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Vivien Rottstedt

AfD 29.10.2025 Sitzungen 8/27

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kollegen, liebe Zuschauer in der Ferne, im Rahmen der ersten Beratung des Gesetzentwurfs haben wir als AfDFraktion klar unsere Bedenken geäußert, vor allem gegenüber den allzu oft als freiwillig verkauften Gemeindezusammenschlüssen, hinter denen sich oft finanzielle Lockangebote und politischer Druck verbergen. Heute, nach der schriftlichen Anhörung der betroffenen Gemeinden, können auch wir feststellen, dass sich die Gemeinden dort wirklich selbst dazu entschlossen haben und einstimmig dazu entschlossen haben, diesen Schritt zu gehen. Die Gemeinderäte haben zugestimmt, die Ortsteile haben zugestimmt und auch aus der Bürgerschaft ist kein Widerspruch laut geworden. Deshalb und auch weil sich diese Reform in ihrer Dimension überschaubar verhält, werden wir diesem Gesetz heute zustimmen. (Beifall AfD) Aber – und das sage ich mit Nachdruck – unsere Zustimmung bedeutet keineswegs eine Zustimmung zu jeder künftigen Gebietsreform und auch nicht zu einem Kurs immer größer werdender Gebietseinheiten. Aus kleinen, sinnvollen Anpassungen darf keine neue Welle von Gebietsreformen entstehen, wie wir sie beispielsweise in Sachsen 2008 erlebt haben. Dort überwogen am Ende Zentralisierung, Entfremdung und Identitätsverlust. Die damaligen Studien zur sächsischen Gebietsreform zeigen die Folgen klar auf: Die Bürger mussten teils wesentlich längere Wege zur Kreisverwaltung in Kauf nehmen, Entscheidungswege wurden länger und das Gefühl, Teil einer Gemeinde zu sein, ging vielerorts verloren. Effizienz wurde versprochen, doch die Verwaltungswege und Verwaltungsabläufe wurden komplizierter. Die Zusammenlegung von Verwaltungen führte häufig zu mehr Abstimmungsbedarf, längeren Bearbeitungszeiten und damit zu mehr Bürokratie. Bürgernähe sollte verbessert werden und tatsächlich hat sich vielerorts eine größere Distanz entwickelt, weil die Entscheidungen weit weg getroffen wurden oder der direkte Kontakt zwischen Verwaltung und Einwohnern verloren ging. Die Ergebnisse zeigen, dass selbst gut gemeinte Reformen unbeabsichtigt negative Folgen haben können und daher mit großer Vorsicht zu genießen sind. Wir dürfen nicht vergessen, dass sich Strukturen zwar verändern lassen, Heimat und gewachsene Bindungen jedoch nicht. Deshalb müssen wir jede Reform sorgfältig prüfen und müssen die wissenschaftlichen Auswertungen zur sächsischen Reform im Hinterkopf behalten. Denn nur wenn Behördenwege kurz bleiben – beispielsweise durch Verwaltungszweigstellen vor Ort –, dann haben die Menschen auch das Gefühl, weiterhin Einfluss nehmen zu können, und dann werden Reformen auch akzeptiert. (Beifall AfD) Wenn es gelingt, die in Rede stehenden Gemeinden durch die Eingliederung stärker und handlungsfähiger zu machen, ohne dass die Personen vor Ort ihre Identität aufgeben müssen oder die Gemeinde auch ihre Identität aufgeben muss, dann ist das durchaus ein Schritt, den wir mittragen können. Es muss jedoch aus unserer Sicht eine gewisse Flexibilität gewährleistet bleiben, die es den Gemeinden ermöglicht, auf künftige veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können. Wenn sich die Bevölkerungszahlen wieder erhöhen, muss immer die Möglichkeit bestehen, die Strukturen schnell wieder aufzubauen, unbürokratisch wieder aufzubauen und Verwaltungsstellen vor Ort zu stärken. Deshalb ist es wichtig, Zweigstellen und andere Punkte in den Ortsteilen zu erhalten. Diese sollten in abgespeckter Form zumindest die Aufgaben, die sinnvollerweise vor Ort wahrgenommen werden sollten, auch weiterhin wahrnehmen. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, weil das Begehren aus der Mitte der Gemeinden kommt und nicht weil wir den Kurs der Gemeindeneugliederung grundsätzlich gutheißen würden. Wir bleiben gegenüber jeder Tendenz wachsam, aus dieser Freiwilligkeit ein Dauerinstrument zur Gebietsvergrößerung zu machen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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