Moritz Kalthoff
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! „Genieße die kleinen Dinge im Leben, denn eines Tages wirst du zurückblicken und erkennen, dass sie die großen Dinge waren“ – diese Worte eines US-amerikanischen Schriftstellers bringen gut auf den Punkt, worum es bei freiwilligen Neugliederungen von Gemeinden geht: um Verbesserungen für Menschen vor Ort in den Regionen, die nur vermeintlich klein erscheinen mögen. Unser Gesetz stärkt Kommunen im Altenburger Land und im Weimarer Land und bringt unterschiedliche Dinge mit sich. Das heißt: starke Bauhöfe in den Gemeinden für besseren Winterdienst, bessere Grünpflege, bessere Hilfe für die Feuerwehr etc., bessere Chancen, das Gymnasium, die Musikschule und andere überörtliche Einrichtungen in der Kleinstadt im ländlichen Raum zu halten, eine leistungsstarke Verwaltung auch außerhalb der Großstädte. Die ureigenen Motive der Kommunen für ihre freiwilligen Fusionsentscheidungen sind das, was ich hier schildere, dem ich Raum geben möchte. Die Gemeinden nehmen ihre eigene Zukunft in die Hand und sagen: Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten Behörden, die auch im ländlichen Raum funktionieren, nicht in Kleinstrukturen, nicht mit Personalmangel, sondern in starken, bürgernahen Gemeindeverwaltungen. In den letzten Jahren haben wir unzähligen Thüringer Kommunen nach Gesetz Fusionen in genau diesem Sinne ermöglicht. Da bin ich wieder beim Eingangszitat: kleine Dinge, die letzten Endes die großen sind. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
