Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir schon klar, lieber Kollege Herber, dass Sie möglichst alle Daten erfassen wollen. (Widerspruch des Abg. Dirk Herber, CDU) Wir haben hier aber tatsächlich – ich möchte noch einmal darauf zurückkommen – den besonderen Fall, dass es überhaupt nur aus Ausnahmegründen in der Corona-Pandemie, weil sonst die Geschäfte nicht hätten geöffnet werden können, (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Genau so!) dieses Erfordernis gab. Für diesen Fall dann den Vergleich aufzumachen mit Telegram oder Brieftaube, ist einfach unangemessen, weil es ein völlig unterschiedlicher Vorgang ist. (Zurufe der Abg. Dirk Herber und Karina Wächter, CDU) – Doch, natürlich. Im Übrigen können sie auf Telegram zugreifen, weil natürlich jede Strafermittlungsbehörde die Möglichkeit hat, das Handy des Täters zu beschlagnahmen und dann auf seinen Verlauf zu schauen. Ich möchte aber einen anderen Punkt aufmachen, und der kommt mir heute ein bisschen zu kurz. Natürlich müssen wir in der ganzen Diskussion auch immer wieder überlegen, wie lange die Kontaktverfolgung noch notwendig und welche Maßnahme der Kontaktverfolgung überhaupt noch angemessen ist. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Genau!) Deswegen möchte ich noch einmal zurückkommen auf die luca App. Die Bundesregierung und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz empfehlen mittlerweile, die Corona-Warn-App zu nutzen. Das hat auch den Vorteil, dass dadurch die zentrale Datenspeicherung wegfällt. Wenn wir dies prüfen und vielleicht in nächster Zeit dazu kommen können, dass die luca App nicht mehr genutzt werden muss, weil die Corona-Pandemie das nicht mehr erfordert oder weil wir auf die Corona-Warn-App wechseln können, dann wäre das, glaube ich, auch in diesem Zusammenhang ein guter Schritt, auch für die Bürgerinnen und Bürger. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
