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Plenarprotokoll 8/27

29.10.2025 · 208 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (22)Die Linke (18)BSW (17)CDU (12)SPD (6)

Dr. Thadäus Rudolf König

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 27. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Wir sind ja heute schon geübt, dadurch dass wir schon eine Plenarsitzung hatten. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Gerhardt und Frau Abgeordnete Stark betraut. Ihr Fernbleiben zur 27. Sitzung des Thüringer Landtags haben angezeigt: Frau Abgeordnete Mengel-Stähle, Herr Minister Maier und Frau Ministerin Wolf zeitweise. Ich möchte noch den Hinweis geben, dass zu jeder Sitzung des Landtags aufgrund der Vorgabe in § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine Anwesenheitsliste ausliegt. Die Anwesenheitsliste für die vorangegangene außerplanmäßige Sitzung des Landtags liegt folglich nicht mehr aus. Das heißt, es gibt eine neue Anwesenheitsliste, man muss sich wieder neu eintragen. Das geht ab und zu mal unter. Deswegen an dieser Stelle noch mal der Hinweis: für diese Plenarsitzung noch einmal neu eintragen, wie immer vorn am Pult am Eingang des Plenarsaals. Folgende Hinweise ergehen zur Tagesordnung: Zu den Tagesordnungspunkten 35 und 36 liegen keine Wahlvorschläge vor. Zu dem Tagesordnungspunkt 41 liegt kein Antrag vor. Deshalb gehe ich davon aus, dass diese drei Punkte als von der Tagesordnung abgesetzt gelten. Die im Ältestenrat erzielten Übereinkünfte zur Gestaltung der beiden Plenarsitzungstage sind den Hinweisen in der Einladung zu entnehmen. Das haben wir auch noch mal sehr ausführlich in der Tagesordnung beschrieben, weil es durch die Platzierungen, dadurch dass wir in den Tagesordnungspunkten hin und her springen, doch immer Nachfragen gibt. Das ist noch mal sehr ausführlich dokumentiert. Unter Berücksichtigung meines Hinweises zu dem Tagesordnungspunkt 41 wird heute als Erstes der Tagesordnungspunkt 40, die Regierungsbefragung, aufgerufen. Im Anschluss daran soll der Tagesordnungspunkt 32 aufgerufen werden. Ebenfalls heute soll der Tagesordnungspunkt 12 aufgerufen werden. Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat zudem darauf verständigt, dass heute und morgen jeweils nach 20.00 Uhr kein neuer Tagesordnungspunkt aufgerufen wird. Ich bitte die Abgeordneten, das zu berücksichtigen. Die Landesregierung hat angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 24 und 30 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Bereitgestellt werden zu Tagesordnungspunkt 13 ein Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/2263 und zu Tagesordnungspunkt 30 ein Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/2262. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung festgestellt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 40 auf, die Für die heutige Regierungsbefragung hat die Landesregierung mitgeteilt, dass der Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, Herr Tilo Kummer, und der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Christian Tischner, die Fragen der Abgeordneten beantworten werden. Ich frage sowohl Herrn Minister Kummer als auch Herrn Minister Tischner, ob eine Vorbemerkung gewünscht ist. Das ist bei beiden gewünscht. Ich möchte nur den Hinweis geben, dass diese Vorbemerkung nicht länger als fünf Minuten dauern darf, und das für beide. Das bedeutet, zweieinhalb Minuten, wenn man es gerecht aufteilt. Aber Sie können sich natürlich auch anderweitig verständigen. Wer möchte mit der Vorbemerkung beginnen? Herr Minister Kummer, Herr Minister Tischner? Minister Kummer beginnt und ich erteile Ihnen das Wort für die Vorbemerkung.

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Tilo Kummer

Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, Herr Tilo Kummer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Christian Tischner

Vielen Dank, Herr Präsident. In meinem Haus liegen massive Problemstellungen, die wir in dieser Wahlperiode zu lösen haben. Ich denke an die Transformation der Energieerzeugung in Thüringen, an die Frage des Hochwasserschutzes, auch vor dem Hintergrund der Klimawandelereignisse, wo viel Infrastruktur, die wir in Thüringen haben, die uns schützt, in die Jahre gekommen ist und massive Investitionsnotwendigkeiten anstehen. Ich denke auch an die Frage des schwierigen Waldzustands, den wir in die neue Zeit bringen müssen. All das sind große Herausforderungen, die wir mit Gesetzgebungen begleiten werden, die wir am Ende auch in den Haushaltsberatungen mit vielen Mitteln untersetzen müssen. Ich wünsche mir vom Landtag eine konstruktive und kritische Begleitung. Ich wünsche mir aber auch, dass man uns das Handeln ermöglicht. Ich sage mal vor dem Hintergrund von bereits etwa 200 Kleinen Anfragen, die bei uns im Haus vorliegen, wo man bei mancher den Eindruck hat, dass es helfen soll, die Masterarbeit für die Kinder zu schreiben: Bitte überlegen Sie, es beschäftigt einen Haufen Personal, es kostet viel Zeit. Wir sollten wirklich konstruktiv miteinander umgehen, uns aber nicht gegenseitig beschäftigen. Das ist einfach am Anfang meine Bitte, und vielleicht können wir dann auch in der Fragestunde im Sinne der Konstruktivität und der kritischen, positiven Begleitung weiterverfahren. Danke.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, Herr Tilo Kummer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Christian Tischner

Vielen Dank, Herr Minister Kummer, für die Vorbemerkung. Das ergibt dann für Herrn Minister Tischner noch 3 Minuten 30 Sekunden für seine Vorbemerkung. Herr Minister Kummer war sehr großzügig zu Ihnen und ich erteile Ihnen das Wort, Herr Minister Tischner.

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Christian Tischner

Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, Herr Tilo Kummer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Christian Tischner

Die Kollegin hat mir schon die Stechuhr hingelegt, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat, ich bin auch dankbar für die Möglichkeit, heute hier mit Ihnen gemeinsam eine erste Bilanz über die Arbeit des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu ziehen – ein sehr großes Haus, in dieser Wahlperiode wieder zusammengenommen, so wie wir es viele Wahlperioden in Thüringen hatten. Ich kann feststellen, dass die Zusammenschmelzung dessen, was zusammengehört, gut gelungen ist. Wir fühlen uns als das Zukunftsministerium, weil wir einerseits natürlich unsere Kinder und Jugendlichen auf ihr Leben im Hochschul- und im Wissenschafts- und Forschungsbereich vorbereiten, die natürlich ganz stark auf unsere Zukunft wirken, und unsere Kulturabteilung, unser Kulturbereich letztendlich als die Identität unseres Freistaats auch ganz deutlich auf die Zukunftsfähigkeit mit einzahlt. Die Baustellen, ähnlich wie es Kollege Kummer beschrieben hat, sind auch in unserem Ministerium nicht klein. Sie haben vernommen, wie intensiv die Diskussionen um das Thema der Hochschulen laufen. Wir haben uns als Landesregierung dazu bekannt, alle Thüringer Hochschulstandorte zu erhalten. Das ist gut und das ist richtig so. Nichtsdestotrotz signalisieren uns die Hochschulen, dass man auch einen Bedarf sieht, über die zukünftige Entwicklung der Thüringer Hochschul- und Forschungslandschaft zu sprechen. Wir haben dazu jetzt ein Jahr gewonnen, sage ich mal, mit Blick auf das Planungsjahr 2026, um einen breiten Dialog mit den Hochschulen, mit den Akteuren im hochschulpolitischen Raum zu beginnen. Im Kulturbereich, ähnlich breit: Hier bin ich sehr dankbar, auch innerhalb der Landesregierung, dass wir einen starken Schwerpunkt auf die Breite gesetzt haben, die wir in unserer Kulturlandschaft haben. Sie wissen alle: Wir haben viele Theater, wir haben viele Orchester, wir haben noch mehr Schlösser, noch mehr Burgen und viele Parkanlagen. Das fordert uns heraus, gerade in knappen Zeiten. Nichtsdestotrotz, glaube ich, haben wir mit dem vorliegenden Haushalt gezeigt, dass uns diese Kulturbereiche genauso wichtig sind wie auch das, was in der Zukunft passiert. Der Bildungsbereich überlagert so manchmal die ganze Arbeit und ist nur ein Teil dessen, was wir tun. Sie wissen: Im Bildungsbereich sind wir in großen Themenfeldern unterwegs. Das eine große Themenfeld ist das Thema der Qualität – Qualitätsentwicklung von der frühkindlichen Bildung über die schulische bis hin natürlich in die berufliche Bildung, aber auch in die Erwachsenenbildung hinein. Es ist auf der anderen Seite das große Thema des Unterrichtsausfalls. Über 10 Prozent der Schülerinnen und Schüler verlassen unsere Schulen ohne Abschluss, zu wenige Studierende, die ausgebildet werden, um letztendlich die offenen Stellen zu besetzen. Wir haben ein großes Maßnahmenpaket angeregt und auch vorgeschlagen. Das erste ist in Wirkung, zeigt auch seine ersten Wirkungseffekte, und ein weiteres ist in diesem Bereich unterwegs. Abschließend möchte ich für das kollegiale Miteinander danken, auch vielleicht für die einen oder anderen Impulse, die wir mitgeben, mitnehmen ins Haus, und ich will auch ganz herzlich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, denen ich immer wieder sage: Denkt daran, wir sind nicht für uns da, sondern wir sind für die Menschen, für die Leute in unserem Freistaat da. Mit dieser Philosophie gehen wir an die Aufgaben heran. Danke schön.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, Herr Tilo Kummer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Christian Tischner

Vielen Dank, Herr Minister Tischner. Ich möchte, bevor wir in die Regierungsbefragung gemäß § 92 der Geschäftsordnung einsteigen, noch ein paar Hinweise geben, sowohl für unsere Zuschauer, aber auch noch mal für unsere Abgeordneten. Die Dauer der Regierungsbefragung ist nicht länger als 90 Minuten. 5 Minuten haben wir jetzt schon verbraucht. Die Fragen im Verantwortungsbereich der anwesenden Regierungsmitglieder und von aktuellem landespolitischen Interesse stehen im Vordergrund. Fragen können durch kurze – kurze! – Vorbemerkungen eingeleitet werden. Fragen müssen kurzgefasst sein und der Landesregierung eine kurze Antwort ermöglichen. Was die Nachfragemöglichkeiten angeht, so ist es so, dass die erste Nachfragemöglichkeit der Fragesteller, die Fragestellerin hat und die zweite Nachfragemöglichkeit aus der Mitte des Landtags erfolgen kann. So viel zu den Hinweisen. Wir beginnen nun mit der Regierungsbefragung. Für die Fraktion der AfD hat der Abgeordnete Jankowski die erste Frage.

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Denny Jankowski AfD

Frage des Abgeordneten kowski (AfD) Jan

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Frage geht an Herrn Bildungsminister Tischner. Meine Fraktion hat schon seit Längerem gefordert, dass wir Vorschaltklassen in Schulen einführen, damit gerade Schüler, die die deutsche Sprache nicht können, besser vorbereitet werden können, bevor sie in den Unterricht kommen. Das hatten Sie bisher immer abgelehnt, Herr Tischner. Nun gab es aber einen Vorschlag Ihrer Parteikollegin und Bundesbildungsministerin Frau Prien. Die ging sogar einen Schritt weiter und hat im Juli die Einführung einer festen Migrantenquote an Schulen von 30 Prozent ins Spiel gebracht. Deswegen frage ich Sie: Was halten Sie von dieser Idee, kann man diese auch in Thüringen einführen oder gibt es da schon Pläne für die Umsetzung?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten kowski (AfD) Jan

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jankowski. Herr Minister Tischner hat das Wort für die Antwort.

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Christian Tischner

Frage des Abgeordneten kowski (AfD) Jan

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage. In der Tat, die Voraussetzung für gute Bildung ist Sprache. Wir können guten Unterricht nur vollziehen, wenn auch die gleiche Sprache gesprochen wird. Deshalb bin ich sehr optimistisch, dass wir in dieser Wahlperiode große Schritte vorangehen werden, weil wir relativ zeitnah nach Übernahme der Regierungstätigkeit entschieden haben, dass Sprachklassen, Willkommensklassen – Sie haben einen eigenen Begriff dafür – gebildet werden können. Es gibt diese Klassen in Thüringen. Ob man eine eigene Klasse aufmacht, ob man einen ganzen Zug aufmacht, ob man das vielleicht auch nur kursweise macht, liegt allerdings daran, wie viele Lehrer vor Ort vorhanden sind. Aber die Möglichkeit besteht. Und anders als die Vorgängerlandesregierung haben wir nicht vor, den Schulen da hinterherzugehen, wenn sie es nicht tun – im Gegenteil. Wir ermuntern, weil ich sage: Die Sprache ist der Schlüssel für den Bildungserfolg. Eine Quote – das haben wir hier auch schon diskutiert, ich glaube, das war Ihr Antrag als Fraktion –, wie viele Kinder mit Migrationshintergrund in eine Klasse gehen können und sollen, ist schwierig. Wir vertrauen da sehr stark auf das pädagogische Ermessen der Schulleitungen, der Klassenlehrer vor Ort. Das ist ja die Debatte gewesen, die wir hier geführt haben: Was machen wir, wenn wir sagen, wir legen fest, nur drei Kinder pro Klasse, die einen Migrationshintergrund haben, und es kommt das vierte oder fünfte Kind, was vielleicht einigermaßen sogar versteht, aber nicht reinkann? Also solche Quotenregelungen sind schwierig. Deshalb setzen wir da sehr stark auf das pädagogische Augenmaß und auf die pädagogische Kompetenz unserer Schulleitungen, unserer Kolleginnen und Kollegen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten kowski (AfD) Jan

Vielen Dank, Herr Minister. Herr Abgeordneter Jankowski, Sie haben eine Nachfrage, wie ich sehe. Sie haben das Wort.

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Denny Jankowski AfD

Frage des Abgeordneten kowski (AfD) Jan

Zunächst ganz kurz zur Richtigstellung: Wir hatten keine Migrantenquote gefordert, sondern nur eine Quote von Schülern mit Sprachförderbedarf an Schulen, in Schulklassen. Sie meinten aber jetzt zu Recht: Sprache ist der Schlüssel, um am Unterricht teilzunehmen. Aber leider sieht die Praxis anders aus. Wir haben viele Schüler, die gerade in der 7., 8., 9. Klasse sitzen, teilweise nur Grund- und Vorkursniveau Deutsch als Fremdsprache sprechen. Da wurde in den letzten Jahren sehr viel versäumt. Sie sagten jetzt, es würden Vorschaltklassen eingeführt – oder wie auch immer man das bezeichnet. Wie weit ist man denn damit momentan? Wie viele solcher Klassen gibt es denn eigentlich? Ich habe bis jetzt immer nur gehört, dass es sehr vereinzelte sind. Wann soll das Ganze flächendeckend stattfinden?

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Christian Tischner

Frage des Abgeordneten kowski (AfD) Jan

Ja, ganz vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wir sind jetzt einen Schritt weiter, weil Sie am Anfang gesagt haben, es gibt gar keine. Jetzt haben Sie selbst eingeräumt, es gibt diese Klassen schon. Aber das müsste ich Ihnen nachreichen. Da habe ich jetzt nicht die konkrete Zahl, wie viele das sind. Sprache ist der Schlüssel für den Bildungserfolg. Deswegen setzen wir als Landesregierung auch möglichst früh an. Sie haben das vielleicht vernommen, dass wir Sprachtests im Grundschulbereich einführen werden, um die sprachliche Kompetenz der Schülerinnen und Schüler dann in einem verbindlichen Vorschuljahr auch durch entsprechende Förderung und Unterstützung hochzuheben, um den Start gerade in der Grundschule besser zu ermöglichen, und dort, wo sprachlicher Förderbedarf bei Schülerinnen und Schülern festgestellt wird, die älter sind. Da werden dann die verschiedenen Instrumente in den Schulen genutzt, die Sie gesagt haben. Eins muss man natürlich auch einräumen: Wenn wir Schülerinnen und Schüler haben, die überhaupt nicht integrationswillig sind, dann hilft leider das beste Angebot nichts.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten kowski (AfD) Jan

Vielen Dank, Herr Minister Tischner. Damit haben sich die Fragemöglichkeiten des Fragestellers erschöpft, aber nicht die aus der Mitte des Plenums. Da sehe ich Frau Abgeordnete Große-Röthig mit einer Nachfrage zum Themenkomplex.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Frage des Abgeordneten kowski (AfD) Jan

Vor dem Hintergrund der eben gemachten Ausführungen wollte ich fragen, wie sich die Landesregierung zur Fortführung des Projekts „Mehrsprachigkeit ist klasse!“ positioniert, das aktuell vor dem finanziellen Aus steht.

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Christian Tischner

Frage des Abgeordneten kowski (AfD) Jan

Vielen Dank für die Nachfrage. In der Tat haben wir eine Bestandsaufnahme über Programme gemacht, die erfolgreich gelaufen sind, weniger erfolgreich gelaufen sind, und Programme, die man vielleicht auch in neue Programme übersetzen kann. Frau Kollegin, Sie haben sicherlich auch wahrgenommen, dass wir jetzt beispielsweise mit dem „Leseband“ ein ganz neues, großes Projekt in den Schulen in Umlauf gebracht haben, das sehr stark nachgefragt wird, das genau die Erfahrungen aus diesem Projekt aufnehmen soll.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten kowski (AfD) Jan

Vielen Dank, Herr Minister Tischner. Damit haben wir die erste Frage beendet. Die zweite Frage geht an die Fraktion der CDU. Herr Abgeordneter Geibert hat das Wort.

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Lennart Geibert CDU

Frage des Abgeordneten bert (CDU) Gei

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Minister Tischner, Thüringen ist in vielen Bereichen exzellent, aber vor allem auch in der Wissenschaft. Aus diesem Grund frage ich Sie: Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Entwicklung der Friedrich-Schiller-Universität auf dem Weg zur Exzellenzuniversität?

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Christian Tischner

Frage des Abgeordneten bert (CDU) Gei

Ganz vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Nachfrage. In der Tat – Sie haben es beschrieben – sind wir nicht nur exzellent an der Universität Jena mit den beiden Clustern, sondern wir haben eine breite Forschungs-, Innovations- und Hochschullandschaft, die diesen Titel für sich in Anspruch nehmen kann. Aber bei diesem konkreten Programm geht es darum, dass die Universität Jena die Chance hat, im kommenden Jahr Exzellenzuniversität zu werden, und damit erhebliche Millionenmittel für ihre Arbeit und für ihre Projekte einwerben kann. Die Voraussetzung für die Exzellenzuniversität ist, dass man zwei Exzellenzcluster einwirbt. Die Universität hat in den letzten Jahren bereits ein naturwissenschaftliches Exzellenzcluster eingeworben: „Balance of the Microverse“. Dieses ist in diesem Jahr vom Wissenschaftsrat in die zweite Runde verlängert worden. Und – das ist das Große und Erfreuliche gewesen, ich war selbst in Bonn, als die Entscheidung verkündet wurde, und dann gleich am Abend bei der Universität in Jena, wo man das natürlich mit großer Freude gefeiert hat – jetzt ist mit „Imaginamics“ auch ein weiteres Cluster hinzugekommen, ein geisteswissenschaftliches Cluster. Wir sind als Landesregierung auch sehr glücklich über diese Entscheidung, weil sich jetzt hier sowohl die Naturwissenschaften als auch die Geisteswissenschaften widerspiegeln. Das ist auch das, was Thüringen in seiner wissenschaftlichen Arbeit ausmacht, aber was auch in der DNA der Universität Jena seit Jahrzehnten – man kann ja fast sagen, seit Jahrhunderten – verankert ist. Wir haben jetzt als Landesregierung die Chance, vor allem mit der Uni Exzellenzuniversität zu werden. Wir haben in den vergangenen Jahren – noch mal zu Ihrer Frage – die Universitäten in Thüringen mit über 7 Millionen Euro unterstützt, um die Anträge zu machen, nicht nur die Jenaer Universität, sehr stark natürlich, aber beispielsweise auch Ilmenau. Es gab verschiedene Cluster, die sich auf diese Exzellenzinitiative beworben haben. Wir werden als Landesregierung auch mit Blick auf die Graduate School, die in dieser Zeit entstanden ist, weiter unterstützen. Da haben wir in der Vergangenheit schon unterstützt. Jetzt im Antragsprozess ist ein enges Miteinander. Mein Staatssekretär Prof. Teichert spricht fast wöchentlich mit dem Präsidenten Prof. Dr. Marx. Wir haben das Gefühl, die wollen da jetzt von uns auch nicht reinregiert werden. Dort liegt auch die Kompetenz. Ich habe großes Vertrauen, dass wir in 14 Tagen oder drei Wochen den Antrag sehen können, den die Universität vorbereitet hat, und wir dann einen guten Weg in Richtung Exzellenz gehen können, weil wir in Thüringen, in Jena so herausragende Forschungsleistungen zu präsentieren haben. Es wäre insgesamt für Ostdeutschland eine große Chance – vielleicht darf ich den Satz noch sagen –, weil es aufgrund der zwei Exzellenzcluster, die man braucht, um sich überhaupt zu bewerben, mittlerweile so ist, dass die Chance eigentlich nur für Dresden, die schon Exzellenzuniversität ist, und Jena besteht. Wir könnten in Ostdeutschland als Exzellenzuniversität neu hinzukommen. Berlin, klar, darum machen wir die Klammer. Jetzt gilt es, das auch mit Unterstützung des Parlaments gemeinsam zu realisieren.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten bert (CDU) Gei

Ich sehe, der Fragesteller hat keine weitere Nachfrage. Aus der Mitte des Plenums: Herr Abgeordneter Schaft.

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Christian Schaft Die Linke

Frage des Abgeordneten bert (CDU) Gei

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich würde noch mal anknüpfen, weil natürlich die Beschreibung mit Blick auf die aktuellen Debatten um den Haushalt 2026/2027 und die Rahmenvereinbarung mit Blick auf die Mittel für 2027 doch noch ein paar Fragezeichen hervorbringt. Zumindest mit der Färbung aus der Universität wird für 2027, selbst mit Rücklagen, von einer Unterdeckung ausgegangen. Die Frage ist also: Was braucht es, um diesen Weg, den Sie jetzt für 2026 und die Folgejahre beschrieben haben, dann auch fortzusetzen mit Blick auf die Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung und der Haushaltsjahre ab 2027? Ist das schon das Ende der Fahnenstange für das, worüber wir da gerade auch im Rahmen des Haushalts reden?

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Christian Tischner

Frage des Abgeordneten bert (CDU) Gei

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schaft. Es braucht vor allem ein gutes Miteinander im Freistaat Thüringen, dass wir die Universität Jena in dem Prozess zur Exzellenzuniversität begleiten. Und es braucht natürlich die entsprechenden Ressourcen. Ich kann mir vorstellen, dass die Frage nach der Hochschulrahmenvereinbarung sicherlich nachher noch mal kommen wird. Deswegen will ich darauf nur kurz eingehen. Die Hochschulrahmenvereinbarung VI soll im kommenden Jahr gemeinsam mit den Hochschulen, gemeinsam mit dem Wissenschaftsrat erarbeitet werden. Und eine Vereinbarung beruht immer darauf, dass am Ende irgendwie alle mitmachen, jedenfalls die, die dort auch entscheidungs- und mitsprachebefugt sind. Sie fragen, ob die Haushaltsansätze das Ende der Fahnenstange sind. Da gilt wiederum das Struck‘sche Gesetz: Was ins Parlament hineinkommt, das kommt meistens ein bisschen anders heraus. Und bei einem Prozess, der offen ist, gilt das erst recht.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten bert (CDU) Gei

Damit ist die zweite Frage auch beendet. Ich rufe für die dritte Frage im Rahmen der Regierungsbefragung Herrn Abgeordneten Hoffmeister für die Fraktion des BSW auf.

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Dirk Hoffmeister BSW

Frage des Abgeordneten meister (BSW) Hoff

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, der DigitalPakt Schule ist ein zentrales Instrument zur Modernisierung schulischer Infrastruktur und zur Förderung digitaler Bildung. Dennoch bestehen weiterhin Unterschiede in der Mittelabfrage und zur Umsetzung zwischen den Schulträgern. Wie stellt sich aus der Sicht der Landesregierung der aktuelle Stand der Umsetzung des DigitalPakts Schule in Thüringen dar? Welche Hürden bestehen bei der Mittelbewilligung und Projektdurchführung? Und: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Mitteleinsatz zu beschleunigen, die digitale Ausstattung flächendeckend sicherzustellen und die digitale Kompetenzentwicklung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern nachhaltig zu fördern?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten meister (BSW) Hoff

Herr Minister Tischner.

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Christian Tischner

Frage des Abgeordneten meister (BSW) Hoff

Wie viel Zeit habe ich, um die Frage zu beantworten?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten meister (BSW) Hoff

Ich werde dann eingreifen, wenn ich es ausufernd finde. Ansonsten können Sie natürlich die umfangreiche Frage nach Ihren Bedürfnissen beantworten. Und Herr Kummer lässt Ihnen ja den Vortritt heute, wie ich merke.

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Christian Tischner

Frage des Abgeordneten meister (BSW) Hoff

Genau. Zunächst, Herr Präsident, gestatten Sie mir, dass ich einen ganz herzlichen Gruß nach oben auf die Besuchertribüne sende, denn ich habe mir sagen lassen, dass heute die Regelschule aus Arnstadt da ist. Eigentlich müssten wir jetzt die Schülerinnen und Schüler und die Lehrer fragen, was sie vom DigitalPakt halten und wie es an der Schule wirkt und wie es an der Schule umgesetzt wird, und dann vielleicht noch die Vertreter des Ilm-Kreises dazu, weil nämlich die Landkreise, das wissen Sie, im Wesentlichen dafür verantwortlich sind, wie der DigitalPakt umgesetzt wird. Das ist in Thüringen in der Tat sehr unterschiedlich. Wir haben und hatten Landräte, Landrätinnen, die haben sich sehr stark auf Schule, auf Schulentwicklung, auf Schulbau fokussiert. Und es gibt Kollegen, die das aus finanziellen Gründen etwas langsamer machen müssen. Zum DigitalPakt 1, der ja aktuell noch wirkt, eigentlich von 2019 bis 2024 wirkt, jetzt in diesem Jahr weiterläuft, weil, wie Sie es richtig beschreiben, der Mittelabfluss in den letzten Jahren gar nicht so einfach war: Mit dem DigitalPakt 1 hat sich der Freistaat Thüringen – da ja noch die Vorgängerlandesregierung – dazu entschieden, drei Schwerpunkte zu setzen, die auch richtig sind und die auch durch einen Parlamentsantrag in der vergangenen Wahlperiode, ich glaube, von allen Fraktionen so mitgetragen wurden, nämlich dass man einerseits sagt: Man muss auf die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler achten, die Digitalisierung, vor ein paar Monaten, kann man ja fast sagen, kam noch die KI dazu, die Kompetenzentwicklung, Medienkompetenz bei Schülerinnen und Schülern. Das Thema der Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern, weil es in der Tat so ist, das wissen Sie als ehemaliger Lehrer – oder einmal Lehrer, immer Lehrer –, als Lehrer auch, dass uns die Schüler da manchmal ziemlich schnell voraus sind. Deswegen sind uns auch die Fortbildungsangebote für die Kolleginnen und Kollegen sehr wichtig. Und das Thema der Ausstattung: Beim Thema der Ausstattung haben sich die Schulträger sehr stark darauf fokussiert – natürlich richtigerweise –, erst mal die Breitbandanbindung zu organisieren. Das ist gerade im ländlichen Raum eine Herausforderung, aber auch in der Stadt Erfurt soll das immer wieder mal ein Thema sein, was mir die Schulleiter berichten. Aber auch die Ausstattung mit Blick auf WLAN in den Schulen. Der nächste Schritt war dann – bedingt und beschleunigt auch durch die Coronapandemie – die Ausstattung mit mobilen Endgeräten. Ich vertrete klar den Ansatz, dass die mobilen Endgeräte ein Medium im Unterricht sind, aber kein Ersatz – kein Ersatz für ein ordentliches Schulbuch, kein Ersatz für einen Hefter, in dem man auch mal das Schreiben lernt. Sie sind ein Medium, so wie es das Tafelwerk gibt, so wie es den Taschenrechner gibt, wie es den Atlas gibt und sonstige Hilfsmittel. Deswegen: Diese Ausstattungsfragen sind entschieden worden und wir haben – oder ja, die alte Landesregierung, wir setzen das gern fort – die Schulcloud gut voranentwickelt, das wurde auch im großen Miteinander damals im Bildungsausschuss so entschieden. Das hat ziemlich geruckelt, das werden die Kolleginnen und Kollegen von der Regelschule Arnstadt natürlich bestätigen, aber mittlerweile läuft die Schulcloud einigermaßen rund. Da ist die Frage, wie das weitergeht, wir sind da ja im Verbund mit zwei anderen Bundesländern. Dazu können wir aber dann im Bildungsausschuss gern auch noch mal sprechen. Und wir haben uns über die Kultusministerkonferenz gemeinsam mit allen Bundesländern auf den Weg gemacht, eine pädagogische KI vorzubereiten. Es wird so sein, dass es in ein paar Monaten – sage ich mal – eine KI, eine Bildungs-KI für alle Schulen geben wird, die wahrscheinlich über das Schulportal zur Verfügung gestellt wird; die heißt Telli. Über diese KI können dann Schülerinnen und Schüler auch unter pädagogischen Gesichtspunkten nicht nur Copy-and-Paste-Übungen machen, sondern auch entsprechende Fragestellungen, Üben, Lernen, Kritikfähigkeit, Reflexionsfähigkeit usw. Und diese KI soll auf der anderen Seite auch Lehrerinnen und Lehrer entlasten, die mit dieser KI Unterrichtsvorbereitungen erstellen können, Arbeitsmaterialien erstellen können. Das wird ein großes gemeinsames Werk der Bundesländer werden. Dieser DigitalPakt 1 ist in diesem Jahr noch mal verlängert worden. Ab dem kommenden Jahr, ab dem 01.01.2026 – so hat es uns Bundesministerin Karin Prien letzte Woche in der KMK noch mal bestätigt –, wird der DigitalPakt 2 kommen, mit dem Thüringen in den nächsten fünf Jahren abermals, ich glaube, um die 150 Millionen Euro zur Verfügung stehen werden. Es wird eine kleine Änderung in der Finanzierung geben. Bisher war es so, dass beim DigitalPakt 1 die Finanzierung so war: 90 Prozent Bund und 10 Prozent Land. Jetzt ist das vom Bund so geregelt, dass 50 Prozent der Bund bezahlen wird und 50 Prozent das Land. Aber wir teilen uns die Kosten mit den Schulträgern, sodass es dann ein Verhältnis 50/25/25 wird, das hatte ich ja auch im HuFA bereits ausgeführt. Und in diesem DigitalPakt werden wir auch wieder die Schwerpunkte fortführen mit Blick auf Medienkompetenzentwicklung, auch die Fortentwicklung des Fachs Medienkunde und mit Blick auf die Ausstattung in den Schulen. – Ich mache erst mal einen Punkt.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten meister (BSW) Hoff

Vielen Dank, Herr Minister Tischner. Abgeordneter Hoffmeister, haben Sie eine Nachfrage? Das ist nicht der Fall. Gibt es weitere Fragen aus der Mitte des Plenums? Das ist auch nicht der Fall. Dann rufe ich als vierten Fragesteller für die Fraktion Die Linke Herrn Abgeordneten Thomas auf.

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Jens Thomas Die Linke

Frage des Abgeordneten mas (Die Linke) Tho

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister Kummer, anfangs möchte ich Ihre Bitte aus Ihrem Statement eindringlich zurückweisen, dass wir uns als Abgeordnete in unserem Fragerecht beschränken sollen, um die Regierung in ihrer Arbeit nicht weiter zu belasten. Ich denke, das ist ein Gut in diesem Haus, das Recht der Opposition, nachzufragen und berechtigt die Regierung zu kontrollieren, das wir auch durch Ihre Bitte nicht beeinträchtigen lassen sollten. (Beifall AfD) Aber zu meiner Frage, Herr Minister. Die Bundesnetzagentur hat am 10. Oktober den Planfeststellungsbeschluss für den SuedLink erlassen und damit das Verfahren abgeschlossen. Die frühere Landesregierung hatte erklärt, nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens gegen die vorgesehene Trassenführung gerichtlich vorzugehen, da unter anderem der Trassenverlauf gegen den Grundsatz der Gradlinigkeit verstoße. Wird die jetzige Landesregierung diesen Kurs fortsetzen und gegen den nun festgelegten Trassenverlauf Klage erheben oder verzichtet sie auf rechtliche Schritte, obwohl die damaligen Kritikpunkte aus Sicht Thüringens weiterhin bestehen?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten mas (Die Linke) Tho

Vielen Dank für die Frage. Die Landesregierung sieht die Trassenführung weiterhin kritisch. Eine abschließende Entscheidung, ob es jetzt zu einem Klageverfahren kommt, hängt natürlich auch daran, wie aussichtsreich das Verfahren ist. Wir haben leider in der Vergangenheit sehr schmerzlich erfahren müssen, dass man manchmal viel Geld für Klagen ausgibt, ohne eine Chance auf Erfolg zu haben. Also diese abschließende Prüfung ist noch nicht erfolgt.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten mas (Die Linke) Tho

Gibt es eine Nachfrage, Herr Abgeordneter Thomas?

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Jens Thomas Die Linke

Frage des Abgeordneten mas (Die Linke) Tho

Haben Sie eine Zeitschiene für die Prüfung, Herr Minister?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten mas (Die Linke) Tho

Die würde ich Ihnen gern zuarbeiten.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten mas (Die Linke) Tho

Gibt es eine weitere Nachfrage aus der Mitte des Landtags? Herr Abgeordneter Schubert.

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Andreas Schubert Die Linke

Frage des Abgeordneten mas (Die Linke) Tho

Herr Minister, wir wissen aus vielen Expertenstudien, dass die jetzige Verfassung Deutschlands als eine Strompreisgebotszone dazu führt, dass wir gerade hier im Osten mehr für den Strom bezahlen müssen, als das der Fall wäre, wenn es in Deutschland zwei Strompreisgebotszonen gäbe. Das ist immer wieder Thema, gerade auch bei Gesprächen mit Vertretern der Wirtschaft. Das wäre also ein probates Mittel, um jenseits aller anderen Fragen – Energiebezugspreise und Steuern – den Energiepreis in unserer Region auch ein Stück weit abzusenken. Wie steht denn die Landesregierung generell zu dieser Option von zwei Strompreisgebotszonen in Deutschland? Und: Welche Schritte würden Sie denn gegebenenfalls für geboten halten, auch aus Thüringen in diese Richtung zu gehen, damit sich da etwas ändert?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten mas (Die Linke) Tho

Vielen Dank für die Frage, Herr Schubert. Das ist ja jetzt nicht wirklich eine Nachfrage zum vorherigen Thema. Die unterschiedlichen Vorstellungen zu den Stromkreisgebotszonen werden gerade sehr intensiv diskutiert. Wir haben bei der BNetzA im Moment auch generell die Diskussion im Rahmen des NEST-Verfahrens, wie man sich neu aufstellt. Es gibt bei der ganzen Diskussion ein Für und Wider abzuwägen. Auf der einen Seite habe ich es auch mit einem deutlich höheren Aufwand zu tun, wenn es mehrere Strompreisgebotszonen gibt. Es gibt ein paar Beispiele, wo die tatsächlich zu positiven Effekten in Regionen geführt haben. Wir sehen uns das an, sind aber auch hier noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gekommen, ob Thüringen wirklich dafür votieren sollte, dass es unterschiedliche Strompreisgebotszonen in Deutschland gibt.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten mas (Die Linke) Tho

Damit sind die Nachfragemöglichkeiten erschöpft. Als Nächste rufe ich Abgeordnete Hoffmann für die Fraktion der AfD auf.

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Nadine Hoffmann AfD

Frage der Abgeordneten mann (AfD) N. Hoff

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich erlaube mir zunächst, die Besuchergruppe von Frau Muhsal aus dem Saale-Holzland-Kreis zu grüßen, wenn wir schon bei Grußworten sind. (Beifall AfD) Herr Minister Kummer, das BSW – insgesamt die Landesregierung, aber auch das BSW – ist ja mit dem Versprechen eines Politikwechsels angetreten. Ich zitiere da mal aus dem Koalitionsvertrag von CDU, BSW und SPD, Seite 42: „Grundsätzlich gilt: Keine Windkraft im Wald. Ausnahmen sollen auf drängenden kommunalen Wunsch hin vor Ort möglich sein.“ Nun liegt uns zu diesem Plenum ein Gesetzentwurf von CDU, BSW und SPD vor, für den Ihr Haus – BSW-geführt – zuständig ist und der den Bau von Windindustrieanlagen auf Flächen von ThüringenForst forciert, was meiner Meinung nach ein Angriff auf das Grüne Herz Deutschlands ist und was in der letzten Legislatur als Forderung so von den Linken und Grünen gekommen ist. Meine Frage an Sie: Warum werden die Bürger von der Landesregierung insgesamt, aber speziell in diesem Fall von Ihnen so verschaukelt?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten mann (AfD) N. Hoff

Frau Abgeordnete Hoffmann, ich werde jetzt die Fragestellung nicht irgendwo sanktionieren. Ich bitte Sie nur, auch bei den Fragen auf einen ordnungsgemäßen Ton zu achten.

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Tilo Kummer

Frage der Abgeordneten mann (AfD) N. Hoff

Frau Hoffmann, im Koalitionsvertrag steht: „Grundsätzlich gilt: Keine Windkraft im Wald“, es sei denn „auf drängenden kommunalen Wunsch“. – Ja. Bei dem Gesetzentwurf der drei Landtagsfraktionen, der eingebracht wurde, steht auch ganz klar, wie dieser drängende kommunale Wunsch umgesetzt werden soll, nämlich durch eine kommunale Bauleitplanung. Dafür braucht es am Ende einen Beschluss in einem Stadtrat, in einem Gemeinderat. Vor dem Hintergrund sehe ich die von Ihnen aufgemachte Differenz zu dem, was im Koalitionsvertrag steht, überhaupt nicht. Der zweite Punkt: Ja, die Koalition hat sich eine Zielstellung zu der Frage „Windkraft im Wald“ gegeben, übrigens nicht zu der Frage „Windkraft im Staatswald“, sondern „Windkraft im Wald“. Man ist damals durchaus davon ausgegangen, dass es Änderungen auf Bundesebene, auch Änderungen am Wind-an-Land-Gesetz gibt. Diese Änderungen am Wind-an-Land-Gesetz sind aktuell nicht sichtbar. Wir haben versucht, verschiedene Möglichkeiten zu nutzen, um hier Änderungen hinzubekommen, dass man von einem Flächenziel wegkommt zu einem Leistungsziel. Wir waren damit nicht erfolgreich. Die meisten Bundesländer sind mit ihrer Windkraftplanung so weit durch. Es gibt in vielen Bundesländern sogar Interesse, noch mehr als die vorgesehenen Flächen auszuweisen. Vor dem Hintergrund bin ich mit meinen Möglichkeiten der Anträge gescheitert, zum Beispiel in der Energieministerkonferenz. Das muss ich zur Kenntnis nehmen. Wir haben in der Vergangenheit schon durch Rechtsprechung erfahren, dass Änderungen im Waldgesetz, die gegen Bundesrecht verstoßen, am Ende nichtig sind und kassiert werden. Vor dem Hintergrund haben wir Bundesrecht zu beachten. Wir sind als Landesgesetzgeber daran gebunden. Vor dem Hintergrund ist es eben auch nicht möglich, das im Waldgesetz umzusetzen, was im Koalitionsvertrag steht, solange es keine bundesrechtlichen Änderungen gibt.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten mann (AfD) N. Hoff

Es gibt eine Nachfrage. Frau Abgeordnete Hoffmann.

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Nadine Hoffmann AfD

Frage der Abgeordneten mann (AfD) N. Hoff

Ja, vielen Dank. Ich werde das böse Wort jetzt auch nicht verwenden. Nur vorab: Auch Staatswald ist Wald. Gut, nehmen wir jetzt nicht nur dieses Beispiel, das für mich hervorsticht, sondern es gibt auch andere Sachen, wo Sie Versprechen gemacht haben, die jetzt nicht erfüllt sind. Ich will auf die beim Landesanglerverband angedeutete Novelle der Thüringer Kormoranverordnung hinweisen, die auf sich warten lässt, auf eine Richtlinie zur Förderung der Fischerei aus der Fischereiabgabe oder auch die Versprechen, die Sie Gemeinden gemacht haben, die vom Biosphärenreservat Rhön betroffen sind, was nicht zu einer Befriedung beigetragen hat, sondern das ist danach erst richtig hochgekocht. Von daher stellt sich schon die Frage, warum Sie solche Versprechen machen und dann nicht halten.

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Tilo Kummer

Frage der Abgeordneten mann (AfD) N. Hoff

Das waren ja jetzt vom Prinzip gleich drei Fragekomplexe, Frau Hoffmann, und das im Rahmen einer Nachfrage. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Nein, das waren drei Beispiele!) Die Kormoranverordnung ist auf dem Weg. Sie wissen, dass es im Rahmen einer Verordnungserstellung entsprechende Regeln gibt. Die sind innerhalb der Landesregierung einzuhalten. Vor dem Hintergrund dauert so etwas leider eine gewisse Zeit. Ich gehe davon aus, dass die Kormoranverordnung im Februar endgültig veröffentlicht sein wird. Sie können mir glauben, dass wir mit Hochdruck an der ganzen Geschichte gearbeitet haben. Wir haben es durchaus mit keiner einfachen Rechtsmaterie zu tun, weil wir auf der einen Seite Europarecht und Bundesrecht zu beachten haben und auch eine ganze Reihe von Rechtsprechungen, die in dem Zusammenhang aktuell sind. Die Frage Fischereiabgabe: Ja, auch da dauern Dinge manchmal lange. Wir haben auch ein Mitspracherecht des Thüringer Rechnungshofs gehabt, der Änderungswünsche hatte. Dementsprechend werden wir die entsprechende Neuregelung erst im letzten Quartal dieses Jahres haben, aber es wird in diesem Jahr noch kommen. Ich kann Ihnen trotzdem sagen, dass die Anträge, die gestellt worden sind, auch bearbeitet und beschieden wurden – halt nicht im Rahmen einer Richtlinie, sondern im Rahmen des Einzelbescheids. Dementsprechend haben wir uns daran gemacht. Ich will in dem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass wir leider ein Stück weit das Problem haben, dass der Fachkräftemangel auch bei uns angekommen ist. Wir hatten seit langer Zeit Schwierigkeiten mit der Besetzung der Stelle des Fischereireferenten. Fischereipolitik liegt in meinem Ministerium als Zuständigkeit, und wir haben die oberste Fischereibehörde quasi bisher personell leider nicht mit dem Fischereireferenten untersetzen können. Das wird uns erst im nächsten Jahr gelingen. Letzter Punkt, Thüringer Biosphärenreservatsverordnung Rhön: Hier hat es eine entsprechende Veranstaltung in Geisa gegeben, wo ich war, wo ich mich mit den Bürgermeistern verständigt habe, wo auch der landwirtschaftliche Berufsstand mit da war. Es ist ein Prozess begonnen worden, in dem Änderungswünsche bei der Biosphärenreservatsverwaltung gemeldet worden sind. Es ist eine Verordnungsänderung erarbeitet worden, die die gewünschten Änderungen aufgenommen hat. Diese Verordnung werden wir hoffentlich auf den Weg bringen, weil eins inzwischen noch passiert ist: Nach diesen Abstimmungen gab es eine Petition von Rhön-Kommunen, die gesagt haben, wir wollen, dass die Pflegezonenerweiterung zurückgenommen wird. Das ist unter Beibehaltung der jetzigen Grenzen des Biosphärenreservats rechtlich nicht möglich. Vor dem Hintergrund, glaube ich, werden wir noch mal intensiver mit der Region in die Diskussion gehen müssen, ob das wirklich der Wunsch ist, weil ich mit einer Reihe von Bürgermeistern gesprochen habe, die gesagt haben, sie wollen explizit im Biosphärenreservat bleiben. Und deshalb muss hier wohl abgewogen werden, bevor man einen Schnellschuss macht. Im Übrigen ist gestern die Evaluierungsurkunde des MAB-Nationalkomitees für die Rhön – für die jetzt aktuell bestehende Gebietskulisse, die Thüringen auch aufgrund der verabschiedeten Verordnung der letzten Landesregierung gemeldet hatte – übergeben worden. Dieses Evaluierungsergebnis gilt für die nächsten zehn Jahre, es sei denn, wir würden jetzt den Nachbarbundesländern sagen: Sorry, wir machen nicht mehr mit. Dann würde aber das Biosphärenreservat Rhön insgesamt in seiner Existenz gefährdet sein.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten mann (AfD) N. Hoff

Es gibt eine weitere Nachfrage aus der Mitte des Landtags, Herr Abgeordneter Kobelt.

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Roberto Kobelt BSW

Frage der Abgeordneten mann (AfD) N. Hoff

Sehr geehrter Herr Kummer, Sie hatten ja geantwortet, dass Sie die Energieziele anstatt von Flächenzielen in den Umweltausschuss des Bundesrats eingebracht haben. Ist das richtig, dass Minister Gruhner dies für die Landesregierung dann auch noch mal in den Bundesrat getragen hat? Und es ist auch richtig, dass die ostdeutschen Ministerpräsidenten diesem Vorschlag in der ostdeutschen Ministerpräsidentenkonferenz zugestimmt haben? Und die zweite Frage ist, ob das Gesetzesvorhaben zur Änderung des ThüringenForst-Gesetzes in der aktuellen Fassung der AfD vielleicht nicht zugegangen ist. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Er darf nur eine stellen!)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten mann (AfD) N. Hoff

Herr Abgeordneter Kobelt, ich habe das eben bei Abgeordneter Hoffmann durchgehen lassen, was eigentlich auch zwei Fragen waren. Also das ist die erste Frage, die an Minister Kummer geht; die zweite müsste dann im anderen Rahmen gestellt werden.

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Tilo Kummer

Frage der Abgeordneten mann (AfD) N. Hoff

Die zweite kann ich sowieso nicht beantworten. Die könnte nur die Landtagsverwaltung beantworten, denn es geht ja hier um die Zustellung im Haus. Ja, die Ost-Ministerpräsidentenkonferenz hat das Leistungsziel bei Windkraft aufgenommen. Wir haben einen Antrag auf ein technologieoffenes Leistungsziel im Umweltausschuss des Bundesrats gestellt, von unserem Haus aus, da liegt er leider noch. Das heißt, solange, wie er dort liegt, wird er den Bundesrat selbst nicht erreichen. Das liegt aber auch daran, dass es dort ein entsprechendes Abstimmungsverhalten gegeben hat.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten mann (AfD) N. Hoff

Als nächsten Fragesteller rufe ich Herrn Abgeordneten Gottweiss für die Fraktion der CDU auf.

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Thomas Gottweiss CDU

Frage des Abgeordneten weiss (CDU) Gott

Meine Frage hätte sich an den Herrn Minister Kummer gerichtet. Ich glaube, die Antworten bei der Kollegin Hoffmann, beim Kollegen Kobelt sind schon in die Richtung gegangen. Und zwar geht es tatsächlich um die Ausschussberatung im Bundesrat aufgrund unserer Initiative zur Einführung einer Öffnungsklausel für die Ersetzung der Flächenziele beim Ausbau der Windenergie durch Energiemengenziele. Ich will nur noch mal eine konkrete Nachfrage in diese Richtung stellen, nämlich: Welche Bundesländer sind hier auf der Seite Thüringens und welche sind mit welcher Argumentation skeptisch und wann ist mit weiterem Ergebnis der Beratung zu rechnen?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten weiss (CDU) Gott

Tja, Herr Gottweiss, es tut mir leid, dass ich Ihnen nicht antworten darf. Die Ausschusssitzungen des Bundesrats sind vertraulich. Vor dem Hintergrund kann ich Ihnen über Abstimmungsverhalten dort leider nichts Näheres sagen. Ich kann Ihnen aber aus der Energieministerkonferenz sagen, dass ich dort mit dem Vorstoß, das Flächenziel durch ein Leistungsziel zu ersetzen, sehr einsam war. Und, wie gesagt, ich habe das ja vorhin schon mal versucht auszuführen: Wir sind unter anderem dadurch spät dran, dass es eine Waldgesetznovelle gab, die Windkraft im Wald ausgeschlossen hatte, und dementsprechend quasi einen Stopp der Arbeiten der Regionalen Planungsgemeinschaften. Dann gab es einen entsprechenden Gerichtsbeschluss, der das Ganze aufgehoben hat. Dann haben die Planungsgemeinschaften den Wald doch wieder in die Betrachtung mit reingenommen. Dadurch sind wir ziemlich weit hintendran, und die anderen Bundesländer haben ihre entsprechenden Planungen weitgehend abgeschlossen. Das ist auch mit ein Punkt, wo die sagen: Um Gottes willen, wir machen doch diese Baustelle nicht noch mal auf. Und ich glaube, vor dem Hintergrund wird klar, dass wir es dort mit unserem Thüringer Vorstoß ausgesprochen schwierig haben.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten weiss (CDU) Gott

Es gibt eine weitere Nachfrage, nicht vom Fragesteller, aber aus der Mitte des Landtags. Herr Abgeordneter Dr. Augsten.

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Dr. Frank Augsten BSW

Frage des Abgeordneten weiss (CDU) Gott

Ich möchte nachfragen: Kann es auch damit zu tun haben, dass in den anderen Bundesländern die Einstellung insgesamt zur Windkraft positiver ist als in Thüringen?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten weiss (CDU) Gott

Ich glaube, man kann noch nicht mal sagen, dass in Thüringen die Einstellung zur Windkraft insgesamt nur negativ ist. Aber ja, ich hatte das vorhin schon mal kurz angedeutet: Es gibt Bundesländer, in denen deutlich gemacht wurde, dass über das Ziel hinaus, das im Wind-an-Land-Gesetz für dieses Bundesland formuliert wurde, weitere Interessen bestehen, Windparks zu entwickeln, weil es sicherlich auch in den Ländern, wo die Menschen deutlich mehr Eigenkapital zur Verfügung haben, das Interesse gibt, mit diesem Geld zu arbeiten und mit Windkraft am Ende auch regionale Wertschöpfung zu erzielen. Es gibt Kommunen, die bedingt durch verschiedene Transformationen in den letzten Jahrzehnten finanzielle, wirtschaftliche Schwierigkeiten hatten, die dank der Nutzungsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien – unter anderem auch von Windkraft – inzwischen wieder eine positive wirtschaftliche Entwicklung genommen haben. Und dementsprechend ist der Blick auf Windkraft – je nachdem, wie man eben davon profitieren konnte oder nicht – vor Ort sehr unterschiedlich.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten weiss (CDU) Gott

Ich sehe keine weitere Nachfrage. Eigentlich ist es auch erschöpft, weil der Fragesteller eine Nachfragemöglichkeit hat, und dann gibt es eine Fragemöglichkeit aus der Mitte des Landtags. Das wurde eben von Dr. Augsten genutzt. Daher rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Abgeordneten Benninghaus für die Fraktion der AfD auf.

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Thomas Benninghaus AfD

Frage des Abgeordneten ninghaus (AfD) Ben

Meine Frage richtet sich an Minister Tischner. Wir hatten das Thema auch schon mal kurz im Ausschuss behandelt. Es geht mir um die Freie Arbeiter*innen-Union – Kurzbezeichnung FAU – an der FSU Jena. Die Freie Arbeiter*innen-Union ist eine linksextremistische Organisation, die seit 2019 im Thüringer Verfassungsschutzbericht als verfassungsfeindlich eingestuft wird. An der FSU Jena unterhält sie eine Betriebsgruppe, kooperiert eng mit der Studierendenschaft und verantwortet Bündnisse wie „Rechtsruck Stoppen“ und „Uni gegen Rechts Jena“, denen regelmäßig Universitätsräume zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich ist das Budapest Antifascist Solidarity Committee, kurz BASC, aktiv. Es nutzt Räume, beteiligt sich an Orientierungstagen und fordert die Freilassung von linksextremen Terroristen aus dem Budapest-Komplex mit Verbindungen zur Hammerbande um Lina E., die für gewalttätige Angriffe verurteilt wurde. Diese Aktivitäten fördern die Radikalisierung und gefährden die Sicherheit an den Thüringer Hochschulen. Meine Frage, Herr Tischner, dazu: Wie können Sie verantworten, dass linksextremistische Organisationen wie die FAU, die vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich klassifiziert werden und eine klare Agenda der Systemumstürze verfolgen, ungestört Netzwerke an Thüringer Hochschulen aufbauen und damit die Jugend indoktrinieren? Ignorieren Sie bewusst die Risiken für die öffentliche Ordnung und die Freiheit der Meinungsäußerung, die durch solche Gruppierungen massiv bedroht werden?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten ninghaus (AfD) Ben

Herr Abgeordneter Benninghaus, Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen, aber nicht den Anschein einer Suggestivfrage zu erwecken. Das war das, was ich eben auch bei Frau Abgeordneter Hoffmann kritisiert hatte. Also der Fragekomplex ist klar. Der ist, denke ich, beim Minister angekommen. Aber Sie brauchen nicht versuchen, bereits vorher eine Antwort in den Mund zu legen. Das will ich damit sagen. Ich bitte, das bei den nächsten Fragen zu berücksichtigen.

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Christian Tischner

Frage des Abgeordneten ninghaus (AfD) Ben

Das waren zwei Fragen. Ich nehme mal die letzte. Nein, wir tolerieren das nicht. Wenn ich mich recht erinnere – es ist eine sehr spezielle Frage –, haben Sie dazu als AfD-Landtagsfraktion eine ausführliche Kleine Anfrage gestellt oder im Ausschuss haben wir dazu berichtet, wie die Situation ist. Wir erwarten als Thüringer Landesregierung, dass jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt, eintritt für unsere Menschenrechte, für unsere Bürgerrechte, für unsere Prinzipien der Verfassung. Das erwarte ich vom Erzieher über den Lehrer bis hin auch zu den Hochschulmitarbeiterinnen und mitarbeitern. Ansonsten ‑ ist es so, dass die Hochschule selbst das Hausrecht ausübt. Wenn ich mich recht erinnere an die Kleine Anfrage, ist dort im Grunde auch mitgeteilt worden, dass die Universität Jena darauf ein sehr waches Auge hat. Was Sie über die Gruppe sagen, die Sie da scheinbar sehr genau beobachten, da kann ich Ihnen nichts bestätigen. Mir ist die nicht bekannt. Die Diskussion müssten wir dann woanders weiterführen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten ninghaus (AfD) Ben

Haben Sie noch eine Nachfrage, Herr Abgeordneter Benninghaus? Das ist nicht der Fall. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Er kann nur vorlesen!) Gibt es aus der Mitte des Landtags noch eine Nachfrage? Das ist auch nicht der Fall. Dann rufe ich als Nächsten Herrn Abgeordneten Kalthoff für die Fraktion der SPD auf. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Moritz Kalthoff SPD

Frage des Abgeordneten hoff (SPD) Kalt

Danke, Herr Präsident. Meine Frage richtet sich an Herrn Minister Kummer. Welche konkreten Fördermittel und Beratungsangebote stehen den Thüringer Kommunen in den kommenden Haushaltsjahren zur Verfügung, die verpflichtende Wärmeplanung umzusetzen?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten hoff (SPD) Kalt

Vielen Dank für die Frage. Wir finanzieren aus den Mitteln unseres Hauses jährlich mit etwa 10 Millionen Euro die kommunale Wärmeplanung, die sich aus dem Bundesgesetz ergibt. Der Bund hatte ursprünglich mal Kosten von 2 Millionen Euro pro Jahr für Thüringen geschätzt. Wie gesagt, wir geben ein Deutliches drüber. Trotzdem haben wir von der kommunalen Seite gespiegelt bekommen, dass das noch nicht vollständig reicht. Deshalb ist der Ansatz für 2027 im Haushaltsentwurf auch ein Stück weit höher. Ich bitte, das durch die Bearbeitung im Landtag auch entsprechend zu berücksichtigen. Was für mich aber in dem Zusammenhang eine ganz wichtige Geschichte ist, ist, dass die Planungen so aufgesetzt sind, dass sie am Ende auch in eine Umsetzung führen. Uns hilft es nicht, wenn wir für viel Geld eine Planung in die Schublade legen. Ich muss also die Umsetzung von vornherein mitdenken. Diesbezüglich unterstützen wir die Kommunen in ihrer kommunalen Wärmeplanung durch die ThEGA. Die ThEGA hat Instrumente erarbeitet, mit denen sie in den Kommunen erfasst hat, wo sind Wärmeüberschüsse gerade auch von Unternehmen, wo sind Wärmebedarfe, sodass die Kommunen diese Erkenntnisse der ThEGA mit nutzen können, um zu versuchen, die Geschichten miteinander zusammenzubringen. Wir sind im Moment dabei, ein Energiegesetz zu erarbeiten. Das ist ein sehr umfangreicher Gesetzestext, der dort entstehen wird, der auch viele Regelungsbereiche beinhaltet. Aber wir wollen damit Kommunen auch das Handeln in der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung anders ermöglichen, als es bis jetzt ist. Ich habe nämlich aktuell das Problem, dass häufig Rechtsaufsichten sagen: Ihr dürft nicht die Abwärme eines Unternehmens für eure kommunale Wärmeversorgung nutzen, weil ja immer die Gefahr besteht, dass das Unternehmen in Insolvenz geht, aufhört zu produzieren und damit die kommunale Wärmeversorgung gefährdet ist. Solche Themen haben wir zum Beispiel im Bereich Saalfeld-Rudolstadt, wenn ich an die Papierfabrik Jass oder das Stahlwerk Unterwellenborn denke. Wir müssen Wege finden, diese Abwärme zu nutzen, weil sie im Moment in die Luft geht und das zum Schaden ist – auf der einen Seite für das Klima, auf der anderen Seite aber auch für unsere Wirtschaftlichkeit. Dementsprechend müssen wir schauen, welche Instrumentarien wir finden, um hier den Kommunen die notwendige Rechtssicherheit zu geben. Das sind Dinge, die in der Zukunft noch mit auf uns zukommen, wo unsere Überlegung in Richtung eines revolvierenden Fonds geht, um dort das Risiko abzusichern und gleichzeitig aber auch vom Land dann dort, wo es mit der Maßnahme erfolgreich war, auch eine Einnahme zu generieren, um anderen Kommunen weiterhelfen zu können.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten hoff (SPD) Kalt

Der Fragesteller hat eine Nachfrage.

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Moritz Kalthoff SPD

Frage des Abgeordneten hoff (SPD) Kalt

Können Sie einschätzen, wie Thüringen da im Ländervergleich steht?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten hoff (SPD) Kalt

Wir sind relativ gut unterwegs, was unter anderem auch daran liegt, dass das Thüringer Klimagesetz eine Vorgabe für die Fernwärmeunternehmen gemacht hat, sodass die Kommunen, die in der Vergangenheit schon Fernwärme genutzt haben, für ihre Fernwärme eine Planung haben mussten und das dann quasi als Rückgrat der kommunalen Wärmeplanung aktuell schon in weiten Teilen vorlag.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten hoff (SPD) Kalt

Es gibt eine Nachfrage aus der Mitte des Landtags. Frau Abgeordnete Hoffmann.

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Nadine Hoffmann AfD

Frage des Abgeordneten hoff (SPD) Kalt

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, Sie sagten ja schon, dass man die 10 Millionen Euro vom Land ins Verhältnis zu den Kosten setzen muss, die tatsächlich entstehen. Welche Kosten entstehen denn insgesamt in Thüringen im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten hoff (SPD) Kalt

Das kann ich Ihnen noch nicht abschließend sagen. Fakt ist, dass wir diese Kosten bis 2028 eingeplant haben. Bis dahin muss es umgesetzt werden. Das heißt also, aktuell kann man noch bis 2028 von etwa 10 Millionen Euro je Jahresscheibe ausgehen. Das wären also jetzt noch 30 Millionen Euro, die anstehen würden – so aktuell in etwa unsere Planung. Wir werden aber trotzdem schauen, da ja die Kommunen verpflichtet sind und wir dementsprechend auch in der Aufgabe der Ausfinanzierung sind, ob noch eventuell etwas zusätzlich kommen könnte.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten hoff (SPD) Kalt

Vielen Dank. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Dr. Augsten für die Fraktion des BSW für eine Frage auf.

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Dr. Frank Augsten BSW

Frage des Abgeordneten Dr. Augsten (BSW)

Vielen Dank. Es geht um die Abwassersituation in Thüringen. Die Frage geht an Minister Kummer. Kleine Vorbemerkung: Aufgrund der europa-, bundes- und landesrechtlichen Vorgaben und der gestiegenen Baukosten besteht ein erhöhter finanzieller Bedarf bei den Kommunen. Das ist ja auch allgemein bekannt. Die Frage: Wie geht es aufgrund dieser Gegebenheiten mit dem Abwasserpakt in Thüringen weiter?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten Dr. Augsten (BSW)

Herzlichen Dank auch für die Frage. Wir hatten gerade – deshalb habe ich hier zufällig auch die aktuellen Zahlen – die gesamte Investitionssumme für 2026 in der Tagesordnung. Wir reden also aktuell von Antragstellungen an unser Haus für 2026 im Bereich von 111 Millionen Euro und wir werden über 50 Millionen Euro an Förderung dort ausreichen können. Das heißt, wir führen den Abwasserpakt fort und werden das in den Größenordnungen dann auch in Zukunft fortführen. Wir haben allerdings ein zentrales Problem. Das liegt einfach darin, dass die Baupreise massiv gestiegen sind. Wir haben auch das Problem, dass die Qualität von Planungsbüros abgenommen hat. Es ist auch schwierig, Baufirmen zu finden. All das kommt aktuell für die Kommunen dazu. Dazu kommt auch noch, dass der Gleichlauf im Straßenbau nicht immer funktioniert und dort Investitionen ziemlich langgestreckt werden. Vor diesem Hintergrund ist die Geschwindigkeit, die man sich ursprünglich mal zur Umsetzung der Ziele der Abwasserentsorgung vorgenommen hat, aus meiner Sicht nicht aufrechtzuerhalten. Deshalb haben wir uns mit der kommunalen Ebene verständigt, dass wir eine Priorisierung machen werden, die sich an der Frage der Auswirkungen des kommunalen Abwassers auf die Gewässerqualität orientieren wird. Also zuerst müssen die Maßnahmen gemacht werden, wo kommunales Abwasser noch dafür sorgt, dass wir die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllen, also den guten Zustand der Gewässer. Das ist nicht in jedem Fall der Fall. Die Europäische Kommission ist ursprünglich an diese ganze Frage anders rangegangen. Die hat gesagt: Okay, alle Kommunen über 2.000 Einwohner müssen an eine Kläranlage angeschlossen werden und darunter muss der gute Zustand in den Gewässern erreicht werden. Aber sie macht keine Vorgaben für die Abwasserbehandlung. Das Wasserhaushaltsrecht der Bundesrepublik ist einen anderen Weg gegangen. Das hat gesagt: Jeder hat sein Abwasser zu behandeln. Das ist eine unterschiedliche Herangehensweise. Das Wasserhaushaltsgesetz gibt aber keine Frist vor, das spricht von einer angemessenen Frist. Vor dem Hintergrund haben wir die Chance, dass wir sagen: Okay, wir priorisieren jetzt erst mal alles, was mit der Wasserrahmenrichtlinie zusammenhängt, und den Rest strecken wir zeitlich. Dementsprechend haben wir vor, dass wir die Frist, die im Wassergesetz für die Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzepte gegeben ist, wonach die Kommunen im Sommer nächsten Jahres schon wieder die neuen Abwasserbeseitigungskonzepte beschließen müssten, strecken werden. Denn das, was mit den letzten Abwasserbeseitigungskonzepten in den Zweckverbänden beschlossen wurde und was im ländlichen Raum zum Teil zu Anschlusskosten an die öffentliche Abwasserbehandlung pro Kopf von 15.000 Euro und mehr geführt hat, ist noch nicht umgesetzt. Es hilft also nicht weiter, für den Papierkorb zu planen, sondern wir müssen uns erst mal anschauen, wie realistisch Planungen sind, und uns dann, wie gesagt, auf das fokussieren, wozu wir durch EU-Recht verpflichtet sind und wo es unsere Gewässer auch dringend brauchen, dass wir investieren.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Dr. Augsten (BSW)

Gibt es Nachfragen? Nicht vom Fragesteller, aber aus der Mitte des Landtags, Frau Abgeordnete Tasch.

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Christina Tasch CDU

Frage des Abgeordneten Dr. Augsten (BSW)

Vielen Dank, Herr Minister Kummer. Sie haben gerade gesagt: Die Priorisierung soll darauf gerichtet werden, dass die Wasserrahmenrichtlinie, die Vorgaben verbessert sind. Jetzt haben wir aber bis 2029 auch mit den Bundesmitteln, die wir bekommen, die Priorität gesetzt, dass die Gemeinden in die Lage versetzt werden, auch noch mal einen Schub in ihren Investitionen zu machen. Ich gehe davon aus, dass viele Gemeinden auch hier ihren Straßenbau in den Fokus nehmen, und wenn sie das tun, natürlich auch die Abwasserplanung noch mal mit forcieren. Wie stehen Sie dazu, wenn Sie im Laufe dieses Jahres oder des nächsten Jahres Kenntnis davon haben, dass viele Gemeinden noch mal zusätzlich in ihren Straßenbau investieren wollen, dass wir dann auch in diesem Bereich mitziehen? Denn wir sind uns sicher einig, dass eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen Abwasser und Straße die nachhaltigste Form des Bauens ist.

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten Dr. Augsten (BSW)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Wir müssen das wirklich zusammenführen. Aber ich sage mal: Eigentlich macht das jeder Bürgermeister. Sie sind ja selbst Bürgermeisterin. Der schaut sich an, welche Pläne sein Wasser ‑ /Abwasserverband hat, und legt seine eigenen Straßenausbaupläne darüber, damit das am Ende gemeinsam passiert. Ansonsten hilft es ja keinem, wenn der Zweckverband die Straße aufreißt und sie anschließend notdürftig wieder zufüllt und dann drei Jahre später die Straße neu gemacht wird. Wir müssen das wirklich miteinander zusammenbringen und haben dabei ein kleines Problem. Die Investitionsmittel des Bundes, die wir jetzt den Kommunen geben, kommen bei den Kommunen an. Die wenigsten Kommunen sind aber selbst Akteure in der Abwasserbehandlung. Die meisten Kommunen machen es über Zweckverbände. Die Milliarde an Investitionen, die die Landesregierung den Kommunen mit dem Haushaltsentwurf zugesagt hat – das ist die gleiche Geschichte. Das ist Geld, das den Zweckverbänden quasi nicht zur Verfügung steht. Sollte es durch einen gestiegenen Straßenbau, wo auch Kanalbauten vorgesehen sind, einen größeren Bedarf bei den Zweckverbänden geben, müssten wir noch mal mit dem Finanzministerium klären, ob wir dort ein analoges Instrumentarium für Zweckverbände finden können, wie wir das aktuell für die kommunalen Infrastrukturinvestitionen auf den Weg gebracht haben. Das muss man sich ansehen. Ich will in dem Zusammenhang auch noch ein zweites Thema ansprechen, wenn wir einmal über Infrastruktur reden. Die ganze Frage der Energieinfrastruktur, die im Zuge der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung hier auch mit in die Straßen muss, muss in dem Kontext genauso gleichlaufend mitbedacht werden. Das ist eigentlich eine Generationenaufgabe, wenn wir sehen, wie viel uns an kommunalem Straßenbau jährlich möglich ist. Wenn ich dann sage, ich will ein kommunales Wärmenetz in die Fläche bringen, dann habe ich dort wirklich gewaltige Aufgaben vor mir, auch was die Frage der Umsetzungszeiten angeht.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Dr. Augsten (BSW)

Vielen Dank, Herr Minister Kummer. Bevor hier vorn die Sitzungsleitung wechselt, war ich aus dem Ältestenrat eine Überprüfung der Rede von Herrn Gruhner schuldig, die ich zugesagt habe. Es ging um den Vorwurf aus der Fraktion der AfD, dass Herr Minister Gruhner die Fraktion als Extremisten bezeichnet hat. Der Textauszug der Rede liegt nun vor. Es ist so, wie meine Einschätzung war: Das hat Herr Gruhner nicht getan. Ich kann Ihnen auch die kurze Textpassage vorlesen. Bezogen auf das Polizeiaufgabengesetz hat Herr Minister Gruhner gesagt: „Dieses Gesetz wird sicherstellen, dass Polizei stärker wird, dass sie moderne Instrumente an die Hand bekommt, um auf der Höhe der Zeit auch Extremisten dingfest machen zu können. Aber wer ist denn jetzt schon gegen dieses Polizeiaufgabengesetz mit seinen stärkeren Instrumenten, auch um Extremisten zu verfolgen? Das sind Sie und das sind Sie. Sicherlich aus ganz unterschiedlichen Motiven“. Daraufhin erging der Zwischenruf von Abgeordneter Muhsal: „Ich glaube nicht, dass ich mich von Ihnen als Extremist bezeichnen lassen muss!“ Was jetzt in der Textgenese deutlich geworden ist, ist, dass Herr Minister Gruhner die Fraktion nicht als Extremisten bezeichnet hat. Somit war meine Einschätzung korrekt. Auch der Begriff „Lügner“ ist in der Parlamentsdokumentation dokumentiert. So viel noch als Hinweis aus dem Ältestenrat. Wir setzen jetzt die Befragung weiter fort. Ich rufe Frau Abgeordnete Gerbothe für die Fraktion der CDU auf.

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Carolin Gerbothe CDU

Frage der Abgeordneten bothe (CDU) Ger

Herzlichen Dank, Herr Landtagspräsident. Meine Frage richtet sich an den Bildungsminister. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Lehrerausbildung attraktiver und vor allen Dingen praxisorientierter zu gestalten. Ich möchte Sie fragen: Welche Schritte hat die Landesregierung auch im Hinblick auf die zahlreichen Seiteneinsteiger in unseren Thüringer Schuldienst dazu unternommen?

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Christian Tischner

Frage der Abgeordneten bothe (CDU) Ger

Vielen Dank. Ich fange mal mit den Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern an. Uns als Landesregierung ist wichtig, dass wir, wenn wir Seiteneinsteiger einstellen – und wir kommen leider nicht drumherum, weil wir die Kolleginnen und Kollegen mit ihrem Engagement und mit ihren Kompetenzen auch brauchen, um den Unterricht abzusichern und gute Bildung zu betreiben –, diese Kolleginnen und Kollegen bei ihrem Start in einen völlig neuen Beruf nicht alleinlassen und sie auch nicht ins kalte Wasser schicken und ihnen möglichst den sogenannten Praxisschock etwas nehmen wollen. Wir haben deshalb unmittelbar nach Übernahme der Regierung dort die Weichen gestellt. Ich habe veranlasst, dass es einen Vorkurs für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger gibt, der drei Monate dauert. Der hat erstmals am 1. August 2025 begonnen – ich durfte selbst bei der ersten Veranstaltung mit anwesend sein –, geht jetzt diese Woche nach drei Monaten zu Ende, sodass die Kolleginnen und Kollegen dann ab nächster Woche den Schulen komplett zur Verfügung stehen. Darauf freuen sich viele Schulen in Thüringen, weil in der Tat die Situation – wie Sie alle wissen – nicht befriedigend ist. Die Rückmeldungen zum Kurs sind sehr gut. Ich finde es auch gut und richtig, gerade auch im Berufsschulbereich, im Regelschulbereich Praktiker mit in die Schulen zu holen, aber sie eben auch zu unterstützen. Dazu gehört auch der Ansatz, dass wir gesagt haben: Wir wollen mehr in der Lehrerbildung tun in den Bereichen, wo ein großer Mangel besteht. Wir sind intensiv im Gespräch mit den Universitäten im Bereich der naturwissenschaftlichen Lehrerausbildung. Das ist ein sehr dickes Brett, das wir da mit den Universitäten gemeinsam bohren müssen, im Wesentlichen auch der Grund, warum das Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturministerium wieder zum Bildungs- und Wissenschafts- und Kulturministerium geworden ist, um das Thema der Lehrerbildung eng mit den Bedürfnissen und Bedarfen zu verzahnen, die wir im Bildungsbereich tatsächlich haben. Viele von Ihnen kennen mein Beispiel: Es kann nicht sein, dass 60 Chemie-Studierende oder Physik-Studierende anfangen und am Ende ein oder zwei fertig werden. Deswegen sind wir da sehr gut im Gespräch mit den Hochschulen. Und wir haben uns auf den Weg gemacht, die duale Lehrerbildung zu stärken – dahin gehend, dass wir nicht nur die 50 Studierenden vom letzten Jahr im Bereich der Regelschulen natürlich weiter unterstützen und fördern. Da hatten drei aufgehört. Das ist aber eine relativ kleine Quote im Vergleich zu den sonstigen Studienabbrüchen. Also scheinbar ist das Modell interessant. Mal schauen, was jetzt im dritten Semester passiert. Aber wir haben gleichzeitig für den neuen Lehrgang auch auf 70 Studierende erhöht, die nun für Regelschulen noch angefangen haben. Also insgesamt haben wir jetzt 120. Wir wollen das weiter ausweiten, so der Vorschlag auch im Haushalt hier an das Parlament. Ich werbe an der Stelle auch gern noch mal um Unterstützung, damit wir dieses Modell fortsetzen können. Dritter Punkt: Wir sind gleichzeitig sehr intensiv im Gespräch mit der Fachhochschule Nordhausen, um im Bereich der MINT-Lehrer spezielle Bildungsangebote über die Fachhochschule und eine Kooperation mit der Universität Erfurt zu gewinnen, auszubilden, um diesem großen Manko, der großen Herausforderung entgegenzutreten, dass wir gerade im naturwissenschaftlichen Lehrerbereich auf eine schwierige Problematik zusteuern und an den Regelschulen, Gemeinschaftsschulen oftmals auch schon sind.

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Lena Saniye Güngör

Frage der Abgeordneten bothe (CDU) Ger

Gibt es eine Rückfrage der Fragestellerin? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es eine Rückfrage aus den Reihen des Hauses? Auch das wird mir nicht angezeigt. Dann vielen Dank. Und bevor ich die nächste Frage aufrufe, weise ich noch mal höflich darauf hin, dass wir eine Festlegung bezüglich Getränke hier im Landtag haben. Das gilt auch für die diversen Regierungsbänke. Als nächsten Fragesteller rufe ich Herrn Abgeordneten Dr. Dietrich für die AfD-Fraktion auf.

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Dr. Jens Dietrich AfD

Frage des Abgeordneten Dr. Dietrich (AfD)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe eine Frage an Herrn Kummer. Herr Tischner hat mal erwähnt, dass Sprache ganz wichtig ist für die schulische Laufbahn. Für eine industrielle Entwicklung ist verlässliche und günstige Energie genauso wichtig wie die Sprache für die Lehre. Sie hatten in Ihrem Eingangsstatement auch angedeutet, dass das für Sie wichtig ist. In der 1. Sitzung – kann ich mich erinnern – von unserem Ausschuss hatten Sie das auch gesagt. Daher meine Frage: Wie wollen Sie mit dem neuen Energiegesetz erreichen, dass die Energieversorgung für alle zuverlässig und preisgünstig, das heißt, für alle deutlich preisgünstiger ist als jetzt, ohne auszuweichen auf: „Wir nehmen dann einfach das Steuergeld“? Danke.

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten Dr. Dietrich (AfD)

Herr Dietrich, wir sind Landesgesetzgeber. Ich habe von Anfang an gesagt, dass wir es da nicht einfach haben. Deshalb dauert dieses Gesetz auch eine ganze Weile, weil wir im Prinzip Gesetzgebung mit gefesselten Händen und Füßen machen, weil Bundesrecht und EU-Recht die wesentlichen Vorgaben machen. Wir müssen also schauen, welche Gestaltungsmöglichkeiten wir haben. Fakt ist, dass wir nach der aktuellen Rechtslage und auch vor dem Hintergrund, dass niemand die Klimaziele der Europäischen Union und des Bundes ernsthaft infrage stellt – außer Ihre Partei –, als klaren Zukunftsfokus haben, wie Energieversorgung aussehen wird. Da sind die Lastesel der Energieversorgung am Ende Windkraft und PV mit Strompreisen, die wir aktuell dort im Bereich von 6 bis 7 Cent pro Kilowattstunde generieren, die in den aktuellen Ausschreibungsergebnissen nach dem EEG liegen. Wenn ich diese 6, 7 Cent sehe, dann wäre das für die meisten Haushaltskunden ein ausgesprochen günstiger Strompreis. Aber Fakt ist: Das sind Energien, die nicht jederzeit zur Verfügung stehen. Ich brauche also einen Ausgleich und ich brauche am Ende – dadurch, dass ich viele externe Erzeuger statt wenige Kraftwerke habe, wie in der Vergangenheit – auch einen Netzausbau. Das alles muss vom Strompreis mit abgedeckt werden. Wir schauen jetzt, wie wir planungstechnisch versuchen, Erzeugung und Verbrauch näher zusammenzubringen, um Netzkosten damit zu reduzieren, wie wir systemdienliche Infrastrukturen, Speicher wesentlich begünstigen, um auch damit Netzausbau zu reduzieren. Ich nehme bloß mal das Beispiel Power-to-Heat-Anlage, die jetzt von den Stadtwerken Erfurt eingeweiht wurde – im Übrigen finanziert durch 50Hertz –, weil man damit auch das Netz entlasten kann, weil die Stadtwerke Erfurt ihr BHKW runterfahren, wenn Überschussstrom im Netz ist, und gleichzeitig die Power-to-Heat-Anlage anfahren. Das sind 20 Megawatt bei Erfurt, bloß mal so als Beispiel. Das heißt: 20 Megawatt gehen vom Netz, 20 Megawatt gehen in die Powerto-Heat-Anlage, sodass insgesamt eine Netzentlastung um 40 Megawatt erfolgt. Mit solchen Instrumenten kann ich also perspektivisch dann das System auch mit relativ wenig Investitionskosten und einem hohen Wirkungsgrad ausmodellieren. Dazu kommt eine Reihe von Batteriespeichern. Wir sind in Thüringen Pumpspeicherland. Wir haben also in der Hinsicht durchaus auch einige Vorteile gegenüber anderen Ländern. Eine ganz wichtige Rolle sollte in dem neuen Energiesystem die Frage des Erdgases spielen. Preiswertes Erdgas war dort immer als die Technologie vorgesehen, um die Dunkelflaute zu überbrücken – ich sage mal: die 14 Tage im November, wo weder ausreichend Windenergie noch Solarenergie zur Verfügung stehen. Das ist uns durch die aktuelle politische Situation abhandengekommen. Da müssen wir jetzt schauen, wie wir halbwegs den Ausgleich hinbekommen. Wie kriegen wir künftig erst mal wieder preiswertes Erdgas zur Verfügung für die entsprechenden Aufgaben? Und wie können wir künftig preiswert speichern, um dann Gaskraftwerke, die zum Beispiel auch wasserstofftauglich sind, für dieses Schließen der entsprechenden Angebotslücke zu nehmen? In Thüringen haben wir auch noch einen anderen Vorteil. Wir sind ein Land, das auch sehr viel Biomasse zur Verfügung hat. Und das ist für mich zum Beispiel durchaus ein wichtiges Thema, auch gerade bei der kommunalen Wärmeplanung, all diese Dinge zusammenzudenken. ThüringenForst ist vorhin angesprochen worden. Ein wesentliches Instrument der Ermöglichung für die AöR, Energie zu erzeugen, soll aus meiner Sicht auch die Chance sein, Blockheizkraftwerke oder Heizwerke auf Holzhackschnitzelbasis zu betreiben. Das, was wir auf 150.000 Hektar Schadfläche, die wir aktuell haben, in den nächsten Jahren erleben werden, ist ein Aufwuchs junger Bäume, die eine größere Artenvielfalt haben werden, die also unterschiedliche Qualitäten haben, auch gerade, was die Frage der Holzqualität angeht. Die stofflich zu verwerten, ist schwierig. Sie energetisch zu verwerten, ist relativ einfach. Und wir müssen sehen, wie wir die Themen zusammenführen und dementsprechend ein sinnvolles System aufbauen, in dem möglichst viel Wertschöpfung in Thüringen im Bereich dieser erneuerbaren Energien erfolgt und mit einer dann auch möglichst sicheren Versorgung. Zu der Frage „Ist das schon eine Antwort für die energieintensive Industrie?“ haben wir noch einiges vor uns, denn die energieintensive Industrie steht in Konkurrenz mit Unternehmen in den USA, wo die Kilowattstunde Strom wesentlich weniger kostet, als in Europa möglich ist. Das sind Themen, da werden wir aus meiner Sicht große Schwierigkeiten haben, hinzukommen. Mit Thüringer Regelungsmöglichkeiten geht das definitiv nicht.

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Lena Saniye Güngör

Frage des Abgeordneten Dr. Dietrich (AfD)

Vielen Dank. Gibt es eine Rückfrage? Bitte.

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Dr. Jens Dietrich AfD

Frage des Abgeordneten Dr. Dietrich (AfD)

Ja, danke. Ja, Sie haben recht. Ich habe auch den Eindruck, dass die Bundesländer auf die Fesselspiele stehen, anstatt sich daraus zu befreien. Aber wenn Sie eben gesagt haben, dass man, sage ich mal, Angebot und Nachfrage übereinbringen soll, wollen Sie damit sagen, dass wir quasi nur noch dann produzieren und waschen und arbeiten sollen, wenn Strom da ist? Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel. Die Sonne scheint quasi nur zur Hälfte, wenn sie scheint, ohne Wolken, der Wind zu 18 Prozent im Jahr. Alle anderen Dinge – doch, 18 Prozent, machen Sie 20 Prozent daraus, geschenkt. Und alle anderen Dinge, die Sie aufgezählt haben, machen die Sache nicht günstiger, sondern potenzieren das. Das ist ein Weg ins Nirgendwo. Haben Sie keine andere Idee auf Lager?

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Lena Saniye Güngör

Frage des Abgeordneten Dr. Dietrich (AfD)

Das waren erneut zwei Rückfragen. Die eine sicherlich rhetorischer als die andere. Die andere habe ich als inhaltliche Rückfrage verstanden und auf die kann Herr Minister natürlich antworten. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Hauptsa- che, er lädt sein Auto in der Tiefgarage auf, da scheint auch keine Sonne!) (Unruhe AfD) Herr Minister Kummer hat aktuell das Wort.

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten Dr. Dietrich (AfD)

Wissen Sie, Herr Dietrich, unsere Vorfahren hatten andere Ideen oder bisher hatte man andere Ideen. Wenn Sie sich ansehen, ich nehme bloß mal Ihre Positionen, die Sie bezüglich Windkraft und Schutz unserer Landschaft vertreten. Wenn Sie sich anschauen: das Lausitzer Kohlerevier, 400 Quadratkilometer Fläche, die da weggebaggert worden sind, wo wir jetzt die Schwierigkeit haben, wie wir das irgendwie mit Wasser vollkriegen, damit uns die Tagebauränder nicht abrutschen. Das Wasser ist dann in manchen dieser großen Seen schweflige Säure. Energieerzeugung in der Vergangenheit, die sicherlich viel zum Wohlstand dieses Landes beigetragen hat, hat zu massiven Auswirkungen geführt. Über Atomkraft haben wir uns ja schon mal verständigt, damit will ich hier nicht noch mal anfangen. Es ist sicherlich nicht einfach, hier in die neue Zeit zu kommen und die entsprechenden geeigneten Wege zu finden. Aber wenn Sie sich mal ansehen, wie Einspeisekurven von Photovoltaik und wie Einspeisekurven von Wind sind, wo Ihre Zahlen nicht ganz stimmen. Also mit Photovoltaik habe ich in etwa 1.000 Volllaststunden im Jahr. Das sind aber Volllaststunden, das heißt, das verteilt sich, die wenigste Zeit ist Volllast, nur im Sommer in Mittagsstunden, ansonsten ist das deutlich anders. Man kann Anlagen auch anders aufstellen, in Ost-West-Ausrichtung, dann sieht das noch mal anders aus, damit kriege ich auch noch mehr abgebildet. Im Windbereich reden wir aktuell von 2.500 bis 3.000 Volllaststunden bei den neuen Anlagen, die errichtet werden. Das verteilt sich aber auch wieder anders. Und so komme ich tatsächlich dazu, wenn ich das mit temporären Speichern verknüpfe, dass ich über einen großen Teil des Jahres eine gute Abdeckung habe. Dann bleibt am Ende wirklich nur noch ein geringer Prozentsatz übrig, wofür ich dann ein Kraftwerk hochfahren muss, das auf Gas basiert, das auf Biomasse basiert, um dann entsprechend die Versorgungssicherheit abzubilden. Diese Kraftwerke sind natürlich extrem teuer, denn Abschreibungen fokussieren sich da auf wenige Wochen im Jahr. Und das ist am Ende der Punkt, wofür der höchste Strompreis im Jahresverlauf entsteht. Aber wenn Sie dann die Stromkosten insgesamt mal zusammentun mit den 6 bzw. 7 Cent, die ich im normalen Jahresverlauf bei den Erneuerbaren habe, dann ist das ein Ergebnis, das aus meiner Sicht, wenn ich mir die Gesamtsystemkosten ansehe, perspektivisch tragen kann. Zu dem Rest der Aufgabe, weil Sie ja vorhin auch gesagt haben: Soll nur noch gearbeitet werden, wenn denn Energie da ist? Nein, soll nicht. Natürlich soll ausgeglichen werden. Aber es gibt systemdienliche Anlagen. Das sind nicht nur Pumpspeicherwerke, das sind nicht nur Batteriespeicher. Das werden perspektivisch auch Hochtemperaturelektrolyseure sein, die auch hochgefahren werden können und runtergefahren werden können und womit ich dann die Energiespitzen abfange und am Ende damit einen Energieträger gewinne, der uns zur Verfügung steht, wenn Wind und Sonne nicht da sind. Das muss alles ausmodelliert werden. Wie gesagt, es kostet Geld, aber es wird ein nachhaltigeres System sein, als es die Energieerzeugungsmethoden der Vergangenheit waren.

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Lena Saniye Güngör

Frage des Abgeordneten Dr. Dietrich (AfD)

Eine weitere Rückfrage ist mir von Herrn Abgeordneten Thrum angezeigt worden.

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Uwe Thrum AfD

Frage des Abgeordneten Dr. Dietrich (AfD)

Sie haben davon gesprochen, dass der Strompreis in den USA deutlich günstiger ist als in Deutschland. Geben Sie mir recht, dass die hohen Strompreise in Deutschland mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. mit dem EEG-Gesetz im Zusammenhang stehen?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten Dr. Dietrich (AfD)

Als das EEG startete, waren die Einspeisevergütungen sehr hoch. Und ich gebe zu: Ich hätte mir im Traum nicht gedacht, dass wir so schnell bei so niedrigen Einspeisevergütungen landen wie zum Beispiel gerade bei Freiflächen-PV. Wenn Sie sich diese Entwicklung anschauen, dann ist das schon auch eine exorbitante Leistung, die das EEG mit sich gebracht hat. Wir tragen diese Kosten aus der Vergangenheit aktuell mit uns, weil der Bund 20-jährige Verpflichtungen gegenüber denen, die so eine Anlage errichtet haben, eingegangen ist. Das belastet natürlich aktuell auch unseren Strompreis. Die Entwicklung, die damit stattgefunden hat, ist trotzdem eine, die sehr wichtig war. Wir werden perspektivisch von den Kosten her durch die Erneuerbaren gegenüber anderen Stromkosten entlastet. Wenn Sie sich die von Ihnen so häufig favorisierte Atomkraft ansehen, reden wir da von ganz anderen Kosten. Da kriegen Sie für 7 Cent keine Kilowattstunde Strom. Wenn Sie die gesamtgesellschaftlichen Kosten der Atomenergie noch mit sehen, die ganze Frage „Endlager“, die ganze Frage „Urangewinnung und entsprechende Nachsorge“, wie wir sie in Thüringen hatten, dann werden Sie feststellen, dass der Weg der Erneuerbaren ein wesentlich günstigerer ist.

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Lena Saniye Güngör

Frage des Abgeordneten Dr. Dietrich (AfD)

Damit sind die Fragemöglichkeiten für diese Anfrage erschöpft. Wir kommen zu Nummer 12. Frau Abgeordnete Große-Röthig hat für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Frage der Abgeordneten ße-Röthig (Die Linke) Gro

Ich frage Herrn Minister Tischner: Wie sieht die Landesregierung aktuell die Situation der Gemeinschaftsschulen in Thüringen und wie will sie diese zukünftig fördern?

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Christian Tischner

Frage der Abgeordneten ße-Röthig (Die Linke) Gro

Eine schöne Frage, die mir noch mal die Möglichkeit gibt, vielleicht kurz über unser Schulsystem Ausführungen zu machen. Erster Satz: Die Landesregierung hat sich für einen Thüringer Schulfrieden entschieden. Dieser Schulfrieden sagt nicht mehr und nicht weniger, als wir alle Schularten in Thüringen fördern, unterstützen, erhalten wollen, gleicher Art und mit gleichen Maßnahmen. Das ist ein erheblicher Richtungswechsel zu dem, was die alte Landesregierung vorgenommen hat, die sich vorgenommen hatte, die Förderschulen abzuschaffen und auch hinter unsere Regelschulen als das Herzstück unseres Thüringer Schulsystems ein Fragezeichen zu setzen. Diesen Weg gehen wir nicht. Wir gehen explizit den Weg der Gemeinsamkeit. Die Thüringer Gemeinschaftsschulen, die in den 1990er-Jahren von meinen Amtsvorgängern auf den Weg gebracht wurden, insbesondere von Dieter Althaus, aber auch von Michael Krapp und Herrn Goebel, haben sich hervorragend entwickelt. Aber Sie wissen, die Thüringer Gemeinschaftsschulen sind sehr heterogen. Deswegen hatten wir im Frühjahr gemeinsam eine sehr intensive Debatte über die pädagogischen Profile, wie die Thüringer Gemeinschaftsschulen arbeiten wollen. In der Vielfalt liegt auch hier die Qualität. Wir haben die Möglichkeit gegeben, dass die Thüringer Gemeinschaftsschulen beispielsweise bei der Frage der Schulordnung – Sie kennen das Thema – selbst entscheiden können, ob Sie das Thema „Sitzenbleiben und Sozialnoten“ – manche sagen auch „Kopfnoten“ – wieder einführen wollen. Das Bild ist unterschiedlich. Demnächst werden wir im Parlament auch mal berichten, aber eher so, dass die Schulen den Weg gehen wollen, den die Landesregierung vorgeschlagen hat. Die Thüringer Gemeinschaftsschulen wie natürlich auch Regelschule, Gymnasium, Förderschule, Berufsschule und unsere Grundschulen, die manchmal auch in der Gemeinschaftsschule aufgegangen sind, leisten eine breite, große pädagogische Arbeit. Ich sehe einen großen Vorteil in den Gemeinschaftsschulen darin, dass jede Schule über ein pädagogisches Konzept verfügt. Das wäre ein Wunsch, den ich jeder Schule antragen würde. Aber ich weiß um die Situation im Land, wie belastet auch manche Schulkollegien sind. Deswegen ist es der falsche Weg, jetzt mit der Brechstange von allen Schulen zu verlangen: Schreibt ein Schulkonzept. Aber Qualitätsentwicklung – ich habe es vorhin schon mal eingangs in meinem Statement beschrieben – ist uns neben der Bekämpfung des Unterrichtsausfalls ein großes Anliegen. Man kann, wenn man darauf schaut, wie Gemeinschaftsschulen arbeiten, manches vielleicht durchaus für das gesamte Schulsystem übernehmen. Ich finde, diese Unterscheidung zu machen, nur Gemeinschaftsschulen – manchmal sind es ja auch freie Schulen – sind innovativ unterwegs … Ich kenne beispielsweise eine Regelschule in Bad Köstritz, die so was von innovativ unterwegs ist und die Vorbild für Schulentwicklung sein kann. Für mich als Minister ist es wichtig, in der Schulordnung noch mehr die Möglichkeiten zu eröffnen, vielleicht auch ein bisschen mehr die Verbindlichkeit, dass man sich auf den Weg zur Schulentwicklung macht. Denn – das wissen wir alle – die Schülergenerationen, die wir heute in unseren Schulen haben, sind anders, als das meine Generation war oder andere Generationen, die hier auch noch im Haus sitzen. Das geht immer weiter. Deswegen brauchen wir einen Unterricht, der darauf orientiert. Letzter Punkt: Ich weiß, Sie haben die gemeinsame Verbindung wie ich auch sehr eng und immer einen guten Blick auf die Jenaplanschule in Weimar, die erst kürzlich den Bundespreis, den Deutschen Schulpreis, gewonnen hat. Dort wird hervorragende Arbeit geleistet, aber die haben auch wunderbare, optimale Bedingungen. Die Stadt Weimar, der Schulträger, hat sich auf den Weg gemacht, dort ein Schulhaus hinzustellen, das zum pädagogischen Konzept passt. Das sind Traumzustände. Wenn wir da für alle Schulen hinkommen würden, dann, glaube ich, wäre uns um unsere zukünftige Bildung nicht mehr bange. Aber, wie gesagt, liebes Parlament, lassen Sie uns nicht die Schularten untereinander ausspielen, sondern lassen Sie uns die Schulen gemeinsam ermutigen, mit Unterstützung des Ministeriums, mit Unterstützung der Schulträger, aber vor allem natürlich gelebt von der Basis her, sich auf den Weg einer modernen Schulentwicklung zu machen.

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Lena Saniye Güngör

Frage der Abgeordneten ße-Röthig (Die Linke) Gro

Danke, Herr Minister. Ich bitte noch mal um kurze Fragestellungen und auch um eine kurze Beantwortung, damit ich die Möglichkeit habe, möglichst viele Fragestellerinnen und Fragesteller zu Wort kommen zu lassen. Es gibt eine Rückfrage seitens der Einreicherin, bitte.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Frage der Abgeordneten ße-Röthig (Die Linke) Gro

Vielen Dank. Sie haben mir praktisch das Stichwort gegeben: Schulentwicklung und die Möglichkeiten der Unterstützung derselben und dass Schulentwicklung aus der Schule heraus erfolgen muss. Deshalb die Nachfrage: Wie gedenkt die Landesregierung entsprechend Ihrer eben gemachten Ausführungen, die Schulfamilie der „Werner-Seelenbinder“-Regelschule in Apolda auf dem dort beschlossenen Weg zur TGS zu unterstützen?

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Christian Tischner

Frage der Abgeordneten ße-Röthig (Die Linke) Gro

Vielen Dank. Das ist eine Frage, die dort mittlerweile leider eine rechtliche Natur erlangt hat. Deswegen kann ich dazu jetzt nicht viel sagen. Mein Amtsvorgänger hat nach der Landtagswahl, die am 1. September 2024 stattgefunden hat – ich glaube, am 2. oder 3. September –, die Entscheidung getroffen, wider die Entscheidungen des Schulträgers die Gemeinschaftsschule dort auf den Weg zu bringen. Der Schulträger, der Landkreis Weimarer Land, sieht das anders. Jetzt ist das im Grunde juristisch anhängig und wir müssen schauen, was da rauskommt. Ich sage mal: Das ist kein gutes Beispiel von Schulentwicklung, denn Schulentwicklung – ich habe es gerade ausgeführt, Frau GroßeRöthig – muss man gemeinsam machen und nicht im Gegeneinander.

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Lena Saniye Güngör

Frage der Abgeordneten ße-Röthig (Die Linke) Gro

Hier wurde eine weitere Rückfrage angezeigt. Herr Abgeordneter Bilay, bitte.

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Sascha Bilay Die Linke

Frage der Abgeordneten ße-Röthig (Die Linke) Gro

Vielen Dank, Herr Minister. Sie haben eben in Ihrer ersten Antwort ausgeführt, dass Sie eine gleichberechtigte Entwicklung aller Schularten wollen. Nun haben Sie aber auf dem Verordnungsweg die Lehrerstunden an den Gemeinschaftsschulen nach unten und an den Regelschulen nach oben korrigiert. Nach meiner Einschätzung passt das nicht zu dem, was Sie eben gesagt haben. Wie bewerten Sie denn die Situation, dass quasi die personellen Ressourcen an den Gemeinschaftsschulen durch Sie nach unten geführt wurden und damit das ganze Thema „Lehrermangel, Unterrichtsausfall usw. usf.“ weiter verschärft worden ist? Wie passt das zu dem, was Sie eben gesagt haben?

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Christian Tischner

Frage der Abgeordneten ße-Röthig (Die Linke) Gro

Vielen Dank. Das ist genau das, was ich gemeint habe, dass unsere Schulen gleichberechtigt behandelt werden. Sie haben es beschrieben: Die alte Landesregierung hat sich dazu entschlossen gehabt, die Gemeinschaftsschulen in der Zuweisung von Lehrerstunden zu bevorteilen, anders als das bei den Regelschulen der Fall ist. Übrigens: Viele Gemeinschaftsschulen sind auch nicht anders als Regelschulen, die gehen auch nur von der 5. bis zur 10. Klasse. Deswegen ist es richtig, dass unser Koalitionspartner, die SPD, zu Recht darauf hinweist: Gemeinschaftsschulen müssen mindestens von der 1. bis zur 10. Klasse laufen. Das ist so. Diese Sonderzuweisung der Stunden für die Gemeinschaftsschule rührt daher, dass sich Staatssekretär Prof. Dr. Merten damals dazu entschlossen hat, die Gemeinschaftsschulen stark zu unterstützen und aufzubauen. Für die konzeptionelle Arbeit sind den Schulen damals zusätzliche Stunden zur Verfügung gestellt worden, damit die Lehrer Konzeptionsarbeit machen konnten. Die Lehrer waren also nicht dafür da, Unterricht abzusichern, sondern sie haben konzeptionelle Arbeit geleistet. Und nach zehn Jahren – Sie haben es selbst gerade gesagt, auch Frau Große-Röthig –, fast 100 Gemeinschaftsschulen, sage ich mal, ist das sehr gut angelaufen. Jede Schule in diesem Land – das habe ich auch gerade ausgeführt – ist angehalten, Konzeptionsarbeit zu machen. Ich muss auch ehrlich sagen, es gibt ja auch gerade Diskussionen im Land: Warum ordnet ihr Gymnasiallehrer an Regelschulen oder Gemeinschaftsschulen oder Förderschulen ab? In Zeiten des Lehrermangels muss jeder einen Beitrag leisten und das war ein ganz kleiner Beitrag. Am Ende waren das, glaube ich, ich weiß es nicht, fünf, sechs Lehrer, die es hätte treffen können. Aber nach meiner Information – wir hatten da auch noch mal nachgefragt – hat keine Gemeinschaftsschule irgendeinen Lehrer durch diese minimale Anpassung in der Stundentafel verloren.

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Lena Saniye Güngör

Frage der Abgeordneten ße-Röthig (Die Linke) Gro

Für die nächste Frage erteile ich Herrn Abgeordneten Kramer für die AfD-Fraktion das Wort.

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Marcel Kramer AfD

Frage des Abgeordneten mer (AfD) Kra

Meine Frage geht an den Bildungsminister. Vielen Dank für das Wort. Der Landesrechnungshof hat geschätzt, dass es einen Sanierungsstau an den Thüringer Schulen im Umfang von 3,3 Milliarden Euro gibt. Im diesjährigen Haushalt sind für Investitionen in die Schulsanierung aber gerade mal um die 30 Millionen Euro eingeplant. Wenn das so bleibt, dauert eine Vollsanierung bis ins nächste Jahrhundert. Meine Frage lautet: Wie wollen Sie auf dieser Grundlage dafür sorgen, dass unsere Kinder in angemessenen und sicheren Gebäuden lernen können?

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Christian Tischner

Frage des Abgeordneten mer (AfD) Kra

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage. Ich versuche mal, Ihnen meine Überzeugung mitzuteilen, muss Sie aber darauf hinweisen, dass für den Schulbau der Kollege Schütz zuständig ist, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Aber das kann er als Abgeordneter nicht wissen!) den Sie da gern in der nächsten Regierungsbefragung auch noch mal befragen können, und natürlich vor allem die Schulträger. In der Tat ist es so: Thüringen ist das Land der Milliarde. Bei mir im Haus fehlt 1 Milliarde Euro bei den Schulen, 1 Milliarde Euro fehlt bei den Schlössern und Burgen, 1 Milliarde Euro fehlt bei den Sportstätten, die sind aber beim Staatskanzleiminister verortet. In der Tat haben wir überall diese Problematiken des Investitionsstaus. Deswegen bin ich dankbar – Kollege Schütz sicherlich genauso –, dass der Bund das Land, aber natürlich vor allem die Schulträger mit dem – ich nenne es mal – Konjunkturpaket unterstützt, das hier auf den Weg gebracht wird, die zusätzlichen Milliarden aus Berlin, die helfen werden, in Zukunft gerade in Bildungsinfrastruktur zu investieren. Bei mir im Haus haben wir so ein kleines Investitionspaket für den Ganztagsausbau. Da haben wir letzte Woche auch erst wieder Bescheide übergeben. Nächste Woche wird es weitergehen. Aber damit kann man natürlich nicht ein ganzes Schulhaus sanieren. In der Tat, es ist eine Aufgabe.

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Lena Saniye Güngör

Frage des Abgeordneten mer (AfD) Kra

Es gibt eine Rückfrage seitens des Fragestellers, bitte.

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Marcel Kramer AfD

Frage des Abgeordneten mer (AfD) Kra

Ja, es ist ja schön und sicherlich auch rechtlich so, dass für Investitionen der Herr Schütz mit seinem Ministerium zuständig ist. Aber augenscheinlich schaffen es die Kommunen ja auch nicht. In den meisten Landkreisen liegt der Sanierungsstau auf dem Niveau des kompletten Haushalts. Auch Sie als Bildungsminister können davor nicht die Augen verschließen, wenn die Schulstandorte verfallen und keine ordentliche Lehrumgebung vorhanden ist. Welche Lösungen oder Maßnahmen wollen Sie unternehmen, um den Sanierungsstand zu verringern?

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Christian Tischner

Frage des Abgeordneten mer (AfD) Kra

Ja, vielen Dank. Ich habe es schon ausgeführt. Der große Topf liegt leider beim Kollegen Schütz, aber ich habe auch einen kleinen Topf. Beispielsweise letzte Woche in Sonneberg, die nun auch nicht gerade eine große Priorität auf den Schulbau setzen, konnte ich an den stellvertretenden Landrat einen größeren Scheck übergeben und habe damit auch diese Region unterstützt. Nächste Woche sind wir im Eichsfeld im Norden, die bekommen auch noch mal eine Unterstützung aus dem Topf. Also es geht etwas voran.

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Lena Saniye Güngör

Frage des Abgeordneten mer (AfD) Kra

Eine weitere Rückfrage aus den Reihen des Hauses kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich als Nächste Frau Abgeordnete Tasch für die CDUFraktion auf. Bitte sehr.

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Christina Tasch CDU

Frage der Abgeordneten (CDU) Tasch

Vielen Dank. Meine Frage geht auch an Herrn Minister Kummer. Und zwar haben wir heute auch schon öfters über das Thema „Windenergie“ gesprochen und über die Akzeptanz vor Ort. Die Akzeptanz ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch der Lebensqualität. Die Verbesserung der Lebensqualität hat viel damit zu tun, die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergie an Land endlich umzusetzen. Nach § 9 Abs. 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes müssen die Betreiber von Windkraftanlagen ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten. Die Umsetzungsfrist ist ja eigentlich 2020 entstanden, wurde aber 2021, 2022, 2023 und 2024 verlängert und ist jetzt zum 01.01.2025 verpflichtend für alle Anlagen, die seit 2005 gebaut worden sind. Nun ist für die Umsetzung der Betreiber zuständig und die Immissionsschutzbehörde entscheidet. Und das ist jetzt meine Frage, Herr Minister Kummer – ich habe schon öfters gefragt, aber noch nie eine Antwort bekommen –: Haben Sie Kenntnis davon, wie viele Anlagen, die seit 2005 gebaut worden sind, noch zeitnah mit diesem BNK-System umgerüstet werden? Und wissen Sie, wie viele Anträge bei den Immissionsschutzbehörden vorliegen? Denn eigentlich, nach EEG-Gesetz, müssen ja alle, die das nicht fristgerecht machen, noch eine Strafe bezahlen. Deswegen interessiert mich das, aber auch wegen der Akzeptanz vor Ort. Denn gerade die Befeuerung nachts ist für viele Anwohner eine hohe Einschränkung ihrer Lebensqualität.

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Tilo Kummer

Frage der Abgeordneten (CDU) Tasch

Vielen Dank, Frau Tasch, für die Frage. Ich bin bei Ihnen. Es muss dringend etwas getan werden. Seit 2008 gibt es die Verpflichtung, schon bei der Errichtung der Windkraftanlagen die entsprechenden Einrichtungen vorzuhalten, sodass also das Problem für die Windkraftanlagen ab 2008 nicht mehr existieren dürfte. Wir reden also über die Anlagen zwischen 2005 und 2008, die dort entstanden sind, wo die Nachrüstung verpflichtend vorgeschrieben ist. Die Nachrüstung bedarf einer Genehmigung. Diese Genehmigung ist mit der Deutschen Flugsicherheit abzustimmen. Deshalb muss ich leider passen, Ihnen konkrete Zahlen liefern zu können, welche Anträge da sind. Das habe ich beim besten Willen nicht parat, aber ich verspreche, dass ich das nachliefere. Es gibt auch die Möglichkeit der Anlagenbetreiber, eine Ausnahme zu beantragen, wenn es denn nicht wirtschaftlich ist. Auch das hat der Bund vorgesehen. Also ich würde Ihnen nachliefern, in welchen Fällen man festgestellt hat, es ist nicht wirtschaftlich und es wird nicht passieren, und wo es denn dann passieren wird und die Genehmigung noch hakt. Ja? Danke schön.

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Lena Saniye Güngör

Frage der Abgeordneten (CDU) Tasch

Damit wird mir seitens der Fragestellerin keine Rückfrage angezeigt. Die sehe ich – bitte, Frau Abgeordnete.

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Nadine Hoffmann AfD

Frage der Abgeordneten (CDU) Tasch

Vielen Dank, Frau Präsidentin, weil gerade das Wort „Wirtschaftlichkeit“ fiel. Herr Minister Kummer, denken Sie oder glauben Sie, dass Windräder gebaut werden würden, wenn es nicht diese Subventionierung unter anderem durch das EEG geben würde? (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Es gäbe auch keine Atomkraft mehr ohne Subventionierung!)

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Tilo Kummer

Frage der Abgeordneten (CDU) Tasch

Ich gehe davon aus, Frau Hoffmann, dass es aktuell in Thüringen kaum eine günstigere Möglichkeit gibt, Strom zu erzeugen, als mit Windkraft. Wir haben von vielen Unternehmen dringliche Bitten, selbst Windkraftanlagen für die Eigenstromerzeugung errichten zu dürfen, wo sie den Strom direkt in ihr Werk einspeisen möchten und darauf hoffen, dass sie diese günstige Möglichkeit des Strombezugs dann künftig hinbekommen, und vor dem Hintergrund sogar auch klare Wünsche an Regionale Planungsgemeinschaften zur Ausweisung von Vorranggebieten geäußert haben. Die betrachten allerdings solche Wünsche nicht wirklich mit, denn die müssen sich an den Kriterien der Regionalplanung orientieren, was die Vorranggebiete angeht. Deshalb hat der Bund auch extra noch mal die Möglichkeit geschaffen, dass Kommunen im Rahmen ihrer eigenen Planung solche Standorte zusätzlich auf den Weg bringen können, um die Bedarfe der regionalen Unternehmen mit zu betrachten. Also vor dem Hintergrund: Ja, es gibt explizit den Wunsch, Windkraftanlagen zu errichten, auch unabhängig von einer Einspeisevergütung.

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Lena Saniye Güngör

Frage der Abgeordneten (CDU) Tasch

Es gibt ja immer nur eine Fragemöglichkeit aus den Reihen des Hauses. Deswegen muss ich zur nächsten Frage übergehen. Und ich glaube, auch mit Blick auf die Uhr wird das jetzt die letzte mögliche Frage in diesem TOP für heute sein. Für die BSW-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Herzog das Wort. Bitte schön.

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Matthias Herzog BSW

Frage des Abgeordneten zog (BSW) Her

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage geht an Minister Kummer. Kurz einleitend: Alternative Energiequellen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Technologieoffenheit ist dafür ein wichtiges Instrument. Nicht nur zur Herstellung von Kriegstüchtigkeit, sondern vielmehr zur zivilen Nutzung wären auf Wasserstoffbasis erzeugte E-Fuels eine gute Lösung zur Dekarbonisierung. Synthetische Kraft- und Brennstoffe könnten einen erheblichen Beitrag zur zeitnahen Reduzierung des CO -Aus2 stoßes und zur früheren Erreichung der Klimaziele leisten. Meine Frage: Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeiten bezüglich der CO -Reduzie2 rung durch synthetische Kraft- und Brennstoffe ein? Welche Chancen bieten dafür die in Thüringen und in Mitteldeutschland schon jetzt vorhandenen Möglichkeiten und welche Bedingungen müssten dafür noch verbessert werden?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten zog (BSW) Her

Vielen Dank für die Frage. Thüringen hat ja im Moment den Vorsitz der IWO, also des Wasserstoffnetzwerkes der ostdeutschen Länder. Weil das so ein wichtiges Thema für uns ist, sind wir in diesem Wasserstoffnetzwerk. Deshalb haben sich auch die Ostländer zusammengetan. Wir sind hier aktuell noch in einer Situation, in der wir die Chance haben, durchaus bei bestimmten Themen Weltmarktführer zu werden. Das hatten wir in Ostdeutschland schon mal bei der Photovoltaik, wo es dann leider – aus meiner Sicht auch durch das Agieren des Bundes – nicht gelungen ist, diesen Stand zu halten, und wo die Hoffnungen, die man in diese Industrie gesetzt hat, dann leider zerbrochen sind. Beim Wasserstoff sollte uns das nicht passieren und auch bei den von Ihnen angesprochenen Zukunftsfeldern, die damit verknüpft sind. Wir haben allerdings aktuell ein paar Schwierigkeiten. Da ist die Frage, wie wir am Ende zu wettbewerbsfähigen Energiepreisen kommen. Ich war neulich in Freiberg in Sachsen, wo man sich sehr intensiv mit der Frage beschäftigt, wie man mithilfe von Wasserstoff Methanol herstellt, zum Beispiel anschließend daraus noch die Kerosinproduktion mit ableitet. Da gibt es durch geniale ostdeutsche Ingenieure wirklich hervorragende wissenschaftliche Vorarbeiten, die uns in die Lage versetzen, viel auf den Weg zu bringen. Trotzdem muss es am Ende im Wettbewerb mithalten können. Wir sind bei den aktuellen Wasserstoffpreisen – wenn ich von Wasserstoff rede, der durch erneuerbare Energien erzeugt wird – sehr weit von den aktuellen Erdgaspreisen entfernt. Das muss man einmal zur Kenntnis nehmen. Deshalb spielen Wirkungsgrade in der Geschichte eine ganz wichtige Rolle und es spielt auch immer noch eine Rolle, was ich mit einer Abwärme mache, die im Prozess entsteht. Kann ich die nutzen? Deshalb sage ich: Wir müssen die Themen einfach zusammendenken. Da haben wir durchaus viele Möglichkeiten. Wir haben in Thüringen, in Arnstadt, thyssenkrupp nucera, die Elektrolyse-Stacks bauen. Die wollen demnächst mit großen Hochtemperaturelektrolyseuren an den Markt gehen, um damit mit einem Wirkungsgrad von etwa 80 Prozent Wasserstoff herzustellen. Wenn wir jetzt wieder bei den 7 Cent Windstromkosten sind – wie gesagt, diese Elektrolyseure lassen sich entsprechend hoch- und runterfahren, die muss ich nicht kontinuierlich betreiben. Wichtig ist beim Hochtemperaturelektrolyseur nur, dass ich jederzeit Wasserstoff zur Verfügung habe, wenn ich es hochfahre. Also es muss irgendwo an eine Wärmequelle angebunden sein. Dann kann ich einen Wasserstoff zu 7 Cent Windstrompreis generieren, den ich einkaufe, dann ist der Wirkungsgrad 80 Prozent, also bin ich dann vielleicht bei 9 Cent. Dann kommen noch die Anlagenkosten mit dazu. Je mehr Anlagen verkauft werden, desto günstiger wird das am Ende. Also man geht davon aus, dass man in der nächsten Zeit eventuell bei 16 Cent pro Kilowattstunde Wasserstoff landen könnte. Wenn man jetzt sieht, der Liter Diesel hat 10 Kilowattstunden, dann wäre ich also bei einem Dieseläquivalent von 1,60. Und dann schauen Sie mal bei den Tanksäulen. Das ist eine Geschichte, die könnte beim weiteren Anstieg der CO -Bepreisung tatsächlich 2 demnächst in eine Wettbewerbsfähigkeit kommen, wobei die Wettbewerbsfähigkeit natürlich künstlich durch die CO -Bepreisung hergestellt ist. Das muss 2 man auch dazusagen. Im Bereich Methanol: Wenn ich da noch mal einen zusätzlichen Veredelungsgrad dahintersetze, habe ich noch mal Wirkungsgradverluste. Das muss man immer mitrechnen. Bei Kerosin wäre es ähnlich. Dementsprechend ist dann die Frage: Was mache ich mit der anfallenden Wärme in dem Prozess, kann ich die irgendwie nutzen, um dann am Ende auch vernünftige Gesamtentstehungskosten zu bekommen? Deshalb ist es wichtig, dass wir die Forschung hier weiterbetreiben, dass wir sehen, wo wir Anwendungsbereiche finden, wo wir zuerst in die Rentierlichkeit kommen, um das System hochzufahren und dann am Ende durch eine häufige Anwendung auch günstigere Preise zu erzielen.

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Lena Saniye Güngör

Frage des Abgeordneten zog (BSW) Her

Danke, Herr Minister, für die ausführliche Beantwortung. Gibt es eine Rückfrage seitens des Fragestellers?

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Matthias Herzog BSW

Frage des Abgeordneten zog (BSW) Her

Ja, vielen Dank. Sie haben die Forschung angesprochen, auch den Rückblick auf die Vergangenheit, die schon mal in Gesamtmitteldeutschland angesiedelte Industrie, damals Solar. Befasst sich die Landesregierung damit? Macht es Sinn, jetzt schon darüber nachzudenken, möglicherweise auch da die Forschung – Sie haben gesagt, Sie waren in Sachsen, in Freiberg – wieder über den gesamten mitteldeutschen Raum zu denken? Gibt es da schon Vorüberlegungen?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten zog (BSW) Her

Ja, und die Unternehmen haben sich auch vernetzt. Ich sage mal, thyssenkrupp nucera arbeitet mit Freiberg zusammen. Ich nehme mal das Beispiel Mercer, Zellstoffwerk in Blankenstein, die mit Freiberg zusammenarbeiten, weil sie überlegen, an dem Standort Kerosin zu produzieren. Da gibt es ein Netzwerk und wir werden das als Landesregierung natürlich positiv begleiten, um diese wirklich spannenden Entwicklungen dort mit zu unterstützen. Wir sehen ja, wie wir in anderen Wirtschaftsbereichen gerade massive Schwierigkeiten haben. Wir brauchen eine Transformation und wir müssen schauen, dass wir aus diesem Know-how, das bei uns vorliegt, am Ende auch Wertschöpfung generieren.

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Lena Saniye Güngör

Frage des Abgeordneten zog (BSW) Her

Vielen Dank. Weitere Fragen sind mir hierzu nicht angezeigt worden. Damit komme ich nun dazu, TOP 40 zu schließen, weil wir uns darauf vereinbart haben, dass dieser nicht länger als 90 Minuten dauern soll. Es wurde festgelegt, dass wir nach TOP 40 den Tagesordnungspunkt 32 aufrufen Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/2231 Ist hier die Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Schubert, bitte.

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Andreas Schubert Die Linke

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer, wenige heute hier im Hohen Haus noch zu Besuch, aber an den Bildschirmen mit Sicherheit, dann interessiert beim Nachlesen und Hören. Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich. Mit zivilem Wirtschaften kann Zukunft gestaltet werden. Das ist die Auffassung der Linken hier in Thüringen und auch bundesweit. Die Präambel der Verfassung des Freistaats Thüringen enthält unter anderem die Verpflichtung, der Verantwortung für zukünftige Generationen gerecht zu werden, inneren wie äußeren Frieden als nachhaltige Lösung zu befördern. Die nachhaltige Lösung von Konflikten auf unserer Welt gelingt aber nur mit einem Mittel: der Diplomatie. Denn Krieg kann und darf – zumal in Zeiten von Atomwaffen – kein Mittel der Politik sein. Die strikte Beachtung des Völkerrechts ist dabei genauso unerlässlich wie die Notwendigkeit, strukturelle Nichtangriffsfähigkeit einzelner Staaten bzw. Militärbündnisse zu erreichen. Dafür braucht es wirksame Rüstungskontrolle und Abrüstungsinitiativen. Mehr Waffen schaffen hier keine zusätzliche Sicherheit – nicht für die Bundesrepublik Deutschland, nicht in Europa und auch nicht weltweit. Deshalb haben viele Experten, zivilgesellschaftliche und politische Akteure die Aufhebung der Schuldenbremse für eine ungebremste Aufrüstung von Beginn an kritisiert, genauso wie die fortschreitende Militarisierung der gesamten Gesellschaft im Sinne einer sogenannten Kriegstüchtigkeit, die wohl auch die Wiedereinführung der Wehrpflicht umfassen soll. Auch in Thüringen ist offensichtlich die Aufrüstung als vermeintliche Strategie salonfähig geworden und wird in Ermangelung anderer Konzepte jetzt als probates Mittel gegen die Deindustrialisierung beworben. So sieht die Landesregierung in persona des Ministerpräsidenten hier neue Chancen für die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts. Fakt ist: Die Wirtschaft auch in Thüringen erlebt einen tiefgreifenden Strukturwandelprozess, der existenzielle Herausforderungen gerade auch für die industrielle Basis des Wirtschaftsstandorts mit sich bringt. Die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und damit die langfristige Zukunft von guter Arbeit und sicheren Arbeitsplätzen in Thüringen stehen auf dem Spiel. Die Dekarbonisierung der Produktionsprozesse im Rahmen eines sozialökologischen Wandels ist nicht nur der Schlüssel, unseren Planeten lebenswert zu erhalten, sondern auch der Weg, industrielle Wertschöpfung in Thüringen zukunftssicher zu gestalten. Die Landesregierung steht in der Verantwortung, diesen Prozess aktiv zu unterstützen und voranzutreiben. Die Fokussierung auf vermeintliche Zukunftsperspektiven der Wirtschaft in Thüringen im Rüstungsbereich ist ein Irrweg, weil dies alles andere als nachhaltig ist. Die Verschwendung unermesslicher Ressourcen für eine sich immer schneller drehende Rüstungsspirale entzieht notwendige Ressourcen, die Zukunft unseres Landes und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu sichern. Wer meint, die Zukunftschancen unserer Wirtschaft könnten auf die wachsende Nachfrage nach Rüstungsprodukten aufgebaut werden, hat weder die Folgen für Klima und Umwelt noch die Folgen einer militärischen Eskalationsspirale im Blick. Deshalb wollen wir mit unserem Antrag die Landesregierung auffordern, keine Akquise von Rüstungsunternehmen in Thüringen zu betreiben und keine Privilegierung von Ansiedlungsabsichten für Rüstungsinvestitionen im Vergleich mit anderen Investitionen zuzulassen – zum Beispiel beim Flächenverkauf, beim Emissionsrecht, bei der Gefahrenprognose, bei Umweltstandards und bei der Bürgerbeteiligung, aber auch bei der Fördermittelvergabe. Wir wollen keine Aufweichung der Vorgaben der Zivilklausel im Thüringer Hochschulgesetz durch die einzelnen Einrichtungen akzeptieren. Forschungsförderungen für sogenannte Dual-Use-Güter müssen transparent und klar reguliert werden mit dem Ziel, dass die Weiterverarbeitung nachweislich zivilen Zwecken dient. Soweit in Thüringen die Produktion von Rüstungsgütern oder sogenannten Dual-Use-Gütern schon stattfindet, soll auf alle Akteure dahin gehend eingewirkt werden, dass bestehende Produktionen nur für zivile Nutzungen zur Verfügung gestellt werden. Dazu soll bis zum 30. April des kommenden Jahres von der Landesregierung unter Einbeziehung von Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden ein Konzept zur Konversion bestehender Rüstungs- und Defence-Produktion in Thüringen erstellt und dann unverzüglich dem Landtag zur Beratung vorgelegt werden. Und ja – wir wollen die Landesregierung auch auffordern, im Bundesrat aktiv zu werden, und zwar auch in allen anderen geeigneten Formen klar und erkennbar gegen die Pläne der Europäischen Kommission zur Teilumwidmung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und/oder dem Europäischen Sozialfonds sowie dem Horizon-Europe-Forschungsprogramm zugunsten von Aufrüstung zu intervenieren. Das ist Gegenstand unseres Antrags, den wir hier zur Diskussion stellen. Wir freuen uns auf eine konstruktive Debatte. Danke schön. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Vielen Dank. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Henkel für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte sehr.

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Martin Henkel CDU

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer hier im Saal und am Livestream, am 24. Februar im Jahr 2022 hat sich Europa verändert. An diesem Tag begann der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, ein Tag, den die allermeisten von uns – und da schließe ich mich auch ausdrücklich mit ein – nicht für möglich gehalten hätten. Niemand glaubte ernsthaft, dass in Europa noch einmal Grenzen mit Panzern verschoben, Städte zerbombt und unschuldige Zivilisten massakriert würden. Doch genau das geschieht seit über zwei Jahren. Die Europäische Friedensordnung, die über Jahrzehnte Sicherheit, Wohlstand und Freiheit garantiert hat, wurde gebrochen. Und genau deshalb, meine Damen und Herren, ist eines klar: Diese Situation ist nicht hinnehmbar. Ziel all unserer politischen und gesellschaftlichen Anstrengungen muss sein, zu einer neuen, stabilen Friedensordnung in Europa zurückzukehren. Aber – und das müssen wir mit aller Klarheit sagen – Frieden entsteht nicht aus Schwäche, Frieden entsteht nur dann, wenn die andere Seite erkennt, dass Aggression keinen Erfolg hat. Die Geschichte hat uns gelehrt, dass Diplomatie und Verhandlungen nur aus einer Position der Stärke heraus funktionieren. Wenn wir also heute über Sicherheit, Verteidigungsfähigkeit und Wehrtechnik sprechen, dann geht es nicht um Kriegstreiberei, sondern um Friedenssicherung. Genau hier wird der Unterschied zu den Linken sichtbar. Während Russland Waffen baut – in vielen Bereichen mehr, als alle NATO-Staaten gemeinsam produzieren –, will die Linke den Deutschen jede Verteidigungsmöglichkeit nehmen. Während Russland KI-Drohnentechnologie und Cyberabwehr aufrüstet, will die Linke selbst die Forschung in diesen Bereichen an unseren Universitäten verbieten. Das ist nicht Pazifismus, das ist im besten Fall politische Naivität, vielleicht ist es aber auch bewusste Sabotage an der Sicherheit Europas und an unserem deutschen Vaterland. (Beifall CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, dabei gibt es geschichtliche Parallelen, die uns mahnen. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ein geisti- ger Blindflug hier!) Ende der 70er-/Anfang der 80er-Jahre wurde der NATO-Doppelbeschluss gefasst. Damals stand Europa vor einer ähnlichen Entscheidung: Aufrüstung oder Auslieferung. Damals hatten Politiker wie Helmut Schmidt oder Helmut Kohl den Mut, Stärke zu zeigen. Sie wussten, dass man Frieden nicht durch einseitige Abrüstung, sondern nur durch das Gleichgewicht und durch Abschreckung erreichen kann. Am Ende dieser Entschlossenheit wurde der Kalte Krieg beendet – natürlich gemeinsam mit dem Mut von Millionen von Menschen auf der Straße, welche die verbrecherischen kommunistischen Systeme in Mittel- und Osteuropa zu Fall brachten. (Beifall CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, heute reden wir über moderne Verteidigung, über Technologien, nicht über Massenheere. Ich selbst bin kein Freund einer allgemeinen Wehrpflicht. Aber wir müssen sicherstellen und dafür sorgen, dass unsere Bundeswehr personell und technologisch so aufgestellt ist, dass sie wirksam und abschreckend handeln kann. Je besser die Ausstattung, je moderner die Technologie, desto weniger Personal braucht man, um denselben Schutz zu gewährleisten. Das ist die Realität moderner Kriegsführung und genau hier kommen Forschung und Wissenschaft ins Spiel. Moderne Werkstoffe, Künstliche Intelligenz, unbemannte Systeme, Kryptografiesensorik, Optik, Optoelektronik – all das sind Technologien, die heute auch in Thüringen sowohl für den zivilen, aber auch für den Bereich der Wehrtechnik weiterentwickelt werden und zu denen in Thüringen an Universitäten geforscht wird. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Technologien sind natürlich nicht nur militärisch relevant, sondern werden natürlich auch zivil genutzt: in Medizin, in Logistik, in Landwirtschaft oder im Katastrophenschutz – in nahezu allen zivilen Bereichen. Wer also wie die Linken Universitäten verbieten will, an diesen Themen zu forschen, der greift die Freiheit von Wissenschaft und Lehre an und schadet zugleich der zivilen Entwicklung unseres Landes. Das ist DDR-Denken im Jahr 2025: Es ist ideologisch rückwärtsgewandt und gefährlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Linke schreibt in ihrem Antrag, Rüstung sei keine Chance für Thüringen. Wir sagen Ihnen: Forschung, Innovation und Sicherheit sind die Zukunft Thüringens. In Suhl, in Jena, in Rudolstadt, in Schmalkalden, in Erfurt, in Ilmenau – überall entstehen Hochtechnologien, die für Europa und Deutschland unverzichtbar sind und den Menschen nutzen. Sichere Arbeitsplätze schaffen Wertschöpfung und leisten Beiträge zur Sicherheit. Und ja, sie retten Leben – im Ernstfall das Leben unserer Soldatinnen und Soldaten. Doch was will die Linke? Sie fordert in dem vorliegenden Antrag die Umnutzung bestehender Betriebe, die Dual-Use-Güter herstellen, also Produkte, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind. Diese Betriebe sollen umgebaut werden. Dazu soll die Landesregierung gezwungen werden – ich zitiere mal aus dem Antrag der Linken –, auf „alle Akteure dahin gehend einzuwirken, dass bestehende Produktionen nur für zivile Nutzungen [zur Verfügung] gestellt werden; dazu soll […] von der Landesregierung unter Einbeziehung von Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden ein Konzept […] erstellt und dann […] dem Landtag zur Beratung vorgelegt werden“. (Beifall Die Linke) Sehr geehrte Damen und Herren, dass die Linke hierbei nicht einmal die betroffenen Eigentümer der Betriebe und die betroffenen Unternehmen oder auch deren Mitarbeitervertretungen einbinden möchte, zeigt, wes Geistes Kind diese Partei ist. Das ist nicht nur Wunschdenken aus der kommunistischen Mottenkiste, sondern vor allem das Schwingen der industriellen Abrissbirne. Die Linke gefährdet nicht nur unsere Verteidigungsfähigkeit, sondern auch 1.000 Arbeitsplätze in Thüringen. Damit sind wir beim Kern. Der Antrag der Linken ist keine Friedenspolitik, sondern ein Entwaffnungsprogramm. Er ist nicht Ausdruck von Verantwortung, sondern Ausdruck von Weltfremdheit. Wer in dieser Welt noch nicht begriffen hat, dass Freiheit verteidigt werden muss, der lebt in einer ideologischen Illusion. (Beifall CDU) Ich will es ganz offen sagen: Die Linke hat sich nie wirklich vom Erbe der SED gelöst. Wer heute Forschung verbieten, Wehrfähigkeit verhindern und NATO-Partnerschaft bekämpfen will, der arbeitet nicht an einer besseren Welt, sondern an einer schwächeren Demokratie. Das ist die gleiche Denkschule, die schon früher von Moskau gelenkt wurde. Die Linke ist und bleibt die fünfte Kolonne des Kremls. (Beifall CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, es wäre durchaus berechtigt, die Frage zu stellen, ob eine Partei, die offen gegen die Wehrfähigkeit Deutschlands und die westliche Werteordnung agiert, nicht ein Fall für den Verfassungsschutz ist. Meine Damen und Herren, Frieden braucht Stärke, Demokratie braucht Rückgrat und Freiheit braucht Verteidigungsfähigkeit. Schon im alten Rom wusste man: Wenn du Frieden willst, sei gerüstet zum Krieg. Und Platon ergänzte: Gegen Unrecht kann man sich nur schützen, wenn man selbst stark und tüchtig dasteht. Genau darum geht es: nicht um Kriegstreiberei, sondern um die Verteidigung des Friedens und natürlich auch um unsere Wirtschaft. Der Antrag der Linken ist ein Angriff auf Vernunft, Verantwortung und Realität. Er ist ein Angriff auf unsere Wirtschaft und die Freiheit der Wissenschaft. Der Antrag der Linken ist ein Angriff auf unsere Freiheit und die territoriale Integrität unseres Vaterlands. Deshalb werden wir ihn entschieden ablehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Lena Saniye Güngör

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Herzog für die BSW-Fraktion das Wort.

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Matthias Herzog BSW

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, als ich den Antrag das erste Mal gelesen habe, war er mir nicht so richtig klar. Es sind zwei Sachen, die man da erkennen kann. Es geht einmal ganz zweifellos um das Thema „Frieden“ und damit sich bedingende Dinge. Es geht aber auch um das Thema „Wirtschaft“. Jetzt versuche ich mal, insgesamt darauf einzugehen. Ich fange damit an: Die Linke ruft zum einen heute das Thema „Frieden“ auf. Dafür kann man auch nur ein ehrliches Dankeschön aussprechen, zumindest aus Sicht des BSW. (Beifall BSW) Denn wer sich für Diplomatie, Abrüstung, Verständigung ausspricht, der steht nun mal grundsätzlich auf der richtigen Seite. Aber zugleich drängt sich eine Frage auf: Wie kommt es zu diesem Sinneswandel? Herr Schubert, Sie haben eben in Ihren Ausführungen von kritischen Stimmen gesprochen auch hinsichtlich der Zustimmung der Linken im Bundesrat zur Auflösung der Schuldenbremse und der Übernahme dieses milliardenschweren Schuldenpakets, letztlich um die Rüstungsindustrie anzuschieben. Jetzt behaupten Sie, das wäre nicht in Ordnung, das dürfte so nicht sein. Wo war diese Einsicht damals und warum erzählen Sie heute nicht, dass Sie sich damals falsch verhalten haben? (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Wir?) Die Auffassung der Linken, keine Rüstung in Deutschland und in Thüringen zuzulassen, ist auf der einen Seite ehrenwert. Aber ich kann nur noch mal darauf hinweisen: Sie müssen bitte auch Ihren Wählerinnen und Wählern die Wahrheit sagen. Sie waren dafür, Sie haben das zugelassen. (Beifall BSW) Möglicherweise haben Sie es jetzt begriffen oder es geht nur darum, sich am BSW oder unserer konsequenten Friedenspolitik abzuarbeiten. Denn, Hand aufs Herz, alles, was an diesem Antrag richtig ist, ist auch vom BSW abgeschrieben – (Beifall BSW) die Begriffe, die Argumente, sogar der Ton: sachlich, mahnend, vernünftig. Das alles kennen wir. Ehrlich, wir freuen uns darüber. Wenn unsere friedenspolitische Programmatik Kreise zieht, dann ist das ein gutes Zeichen. (Heiterkeit Die Linke) Darüber hinaus enthält Ihr Antrag allerdings auch viel Träumerei, unrealistische Maximalforderungen und wirtschaftspolitischen Nonsens. Das ist okay. Träumer müssen in der Friedensbewegung ihren Platz haben. Sie geben ihr Herz, Leidenschaft und Utopie. Aber Träumerei darf Realpolitik nicht ersetzen. Als BSW stehen wir gerade dort, wo wir Regierungsverantwortung tragen, für eine vernünftige Realpolitik. Deshalb haben wir in Thüringen darauf bestanden, eine Friedenspräambel im Koalitionsvertrag zu verankern. Deshalb berufen wir uns auf diese, wenn wir die Ansiedlung neuer Rüstungsstandorte in Ostdeutschland ablehnen. Deshalb wollen wir gemeinsam mit Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden ein Konzept für Zukunftsindustrien erarbeiten. Das ist zielorientierte Friedenspolitik mit Verstand und Augenmaß. (Beifall BSW) Der vorliegende Antrag ist trotz vieler guter und wichtiger Aspekte nicht zustimmungsfähig, weil es genau daran mangelt. Die enthaltene wirtschaftsund sicherheitspolitische Naivität können wir uns nicht leisten. Was Sie als strukturelle Nichtangriffsfähigkeit fordern, würde in der Konsequenz bedeuten: Deutschland gäbe seine Verteidigungsfähigkeit preis. Das ist in einer Welt voller Konflikte schlicht realitätsfremd. (Beifall BSW, SPD) Wir als BSW wollen keine Interventionsarmee, keine Kriegstreiberei, aber eine Bundeswehr, die unser Land verteidigen kann. Das geht nicht gänzlich ohne Rüstungsgüter, so ehrlich muss man sein. (Beifall BSW, SPD) Auch die Thüringer Wirtschaft muss daran mitwirken können, unsere Verteidigungsfähigkeit sicherzustellen. Und natürlich können wir auch nicht mitgehen, wenn eine planwirtschaftliche Abrüstungspolitik propagiert wird, denn gerade in Thüringen müssen wir in diesen Zeiten um jeden Betrieb, jeden Arbeitsplatz kämpfen. Da sind ideologische Eingriffe und Verbote, wie die Linke sie vorschlägt, wirklich fehl am Platz. (Beifall BSW) Es ist ja richtig: Ein kurzfristiger Rüstungsboom ist kein nachhaltiges Wirtschaftsmodell – haben Sie gesagt, gebe ich Ihnen recht. Aber die Alternative kann doch nicht der staatlich verordnete Stillstand sein. (Beifall BSW) Unsere Wirtschaft braucht unternehmerische Freiheit, Technologieoffenheit und vor allem bezahlbare Energiepreise. Wir setzen auf Diplomatie zur raschen Beendigung des Ukrainekriegs, damit das sinnlose Sterben endlich aufhört. Zugleich ist Frieden in der Ukraine aber auch die Voraussetzung, um endlich wieder Wirtschafts- und Energiebeziehungen zu Russland aufzunehmen. Gerade für die ostdeutsche Wirtschaft wäre das von herausragender Bedeutung. (Beifall BSW) Wir vom BSW stehen für einen klaren Kurs: Frieden sichern durch Diplomatie, nicht durch Aufrüstung; Frieden und Verteidigungsfähigkeit statt Kriegstüchtigkeit und Säbelrasseln; Sicherung von Industriestandorten und Arbeitsplätzen durch vernünftige Wirtschaftspolitik mit günstiger Energie, Technologieoffenheit und Kooperationen; viertens realistische Konversionskonzepte statt Maximalforderungen, die Betriebe und Arbeitsplätze linker Ideologie opfern. Mit überhöhten unrealistischen und unglaubwürdigen Forderungen sichern wir weder Wohlstand noch Frieden. Deshalb ist der Antrag für uns nicht zustimmungsfähig. Frieden ist keine Posse, Frieden ist Verantwortung. Und die übernehmen wir. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Herzog. Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Prophet für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte sehr.

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Jörg Prophet AfD

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Thüringer, die AfD-Fraktion begrüßt zunächst einmal, dass der vorliegende Antrag der Linken ein hehres Ziel anstrebt – Frieden. (Beifall AfD) Ja, der Humanismus und die Präambel unserer Thüringer Verfassung verpflichten uns, inneren wie äußeren Frieden zu fördern und der Verantwortung für zukünftige Generationen gerecht zu werden. Das ist ein Kernsatz, dem sich jede demokratische Partei verpflichtet fühlen sollte. Und wir teilen ausdrücklich die Überzeugung, dass Krieg kein Mittel der Politik sein darf. Diplomatie, Ausgleich und Kooperation müssen Vorrang haben – immer. (Beifall AfD) Die AfD steht für Frieden, nicht für ideologische Selbstinszenierung. Die AfD-Fraktion hat diese Haltung nicht erst seit heute entdeckt. Wir haben bereits in der Drucksache 8/1273 einen Antrag eingebracht, der den Frieden in Europa und eine diplomatische Initiative forderte. Leider wurde dieser Antrag von den anderen Fraktionen abgelehnt, leider auch von Ihnen, den Linken. Man fragt sich also, wie ernst die Linke ihre Friedensanliegen tatsächlich nimmt. Es war doch schließlich Herr Ramelow selbst, der im April 2022 sagte: „Bevor Putin eskaliert, müssen wir eskalieren.“ Wer so spricht, hat sich längst von jeder glaubwürdigen Friedenspolitik verabschiedet. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Hört, hört!) Der heutige Antrag wirkt da eher wie ein Versuch, dieses Image zu reparieren – mit viel moralischem Pathos und wenig Substanz. Letzte Unterschiede zur Koalition sollen künstlich erzeugt werden – ein falsches Spiel, um den Bürger zu täuschen. Für mich sind sie eins. Frieden ja, aber ohne ideologischen Beipackzettel. (Beifall AfD) Der Antrag verliert sich nach dem friedenspolitischen Einstieg sofort in ideologischen Floskeln: sozialökologische Transformation, Dekarbonisierung, Zukunftsfähigkeit durch Nachhaltigkeit. Das hat mit Friedenspolitik ungefähr so viel zu tun wie eine Wärmepumpe mit Außenpolitik. (Beifall AfD) Die AfD-Fraktion steht für Freiheit statt Sozialismus. Die sogenannte Transformation hat unsere industrielle Basis bereits massiv geschwächt – mit hohen Energiepreisen, absurden Klimabürokratien und einem moralisch aufgebauten Umbauplan, der ganze Branchen in den Ruin treibt. Jetzt, wo diese Zivilindustrie am Boden liegt, will man Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit pauschal verbieten. Das ist keine Friedenspolitik, das ist wirtschaftliche Realitätsverweigerung. (Beifall AfD) Rüstungsindustrie nur für Sicherheit und Souveränität: Die AfD-Position ist hier völlig klar. Rüstung darf niemals Selbstzweck sein, aber sie ist notwendig zur Sicherung der Verteidigungsfähigkeit und zur Wahrung der strategischen Autonomie. (Beifall AfD) Das eigentliche Problem liegt doch in den Abhängigkeiten, insbesondere von amerikanischen Rüstungsgütern. Deutschland muss wieder in der Lage sein, sich selbst zu schützen, ohne als Bittsteller nach Washington blicken zu müssen. Die aktuelle Aufrüstungspolitik der CDU-Bundesregierung dient jedoch nicht dieser Autonomie. Stattdessen erleben wir, wie Milliarden nach Übersee fließen. Stichwort: 600 Milliarden US-Dollar für den amerikanischen militärisch-industriellen Komplex. Das stärkt keine europäische Sicherheit, sondern schwächt sie. Denn vorher müssen die Fragen der europäischen Sicherheitsarchitektur behandelt und beantwortet werden. Bis dahin gilt die Standardbewaffnung der NATO als Vorgabe für jede Beschaffung. (Beifall AfD) Wirtschaftspolitischer Irrweg, Rüstung ersetzt keine Industrie: Die Linke erkennt immerhin, dass die CDU-Politik der Aufrüstung als Wirtschaftsmotor missbraucht wird. Da hat sie ausnahmsweise recht, auch wenn sie die Ursachen völlig falsch benennt. Die Politik, insbesondere auch ihre zehnjährige Deformationspolitik, hat mit Energiewende, Russlandsanktionen und Sozialstaatsfehlanreizen die industrielle Basis selbst zerstört. Nun soll die Rüstungsproduktion Lücken füllen, bezahlt mit neuen Schulden in Billionenhöhe – Geld aus der Zukunft. Aber Panzer schaffen keinen Wohlstand, Gewehre produzieren keine Güter, Rüstungsausgaben sind konsumtiv, sie erzeugen keinen ökonomischen Mehrwert. Wer glaubt, man könne die Zivilindustrie durch Rüstung retten, irrt und hinterlässt kommenden Generationen nichts als Schulden und Scherben. Sie opfern unsere Mittelstandsbasis für Ihren Populismus. (Beifall AfD) Keine Konfrontation, sondern Vernunft: Die AfDFraktion lehnt den außenpolitischen Konfrontationskurs gegen Russland und jede andere souveräne Nation entschieden ab. Frieden entsteht nicht durch Aufrüstung, sondern durch Verhandlungen, gegenseitigen Respekt und die Wiederherstellung diplomatischer Kanäle. Rüstung darf ausschließlich der Verteidigung dienen, nie der Aggression. (Beifall AfD) Warum dieser Antrag trotzdem falsch ist: Trotz manch richtiger Beobachtung ist der Antrag der Linken nicht zustimmungsfähig, denn er ersetzt ökonomische Vernunft durch ideologischen Dogmatismus. Er spricht viel von Frieden, aber gleichzeitig von sozialökologischer Umerziehung. Er redet von Verantwortung, aber ignoriert die ökonomischen Realitäten unseres Landes. Wer eine komplette Branche aus moralischer Entrüstung heraus ächten will, gefährdet Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und technologische Souveränität. Wir brauchen keine Verbots- und Transformationspolitik, sondern eine Politik der Vernunft, die Friedenswillen und nationale Interessen miteinander verbindet. (Beifall AfD) Fazit: Frieden ist das höchste politische Ziel, aber er entsteht nicht durch ideologische Formeln, sondern durch Realpolitik, Diplomatie und Eigenständigkeit. Wir wollen ein starkes, souveränes Deutschland in Europa, das sich verteidigen kann – ohne Angriffskriege, ohne Fremdbestimmung und ohne Schuldenorgien. Deswegen sagt die AfDFraktion Ja zum Frieden, Nein zum ideologischen Theater. Freiheit statt Sozialismus und deshalb keine Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Kalthoff für die SPD-Fraktion das Wort.

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Moritz Kalthoff SPD

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, verbliebene Restzuschauerinnen und zuschauer auf den Tribünen und ‑ am Stream, die Art, wie der vorliegende Antrag gestrickt ist, vermischt Ebenen, bedient Emotionen und zielt politisch offenkundig darauf, die Brombeerkoalition unter Druck zu setzen. Dieses Spiel wird nicht gelingen. Unser Standpunkt ist der von Willy Brandt: „Der Frieden ist nicht alles, aber alles ist ohne den Frieden nichts.“ Das ist vor allem von unseren Kritikern ein gern zitierter Anspruch Willy Brandts vom 3. November 1981. Und er sagte 1987 weiter: „Wenn ich sagen soll, was mir neben dem Frieden wichtiger sei als alles andere, dann lautet meine Antwort ohne Wenn und Aber: Freiheit. […] Freiheit von Not und von Furcht.“ Das ist der Kern sozialdemokratischer Friedenspolitik. (Beifall CDU, BSW) Willy Brandt war kein Pazifist im Sinne von Wehrlosigkeit. Er war ein Realist, ein Humanist und ein Staatsmann, der wusste: Frieden und Sicherheit gehören zusammen. Ein Frieden muss gerecht sein und darf kein Diktatfrieden sein. Brandt sah Sicherheit und Entspannung als zwei Seiten einer Medaille. Er wollte Abrüstung durch Vertrauen, nicht durch Isolation oder moralische Überheblichkeit. Und ja, unter seiner Regierung waren die Militärausgaben höher – gemessen am Bruttoinlandsprodukt – als in den Jahrzehnten nach der Wiedervereinigung. Denn Brandt wusste: Frieden gibt es nicht umsonst, Frieden muss glaubwürdig, verantwortungsvoll und wehrhaft verteidigt werden. Wir leben in einer anderen Welt als noch vor wenigen Jahren. Seit mehr als dreieinhalb Jahren herrscht wieder Krieg in Europa. Wir erleben hybride Aggressionen, Cyberangriffe auf Krankenhäuser, Energieversorgung, Verwaltung und Verkehr oft täglich. Die Eskalation geht nicht von uns aus. Sie kommt aus Moskau. Dort muss sie auch beendet werden. Wir nehmen Brandt beim Wort: Nur glaubwürdige Verteidigungsbereitschaft schützt den Frieden – gerade gegenüber Aggressoren wie Putin, für die die Stärke die einzige Sprache ist, die sie verstehen. Wer Frieden und Freiheit schützen will, muss bereit sein, einem Angriff standzuhalten und sich zu verteidigen. (Beifall CDU, SPD) Dazu gehört moderne, funktionierende Ausrüstung für unsere Soldatinnen und Soldaten. Es darf nicht sein, dass Fahrzeuge nicht einsatzbereit sind, dass veraltetes Material Leben gefährdet. Das ist keine Militarisierung. Das ist unsere Pflicht gegenüber den Menschen, die uns schützen. Darum begrüßen wir als SPD-Fraktion das Sondervermögen für Verteidigung. Wir wollen, dass Thüringen nach Kräften daran partizipiert. Wir stehen hinter Verteidigungsminister Boris Pistorius. Wir wollen keinen Krieg, aber wir wollen in der Lage sein, unsere freiheitliche Demokratie zu schützen. Wir können es uns weder aus der sicherheitspolitischen Gesamtlage in einem demokratischen Europa noch aus wirtschaftspolitischer Perspektive heraus leisten, auf diese Milliarden in den kommenden Jahren im Freistaat zu verzichten. Teilhaben, Verantwortung übernehmen, Wertschöpfung sichern. Genauso klar sagen wir: keine Kriegswirtschaft. Ziel ist Verteidigungsbereitschaft, nicht Militarisierung. Wenn Thüringen hierfür eine Rolle in Deutschland und Europa spielen kann, unterstützen wir das – verantwortungsvoll, rechtsstaatlich, mit hohen Standards. Wenn wir ehrlich sind: Der überwiegende Teil unserer Wirtschaft bleibt zivil, und das ist richtig so. Rüstungs- und Sicherheitsinvestitionen sind ergänzend, nicht ersetzend. Diplomatie bleibt unsere erste Präferenz. Keine Partei in der deutschen Geschichte steht so sehr für Friedenspolitik durch Dialog wie die SPD. (Heiterkeit AfD) Sie können lachen. Lachen Sie nur, denn Sie stehen ja eher dafür, den Sicherheitsapparat auszufragen und die Informationen eventuell weiterzugeben. (Heiterkeit AfD) Na ja, also unsere Partei hat nicht nach NATOTruppenverbänden im Ostseeraum gefragt, Ihre schon. Aber machen Sie sich Ihr Bild daraus. Diplomatie braucht Rückhalt: ohne Sicherheit keine Freiheit und ohne Freiheit kein friedensfähiger Ausgleich. Der Antrag der Linken suggeriert, man müsse nur die Rüstungsproduktion in Deutschland beenden und Konflikte weltweit würden sich auflösen. Das ist realitätsfern. Kein einziger der vielen Kriege weltweit würde dadurch morgen enden. Russland und China bauen ihre militärische Produktion massiv aus. Soll sich Europa wehrlos auf den Boden legen? Das ist keine Option. Zur Wahrheit gehört auch: Arbeitsplätze entstehen durch nachhaltige Produktion, Energieeffizienz, Digitalisierung und Bildung und eben auch durch militärische Nachfrage. Die Wirtschaft reagiert auf Nachfrage. Das war immer so, das wird so bleiben. Was folgt daraus für uns in Thüringen? Wir werden auch Rüstungsunternehmen gezielt ermuntern, bei uns zu investieren, rechtsstaatlich, mit hohen Standards. Es geht um Industriearbeitsplätze, Wertschöpfung, Know-how. Thüringen darf nicht hinter anderen Ländern zurückstehen, während diese Zukunftsentscheidungen treffen. Das hat nichts mit Kriegstreiberei zu tun. Das ist Friedenspolitik durch Verantwortung und Abschreckung, glaubwürdige Verteidigungsfähigkeit, um Krieg zu verhindern. Zugleich bleibt klar: Nachhaltige, soziale, ökologische und zivile Investitionen dürfen darunter nicht leiden. Unsere Industriepolitik setzt ausdrücklich nicht auf wachsende Spannungen, sondern auf Stabilität. Wir fördern zivile Forschung und achten beim Dual Use auf Transparenz. Dekarbonisierung, Digitalisierung und Strukturwandel machen Thüringen langfristig stark. Sicherheitsgüter bleiben ein Teil europäischer Souveränität, nicht ihr Ersatz. Wir erkennen an, dass der Antrag ein wichtiges Thema anspricht, aber er vermischt Ebenen. Bundes-, EU- und Landeskompetenzen werden in einen Topf geworfen. Thüringen hat weder eine eigene Außen- noch Rüstungsexportpolitik. Wir können und wollen zivile Forschung stärken, gute Arbeit sichern, Transparenz beim Dual Use fördern, Bürgerbeteiligung und Umweltstandards hochhalten. Aber ein pauschales Nein zur Ansiedlung im Sicherheitsbereich schadet Thüringen und hilft dem Frieden nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir lehnen den Antrag der Linken ab, nicht weil uns Frieden, Diplomatie und Abrüstung gleichgültig wären, im Gegenteil, weil wir Willy Brandts Vermächtnis ernst nehmen. Frieden gestalten heißt verantwortlich handeln – mit Dialog und mit Schutz, mit Diplomatie und mit glaubwürdiger Verteidigungsbereitschaft, mit Investitionen in nachhaltige zivile Zukunft und mit der Einsicht, dass Europa ohne Wehrhaftigkeit keinen dauerhaften Frieden sichern kann.

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Lena Saniye Güngör

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Moritz Kalthoff SPD

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Wehrlosigkeit ist keine Friedenstrategie, Verantwortung ist es. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Nun erhält Herr Abgeordneter Schubert für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Andreas Schubert Die Linke

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen noch mal zurück auf die Frage, ob Aufrüstung eine Chance für Thüringen ist. Herr Herzog, ich glaube, es war Ihre Vorsitzende des BSW hier in Thüringen, die erst im letzten Monat erklärt hat: Thüringen wird keine verlängerte Werkbank der Rüstungsindustrie. Ich weiß nicht, inwieweit das möglicherweise an jeder Stelle mit Ihrem Vortrag hier korrespondiert. Für uns ist jedenfalls klar: Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten drei Jahre mit den wachsenden Arbeitsplatzverlusten durch die Schließung ganzer Standorte hat uns deutlich vor Augen geführt, wie der Wirtschaftsstandort Thüringen und Deutschland insgesamt an Innovationsfähigkeit und Attraktivität eingebüßt hat und wie verwundbar unsere Industrie inzwischen geworden ist, kurzum: wie sehr jetzt die Zukunftsfähigkeit von einer Industrie- und Wirtschaftspolitik mit klarer Strategie abhängt. Während Länder wie China und die USA gezielt in Zukunftsbranchen investieren, Innovationen fördern und technologische Souveränität im Verbund mit der Sicherung von Rohstoffquellen und Handelspartnern weltweit ausbauen, fehlt es Deutschland und auch Thüringen an einer vergleichbaren langfristig angelegten Strategie. Dort – und wir haben uns das ja vergangene Woche, Frau Ministerin, in China quasi exemplarisch vor Augen führen lassen – wird mit klarer industriepolitischer Strategie in Zukunftstechnologien investiert, in Digitalisierung, in erneuerbare Energien, in künstliche Intelligenz und moderne Roboterproduktion. Und bei uns? Statt einer Zukunftsstrategie erleben wir, dass Milliarden in militärische Aufrüstung fließen, unter dem Vorwand, dass damit auch wirtschaftliche Chancen geschaffen werden. Doch das ist ein Trugschluss. Dieser sogenannten Rüstungsdividende folgen keine nachhaltigen Perspektiven. Sie ist eine Alibi-Chance, die dem Wirtschaftsstandort die tatsächlichen Entwicklungsperspektiven verstellt. Wir haben hierzulande Schlüsseltechnologien Schritt für Schritt verloren und sind technologisch abhängig geworden – bei der Batterietechnologie, bei der Chipindustrie, bei der Künstlichen Intelligenz, ja selbst bei der Solartechnologie, die wir hier mal als führenden Standort beworben haben, wo wir auch in Thüringen inzwischen Wettbewerbsfähigkeit verloren haben. In den Räumen des inzwischen insolventen deutschen Start-ups Solarworld in Arnstadt sitzt jetzt der Weltmarktführer, der chinesische Batteriezellenfertiger CATL – in den gleichen Räumen. Und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier aus unserem Thüringer Raum, die heute dort die Batteriezellen fertigen, fliegen nach China, um sich die Kompetenzen für die Batteriezellenfertigung dort antrainieren zu lassen. Das sind doch die Fakten. Die Energiepreise, ja, die demografische Situation, ja, und auch Regulatorik sind Ursachen für die Deindustrialisierung unseres Landes. Insbesondere in der Automotive-Industrie, aber nicht nur dort, kommen die Hiobsbotschaften über Standortschließungen in immer kürzerer Folge. Die IG Metall hat im Sommer in einem offenen Brief vor der Wiederholung von Strukturbrüchen in ganzen Regionen wie in den 90er-Jahren gewarnt. Doch statt einer klaren Strategie mit den Prioritäten der technologischen Entwicklung, von Planungssicherheit für Belegschaften und Unternehmen regiert insbesondere auf Bundesebene Planlosigkeit. Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln. Auch der Zeitpunkt, der jetzt auch wieder in der Ministerpräsidentenkonferenz Ost zur Debatte stand, die Verschiebung des Zeitpunkts für das eigentlich erst in zehn Jahren geplante Aus des Neuzulassungsverbots für Verbrennermotoren – daran hat sich auch Ministerpräsident Voigt wieder federführend beteiligt. Wer aber glaubt, das rettet unsere heimische Automotive-Industrie, wenn man diesen Zeitpunkt jetzt erneut zur Disposition stellt und verschiebt, der hat nichts, aber auch gar nichts verstanden. (Beifall Die Linke) Der sollte mal rüberfahren nach China oder in die USA und sich mal anschauen, wie sich dort inzwischen die Automobilindustrie umgebaut hat. Umso befremdlicher ist es, wenn Ministerpräsident Mario Voigt nun angesichts dessen die Rüstungsindustrie als wirtschaftliche Chance für Thüringen bezeichnet. Diese Sichtweise verkennt die strukturellen Defizite, die Herausforderungen, vor denen unser Land steht. Aufrüstung mag kurzfristig Aufträge bringen, aber sie ersetzt keine nachhaltige Industriepolitik. Sie bündelt Fachkräfte, sie bündelt Kapital und sie bindet Forschungskapazitäten, die wir dringend für den Umbau hin zu einer klimaneutralen, digitalen und sozial gerechten Wirtschaft benötigen. Aufrüstung verschwendet Ressourcen und Innovationspotenzial ohne Sicherheitsgewinn. (Beifall Die Linke) Denn für uns als Linke steht fest: Sicherheit entsteht nicht durch mehr Waffenproduktion, sondern durch wirtschaftliche Unabhängigkeit, durch technologische Stärke und gesellschaftliche Stabilität. Die Politik der Aufrüstung und Monetarisierung führt aber genau in die andere Richtung, auf die dunkle Seite der Macht. Märchenhafte Gewinne für die Aktionäre der Rüstungskonzerne, finanziert durch Streichungen im Sozialbereich, wie wir es gerade beim Bürgergeld erleben, zulasten des sozialen Zusammenhalts in unserer Gesellschaft, das typische kapitalistische Prinzip „Gewinne privatisieren und die Risiken sozialisieren“, das lehnen wir als Linke strikt ab. (Beifall Die Linke) Wer die Aufrüstung als wirtschaftliche Perspektive verkauft, der kapituliert schon von Beginn an vor der eigentlichen Aufgabe, die Zukunftsfähigkeit ziviler Wertschöpfung zu stärken. Heißt: Militärische Nachfrage ist kein Motor für Innovation, sondern eine Sackgasse, sicherheitspolitisch, klimapolitisch und auch wirtschaftlich. Die Linke hat in dieser Frage stets eine klare Haltung bewiesen, Herr Herzog, immer wieder, und sie bleibt auch dabei. Wir sind gegen Aufrüstung und gegen das Konzept der sogenannten Kriegstüchtigkeit, weil wir davon überzeugt sind, dass für Sicherheit und Frieden wirtschaftliche Stärke und Kooperation zum gegenseitigen Vorteil, aber eben nicht immer mehr Waffenproduktion Voraussetzungen sind. Nur ziviles Wirtschaften eröffnet eine echte Zukunftsperspektive für die Menschen in Thüringen. Die Menschen in Thüringen haben mit Sicherheit kein Interesse, immer weiter in diesen Kreislauf einer sich beschleunigenden Rüstungsspirale hineinzukommen, der am Ende dazu geführt hat, dass jetzt die Atomkriegsuhr, die Doomsday Clock, nur noch 89 Sekunden vor Mitternacht steht. Deswegen sagen wir: Nur ziviles Wirtschaften eröffnet echte Zukunftsperspektiven für die Menschen hierzulande – durch gute Arbeit in nachhaltiger Wertschöpfung, mit ökologischer Verantwortung und sozialer Sicherheit. Deshalb fordern wir als Linksfraktion in den aktuellen Haushaltsverhandlungen auch die Einrichtung eines Thüringer Transformationsfonds, damit wir hier in Thüringen den Strukturwandel noch aktiver begleiten und vorantreiben können. (Beifall Die Linke) Meine sehr geehrten Damen und Herren, denn Sicherheit, nach der wir, denke ich, alle streben, entsteht nicht durch Aufrüstung, sondern durch Resilienz – wirtschaftlich, ökologisch, sozial. Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich. Nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten. Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich erteile nun Abgeordnetem Kobelt das Wort. Sie haben noch 1 Minute und 53 Sekunden.

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Roberto Kobelt BSW

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste und Zuschauer, zunächst möchte ich erst mal sagen, dass der Ansatz des Antrags der Linken zu begrüßen ist. Wir haben ein Beispiel in meinem Wahlkreis in Nordhausen. Dort gibt es ein großes Industriegebiet: Goldene Aue. Da wurden wertvolle Industrieflächen auf Landwirtschaftsflächen errichtet. Die sind jetzt da, aber sind bis jetzt leer. Es sollte das Ansinnen von nachhaltiger Wirtschaftspolitik sein, dafür Fördermittel aufzuwenden, um dort Mittelstand und Industrie anzusiedeln, aber nicht in einer Sonderzone Rüstungsindustrie einzurichten, wie es der Landrat sinngemäß gefordert hat. Deswegen finden wir die Initiative richtig, die die Linke angestoßen hat. Ob man es jetzt mit anderen klimaneutralen Technologien usw. verknüpft, darüber müsste man sicherlich noch mal reden. Was ich aber überhaupt nicht verstehe: Die AfD äußert sich kritisch dazu und hat selbst in ihrem Wahlprogramm stehen, 40 Prozent des Bundeshaushalts für Rüstung ausgeben zu wollen. (Zwischenruf Abg. Jankowski, AfD: Das stimmt doch nicht!) Steht im Wahlprogramm! 5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, das sind 40 Prozent des Bundeshaushalts. Deswegen verstehe ich nicht, wie Sie das jetzt kritisieren und dann gleichzeitig für Aufrüstung stehen. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Zeigen Sie mir mal die Stelle, wo das steht!) Insgesamt habe ich mich auch gewundert, dass die Fraktionen der Linken in Mecklenburg und Schleswig-Holstein dem Rüstungspaket der Bundesregierung – Bremen, Entschuldigung – im Bundesrat zugestimmt haben. Ich würde mir wünschen, dass wir diesen Antrag, der vom Ansatz her richtig ist, der auch unserer Programmatik entspricht, im Ausschuss diskutieren, und würde mich über eine Ausschussberatung freuen. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Lena Saniye Güngör

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Welcher Ausschuss? Können Sie das präzisieren?

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Roberto Kobelt BSW

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Mir steht es ja jetzt nicht zu, Ausschussüberweisung für die Linke zu beantragen. Ich hätte mich halt gefreut, wenn sie das gemacht hätten, aber vielleicht kommt es ja noch.

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Lena Saniye Güngör

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Herr Abgeordneter, Sie haben ausgesprochen, dass Sie sich eine weitere Beratung im Ausschuss wünschen. Deswegen frage ich nach, ob Sie einen Antrag auf Ausschussüberweisung gestellt haben, ja oder nein?

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Roberto Kobelt BSW

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Nein, den habe ich nicht gestellt. Ich würde mir nur wünschen, wenn es die Fraktion machen würde. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Welche denn?) Die Fraktion der Linken.

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Lena Saniye Güngör

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Das nehme ich erst einmal zur Kenntnis. Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann erhält Frau Ministerin Boos-John das Wort. Bitte sehr.

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Boos-John

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Danke schön, Frau Landtagspräsidentin. Sehr geehrte Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Interessierte, ob am Livestream oder auf der Tribüne, der vorliegende Antrag zeigt, dass es nicht um eine sachliche Betrachtung eines ernsten Themas geht, sondern dass es sich hier um ideologische Schaufensterpolitik handelt. Lassen Sie mich deshalb gleich zu Beginn ganz klar und deutlich sagen: (Beifall CDU) Niemand, niemand stellt die Aufforderung der Präambel des Grundgesetzes und der Thüringer Verfassung infrage, dem Frieden in der Welt zu dienen bzw. den inneren und den äußeren Frieden zu fördern. Niemand stellt infrage, dass das Völkerrecht in internationalen Beziehungen handlungsleitend sein muss. Nicht umsonst legt Artikel 25 Satz 1 unseres Grundgesetzes fest: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes.“ Wäre Ihr Antrag sachlich orientiert, hätten Sie an dieser Stelle deutlich gemacht, dass wir uns in Europa einem massiven Bruch des Völkerrechts durch Russland gegenübersehen. Zwei bis drei Flugstunden von hier entfernt kämpft die Ukraine seit über dreieinhalb Jahren gegen den russischen Überfall. Die von Ihnen postulierten diplomatischen Bemühungen hat es in vielerlei Hinsicht gegeben – Stichwort „Minsker Abkommen“. Das hat Russland aber nicht davon abgehalten, seine Angriffspläne umzusetzen. Meine Damen und Herren, spätestens der Überfall Russlands auf die Ukraine sollte uns alle endgültig wachgerüttelt und gezeigt haben, dass mit der Überwindung des Ost-West-Konflikts leider nicht der ewige Friede ausgesprochen wurde. Das Wort von der Zeitenwende, das Bundeskanzler Scholz in der Bundestagsdebatte am 27.02.2022 geprägt hat, ist ein Fanal dafür, dass die Friedensdividende aufgebraucht ist und wir unserer Verteidigungsfähigkeit wieder größere Aufmerksamkeit schenken müssen. Das ist unsere Verantwortung für einen aktiven Bevölkerungsschutz und für Frieden. Von einer Militarisierung der gesamten Gesellschaft zu sprechen, wie Sie es hier tun, ist ein Beleg dafür, dass Ihr Antrag nicht an der Sache orientiert ist. Denn es geht nicht um Militarisierung, sondern um Verteidigungsfähigkeit, um die Resilienz unseres Landes. Hier sind wir gefordert, diese schnellstmöglich zu erhöhen – gemeinsam mit unseren europäischen Verbündeten und mit den Alliierten in Nordamerika. Dafür – ich sagte es bereits – haben wir eine Verantwortung. Dass Europa als Pfeiler der Nato stärker werden muss, ist im Übrigen keine Tatsache, die uns von US-Präsident Trump in dessen erster Amtszeit aufgezwungen wurde. Nein, diese Diskussion gibt es bereits seit Beginn der 90er-Jahre. Wir Europäer haben sie aber – und das gehört zur Wahrheit – nur halbherzig geführt und uns stattdessen darauf verlassen, dass die USA immer wieder einspringen. Wir haben uns – das haben wir schon gehört – entsprechend abhängig gemacht. Diese Zeiten sind nun offenbar vorbei. Kriegerische Auseinandersetzungen – und wir erleben tagtäglich hybride Bedrohungen –, Cyberangriffe und Terrorismus fordern nicht nur einzelne Staaten heraus, sondern bedrohen unsere gemeinsame Sicherheit in Europa und darüber hinaus. Gerade in diesen Zeiten zeigt sich, wie wichtig es ist, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Eine leistungsfähige Verteidigung ist das Rückgrat unserer freiheitlichen Lebensweise. Sie gewährleistet, dass wir in Frieden leben, unsere Werte verteidigen und unseren Wohlstand schützen können. Wenn Sie in Ihrem Antrag unter I.3 schreiben, dass „Wirtschaftswachstum […] langfristig nur mit einer nachhaltigen Wirtschaft im Zuge einer sozial-ökologischen Transformation zu erreichen“ sei –, was auch immer Sie darunter verstehen mögen, dann sage ich Ihnen, dass es Wirtschaftswachstum überhaupt nur geben kann, wenn die innere und die äußere Sicherheit unseres Landes gewährleistet ist. Erst eine garantierte innere und äußere Sicherheit gibt den Menschen die Chance, ihre Kreativität frei entfalten zu können und durch kluge Ideen und gutes Wirtschaften auch Wohlstand zu erzeugen.

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Lena Saniye Güngör

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schubert?

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Andreas Schubert Die Linke

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Sie haben genickt. Ich gehe davon aus, Sie erlauben meine Zwischenfrage. Vielen Dank.

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Boos-John

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Ja.

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Andreas Schubert Die Linke

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Würden Sie mir mit Blick auf den Artikel 26 des Grundgesetzes, auf dessen Boden wir alle hoffentlich stehen und hier im demokratischen Wettstreit sind, widersprechen, wenn ich sage, dass es keine verfassungsrechtliche Grundlage dafür gibt, Aufrüstung oder Waffenproduktion als wirtschaftliche Chance zu verstehen; sie ist allenfalls sicherheitspolitisch zulässig unter strenger Kontrolle und im Rahmen der Verteidigung? Würden Sie diesen Einschätzungen mit Blick auf den Artikel 26 im Grundgesetz widersprechen?

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Boos-John

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Dem widerspreche ich nicht, aber ich stütze trotzdem nicht Ihre Position in dem Antrag. Also bitte noch mal an den Punkt: Innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, sind die Kernfunktionen des Staates. Dass Sie bei den Staatsfunktionen zuerst an Ausweitung der Staatstätigkeit und Umverteilung denken, steht auf einem anderen Blatt. Diese Debatte führen wir sicherlich in einem anderen Zusammenhang. Klar ist: Eine gut ausgestattete und verteidigungsbereite Bundeswehr und eine starke NATO sind die Garanten unserer äußeren Sicherheit. Zu einer guten Ausstattung der Streitkräfte kann auch Thüringer Know-how einen sehr wichtigen Beitrag leisten. Dass so Wertschöpfung im Freistaat erzeugt wird oder erzeugt werden kann, ist klar und wahr. Wir stehen dazu. Wir glauben, dass sich hier für Thüringer Unternehmen und für den Freistaat auch wirtschaftliche Möglichkeiten ergeben, aber eben nicht nur. Wenn Sie aber suggerieren, dass unsere Industriepolitik auf wachsende internationale Spannungen und auf dauerhafte militärische Konflikte und globale Kriege setzt, ist das erstens unredlich und zweitens absolut zynisch. (Beifall CDU) Außerdem zeigt es ein staatsdirigistisches Verständnis von Wirtschaftspolitik, das wir deutlich nicht teilen, wonach die Landesregierung vorgibt, in welche Richtung sich unsere Thüringer Unternehmen betätigen müssen. Solche Zeiten sind vorbei. Damit das hier klar ist: Die Wirtschaftspolitik unserer Landesregierung will gute Rahmenbedingungen schaffen, damit sich unsere Unternehmen optimal wirtschaftlich betätigen können. Mein Haus hat sich auf die Fahnen geschrieben, Möglichmacherministerium zu sein. Dazu gehört auch, Unternehmen zu unterstützen, die einen Beitrag zur Sicherheit und zur Resilienz unseres Landes leisten können und wollen – seien es Unternehmen im Freistaat oder solche, die sich hier ansiedeln wollen. Insofern sind die Forderungen in Punkt II Ihres Antrags aus Sicht der Landesregierung klar abzulehnen. In einer Welt, in der immer wieder Unsicherheiten und neue Bedrohungen auftreten, hat das Thema „Verteidigungsfähigkeit“ höchste Bedeutung. Das erfordert Investitionen in Bildung, Digitalisierung und Forschung sowie eine enge Zusammenarbeit mit unseren europäischen Partnern und der NATO. Gleichzeitig bietet eine moderne Verteidigungspolitik die Chance, Innovationen voranzutreiben, zivilrechtlich zu nutzen und die Resilienz unserer Gesellschaft zu stärken. Nur so können wir Freiheit, Sicherheit und den Frieden für kommende Generationen bewahren. Verteidigungsfähigkeit ist kein Selbstzweck. Sie ist Ausdruck unserer Verantwortung gegenüber uns selbst, unseren Partnern und unseren Kindern. Hier schließt sich der Kreis zum Beginn Ihres Antrags, nämlich dem Auftrag der Präambel der Thüringer Verfassung, der Verantwortung für zukünftige Generationen gerecht zu werden. Lassen Sie mich kurz noch eins sagen, Herr Schubert, das betrifft jetzt die Wirtschaftspolitik, auf die Sie sich in Ihrem zweiten Redebeitrag fokussiert haben: Die Thüringer Landesregierung hatte die letzten zehn Jahre die Möglichkeit, die wirtschaftspolitischen Daten zu verbessern. Wir haben mit wirklich schwierigen Entwicklungen auf der wirtschaftlichen Seite begonnen. Heute, ganz aktuell diese Woche, sehen wir deutliche Verbesserungen, was das Signal in die richtige Richtung ist. Im Vergleich zu anderen Bundesländern hat Thüringen eine weitaus andere Entwicklung der Arbeitslosenzahlen; sie ist hier – und das ist positiv zu erwähnen – im vorletzten Ranking. Danke schön. (Beifall CDU, BSW, SPD) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das war die letzten Jahre auch schon so!)

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Lena Saniye Güngör

Aufrüstung ist keine Chance für Thüringen, sondern kurzsichtig und gefährlich – nur ziviles Wirtschaften kann Zukunft gestalten

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich habe in den bisherigen Redebeiträgen keinen Antrag auf Ausschussüberweisung vernommen. Dem wird jetzt gerade auch nicht widersprochen. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben? Das ist die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen SPD, BSW, CDU und AfD. Damit hat dieser Antrag keine Mehrheit. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Enthal- tungen?) Entschuldigung – wer enthält sich? Das sind 3 Enthaltungen. Vielen Dank. Damit hat der Antrag dennoch keine Mehrheit erhalten und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Fraktion Linke Die - Drucksache 8/329 dazu: Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Drucksache 8/2151 ZWEITE BERATUNG Ich erteile zunächst Frau Abgeordneter Stark für die Berichterstattung aus dem Petitionsausschuss das Wort.

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Linda Stark Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Liebe Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, ich berichte über den Beratungsverlauf zum Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds“ in der Drucksache 8/329. Der Gesetzentwurf wurde am 22. Januar 2025 von der Fraktion Die Linke eingereicht und am 31. Januar 2025 in der 8. Plenarsitzung des Landtags erstmals beraten. Im Anschluss erfolgte die Überweisung an den Petitionsausschuss als federführender Ausschuss sowie zur Mitberatung an den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Der Petitionsausschuss befasste sich mit dem Gesetzentwurf in insgesamt fünf Sitzungen, nämlich am 13. und 19. Februar, am 24. April, am 21. August und am 25. September dieses Jahres. Im Rahmen der Beratungen wurde zunächst ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, in welchem insgesamt sechs Anzuhörende eine Stellungnahme abgegeben haben. Am 21. August 2025 beschloss der Ausschuss darüber hinaus, den Wissenschaftlichen Dienst um eine Vorstellung des Gutachtens in der Sitzung am 25. September zu bitten, ebenso um eine Stellungnahme der Präsidentin des Landesrechnungshofs zum Gesetzentwurf in der gleichen Sitzung sowie gemäß § 79 Abs. 1 der Geschäftsordnung ein ergänzendes mündliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf in der Sitzung am 25. September durchzuführen und Prof. Dr. Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena als Anzuhörenden zu laden. Herr Prof. Dr. Brenner teilte dem Ausschuss im Anschluss schriftlich mit, dass er aus terminlichen Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen könne. Ebenfalls für die Sitzung am 25. September 2025 stellte die Fraktion Die Linke einen Antrag, den Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen zu dem Tagesordnungspunkt hinzuzuziehen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. In der Folge ließ sich der Ausschuss das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vorstellen und wertete die Stellungnahme des Thüringer Rechnungshofs aus. Nach Abschluss der Beratungen beschloss der Petitionsausschuss in seiner 11. Sitzung am 25. September 2025, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die mitberatenden Ausschüsse machten von der Möglichkeit einer Beratung keinen Gebrauch. Die entsprechende Beschlussempfehlung wurde als Drucksache 8/2151 am 13. Oktober 2025 vorgelegt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Vielen Dank. Damit eröffne ich nun die Aussprache und erteile zunächst Frau Abgeordneter Behrendt für die BSW-Fraktion das Wort.

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Nina Behrendt BSW

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste am Livestream, auf der Tribüne haben wir niemanden mehr. Wir alle im Petitionsausschuss erleben, wie Menschen sich an uns wenden, weil sie in echter Not sind. Manche sind krank, andere verlieren ihre Arbeit, Wohnung oder sogar Angehörige und manchmal greift kein Sozialgesetz. Für diese Menschen brauchen wir Hilfe, die menschlich, schnell und nachvollziehbar ist. Aber – und das sage ich mit allem Respekt für diese Initiative – dieser Gesetzentwurf ist nicht der richtige Weg dafür; der Wissenschaftliche Dienst hat das sehr deutlich gemacht: Wenn der Petitionsausschuss selbst über Geldleistungen entscheidet, dann überschreitet er seine Rolle als Teil der Legislative. Das wäre ein Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung und das ist bekanntlich ein Kernpfeiler unserer Verfassung. Zudem missachtet der Entwurf das Subsidiaritätsprinzip. Billigkeitsleistungen dürfen erst dann gezahlt werden, wenn andere Ansprüche – etwa im Sozialrecht – tatsächlich ausgeschöpft sind. Im Entwurf fehlt aber eine verbindliche Prüfung dieser Nachrangigkeit. Auch der Thüringer Rechnungshof teilte diese Einschätzung. Er sagt: Die Regelungen sind zu unbestimmt, die Verfahren nicht nachvollziehbar und die Landtagsverwaltung ist nicht ausgestattet, um Bewilligungen, Prüfungen oder Rückforderungen ordnungsgemäß durchzuführen. Auch der Landtagspräsident hat betont, dass ein so offensichtlicher Verstoß gegen die Gewaltenteilung die Ausfertigung des Gesetzes verhindern könnte. Darüber hinaus warnte der Landtagsdirektor, dass dadurch eine quasiverwaltungsrechtliche Struktur innerhalb des Parlaments entstünde, was systemwidrig und verfassungsrechtlich nicht vertretbar wäre. Das zeigt, wie ernst die verfassungsrechtlichen Bedenken sind. Deshalb sagen wir als Koalition klar: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Aber wir stehen zu dem Ziel, Menschen in Not zu helfen, mit Herz, aber auch mit Rechtsklarheit. Wichtig ist: Wir wollen Hilfe ermöglichen, aber rechtssicher, transparent, damit sie Bestand hat und Vertrauen schafft. Ein Härtefallfonds kann nur funktionieren, wenn er nach festen Kriterien und sozial gerecht organisiert ist. Hilfe ja – Gesetz nein. Danke. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Czuppon für die AfD-Fraktion das Wort.

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Torsten Czuppon AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Liebe Thüringer, werte Damen und Herren, Frau Präsidentin! (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Da sitzt doch gar keiner!) Hinter der Kamera, wissen Sie? Aber Digitalisierung haben Sie auch nicht drauf. (Beifall AfD) Heute die zweite Lesung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds: Der Beschlussempfehlung aus dem Petitionsausschuss werden wir zustimmen und folgerichtig den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ablehnen. Dieser Entwurf ist der Versuch der Linken, die bisherige Regelung, gegen die der Wissenschaftliche Dienst des Thüringer Landtags, der Thüringer Rechnungshof und der überwiegende Teil der Anzuhörenden größte Bedenken äußerten, in Gesetzesform zu gießen, also Unrecht in materielles Recht zu überführen. Dieser Gesetzentwurf ist fachlich so schlecht, dass man ihn umgangssprachlich in Thüringen als Murks bezeichnen könnte. (Beifall AfD) Jede Fraktion, der es um Sachpolitik geht, hätte ihn aufgrund der bisherigen Beratungen im Plenum und im Ausschuss zurückgezogen, zumal wir im Plenum immer weniger Zeit bekommen, uns mit wirklich wichtigen politischen Themensetzungen zu beschäftigen. Ich möchte die einzelnen Kritikpunkte nicht noch einmal konkret ansprechen, das habe ich in meiner Rede zur ersten Lesung schon getan. Wenn Sie den folgenden Rednern lauschen, werden sie sicherlich diese Kritikpunkte auch noch einmal thematisieren; Frau Behrendt hat es auch schon gemacht. Hauptkritikpunkt war der Bruch der Gewaltenteilung. Ich möchte auf die Genese des Gesetzentwurfs eingehen, der das Ende eines längeren Prozesses ist. Anfang der 2000er-Jahre wurde im EP 01 ein Haushaltstitel mit dem Titel „Unterstützungen bei außergewöhnlichen Notständen“ in einer Höhe von 12.800 Euro eingerichtet. Im Laufe der Jahre verstetigte sich dieses Verfahren und die Beträge wurden deutlich erhöht: das erste Mal 2015 auf 20.000 Euro, dann 2020 auf 55.000 Euro und ab 2021 auf 105.000 Euro. 2021 war dann die große Begründung, dass aufgrund der Coronapandemie noch große Notstände zu erwarten wären; das war der Grund. Es ging dann weiter, ab 2021 waren da immer 105.000 Euro drin. Dann 2023, nach dem tragischen Unfall auf der Bobbahn in Oberhof, wurde eine Petition zu dem Sachverhalt eingereicht, E-145/2023. Bei der Bearbeitung dieser Petition kam die Linke auf die Idee, die Mittel aus dem Härtefallfonds als Darlehen auszureichen. Damit hatte sie den Bogen überspannt. Dadurch wurde eine Vielzahl rechtlicher Probleme aufgeworfen und man bestellte ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags. Dieses wurde im Teil 1 am 26.04.2023 und im Teil 2 am 06.11.2024 mit den bekannten Ergebnissen erstellt. Mit dem Ergebnis war speziell die Linke nicht zufrieden und legte uns als Antwort diesen Gesetzentwurf vor. Aber ohne die dargestellten gravierenden Probleme des Gutachtens in ihrem Gesetzentwurf zu heilen, diskutieren wir nun ein zweites Mal über diesen Gesetzentwurf. Die massive Kritik der Fachleute bewog die Linke weder dazu, den Gesetzentwurf zu überarbeiten noch ihn zurückzuziehen – also alles andere als Sachpolitik, sondern Beratungsresistenz. Da wir als gute Demokraten fast jede parlamentarische Initiative an die Ausschüsse überweisen, taten wir dies auch mit diesem Gesetzentwurf, obwohl ich persönlich wenig Erfolgsaussichten für dieses Gesetz sah. In der Beratung des Gesetzentwurfs im Petitionsausschuss durfte ich im sechsten Jahr meiner Zugehörigkeit zu diesem eine Premiere erleben. Der Landtagsdirektor Jörg Hopfe nutzte sein Recht, an der Sitzung teilzunehmen, seine Hinweise und Anregungen darzulegen und im Tenor auch die Meinung des Landtagspräsidenten Dr. Thadäus König kenntlich zu machen. Auch dieser deutliche Hinweis wurde nicht als das verstanden, was er meiner Meinung nach war: die letzte Möglichkeit eines gesichtswahrenden Abbruchs dieses Vorhabens der Linken. Ideologie schlägt Fachkompetenz, würde ich zusammenfassen. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Merken Sie sich das!) Wenn ich den Linken eine positive Motivation unterstelle und annehme, es war die Absicht, Menschen helfen zu wollen, die durch das sehr dichte Netz der sozialen Absicherung in Thüringen fallen, trifft zumindest der viel zitierte Satz zu: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Dafür spricht zum einen die nur geringe Inanspruchnahme des Härtefallfonds. Ich habe jetzt hier die Sachen von 2023 und 2024, es sind immer 105.000 Euro drin gewesen. 2023 wurden 30.000 Euro dort genehmigt und ausgereicht. Das Größte waren 10.000 Euro für die Unterstützung der Opfer des Bob-Unfalls. Und 2024 wurden 11.797 Euro ausgereicht. Er wurde also auch nicht, sagen wir mal, rege nachgefragt oder rege genutzt. Zum anderen gibt es außerhalb des Parlaments eine gute, bürokratiearme, private Alternative zu diesem Härtefallfonds, zum Beispiel Projekte wie den Thüringer Hilfsfonds e. V. unterstützt von Antenne Thüringen. Der Staat muss nicht überall mitmischen, sollte sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Alles für Thüringen! (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Bevor ich nun dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich noch einmal zurückgehen zum Tagesordnungspunkt 32, Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/2231 weil mir nun nach weiterer Prüfung das Protokoll vorliegt. Herr Abgeordneter Henkel, Sie haben in Ihrer Rede die Formulierung verwendet – ich zitiere –: „Die Linke ist und bleibt die fünfte Kolonne des Kremls.“ Dies wird mit Blick auf die aktuelle politische Lage als Herabsetzung gewürdigt und ist als Ausdruck unparlamentarisch. Ich erteile Ihnen dafür eine Rüge. (Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Also, wenn man dafür eine Rüge bekommt, dann gern!) Und jetzt, das wissen Sie natürlich, muss ich Ihnen dafür einen Ordnungsruf erteilen, weil Sie diese Rüge nicht zu kommentieren haben. Wir kommen nun zurück zu Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/329 dazu: Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Drucksache 8/2151 ZWEITE BERATUNG und fahren fort in der Redeliste. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Thomas das Wort. Bitte schön.

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Jens Thomas Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir befassen uns heute in zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf meiner Fraktion zur gesetzlichen Verankerung des Härtefallfonds im Thüringer Petitionsgesetz, einem Gesetzentwurf, den wir im Januar eingebracht haben, der anschließend im Petitionsausschuss beraten wurde und der nun mit leider negativer Beschlussempfehlung ins Parlament zurückkehrt. Dabei wäre es mehr als angebracht gewesen, diesen Gesetzentwurf gemeinsam weiterzuentwickeln, denn bis auf Rechtsaußen bestritt ja niemand die Notwendigkeit dieses Fonds. Es gibt Einvernehmen aller demokratischen Fraktionen darüber, dass er in der Vergangenheit geholfen hat, Menschen in akuten Notlagen zu unterstützen, und dass es auch künftig ein solches Instrument braucht. Doch anstatt konstruktiv an einer Lösung mitzuarbeiten, blieb es vonseiten der Regierungsfraktionen auffällig still. Es kam kein einziger Änderungsantrag, kein Alternativvorschlag, kein Vorschlag für einen Kompromiss, wie der Fonds künftig fortgeführt werden kann. Dabei wäre all das möglich gewesen, auch innerhalb der Beratungen im Ausschuss. Und was uns besonders irritiert: Gerade in der ersten Lesung im Januar wurde von fast allen Seiten öffentlich angekündigt, dass man bereit sei, an einem tragfähigen Modell mitzuarbeiten. Ich darf Sie an ein paar zentrale Aussagen erinnern. Frau Dr. Urban von der SPD erklärte am Rednerpult – Zitat –: „Aber es ist auf jeden Fall klug und richtig – und deswegen herzlichen Dank für diesen Vorstoß –, hier auch eine gesetzliche Absicherung des Härtefallfonds mit Verankerung im Thüringer Petitionsgesetz anzustreben und damit auch eine Transparenz reinzubringen, eine transparente Darstellung von den Vergabekriterien, von Obergrenzen. Insofern sind wir da absolut an Ihrer Seite.“ Und weiter: „Aber in jedem Fall, glaube ich, braucht es hier noch ein bisschen mehr Detailarbeit. Ich bin frohen Mutes, dass wir das hinkriegen.“ Frau Behrendt vom BSW versprach – Zitat –: „Unser Ziel ist es, den Härtefallfonds auf eine solide Grundlage zu stellen. Wir von der BSW-Fraktion wollen den Fonds bewahren, aber wir werden gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern einen Vorschlag erarbeiten, der die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt, die Gewaltenteilung respektiert und trotzdem unbürokratische Hilfe ermöglicht.“ Und auch Herr Tiesler von der CDU sagte – Zitat –: „Ich denke aber – da sind wir uns wahrscheinlich alle einig –, dass die Fortführung des Härtefallfonds in einer Art weitergeführt werden sollte, sicherlich so einfach wie möglich, aber eben in den rechtlichen Leitplanken, die es braucht, damit das rechtssicher umgesetzt werden kann.“ All das klang nach Kompromissbereitschaft, nach Gestaltungswillen, nach dem Wunsch, den Fonds unter Beachtung verfassungsrechtlicher Anforderungen zu retten. Aber was ist seitdem passiert? Nichts. Keine Initiative. Keine Konkretisierung. Kein Gesprächsangebot. Kein eigener Vorschlag. Und diese völlige Passivität ist enttäuschend. Sie steht in krassem Widerspruch zu den öffentlichen Aussagen, die im Januar in diesem Plenum getroffen wurden. (Beifall Die Linke) Unser Gesetzentwurf bietet unseres Erachtens eine tragfähige Lösung. Da kann man geteilter Meinung sein. Er schafft mit § 17a Thüringer Petitionsgesetz erstmals eine gesetzliche Grundlage für den Fonds. Er regelt transparent die Kriterien der Vergabe, die Höhe der Unterstützung, die Nachrangigkeit gegenüber anderen Sozialleistungen. Er sichert eine jährliche Mindestausstattung. Und er stellt klar: Der Petitionsausschuss entscheidet, die Landtagsverwaltung vollzieht. Diese Konstruktion ist nicht nur politisch sinnvoll, sondern verfassungsrechtlich fundiert. Und das sagen nicht nur wir, sondern auch Prof. Michael Brenner, Staatsrechtler an der FSU Jena. Er kommt in seiner Stellungnahme zu einer klaren Bewertung – ich zitiere –: „Zusammenfassend erscheint der Gesetzesvorschlag sachgerecht. Es ist zu begrüßen, dass mit dem vorgeschlagenen § 17a eine gesetzliche Normierung des Härtefallfonds im Zuständigkeitsbereich des Petitionsausschusses geschaffen wird. Auch die in der Anlage zu § 17a aufgeführten Konkretisierungen sind sachgerecht. Gleichwohl wäre zu überlegen, ob insoweit nicht eine in § 17a aufzunehmende, an den Petitionsausschuss gerichtete Ermächtigung zur Konkretisierung der Kriterien der Härtefallmittel vorzugswürdig wäre. Verfassungsrechtlich ausreichend wäre sie jedenfalls.“ Zur Vollzugszuständigkeit heißt es – Zitat –: „Die Zuständigkeit der Landtagsverwaltung für Bewirtschaftung und Bescheidung ist sachgerecht und entlastet den Petitionsausschuss von Verwaltungstätigkeit.“ Das sind doch eindeutige Aussagen. Sie bestätigen: Der Gesetzentwurf ist verfassungskonform. Er wahrt die Gewaltenteilung und schafft endlich die nötige Rechtssicherheit, um dieses bewährte Instrument fortzuführen. (Beifall Die Linke) Was spricht also dagegen, diesen Entwurf zumindest als Grundlage zu nehmen und im Ausschuss gemeinsam an Details zu arbeiten? Selbst der Wissenschaftliche Dienst hat in seinem Gutachten deutlich gemacht: Die bisherige Konstruktion ohne Gesetz ist rechtlich nicht mehr haltbar, aber es gibt Optionen, auch Varianten mit Verlagerung der Bewirtschaftung zur Exekutive bei gleichzeitiger Beteiligung des Petitionsausschusses. Auch darüber ließe sich reden. Doch dazu müsste überhaupt Gesprächsbereitschaft da sein. Wir erleben derzeit stattdessen von den Regierungsfraktionen, dass sie die Notwendigkeit des Fonds anerkennen und zugleich faktisch den Härtefonds ersatzlos auslaufen lassen. Das halten wir für falsch und deswegen machen wir heute hier noch mal das klare Angebot: Lassen Sie uns den Gesetzentwurf zurück an den Petitionsausschuss überweisen. Lassen Sie uns gemeinsam beraten, ob wir mit Änderungen, Anpassungen oder einem Kompromissmodell den Fonds retten können. Denn über eines sollte doch Einigkeit im Hause bestehen: Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass wir Menschen in Not deshalb keine Hilfe mehr geben, weil wir keine Ideen haben, wie wir die Hilfe technisch umsetzen. (Beifall Die Linke) Der Härtefallfonds war nie groß, aber er war menschlich. Er war kein Anspruch, sondern eine Möglichkeit. Und er war Ausdruck davon, dass dieses Parlament auch in Einzelfällen zuhört und handeln kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie den Härtefallfonds nicht sterben! Geben Sie ihm noch eine Chance! Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Dann würde ich gern noch einmal benennen, dass hier gerade aus dem Protokoll der Plenarsitzung vom Januar 2025, nicht aus einem nicht öffentlichen Ausschuss zitiert worden ist. Ist das so korrekt? (Zuruf Abg. Thomas, Die Linke: Ja!) Gut. Frau Abgeordnete Heber.

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Claudia Heber CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitseher und Mithörer am Livestream, ich bitte, das noch einmal zu eruieren, was Kollege Thomas – wenn ich das richtig verstanden habe, hat er die Petitionsausschusssitzung zitiert. Das würde ich bitte gern noch einmal geprüft haben, weil das natürlich nicht geht, dass hier aus einem nicht öffentlichen Protokoll vorgetragen wird. Nichtsdestotrotz, ich will es noch mal sagen, Kollegin Behrendt hat es ja vorhin ausführlich ausgeführt: Dass Sie sagen, wir hätten nichts gemacht, stimmt nicht. Wir haben eine Anhörung durchgeführt. Wir hatten Spezialisten gebeten und befragt, ob dieser Gesetzentwurf tauglich ist. Wir haben zu diesem Gesetzentwurf viele Fragen formuliert, die wir diesen Sachverständigen gestellt haben und die die Sachverständigen auch beantwortet haben. Und im Ergebnis dieser Anhörung und im Ergebnis der zweiten – mündlichen – Anhörung, die wir ja auch noch durchgeführt haben, sind wir zu der Erkenntnis gelangt, dass dieser Gesetzentwurf in seiner gesamten Konstruktion nicht geeignet ist. Deshalb hat der Ausschuss mehrheitlich die Ablehnung empfohlen. Und ich möchte jetzt hier auch noch mal dem Haus empfehlen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Das hat nichts damit zu tun, dass wir nicht in Notsituationen helfen wollen. Aber dieser Gesetzentwurf taugt nicht. Wenn wir etwas machen wollen, dann müssten wir von vorn anfangen. Wir sind gern bereit und wir sind auch immer offen für Vorschläge, das im Ausschuss zu diskutieren, aber nicht auf Basis dieses Gesetzentwurfs. Der funktioniert so nicht. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Danke Ihnen, Frau Heber. Ich möchte gern transparent machen, dass wir sowohl natürlich noch mal prüfen, welche Formulierungen öffentlich versus nicht öffentlich gefallen sind, als auch, Herr Czuppon, Ihre wiederholte Äußerung „Alles für Thüringen!“ ebenfalls geprüft wird. Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten zu diesem Tagesordnungspunkt? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es seitens der Landesregierung eine Meldung? Auch das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zum Antrag auf Ausschussüberweisung an den Petitionsausschuss, der gestellt worden ist. Wer dieser Antragsüberweisung seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun ums Handzeichen. Das ist die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU sowie der AfD. Damit ist dieser Ausschussüberweisung nicht stattgegeben worden. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung als solchen. Frau Abgeordnete Mitteldorf, bitte.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir beantragen die Abstimmung nach Namensaufruf, bitte.

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Lena Saniye Güngör

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Dann werden wir nun nach Namensaufruf verfahren und ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

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Niklas Waßmann CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Abicht, Jan; (Zuruf Abg. Abicht, AfD: Nein!) Dr. Augsten, Frank; (Zuruf Abg. Dr. Augsten, BSW: Nein!) Behrendt, Nina; (Zuruf Abg. Behrendt, BSW: Nein!) Benninghaus, Thomas; (Zuruf Abg. Benninghaus, AfD: Nein!) Berger, Melanie; (Zuruf Abg. Berger, AfD: Nein!) Bilay, Sascha; (Zuruf Abg. Bilay, Die Linke: Ja!) Bühl, Andreas; (Zuruf Abg. Bühl, CDU: Nein!) Cotta, Jens; (Zuruf Abg. Cotta, AfD: Nein!) Croll, Jane; (Zuruf Abg. Croll, CDU: Nein!) Czuppon, Torsten; (Zuruf Abg. Czuppon, AfD: Nein!) Dr. Dietrich, Jens; (Zuruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Nein!) Düben-Schaumann, Kerstin; (Zuruf Abg. Düben-Schaumann, AfD: Nein!) Erfurth, Marek; (Zuruf Abg. Erfurth, AfD: Nein!) Geibert, Lennart; (Zuruf Abg. Geibert, CDU: Nein!) Gerbothe, Carolin; (Zuruf Abg. Gerbothe, CDU: Nein!) Gerhardt, Peter; Gottweiss, Thomas; (Zuruf Abg. Gottweiss, CDU: Nein!) Große-Röthig, Ulrike; (Zuruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Ja!) Güngör, Lena Saniye; (Zuruf Abg. Güngör, Die Linke: Ja!) Hande, Ronald; (Zuruf Abg. Hande, Die Linke: Ja!) Haseloff, Daniel; Häußer, Denis; (Zuruf Abg. Häußer, AfD: Nein!) Heber, Claudia; (Zuruf Abg. Heber, CDU: Nein!) Henkel, Martin; (Zuruf Abg. Henkel, CDU: Nein!) Herzog, Matthias; (Zuruf Abg. Herzog, BSW: Nein!) Hey, Matthias; (Zuruf Abg. Hey, SPD: Nein!) Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; (Zuruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Nein!) Hoffmann, Thomas; (Zuruf Abg. T. Hoffmann, AfD: Nein!)

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Lena Saniye Güngör

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Ich würde alle Kolleginnen und Kollegen darum bitten, die Gespräche nach draußen zu verlagern, damit wir auch eine realistische Chance hier oben haben, alle Rückmeldungen der namentlichen Abstimmung korrekt zu hören.

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Niklas Waßmann CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Hoffmeister, Dirk; (Zuruf Abg. Hoffmeister, BSW: Nein!) Hupach, Sigrid; (Zuruf Abg. Hupach, BSW: Nein!) Hutschenreuther, Ralph; Jankowski, Denny; (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Nein!) Jary, Ulrike; (Zuruf Abg. Jary, CDU: Nein!) Kalthoff, Moritz; (Zuruf Abg. Kalthoff, SPD: Nein!) Kästner, Alexander; (Zuruf Abg. Kästner, BSW: Nein!) Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; (Zuruf Abg. Kobelt, BSW: Nein!) Dr. König, Thadäus; (Zuruf Abg. Dr. König, CDU: Nein!) König-Preuss, Katharina; (Zuruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ja!) Kowalleck, Maik; (Zuruf Abg. Kowalleck, CDU: Nein!) Kramer, Marcel; (Zuruf Abg. Kramer, AfD: Nein!) Krell, Uwe; (Zuruf Abg. Krell, AfD: Nein!) Kummer, Tilo; (Zuruf Abg. Kummer, BSW: Nein!) Küntzel, Sven; (Zuruf Abg. Küntzel, BSW: Nein!) Laudenbach, Dieter; (Zuruf Abg. Laudenbach, AfD: Nein!) Dr. Lauerwald, Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Nein!) Liebscher, Lutz; (Zuruf Abg. Liebscher, SPD: Nein!) Luhn, Thomas; (Zuruf Abg. Luhn, AfD: Nein!) Marx, Dorothea; (Zuruf Abg. Marx, SPD: Nein!) Maurer, Katja; (Zuruf Abg. Maurer, Die Linke: Ja!) Meißner, Beate; (Zuruf Abg. Meißner, CDU: Nein!) Mengel-Stähle, Elisabeth; Merz, Janine; (Zuruf Abg. Merz, SPD: Nein!) Mitteldorf, Katja; (Zuruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Ja!) Mühlmann, Ringo; (Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Nein!) Muhsal, Wiebke; (Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Nein!) Müller, Anja; (Zuruf Abg. Müller, Die Linke: Ja!) Nauer, Brunhilde; (Zuruf Abg. Nauer, AfD: Nein!) Prophet, Jörg; (Zuruf Abg. Prophet, AfD: Nein!) Quasebarth, Steffen; (Zuruf Abg. Quasebarth, BSW: Nein!) Rosin, Marion; Rottstedt, Vivien; (Zuruf Abg. Rottstedt, AfD: Nein!) Schaft, Christian; (Zuruf Abg. Schaft, Die Linke: Ja!) Schard, Stefan; (Zuruf Abg. Schard, CDU: Nein!) Schlösser, Sascha; (Zuruf Abg. Schlösser, AfD: Nein!) Schubert, Andreas; (Zuruf Abg. Schubert, Die Linke: Ja!) Schütz, Steffen; (Zuruf Abg. Schütz, BSW: Nein!) Schweinsburg, Martina; (Zuruf Abg. Schweinsburg, CDU: Nein!) Stark, Linda; (Zuruf Abg. Stark, Die Linke: Ja!) Steinbrück, Stephan; (Zuruf Abg. Steinbrück, AfD: Nein!) Tasch, Christina; (Zuruf Abg. Tasch, CDU: Nein!) Thomas, Jens; (Zuruf Abg. Thomas, Die Linke: Ja!) Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; (Zuruf Abg. Tiesler, CDU: Nein!) Tischner, Christian; (Zuruf Abg. Tischner, CDU: Nein!) Treutler, Jürgen; (Zuruf Abg. Treutler, AfD: Nein!) Urbach, Jonas; (Zuruf Abg. Urbach, CDU: Nein!) Dr. Urban, Cornelia; (Zuruf Abg. Dr. Urban, SPD: Nein!) Prof. Dr. Voigt, Mario; (Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein!) Waßmann, Niklas: Nein! Dr. Weißkopf, Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Weißkopf, CDU: Nein!) Wirsing, Anke; (Zuruf Abg. Wirsing, BSW: Nein!) Wloch, Pascal; (Zuruf Abg. Wloch, AfD: Nein!) Dr. Wogawa, Stefan; (Zuruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Nein!) Wolf, Katja; (Zuruf Abg. Wolf, BSW: Nein!) Worm, Henry; (Zuruf Abg. Worm, CDU: Nein!) Zippel, Christoph. (Zuruf Abg. Zippel, CDU: Nein!)

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Lena Saniye Güngör

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Damit ist das Abstimmungsergebnis 12 Jastimmen, 67 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen, damit nicht angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und übergebe für Tagesordnungspunkt 3.

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Steffen Quasebarth

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Sehr geehrte Abgeordnete, damit kommen wir zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/1206 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung - Drucksache 8/2094 ZWEITE BERATUNG Wir hören zunächst die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, vorgetragen von Herrn Abgeordneten Urbach.

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Jonas Urbach CDU

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 20. Sitzung am 19. Juni 2025 an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung überwiesen. Der Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung hat den Gesetzentwurf in seiner 7. Sitzung am 20. Juni 2025 und in seiner 9. Sitzung am 2. Oktober 2025 beraten. Zum Gesetzentwurf wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, in dem sich beispielsweise der Gemeindeund Städtebund und auch der Landkreistag geäußert haben. Der Ausschuss empfahl in seiner Sitzung am 02.10. die Annahme des Gesetzes. Vielen Dank.

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Urbach. Damit ist die Aussprache eröffnet. Auf meinem Redezettel habe ich zunächst für die Fraktion der SPD die Frau Abgeordnete Merz. Ich sehe gerade, sie wird vertreten. Sehr schön, Herr Kalthoff.

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Moritz Kalthoff SPD

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! „Genieße die kleinen Dinge im Leben, denn eines Tages wirst du zurückblicken und erkennen, dass sie die großen Dinge waren“ – diese Worte eines US-amerikanischen Schriftstellers bringen gut auf den Punkt, worum es bei freiwilligen Neugliederungen von Gemeinden geht: um Verbesserungen für Menschen vor Ort in den Regionen, die nur vermeintlich klein erscheinen mögen. Unser Gesetz stärkt Kommunen im Altenburger Land und im Weimarer Land und bringt unterschiedliche Dinge mit sich. Das heißt: starke Bauhöfe in den Gemeinden für besseren Winterdienst, bessere Grünpflege, bessere Hilfe für die Feuerwehr etc., bessere Chancen, das Gymnasium, die Musikschule und andere überörtliche Einrichtungen in der Kleinstadt im ländlichen Raum zu halten, eine leistungsstarke Verwaltung auch außerhalb der Großstädte. Die ureigenen Motive der Kommunen für ihre freiwilligen Fusionsentscheidungen sind das, was ich hier schildere, dem ich Raum geben möchte. Die Gemeinden nehmen ihre eigene Zukunft in die Hand und sagen: Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten Behörden, die auch im ländlichen Raum funktionieren, nicht in Kleinstrukturen, nicht mit Personalmangel, sondern in starken, bürgernahen Gemeindeverwaltungen. In den letzten Jahren haben wir unzähligen Thüringer Kommunen nach Gesetz Fusionen in genau diesem Sinne ermöglicht. Da bin ich wieder beim Eingangszitat: kleine Dinge, die letzten Endes die großen sind. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste habe ich Frau Abgeordnete Rottstedt für die Fraktion der AfD auf der Rednerliste. Bitte.

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Vivien Rottstedt AfD

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kollegen, liebe Zuschauer in der Ferne, im Rahmen der ersten Beratung des Gesetzentwurfs haben wir als AfDFraktion klar unsere Bedenken geäußert, vor allem gegenüber den allzu oft als freiwillig verkauften Gemeindezusammenschlüssen, hinter denen sich oft finanzielle Lockangebote und politischer Druck verbergen. Heute, nach der schriftlichen Anhörung der betroffenen Gemeinden, können auch wir feststellen, dass sich die Gemeinden dort wirklich selbst dazu entschlossen haben und einstimmig dazu entschlossen haben, diesen Schritt zu gehen. Die Gemeinderäte haben zugestimmt, die Ortsteile haben zugestimmt und auch aus der Bürgerschaft ist kein Widerspruch laut geworden. Deshalb und auch weil sich diese Reform in ihrer Dimension überschaubar verhält, werden wir diesem Gesetz heute zustimmen. (Beifall AfD) Aber – und das sage ich mit Nachdruck – unsere Zustimmung bedeutet keineswegs eine Zustimmung zu jeder künftigen Gebietsreform und auch nicht zu einem Kurs immer größer werdender Gebietseinheiten. Aus kleinen, sinnvollen Anpassungen darf keine neue Welle von Gebietsreformen entstehen, wie wir sie beispielsweise in Sachsen 2008 erlebt haben. Dort überwogen am Ende Zentralisierung, Entfremdung und Identitätsverlust. Die damaligen Studien zur sächsischen Gebietsreform zeigen die Folgen klar auf: Die Bürger mussten teils wesentlich längere Wege zur Kreisverwaltung in Kauf nehmen, Entscheidungswege wurden länger und das Gefühl, Teil einer Gemeinde zu sein, ging vielerorts verloren. Effizienz wurde versprochen, doch die Verwaltungswege und Verwaltungsabläufe wurden komplizierter. Die Zusammenlegung von Verwaltungen führte häufig zu mehr Abstimmungsbedarf, längeren Bearbeitungszeiten und damit zu mehr Bürokratie. Bürgernähe sollte verbessert werden und tatsächlich hat sich vielerorts eine größere Distanz entwickelt, weil die Entscheidungen weit weg getroffen wurden oder der direkte Kontakt zwischen Verwaltung und Einwohnern verloren ging. Die Ergebnisse zeigen, dass selbst gut gemeinte Reformen unbeabsichtigt negative Folgen haben können und daher mit großer Vorsicht zu genießen sind. Wir dürfen nicht vergessen, dass sich Strukturen zwar verändern lassen, Heimat und gewachsene Bindungen jedoch nicht. Deshalb müssen wir jede Reform sorgfältig prüfen und müssen die wissenschaftlichen Auswertungen zur sächsischen Reform im Hinterkopf behalten. Denn nur wenn Behördenwege kurz bleiben – beispielsweise durch Verwaltungszweigstellen vor Ort –, dann haben die Menschen auch das Gefühl, weiterhin Einfluss nehmen zu können, und dann werden Reformen auch akzeptiert. (Beifall AfD) Wenn es gelingt, die in Rede stehenden Gemeinden durch die Eingliederung stärker und handlungsfähiger zu machen, ohne dass die Personen vor Ort ihre Identität aufgeben müssen oder die Gemeinde auch ihre Identität aufgeben muss, dann ist das durchaus ein Schritt, den wir mittragen können. Es muss jedoch aus unserer Sicht eine gewisse Flexibilität gewährleistet bleiben, die es den Gemeinden ermöglicht, auf künftige veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können. Wenn sich die Bevölkerungszahlen wieder erhöhen, muss immer die Möglichkeit bestehen, die Strukturen schnell wieder aufzubauen, unbürokratisch wieder aufzubauen und Verwaltungsstellen vor Ort zu stärken. Deshalb ist es wichtig, Zweigstellen und andere Punkte in den Ortsteilen zu erhalten. Diese sollten in abgespeckter Form zumindest die Aufgaben, die sinnvollerweise vor Ort wahrgenommen werden sollten, auch weiterhin wahrnehmen. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, weil das Begehren aus der Mitte der Gemeinden kommt und nicht weil wir den Kurs der Gemeindeneugliederung grundsätzlich gutheißen würden. Wir bleiben gegenüber jeder Tendenz wachsam, aus dieser Freiwilligkeit ein Dauerinstrument zur Gebietsvergrößerung zu machen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächsten auf der Rednerliste rufe ich Abgeordneten Bilay für die Fraktion Die Linke auf.

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Sascha Bilay Die Linke

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir reden über eigentlich unstrittige Maßnahmen, die heute hier auch beschlossen werden sollen. Dem stimmen wir auch zu. (Beifall CDU) Danke, Herr Urbach. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Danke Ih- nen!) Ich habe in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, gerade in der Frage der freiwilligen Neugliederungsmaßnahmen von Gemeinden insbesondere mit Ihnen, Herr Urbach, sehr konstruktiv zusammenzuarbeiten. Insofern setze ich da auf die Zukunft und Ihren Sachverstand, wenn es darum geht, Thüringen in dieser Frage weiterzuentwickeln. Das ist aber auch das, worauf ich gleich zu sprechen kommen möchte. Die Landesregierung hatte vor einigen Monaten ein Konzept angekündigt, um neben dem, was wir bisher im Rahmen der Freiwilligkeit an Finanzierungsinstrumenten kennen – also Strukturhilfen, Entschuldungshilfen oder die sogenannte Kopfprämie –, auch weitere Elemente in das Verfahren einzuspeisen. Da vermisse ich nach wie vor eine Konkretisierung dieser Vorschläge. Denn Thüringen braucht zwingend leistungsfähige, effiziente, zukunftsfähige Gemeindegebietsstrukturen. Ich will es aber auch deutlich sagen, Herr Urbach, da ist dann auch die Einigkeit zwischen uns schon wieder vorbei: Das Kleine-Gemeinden-Programm, das Sie immer vor sich hertragen, ist nämlich genau das, was diesem Anspruch an zukunftsfähige, leistungsstarke Kommunalstrukturen nicht gerecht wird. Ich will aber auch deutlich sagen, weshalb wir uns für diese weitere Forcierung von freiwilligen Neugliederungsmaßnahmen einsetzen: weil am Ende größere Strukturen nicht nur dauerhaft auch von höheren Finanzzuweisungen des Landes profitieren, beispielsweise bei den Schlüsselzuweisungen. Diese einmaligen Effekte, über die wir hier immer reden, verpuffen irgendwann. Da ist das Geld vorbei. Dauerhaft wird eine größere Gemeindestruktur aber beispielsweise über eine höhere Einwohnerveredelung bei den Schlüsselzuweisungen profitieren und sie profitieren natürlich auch dadurch, dass ich insbesondere investive Mittel konzentrierter verausgaben kann. Das heißt, am Ende kann man für einen Euro auch einen größeren Effekt für die Versorgung der Bevölkerung erzielen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde, wir sollten bei der Frage, wie wir diese Anreize verstetigen, auch im Bereich der Finanzen, darüber diskutieren, ob wir beispielsweise höhere Förderquoten für die Gemeinden in die Förderprogramme hineinschreiben, die sich freiwillig zusammenschließen, um dafür entsprechende Anreize zu schaffen. Insofern warte ich gespannt auf das angekündigte Konzept der Landesregierung und will gleich noch einen Wunsch als Hausaufgabe für das zuständige Innenministerium mitgeben: Wenn Sie es schaffen, in dieses Konzept auch die Struktur der Landkreise miteinzubinden, dann diskutiere ich noch viel freudiger mit Ihnen über dieses Konzept, das Sie uns dann vielleicht im nächsten Jahr zeitnah vorlegen werden. Danke. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächsten auf der Rednerliste habe ich noch mal Abgeordneten Urbach für die Fraktion der CDU. Bitte.

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Jonas Urbach CDU

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Haus und an den digitalen Endgeräten, unsere Kommunen sind das Rückgrat unseres Landes. Sie sind die Orte, an denen die Politik konkret wird, wo Bürgerinnen und Bürger erleben, was staatliches Handeln bedeutet. Gerade deshalb ist es unsere Pflicht, sicherzustellen, dass unsere Gemeinden auch in Zukunft handlungsfähig, leistungsstark und auch bürgernah bleiben; es ist erwähnt worden. Der demografische Wandel stellt uns hierbei leider aber vor harte Realitäten und auch in den nächsten Jahren wird das nicht unbedingt besser werden. Seit 1990 hat Thüringen rund ein Fünftel seiner Bevölkerung verloren. Immer weniger Menschen müssen quasi immer mehr Aufgaben bewältigen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Verwaltung, Digitalisierung, Klimaschutz, Infrastruktur und auch die soziale Daseinsvorsorge. Viele kleine Kommunen können diese Last nicht mehr allein tragen – nicht weil es am Willen fehlt, sondern weil mancherorts die Strukturen zu klein geworden sind und es gleichzeitig in diesen Orten zu finanziellen Herausforderungen kommt, die mitunter nicht bewältigt werden können. Als ehemaliger Bürgermeister einer Haushaltssicherungskommune kann ich diese Probleme nachempfinden. Wir reden heute nun über eine weitere Runde einer Gemeindeneugliederung. Seit mehreren Jahren hat es sich die Thüringer Landespolitik zur Aufgabe gemacht, denjenigen Gemeinden, die sich aus welcher konkreten Motivation auch immer auf die Suche nach Partnern machen, auch vernünftige Rahmenbedingungen zu bieten. Das Rahmengesetz zur Finanzierung von Gemeindeneugliederungen bietet entsprechende Möglichkeiten. Wichtig ist für uns als CDU jedoch, dass wir Möglichkeiten bieten und keinen Zwang anwenden. Wir reden also heute auch von freiwilligen Gemeindeneugliederungen. Wenn Kommunen sich entscheiden, ihre Kräfte zu bündeln, dann tun sie das aus eigener Verantwortung, aus dem Wunsch heraus, ihren Bürgerinnen und Bürgern auch künftig ein leistungsfähiges Zuhause zu bieten. Dies ist Ausdruck gelebter Subsidiarität – eines der Grundprinzipien christdemokratischer Politik. Entscheidungen können dort getroffen werden, wo sie hingehören, vor Ort bei den Menschen, die auch die Verantwortung tragen. Die hier vorgeschlagenen Zusammenschlüsse von Schmölln und Dobitschen – das war in der letzten Legislatur schon angedacht –, von Großschwabhausen und Kleinschwabhausen sowie von Mellingen, Kiliansroda und Mechelroda sind genau solche selbstbestimmten Entscheidungen, sind Beweis dafür, dass kommunale Vernunft und Weitsicht funktionieren, wenn man sie lässt. (Beifall CDU) Was gewinnen die Gemeinden? Verlässlichkeit in der Verwaltung, bessere Planbarkeit und durchaus mehr Effizienz. Das Ziel ist klar: Wir wollen natürlich alle leistungsfähige, zukunftsfeste Gemeinden, die ihre Aufgaben aus eigener Kraft erfüllen können – nicht von Gnaden der Landesverwaltung, sondern aus eigener Stärke. Ja, diese Reform kostet natürlich auch Geld. Rund 2,9 Millionen Euro werden als Prämien, Begleithilfen und Entschuldungszuschüsse bereitgestellt. Aber das ist keine bloße Ausgabe, das ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes, denn langfristig werden wir hier wahrscheinlich an Effizienz und Handlungsfähigkeit gewinnen und damit hoffentlich auch an Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine verlässliche, funktionierende Verwaltung. Dieses Gesetz steht in der Tradition der erfolgreichen Reformen der letzten Jahre. Es setzt auf Kontinuität, auf Maß und Mitte statt auf hektische Strukturpolitik. Auch da gab es in der Vergangenheit Vorschläge, die keine Mehrheit fanden bzw. an Formalien gescheitert sind. Der Kollege Bilay hat seinen Wunsch dahin gehend noch mal geäußert. Ich sehe das ehrlicherweise nicht, dass wir im Moment noch Landkreise fusionieren. Was ich noch mal betonen möchte: Dieses Gesetz setzt erneut auf Freiwilligkeit. Allein die Größe einer Kommune sagt noch nichts über ihre weitere Verfasstheit aus. Auch kleine Kommunen können leistungsfähig sein. Solange sich diese Kommunen gut selbst verwalten können (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist rich- tig!) – es gibt da einige Beispiele, beispielsweise im Landkreis Eichsfeld, Frau Tasch ist hier –, gibt es keinen konkreten Anlass zur Änderung einer jeweiligen Struktur. Wenn diejenigen das vor Ort erfüllen können, was an sie an Anforderungen gestellt wird, dann werden wir von Landesseite diese Gemeinden auch in Ruhe lassen. Wir als CDU sagen klar: Diese vorliegenden Gebietsveränderungen sind kein Angriff auf eine kommunale Vielfalt, sondern ein Bekenntnis zu kommunaler Stärke. Selbst Frau Rottstedt hat das erkannt und ich bin überrascht und angetan, dass auch die AfD diesem Vorschlag folgen wird, denn ich meine mich zu entsinnen, dass in den letzten Jahren bei Gebietsreformen aus Ihrer Fraktion heraus durchaus andere Reden gehalten wurden. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Das stimmt nicht!) Das stimmt sehr wohl. Wir wollen, dass Thüringen auch in Zukunft ein starkes, verlässliches und handlungsfähiges Land bleibt. Da brauchen wir starke Gemeinden und diese entstehen dort, wo Freiwilligkeit, Verantwortung und Vernunft zusammenkommen, ganz im Sinne von Artikel 28 des Grundgesetzes. Darum werbe ich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz – ich habe vernommen, dass das in diesem Falle gar nicht zwingend nötig ist –, da Sie alle schon erklärt haben, dass Sie das mittragen wollen. Ich wünsche dem Prozess einen guten Verlauf, denn auch das ist nicht immer ganz einfach. Aber die Kommunen haben sich das gut überlegt und haben sich freiwillig auf den Weg gemacht. Deswegen wünschen wir ihnen alles Gute. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Jetzt schaue ich mal in Richtung Regierung, ob es den Wunsch gibt, dazu noch das Wort zu ergreifen. Das ist der Fall. Herr Staatssekretär Müller.

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Müller

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich freue mich, zu Beginn sagen zu dürfen, dass ich die Geschlossenheit begrüße, mit der Sie heute hier beabsichtigen, dem Gesetz zuzustimmen. Mein Kollege Staatssekretär Bausewein hat bereits in der ersten Beratung zu dem aktuellen Gesetzentwurf umfassend zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung der kommunalen Ebene ausgeführt und in diesem Zusammenhang auch das dringende Erfordernis betont, Gemeindeneugliederungen seitens des Landes zukünftig weiterhin finanziell angemessen zu unterstützen. Die hohe Bedeutung der Weiterentwicklung der kommunalen Strukturen in Thüringen und der Unterstützung durch das Land möchte ich an der Stelle nochmals erwähnen. Wir brauchen diese Entwicklung dringend für die Stärkung des ländlichen Raums und damit für die Stärkung des Freistaats Thüringen zum Wohle seiner Einwohnerschaft. Den Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens möchte ich zudem zum Anlass nehmen, um auf die mit einem solchen Verfahren verbundenen Entscheidungsprozesse in Gänze hinzuweisen und hierbei die Rolle der kommunalen Verantwortungsträger in besonderer Weise zu würdigen. Der Ausgangspunkt einer jeden Gemeindeneugliederung in Thüringen, die zur Zukunftsfähigkeit der hiesigen Kommunen und damit auch des ganzen Landes beiträgt, sind die Entscheidungen der jeweiligen Stadt- und Gemeinderäte, freiwillig zu fusionieren. Zugleich kommt den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in einem Neugliederungsverfahren eine herausragende Bedeutung zu, da zumeist sie es sind, die solche Prozesse maßgeblich prägen und voranbringen, gegebenenfalls auch anstoßen. Die im Rahmen einer Neugliederung in den Gemeinden notwendigen Entscheidungen betreffen dabei das strukturelle Fundament des Gemeinwesens und sind oft auch in persönlicher Hinsicht für die beteiligten Amtsträger mit erheblichen Auswirkungen verbunden. Veränderungen solcher Tragweite gehen häufig für die Einwohnerschaft und die handelnden Personen mit drängenden Fragen sowie verschiedenen Ängsten und Befürchtungen einher: Sollten wir unsere Eigenständigkeit wirklich aufgeben? Werden wir als künftiger Ortsteil noch genügend Einfluss auf die Verwirklichung unserer Interessen haben? Wird es gelingen, unsere regionalen Besonderheiten, unsere Identität und das ehrenamtliche Engagement auch in einer größeren Struktur zu bewahren? Wie wird die Einwohnerschaft auf die gegebenenfalls notwendige Anpassung von Straßennamen und amtlichen Dokumenten reagieren? Die Entscheidung über eine Gemeindeneugliederung verlangt den Gemeindevertretern daher viel ab und es macht sich keiner vor Ort leicht. Zudem geht einem Neugliederungsantrag zumeist ein längerer, manchmal jahrelanger Diskussions- und Prüfprozess voraus, in dem die Entscheidungsträger unter Einbeziehung der Einwohnerinnen und Einwohner das Für und Wider einer Neugliederung abwägen, vermitteln und sich schließlich entscheiden müssen. Hierfür verdienen sie höchsten Respekt und zugleich unseren Dank für ihr großes persönliches Engagement. Durch das hohe Verantwortungsbewusstsein der Gemeindevertreter und ihre Bereitschaft, aktuelle wie zukünftige Herausforderungen gemeinsam verantwortungsvoll aufzunehmen, konnte bereits viel für die kommunalen Strukturen in Thüringen erreicht werden. Ihnen ist es zu verdanken, dass nicht Befürchtungen und Ängste die Zukunft unseres Landes bestimmen, sondern Mut, gegenseitiges Vertrauen und Tatkraft. Auch wenn die Motivation unterschiedlich sein mag, die Entscheidung für eine Gemeindefusion ist der Entscheidung für eine Ehe oder Lebensgemeinschaft im Grunde sehr nahe. Ja, man gibt einen Teil seiner Selbstständigkeit auf, aber man tut dies mit jemandem, mit dem einen sehr viel verbindet, mit dem man zusammen gute Entscheidungen im gemeinsamen Interesse treffen kann, mit dem man mehr bewirken kann als allein und mit dem man sich herausfordernde Aufgaben teilen kann. Daher ist es eine sehr einseitige Perspektive, wenn man sich bei dieser Thematik lediglich auf den Gesichtspunkt des Verlusts von Eigenständigkeit und die damit verbundenen Befürchtungen fokussiert, was leider noch zu oft die Weiterentwicklung und Stärkung vieler kleiner Gemeinden in Thüringen verhindert. Nicht Ängste, Befürchtungen und das Ablehnen jeglicher Veränderungen dürfen im Zentrum unseres Handelns stehen. Für viele, vor allem sehr kleine Gemeinden bieten sich Möglichkeiten, durch einen Zusammenschluss und die Bündelung ihrer Kräfte stärker zu werden und mehr zu bewegen, ihre finanziellen Spielräume insbesondere für Investitionen zu erhöhen, effektivere und effizientere Strukturen aufzubauen, erfolgreicher Fachkräfte zu gewinnen, bei der Digitalisierung voranzugehen oder besondere örtliche Herausforderungen zu bewältigen. Gemeinsam lässt sich mehr erreichen. Und zwischen benachbarten Gemeinden gibt es sehr viel mehr Verbindendes als Trennendes. Ich freue mich daher sehr, dass seit dem Jahr 2018 bereits viele Verantwortungsträger in den Städten und Gemeinden diese Möglichkeiten erkannt und sich dazu entschlossen haben, den Weg in die Zukunft gemeinsam zu gehen. Und ich freue mich ebenso, dass dies auch bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Stadt- und Gemeinderäten der sieben Städte und Gemeinden der Fall war, deren Fusionen mit dem vorliegenden Gemeindeneugliederungsgesetz 2026 umgesetzt werden sollen. Die beantragten Strukturänderungen entsprechen aus der fachlichen Sicht meines Hauses dem öffentlichen Wohl und werden den Gemeinden die Möglichkeit geben, ihre Leistungs- und Verwaltungskraft weiter zu stärken. Um die neuen Strukturen auch finanziell zu unterstützen, stellt das Land rund 2,9 Millionen Euro in Form von Neugliederungsprämien und Hilfen für die Entschuldung der Gemeinden zur Verfügung. Das durch mein Haus für den Landtag koordinierte schriftliche Anhörungsverfahren hat die Potenziale der Gemeindeneugliederung indirekt bestätigt, denn von den beteiligten Gemeinden und deren Einwohnerschaft, den weiteren betroffenen Städten, Gemeinden und Landkreisen sowie der betroffenen Verwaltungsgemeinschaft wurden keinerlei Kritik oder ablehnende Anmerkungen vorgebracht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mitglieder des zuständigen Ausschusses haben den Gesetzentwurf abschließend beraten – das hat Herr Urbach schon dargestellt – und mit ihrer Beschlussempfehlung den Weg für die Umsetzung der beantragten Gemeindefusionen geebnet. Ich kann von dieser Stelle nur allen beteiligten Gemeinden und ihrer Einwohnerschaft schon jetzt viel Erfolg bei der Umsetzung ihrer weiteren Pläne wünschen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich schaue noch mal ins Rund, ob es weitere Redewünsche gibt. Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahre 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften, wie gesagt, ein Gesetzentwurf der Landesregierung mit der Drucksachennummer 8/1206. Dazu gab es die positive Beschlussempfehlung der Annahme. Ich bitte Sie daher jetzt, wenn Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen, mir das durch Handzeichen kenntlich zu machen. Ich sehe dazu die Zeichen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Enthaltungen? Kann ich ebenfalls nicht erkennen. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung dieses Gesetzes. Dazu bitte ich Sie aufzustehen. Wenn Sie also diesem Gesetz zustimmen, bitte ich, das noch einmal durch Aufstehen kenntlich zu machen. Ich sehe dazu die Stimmen der Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Und damit ist dieses Gesetz angenommen. Ich danke Ihnen ganz herzlich. Damit wird der Tagesordnungspunkt 3 geschlossen. Wir hatten gemeinsam vereinbart, dass wir heute unbedingt noch den Tagesordnungspunkt 12 besprechen wollten, aber ich denke, wir schaffen auf jeden Fall vorher noch den TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1697 - Neufassung ZWEITE BERATUNG Ist die Aussprache gewünscht? Ich gehe davon aus. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache und schaue als Erstes mal auf meinen Redezettel und habe als Erstes dort Abgeordneten Krell für die Fraktion der AfD.

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Uwe Krell AfD

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung

Vernunft und Gerechtigkeit, davon habe ich heute viel gehört. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, wir sprechen heute wiederholt über ein Thema, das auf den ersten Blick technisch klingt, in Wahrheit aber ein Symbol für Gerechtigkeit, Fachkompetenz und Gleichbehandlung ist: die kleine Bauvorlageberechtigung. Was bringt die kleine Bauvorlageberechtigung? Mit dieser Änderung senden wir ein starkes Signal an die Bauwirtschaft. Das Bauen in Thüringen soll vereinfacht, beschleunigt und entbürokratisiert werden. Indem wir den Kreis der Bauvorlageberechtigten erweitern, schaffen wir mehr Wettbewerb, mehr Fachkompetenz vor Ort und einen leichteren Zugang für Bauwillige. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks sieht darin Vorteile für den gesamten Bauprozess, denn wenn ein hoch qualifizierter Meisterbetrieb alles aus einer Hand umsetzen kann, dann spart das Kosten und Zeit. Gerade in Zeiten, in denen das Bauen ohnehin durch Kostenexplosionen und Vorschriften immer schwieriger wird, brauchen wir Impulse, die Mut machen, und nicht weitere Hürden. (Beifall AfD) Mit der kleinen Bauvorlage werten wir das Handwerk auf. Es bedeutet mehr Freiheit, mehr Verantwortung und mehr Vertrauen in unsere qualifizierten Meisterbetriebe und Techniker, und das gerade mit Blick auf die sinkende Attraktivität der Bauberufe. Unsere Meister und Techniker haben in ihrer Ausbildung gelernt, Bauvorlagen zu erstellen. Sie kennen die Baustellen, die Materialien, die Konstruktionen. Sie wissen, was sie tun. Warum sollten sie also ihre Pläne, die sie selbst erstellen, weiterhin von jemand anderem unterschreiben lassen müssen? Unser Gesetzentwurf beseitigt ein jahrzehntelanges Ungleichgewicht zwischen Ost und West. Mit der kleinen Bauvorlage bauen wir Wettbewerbsnachteile ab und stellen endlich Gleichberechtigung her. Denn während in fast allen westdeutschen Bundesländern seit Jahrzehnten Meister und Techniker längst bauvorlageberechtigt sind, Sachsen-Anhalt und Sachsen nachgezogen haben, bleibt Thüringen hier weiterhin zurück. Natürlich, werte Kollegen, braucht es umfassendere Reformen im Baurecht. Wir müssen weg von realitätsfernen Zwängen, weg vom Heizungsdiktat, weg von überzogenen Dämm- und Brandschutzvorgaben, weg von der Pflicht zur Bereitstellung von Stellplätzen auf jedem Grundstück. Und wir müssen Schluss machen mit der ideologischen Bevorzugung von Windenergieanlagen, während das private Bauen im Kleinformat immer schwieriger wird. Die kleine Bauvorlage ist ein Anfang, ein Schritt in die richtige Richtung. Herr Minister Schütz, wir begrüßen ausdrücklich, dass endlich Bewegung in die Sache kommt. Aber seien wir ehrlich: Bewegung kam erst, nachdem wir das in der Vergangenheit wie auch jetzt immer wieder thematisiert haben. (Beifall AfD) Herr Minister, Sie selbst kündigten Reformen im Baurecht an. Die ersten Maßnahmen sind getroffen, sind in der Umsetzung oder bereits in der Anwendung, doch für die kleine Bauvorlage ist ein weiterer ergebnisloser Monat vergangen/verstrichen. Wenn Sie unserem Anliegen grundsätzlich zustimmen, was Sie ja getan haben, dann wäre es nur fair, unseren Gesetzentwurf wenigstens an die Ausschüsse zu verweisen, um dort konstruktiv über die Details zu beraten. Ob Gebäudearten, Wohneinheiten, Nutzfläche etc., wir werden in der Sache auf einen Nenner kommen, davon bin ich überzeugt. Wir jedenfalls werden weiter dranbleiben. (Beifall AfD) Werte Kollegen, die Bauwirtschaft wurde sehenden Auges in die Krise geführt, auch durch eine Politik, die unter dem Deckmantel von Klima- und Energiezielen das Bauen immer teurer und komplizierter gemacht hat. Energiewende und Russland-Sanktionen haben Energie und Baustoffe verteuert. Dazu kommen überzogene bürokratische Auflagen, die viele Bauprojekte wirtschaftlich unmöglich machen. Hier hat die Landesregierung die Pflicht, auf Landesebene zu handeln, die Bauordnung zu entschlacken, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und sich auf Bundes- wie EU-Ebene endlich für einen vernünftigen Kurswechsel in der Energie- und Klimapolitik einzusetzen. Herr Merz hatte im Bundestagswahlkampf noch groß angekündigt, beispielgebend das Heizungsgesetz von Habeck wieder abzuschaffen. Heute hört man davon nichts mehr und der Wähler fühlt sich betrogen. (Beifall AfD) Werte Kollegen, ich fasse noch einmal zusammen: Mit der Einführung der kleinen Bauvorlage in Thüringen hätten wir die Möglichkeit, die Wertigkeit der beruflichen Bildung im Handwerk anzuheben, und zwar deutlich. In Sachsen-Anhalt und in Sachsen dürfen nun Meister, Techniker und ungelistete Bauingenieure Bauanträge für Einfamilienhäuser, Carports, Gauben oder kleine Gewerbebauten selbst einreichen. Dort ist es gelungen, was 35 Jahre nach der Wende überfällig war. Gelerntes und geprüftes Wissen darf endlich angewendet werden wie in den alten Bundesländern auch. (Beifall AfD) Kein revolutionärer, aber ein vernünftiger, notwendiger Schritt. Er stärkt das Handwerk, beschleunigt den Planungs- und Genehmigungsprozess, baut Bürokratie ab und schafft mehr Gerechtigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung. Wer wirklich will, dass in Thüringen wieder gebaut wird, muss denjenigen mehr zutrauen, die bauen können – unseren Handwerksmeistern und Technikern. Wir möchten daher, dass dieser Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse für Wirtschaft und Infrastruktur überwiesen wird, damit dort sachlich und fundiert weiter darüber beraten werden kann. Und, werte Kollegen der CDU – die, die noch da sind –, Sie hatten bereits im Jahr 2022 einer Ausschussüberweisung zugestimmt. Warum nicht auch jetzt? Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächsten habe ich Abgeordneten Kobelt für die Fraktion des BSW auf der Rednerliste. Bitte.

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Roberto Kobelt BSW

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Gäste, zunächst ist erst mal das prinzipielle Ansinnen zu begrüßen, den Bauprozess zu beschleunigen, zu vereinfachen. Allerdings ist in Ihrer Rede auch so ein bisschen der Eindruck entstanden, dass diese Bauvorlageberechtigung die Kosten enorm senken würde. (Zwischenruf Abg. Krell, AfD: „Enorm“ habe ich nicht gesagt!) Da möchte ich Ihnen jetzt an einem kleinen Beispiel sagen, dass das nicht in so einer Dimension ist, damit wir auch in einer gewissen Zeit in eine kleine sachliche Debatte dazu kommen. Also klassischerweise sprechen wir über ein Einfamilienhaus, eingeschossig – also mehrgeschossig nicht, haben Sie auch geschrieben, eingeschossiges Einfamilienhaus. Da ist es so, dass eine Baufirma das jetzt schon selbst planen und auch umsetzen kann, eine Zimmerei oder ein Maurerbetrieb oder ein Hochbaubetrieb. Und der nimmt sich in so einem Fall, in dem der Bauherr nicht unbedingt möchte, dass ein Architekt daran arbeitet, für die sogenannte Leistungsphase 4 einen Architekten oder einen Bauingenieur, der eine Bauvorlageberechtigung hat. Der bekommt dann vom Honorar 4 Prozent. Wenn man das jetzt mal auf den Baupreis umrechnet, sind das 0,4 Prozent der Kosten, die er theoretisch einsparen würde. Aber andererseits muss der Baubetrieb dann natürlich auch selbst Leistungen erbringen und kann das vielleicht etwas günstiger machen. Wir reden dann über Einsparungen, die Ihr Gesetzesvorschlag bringen würde, bei einem Einfamilienhaus von ungefähr 0,2, 0,3 Prozent. Das ist jetzt nicht nichts, sage ich mal, aber das mal zur Einordnung der Dimension. Dann ist es natürlich so, dass es ja nur geht, die Thüringer Bauordnung zu ändern. Und wir erleben ja gerade meiner Meinung nach in der Bundesregierung in diesem Fall eine erfreuliche Entwicklung, dass angestrebt wird, mit der Musterbauordnung das Bauen auch auf Bundesebene zu vereinfachen. Gleichzeitig ist die Thüringer Bauordnung auch in der Bearbeitung im Ministerium – das hatten Sie auch gesagt –, im Infrastrukturministerium. Wir sind der Meinung, das sollte dann auch in einem Gesamtprozess in einem größeren Wurf umgesetzt werden. Jetzt extra eine Gesetzesänderung für diesen doch relativ kleinen Fall anzustreben, zu beschließen, finden wir nicht zielführend. Wir bitten vielleicht noch mal um ein, zwei Monate Geduld, wenn das Baupaket dann auch vorliegt, damit wir zusammen im Ausschuss auch diskutieren können, mit welchen Bausteinen zur Vereinfachung des Bauens die Änderung der Thüringer Bauordnung dann bearbeitet wird. Da freue ich mich auch sehr, dass Sie sich in die Debatte mit einbringen. Das soll jetzt aber nicht heißen, wenn wir den Gesetzentwurf jetzt ablehnen – das ist jetzt auch schon die zweite Lesung, wir haben den ja schon im Ausschuss beraten –, dass wir dieses Ansinnen komplett ablehnen. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Das ist so Altparteientaktik!) Aber wir denken, eine gemeinsame Beratung mit anderen Punkten der Bauordnung und des Baugesetzbuchs ist ein besserer Weg. Deswegen stimmen wir diesem Gesetzentwurf jetzt nicht zu. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Steffen Quasebarth

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung

Herr Abgeordneter Kobelt, Herr Abgeordneter Mühlmann hat eine Nachfrage signalisiert. Wären Sie bereit, diese anzunehmen?

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Roberto Kobelt BSW

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung

Ja, bitte. Ich habe Sie nicht gesehen.

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Ringo Mühlmann AfD

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung

Kein Problem. Vielen Dank für die Möglichkeit der Nachfrage. Ich habe Sie jetzt wahrscheinlich nicht richtig verstanden. Es geht ja jetzt erst darum, den Gesetzentwurf an den Ausschuss zu verweisen, wenn ich das richtig mitgekriegt habe. Würden Sie dem nun zustimmen oder nicht? Denn es geht ja jetzt noch nicht um die Ablehnung als solches. Vielleicht können Sie darauf noch mal eingehen. Vielen Dank.

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Roberto Kobelt BSW

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung

Ja, also das hatte ich ja schon gesagt, dass wir den jetzt nicht noch mal überweisen wollen, sondern dass wir ein gemeinsames Gesamtpaket vorlegen und Sie da herzlich eingeladen sind, auch mitzuarbeiten. Und da wird dieser Punkt auch berücksichtigt. Danke schön. (Beifall CDU, BSW) (Unruhe AfD)

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Steffen Quasebarth

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Müller für die Fraktion Die Linke ans Rednerpult. Bitte.

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Anja Müller Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, seit der ersten Lesung – und deswegen war die Frage mit der Ausschussüberweisung jetzt ein bisschen komisch – hat sich unsere Meinung nicht geändert. Das wird Sie jetzt nicht wundern. Weil – und das will ich auch noch mal kurz darstellen – diese kleine Bauvorlageberechtigung betrifft in der Ausgestaltung wirklich nur ein klassisches Eigenheim bis 200 Quadratmeter. Ich glaube, in der Problematik mit sozialem Wohnungsbau, in der wir auch in Thüringen stehen, ist das jetzt keine Lösung. Das muss man mal deutlich festhalten. Außerdem – und das will ich auch noch mal kurz erwähnen – ist ja hier schon gefallen, der Zentralverband des Deutschen Handwerks hätte sich positiv geäußert. Das stimmt eben auch nicht. (Zwischenruf Abg. Krell, AfD: Doch!) Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat auf eine bundeseinheitliche Regelung gedrängt, und nicht, dass jedes Bundesland eine extra Regelung für sich trifft, denn Handwerksbetriebe arbeiten nicht bis zur Landesgrenze. Auch die gehen mal, was weiß ich, nach Hessen oder sonst wohin. Also von dem her ist das auch so ein kleines Ding, was Sie immer reinbringen. Es hilft auch nicht bei der Entbürokratisierung, was immer so genommen wird. Und ich bin dem MDR ja einmal auch dankbar. Da lief am 23. Oktober 2025, also wirklich taufrisch, ein Beitrag. Da heißt es unter anderem: „Es fehlt [der Bauwirtschaft] an Personal und Material. Nach der Covid-Pandemie verschärfte sich der ohnehin bestehende Trend zu längeren Bauzeiten spürbar. Zeitgleich erlebte die deutsche Baubranche ab 2021 den stärksten Mangel an Baumaterialien seit 1991, so eine Umfrage des ifo-Instituts“, also nicht von uns. „Bis heute seien die Material- und Lieferengpässe nicht behoben“, sagte der Direktor des sächsischen Verbands der Wohnungswirtschaft, Müller, „beispielsweise im Sanitärbereich“. Da hilft auch die Änderung baurechtlicher Vorschriften leider nichts gegen die aktuellen praktischen Probleme des Personal- und Materialmangels im Baugewerbe. Ich habe gerade noch mal eine Statistik für das Jahr 2025 gesehen. Da will ich mal sagen: Bei den Einfamilienhäusern haben wir jetzt nicht die Probleme. Da sind über 21.000 Baugenehmigungen und alles für die Einfamilienhäuser erteilt worden, im Gegenzug nur 13 Häuser mit mehreren Wohneinheiten, also für viele Mieterinnen und Mieter. Ich glaube, da haben wir eher ein Problem und die Baustelle müssen wir angehen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Müller. Gibt es weitere Redewünsche aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann schaue ich zur Landesregierung und Minister Schütz signalisiert mir einen Redewunsch. Dann bitte schön, Herr Minister.

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Steffen Schütz

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung

Herr Präsident, meine Damen und Herren, das ist jetzt wieder so ein Beispiel, das habe ich häufig, dass die Rede, die ich vorbereitet habe, dann doch nicht gehalten wird, weil das Leben einfach zeigt, wie die Dinge manchmal eben so sind, liebe Kollegin Müller. Ich kann Ihnen sagen: Versorgungsengpässe und Personalmangel kann man natürlich kritisieren, tun wir auch. Aber ich vertrete die Auffassung, dass wir als Landesregierung alles tun müssen, um alle Hemmnisse zu beseitigen, die beispielsweise dazu führen, dass bei uns in Thüringen ein Eigenheim von der Idee bis zur Fertigstellung 24 Monate braucht. Bei mehrgeschossigen Häusern sind wir übrigens – nur zur Information – bei 37 Monaten. Ich finde, das geht gar nicht. Im Übrigen kann ich dazu sagen: Wir als Landesregierung haben den Anspruch – das hatte ich bereits beim ersten Aufruf gesagt –, dass wir grundsätzlich alle Dinge auf den Prüfstein stellen, dass wir insofern auch immer offen sind für neue und vernünftige Lösungen. Der Kollege Krell hat in dem Fall tatsächlich recht. Ich finde, mehr Verantwortung, mehr unternehmerisches Handeln, mehr Kreativität kann nur gut sein. Wir wollen, dass unternehmerisches Denken und vor allen Dingen mehr Verantwortung gefördert werden. Dafür setze ich mich auch als Minister ein. Im Ergebnis unseres Regierungsvertrags hatten wir bereits festgestellt, dass wir genau dieses Thema angehen wollen. Ich finde, es ist auch überfällig gewesen, denn wir sind auch hier in diesem Bereich in Thüringen Schlusslicht. Wir haben aber auch gesagt, dass wir das als einen Teil des Gesamtpakets oder des Gesamtproblems sehen. Ich kann Ihnen sagen, das ist nach wie vor der Fall. Und weil das so ist, kann ich nur sagen: Das, was Herr Kobelt eben gesagt hat, trifft sich mit dem, was ich Ihnen auch sagen kann. Ja, Herr Kollege Krell, Sie haben völlig recht: Man hat da jetzt ein, zwei Monate versäumt – ja, dauert mir auch zu lang. Ja, das ist so. Aber wir arbeiten an dem Gesamtpaket. Das Gesamtpaket befindet sich momentan in der Endabstimmung. Ich bin zuversichtlich, dass wir hier eine Lösung bekommen, die Thüringen nicht nur nach vorn bringt, sondern auch wirklich viele Hemmnisse abschafft, die wir haben. Sie haben welche angesprochen, zum Beispiel diese irrsinnigen Nachweispflichten, diese irrsinnigen Stellplatzpflichten, was es da eben so alles gibt. Da kann ich Ihnen nur sagen, das wollen wir abschaffen, und ich bin auch sicher, das werden wir abschaffen. Allerdings muss ich auch eins sagen: Ich bin immer dafür, dass wir Lösungen finden, die Hand und Fuß haben. Ich habe sehr gehofft, wir haben jetzt einen Referentenentwurf. Ich war neulich im Verkehrsministerium, habe mir da angesehen, was dort die Entbürokratisierungsideen beim Bauen sind. Deswegen gehe ich davon aus, dass wir gemeinsam mit dem Bund eine Lösung finden. Aber für Thüringen bin ich der Meinung: Wenn wir da rangehen, dann müssen wir die gesamte Bauordnung novellieren, um nicht jedes Jahr häppchenweise oder stückchenweise irgendwie mal was zu modernisieren, sondern einmal richtig und dann vielleicht noch schauen, was noch zusätzlich vom Bund kommt. Dann sind wir, glaube ich, gut aufgestellt. Deshalb wollte ich das ganz gern noch mal sagen. An meiner bisherigen Argumentation hat sich nichts geändert. Aber ich gehe davon aus, dass wir in Kürze ein neues Baurecht haben werden, das Kreativität und das, was Sie auch fordern, umsetzt, und dann vielleicht auch dazu kommen, dass es nicht mehr 24 Monate oder 37 bei Mehrgeschossern sind. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung

Vielen Dank, Herr Minister. Ich meinte, vom Abgeordneten Krell einen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss gehört zu haben. Das ist der Fall. Dann stimmen wir zunächst diesen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss ab.

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Wiebke Muhsal AfD

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung

Herr Präsident, er hat den Wirtschaftsausschuss und den Ausschuss für Infrastruktur beantragt.

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Steffen Quasebarth

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung

Den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum und den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur. Dann stimmen wir die nacheinander ab. Wenn Sie also die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum wünschen, dann bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen der Abgeordneten der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Vielen Dank. Damit ist der Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum abgelehnt. Dann gab es noch den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur. Wenn Sie diesem zustimmen möchten, dann bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Dazu nehme ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD wahr. Gibt es Gegenstimmen? Dazu nehme ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke wahr. Gibt es Enthaltungen? Nein, das ist nicht der Fall. Vielen Dank. Damit sind die Anträge auf Ausschussüberweisung abgelehnt. Da wir in der zweiten Beratung sind, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf an sich. Ich sage noch mal, worum es geht. Es geht um das Erste Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung –, ein Gesetzentwurf der Fraktion der AfD, Drucksache 8/1697. Wenn Sie diesem zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es dazu Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es dazu Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Wir können den Tagesordnungspunkt 4 schließen. Wir kommen so, wie das verabredet wurde, zum Tagesordnungspunkt 12 , der heute noch behandelt werden sollte. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/2232 ERSTE BERATUNG Laut meinem Zettel hält die Begründung für diesen Gesetzentwurf Dr. Frank Augsten von der Fraktion des BSW.

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Dr. Frank Augsten BSW

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Ja, sehr geehrter Herr Präsident, so ist es. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, es ist mir eine große Freude, im Namen der Koalitionsfraktionen das eben genannte Gesetz hier einzubringen. Es hat im Prinzip zwei Teile. Der erste ist die Novellierung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ und der zweite Teil beschäftigt sich mit der Änderung der waldgesetzlichen Normen im Zuge der Kalamitätsschäden – auch ein ganz wichtiges Thema. Warum, meine Damen und Herren, dieser Novellierungsbedarf? Wir erinnern uns, als die AöR ThüringenForst gegründet wurde – im Jahr 2011 auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes für die Errichtung dieser Anstalt – war die Situation eine völlig andere als heute. 2011 ist gar nicht so lange her, aber trotzdem hat sich im Bereich Forst sehr viel geändert. Zum einen stellt sich die Haushaltssituation heute völlig anders dar als damals verabredet. Wir sind damals, im Jahr 2012, mit einem jährlichen Zuschussbedarf von 37 Millionen Euro gestartet. Inzwischen sind wir auf 24 Millionen Euro heruntergegangen, also jedes Jahr 1 Million Euro eingespart. Aber wenn man sich mit den Verantwortlichen von ThüringenForst unterhält, dann sieht die Zukunft ziemlich schlimm aus. Sie gehen von einem jährlichen Zuschussbedarf aus, der deutlich wachsen wird. Das heißt, wir müssen dringend hier ran. Deshalb haben wir mit diesem Gesetz auch neue Geschäftsfelder eröffnet, um die Thüringer Forstanstalt auch in die Lage zu versetzen, Geld zu verdienen, und zwar gutes Geld. Es geht also darum, den Landeshaushalt in Zukunft zu entlasten, und deshalb brauchen wir dieses neue Gesetz. Zum zweiten Punkt: 2011, wenn Sie da in die Wälder schauen und sich daran erinnern, wie es damals ausgesehen hat, und heute, wenn Sie durchs Land fahren, sehen, wie sich die Situation geändert hat – Kalamitätsschäden, Borkenkäfer, aber auch sehr viele Schäden, was die Trockenheit angeht … Ich bin selbst jemand, der sein Holz für die Holzheizung seit 30 Jahren selbst holt. Ich habe schon vor mehreren Jahren gemerkt, dass mit den Buchen etwas nicht stimmt, dass die Kronen austrocknen. Das hat man am Anfang gar nicht gesehen, aber beim Holzmachen hat man das gemerkt. Deshalb brauchen wir im Bereich Waldumbau unbedingt Maßnahmen, die schnell gehen müssen. Wenn ich Holz mache, habe ich immer sehr intensiven Kontakt mit den Waldarbeitern, mit den Revierförstern, mit dem Amtsleiter in Bad Berka. Wir haben uns all die ganzen Jahre darüber unterhalten, wie denn ein guter Wald für die Zukunft ausschaut. Dann habe ich auch gemerkt, dass die Pläne haben. Aber die haben sich über ganz lange Zeiträume hinweggestreckt, also 10, 20, 30 Jahre, so haben die gedacht. Aber jetzt stehen wir vor einer Situation, in der dieser Waldumbau ansteht und in der man ganz schnell handeln muss. Deswegen brauchen wir diese gesetzlichen Anpassungen, die wir mit diesem Gesetz vorlegen. Wir brauchen vor allen Dingen viel mehr Flexibilität bei den Dingen, weil sich die örtlichen Gegebenheiten auch sehr unterschiedlich darstellen. Meine Damen und Herren, wir haben eine intensive Diskussion hinter uns, darauf werde ich noch in meinem anderen Redebeitrag zu sprechen kommen, vor allen Dingen bezüglich der Windkraft; das war ein Streitthema, Herr Gottweiss nickt schon, wir werden dann darüber reden. Aber wir haben ein gutes Gesetz vorgelegt, wir haben einen sehr guten Kompromiss geschlossen und deshalb freue ich mich auf die Diskussion. Wie schon angekündigt, werde ich mich dann noch mal melden. Ich freue mich aber jetzt erst mal auf die anderen Beiträge. Danke schön. (Beifall BSW)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Augsten, für die Begründung. Ich schaue auf die Rednerliste und da habe ich als Erste Frau Abgeordnete Hoffmann für die Fraktion der AfD.

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Nadine Hoffmann AfD

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Herr Augsten, ob Sie sich auf meinen Redebeitrag freuen, weiß ich nicht, aber das werden Sie uns ja nachher bestimmt sagen. Mit dem Entwurf eines Mantelgesetzes namens „Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation“, der mehrere Gesetzesänderungen umfasst, legen die regierungstragenden Fraktionen eine aufschlussreiche Initiative vor. In dieser stehen Pläne, die durchaus Sinn ergeben und die wir so mittragen können, so etwa die Verstetigung der Mittel für ThüringenForst angesichts der Schadsituation, die finanziellen Ausgleiche, die Zuweisungen für den Nutzungsausfall am Possen, die Regelungen bei Forstschutzmaßnahmen sowie die Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Auch die geplante Erweiterung der hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt sehe ich unkritisch. Diese hoheitlichen Aufgaben von Aufforstung über forstliche Gutachten bis hin zu Waldpädagogik sind zweifelsohne vom Land ausreichend zu finanzieren. Bei der nunmehr als unbegrenzt angestrebten Kreditaufnahme möchte ich jedoch – ehrlich gesagt – gern die Stellungnahme des Thüringer Rechnungshofs haben. Zumindest haben wir ihn auf unsere Anzuhörendenliste für den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten gesetzt. Ähnliches gilt für die in § 11 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ geplante Änderung im Zusammenhang mit der Landeshaushaltsordnung. Wo wir als AfD aber ganz sicher nicht mitgehen, ist hier, ich zitiere aus dem Mantelgesetz: „Die Landesforstanstalt kann Geschäfte jeder Art tätigen, die unmittelbar oder mittelbar der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen; davon umfasst sind auch Geschäfte zur Erzeugung von erneuerbaren Energien.“ Dazu will ich wie vorhin in der Regierungsbefragung auf den Koalitionsvertrag der Brombeerfraktionen eingehen, eben jener Fraktionen, die nun diesen Gesetzentwurf vorlegen. Ich zitiere aus dem Regierungsvertrag: „Grundsätzlich gilt: Keine Windkraft im Wald. Ausnahmen sollen auf drängenden kommunalen Wunsch hin vor Ort möglich sein.“ Dieser drängende Wunsch besteht nun also seitens der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD, um die Windindustrie im Wald auszubauen, womit der Natur zweifelsohne ein großer Schaden zugefügt wird. Einer solchen Forderung werden wir ganz sicher nicht zustimmen, aber Sie von der Brombeere, insbesondere von der CDU, werden sich die nötigen Stimmen schon von den Linken organisieren, aus deren Feder so eine Forderung auch hätte stammen können. (Beifall AfD) Man muss an dieser Stelle konstatieren, dass die CDU-Fraktion mal wieder Wählertäuschung begangen hat und nun zugunsten ihrer kleineren Koalitionspartner, dem BSW und der 6-Prozent-SPD, umgekippt ist – zulasten der Thüringer Umwelt, zulasten des Grünen Herzens Deutschlands. (Beifall AfD) Ihre ganzen Bemerkungen – von der CDU, auch und vor allem die Ihres Ministerpräsidenten und Ihres Fraktionsvorsitzenden, die jetzt beide nicht da sind – zum angeblichen Schutz des Grünen Herzens Deutschlands, sind schlicht Heuchelei gewesen. (Beifall AfD) In der Begründung zum Gesetz steht, ich zitiere wieder: „Über die Regionalplanung und die kommunale Bauleitplanung kann sichergestellt werden, dass für die Erzeugung von Erneuerbaren Energien kein wertvoller Wald geopfert wird, sondern zum Beispiel Kalamitätsflächen identifiziert werden.“ Da frage ich mich dann wirklich, ob man bei der CDU von allen guten Geistern verlassen worden ist. Denn Pläne, Kalamitätsflächen der Windindustrie zu opfern, kamen in der letzten Legislatur von Linken und Grünen und nun von der CDU. (Beifall AfD) Ich war eigentlich ganz froh, als die Grünen aus dem Landtag geflogen sind, dass das Klima hier zumindest ein bisschen besser wird und dass solche Forderungen der Vergangenheit angehört haben. (Beifall AfD) Erstens ist eine Kalamitätsfläche eine Waldfläche, denn im Thüringer Waldgesetz steht, ich zitiere: „Zum Wald gehören auch: kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen […]“ Diese Änderung wurde erst 2022 in das Waldgesetz eingeführt, um den Wald vor der Windindustrie zu schützen. Nun reden die Regierungsfraktionen von „kein wertvoller Wald“. Damit geben Sie aber zu, dass ein Wald mit Windenergieanlagen kein Wald mehr ist, denn dann ist der Boden hinüber. (Beifall AfD) Ich sage Ihnen: Die Kalamitätsflächen sind Standorte für Bäume und damit Quelle für den zukünftigen Wald – vorausgesetzt natürlich, man baut keine Windindustrieanlagen auf diese Flächen, sondern lässt Wald Wald sein. Zweitens öffnen Sie mit dieser Formulierung dem Bau von Windindustrieanlagen auch in Privat- und Kommunalwald Tür und Tor. Und drittens konterkariert diese Forderung die vorherige Änderung des Waldgesetzes, die mit Stimmen der CDU, der FDP und der AfD zustande gekommen ist, um den Wald zu schützen. Sie haben die Rechnung dabei dann auch noch ohne die Parlamentsdokumentation gemacht und halten die Menschen im Land offenbar für vergesslich. Denn da gab es nicht nur das Thema „Windenergieanlagen im Wald“, es gab Anfang 2024 – das ist noch gar nicht so lange her – einen Gesetzentwurf der CDU über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“, Drucksache 7/9616, der mit viel medialem Tamtam eingebracht wurde und den Sie wie andere Initiativen auch dann kleinlaut im Ausschuss haben sterben lassen. (Beifall AfD) Ich zitiere aus diesem Entwurf: „Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen gehören nicht zu den Aufgaben [einer] Landesforstanstalt. Es ist nicht zulässig, in ihrem Eigentum stehende Waldflächen Dritten zur Errichtung oder zum Betrieb von Windenergieanlagen zu überlassen oder Dritten Rechte zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf den im Eigentum der Landesforstanstalt stehenden Waldflächen zu gewähren.“ – Das ist eineinhalb Jahre her. Worin liegt jetzt der Unterschied? Dass dieser Entwurf gegen Windindustrie auf Flächen der Landesforstanstalt, den ich eben zitiert habe, von einer CDU vor der Landtagswahl auf Stimmenfang eingereicht wurde und der nun hier vorliegende Entwurf für die Windindustrie auf Flächen der Landesforstanstalt von einer CDU nach der Landtagswahl stammt. (Beifall AfD) Einer CDU, die mit irgendwie noch linken, sehr linken Fraktionen koaliert und sich die nötigen Stimmen von extrem links besorgt. (Beifall AfD) Wenn Sie der Landesforstanstalt mehr Mittel zukommen lassen wollen, dann stellen Sie im Haushalt mehr Mittel ein. Sorgen Sie dafür, dass Investitionen aus den Rücklagen erfolgen können, oder stimmen Sie unseren Anträgen nach mehr Mitteln für die Landesforstanstalt und insgesamt für die Wiederbewaldung einfach mal zu und lehnen Sie sie nicht wie die vergangenen Jahre immer nur ab, weil sie von der AfD kommen – ein Spiel, das ohnehin würdelos ist. (Beifall AfD) Einzig die AfD ist der im Parlament verbliebene und vertretende Anwalt des Waldes. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das können Sie den sieben Zwergen erzählen!) Als solcher werden wir im Ausschuss daran arbeiten, dass dieser Gesetzentwurf die sinnvollen Pläne beibehält und die für Thüringen schädlichen Forderungen aus dem Mantelgesetz herausgestrichen werden. Dort werden auch einige Fragen zu klären sein, etwa mit welchen Einnahmen man rechnet und welche Rolle hier wohl Verpachtung spielen soll – natürlich neben der Frage, welche negativen Auswirkungen das Ansinnen auf die Umwelt hat und welche Kritik hier erfolgt. Denn wenn 3.500 Tonnen Fundament in den Boden gerammt werden und die Fläche versiegeln, wenn der Betrieb der Rotoren negative Folgen für den Uhu, den Schwarzstorch oder den Luchs haben wird, (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Uhu, uhu!) (Heiterkeit Die Linke) wenn der Wald nicht mehr Wald, sondern Industriegebiet ist, dann wird dies massive Auswirkungen auf die Natur, auf das Grüne Herz Deutschlands, auf das Landschaftsbild und die Menschen haben. (Beifall AfD) Wer das leugnet, ist ein Ideologe. Und wer sich darüber lustig macht, dass ich diese Tierarten aufgezählt habe, wie gerade hier von den linken Bänken, der ist erst recht ein Ideologe. (Beifall AfD) Wir werden ganz sicher nicht die einzigen sein, die den weiteren Verlauf des Gesetzentwurfs genau beobachten – ich weiß, davor haben Sie von der CDU immer Angst. Denn im Land gibt es immer mehr Bürgerinitiativen, die den Volksvertretern ganz genau auf die Finger schauen – im Sinne der Umwelt und der Demokratie. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Wir kommen nun zum nächsten Redebeitrag und da steht Frau Abgeordnete Müller für die Fraktion Die Linke auf der Liste.

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Anja Müller Die Linke

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Landesforstanstalt ThüringenForst ist ohne Frage in einer komplizierten Situation und steht vor großen Problemen. Unbestritten gibt es Hitze und Trockenheit, der Klimawandel macht auch den Wald krank – das haben wir festgestellt. Borkenkäfer, Pilzkrankheiten breiten sich aus und schaden – da sind wir uns hoffentlich alle einig – den Bäumen. Die Fraktion Die Linke war von Anfang an kritisch, als die Landesforstanstalt gegründet wurde. Damals war geplant, dass sich ThüringenForst selbst finanzieren sollte, also eigenes Geld durch den Verkauf von Holz oder andere Geschäfte verdienen muss. Unserer Ansicht nach führt das zu einer problematischen Ökonomisierung, also dem Geldverdienen der Forstwirtschaft. Der Wald ist aber mehr als nur eine Geldquelle. Er ist wichtig für Natur, Klima und Erholung. Wenn man den Wald wie ein Unternehmen behandelt, besteht die Gefahr, dass das Gemeinwohl – also das Wohl aller Menschen – zu kurz kommt. Nun zeigen die aktuellen und akuten Auswirkungen der extremen Wetterfolgen, dass das auf dem Papier so reibungslos scheinende Finanzierungsmodell der Landesforstanstalt an seine Grenzen gelangt. Es müssen nun wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Dazu ist es auch sinnvoll, die gesetzlichen Regelungen zu überarbeiten. Soweit sind wir erst mal mit den regierungstragenden Fraktionen einverstanden und es ist anzunehmen, dass das in Übereinstimmung mit der Landesregierung so besprochen worden ist. Allerdings beginnen dann für uns als Linke-Fraktion die kritischen Fragen und Bedenken, die unbedingt im für Forsten zuständigen Fachausschuss weiter besprochen und möglichst in einer mündlichen Anhörung mit außerparlamentarischen Akteuren zusammen geklärt werden sollten. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, inwiefern zu den Geschäften jeder Art gemäß dem neuen § 2 Landesforstanstaltsgesetz, die ThüringenForst zukünftig zur Aufgabenerfüllung tätigen darf, auch die Aufnahme von Krediten gehört. Das ist nach Ansicht unserer Fraktion durchaus problematisch, weil dies längerfristig die Arbeit der Forstanstalt beeinträchtigen kann, denn Kredite müssen auch irgendwann zurückgezahlt werden. Außerdem stellt sich dann auch das Problem von Schattenhaushalten außerhalb des eigentlichen Landeshaushalts. Es muss kritisch geprüft werden – und das meinen wir nicht abfällig gegenüber der Wind- oder Solarenergie –, ob es wirklich eine sinnvolle Lösung für die finanziellen – und wir reden von den finanziellen – Problemen ist, wenn ThüringenForst in die Erzeugung und die Vermarktung von Wind- oder auch Solarenergie auf eigenen Flächen als zweites Standbein einsteigt; das soll ja in § 2 Landesforstanstaltsgesetz verankert werden. Man sollte sich dazu aufmerksam und kritisch anschauen, welche praktischen Erfahrungen Forstanstalten anderer Länder mit diesem Weg gemacht haben – womit wir wieder bei der Ausschussanhörung wären. Genauso kritisch ist zu überprüfen, was die Deckelung der Mittelunterstützung auf 2 Millionen Euro jährlich – so will es der neue § 12 Landesforstanstaltsgesetz – für ThüringenForst bedeutet. Wir als Fraktion sind deutlich: Wir als Gesetzgeber müssen unserer Verantwortung für den Wald, für die Forstwirtschaft in Thüringen und für die landeseigene Anstalt ThüringenForst auch finanziell in vollem Umfang gerecht werden. ThüringenForst darf nicht das Sparopfer des Landeshaushalts werden und dabei ist auch zu bedenken, dass gute Forstwirtschaft trotz allem Einsatz von modernen Maschinen sehr personalintensiv ist. Auch diese Menschen – und ich weiß, wovon ich da rede – machen eine ordentlich körperlich schwere Arbeit und das Gehalt ist bei denen auch noch nicht so dolle. Darüber müssen wir auch mal reden. (Beifall Die Linke) Dafür braucht es Geld. Und da bin ich noch nicht bei der ständigen Aufgabe – und ich rede von „ständiger Aufgabe“, weil Waldumbau eine ständige Aufgabe ist, um den Wald fit für die Zukunft zu machen. Doch das Anziehen der Sparschraube bringt die Gefahr der totalen Ökonomisierung, also der Gewinnorientierung in der Forstwirtschaft, insbesondere im Staatswald. Das wiederum ist schlecht für Natur, Klima und das Allgemeinwohl. Wir als Fraktion sind uns da einig. Der Wald soll auch weiterhin als Erholungsort oder für Sport ein Ort für alle Menschen bleiben. Wenn aber ThüringenForst gezwungen wird, Gewinne zu machen, ist das gefährlich für Umwelt und Nachhaltigkeit und widerspricht dem Ziel der Thüringer Verfassung, nachhaltig zu handeln. Auch die vorgesehenen Veränderungen in der Organisationsstruktur der Forstanstalt müssen auf den Prüfstand. Wieso wird zum Beispiel der Beirat durch Streichung des § 9 Landesforstanstaltsgesetz abgeschafft, obwohl er dazu beigetragen soll, Sachverstand aus der Zivilgesellschaft in die Arbeit der Forstanstalt einzubinden. (Beifall Die Linke) Der Wald ist nach Waldgesetz ein Gut zur Allgemeinnutzung, zumindest für Erholungs- und Freizeitaktivitäten. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Nicht vergessen: das Pilzesammeln!) Wenn man also den Beirat abschafft, fehlt diese Bürgerbeteiligung. In § 11 des Gesetzentwurfs für ein Landesforstanstaltsgesetz taucht wie in anderen Vorschlägen der Landesregierung wieder eine sogenannte Genehmigungsfiktion auf. Soll heißen: Wenn bestimmte Akteure in einer bestimmten Frist nicht handeln, gilt die Zustimmung als erteilt. Klingt alles im ersten Moment total praktisch. Aber was ist, wenn dabei die inhaltliche Überprüfung und Qualitätssicherung dieser Entscheidung auf der Strecke bleiben? Das alles zeigt für uns zumindest: Wir haben im Ausschuss Redebedarf und da sollten wir wirklich intensiv ins Gespräch kommen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster ist Abgeordneter Kalthoff für die Fraktion der SPD auf der Rednerliste. Bitte.

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Moritz Kalthoff SPD

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, der Wald ist die grüne Lunge Thüringens, unser wertvollstes natürliches Kapital und ein Symbol unserer Heimat. Aber dieses Heimatsymbol steht unter Druck. Ich würde kurz auf Frau Hoffmann eingehen. Wir sind hier quasi mitten im Todesstreifen „Friederike“, eines verheerenden Sturms, der im Januar 2018 hier durchgefegt ist. „Friederike“ teilt dieses Land in drei Teile: nördlich und südlich von uns, wo es besser ausschaut, und wir hier in der Mitte, wo es katastrophal ausschaut. Wenn wir darüber reden, ob das Grüne Herz noch Bestand hat, dann wird es nur funktionieren, indem man den Waldumbau vorantreibt. Waldumbau kostet sehr viel Geld und deswegen müssen wir auch schauen, wie wir ThüringenForst für die Zukunft aufstellen. Die Monofichtenkultur, die das Grüne Herz beschreibt, ist keine Zukunftsoption. Ich denke auch, der Pionierbaum Birke sieht vielleicht temporär nett aus, ist aber nicht wirtschaftlich und hilft auch nicht weiter. Das heißt, die Folgen der Kalamität sind generell verheerend. Folge des Ganzen ist: Wir verzeichnen Mindereinnahmen durch fallende Holzpreise, Mehrausgaben für die Schadholzaufbereitung und für die Wiederbewaldung. Wir müssen erkennen: Der Wald, den wir kannten, wird es so nie wieder geben. Unsere Aufgabe ist der Waldumbau hin zu einem klimaresistenten, artenreichen Mischwald. Das ist unsere gemeinschaftliche Aufgabe, die wir zu bewältigen haben. Die Landesforstanstalt ist Motor dieses Wandels. Ihre betrieblichen und hoheitlichen Aufgaben sind entscheidend für die Bewältigung der Kalamitäten und die erfolgreiche Fortführung des Waldumbaus. Um ThüringenForst für diese Mammutaufgabe zu stärken und zukunftsfähig aufzustellen, haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf erarbeitet, der die Landesforstanstalt in ihrer Arbeit zukunftsfähig machen soll. Wir schaffen dafür nun klare Grundlagen für die Risikovorsorge. Wir führen eine Neuregelung ein, die es dem Land ermöglicht, finanzielle Ausgleichsleistungen nach Maßgabe des Landeshaushalts zu gewähren, wenn Schäden aus Extremwetterereignissen und deren Folgen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Anstalt übersteigen. So schaffen wir Rechtssicherheit und ermöglichen eine schnelle Reaktion, da hierfür im Einzelfall anlassbezogen kein Gesetzgebungsverfahren mehr angestrebt werden muss. Um die Landesforstanstalt finanziell zu stärken, passen wir auch die Regelung zur Rücklagenbildung an, denn die bisher normierte Obergrenze von 50 Prozent ist bei sich anbahnenden – da müssen wir ehrlich sein – negativen Jahresergebnissen zu gering. Durch diese Neuregelung kann perspektivisch mehr Geld in der Landesforstanstalt gebunden und die Finanzkraft gestärkt werden, was auch die Abdeckung einer kalamitätsbezogenen Rücklage einschließt. Darüber hinaus führen wir die unbegrenzte Kreditaufnahmeoption für Investitionen ein. Dies verbreitert den Weg der Fremdfinanzierung zur Liquiditätsbeschaffung und ermöglicht ThüringenForst, verstärkt Investitionen bei für die Kreditfinanzierung günstigen Umständen zu tätigen. Ein weiterer zentraler Pfeiler der Novellierung ist die Modernisierung und Verschlankung der Verwaltung im Sinne eines Bürokratieabbaus. Wir schaffen den Beirat der Landesforstanstalt ab und passen die Wertgrenze für bestimmte Geschäfte von 100.000 auf 250.000 Euro an. Gleichzeitig erweitern wir den Verwaltungsrat, um verschiedene forstpolitische Interessen abzubilden. Insbesondere erhalten der Gemeinde- und Städtebund Thüringen und der Waldbesitzerverband eine Vertretung, die zusammen ebenfalls fast zwei Drittel der Fläche des Waldes in Thüringen betreffen. Dadurch stellen wir sicher, dass bei wichtigen Entscheidungen die Interessen der Kommunen und der privaten Waldbesitzer besser eingebunden werden. Die Klimakrise ist eine wahnsinnige Herausforderung. Aber sie birgt auch eine tiefgreifende Chance: die Möglichkeit, die Energieerzeugung und den Waldumbau eng miteinander zu verknüpfen. Der Waldumbau ist ein teurer, jahrzehntelanger Prozess, der immense finanzielle Mittel erfordert. Wir können diesen Prozess beschleunigen und gleichzeitig zur Energiewende beitragen, indem wir ThüringenForst ermöglichen, aktiv an der Erzeugung erneuerbarer Energien teilzunehmen. Deshalb stellen wir klar, dass die Landesforstanstalt Geschäfte zur Erzeugung von erneuerbaren Energien einschließlich der Errichtung und des Betriebs von Anlagen in Eigenregie oder im Wege einer Beteiligung tätigen kann. Das ist aber kein Freibrief für eine ungezügelte Bebauung unserer Wälder. Der Schwerpunkt von ThüringenForst bleibt die Bewirtschaftung, die Pflege und die Entwicklung des Staatswaldes unter Berücksichtigung der Ziele der Regionalplanung. Deshalb schreiben wir auch fest: Die Errichtung von Windenergieanlagen muss auf Flächen erfolgen, die zur Umsetzung der Regionalplanung durch kommunale Bauleitplanung für diesen Zweck vorgesehen sind. Dies stellt sicher, dass kein wertvoller Wald geopfert wird. Stattdessen können beispielsweise Kalamitätsflächen oder Flächen nach drängendem kommunalen Wunsch für diesen Zweck identifiziert werden. Gleichzeitig sichern wir die kommunale Akzeptanz. Wirtschaftlich bedeutende Projekte zur Errichtung, zum Betrieb oder zur Verpachtung von Grundstücken für erneuerbare Energien ab einer installierten Leistung von 1 Megawatt werden zu einer Angelegenheit, über die der Verwaltungsrat entscheiden muss. Dies gewährleistet, dass die Interessen der jeweiligen Standortkommune und der anliegenden Gemeinden auch Berücksichtigung finden. Die Erzeugung erneuerbarer Energien durch ThüringenForst ist ein kluger doppelter Beitrag zur Zukunft Thüringens. Wir stärken die finanzielle Basis für den Waldumbau und treiben die Energiewende in unserem Land voran. Wir sehen also, dass der Weg ein langer Weg und die Aufgabe wirklich gewaltig ist. Wir dürfen aber auch nicht in Fatalismus verfallen. Mit diesem Gesetzentwurf legen wir einen Grundstein für eine gestärkte, moderne und zukunftsfähige Landesforstanstalt. Unsere positive Vision für Thüringen sieht einen Wald vor, der klimaresilient ist, ein starker Wirtschaftsfaktor bleibt und ein Ort der Erholung für alle Bürgerinnen und Bürger Thüringens ist. Wir sind entschlossen, die notwendigen Änderungen umzusetzen, um Rechtsbereinigung, Bürokratieabbau und die zukunftsfähige Aufstellung der Landesforstanstalt zu gewährleisten. Um zu verhindern, dass wir den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen, müssen wir alles dafür tun, einen widerstandsfähigen, vitalen Wald zu schaffen, der auch für die nachfolgenden Generationen noch Heimat, Schutz und Lebensgrundlage sein kann. Der Wald stirbt nicht, er verändert sich. Es liegt an uns, diesen Wandel aktiv, mutig und klug zu gestalten. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kalthoff. Ich schaue mal in Richtung des BSW, ob es noch mal den Wunsch eines Redebeitrags gibt. Den gibt es, jawohl. Dann bitte ich den Abgeordneten Augsten noch mal ans Mikrofon.

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Dr. Frank Augsten BSW

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gab jetzt schon ziemlich viele Details in der Diskussion, auf die ich gar nicht eingehen will. Erstens ist wenig Zeit, zweitens hat Frau Müller völlig recht: Wir haben dann im Ausschuss Gelegenheit, um die Dinge, die auch Frau Hoffmann angesprochen hat, die jetzt von SPD und Linken kamen, noch mal intensiv zu diskutieren. Ich will aber noch mal einen Schwerpunkt aufrufen, der mir ganz wichtig ist, und zwar die finanzielle Situation, weil das natürlich auch ein wesentlicher Punkt war, warum wir dieses Gesetz aufrufen. Dazu kann ich auch auf ein paar Dinge eingehen, die jetzt schon eine Rolle gespielt haben. Ich habe vorhin schon mal auf das Ursprungsgesetz aus dem Jahr 2011 hingewiesen – und da will ich mal ein Zitat aus § 12 Abs. 1 vorlesen. Ich zitiere: „Bei den betrieblichen Aufgaben soll die Landesforstanstalt insgesamt mindestens Kostendeckung erreichen.“ Frau Müller hat ja schon mal auf die Zeit damals hingewiesen. Es gibt zwei Menschen hier in diesem Plenum, die sehr aktiv beteiligt waren, nämlich der jetzige Forstminister Tilo Kummer als forstpolitischer Sprecher der Linken und ich als forstpolitischer Sprecher der Grünen damals. Ich will mal sagen: Das war ein richtig super Prozess. Wir haben fast zwei Jahre lang gestritten. Wir als Oppositionspolitiker hatten anfänglich große Probleme damit. Ich erinnere mich an einen Austausch, an ein wirkliches Streitgespräch mit der damaligen Finanzministerin Walsmann – die saß da, wo die Finanzminister immer sitzen. Und ich habe Frau Walsmann als Oppositionspolitiker gesagt, dass es mir überhaupt nicht in den Sinn kommt, warum die Landesregierung nicht Leute einstellt, die dann in der Lage sind, zwei Harvester, die damals nicht besetzt werden konnten, weil kein Personal da war, laufen zu lassen. So eine Maschine hat 600.000 Euro gekostet, von den vieren haben zwei stillgestanden, konnten nicht eingesetzt werden. Wenn man weiß, was so ein Harvester an Produktivität leistet, war das für uns nicht verständlich. Aber natürlich hat die CDU damals recht gehabt. Das Problem ist ja – und das hat Frau Müller schon gesagt –: Man stellt junge Leute ein, die sind produktiv, können Leistung bringen, aber es ist eine sehr schwere Arbeit, die dort von einem Großteil der Beschäftigten geleistet wird. Und wenn nachher mit 50, 55 die Knie nicht mehr mitmachen, der Rücken nicht mehr mitmacht, hat man die Leute immer noch und muss sie bezahlen. So viele Referatsleiterposten gab es da nicht in der Verwaltung und alle in die Schulbildung, Umweltbildung und in die Schullandheime zu stecken, ging auch nicht. Also haben wir dann in einem intensiven Austausch darüber gesprochen, wie wir das gestalten können. Für uns als Opposition war es damals ganz wichtig, dass es genau diesen Abbaupfad geben sollte. 37 Millionen Euro war 2012 die erste Überweisung des Landes und es gab einen Abbaupfad. Man kann davon ausgehen: Ungefähr jedes Jahr sollte 1 Million Euro weniger aus dem Landeshaushalt überwiesen werden, sodass wir 2025 – und das haben wir tatsächlich geschafft – bei 24 Millionen Euro gelandet sind. Wenn ich jetzt mal auf meinen Zettel schaue, ich habe die Zahlen mal rausgesucht, die jetzt im Haushaltsansatz stehen: Wir werden diese Zahlungen erhöhen müssen. Im Ansatz stehen jetzt 30 Millionen Euro jeweils für 2026/2027. Wir sind von 37 Millionen Euro gekommen, waren auf 24 Millionen Euro, jetzt gehen wir wieder auf 30 Millionen Euro hoch. Und insgesamt wird die Forstanstalt 36 Millionen Euro bekommen müssen, um ihre Aufgaben zu erledigen. Und das ist nur die halbe Wahrheit. Ich habe das vorhin schon mal gesagt: Wenn man mit den Verantwortlichen spricht, dann malen die die Zukunft ganz düster, weil natürlich das Geld, das sie in Zukunft verdienen wollten, in der Vergangenheit auf dem Konto gelandet ist. Ich will mal zwei Zahlen ins Rund geben, weil mittlerweile auch bekannt ist – es wird ja auch öffentlich diskutiert und weckt viele Begehrlichkeiten –, dass die AöR 150 Millionen Euro auf der hohen Kante hat, 150 Millionen Euro. Ich sehe schon die Augen überall glitzern, was man mit dem Geld alles machen könnte. Aber – das ist die andere Zahl, die dahintersteht – wir schätzen, dass die Kosten für die Wiederaufforstung nur bei ThüringenForst zwischen 400 und 500 Millionen Euro betragen. Das heißt, 150 Millionen Euro sind da, 450 bis 500 Millionen Euro werden gebraucht. Also man sieht, dass das Geld bei Weitem nicht reicht, um die Aufgaben zu erledigen. Es ist doch klar, dass wir mit dem Geld, das jetzt da ist, nicht irgendwelche anderen Wünsche erfüllen, sondern mit diesem Geld müssen wir arbeiten. Wir müssen versuchen, mit diesem Geld möglichst viel Geld zu verdienen, um diese Lücke zu den anderen Kosten oder zu den Kosten, die anfallen, zu schließen. Und deshalb – und das war damals auch ein wichtiger Streitpunkt mit Minister Reinholz – haben wir auch damals schon gefordert, dass in dem Gesetz, das 2011 auf den Weg gebracht wurde, die Windkraft eine Rolle spielen wird. Und das Kuriose war, dass die gesamte Abteilung – vom kleinen Sachbearbeiter bis zu Prof. Thöne als Abteilungsleiter – dafür war, dass wir das machen. Wir haben Exkursionen nach Rheinland-Pfalz gemacht, haben uns dort das größte Windrad Deutschlands angeschaut, das im Wald stand. Wir haben mit Verbänden gesprochen, wir haben mit Tierschützern gesprochen, mit Jagdverbänden, die alle bestätigt haben: Natürlich ist es ein Eingriff in die Natur, aber im Prinzip nichts, was nicht zu verkraften wäre. Und der Wald hat darunter nicht gelitten. Also es war damals schon Streitpunkt, aber die Hausleitung hat damals entschieden: Nein, wir machen das nicht, es wird keinen Ausbau der Windkraft im Staatswald geben. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundlage dafür, dass die Landesforstanstalt in Zukunft finanziell auf sicheren Füßen steht. Wir werden mit den neuen Geschäftsfeldern die Gelegenheit schaffen, dass Geld verdient werden kann – deswegen auch der Hinweis auf das Geld, das eigentlich da ist und mit dem gearbeitet werden muss. Und was dem Minister besonders wichtig war – und da musste ich jetzt ein bisschen schmunzeln, Frau Hoffmann, weil es eigentlich genau andersrum ist. Sie waren mit mir am Wochenende in Ohrdruf und Sie haben bestimmt auch Gespräche geführt und haben das Gefühl bei den Privatwaldbesitzern gespürt. Es ist doch nicht so, dass wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf Begehrlichkeiten bei den Kommunen und bei den Waldbesitzern schüren, sondern die Waldbesitzer sehen es genau andersrum. Die sagen: Hoffentlich schaffen die dieses Gesetz nicht, denn dann können wir richtig Gas geben. Da sind viele Leute, die ganz viel Geld haben und die natürlich darauf hoffen, dass sie diese Windräder in ihren Wäldern bauen können. Das Problem ist ja – und dazu können wir hier alle nichts –, dass es die Bundesgesetzgebung einfach ermöglicht, dass im Wald Windräder gebaut werden können. Und das werden die Privatwaldbesitzer tun und das werden die Kommunen tun. Insofern ist es doch nicht so, dass wir jetzt irgendwie als Vorbild vorangehen, sondern bei den anderen beiden großen Playern mit Waldbesitz ist es ausgemachte Sache, dass diese Windkraftanlagen kommen werden, weil man damit auch wirklich gutes Geld verdienen kann. Also, das ist genau andersrum. Das war Herrn Kummer ganz wichtig, dass wir hier keine Schlechterstellung haben, sondern dass wir mit diesem Gesetz die Grundlagen dafür schaffen, dass wir dann auch eine Gleichbehandlung haben. Ja, 20 Sekunden – ich hätte jetzt noch einen schönen Punkt gehabt, aber den muss ich mir jetzt sparen. Wir werden diesen Gesetzentwurf natürlich an den Ausschuss überweisen, weil dort die Diskussionen stattfinden müssen. Und wir gehen davon aus, dass wir dann eine ganze Reihe von Detailfragen, die heute schon aufgetaucht sind, auch noch mal sehr ernsthaft diskutieren, Frau Müller. Und wir werden dann am Ende ein sehr gutes Gesetz haben. Insofern vielen Dank für die Aufmerksamkeit und eine gute Beratung. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich schaue noch mal ins Rund. Von der Abgeordneten Hoffmann gibt es den Wunsch einer Erwiderung. Entschuldigung, die CDU hat natürlich noch nicht gesprochen, richtig. Abgeordneter Gottweiss soll selbstverständlich die Möglichkeit bekommen, seinen Redebeitrag zu halten. Bitte schön. Frau Hoffmann, ich habe Sie nicht vergessen. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Sehr schön!)

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Thomas Gottweiss CDU

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer und Kollegen, unser Wald ist weit mehr als nur eine Ansammlung von Bäumen. Er ist Ökosystem, Wirtschaftsfaktor und Erholungsraum. Das ist nicht zuletzt Ausdruck unserer Verantwortung gegenüber kommenden Generationen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Grü- nes Herz ist er auch noch!) In den vergangenen Jahren wurde uns schmerzhaft bewusst, wie verletzlich dieses wertvolle Gut ist. Dürre, Stürme und Schädlingsbefall haben deutliche Spuren hinterlassen. Die entstandenen Kalamitäten stellen alle Waldeigentumsarten vor enorme Herausforderungen, auch den Staatswald im Eigentum des Freistaats Thüringen. ThüringenForst ist eine leistungsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, die den Landeswald in Thüringen und seinen Nutzen für die Menschen schützt und entwickelt. Dabei vertritt ThüringenForst nicht nur die Interessen des Landes, sondern ist auch wichtiger Partner des Privat- und Körperschaftswaldes und letztlich der gesamten Gesellschaft. Schwerpunkt des vorliegenden Artikelgesetzes ist die Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“. Die Kalamitäten der letzten Jahre haben einen vordringlichen Handlungsbedarf zur Novellierung offenbart. Wir werden die Landesforstanstalt damit dauerhaft handlungsfähig und zukunftssicher machen. (Beifall CDU, BSW) Uns geht es um die Verstetigung der Kostenregelung für Nutzungsausfälle. Wir führen darüber hinaus im Sinne einer Risikovorsorge eine Regelung ein, um Schäden aus Extremwetterereignissen ausgleichen zu können. Die Anpassung der Regelungen zur Rücklagenbildung stärkt die finanzielle Solidität der Landesforstanstalt. Die Einführung einer unbegrenzten Kreditaufnahmeoption ist dabei kein Freibrief, sondern ein Instrument verantwortlicher Flexibilität. Mit diesem Paket aus Maßnahmen wird ThüringenForst in die Lage versetzt, bei außergewöhnlichen Schadenslagen schnell reagieren zu können und handlungsfähig zu bleiben, ohne die Solidität der öffentlichen Finanzen zu gefährden. Neben den Maßnahmen zur Erweiterung der finanziellen Spielräume von ThüringenForst gibt es weitere Regelungen, die im Vorfeld bereits für eine gewisse Aufregung gesorgt haben. Ich beziehe mich hier auf die Konkretisierung der Aufgabenbeschreibung von ThüringenForst. „Die Landesforstanstalt kann Geschäfte jeder Art tätigen, die unmittelbar oder mittelbar der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen.“ Die Brombeerkoalition hat über eine Ergänzung klargemacht, dass davon auch Geschäfte zur Erzeugung von erneuerbaren Energien umfasst sind. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es aber sinnvoll, das konkret zu regeln. Im Hinblick auf die energetische Verwertung von Holzbestandteilen und Biomasse, zum Beispiel in einer Hackschnitzelheizung, sollte das auf der Hand liegen. Dies gilt auch für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Grundstücken entlang von Autobahnen oder auf Forsthäusern. Was die Gemüter wieder erhitzt, ist die Debatte um Windkraft im Wald. Deswegen ist es notwendig, noch einmal die aktuelle Rechtslage in Erinnerung zu rufen. Der Thüringer Landtag hat in der letzten Legislaturperiode über eine Änderung des Thüringer Waldgesetzes die Änderung der Nutzungsart von Wald auf Windenergie ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung dann für nichtig erklärt. Die Gesetzgebungskompetenz des Landes in dieser Frage wurde verneint, da eine solche Regelung dem Rechtskreis des Bodenrechts zuzuordnen sei. In der Urteilsbegründung wurde auf den bundesrechtlichen Rahmen Bezug genommen. In § 2 EEG sind die erneuerbaren Energien als im überragenden öffentlichen Interesse definiert. Im Baugesetzbuch ist die Windenergie im Außenbereich privilegiert. Wald ist grundsätzlich Außenbereich und damit sei der Wille des Bundesgesetzgebers erkennbar, dass Windkraft im Wald privilegiert sein soll – so die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts. Gleichzeitig hat der Bund Flächenziele für Windenergie definiert; für Thüringen sind das 2,2 Prozent der Landesfläche. Die Flächenziele wurden im LEP auf die Planungsregionen heruntergebrochen. Die meisten Regionalen Planungsgemeinschaften haben bereits erste Entwürfe für eine entsprechend angepasste Ausweisung von Vorrangflächen Windenergie vorgelegt. Darunter sind auch Vorrangflächen im Wald. Aufgrund der bundesrechtlichen Regelungen im Baugesetzbuch entfalten diese im Entwurf befindlichen Vorrangflächen eine positive Vorwirkung. Anträge auf Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im Wald sind daher von den Immissionsschutzbehörden zu genehmigen. Das ist der Stand der Dinge. An diesem Stand wird das vorgelegte Gesetz nichts ändern. Windkraft darf im Wald errichtet werden – unabhängig davon, ob die Flächen privat, kommunal oder staatlich sind. Es ist unstrittig, dass ThüringenForst nach der geltenden Rechtslage Flächen für Windenergie verpachten kann. Die Gemeinden können im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch grundsätzlich über eine Feinsteuerung innerhalb der Vorrangflächen Baufenster definieren. Dies gilt auch unabhängig davon, ob die Flächen privat, kommunal oder staatlich sind. Diese öffentlich-rechtliche Rechtslage gilt und sie kann durch uns als Thüringer Landtag nicht geändert werden. Gleichzeitig gibt es aber auch bei der öffentlichen Hand privatrechtliche Aspekte bezogen auf das staatliche Eigentum. Im Rahmen der Vertragsfreiheit können wir selbst entscheiden, wie wir mit eigenen Flächen umgehen. Daher können wir uns intern auch Regeln auferlegen, wie und in welcher Form wir diesen Prozess gestalten. Wir haben es vorhin schon im Rahmen der Regierungsbefragung gehört: Die Festlegung, die wir nun im Gesetzentwurf als Brombeerkoalition gefunden haben, orientiert sich stark am Koalitionsvertrag. Wir haben uns im Rahmen unserer Möglichkeiten vorgenommen, dass auf drängenden kommunalen Wunsch hin vor Ort Windkraft im Wald möglich sein soll. Daher haben wir nun für ThüringenForst definiert, dass die Entwicklung von Windenergie in enger Abstimmung mit den Gemeinden organisiert werden muss. Denn die Errichtung von Windenergieanlagen muss auf Flächen erfolgen, die zur Umsetzung der Regionalplanung durch kommunale Bauleitplanung für diesen Zweck vorgesehen sind. Das heißt, der Weg geht nur gemeinsam und nicht gegeneinander. Ich finde, dass gerade für ThüringenForst, der für seine gute Zusammenarbeit mit den Gemeinden bekannt ist, nur ein solches gemeinsames Vorgehen Sinn ergibt. Bei der Argumentation für den Ausbau der Windenergie in Waldgebieten wird immer wieder betont, dass dieser im Wesentlichen auf Kalamitätsflächen geschehen soll. Durch die Dauer des Planungsprozesses und die Größe der Planungsflächen in der Regionalplanung ist dies schlecht geeignet, um Kalamitäten als präzise Grundlage für die Planung von Windvorranggebieten zu nutzen. Das ist auch eine fachliche Einschätzung der Thüringer Planungsregionen und ist der Grund, warum derzeit keine einzige Planungsgemeinschaft Kalamitätsflächen als ein zentrales Element ihres aktuellen Kriterienkatalogs definiert hat. Dies führt dazu, dass in allen Entwürfen der Teilpläne Windenergie-Vorrangflächen im gesunden Wald ausgewiesen wurden und eine Beschränkung auf Kalamitätsflächen nicht existiert. Die kommunale Bauleitplanung ist durch die Fokussierung auf lokale Gebiete und die vorhandene Ortskenntnis gegenüber der Regionalplanung klar im Vorteil. Dieser Vorteil bezogen auf die Feinsteuerung der kommunalen Bauleitplanung innerhalb von Vorrangflächen der Regionalplanung ist durch die ständige Rechtsprechung regelmäßig bestätigt worden. Dies betrifft unter anderem auch artenschutzrechtliche Besonderheiten und den Schutz des Waldes. Gleichzeitig ist aber auch klar, dass die Planungsziele der Regionalplanung durch die kommunale Bauleitplanung aufgegriffen und umgesetzt werden müssen. Der gemeindliche Gestaltungsspielraum besteht im Wesentlichen darin, diese Parzellen scharf festzulegen. Dabei können aber sehr wohl in besonderem Maß die Qualität des Waldes, Alter und Zusammensetzung des Baumbestands sowie artenschutzrechtliche Besonderheiten bei der Verteilung der Baufenster innerhalb des Vorranggebiets als Maßstab gewählt werden. Meine Damen und Herren, ich hoffe darauf, dass wir eine konstruktive Diskussion zu unserem Gesetzentwurf im Ausschuss führen können. Ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten. Lassen wir uns in der Diskussion leiten von Vernunft, Verantwortung und einem klaren Bekenntnis zu unserem Wald, zu unserer Heimat und zu einer nachhaltigen, geordneten Zukunft. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich habe gesehen, Frau Abgeordnete Hoffmann hat noch einmal zu sprechen gewünscht. Bitte schön.

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Nadine Hoffmann AfD

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich finde es bezeichnend, Herr Gottweiss, dass Sie in Ihrem ganzen Vortrag nicht ein einziges Mal auf den Gesetzentwurf der CDU eingegangen sind, aus dem ich zitiert hatte, in dem Sie gefordert haben, dass auf ThüringenForst-Flächen keine Windenergieanlagen gebaut werden, denn dann müssten Sie ja zugeben, dass Sie umgefallen sind. Plumps, da lagen Sie wieder da. (Beifall AfD) Und das Lustige ist – ich habe gerade noch mal in die Debatte reingeschaut –, Sie haben damals sogar dem Redner der Linken eine kritische Frage zu Windkraft im Wald gestellt, und das ist jetzt alles vergessen. Aber weshalb ich noch mal nach vorn gegangen bin, ist erstens: Also hier wird so getan, als wenn man so eine Anlage in den Wald baut, und das wäre wie so ein Baum und dann fliegen irgendwie die Vögel hin und setzen sich auf die Rotoren. Nein, es ist ein schädlicher Eingriff in die Natur. (Beifall AfD) Und mir ist immer noch der Sinn nicht klar und der wird Ihnen allen auch nicht klar sein, weil es keinen Sinn gibt, wieso man den Wald mit Windenergieanlagen kaputt macht und gleichzeitig davon redet, dass man so dem Wald hilft, weil man dem Wald damit nicht hilft, man zerstört ihn. (Beifall AfD) (Zwischenruf Wolf, Finanzministerin) Die Kommentare von der Regierungsbank sind übrigens auch lustig. Und drittens ist es ein absolutes Armutszeugnis, wenn ich hier höre, ja, man hat schon 2011 erkannt, dass da eine Finanzierung bei ThüringenForst fehlt, und man hat sich dann wiedergefunden. Das freut mich für Sie, Herr Augsten und Herr Kummer, dass Sie sich hier im BSW wiedergefunden haben von Links und Grün. (Beifall AfD) Aber wenn man weiß, dass man für die Aufforstung 400 Millionen Euro braucht, und man weiß das seit sehr vielen Jahren, dann ist das ein Armutszeugnis, dass es keine der Vorgängerregierungen geschafft hat, dieses Geld einzustellen, um den Wald aufzuforsten. Nein, Ihre einzige Lösung ist, den Wald kaputt zu machen und das nur mit Finanzen irgendwie schönzureden, dass man diese Windindustrie da hinbaut. Der Wald ist kein Industriegebiet. Sie werden die Quittung spätestens an der Wahlurne bekommen, wenn Sie Ihren Kurs weiter so fahren. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich habe gehört, dass der Minister nun das Wort zu ergreifen wünscht, und das soll auch der Fall sein. Minister Kummer, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Tilo Kummer

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Vielen Dank, Herr Präsident. Erst mal ganz herzlichen Dank an die Koalitionsfraktionen für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs. Es ist beschrieben worden, warum das relativ spät erfolgt ist. Die Koalitionsauseinandersetzungen sind in der Debatte dargestellt worden. Ich hoffe, dass wir das Verfahren so hinbekommen, dass unsere Haushaltsansätze für ThüringenForst nicht gefährdet werden, und bedanke mich auch deshalb schon mal dafür, dass es morgen schon eine Ausschusssitzung zu dem Thema geben soll, um dann den Anhörungsprozess auf den Weg zu bringen. Denn eines ist Zielstellung: Wir brauchen für den Landeshaushalt eigentlich im Vorfeld das Errichtungsgesetz, da es am Ende die Ausgabe legitimiert, die wir im Landeshaushalt für ThüringenForst vorgesehen haben. Und diese Ausgabe ist eben höher als das, was das aktuelle Errichtungsgesetz ermöglichen würde. Das ist die zentrale Zielstellung des Gesetzentwurfs, dass ThüringenForst eine hinreichende Finanzierung für seine Aufgaben im hoheitlichen Bereich erhält. Da rede ich noch nicht vom Wirtschaftsbetrieb. Ich will mir aber – da die Diskussion um die Gründung der Anstalt öffentlichen Rechts ja vorhin schon mal ein Stück weit entbrannt war – dazu ein paar Kommentare auch nicht verkneifen. Ja, 2007 war der erste Sturm, der Thüringen wirklich massiv betroffen hat. Das war der Sturm „Kyrill“. Wir hatten damals viele Schadflächen, wo man sich übrigens auch mal ansehen kann – jetzt mit den Borkenkäfer ­ ereignissen im Hintergrund –, was damals passiert ist, denn Ähnliches wird uns auf den Schadflächen wahrscheinlich dann auch passieren. Und die Harvesterproblematik, die Frank Augsten angesprochen hat: Ja, da sind Harvesterfahrer eingestellt worden, da sind Harvester beschafft worden vor dem Hintergrund, dass dieses Sturmereignis aufgearbeitet werden musste. Und es war damals leider festzustellen, dass das Finanzministerium des Freistaats nicht wirklich wirtschaftlich gedacht hat. Da hat der Landtag in exekutives Handeln eingegriffen und hat beschlossen, dass die Harvesterfahrer wieder eingestellt werden. Eigentlich eine Geschichte, die nicht üblich ist. Und, Frau Müller, Sie erinnern sich nicht korrekt. Bodo Ramelow war einer, der die Anstaltsgründung wesentlich mit vorangetrieben hat. Er hat sie von Anfang an unterstützt. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Die Lin- ke! Die Linke ist mehr als Bodo Ramelow!) Ich hatte dort eine etwas kritischere Position, weil ich dachte: Eigentlich muss doch bloß das Finanzministerium wirtschaftlich denken, dann könnte es schon gut gehen. Das hätte uns viele Probleme erspart, unter anderem dass ThüringenForst dann plötzlich keine Kfz-Versicherung mehr hatte, weil wir nämlich als Land in der Eigenversicherung sind und ThüringenForst dann plötzlich aus der Eigenversicherung rausflog. Das war übrigens ein Kostenblock, den bei Anstaltsgründung niemand mit im Blick hatte, dass ThüringenForst jetzt plötzlich alle Fahrzeuge auch noch selbst versichern musste. Solche Sachen sind an die Anstalt gar nicht mitgegeben worden. Man hat den Personalabbaupfad der damaligen Landesregierung im Bereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz auf ThüringenForst übertragen und mit dieser Abschmelzung von Jahr zu Jahr quasi den Personalabbaupfad des Ministeriums allein oder nahezu allein durch ThüringenForst erbringen lassen und hat das mit dem Versprechen verknüpft, dass neue Geschäftsfelder den Ausgleich schaffen sollten. Neue Geschäftsfelder, die damals angedacht waren, waren Waldarbeiterschutzwagen und solche Dinge. Vom Prinzip war allen Beteiligten klar: Das wird nicht so richtig aufgehen. In diese Situation hat man die Anstalt geschickt. Sie hat trotzdem sehr gut gewirtschaftet. ThüringenForst ist bisher ein Erfolgsmodell gewesen, das muss man wirklich sagen. Das war auch der Grund, warum die Anstalt öffentlichen Rechts von Jahr zu Jahr etwas mehr an Geld ansparen konnte, solange im Wald alles in Friedenszeiten lief. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber damals auch festgelegt, dass die Anstalt sich im Cashpool befindet. Das heißt, die Landesregierung, also das Finanzministerium, gleicht quasi jeden Tag das Konto auf null aus, egal ob das in den Miesen steht oder im Plus. Das führt aber auch dazu, dass die Rücklage von 150 Millionen Euro im Cashpool ist. Das heißt, ThüringenForst bekommt keinen Cent Zinsen dafür. Das bedeutet, dass sie von Tag zu Tag weniger wird, obwohl sie eigentlich Zukunftsaufgaben erfüllen müsste. Deshalb war es auch Ziel des Koalitionsvertrags, ThüringenForst hier die Möglichkeit zu geben, mit diesen Mitteln in Bereiche zu investieren, wo die Investition am Ende auch einen Ertrag abwirft, um perspektivisch mitzuhelfen, die etwa 450 Millionen Euro, die an Investitionen im Waldumbau anstehen, zu erwirtschaften, weil wir es allein aus Landesmitteln nicht werden stemmen können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben aber auch noch andere Themen außer der Rücklage im Gesetz geregelt. Die Erstattung für die gesamten Aufgaben, die mit Stilllegungen verbunden sind, wäre im nächsten Jahr weggefallen, weil die Gelder nur bis 2025 geregelt waren. Wenn man sich ansieht, welche Aufgaben ThüringenForst auf den Stilllegungsflächen hat, die ganze Frage, dort Verkehrssicherung durchzuführen – und da ist inzwischen ein Wildnispfad mit durchgelegt worden und, und, und. Das sind Aufgaben, die durch den dramatischen Zustand des Waldes immer teurer werden. ThüringenForst macht übrigens auch die Verkehrssicherung für den Kommunalwald kostenfrei mit. Das sind alles Dinge, die ich nicht ignorieren kann. Da muss klar sein, dass perspektivisch entsprechend mehr Geld zur Verfügung gestellt wird. Gerade bei dem Problem, das Dr. Augsten angesprochen hat, mit den teilweise abgestorbenen Buchenkronen: Buchenholz bricht, ohne zu knacken. Das fällt einfach runter. Das ist lebensgefährlich für die, die darunter langlaufen. ThüringenForst hat dort eine große Verantwortung. Das kostet auch Geld, das vernünftig wahrzunehmen. Das müssen wir uns vor Augen halten. Deshalb braucht es die Aufwüchse und auch den Inflationsausgleich, den die Koalitionsfraktionen hiermit für die kommenden Jahre vorgesehen haben. Ein ausgesprochen wichtiger Punkt. Es ist die Frage „Beirat“ angesprochen worden. Die Auswertung der Tätigkeit des Beirats von ThüringenForst, die bei mir ankam, lautete, dass er nicht der Beratung der Anstalt öffentlichen Rechts diente, sondern er diente eher der Information derer, die im Beirat waren, zum Beispiel den Mitgliedern der Landtagsfraktionen, die dahin entsandt worden sind, den Vertretern von Kommunal- und Privatwald, die auch mit im Beirat waren. Die Koalitionsfraktionen haben sich entschieden – entgegen dem, was sonst in Landesanstalten, in Landesgesellschaften üblich ist –, dass alle Fraktionen künftig einen Abgeordneten/eine Abgeordnete im Verwaltungsrat haben sollen, um diesem Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und um dem Haushaltsgesetzgeber auch zu sagen: Ja, das größte Vermögen des Landes ist hier aus dem Haushaltsbezug ein Stück weit rausgegeben worden. Ihr habt die Möglichkeit, perspektivisch hier im Verwaltungsrat mitzureden. Das ist das Angebot, das hier unterbreitet wird. Man hat dort mehr Rechte als im Beirat. Vor dem Hintergrund, denke ich, ist es auch legitim zu sagen: Dann kann auf den Beirat verzichtet werden. Ein Stück weit Entbürokratisierung, ein Stück weit Kostensparen soll mit dem Gesetz auch verbunden sein. Wir haben im Übrigen mit dem Haushaltsbegleitgesetz auch versucht, in bestimmten Bereichen Kosten bei ThüringenForst zu reduzieren. Ich nehme bloß das Beispiel der Schäl- und Verbissgutachten, die gestrichen werden. Alleine das macht etwa 300.000 Euro Entlastung bei ThüringenForst im Bereich der hoheitlichen Aufgaben aus. Also wir versuchen nicht nur, die Dinge mit Landesgeld zu regeln, sondern auch durch eine kritische Betrachtung des Aufgabenkatalogs. Ich will jetzt noch mal zu der Frage des Aufgabenkatalogs der Anstalt öffentlichen Rechts kommen. Für mich ist es eine zentrale Frage, was wir mit dem auf den Schadflächen aufwachsenden Holz in der Zukunft machen. Früher hatte man eine Monokultur, ja. Viele beklagen das. Es hat auch dazu geführt, dass sich der Borkenkäfer in diesen extremen Maßen entwickeln konnte, wie wir das erlebt haben mit all den Schwierigkeiten. Aber es war auch so, dass ich ein einheitliches Holzsortiment hatte, wenn ich in der Fläche durchgeforstet habe. Wenn ich das abgefahren habe, konnte ich es in ein Werk liefern, das dieses Holzsortiment gebraucht hat, das die Fasereigenschaften des Holzes gebraucht hat – zum Beispiel in die Papierindustrie, zum Beispiel in die Zerspanung oder aber als Sägestammholz dann in die Sägeindustrie. Wir haben uns vorgenommen, einen artenreichen Mischwald auf den Weg zu bringen, weil wir nicht wissen, was der Klimawandel mit den einzelnen Baumarten macht: Welche schaffen es, welche schaffen es nicht? (Beifall CDU) Vor dem Hintergrund wird es künftig nicht mehr so sein, dass ich auf die Fläche fahre und habe auf einer Fuhre nur eine Sorte Holz. Sondern gerade zum Zeitpunkt der Jungbestandspflege, wenn ich viel Aufwand und wenig Holzertrag habe, werde ich ein buntes Sortiment haben. Und das führt dazu, dass man sich schon kreativ die Frage stellen muss: Wie kriege ich denn wenigstens eine gewisse Wertschöpfung mit der Jungbestandspflege hin? Deshalb glaube ich, dass die energetische Verwertung dieses Sortiments ein Weg sein kann – auch die stoffliche Verwertung im Holzbau, wenn ich daraus eine Faserplatte mache –, aber eben auch die energetische vor Ort in den Kommunen, in Umsetzung ihrer kommunalen Wärmeplanung, womit ich regional Wertschöpfung erzeugen kann. Wenn man sich mal Energiepreise anschaut: 1 Kubikmeter Holz hat in etwa einen Energieinhalt von 2.000 Kilowattstunden. Dann bin ich dort in einem Bereich von 3, 4 Cent pro Kilowattstunde, die ich am Ende werde generieren können, durchaus in einem sehr günstigen Segment unterwegs, um Photovoltaik, um Wind zu ergänzen, um mit Power-to-HeatAnlagen dort eventuell auch eine Kombination mit Überschussstrom zu machen, und kann hier wirklich in den Kommunen perspektivisch eine relativ preiswerte Wärme anbieten. Das ist für mich eine zentrale Zielstellung, die man mit ThüringenForst erreichen kann, bei der ThüringenForst nach kommunalen Bedarfen quasi mehrere Anlagen von der Stange kaufen kann, die mit implementieren und auch Kommunen helfen kann, ihre Zielstellungen mit seiner Rücklage umzusetzen. Das ist eigentlich der wesentliche Hintergrund. Und ja, zur Windkraft musste dann auch was gesagt werden. Frau Hoffmann, Sie haben den CDUGesetzentwurf angesprochen. Ich gebe zu: Inhaltlich habe ich den CDU-Gesetzentwurf damals nicht geteilt, ganz klar. Aber er wäre heute auch nicht umsetzbar, selbst wenn es denn die Koalition wollte, weil er rechtswidrig wäre. Und da haben wir eben – Herr Gottweiss hat auf das Verfassungsgerichtsurteil hingewiesen – eine klare Rechtslage. Ich kann als Landesgesetzgeber nicht in einem Gesetz festlegen – auch nicht für den eigenen Grund und Boden –, dass er von bundesrechtlichen Regelungen ausgenommen wird, erst recht nicht, wenn die Planungsgemeinschaften keine andere Chance haben, als im Staatswald Vorranggebiete auszuweisen. ThüringenForst gehört über 10 Prozent der Landesfläche. Wenn man sich mal ansieht, was das für Flächen sind: Es sind Flächen, die weit weg von Wohnbebauung sind. Es sind Flächen, die aufgrund der Höhenzüge, die bewaldet sind, auch windhöffig sind. Und von der Seite her ist die Trefferquote bei den Ausweisungen der Planungsgemeinschaften relativ groß, was den Staatswald angeht. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Schon mal was von Tourismus gehört!) Ja, na klar habe ich was von Tourismus gehört. In Bayern gibt es überhaupt keinen Tourismus mehr, denn die bauen jetzt 500 Windkraftanlagen in den bayerischen Staatswald. Ich weiß, das ist ausgesprochen bedauerlich. Schauen Sie sich doch mal die tatsächlichen Realitäten an! (Beifall Die Linke) Was für mich aber eine Zielstellung ist – und da sind wir wieder bei der Frage: Wo kommen die Windkraftanlagen hin? Die AfD tut immer so, als wäre der Wald dann komplett gerodet, wo ein Windpark stehen würde. (Unruhe AfD) Der AfD-Parteitag hat ja deutlich gemacht, worum es Ihnen geht. Es geht Ihnen nicht um Wald, es geht darum, eine absolute Mehrheit im nächsten Landtag zu haben und die Geschichte so lange aufzubauschen, bis es passt. Meine Zielstellung ist, dass das Waldinnenklima durch die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald nicht gestört wird, indem es keine neuen Zerschneidungen von Wald gibt. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Das wird so kommen!) Es muss sichergestellt werden, dass so flächensparend wie möglich vorgegangen wird. Und Fakt ist auch eins: Für die Aufstandsfläche, die nicht weiter bewaldet sein kann – und da reden wir über vielleicht 2.000 Quadratmeter, wenn ich die Anlage an einem Forstweg errichte –, muss eine deutlich größere Fläche aufgeforstet werden. Das ist die Vorgabe des Ausgleichs auch nach unserem Waldgesetz. Also das wird passieren. Es wird also nicht weniger Wald, sondern es wird mehr Wald. Und es liegt an uns, es liegt auch an der kommunalen Bauleitplanung, die hier festgelegt ist, um sicherzustellen, wo die Anlage steht und wie sie sich in den Wald einpasst, ohne ihm zu schaden. Ich will aber noch was anderes sagen und das ist vorhin schon angesprochen worden. Ja, ich habe mich gegen diese Regelung gewehrt – aus einem einfachen Grund: Wenn Windkraft schon im Wald errichtet werden muss (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Muss es ja nicht!) – noch mal, wir reden vom Bundesrecht –, dann finde ich schon, (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Und wir re- den …!) dass, wenn die Frage steht --- Ich nehme mal das Beispiel eines ehemaligen CDU-Ministers, Andreas Trautvetter, der mal eine Idee hatte, der gesagt hat: Lasst uns doch die Sportstätten in Oberhof mit einer Windkraftanlage mit Strom versorgen. Nehmen wir einfach mal an, die Stadt Oberhof würde sagen: Ja, das ist mein drängender kommunaler Wunsch. Dann wäre doch ein Verbot der Windkraftnutzung bei ThüringenForst am Ende der Punkt, dass diese Windkraftanlage nur auf einem privaten Waldgrundstück entstehen könnte. Und das ist eine Geschichte, wo ich sage: Wie abenteuerlich ist das denn? Wir benachteiligen ThüringenForst mit dieser Regelung gegenüber Privat- und Kommunalwald. Das ist erst mal Fakt – sicherlich in Umsetzung des Koalitionsvertrags, es ist ein Aushandlungsergebnis –, aber es ist ein Fakt, es ist ein Nachteil von ThüringenForst, denn eine kommunale Bauleitplanung braucht weder der Privatwaldbesitzer noch die Kommune selbst. Vor dem Hintergrund hat die CDU-Fraktion das Maximum dessen erreicht, was im Moment rechtlich möglich ist. Wie gesagt, ein Verbot der Windkraftnutzung hier im Gesetz hätte das Gesetz rechtswidrig gemacht und wäre angreifbar gewesen. Also sollte man sich das in seiner Argumentation am Ende auch überlegen, wie man hier welchen Vorwurf macht. Ich danke Ihnen ganz herzlich für die interessante Debatte und ich wünsche mir, dass wir in einem zügigen Verfahren im Ausschuss wirklich wieder den Gleichklang mit der Haushaltsverabschiedung hinbekommen. Ich will bezüglich des Anhörungsverfahrens noch sagen: Man sollte sich genau überlegen, es geht hier um die Finanzierung des Staatswaldes. Da gibt es nicht allzu viele, die tatsächlich einen nennenswerten Beitrag leisten können. Die kommunale Seite, der Waldbesitzerverband werden in den Verwaltungsrat eingebunden, weil sie natürlich in der Vergangenheit durchaus auch ein großes Interesse daran hatten, zum Teil über Hilfskonstruktionen im Verwaltungsrat mit eingebunden wurden. Da wird man aus meiner Sicht zufrieden sein. Aber ansonsten gibt es nicht allzu viele Berührungspunkte. Deshalb kann dieses Gesetz aus meiner Sicht wirklich in einem schmalen Anhörungsverfahren parallel zum Haushalt dann verabschiedet werden.

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Herr Minister, erlauben Sie noch eine kurze Zwischenfrage des Abgeordneten Augsten?

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Tilo Kummer

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Gern.

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Dr. Frank Augsten BSW

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Mit Blick auf die Uhr habe ich jetzt noch eine Frage. (Beifall und Heiterkeit CDU) Vor 14 Tagen „Fakt ist!“ aus Magdeburg, Ihr Kollege Willingmann wurde mit der Aussage zitiert: Wenn wir die Windkraft in Sachsen-Anhalt nicht deutlich ausbauen, wandert die Wirtschaft ab. – Ich habe jetzt gerade eine Liste mit Ländern vor mir liegen, die durch ihren Tourismus wirklich glänzen. BadenWürttemberg – 400 Windkraftanlagen; Bayern – über 300, 500 sollen noch gebaut werden; Hessen – über 500; Brandenburg, total gebeutelt mit Tourismus – über 500. Sie sind ja in sehr vielen Runden mit den Energieministern und den Forstministern drin. Sehen denn die alle nicht die Gefahr, die jetzt die AfD hier an die Wand malt, oder haben die nichts übrig für den Wald? Lassen die ihren Tourismus den Bach runtergehen? Wie sind denn die Diskussionen bei den Ministerkonferenzen?

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Tilo Kummer

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Wenn ich mal das Magdeburger Beispiel nehmen darf, (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ja, wer regiert denn in Sachsen-Anhalt?) hier geht es ja vor allem darum, dass auch Unternehmen sagen: Wenn ihr uns die Möglichkeit nicht gebt, sind wir weg. Und ich glaube, das ist wirklich eines der zentralen Themen, die bei den Entscheidungen in den Bundesländern eine Rolle spielen. Auch in Bayern muss perspektivisch eine Energieversorgung stattfinden. Die Kernkraftwerke sind abgeschaltet und irgendwoher muss der Strom kommen. Wir haben auch in Thüringen eine ganze Reihe von Unternehmen, die drängenden Bedarf an Windstrom deutlich gemacht haben – ich habe das vorhin auch schon in der Regierungsbefragung gesagt – und die dort klare Erwartungshaltungen haben. Denn das direkte Einspeisen aus dem benachbarten Bereich in ein Unternehmen zu den Konditionen, die ein Windrad bieten kann, ist eben im Moment ein Strompreis, der wirklich kaum noch unterboten werden kann. Das ist für viele Unternehmen ein wichtiger Grund, auf solche Möglichkeiten zu setzen. Danke schön.

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Steffen Quasebarth

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Herr Minister, erlauben Sie eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Dietrich?

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Tilo Kummer

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Na klar.

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Dr. Jens Dietrich AfD

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Vielen Dank, Herr Minister Kummer. Den Spruch „Wenn die Firmen keine Windkraft bekommen, dann sind sie weg“ kann ich nur noch zynisch betrachten. Wegen der ganzen Energiewende gehen die Firmen weg, die chemische Industrie geht weg, die verarbeitende Industrie geht weg. Und selbst wenn der eine oder andere ein Windrad haben will, dann will er an dem Windrad Geld verdienen. Aber ich glaube nicht, dass er mit dem Windrad seine Produktion erhält. (Beifall AfD) Sie kennen ja Wiegand-Glas, die werden mit dem Windrad niemals ihre Wanne betreiben können. Und die Frage ist ...

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Steffen Quasebarth

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Herr Dietrich, wie lautet Ihre Frage? (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ha- ben Sie denn den Brief nicht gelesen von Wiegand-Glas?)

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Dr. Jens Dietrich AfD

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Die Frage ist: Wir haben jetzt schon 60 Gigawatt Windradleistung in Deutschland. Wie viel Windradleistung brauchen wir denn noch mehr? Der Verbrauch in Deutschland ist 70 Gigawatt. Wieso brauchen wir noch mehr?

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Tilo Kummer

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Herr Dietrich, wir haben die Zielstellung, in Thüringen in etwa den Strom zu erzeugen, der in Thüringen perspektivisch auch verbraucht wird. Die Stromanwendungen werden mehr werden. Und da bin ich wieder bei Wiegand-Glas: Eine elektrisch betriebene Glaswanne ist am Ende deutlich energieeffizienter als eine mit Erdgas befeuerte. Und das ist mit ein Grund, warum die Firma WiegandGlas viel Geld in die Hand nehmen will, um auf elektrische Produktion umzustellen. Natürlich werden die nicht nur mit Windstrom arbeiten. Aber der andere Strom wird teurer und deshalb wollen sie eben günstigen Windstrom als Grundlast für den Betrieb ihrer Anlage haben. (Unruhe AfD) Und dann, wenn Windstrom nicht da ist – ja, ich weiß, als Lastesel, sorry, wenn ich das Wort „Grundlast“ verwendet habe –, als Lastesel, worüber ein preiswerter Strom generiert wird, und den Rest muss man teurer einkaufen. Aber am Ende muss der Gesamtpreis stimmen, um wettbewerbsfähig zu sein. Noch mal: Für 7 Cent kriegt auch ein Industrieunternehmen in der Größe von Wiegand-Glas aktuell keinen Strom zu kaufen, den es direkt ins Werk kriegt. Das ist am Ende der wettbewerblich interessante Punkt für die Unternehmen und deshalb wollen sie diese Wege gehen. Deshalb bauen die auch Photovoltaik auf ihre Hallendächer, um den Strom davon zu generieren. Da sind sie noch ein bisschen teurer als beim Windstrom. (Beifall CDU, BSW) Gibt es noch weitere Fragen?

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Steffen Quasebarth

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation

Ich sehe keine weiteren Fragen. Herr Minister, wenn Sie damit am Ende sind, dann bedanke ich mich ganz herzlich für die Äußerungen der Landesregierung. (Beifall CDU, BSW) Sehr geehrte Abgeordnete, mit Blick auf die Uhr bitte ich noch ein letztes Mal um Disziplin, damit wir hier in die Abstimmung gehen können. Ich habe gehört, dass es den Wunsch nach einer Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten gibt. Das ist immer noch der Fall. Deswegen bitte ich Sie jetzt um Ihre Stimmabgabe. Wenn Sie diesem Wunsch nach einer Ausschussüberweisung zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Ich danke Ihnen ganz herzlich. Damit können wir diesen TOP schließen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der heutigen Plenarsitzung wurde im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunkts 1, Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds –, Drucksache 8/329, die Frage aufgeworfen, ob der Abgeordnete Thomas aus der Fraktion Die Linke in seinem Redebeitrag Beratungsinhalte aus einer nicht öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses bekanntgegeben habe. Eine Prüfung des Vorabauszugs des Wortprotokolls ergab, dass der Abgeordnete Thomas aus dem Plenarprotokoll der 8. Plenarsitzung des Thüringer Landtags vom 31. Januar 2025 zitiert hat. Sitzungsinhalte aus einer Sitzung des Petitionsausschusses wurden nicht wiedergegeben. (Beifall Die Linke) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das ist ja langweilig!) Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Abgeordnete, dann können wir die Sitzung für heute zunächst einmal beenden. Ich möchte darauf hinweisen, dass sich anschließend noch der Freundeskreis Uruguay im Raum F 104 trifft und auch der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur sich im Raum F 101 treffen möchte. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend, wir sehen uns morgen früh um 9.00 Uhr wieder hier im Plenarsaal. Vielen Dank.

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