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Roberto Kobelt

BSW 29.10.2025 Sitzungen 8/27

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Gäste, zunächst ist erst mal das prinzipielle Ansinnen zu begrüßen, den Bauprozess zu beschleunigen, zu vereinfachen. Allerdings ist in Ihrer Rede auch so ein bisschen der Eindruck entstanden, dass diese Bauvorlageberechtigung die Kosten enorm senken würde. (Zwischenruf Abg. Krell, AfD: „Enorm“ habe ich nicht gesagt!) Da möchte ich Ihnen jetzt an einem kleinen Beispiel sagen, dass das nicht in so einer Dimension ist, damit wir auch in einer gewissen Zeit in eine kleine sachliche Debatte dazu kommen. Also klassischerweise sprechen wir über ein Einfamilienhaus, eingeschossig – also mehrgeschossig nicht, haben Sie auch geschrieben, eingeschossiges Einfamilienhaus. Da ist es so, dass eine Baufirma das jetzt schon selbst planen und auch umsetzen kann, eine Zimmerei oder ein Maurerbetrieb oder ein Hochbaubetrieb. Und der nimmt sich in so einem Fall, in dem der Bauherr nicht unbedingt möchte, dass ein Architekt daran arbeitet, für die sogenannte Leistungsphase 4 einen Architekten oder einen Bauingenieur, der eine Bauvorlageberechtigung hat. Der bekommt dann vom Honorar 4 Prozent. Wenn man das jetzt mal auf den Baupreis umrechnet, sind das 0,4 Prozent der Kosten, die er theoretisch einsparen würde. Aber andererseits muss der Baubetrieb dann natürlich auch selbst Leistungen erbringen und kann das vielleicht etwas günstiger machen. Wir reden dann über Einsparungen, die Ihr Gesetzesvorschlag bringen würde, bei einem Einfamilienhaus von ungefähr 0,2, 0,3 Prozent. Das ist jetzt nicht nichts, sage ich mal, aber das mal zur Einordnung der Dimension. Dann ist es natürlich so, dass es ja nur geht, die Thüringer Bauordnung zu ändern. Und wir erleben ja gerade meiner Meinung nach in der Bundesregierung in diesem Fall eine erfreuliche Entwicklung, dass angestrebt wird, mit der Musterbauordnung das Bauen auch auf Bundesebene zu vereinfachen. Gleichzeitig ist die Thüringer Bauordnung auch in der Bearbeitung im Ministerium – das hatten Sie auch gesagt –, im Infrastrukturministerium. Wir sind der Meinung, das sollte dann auch in einem Gesamtprozess in einem größeren Wurf umgesetzt werden. Jetzt extra eine Gesetzesänderung für diesen doch relativ kleinen Fall anzustreben, zu beschließen, finden wir nicht zielführend. Wir bitten vielleicht noch mal um ein, zwei Monate Geduld, wenn das Baupaket dann auch vorliegt, damit wir zusammen im Ausschuss auch diskutieren können, mit welchen Bausteinen zur Vereinfachung des Bauens die Änderung der Thüringer Bauordnung dann bearbeitet wird. Da freue ich mich auch sehr, dass Sie sich in die Debatte mit einbringen. Das soll jetzt aber nicht heißen, wenn wir den Gesetzentwurf jetzt ablehnen – das ist jetzt auch schon die zweite Lesung, wir haben den ja schon im Ausschuss beraten –, dass wir dieses Ansinnen komplett ablehnen. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Das ist so Altparteientaktik!) Aber wir denken, eine gemeinsame Beratung mit anderen Punkten der Bauordnung und des Baugesetzbuchs ist ein besserer Weg. Deswegen stimmen wir diesem Gesetzentwurf jetzt nicht zu. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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