Christina Tasch
Frage der Abgeordneten (CDU) Tasch
Vielen Dank. Meine Frage geht auch an Herrn Minister Kummer. Und zwar haben wir heute auch schon öfters über das Thema „Windenergie“ gesprochen und über die Akzeptanz vor Ort. Die Akzeptanz ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch der Lebensqualität. Die Verbesserung der Lebensqualität hat viel damit zu tun, die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergie an Land endlich umzusetzen. Nach § 9 Abs. 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes müssen die Betreiber von Windkraftanlagen ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten. Die Umsetzungsfrist ist ja eigentlich 2020 entstanden, wurde aber 2021, 2022, 2023 und 2024 verlängert und ist jetzt zum 01.01.2025 verpflichtend für alle Anlagen, die seit 2005 gebaut worden sind. Nun ist für die Umsetzung der Betreiber zuständig und die Immissionsschutzbehörde entscheidet. Und das ist jetzt meine Frage, Herr Minister Kummer – ich habe schon öfters gefragt, aber noch nie eine Antwort bekommen –: Haben Sie Kenntnis davon, wie viele Anlagen, die seit 2005 gebaut worden sind, noch zeitnah mit diesem BNK-System umgerüstet werden? Und wissen Sie, wie viele Anträge bei den Immissionsschutzbehörden vorliegen? Denn eigentlich, nach EEG-Gesetz, müssen ja alle, die das nicht fristgerecht machen, noch eine Strafe bezahlen. Deswegen interessiert mich das, aber auch wegen der Akzeptanz vor Ort. Denn gerade die Befeuerung nachts ist für viele Anwohner eine hohe Einschränkung ihrer Lebensqualität.
