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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 19.01.2022 Sitzungen 18/14

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Denken Sie sich einmal fünf Jahre zurück. Stellen Sie sich einmal vor, da wäre irgendjemand auf die Idee gekommen zu verlangen, dass man sich beim Kommen in ein Restaurant oder beim Gehen einloggen bzw. ausloggen muss oder einen Zettel mit Name, Adresse und Telefonnummer, Datum und Uhrzeit des Kommens oder später des Gehens ausfüllt. Undenkbar. Das wäre undenkbar gewesen. Daher kann ich mich noch sehr gut an die Diskussion bei der Einführung der Maut erinnern. Auch damals war es undenkbar, alle Autobahnnutzerinnen und Autobahnnutzer für alle Zwecke zu erfassen, die Daten weitergeben zu lassen, und wir fragen: Wer darf diese Daten verwenden, wann, wieso, wie lange, bleiben sie gespeichert? Das alles war Teil der intensiven Diskussion. Damals wurde eine klare Regelung getroffen. Ich möchte Ihnen, lieber Herr Kollege Herber, widersprechen. Die Daten dürfen für die Strafverfolgung nicht verwendet werden. Da tun auch Aufsätze des Wissenschaftlichen Dienstes nichts. Das ist auch bis heute so. Das ist auch nicht anders, aber dann kam die Pandemie. Mit ihr haben wir Anfang 2021 – das ist noch nicht einmal ein Jahr her – die Kontakterfassung und eben auch die luca App eingeführt. Das machte für uns die Datenaufnahme viel leichter. Wir konnten uns viel einfacher einloggen, aber auch die Unternehmerinnen und Unternehmer haben uns das gedankt, weil die ganze Öffnungsdebatte rund um die CoronaPandemie nur deswegen leichter möglich war, weil wir die luca App eingeführt haben. Das alles ging sehr schnell, aber dabei wurde schon von vornherein klar, dass die Datenspeicherung ein Problem bei der luca App ist. Das war von vornherein bekannt. Die Corona-Warn-App gab aber zu dem Zeitpunkt keine andere Alternative. Daher wurde die luca App dann unterstützt. Dann wurden Millionen von Daten darüber, wer sich zu welcher Zeit wo befindet, wann er kommt und wann er geht, gesammelt. Die Kontaktnachverfolgung war – ich glaube, da sind wir uns alle einig – ein sehr wichtiger Baustein im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Der Bonus und das Alleinstellungsmerkmal der luca App war eben die Verknüpfung mit den Gesundheitsämtern. Nun ist es aber geschehen, und die Daten sind an die Staatsanwaltschaft und die Polizei weitergegeben worden. Das wurde aber sofort und ohne Zögern von der Polizei und genauso von der Staatsanwaltschaft eingeräumt. Es wurde sich sofort sowohl vonseiten der Polizei als auch vonseiten der Staatsanwaltschaft entschuldigt. Auch Professor Kugelmann – vielen Dank dafür – hat sofort Ermittlungen aufgenommen. Ich glaube, das ist in diesem Fall notwendig, einfach um den Sachverhalt zu klären. Ich glaube, wir können auch sagen, dass es gut ist, dass wir dann die Ermittlungen abwarten können. Was hat aber dazu beigetragen, dass die Daten weitergegeben wurden? Dazu hat die Änderung des § 28 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz beigetragen, wonach Daten an sich nicht zu einem anderen Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsämter verwendet werden dürfen. Fällt darunter auch eine mögliche Nutzung für die Ermittlungsbehörden? In dem vorliegenden Fall – ich glaube, darin sind wir uns im Hause alle einig – war das ein unzulässiger Fall. Die Frage ist aber, ob die Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörden generell gedeckt ist. Darüber streiten nun – Sie haben das richtig festgestellt, Herr Herber – die Juristen. Das ist aber eigentlich nicht richtig; denn für den Verbraucher und für den Bürger muss es eine klare Rechtsregelung geben und nicht eine Rechtsregelung, bei der die Juristen streiten. Deswegen ist es sinnvoll, dass wir hier noch einmal überlegen, wie eine Regelung so gefasst werden kann, dass die Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung eingehalten wird, aber eben auch eine klare Regelung getroffen wird. Ich glaube, darüber müssen wir reden. (Beifall der Abg. Pia Schellhammer und Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Philipp Fernis, FDP, und Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Gleichzeitig muss aber der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz angewendet werden. Da widerspreche ich Ihnen, Herr Herber, ganz besonders, weil wir die Daten nicht für alle möglichen Straftaten erfassen können. Auch da müssen wir klar sein. (Abg. Dirk Herber, CDU: Das habe ich nicht gesagt!) – Ja, Sie haben die Katalogstraftaten genannt, aber es müssen Ausnahmefälle sein (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU – Unruhe bei der CDU) – hören Sie mir zu, Herr Kollege –, weil wir hier auch diese Regelung der Kontaktverfolgung nur für den Ausnahmefall getroffen haben. Wir hoffen, es bleibt ein Ausnahmefall, die Corona-Pandemie. (Glocke der Präsidentin) Das ist etwas ganz anderes als die Mauterfassung. Das ist nämlich ein Dauerfall. Daher glaube ich, dass wir hier noch einmal überlegen sollten, ob wir so weit gehen sollten. Alles Weitere in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Philipp Fernis, FDP, und Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER)

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