Anja Müller
Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Landesforstanstalt ThüringenForst ist ohne Frage in einer komplizierten Situation und steht vor großen Problemen. Unbestritten gibt es Hitze und Trockenheit, der Klimawandel macht auch den Wald krank – das haben wir festgestellt. Borkenkäfer, Pilzkrankheiten breiten sich aus und schaden – da sind wir uns hoffentlich alle einig – den Bäumen. Die Fraktion Die Linke war von Anfang an kritisch, als die Landesforstanstalt gegründet wurde. Damals war geplant, dass sich ThüringenForst selbst finanzieren sollte, also eigenes Geld durch den Verkauf von Holz oder andere Geschäfte verdienen muss. Unserer Ansicht nach führt das zu einer problematischen Ökonomisierung, also dem Geldverdienen der Forstwirtschaft. Der Wald ist aber mehr als nur eine Geldquelle. Er ist wichtig für Natur, Klima und Erholung. Wenn man den Wald wie ein Unternehmen behandelt, besteht die Gefahr, dass das Gemeinwohl – also das Wohl aller Menschen – zu kurz kommt. Nun zeigen die aktuellen und akuten Auswirkungen der extremen Wetterfolgen, dass das auf dem Papier so reibungslos scheinende Finanzierungsmodell der Landesforstanstalt an seine Grenzen gelangt. Es müssen nun wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Dazu ist es auch sinnvoll, die gesetzlichen Regelungen zu überarbeiten. Soweit sind wir erst mal mit den regierungstragenden Fraktionen einverstanden und es ist anzunehmen, dass das in Übereinstimmung mit der Landesregierung so besprochen worden ist. Allerdings beginnen dann für uns als Linke-Fraktion die kritischen Fragen und Bedenken, die unbedingt im für Forsten zuständigen Fachausschuss weiter besprochen und möglichst in einer mündlichen Anhörung mit außerparlamentarischen Akteuren zusammen geklärt werden sollten. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, inwiefern zu den Geschäften jeder Art gemäß dem neuen § 2 Landesforstanstaltsgesetz, die ThüringenForst zukünftig zur Aufgabenerfüllung tätigen darf, auch die Aufnahme von Krediten gehört. Das ist nach Ansicht unserer Fraktion durchaus problematisch, weil dies längerfristig die Arbeit der Forstanstalt beeinträchtigen kann, denn Kredite müssen auch irgendwann zurückgezahlt werden. Außerdem stellt sich dann auch das Problem von Schattenhaushalten außerhalb des eigentlichen Landeshaushalts. Es muss kritisch geprüft werden – und das meinen wir nicht abfällig gegenüber der Wind- oder Solarenergie –, ob es wirklich eine sinnvolle Lösung für die finanziellen – und wir reden von den finanziellen – Problemen ist, wenn ThüringenForst in die Erzeugung und die Vermarktung von Wind- oder auch Solarenergie auf eigenen Flächen als zweites Standbein einsteigt; das soll ja in § 2 Landesforstanstaltsgesetz verankert werden. Man sollte sich dazu aufmerksam und kritisch anschauen, welche praktischen Erfahrungen Forstanstalten anderer Länder mit diesem Weg gemacht haben – womit wir wieder bei der Ausschussanhörung wären. Genauso kritisch ist zu überprüfen, was die Deckelung der Mittelunterstützung auf 2 Millionen Euro jährlich – so will es der neue § 12 Landesforstanstaltsgesetz – für ThüringenForst bedeutet. Wir als Fraktion sind deutlich: Wir als Gesetzgeber müssen unserer Verantwortung für den Wald, für die Forstwirtschaft in Thüringen und für die landeseigene Anstalt ThüringenForst auch finanziell in vollem Umfang gerecht werden. ThüringenForst darf nicht das Sparopfer des Landeshaushalts werden und dabei ist auch zu bedenken, dass gute Forstwirtschaft trotz allem Einsatz von modernen Maschinen sehr personalintensiv ist. Auch diese Menschen – und ich weiß, wovon ich da rede – machen eine ordentlich körperlich schwere Arbeit und das Gehalt ist bei denen auch noch nicht so dolle. Darüber müssen wir auch mal reden.
(Beifall Die Linke)
Dafür braucht es Geld. Und da bin ich noch nicht bei der ständigen Aufgabe – und ich rede von „ständiger Aufgabe“, weil Waldumbau eine ständige Aufgabe ist, um den Wald fit für die Zukunft zu machen. Doch das Anziehen der Sparschraube bringt die Gefahr der totalen Ökonomisierung, also der Gewinnorientierung in der Forstwirtschaft, insbesondere im Staatswald. Das wiederum ist schlecht für Natur, Klima und das Allgemeinwohl. Wir als Fraktion sind uns da einig. Der Wald soll auch weiterhin als Erholungsort oder für Sport ein Ort für alle Menschen bleiben. Wenn aber ThüringenForst gezwungen wird, Gewinne zu machen, ist das gefährlich für Umwelt und Nachhaltigkeit und widerspricht dem Ziel der Thüringer Verfassung, nachhaltig zu handeln. Auch die vorgesehenen Veränderungen in der Organisationsstruktur der Forstanstalt müssen auf den Prüfstand. Wieso wird zum Beispiel der Beirat durch Streichung des § 9 Landesforstanstaltsgesetz abgeschafft, obwohl er dazu beigetragen soll, Sachverstand aus der Zivilgesellschaft in die Arbeit der Forstanstalt einzubinden.
(Beifall Die Linke)
Der Wald ist nach Waldgesetz ein Gut zur Allgemeinnutzung, zumindest für Erholungs- und Freizeitaktivitäten.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Nicht
vergessen: das Pilzesammeln!) Wenn man also den Beirat abschafft, fehlt diese Bürgerbeteiligung. In § 11 des Gesetzentwurfs für ein Landesforstanstaltsgesetz taucht wie in anderen Vorschlägen der Landesregierung wieder eine sogenannte Genehmigungsfiktion auf. Soll heißen: Wenn bestimmte Akteure in einer bestimmten Frist nicht handeln, gilt die Zustimmung als erteilt. Klingt alles im ersten Moment total praktisch. Aber was ist, wenn dabei die inhaltliche Überprüfung und Qualitätssicherung dieser Entscheidung auf der Strecke bleiben? Das alles zeigt für uns zumindest: Wir haben im Ausschuss Redebedarf und da sollten wir wirklich intensiv ins Gespräch kommen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
