Katja Mitteldorf
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir beantragen die Abstimmung nach Namensaufruf, bitte.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds