Dr. Jan Bollinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der letzten Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen berichtete das Wirtschaftsministerium auf Antrag der AfD-Fraktion über die Situation von Unternehmensgründerinnen in Rheinland-Pfalz und Möglichkeiten für Frauen, die ihre beruflichen Ideen in Start-ups selbst verwirklichen wollen oder bereits verwirklicht haben. Wir erkennen an, dass die Landesregierung in diesem Bereich bereits einige Maßnahmen und Projekte unterstützt, um innovativen und mutigen Frauen dabei zu helfen, ihren Weg in die berufliche Selbstständigkeit zu finden oder ein erfolgreiches Unternehmen aufzubauen. Als Beispiel lässt sich unter anderem der Gründungsparcours beim Business + Innovation Center in Kaiserslautern nennen. Dennoch gibt es immer noch großen Nachholbedarf bei der Unterstützung von Unternehmensgründungen, insbesondere wenn wir die Situation in Deutschland einmal mit der Situation in vielen angelsächsischen oder asiatischen Ökonomien vergleichen. Außerdem haben Bundes- und Landesregierung die Gründungsinitiativen seit Beginn der Corona-Pandemie durch Lockdowns und massive Einschränkungen in Wirtschaft und Gesellschaft erschwert oder ganz unmöglich gemacht. Hier braucht es dringend wirtschaftskonformere Konzepte zur Pandemiebekämpfung, um ökonomische Risiken oder sogar Totalausfälle, gerade auch für potenzielle Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer, zu minimieren. Daneben stellen Kapitalbeschaffung und Bürokratie immer noch enorme Hürden dar, die gründungswilligen Menschen den Aufbau einer eigenen Firma in Deutschland oft unnötig erschweren. Ohne die Beseitigung solcher fundamentaler Hemmnisse wird es kaum gelingen, bei uns eine stärkere Start-up-Kultur zu etablieren. Natürlich müssen dafür beide Geschlechter an einem Strang ziehen. Frauen und Männer haben heute zum Glück die gleichen Rechte und Chancen bei Bildung, Berufswahl und beim Einstieg in die Arbeitswelt, sei es in einem Anstellungsverhältnis oder in der Selbstständigkeit. Entsprechend wünschen sie sich auch für identische Leistungen dieselbe Bezahlung und dieselbe Anerkennung. Diese Geschlechtergerechtigkeit sicherzustellen, ist Aufgabe des Staates. Was beruflich erfolgreiche Frauen dagegen nicht wollen, sind Ungleichbehandlungen gegenüber ihren männlichen Kollegen. Deshalb ist der von den Ampelfraktionen geforderte Frauensonderpreis im Wettbewerb „Pioniergeist“ aus unserer Sicht kein sinnvoller Vorschlag. Er unterscheidet nämlich die unternehmensgründerischen Leistungen nach Geschlechtszugehörigkeit und stellt weibliches Unternehmertum in eine künstlich konstruierte Nische. Eine solche Separierung lehnen wir im Sinne der Gleichberechtigung ab. Auch der Ansatz, bei der Anzahl von gewerblichen Unternehmensgründungen für absolute Geschlechterparität sorgen zu wollen, ist aus unserer Sicht weder erfolgversprechend noch zielführend. Ähnlich wie starre Quotenregelungen klammert er nämlich die gesellschaftlichen Realitäten in unserem Land aus. Diese Auffassung wird auch durch das seit gestern rechtskräftige Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigt, welches bereits im Sommer 2020 auf maßgebliche Initiative unserer AfD hin das thüringische Paritätsgesetz für unzulässig erklärte und in dieser Woche nun endgültig kippte. (Unruhe im Hause) – Sie werden gleich erfahren, was das mit dem Antrag zu tun hat. Das Bundesverfassungsgericht führte dabei nämlich explizit aus, dass sich die Forderung nach einer zahlenmäßigen Parität, die bei Ihnen immer wieder anklingt, nicht auf das Grundrecht auf Gleichberechtigung gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes berufen kann (Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es!) und Parität somit keine Voraussetzung für Gleichberechtigung ist. Wir begrüßen diese Entscheidung, weil sie sowohl für die Politik als auch für die Arbeitswelt richtungsweisend ist. In einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft sollten nämlich nicht erzwungene Frauen- oder Männerquoten über Erfolg und Karriere entscheiden, sondern ausschließlich individuelle Neigungen, Befähigungen und erbrachte Leistungen. (Beifall der AfD – Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD) Natürlich muss die Politik hier unterstützend einen sicheren Rahmen schaffen, in dem Beruf und Familie vereinbar sind und Familienzeiten keinen signifikanten Karrierenachteil bedeuten. Das bedeutet beispielsweise, dass ausreichend qualitative Kitaplätze für Eltern zur Verfügung stehen müssen, die schnell in ihren Job zurückkehren möchten. Genauso sollte aber auch Müttern und Vätern, die ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst zu Hause betreuen möchten, ein angemessener finanzieller Ausgleich für ihre Sorgearbeit zustehen, und ihnen sollten auch keine Steine in den Weg gelegt werden, wenn sie wieder in den Beruf zurückkehren möchten. Hier brauchen wir deutlich mehr echte Wahlfreiheit und Betreuungssicherheit sowohl für Berufstätige als auch für häuslich sorgende Eltern. Die im Antrag formulierte Haltung der Ampelfraktionen ist demgegenüber aus unserer Sicht zu eindimensional und wird den heutigen Bedürfnissen und Wünschen von Frauen, Männern und Familien nicht gerecht. (Beifall der AfD) Den einseitigen Antrag der Ampelfraktionen lehnen wir deshalb ab. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
