Jens Thomas
Frage des Abgeordneten mas (Die Linke) Tho
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister Kummer, anfangs möchte ich Ihre Bitte aus Ihrem Statement eindringlich zurückweisen, dass wir uns als Abgeordnete in unserem Fragerecht beschränken sollen, um die Regierung in ihrer Arbeit nicht weiter zu belasten. Ich denke, das ist ein Gut in diesem Haus, das Recht der Opposition, nachzufragen und berechtigt die Regierung zu kontrollieren, das wir auch durch Ihre Bitte nicht beeinträchtigen lassen sollten.
(Beifall AfD)
Aber zu meiner Frage, Herr Minister. Die Bundesnetzagentur hat am 10. Oktober den Planfeststellungsbeschluss für den SuedLink erlassen und damit das Verfahren abgeschlossen. Die frühere Landesregierung hatte erklärt, nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens gegen die vorgesehene Trassenführung gerichtlich vorzugehen, da unter anderem der Trassenverlauf gegen den Grundsatz der Gradlinigkeit verstoße. Wird die jetzige Landesregierung diesen Kurs fortsetzen und gegen den nun festgelegten Trassenverlauf Klage erheben oder verzichtet sie auf rechtliche Schritte, obwohl die damaligen Kritikpunkte aus Sicht Thüringens weiterhin bestehen?
