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Nina Behrendt

BSW 29.10.2025 Sitzungen 8/27

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste am Livestream, auf der Tribüne haben wir niemanden mehr. Wir alle im Petitionsausschuss erleben, wie Menschen sich an uns wenden, weil sie in echter Not sind. Manche sind krank, andere verlieren ihre Arbeit, Wohnung oder sogar Angehörige und manchmal greift kein Sozialgesetz. Für diese Menschen brauchen wir Hilfe, die menschlich, schnell und nachvollziehbar ist. Aber – und das sage ich mit allem Respekt für diese Initiative – dieser Gesetzentwurf ist nicht der richtige Weg dafür; der Wissenschaftliche Dienst hat das sehr deutlich gemacht: Wenn der Petitionsausschuss selbst über Geldleistungen entscheidet, dann überschreitet er seine Rolle als Teil der Legislative. Das wäre ein Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung und das ist bekanntlich ein Kernpfeiler unserer Verfassung. Zudem missachtet der Entwurf das Subsidiaritätsprinzip. Billigkeitsleistungen dürfen erst dann gezahlt werden, wenn andere Ansprüche – etwa im Sozialrecht – tatsächlich ausgeschöpft sind. Im Entwurf fehlt aber eine verbindliche Prüfung dieser Nachrangigkeit. Auch der Thüringer Rechnungshof teilte diese Einschätzung. Er sagt: Die Regelungen sind zu unbestimmt, die Verfahren nicht nachvollziehbar und die Landtagsverwaltung ist nicht ausgestattet, um Bewilligungen, Prüfungen oder Rückforderungen ordnungsgemäß durchzuführen. Auch der Landtagspräsident hat betont, dass ein so offensichtlicher Verstoß gegen die Gewaltenteilung die Ausfertigung des Gesetzes verhindern könnte. Darüber hinaus warnte der Landtagsdirektor, dass dadurch eine quasiverwaltungsrechtliche Struktur innerhalb des Parlaments entstünde, was systemwidrig und verfassungsrechtlich nicht vertretbar wäre. Das zeigt, wie ernst die verfassungsrechtlichen Bedenken sind. Deshalb sagen wir als Koalition klar: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Aber wir stehen zu dem Ziel, Menschen in Not zu helfen, mit Herz, aber auch mit Rechtsklarheit. Wichtig ist: Wir wollen Hilfe ermöglichen, aber rechtssicher, transparent, damit sie Bestand hat und Vertrauen schafft. Ein Härtefallfonds kann nur funktionieren, wenn er nach festen Kriterien und sozial gerecht organisiert ist. Hilfe ja – Gesetz nein. Danke. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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