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Torsten Czuppon

AfD 29.10.2025 Sitzungen 8/27

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Liebe Thüringer, werte Damen und Herren, Frau Präsidentin! (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Da sitzt doch gar keiner!) Hinter der Kamera, wissen Sie? Aber Digitalisierung haben Sie auch nicht drauf. (Beifall AfD) Heute die zweite Lesung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds: Der Beschlussempfehlung aus dem Petitionsausschuss werden wir zustimmen und folgerichtig den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ablehnen. Dieser Entwurf ist der Versuch der Linken, die bisherige Regelung, gegen die der Wissenschaftliche Dienst des Thüringer Landtags, der Thüringer Rechnungshof und der überwiegende Teil der Anzuhörenden größte Bedenken äußerten, in Gesetzesform zu gießen, also Unrecht in materielles Recht zu überführen. Dieser Gesetzentwurf ist fachlich so schlecht, dass man ihn umgangssprachlich in Thüringen als Murks bezeichnen könnte. (Beifall AfD) Jede Fraktion, der es um Sachpolitik geht, hätte ihn aufgrund der bisherigen Beratungen im Plenum und im Ausschuss zurückgezogen, zumal wir im Plenum immer weniger Zeit bekommen, uns mit wirklich wichtigen politischen Themensetzungen zu beschäftigen. Ich möchte die einzelnen Kritikpunkte nicht noch einmal konkret ansprechen, das habe ich in meiner Rede zur ersten Lesung schon getan. Wenn Sie den folgenden Rednern lauschen, werden sie sicherlich diese Kritikpunkte auch noch einmal thematisieren; Frau Behrendt hat es auch schon gemacht. Hauptkritikpunkt war der Bruch der Gewaltenteilung. Ich möchte auf die Genese des Gesetzentwurfs eingehen, der das Ende eines längeren Prozesses ist. Anfang der 2000er-Jahre wurde im EP 01 ein Haushaltstitel mit dem Titel „Unterstützungen bei außergewöhnlichen Notständen“ in einer Höhe von 12.800 Euro eingerichtet. Im Laufe der Jahre verstetigte sich dieses Verfahren und die Beträge wurden deutlich erhöht: das erste Mal 2015 auf 20.000 Euro, dann 2020 auf 55.000 Euro und ab 2021 auf 105.000 Euro. 2021 war dann die große Begründung, dass aufgrund der Coronapandemie noch große Notstände zu erwarten wären; das war der Grund. Es ging dann weiter, ab 2021 waren da immer 105.000 Euro drin. Dann 2023, nach dem tragischen Unfall auf der Bobbahn in Oberhof, wurde eine Petition zu dem Sachverhalt eingereicht, E-145/2023. Bei der Bearbeitung dieser Petition kam die Linke auf die Idee, die Mittel aus dem Härtefallfonds als Darlehen auszureichen. Damit hatte sie den Bogen überspannt. Dadurch wurde eine Vielzahl rechtlicher Probleme aufgeworfen und man bestellte ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags. Dieses wurde im Teil 1 am 26.04.2023 und im Teil 2 am 06.11.2024 mit den bekannten Ergebnissen erstellt. Mit dem Ergebnis war speziell die Linke nicht zufrieden und legte uns als Antwort diesen Gesetzentwurf vor. Aber ohne die dargestellten gravierenden Probleme des Gutachtens in ihrem Gesetzentwurf zu heilen, diskutieren wir nun ein zweites Mal über diesen Gesetzentwurf. Die massive Kritik der Fachleute bewog die Linke weder dazu, den Gesetzentwurf zu überarbeiten noch ihn zurückzuziehen – also alles andere als Sachpolitik, sondern Beratungsresistenz. Da wir als gute Demokraten fast jede parlamentarische Initiative an die Ausschüsse überweisen, taten wir dies auch mit diesem Gesetzentwurf, obwohl ich persönlich wenig Erfolgsaussichten für dieses Gesetz sah. In der Beratung des Gesetzentwurfs im Petitionsausschuss durfte ich im sechsten Jahr meiner Zugehörigkeit zu diesem eine Premiere erleben. Der Landtagsdirektor Jörg Hopfe nutzte sein Recht, an der Sitzung teilzunehmen, seine Hinweise und Anregungen darzulegen und im Tenor auch die Meinung des Landtagspräsidenten Dr. Thadäus König kenntlich zu machen. Auch dieser deutliche Hinweis wurde nicht als das verstanden, was er meiner Meinung nach war: die letzte Möglichkeit eines gesichtswahrenden Abbruchs dieses Vorhabens der Linken. Ideologie schlägt Fachkompetenz, würde ich zusammenfassen. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Merken Sie sich das!) Wenn ich den Linken eine positive Motivation unterstelle und annehme, es war die Absicht, Menschen helfen zu wollen, die durch das sehr dichte Netz der sozialen Absicherung in Thüringen fallen, trifft zumindest der viel zitierte Satz zu: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Dafür spricht zum einen die nur geringe Inanspruchnahme des Härtefallfonds. Ich habe jetzt hier die Sachen von 2023 und 2024, es sind immer 105.000 Euro drin gewesen. 2023 wurden 30.000 Euro dort genehmigt und ausgereicht. Das Größte waren 10.000 Euro für die Unterstützung der Opfer des Bob-Unfalls. Und 2024 wurden 11.797 Euro ausgereicht. Er wurde also auch nicht, sagen wir mal, rege nachgefragt oder rege genutzt. Zum anderen gibt es außerhalb des Parlaments eine gute, bürokratiearme, private Alternative zu diesem Härtefallfonds, zum Beispiel Projekte wie den Thüringer Hilfsfonds e. V. unterstützt von Antenne Thüringen. Der Staat muss nicht überall mitmischen, sollte sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Alles für Thüringen! (Beifall AfD)

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