Dr. Frank Augsten
Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gab jetzt schon ziemlich viele Details in der Diskussion, auf die ich gar nicht eingehen will. Erstens ist wenig Zeit, zweitens hat Frau Müller völlig recht: Wir haben dann im Ausschuss Gelegenheit, um die Dinge, die auch Frau Hoffmann angesprochen hat, die jetzt von SPD und Linken kamen, noch mal intensiv zu diskutieren. Ich will aber noch mal einen Schwerpunkt aufrufen, der mir ganz wichtig ist, und zwar die finanzielle Situation, weil das natürlich auch ein wesentlicher Punkt war, warum wir dieses Gesetz aufrufen. Dazu kann ich auch auf ein paar Dinge eingehen, die jetzt schon eine Rolle gespielt haben. Ich habe vorhin schon mal auf das Ursprungsgesetz aus dem Jahr 2011 hingewiesen – und da will ich mal ein Zitat aus § 12 Abs. 1 vorlesen. Ich zitiere: „Bei den betrieblichen Aufgaben soll die Landesforstanstalt insgesamt mindestens Kostendeckung erreichen.“ Frau Müller hat ja schon mal auf die Zeit damals hingewiesen. Es gibt zwei Menschen hier in diesem Plenum, die sehr aktiv beteiligt waren, nämlich der jetzige Forstminister Tilo Kummer als forstpolitischer Sprecher der Linken und ich als forstpolitischer Sprecher der Grünen damals. Ich will mal sagen: Das war ein richtig super Prozess. Wir haben fast zwei Jahre lang gestritten. Wir als Oppositionspolitiker hatten anfänglich große Probleme damit. Ich erinnere mich an einen Austausch, an ein wirkliches Streitgespräch mit der damaligen Finanzministerin Walsmann – die saß da, wo die Finanzminister immer sitzen. Und ich habe Frau Walsmann als Oppositionspolitiker gesagt, dass es mir überhaupt nicht in den Sinn kommt, warum die Landesregierung nicht Leute einstellt, die dann in der Lage sind, zwei Harvester, die damals nicht besetzt werden konnten, weil kein Personal da war, laufen zu lassen. So eine Maschine hat 600.000 Euro gekostet, von den vieren haben zwei stillgestanden, konnten nicht eingesetzt werden. Wenn man weiß, was so ein Harvester an Produktivität leistet, war das für uns nicht verständlich. Aber natürlich hat die CDU damals recht gehabt. Das Problem ist ja – und das hat Frau Müller schon gesagt –: Man stellt junge Leute ein, die sind produktiv, können Leistung bringen, aber es ist eine sehr schwere Arbeit, die dort von einem Großteil der Beschäftigten geleistet wird. Und wenn nachher mit 50, 55 die Knie nicht mehr mitmachen, der Rücken nicht mehr mitmacht, hat man die Leute immer noch und muss sie bezahlen. So viele Referatsleiterposten gab es da nicht in der Verwaltung und alle in die Schulbildung, Umweltbildung und in die Schullandheime zu stecken, ging auch nicht. Also haben wir dann in einem intensiven Austausch darüber gesprochen, wie wir das gestalten können. Für uns als Opposition war es damals ganz wichtig, dass es genau diesen Abbaupfad geben sollte. 37 Millionen Euro war 2012 die erste Überweisung des Landes und es gab einen Abbaupfad. Man kann davon ausgehen: Ungefähr jedes Jahr sollte 1 Million Euro weniger aus dem Landeshaushalt überwiesen werden, sodass wir 2025 – und das haben wir tatsächlich geschafft – bei 24 Millionen Euro gelandet sind. Wenn ich jetzt mal auf meinen Zettel schaue, ich habe die Zahlen mal rausgesucht, die jetzt im Haushaltsansatz stehen: Wir werden diese Zahlungen erhöhen müssen. Im Ansatz stehen jetzt 30 Millionen Euro jeweils für 2026/2027. Wir sind von 37 Millionen Euro gekommen, waren auf 24 Millionen Euro, jetzt gehen wir wieder auf 30 Millionen Euro hoch. Und insgesamt wird die Forstanstalt 36 Millionen Euro bekommen müssen, um ihre Aufgaben zu erledigen. Und das ist nur die halbe Wahrheit. Ich habe das vorhin schon mal gesagt: Wenn man mit den Verantwortlichen spricht, dann malen die die Zukunft ganz düster, weil natürlich das Geld, das sie in Zukunft verdienen wollten, in der Vergangenheit auf dem Konto gelandet ist. Ich will mal zwei Zahlen ins Rund geben, weil mittlerweile auch bekannt ist – es wird ja auch öffentlich diskutiert und weckt viele Begehrlichkeiten –, dass die AöR 150 Millionen Euro auf der hohen Kante hat, 150 Millionen Euro. Ich sehe schon die Augen überall glitzern, was man mit dem Geld alles machen könnte. Aber – das ist die andere Zahl, die dahintersteht – wir schätzen, dass die Kosten für die Wiederaufforstung nur bei ThüringenForst zwischen 400 und 500 Millionen Euro betragen. Das heißt, 150 Millionen Euro sind da, 450 bis 500 Millionen Euro werden gebraucht. Also man sieht, dass das Geld bei Weitem nicht reicht, um die Aufgaben zu erledigen. Es ist doch klar, dass wir mit dem Geld, das jetzt da ist, nicht irgendwelche anderen Wünsche erfüllen, sondern mit diesem Geld müssen wir arbeiten. Wir müssen versuchen, mit diesem Geld möglichst viel Geld zu verdienen, um diese Lücke zu den anderen Kosten oder zu den Kosten, die anfallen, zu schließen. Und deshalb – und das war damals auch ein wichtiger Streitpunkt mit Minister Reinholz – haben wir auch damals schon gefordert, dass in dem Gesetz, das 2011 auf den Weg gebracht wurde, die Windkraft eine Rolle spielen wird. Und das Kuriose war, dass die gesamte Abteilung – vom kleinen Sachbearbeiter bis zu Prof. Thöne als Abteilungsleiter – dafür war, dass wir das machen. Wir haben Exkursionen nach Rheinland-Pfalz gemacht, haben uns dort das größte Windrad Deutschlands angeschaut, das im Wald stand. Wir haben mit Verbänden gesprochen, wir haben mit Tierschützern gesprochen, mit Jagdverbänden, die alle bestätigt haben: Natürlich ist es ein Eingriff in die Natur, aber im Prinzip nichts, was nicht zu verkraften wäre. Und der Wald hat darunter nicht gelitten. Also es war damals schon Streitpunkt, aber die Hausleitung hat damals entschieden: Nein, wir machen das nicht, es wird keinen Ausbau der Windkraft im Staatswald geben. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundlage dafür, dass die Landesforstanstalt in Zukunft finanziell auf sicheren Füßen steht. Wir werden mit den neuen Geschäftsfeldern die Gelegenheit schaffen, dass Geld verdient werden kann – deswegen auch der Hinweis auf das Geld, das eigentlich da ist und mit dem gearbeitet werden muss. Und was dem Minister besonders wichtig war – und da musste ich jetzt ein bisschen schmunzeln, Frau Hoffmann, weil es eigentlich genau andersrum ist. Sie waren mit mir am Wochenende in Ohrdruf und Sie haben bestimmt auch Gespräche geführt und haben das Gefühl bei den Privatwaldbesitzern gespürt. Es ist doch nicht so, dass wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf Begehrlichkeiten bei den Kommunen und bei den Waldbesitzern schüren, sondern die Waldbesitzer sehen es genau andersrum. Die sagen: Hoffentlich schaffen die dieses Gesetz nicht, denn dann können wir richtig Gas geben. Da sind viele Leute, die ganz viel Geld haben und die natürlich darauf hoffen, dass sie diese Windräder in ihren Wäldern bauen können. Das Problem ist ja – und dazu können wir hier alle nichts –, dass es die Bundesgesetzgebung einfach ermöglicht, dass im Wald Windräder gebaut werden können. Und das werden die Privatwaldbesitzer tun und das werden die Kommunen tun. Insofern ist es doch nicht so, dass wir jetzt irgendwie als Vorbild vorangehen, sondern bei den anderen beiden großen Playern mit Waldbesitz ist es ausgemachte Sache, dass diese Windkraftanlagen kommen werden, weil man damit auch wirklich gutes Geld verdienen kann. Also, das ist genau andersrum. Das war Herrn Kummer ganz wichtig, dass wir hier keine Schlechterstellung haben, sondern dass wir mit diesem Gesetz die Grundlagen dafür schaffen, dass wir dann auch eine Gleichbehandlung haben. Ja, 20 Sekunden – ich hätte jetzt noch einen schönen Punkt gehabt, aber den muss ich mir jetzt sparen. Wir werden diesen Gesetzentwurf natürlich an den Ausschuss überweisen, weil dort die Diskussionen stattfinden müssen. Und wir gehen davon aus, dass wir dann eine ganze Reihe von Detailfragen, die heute schon aufgetaucht sind, auch noch mal sehr ernsthaft diskutieren, Frau Müller. Und wir werden dann am Ende ein sehr gutes Gesetz haben. Insofern vielen Dank für die Aufmerksamkeit und eine gute Beratung.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
