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Linda Stark

Die Linke 29.10.2025 Sitzungen 8/27

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Liebe Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, ich berichte über den Beratungsverlauf zum Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds“ in der Drucksache 8/329. Der Gesetzentwurf wurde am 22. Januar 2025 von der Fraktion Die Linke eingereicht und am 31. Januar 2025 in der 8. Plenarsitzung des Landtags erstmals beraten. Im Anschluss erfolgte die Überweisung an den Petitionsausschuss als federführender Ausschuss sowie zur Mitberatung an den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Der Petitionsausschuss befasste sich mit dem Gesetzentwurf in insgesamt fünf Sitzungen, nämlich am 13. und 19. Februar, am 24. April, am 21. August und am 25. September dieses Jahres. Im Rahmen der Beratungen wurde zunächst ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, in welchem insgesamt sechs Anzuhörende eine Stellungnahme abgegeben haben. Am 21. August 2025 beschloss der Ausschuss darüber hinaus, den Wissenschaftlichen Dienst um eine Vorstellung des Gutachtens in der Sitzung am 25. September zu bitten, ebenso um eine Stellungnahme der Präsidentin des Landesrechnungshofs zum Gesetzentwurf in der gleichen Sitzung sowie gemäß § 79 Abs. 1 der Geschäftsordnung ein ergänzendes mündliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf in der Sitzung am 25. September durchzuführen und Prof. Dr. Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena als Anzuhörenden zu laden. Herr Prof. Dr. Brenner teilte dem Ausschuss im Anschluss schriftlich mit, dass er aus terminlichen Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen könne. Ebenfalls für die Sitzung am 25. September 2025 stellte die Fraktion Die Linke einen Antrag, den Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen zu dem Tagesordnungspunkt hinzuzuziehen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. In der Folge ließ sich der Ausschuss das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vorstellen und wertete die Stellungnahme des Thüringer Rechnungshofs aus. Nach Abschluss der Beratungen beschloss der Petitionsausschuss in seiner 11. Sitzung am 25. September 2025, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die mitberatenden Ausschüsse machten von der Möglichkeit einer Beratung keinen Gebrauch. Die entsprechende Beschlussempfehlung wurde als Drucksache 8/2151 am 13. Oktober 2025 vorgelegt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke)

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