Dr. Thadäus Rudolf König
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 27. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Wir sind ja heute schon geübt, dadurch dass wir schon eine Plenarsitzung hatten. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Gerhardt und Frau Abgeordnete Stark betraut. Ihr Fernbleiben zur 27. Sitzung des Thüringer Landtags haben angezeigt: Frau Abgeordnete Mengel-Stähle, Herr Minister Maier und Frau Ministerin Wolf zeitweise. Ich möchte noch den Hinweis geben, dass zu jeder Sitzung des Landtags aufgrund der Vorgabe in § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine Anwesenheitsliste ausliegt. Die Anwesenheitsliste für die vorangegangene außerplanmäßige Sitzung des Landtags liegt folglich nicht mehr aus. Das heißt, es gibt eine neue Anwesenheitsliste, man muss sich wieder neu eintragen. Das geht ab und zu mal unter. Deswegen an dieser Stelle noch mal der Hinweis: für diese Plenarsitzung noch einmal neu eintragen, wie immer vorn am Pult am Eingang des Plenarsaals. Folgende Hinweise ergehen zur Tagesordnung: Zu den Tagesordnungspunkten 35 und 36 liegen keine Wahlvorschläge vor. Zu dem Tagesordnungspunkt 41 liegt kein Antrag vor. Deshalb gehe ich davon aus, dass diese drei Punkte als von der Tagesordnung abgesetzt gelten. Die im Ältestenrat erzielten Übereinkünfte zur Gestaltung der beiden Plenarsitzungstage sind den Hinweisen in der Einladung zu entnehmen. Das haben wir auch noch mal sehr ausführlich in der Tagesordnung beschrieben, weil es durch die Platzierungen, dadurch dass wir in den Tagesordnungspunkten hin und her springen, doch immer Nachfragen gibt. Das ist noch mal sehr ausführlich dokumentiert. Unter Berücksichtigung meines Hinweises zu dem Tagesordnungspunkt 41 wird heute als Erstes der Tagesordnungspunkt 40, die Regierungsbefragung, aufgerufen. Im Anschluss daran soll der Tagesordnungspunkt 32 aufgerufen werden. Ebenfalls heute soll der Tagesordnungspunkt 12 aufgerufen werden. Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat zudem darauf verständigt, dass heute und morgen jeweils nach 20.00 Uhr kein neuer Tagesordnungspunkt aufgerufen wird. Ich bitte die Abgeordneten, das zu berücksichtigen. Die Landesregierung hat angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 24 und 30 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Bereitgestellt werden zu Tagesordnungspunkt 13 ein Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/2263 und zu Tagesordnungspunkt 30 ein Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/2262. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung festgestellt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 40 auf, die Für die heutige Regierungsbefragung hat die Landesregierung mitgeteilt, dass der Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, Herr Tilo Kummer, und der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Christian Tischner, die Fragen der Abgeordneten beantworten werden. Ich frage sowohl Herrn Minister Kummer als auch Herrn Minister Tischner, ob eine Vorbemerkung gewünscht ist. Das ist bei beiden gewünscht. Ich möchte nur den Hinweis geben, dass diese Vorbemerkung nicht länger als fünf Minuten dauern darf, und das für beide. Das bedeutet, zweieinhalb Minuten, wenn man es gerecht aufteilt. Aber Sie können sich natürlich auch anderweitig verständigen. Wer möchte mit der Vorbemerkung beginnen? Herr Minister Kummer, Herr Minister Tischner? Minister Kummer beginnt und ich erteile Ihnen das Wort für die Vorbemerkung.
