Jonas Urbach
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Haus und an den digitalen Endgeräten, unsere Kommunen sind das Rückgrat unseres Landes. Sie sind die Orte, an denen die Politik konkret wird, wo Bürgerinnen und Bürger erleben, was staatliches Handeln bedeutet. Gerade deshalb ist es unsere Pflicht, sicherzustellen, dass unsere Gemeinden auch in Zukunft handlungsfähig, leistungsstark und auch bürgernah bleiben; es ist erwähnt worden. Der demografische Wandel stellt uns hierbei leider aber vor harte Realitäten und auch in den nächsten Jahren wird das nicht unbedingt besser werden. Seit 1990 hat Thüringen rund ein Fünftel seiner Bevölkerung verloren. Immer weniger Menschen müssen quasi immer mehr Aufgaben bewältigen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Verwaltung, Digitalisierung, Klimaschutz, Infrastruktur und auch die soziale Daseinsvorsorge. Viele kleine Kommunen können diese Last nicht mehr allein tragen – nicht weil es am Willen fehlt, sondern weil mancherorts die Strukturen zu klein geworden sind und es gleichzeitig in diesen Orten zu finanziellen Herausforderungen kommt, die mitunter nicht bewältigt werden können. Als ehemaliger Bürgermeister einer Haushaltssicherungskommune kann ich diese Probleme nachempfinden. Wir reden heute nun über eine weitere Runde einer Gemeindeneugliederung. Seit mehreren Jahren hat es sich die Thüringer Landespolitik zur Aufgabe gemacht, denjenigen Gemeinden, die sich aus welcher konkreten Motivation auch immer auf die Suche nach Partnern machen, auch vernünftige Rahmenbedingungen zu bieten. Das Rahmengesetz zur Finanzierung von Gemeindeneugliederungen bietet entsprechende Möglichkeiten. Wichtig ist für uns als CDU jedoch, dass wir Möglichkeiten bieten und keinen Zwang anwenden. Wir reden also heute auch von freiwilligen Gemeindeneugliederungen. Wenn Kommunen sich entscheiden, ihre Kräfte zu bündeln, dann tun sie das aus eigener Verantwortung, aus dem Wunsch heraus, ihren Bürgerinnen und Bürgern auch künftig ein leistungsfähiges Zuhause zu bieten. Dies ist Ausdruck gelebter Subsidiarität – eines der Grundprinzipien christdemokratischer Politik. Entscheidungen können dort getroffen werden, wo sie hingehören, vor Ort bei den Menschen, die auch die Verantwortung tragen. Die hier vorgeschlagenen Zusammenschlüsse von Schmölln und Dobitschen – das war in der letzten Legislatur schon angedacht –, von Großschwabhausen und Kleinschwabhausen sowie von Mellingen, Kiliansroda und Mechelroda sind genau solche selbstbestimmten Entscheidungen, sind Beweis dafür, dass kommunale Vernunft und Weitsicht funktionieren, wenn man sie lässt.
(Beifall CDU)
Was gewinnen die Gemeinden? Verlässlichkeit in der Verwaltung, bessere Planbarkeit und durchaus mehr Effizienz. Das Ziel ist klar: Wir wollen natürlich alle leistungsfähige, zukunftsfeste Gemeinden, die ihre Aufgaben aus eigener Kraft erfüllen können – nicht von Gnaden der Landesverwaltung, sondern aus eigener Stärke. Ja, diese Reform kostet natürlich auch Geld. Rund 2,9 Millionen Euro werden als Prämien, Begleithilfen und Entschuldungszuschüsse bereitgestellt. Aber das ist keine bloße Ausgabe, das ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes, denn langfristig werden wir hier wahrscheinlich an Effizienz und Handlungsfähigkeit gewinnen und damit hoffentlich auch an Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine verlässliche, funktionierende Verwaltung. Dieses Gesetz steht in der Tradition der erfolgreichen Reformen der letzten Jahre. Es setzt auf Kontinuität, auf Maß und Mitte statt auf hektische Strukturpolitik. Auch da gab es in der Vergangenheit Vorschläge, die keine Mehrheit fanden bzw. an Formalien gescheitert sind. Der Kollege Bilay hat seinen Wunsch dahin gehend noch mal geäußert. Ich sehe das ehrlicherweise nicht, dass wir im Moment noch Landkreise fusionieren. Was ich noch mal betonen möchte: Dieses Gesetz setzt erneut auf Freiwilligkeit. Allein die Größe einer Kommune sagt noch nichts über ihre weitere Verfasstheit aus. Auch kleine Kommunen können leistungsfähig sein. Solange sich diese Kommunen gut selbst verwalten können
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist rich-
tig!) – es gibt da einige Beispiele, beispielsweise im Landkreis Eichsfeld, Frau Tasch ist hier –, gibt es keinen konkreten Anlass zur Änderung einer jeweiligen Struktur. Wenn diejenigen das vor Ort erfüllen können, was an sie an Anforderungen gestellt wird, dann werden wir von Landesseite diese Gemeinden auch in Ruhe lassen. Wir als CDU sagen klar: Diese vorliegenden Gebietsveränderungen sind kein Angriff auf eine kommunale Vielfalt, sondern ein Bekenntnis zu kommunaler Stärke. Selbst Frau Rottstedt hat das erkannt und ich bin überrascht und angetan, dass auch die AfD diesem Vorschlag folgen wird, denn ich meine mich zu entsinnen, dass in den letzten Jahren bei Gebietsreformen aus Ihrer Fraktion heraus durchaus andere Reden gehalten wurden.
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Das stimmt
nicht!) Das stimmt sehr wohl. Wir wollen, dass Thüringen auch in Zukunft ein starkes, verlässliches und handlungsfähiges Land bleibt. Da brauchen wir starke Gemeinden und diese entstehen dort, wo Freiwilligkeit, Verantwortung und Vernunft zusammenkommen, ganz im Sinne von Artikel 28 des Grundgesetzes. Darum werbe ich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz – ich habe vernommen, dass das in diesem Falle gar nicht zwingend nötig ist –, da Sie alle schon erklärt haben, dass Sie das mittragen wollen. Ich wünsche dem Prozess einen guten Verlauf, denn auch das ist nicht immer ganz einfach. Aber die Kommunen haben sich das gut überlegt und haben sich freiwillig auf den Weg gemacht. Deswegen wünschen wir ihnen alles Gute. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
