Dr. Frank Augsten
Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation
Ja, sehr geehrter Herr Präsident, so ist es. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, es ist mir eine große Freude, im Namen der Koalitionsfraktionen das eben genannte Gesetz hier einzubringen. Es hat im Prinzip zwei Teile. Der erste ist die Novellierung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ und der zweite Teil beschäftigt sich mit der Änderung der waldgesetzlichen Normen im Zuge der Kalamitätsschäden – auch ein ganz wichtiges Thema. Warum, meine Damen und Herren, dieser Novellierungsbedarf? Wir erinnern uns, als die AöR ThüringenForst gegründet wurde – im Jahr 2011 auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes für die Errichtung dieser Anstalt – war die Situation eine völlig andere als heute. 2011 ist gar nicht so lange her, aber trotzdem hat sich im Bereich Forst sehr viel geändert. Zum einen stellt sich die Haushaltssituation heute völlig anders dar als damals verabredet. Wir sind damals, im Jahr 2012, mit einem jährlichen Zuschussbedarf von 37 Millionen Euro gestartet. Inzwischen sind wir auf 24 Millionen Euro heruntergegangen, also jedes Jahr 1 Million Euro eingespart. Aber wenn man sich mit den Verantwortlichen von ThüringenForst unterhält, dann sieht die Zukunft ziemlich schlimm aus. Sie gehen von einem jährlichen Zuschussbedarf aus, der deutlich wachsen wird. Das heißt, wir müssen dringend hier ran. Deshalb haben wir mit diesem Gesetz auch neue Geschäftsfelder eröffnet, um die Thüringer Forstanstalt auch in die Lage zu versetzen, Geld zu verdienen, und zwar gutes Geld. Es geht also darum, den Landeshaushalt in Zukunft zu entlasten, und deshalb brauchen wir dieses neue Gesetz. Zum zweiten Punkt: 2011, wenn Sie da in die Wälder schauen und sich daran erinnern, wie es damals ausgesehen hat, und heute, wenn Sie durchs Land fahren, sehen, wie sich die Situation geändert hat – Kalamitätsschäden, Borkenkäfer, aber auch sehr viele Schäden, was die Trockenheit angeht … Ich bin selbst jemand, der sein Holz für die Holzheizung seit 30 Jahren selbst holt. Ich habe schon vor mehreren Jahren gemerkt, dass mit den Buchen etwas nicht stimmt, dass die Kronen austrocknen. Das hat man am Anfang gar nicht gesehen, aber beim Holzmachen hat man das gemerkt. Deshalb brauchen wir im Bereich Waldumbau unbedingt Maßnahmen, die schnell gehen müssen. Wenn ich Holz mache, habe ich immer sehr intensiven Kontakt mit den Waldarbeitern, mit den Revierförstern, mit dem Amtsleiter in Bad Berka. Wir haben uns all die ganzen Jahre darüber unterhalten, wie denn ein guter Wald für die Zukunft ausschaut. Dann habe ich auch gemerkt, dass die Pläne haben. Aber die haben sich über ganz lange Zeiträume hinweggestreckt, also 10, 20, 30 Jahre, so haben die gedacht. Aber jetzt stehen wir vor einer Situation, in der dieser Waldumbau ansteht und in der man ganz schnell handeln muss. Deswegen brauchen wir diese gesetzlichen Anpassungen, die wir mit diesem Gesetz vorlegen. Wir brauchen vor allen Dingen viel mehr Flexibilität bei den Dingen, weil sich die örtlichen Gegebenheiten auch sehr unterschiedlich darstellen. Meine Damen und Herren, wir haben eine intensive Diskussion hinter uns, darauf werde ich noch in meinem anderen Redebeitrag zu sprechen kommen, vor allen Dingen bezüglich der Windkraft; das war ein Streitthema, Herr Gottweiss nickt schon, wir werden dann darüber reden. Aber wir haben ein gutes Gesetz vorgelegt, wir haben einen sehr guten Kompromiss geschlossen und deshalb freue ich mich auf die Diskussion. Wie schon angekündigt, werde ich mich dann noch mal melden. Ich freue mich aber jetzt erst mal auf die anderen Beiträge. Danke schön.
(Beifall BSW)
