Tilo Kummer
Frage des Abgeordneten Dr. Augsten (BSW)
Herzlichen Dank auch für die Frage. Wir hatten gerade – deshalb habe ich hier zufällig auch die aktuellen Zahlen – die gesamte Investitionssumme für 2026 in der Tagesordnung. Wir reden also aktuell von Antragstellungen an unser Haus für 2026 im Bereich von 111 Millionen Euro und wir werden über 50 Millionen Euro an Förderung dort ausreichen können. Das heißt, wir führen den Abwasserpakt fort und werden das in den Größenordnungen dann auch in Zukunft fortführen. Wir haben allerdings ein zentrales Problem. Das liegt einfach darin, dass die Baupreise massiv gestiegen sind. Wir haben auch das Problem, dass die Qualität von Planungsbüros abgenommen hat. Es ist auch schwierig, Baufirmen zu finden. All das kommt aktuell für die Kommunen dazu. Dazu kommt auch noch, dass der Gleichlauf im Straßenbau nicht immer funktioniert und dort Investitionen ziemlich langgestreckt werden. Vor diesem Hintergrund ist die Geschwindigkeit, die man sich ursprünglich mal zur Umsetzung der Ziele der Abwasserentsorgung vorgenommen hat, aus meiner Sicht nicht aufrechtzuerhalten. Deshalb haben wir uns mit der kommunalen Ebene verständigt, dass wir eine Priorisierung machen werden, die sich an der Frage der Auswirkungen des kommunalen Abwassers auf die Gewässerqualität orientieren wird. Also zuerst müssen die Maßnahmen gemacht werden, wo kommunales Abwasser noch dafür sorgt, dass wir die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllen, also den guten Zustand der Gewässer. Das ist nicht in jedem Fall der Fall. Die Europäische Kommission ist ursprünglich an diese ganze Frage anders rangegangen. Die hat gesagt: Okay, alle Kommunen über 2.000 Einwohner müssen an eine Kläranlage angeschlossen werden und darunter muss der gute Zustand in den Gewässern erreicht werden. Aber sie macht keine Vorgaben für die Abwasserbehandlung. Das Wasserhaushaltsrecht der Bundesrepublik ist einen anderen Weg gegangen. Das hat gesagt: Jeder hat sein Abwasser zu behandeln. Das ist eine unterschiedliche Herangehensweise. Das Wasserhaushaltsgesetz gibt aber keine Frist vor, das spricht von einer angemessenen Frist. Vor dem Hintergrund haben wir die Chance, dass wir sagen: Okay, wir priorisieren jetzt erst mal alles, was mit der Wasserrahmenrichtlinie zusammenhängt, und den Rest strecken wir zeitlich. Dementsprechend haben wir vor, dass wir die Frist, die im Wassergesetz für die Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzepte gegeben ist, wonach die Kommunen im Sommer nächsten Jahres schon wieder die neuen Abwasserbeseitigungskonzepte beschließen müssten, strecken werden. Denn das, was mit den letzten Abwasserbeseitigungskonzepten in den Zweckverbänden beschlossen wurde und was im ländlichen Raum zum Teil zu Anschlusskosten an die öffentliche Abwasserbehandlung pro Kopf von 15.000 Euro und mehr geführt hat, ist noch nicht umgesetzt. Es hilft also nicht weiter, für den Papierkorb zu planen, sondern wir müssen uns erst mal anschauen, wie realistisch Planungen sind, und uns dann, wie gesagt, auf das fokussieren, wozu wir durch EU-Recht verpflichtet sind und wo es unsere Gewässer auch dringend brauchen, dass wir investieren.
