Herbert Mertin
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut und richtig, dass nach diesem doch sehr schadensträchtigen und viele Menschenleben fordernden Ereignis letztes Jahr im Ahrtal und auch im benachbarten Nordrhein-Westfalen über die Frage diskutiert wird, welche Verbesserungen vorgenommen werden können. Einige Verbesserungen werden in diesem Antrag der CDU-Fraktion benannt, ohne es näher zu konkretisieren: die Forderung, dass im Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht oder im Wasserrecht Verschärfungen vorgenommen werden. Natürlich kann man über solche Dinge sprechen. Man darf allerdings nicht außer Betracht lassen, dass es hier in den vergangenen Jahren schon ganz erhebliche Verschärfungen wegen Hochwasserereignissen in anderen Bundesländern gegeben hat. Man muss dabei berücksichtigen, die Vorschriften, die geschaffen worden sind, können erst in Jahrzehnten so richtig zur Wirkung kommen, weil solche Vorschriften, wie sie in den letzten Jahren verschärft worden sind, nur für neue Baugebiete gelten. Dort, wo schon gebaut worden ist, gibt es Bestandsschutz. Insofern würden diese für die vorhandene Bebauung im Ahrtal zum Beispiel nicht greifen, sodass man darüber nachdenken muss, ob es vielleicht andere Maßnahmen gibt, die man ergreifen könnte. Insofern kann man auf den ersten Blick nicht sagen, dass eine bloße Verschärfung der Gesetzeslage, wie sie hier vorgeschlagen wird, sehr schnell zu einer höheren Sicherheit führen würde. Es wird auch – das kommt bei Schadensereignissen wie diesen mit schöner Regelmäßigkeit auf den Tisch – eine sogenannte Elementarschadenpflichtversicherung vorgeschlagen. Freiwillig kann man sie heute abschließen. Es ist nicht so, dass es nicht entsprechende Angebote gäbe, aber man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass die Versicherungsquote oder der Schutz durch Versicherung in diesem Bereich außerordentlich gering und weit davon entfernt ist, einen ausreichenden Schutz für alle zu erreichen. Es wird vorgeschlagen, dass man zunächst einmal keine Pflichtversicherung einführt, sondern an die Versicherungswirtschaft appelliert, dass sie freiwillig Verträge anbietet, in denen das enthalten ist und der Versicherungsnehmer, wenn er das nicht will, es streichen muss. Jetzt kommt es: Das Streichen dieses Teils soll auch zum Verzicht auf Schadenersatz durch staatliche Leistungen führen. Es ist denklogisch nicht ganz einfach, auf etwas zu verzichten, worauf man keinen Anspruch hat. (Heiterkeit bei der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Das, was die Bundesländer und der Bund derzeit zur Verfügung stellen – ich bin sehr dankbar dafür, dass sie uns das zur Verfügung stellen und uns helfen, den Schaden dort zu minimieren –, geschieht aber bloß über eine Billigkeitsentscheidung. Ein Billigkeitsentscheidung von Bund und Ländern, in diesem Ausnahmefall, in diesem Katastrophenfall zu helfen. Auf Ansprüche kann man hier also nicht verzichten, weil es in dem Sinne keine Ansprüche gibt. Ob es künftig bei ähnlich gelagerten Schadensereignissen solche Billigkeitsentscheidungen seitens des Bundes und der Länder gibt, bleibt offen. Insofern scheint mir dieser Gedanke, auch wenn er auf den ersten Blick faszinierend zu sein scheint, nicht ganz hilfreich zu sein, weil man letztlich nicht auf etwas verzichten kann, worauf man keinen Anspruch hat. (Abg. Thomas Weiner, CDU: Jetzt kommt Ihr Vorschlag!) Es ist in diesem Zusammenhang auch immer wieder der Vergleich mit der Pflichtversicherung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gezogen worden. Hier bin ich dem Fraktionsvorsitzenden Streit außerordentlich dankbar, dass er klargestellt hat, der Vergleich hat keine Grundlage, weil mit der KfzHaftpflichtversicherung fremde und nicht eigene Schäden versichert werden. Es gibt keine Pflicht, eine Vollkaskoversicherung für das Auto abzuschließen. Das macht man freiwillig. Allerdings gibt es, wenn man so will, etwas Vergleichbares im Bereich der Krankenversicherung, und zwar nicht nur im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, in der diejenigen, die ihr unterfallen, gesetzlich pflichtversichert sind, sondern vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber entschieden, dass alle in Deutschland krankenversichert sein müssen. Es besteht also auch eine Pflicht für diejenigen, die nicht unter die gesetzliche Krankenversicherung fallen. Gleichwohl ist es bei der Elementarschadenpflichtversicherung eine nicht ganz einfache Lage, weil es durchaus unterschiedliche Dinge gibt, die da zu bewerten sind. Deshalb hat die Justizministerkonferenz eine entsprechende Arbeitsgruppe eingesetzt, die in den nächsten Monaten die Ergebnisse zeitigen wird. Im Rahmen dieser Untersuchung ist sicher zu berücksichtigen, wie die Risikoprognosen für solche Erscheinungen in der Zukunft sind. Herr Streit, auf welche Art und Weise kann man das überhaupt versichern? Es muss letztlich für die Teilnehmer auch noch bezahlbar sein. Ich erinnere mich an meine allererste Amtszeit. Damals wollte die Versicherungswirtschaft vom Staat auf jeden Fall schon einmal pauschal 6 Milliarden Euro haben. Das fand damals keine überzeugende Wirkung. Insofern werden wir auf Ebene der Landesregierung diesen Bericht, der der Justizministerkonferenz zugeleitet werden soll, abwarten und dann näher anschauen. Wenn ich sehe, dass das Parlament auch eine Enquete-Kommission eingesetzt hat, in der alle Fraktionen mitwirken und dort beraten, wie man es künftig regeln kann, finde ich, tun wir alle gut daran, diese Beratungen abzuwarten und dann die entsprechenden Maßnahmen zu entwickeln und zu beschließen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Thomas Weiner, CDU)
