Claudia Heber
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitseher und Mithörer am Livestream, ich bitte, das noch einmal zu eruieren, was Kollege Thomas – wenn ich das richtig verstanden habe, hat er die Petitionsausschusssitzung zitiert. Das würde ich bitte gern noch einmal geprüft haben, weil das natürlich nicht geht, dass hier aus einem nicht öffentlichen Protokoll vorgetragen wird. Nichtsdestotrotz, ich will es noch mal sagen, Kollegin Behrendt hat es ja vorhin ausführlich ausgeführt: Dass Sie sagen, wir hätten nichts gemacht, stimmt nicht. Wir haben eine Anhörung durchgeführt. Wir hatten Spezialisten gebeten und befragt, ob dieser Gesetzentwurf tauglich ist. Wir haben zu diesem Gesetzentwurf viele Fragen formuliert, die wir diesen Sachverständigen gestellt haben und die die Sachverständigen auch beantwortet haben. Und im Ergebnis dieser Anhörung und im Ergebnis der zweiten – mündlichen – Anhörung, die wir ja auch noch durchgeführt haben, sind wir zu der Erkenntnis gelangt, dass dieser Gesetzentwurf in seiner gesamten Konstruktion nicht geeignet ist. Deshalb hat der Ausschuss mehrheitlich die Ablehnung empfohlen. Und ich möchte jetzt hier auch noch mal dem Haus empfehlen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Das hat nichts damit zu tun, dass wir nicht in Notsituationen helfen wollen. Aber dieser Gesetzentwurf taugt nicht. Wenn wir etwas machen wollen, dann müssten wir von vorn anfangen. Wir sind gern bereit und wir sind auch immer offen für Vorschläge, das im Ausschuss zu diskutieren, aber nicht auf Basis dieses Gesetzentwurfs. Der funktioniert so nicht. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
