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Jens Thomas

Die Linke 29.10.2025 Sitzungen 8/27

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir befassen uns heute in zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf meiner Fraktion zur gesetzlichen Verankerung des Härtefallfonds im Thüringer Petitionsgesetz, einem Gesetzentwurf, den wir im Januar eingebracht haben, der anschließend im Petitionsausschuss beraten wurde und der nun mit leider negativer Beschlussempfehlung ins Parlament zurückkehrt. Dabei wäre es mehr als angebracht gewesen, diesen Gesetzentwurf gemeinsam weiterzuentwickeln, denn bis auf Rechtsaußen bestritt ja niemand die Notwendigkeit dieses Fonds. Es gibt Einvernehmen aller demokratischen Fraktionen darüber, dass er in der Vergangenheit geholfen hat, Menschen in akuten Notlagen zu unterstützen, und dass es auch künftig ein solches Instrument braucht. Doch anstatt konstruktiv an einer Lösung mitzuarbeiten, blieb es vonseiten der Regierungsfraktionen auffällig still. Es kam kein einziger Änderungsantrag, kein Alternativvorschlag, kein Vorschlag für einen Kompromiss, wie der Fonds künftig fortgeführt werden kann. Dabei wäre all das möglich gewesen, auch innerhalb der Beratungen im Ausschuss. Und was uns besonders irritiert: Gerade in der ersten Lesung im Januar wurde von fast allen Seiten öffentlich angekündigt, dass man bereit sei, an einem tragfähigen Modell mitzuarbeiten. Ich darf Sie an ein paar zentrale Aussagen erinnern. Frau Dr. Urban von der SPD erklärte am Rednerpult – Zitat –: „Aber es ist auf jeden Fall klug und richtig – und deswegen herzlichen Dank für diesen Vorstoß –, hier auch eine gesetzliche Absicherung des Härtefallfonds mit Verankerung im Thüringer Petitionsgesetz anzustreben und damit auch eine Transparenz reinzubringen, eine transparente Darstellung von den Vergabekriterien, von Obergrenzen. Insofern sind wir da absolut an Ihrer Seite.“ Und weiter: „Aber in jedem Fall, glaube ich, braucht es hier noch ein bisschen mehr Detailarbeit. Ich bin frohen Mutes, dass wir das hinkriegen.“ Frau Behrendt vom BSW versprach – Zitat –: „Unser Ziel ist es, den Härtefallfonds auf eine solide Grundlage zu stellen. Wir von der BSW-Fraktion wollen den Fonds bewahren, aber wir werden gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern einen Vorschlag erarbeiten, der die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt, die Gewaltenteilung respektiert und trotzdem unbürokratische Hilfe ermöglicht.“ Und auch Herr Tiesler von der CDU sagte – Zitat –: „Ich denke aber – da sind wir uns wahrscheinlich alle einig –, dass die Fortführung des Härtefallfonds in einer Art weitergeführt werden sollte, sicherlich so einfach wie möglich, aber eben in den rechtlichen Leitplanken, die es braucht, damit das rechtssicher umgesetzt werden kann.“ All das klang nach Kompromissbereitschaft, nach Gestaltungswillen, nach dem Wunsch, den Fonds unter Beachtung verfassungsrechtlicher Anforderungen zu retten. Aber was ist seitdem passiert? Nichts. Keine Initiative. Keine Konkretisierung. Kein Gesprächsangebot. Kein eigener Vorschlag. Und diese völlige Passivität ist enttäuschend. Sie steht in krassem Widerspruch zu den öffentlichen Aussagen, die im Januar in diesem Plenum getroffen wurden. (Beifall Die Linke) Unser Gesetzentwurf bietet unseres Erachtens eine tragfähige Lösung. Da kann man geteilter Meinung sein. Er schafft mit § 17a Thüringer Petitionsgesetz erstmals eine gesetzliche Grundlage für den Fonds. Er regelt transparent die Kriterien der Vergabe, die Höhe der Unterstützung, die Nachrangigkeit gegenüber anderen Sozialleistungen. Er sichert eine jährliche Mindestausstattung. Und er stellt klar: Der Petitionsausschuss entscheidet, die Landtagsverwaltung vollzieht. Diese Konstruktion ist nicht nur politisch sinnvoll, sondern verfassungsrechtlich fundiert. Und das sagen nicht nur wir, sondern auch Prof. Michael Brenner, Staatsrechtler an der FSU Jena. Er kommt in seiner Stellungnahme zu einer klaren Bewertung – ich zitiere –: „Zusammenfassend erscheint der Gesetzesvorschlag sachgerecht. Es ist zu begrüßen, dass mit dem vorgeschlagenen § 17a eine gesetzliche Normierung des Härtefallfonds im Zuständigkeitsbereich des Petitionsausschusses geschaffen wird. Auch die in der Anlage zu § 17a aufgeführten Konkretisierungen sind sachgerecht. Gleichwohl wäre zu überlegen, ob insoweit nicht eine in § 17a aufzunehmende, an den Petitionsausschuss gerichtete Ermächtigung zur Konkretisierung der Kriterien der Härtefallmittel vorzugswürdig wäre. Verfassungsrechtlich ausreichend wäre sie jedenfalls.“ Zur Vollzugszuständigkeit heißt es – Zitat –: „Die Zuständigkeit der Landtagsverwaltung für Bewirtschaftung und Bescheidung ist sachgerecht und entlastet den Petitionsausschuss von Verwaltungstätigkeit.“ Das sind doch eindeutige Aussagen. Sie bestätigen: Der Gesetzentwurf ist verfassungskonform. Er wahrt die Gewaltenteilung und schafft endlich die nötige Rechtssicherheit, um dieses bewährte Instrument fortzuführen. (Beifall Die Linke) Was spricht also dagegen, diesen Entwurf zumindest als Grundlage zu nehmen und im Ausschuss gemeinsam an Details zu arbeiten? Selbst der Wissenschaftliche Dienst hat in seinem Gutachten deutlich gemacht: Die bisherige Konstruktion ohne Gesetz ist rechtlich nicht mehr haltbar, aber es gibt Optionen, auch Varianten mit Verlagerung der Bewirtschaftung zur Exekutive bei gleichzeitiger Beteiligung des Petitionsausschusses. Auch darüber ließe sich reden. Doch dazu müsste überhaupt Gesprächsbereitschaft da sein. Wir erleben derzeit stattdessen von den Regierungsfraktionen, dass sie die Notwendigkeit des Fonds anerkennen und zugleich faktisch den Härtefonds ersatzlos auslaufen lassen. Das halten wir für falsch und deswegen machen wir heute hier noch mal das klare Angebot: Lassen Sie uns den Gesetzentwurf zurück an den Petitionsausschuss überweisen. Lassen Sie uns gemeinsam beraten, ob wir mit Änderungen, Anpassungen oder einem Kompromissmodell den Fonds retten können. Denn über eines sollte doch Einigkeit im Hause bestehen: Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass wir Menschen in Not deshalb keine Hilfe mehr geben, weil wir keine Ideen haben, wie wir die Hilfe technisch umsetzen. (Beifall Die Linke) Der Härtefallfonds war nie groß, aber er war menschlich. Er war kein Anspruch, sondern eine Möglichkeit. Und er war Ausdruck davon, dass dieses Parlament auch in Einzelfällen zuhört und handeln kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie den Härtefallfonds nicht sterben! Geben Sie ihm noch eine Chance! Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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