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Dr. Jan Bollinger

AfD 19.01.2022 Sitzungen 18/14

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Der Kollege Stuhlfauth hat eben für die AfD-Fraktion grundsätzlich zugestimmt, dass wir eine Abwägung treffen müssen zwischen Datenschutz (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dem habe ich nicht zugehört!) und dem berechtigten Interesse der Strafverfolgungsbehörden, bei besonders schweren Delikten die Daten zur Ergreifung der Täter nutzen zu dürfen. Das kann nach unserer Auffassung dadurch geschehen, dass bei vorher definierten besonders schweren Delikten ein richterlicher Beschluss vorliegt. Dies gesagt, muss man natürlich konstatieren, dass der Vergleich zum Beispiel mit dem Wirt tatsächlich sehr stark hinkt; denn bei der luca App – das ist der Kern des Problems – gibt man selbst im Vorhinein seine Einwilligung zur Nutzung der Daten und hat das in diesem Fall eben auch getan unter der Prämisse, dass diese Daten nicht ausgenutzt werden. Das ist also der große Unterschied zu dem Thema mit dem Wirt. Solange nun die luca App existiert und solange wir mit ihr arbeiten, können wir uns aus den eben genannten Gründen dem Kompromiss anschließen. Was die weitere Nutzung der luca App betrifft – auch das wurde eben schon ausgeführt –: Aufgrund des extrem geringen Nutzens und der extrem hohen Kosten sind wir der Auffassung, dass wir dem Beispiel anderer Bundesländer folgen und die Zusammenarbeit mit den Betreibern beenden sollten. Danke sehr. (Beifall der AfD)

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