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Müller

29.10.2025 Sitzungen 8/27

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich freue mich, zu Beginn sagen zu dürfen, dass ich die Geschlossenheit begrüße, mit der Sie heute hier beabsichtigen, dem Gesetz zuzustimmen. Mein Kollege Staatssekretär Bausewein hat bereits in der ersten Beratung zu dem aktuellen Gesetzentwurf umfassend zur Notwendigkeit einer weiteren Stärkung der kommunalen Ebene ausgeführt und in diesem Zusammenhang auch das dringende Erfordernis betont, Gemeindeneugliederungen seitens des Landes zukünftig weiterhin finanziell angemessen zu unterstützen. Die hohe Bedeutung der Weiterentwicklung der kommunalen Strukturen in Thüringen und der Unterstützung durch das Land möchte ich an der Stelle nochmals erwähnen. Wir brauchen diese Entwicklung dringend für die Stärkung des ländlichen Raums und damit für die Stärkung des Freistaats Thüringen zum Wohle seiner Einwohnerschaft. Den Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens möchte ich zudem zum Anlass nehmen, um auf die mit einem solchen Verfahren verbundenen Entscheidungsprozesse in Gänze hinzuweisen und hierbei die Rolle der kommunalen Verantwortungsträger in besonderer Weise zu würdigen. Der Ausgangspunkt einer jeden Gemeindeneugliederung in Thüringen, die zur Zukunftsfähigkeit der hiesigen Kommunen und damit auch des ganzen Landes beiträgt, sind die Entscheidungen der jeweiligen Stadt- und Gemeinderäte, freiwillig zu fusionieren. Zugleich kommt den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in einem Neugliederungsverfahren eine herausragende Bedeutung zu, da zumeist sie es sind, die solche Prozesse maßgeblich prägen und voranbringen, gegebenenfalls auch anstoßen. Die im Rahmen einer Neugliederung in den Gemeinden notwendigen Entscheidungen betreffen dabei das strukturelle Fundament des Gemeinwesens und sind oft auch in persönlicher Hinsicht für die beteiligten Amtsträger mit erheblichen Auswirkungen verbunden. Veränderungen solcher Tragweite gehen häufig für die Einwohnerschaft und die handelnden Personen mit drängenden Fragen sowie verschiedenen Ängsten und Befürchtungen einher: Sollten wir unsere Eigenständigkeit wirklich aufgeben? Werden wir als künftiger Ortsteil noch genügend Einfluss auf die Verwirklichung unserer Interessen haben? Wird es gelingen, unsere regionalen Besonderheiten, unsere Identität und das ehrenamtliche Engagement auch in einer größeren Struktur zu bewahren? Wie wird die Einwohnerschaft auf die gegebenenfalls notwendige Anpassung von Straßennamen und amtlichen Dokumenten reagieren? Die Entscheidung über eine Gemeindeneugliederung verlangt den Gemeindevertretern daher viel ab und es macht sich keiner vor Ort leicht. Zudem geht einem Neugliederungsantrag zumeist ein längerer, manchmal jahrelanger Diskussions- und Prüfprozess voraus, in dem die Entscheidungsträger unter Einbeziehung der Einwohnerinnen und Einwohner das Für und Wider einer Neugliederung abwägen, vermitteln und sich schließlich entscheiden müssen. Hierfür verdienen sie höchsten Respekt und zugleich unseren Dank für ihr großes persönliches Engagement. Durch das hohe Verantwortungsbewusstsein der Gemeindevertreter und ihre Bereitschaft, aktuelle wie zukünftige Herausforderungen gemeinsam verantwortungsvoll aufzunehmen, konnte bereits viel für die kommunalen Strukturen in Thüringen erreicht werden. Ihnen ist es zu verdanken, dass nicht Befürchtungen und Ängste die Zukunft unseres Landes bestimmen, sondern Mut, gegenseitiges Vertrauen und Tatkraft. Auch wenn die Motivation unterschiedlich sein mag, die Entscheidung für eine Gemeindefusion ist der Entscheidung für eine Ehe oder Lebensgemeinschaft im Grunde sehr nahe. Ja, man gibt einen Teil seiner Selbstständigkeit auf, aber man tut dies mit jemandem, mit dem einen sehr viel verbindet, mit dem man zusammen gute Entscheidungen im gemeinsamen Interesse treffen kann, mit dem man mehr bewirken kann als allein und mit dem man sich herausfordernde Aufgaben teilen kann. Daher ist es eine sehr einseitige Perspektive, wenn man sich bei dieser Thematik lediglich auf den Gesichtspunkt des Verlusts von Eigenständigkeit und die damit verbundenen Befürchtungen fokussiert, was leider noch zu oft die Weiterentwicklung und Stärkung vieler kleiner Gemeinden in Thüringen verhindert. Nicht Ängste, Befürchtungen und das Ablehnen jeglicher Veränderungen dürfen im Zentrum unseres Handelns stehen. Für viele, vor allem sehr kleine Gemeinden bieten sich Möglichkeiten, durch einen Zusammenschluss und die Bündelung ihrer Kräfte stärker zu werden und mehr zu bewegen, ihre finanziellen Spielräume insbesondere für Investitionen zu erhöhen, effektivere und effizientere Strukturen aufzubauen, erfolgreicher Fachkräfte zu gewinnen, bei der Digitalisierung voranzugehen oder besondere örtliche Herausforderungen zu bewältigen. Gemeinsam lässt sich mehr erreichen. Und zwischen benachbarten Gemeinden gibt es sehr viel mehr Verbindendes als Trennendes. Ich freue mich daher sehr, dass seit dem Jahr 2018 bereits viele Verantwortungsträger in den Städten und Gemeinden diese Möglichkeiten erkannt und sich dazu entschlossen haben, den Weg in die Zukunft gemeinsam zu gehen. Und ich freue mich ebenso, dass dies auch bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Stadt- und Gemeinderäten der sieben Städte und Gemeinden der Fall war, deren Fusionen mit dem vorliegenden Gemeindeneugliederungsgesetz 2026 umgesetzt werden sollen. Die beantragten Strukturänderungen entsprechen aus der fachlichen Sicht meines Hauses dem öffentlichen Wohl und werden den Gemeinden die Möglichkeit geben, ihre Leistungs- und Verwaltungskraft weiter zu stärken. Um die neuen Strukturen auch finanziell zu unterstützen, stellt das Land rund 2,9 Millionen Euro in Form von Neugliederungsprämien und Hilfen für die Entschuldung der Gemeinden zur Verfügung. Das durch mein Haus für den Landtag koordinierte schriftliche Anhörungsverfahren hat die Potenziale der Gemeindeneugliederung indirekt bestätigt, denn von den beteiligten Gemeinden und deren Einwohnerschaft, den weiteren betroffenen Städten, Gemeinden und Landkreisen sowie der betroffenen Verwaltungsgemeinschaft wurden keinerlei Kritik oder ablehnende Anmerkungen vorgebracht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mitglieder des zuständigen Ausschusses haben den Gesetzentwurf abschließend beraten – das hat Herr Urbach schon dargestellt – und mit ihrer Beschlussempfehlung den Weg für die Umsetzung der beantragten Gemeindefusionen geebnet. Ich kann von dieser Stelle nur allen beteiligten Gemeinden und ihrer Einwohnerschaft schon jetzt viel Erfolg bei der Umsetzung ihrer weiteren Pläne wünschen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Protokoll ↗