thueringer-landtag.de ↗

Tilo Kummer

29.10.2025 Sitzungen 8/27

Frage der Abgeordneten mann (AfD) N. Hoff

Frau Hoffmann, im Koalitionsvertrag steht: „Grundsätzlich gilt: Keine Windkraft im Wald“, es sei denn „auf drängenden kommunalen Wunsch“. – Ja. Bei dem Gesetzentwurf der drei Landtagsfraktionen, der eingebracht wurde, steht auch ganz klar, wie dieser drängende kommunale Wunsch umgesetzt werden soll, nämlich durch eine kommunale Bauleitplanung. Dafür braucht es am Ende einen Beschluss in einem Stadtrat, in einem Gemeinderat. Vor dem Hintergrund sehe ich die von Ihnen aufgemachte Differenz zu dem, was im Koalitionsvertrag steht, überhaupt nicht. Der zweite Punkt: Ja, die Koalition hat sich eine Zielstellung zu der Frage „Windkraft im Wald“ gegeben, übrigens nicht zu der Frage „Windkraft im Staatswald“, sondern „Windkraft im Wald“. Man ist damals durchaus davon ausgegangen, dass es Änderungen auf Bundesebene, auch Änderungen am Wind-an-Land-Gesetz gibt. Diese Änderungen am Wind-an-Land-Gesetz sind aktuell nicht sichtbar. Wir haben versucht, verschiedene Möglichkeiten zu nutzen, um hier Änderungen hinzubekommen, dass man von einem Flächenziel wegkommt zu einem Leistungsziel. Wir waren damit nicht erfolgreich. Die meisten Bundesländer sind mit ihrer Windkraftplanung so weit durch. Es gibt in vielen Bundesländern sogar Interesse, noch mehr als die vorgesehenen Flächen auszuweisen. Vor dem Hintergrund bin ich mit meinen Möglichkeiten der Anträge gescheitert, zum Beispiel in der Energieministerkonferenz. Das muss ich zur Kenntnis nehmen. Wir haben in der Vergangenheit schon durch Rechtsprechung erfahren, dass Änderungen im Waldgesetz, die gegen Bundesrecht verstoßen, am Ende nichtig sind und kassiert werden. Vor dem Hintergrund haben wir Bundesrecht zu beachten. Wir sind als Landesgesetzgeber daran gebunden. Vor dem Hintergrund ist es eben auch nicht möglich, das im Waldgesetz umzusetzen, was im Koalitionsvertrag steht, solange es keine bundesrechtlichen Änderungen gibt.

Alle Reden von Tilo Kummer Protokoll ↗