Dr. Lea Heidbreder
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Anwesende! Eine Elementarschadenversicherung greift dann, wenn durch Überschwemmung, Erdbeben oder Hochwasser Schäden eintreten, Schäden durch Extremwetter und Naturereignisse, die nicht über die Gebäude- und Hausratversicherung abgedeckt sind. Welche Summen hier für Einzelpersonen entstehen können, haben wir in den letzten Monaten deutlich vor Augen geführt bekommen. Das Thema, das dieser Antrag aufmacht, ist deshalb durchaus richtig. Allein, wenn man sich den Antrag genauer anschaut, erkennt man sofort, hier wird nur das Schlagwort „Elementarschadenversicherung“ in den Raum geworfen, ohne dass wirkliche Substanz im Antrag dahintersteckt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, was Sie hier vorlegen, ist ein Schaufensterantrag. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD – Zurufe von der CDU) Das Problem ist richtig erkannt. Die Versicherungsquote in Rheinland-Pfalz ist zu niedrig. Extremwetterereignisse führen zu Millionen Euro Schadenssummen. Es ist abzusehen, dass die Ereignisse mit dem fortschreitenden Klimawandel zunehmen werden. Auf Klimaschutz zur Vermeidung künftiger Elementarschäden geht der Antrag aber im Übrigen mit keinem einzigen Wort ein, und das, obwohl in der Überschrift von einem „Gesamtkonzept“ die Rede ist. Zentraler Kritikpunkt ist aber, bei der Elementarschadenversicherung haben wir es mit Bundesrecht zu tun, das heißt, Rheinland-Pfalz kann nicht entscheiden, eine Pflichtversicherung einzuführen oder nicht. Das Land hat hier keine Zuständigkeit. Weil das Land nicht zuständig ist, flüchtet sich der Antrag in Forderungen an die Versicherungsbranche. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ernsthaft, es ist als Landtag nicht unsere Aufgabe, Wünsche an Private heranzutragen. Unsere Aufgabe ist es, im Rahmen der Landeskompetenzen Gesetze und Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen und dann, wenn es in unserer Zuständigkeit liegt, etwas an diese Versicherungswirtschaft zu adressieren. Außerdem ist in Ihren Ausführungen einiges an kaltem Kaffee vorhanden. Auf Bundesebene – der Kollege hat es eben ausgeführt – wird die Frage nach einer Versicherungspflicht längst bearbeitet. Im Sommer wird eine Arbeitsgruppe in der Justizministerkonferenz einen Bericht vorlegen, der eine Bewertung der Elementarschadenversicherung und die Zukunft dazu vorlegt. So wird auf der richtigen Ebene, auf der Bundesebene, bereits gehandelt. Die Versicherungsbranche hat selbst, in persona der Hauptgeschäftsführung der GDV, schon im letzten Jahr erklärt, dass Wohngebäudeversicherungen künftig immer einen Schutz gegen Hochwasser und Starkregen enthalten sollen. Auch dieser Punkt ist bereits durch die GDV auf den Weg gebracht. An der Stelle, an der das Land die Möglichkeiten hat, ist es bereits seit 2013 aktiv. Es gibt die Elementarschadenkampagne unter Federführung des Klimaschutzministeriums in Kooperation mit der Verbraucherschutzzentrale. Mit der Versicherungsbranche gemeinsam werden kostenlose Beratungen angeboten, Vor-Ort-Termine organisiert und auf der Homepage Informationen bereitgestellt. Die Steigerung der Quote hat der Kollege ausgeführt, nämlich von 18 % auf inzwischen 37 %. (Beifall des Abg. Marco Weber, FDP) Zur Wahrheit gehört aber auch, allein mit einer Informationskampagne wird eine Quote von 80 %, die im Antrag genannt ist, nicht erreicht werden können. Deshalb ist die Debatte um Maßnahmen so wichtig. Sie sollte nicht erst 2025 geführt werden, wie es im Antrag erklärt wird. Versicherungspflicht darf nicht nur als Ultima Ratio gedacht werden. Wer sich die Zahlen anschaut, sieht, dass als einziges Bundesland Baden-Württemberg über 50 % liegt. Das ist das Bundesland, das in der Vergangenheit eine Pflichtversicherung eingeführt hat. Erlauben Sie mir noch eine Randbemerkung zum Schluss. Ein Punkt im Antrag ist tatsächlich Ländersache. Im ersten Punkt der Aufzählung wird das Bauordnungsrecht genannt. Leider werden hier keine konkreten Punkte ausgeführt, aber als Grünenfraktion begrüßen wir diesen Vorstoß sehr und freuen uns, im Rahmen der Enquete-Kommission mit Ihnen gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und Empfehlungen für wirklich klimaangepasstes Bauen umzusetzen. Fazit zum Antrag: Das Thema ist richtig und wichtig, der Antrag dafür aber ungeeignet. Wir lehnen diesen Schaufensterantrag ab. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
