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Tilo Kummer

29.10.2025 Sitzungen 8/27

Frage der Abgeordneten mann (AfD) N. Hoff

Das waren ja jetzt vom Prinzip gleich drei Fragekomplexe, Frau Hoffmann, und das im Rahmen einer Nachfrage. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Nein, das waren drei Beispiele!) Die Kormoranverordnung ist auf dem Weg. Sie wissen, dass es im Rahmen einer Verordnungserstellung entsprechende Regeln gibt. Die sind innerhalb der Landesregierung einzuhalten. Vor dem Hintergrund dauert so etwas leider eine gewisse Zeit. Ich gehe davon aus, dass die Kormoranverordnung im Februar endgültig veröffentlicht sein wird. Sie können mir glauben, dass wir mit Hochdruck an der ganzen Geschichte gearbeitet haben. Wir haben es durchaus mit keiner einfachen Rechtsmaterie zu tun, weil wir auf der einen Seite Europarecht und Bundesrecht zu beachten haben und auch eine ganze Reihe von Rechtsprechungen, die in dem Zusammenhang aktuell sind. Die Frage Fischereiabgabe: Ja, auch da dauern Dinge manchmal lange. Wir haben auch ein Mitspracherecht des Thüringer Rechnungshofs gehabt, der Änderungswünsche hatte. Dementsprechend werden wir die entsprechende Neuregelung erst im letzten Quartal dieses Jahres haben, aber es wird in diesem Jahr noch kommen. Ich kann Ihnen trotzdem sagen, dass die Anträge, die gestellt worden sind, auch bearbeitet und beschieden wurden – halt nicht im Rahmen einer Richtlinie, sondern im Rahmen des Einzelbescheids. Dementsprechend haben wir uns daran gemacht. Ich will in dem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass wir leider ein Stück weit das Problem haben, dass der Fachkräftemangel auch bei uns angekommen ist. Wir hatten seit langer Zeit Schwierigkeiten mit der Besetzung der Stelle des Fischereireferenten. Fischereipolitik liegt in meinem Ministerium als Zuständigkeit, und wir haben die oberste Fischereibehörde quasi bisher personell leider nicht mit dem Fischereireferenten untersetzen können. Das wird uns erst im nächsten Jahr gelingen. Letzter Punkt, Thüringer Biosphärenreservatsverordnung Rhön: Hier hat es eine entsprechende Veranstaltung in Geisa gegeben, wo ich war, wo ich mich mit den Bürgermeistern verständigt habe, wo auch der landwirtschaftliche Berufsstand mit da war. Es ist ein Prozess begonnen worden, in dem Änderungswünsche bei der Biosphärenreservatsverwaltung gemeldet worden sind. Es ist eine Verordnungsänderung erarbeitet worden, die die gewünschten Änderungen aufgenommen hat. Diese Verordnung werden wir hoffentlich auf den Weg bringen, weil eins inzwischen noch passiert ist: Nach diesen Abstimmungen gab es eine Petition von Rhön-Kommunen, die gesagt haben, wir wollen, dass die Pflegezonenerweiterung zurückgenommen wird. Das ist unter Beibehaltung der jetzigen Grenzen des Biosphärenreservats rechtlich nicht möglich. Vor dem Hintergrund, glaube ich, werden wir noch mal intensiver mit der Region in die Diskussion gehen müssen, ob das wirklich der Wunsch ist, weil ich mit einer Reihe von Bürgermeistern gesprochen habe, die gesagt haben, sie wollen explizit im Biosphärenreservat bleiben. Und deshalb muss hier wohl abgewogen werden, bevor man einen Schnellschuss macht. Im Übrigen ist gestern die Evaluierungsurkunde des MAB-Nationalkomitees für die Rhön – für die jetzt aktuell bestehende Gebietskulisse, die Thüringen auch aufgrund der verabschiedeten Verordnung der letzten Landesregierung gemeldet hatte – übergeben worden. Dieses Evaluierungsergebnis gilt für die nächsten zehn Jahre, es sei denn, wir würden jetzt den Nachbarbundesländern sagen: Sorry, wir machen nicht mehr mit. Dann würde aber das Biosphärenreservat Rhön insgesamt in seiner Existenz gefährdet sein.

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