Lena Saniye Güngör
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds
Dann werden wir nun nach Namensaufruf verfahren und ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
