit und aus unserem Alltag, wie wichtig es gerade in einer Kommune ist, dass die Dinge vorangehen. Ganz nebenbei werden je nach Gremium Reisekosten oder Reisezeit eingespart, auch ein ganz wichtiger Aspekt des Gesetzes. Grund genug, dass der Richterwahlausschuss auch in den Genuss dieser Vorteile kommen sollte, sofern ein entsprechender Ausnahmefall – wie im Augenblick die Pandemie – je nach Lage vorliegt. So sah es auch der Rechtsausschuss in seiner letzten Sitzung. Er hat dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt. Dafür noch einmal herzlichen Dank. Ich denke, ich spreche für meine ganze Fraktion, wenn ich sage, wir freuen uns über ein Votum zu diesem Gesetz. Wir als SPD-Fraktion werden dem Gesetzentwurf auf jeden Fall zustimmen, und ich danke der Landesregierung und dem Justizminister für die Einbringung des Gesetzes. Ganz herzlichen Dank. (Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
