Christian Tischner
Frage der Abgeordneten ße-Röthig (Die Linke) Gro
Vielen Dank. Das ist genau das, was ich gemeint habe, dass unsere Schulen gleichberechtigt behandelt werden. Sie haben es beschrieben: Die alte Landesregierung hat sich dazu entschlossen gehabt, die Gemeinschaftsschulen in der Zuweisung von Lehrerstunden zu bevorteilen, anders als das bei den Regelschulen der Fall ist. Übrigens: Viele Gemeinschaftsschulen sind auch nicht anders als Regelschulen, die gehen auch nur von der 5. bis zur 10. Klasse. Deswegen ist es richtig, dass unser Koalitionspartner, die SPD, zu Recht darauf hinweist: Gemeinschaftsschulen müssen mindestens von der 1. bis zur 10. Klasse laufen. Das ist so. Diese Sonderzuweisung der Stunden für die Gemeinschaftsschule rührt daher, dass sich Staatssekretär Prof. Dr. Merten damals dazu entschlossen hat, die Gemeinschaftsschulen stark zu unterstützen und aufzubauen. Für die konzeptionelle Arbeit sind den Schulen damals zusätzliche Stunden zur Verfügung gestellt worden, damit die Lehrer Konzeptionsarbeit machen konnten. Die Lehrer waren also nicht dafür da, Unterricht abzusichern, sondern sie haben konzeptionelle Arbeit geleistet. Und nach zehn Jahren – Sie haben es selbst gerade gesagt, auch Frau Große-Röthig –, fast 100 Gemeinschaftsschulen, sage ich mal, ist das sehr gut angelaufen. Jede Schule in diesem Land – das habe ich auch gerade ausgeführt – ist angehalten, Konzeptionsarbeit zu machen. Ich muss auch ehrlich sagen, es gibt ja auch gerade Diskussionen im Land: Warum ordnet ihr Gymnasiallehrer an Regelschulen oder Gemeinschaftsschulen oder Förderschulen ab? In Zeiten des Lehrermangels muss jeder einen Beitrag leisten und das war ein ganz kleiner Beitrag. Am Ende waren das, glaube ich, ich weiß es nicht, fünf, sechs Lehrer, die es hätte treffen können. Aber nach meiner Information – wir hatten da auch noch mal nachgefragt – hat keine Gemeinschaftsschule irgendeinen Lehrer durch diese minimale Anpassung in der Stundentafel verloren.
