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Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 19.01.2022 Sitzungen 18/14

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist sehr wichtig; denn wir können es uns nicht leisten, immer wieder in solch hohen Schadenshöhen als Staat Ausgleich zu bringen. Deshalb brauchen wir Lösungen. Wir brauchen sie heute; denn wenn alle der Überzeugung sind, dass sich Klima ändert und wir mit solchen Fällen öfters zu rechnen haben, dann sind die Schäden auch jeweils öfter in den Jahren zu berechnen. Der Antrag, so gut er ist, wirft zunächst einmal Fragen auf. Deshalb ist er so gut. Diese Fragen, die sich stellen, sind für mich: Sind bei Elementarschäden nur Gebäude zu versichern oder auch der Hausrat, der heute oftmals einen enormen Teil des Vermögens ausmacht? Besteht eine Kontrahierungspflicht, ein Abschlusszwang jedes Versicherers, auch alle Interessenten anzunehmen? Darf der Versicherer nach mehrmaligem Eintreten eines Schadens auch kündigen? Wer nimmt denn dann die Betroffenen auf? Wie sind die Versicherungsprämien für Menschen in besonderen Risikogebieten? Gibt es Risikoklassen mit gestaffelten Beiträgen oder eine einheitliche Versicherungsprämie? Darf man, wie im Antrag beschrieben, die Versicherungspflicht mit der Kfz-Haftpflicht vergleichen? Schaut man sich zunächst einmal die Pflichtversicherungen an, so kennen wir die Sozialversicherungen, die Insolvenzversicherungen und die Haftpflichtversicherungen. Beim Kfz gibt es also eine solche Pflichtversicherung in der Haftung. Das heißt, beim Auto gibt es aber umgekehrt keine Pflichtversicherung, den eigenen Schaden ganz abzudecken, also eine Versicherung für sich selbst. Es gibt keine Vollkaskoversicherung für den Einzelnen selbst. Es gibt nur eine Verpflichtung, den anderen durch eine Haftpflicht mit bestimmten Höchstsummen zu schützen. Das haben wir dann auch bei bestimmten anderen Berufen. Die freien Berufe kennen das – Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure –, und dann gibt es noch bestimmte Betriebshaftpflichtversicherungen in Branchen. Lediglich bei den Sozialversicherungen, also Krankenversicherung, Pflegeund Rentenversicherung im gesetzlichen Bereich haben wir eine solche Versicherung für sich selbst. Pflichtversicherungen gab es früher. Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind eben vom Kollegen Fernis beschrieben worden. In Baden-Württemberg gab es die Feuerversicherung. Wenn ich mir heute aber anschaue, wie hoch die Schäden werden, kann aus einer solchen Feuerversicherung oder Katastrophenversicherung sogar eine Pflicht werden, wenn es ein meritorisches Gut wird, also ein Gut, das vom Staat unbedingt zu schützen ist. Schauen wir uns einmal den Katastrophenfall an. Mein wichtigster Punkt für den Katastrophenfall wäre, dass in Deutschland ein Versicherungsmodell entwickelt wird, das es allen Eigentümern ermöglicht, eine Gebäude-, Hausratoder auch Unternehmensversicherung einzugehen, und zwar mit bezahlbaren Prämien. Wenn Sie das auf dem Schirm haben, wenn Sie das verfolgt haben, das war eine der ersten Forderungen in unserem Fünf-Punkte-Programm im Juli 2021 nach der Flutkatastrophe. Was machen denn die anderen Länder? Jetzt meine ich nicht die anderen Bundesländer, sondern ich meine andere Länder. Hier schaue ich auch auf Österreich. In Österreich gibt es seit 1951 einen Katastrophenfonds. Der Katastrophenfonds wurde durch den Bund für die zusätzliche Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbeugung gegen künftige und zur Beseitigung von bereits eingetretenen Katastrophenschäden eingerichtet. Aus diesen Mitteln des Katastrophenfonds werden im Übrigen auch Einsatzgeräte für die Feuerwehren sowie das Warn- und Alarmsystem mitfinanziert. Der Katastrophenfonds speist sich jetzt aus Anteilen des Bundes an der Einkommensteuer, also die veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer sowie aus der Körperschaftsteuer. Der Bund erbringt diese Leistungen in den Fonds. Obwohl es sich um gemeinschaftliche Bundesabgaben handelt, wird nur der Bund mit der Bereitstellung der Mittel des Fonds belastet, weil die Anteile von den Ertragsanteilen des Bundes abgezogen werden. Die Privatpersonen können dann Anträge stellen. Es gibt für die einzelnen Bundesländer bestimmte Tableaus, wie das Geld verteilt wird. (Glocke des Präsidenten) Die Lösung findet sich aber in einem ganz anderen Punkt dieses Fonds, nämlich durch den Katastrophenfonds werden auch Versicherungsprämien gefördert, in Österreich nur bei der Ernteversicherung. Das wäre aber ein auf Deutschland übertragbarer Ansatz. (Glocke des Präsidenten) Insgesamt gibt es mehr Fragen als Antworten. Deshalb beantrage ich die Überweisung an die Fachausschüsse. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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