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Philipp Fernis

FDP 19.01.2022 Sitzungen 18/14

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte hat inzwischen eine erstaunliche Breite entwickelt, von der Kontaktverfolgung und der Nutzung der Daten zur Strafverfolgung über das große Thema „Vorratsdatenspeicherung“ zu den generellen Corona-Maßnahmen. Ich will aber ein paar Dinge doch noch einmal einordnen. Herr Kollege Herber, Sie haben gesagt, Datenschutz darf kein Täterschutz sein. Ein Rechtsstaat zeichnet sich aber gerade dadurch aus, dass er Rechtsgüter immer wieder gegeneinander abwägt, auch das Rechtsgut der effektiven Strafverfolgung gegen die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der FDP) Da gibt es traditionell zwischen der CDU und den Freien Demokraten gänzlich unterschiedliche Auffassungen, die man aber nun wirklich nicht unter dem plakativen Programmsatz „Datenschutz ist Täterschutz“ zusammenfassen kann. Datenschutz ist auch und gerade effektiver Schutz von Bürgerrechten. Wer sich einmal damit beschäftigt, was das Bundesverfassungsgericht in den 80er-Jahren im Volkszählungsurteil konstatiert hat, der hat den Eindruck, dass dort schon damals eine gewisse, durchaus auch Weisheit, was die Zukunft und die Datenverarbeitung bringen kann, vorhanden war; denn da wird davon gesprochen – in den 80er-Jahren –, dass unter den Bedingungen der entsprechend technisierten Datenverarbeitung der gläserne Bürger droht. Wenn man sich anschaut, womit wir es heute technologisch zu tun haben, dann ist auch das eine reale Gefahr, und diese Gefahr für Freiheitsrechte, für Selbstbestimmungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern darf man nicht kleinreden, indem man Datenschutz als Täterschutz diffamiert. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei den FREIEN WÄHLERN) Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass wir Dinge jeweils gegeneinander abwägen. Das haben wir in dieser Debatte versucht, das haben gegebenenfalls im konkreten Einzelfall Gerichte zu tun, oder das hat gegebenenfalls auch überall dort, wo er eine Datenverarbeitung anordnet, der Gesetzgeber zu tun. Deswegen ist auch der Deutsche Bundestag berufen, immer wieder neu zu prüfen, (Glocke der Präsidentin) ob die Regelungen zur Kontaktverfolgung in der Pandemie noch erforderlich und in ihrer Ausgestaltung hinreichend datenschutzschonend sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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