Nadine Hoffmann
Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Herr Augsten, ob Sie sich auf meinen Redebeitrag freuen, weiß ich nicht, aber das werden Sie uns ja nachher bestimmt sagen. Mit dem Entwurf eines Mantelgesetzes namens „Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation“, der mehrere Gesetzesänderungen umfasst, legen die regierungstragenden Fraktionen eine aufschlussreiche Initiative vor. In dieser stehen Pläne, die durchaus Sinn ergeben und die wir so mittragen können, so etwa die Verstetigung der Mittel für ThüringenForst angesichts der Schadsituation, die finanziellen Ausgleiche, die Zuweisungen für den Nutzungsausfall am Possen, die Regelungen bei Forstschutzmaßnahmen sowie die Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Auch die geplante Erweiterung der hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt sehe ich unkritisch. Diese hoheitlichen Aufgaben von Aufforstung über forstliche Gutachten bis hin zu Waldpädagogik sind zweifelsohne vom Land ausreichend zu finanzieren. Bei der nunmehr als unbegrenzt angestrebten Kreditaufnahme möchte ich jedoch – ehrlich gesagt – gern die Stellungnahme des Thüringer Rechnungshofs haben. Zumindest haben wir ihn auf unsere Anzuhörendenliste für den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten gesetzt. Ähnliches gilt für die in § 11 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ geplante Änderung im Zusammenhang mit der Landeshaushaltsordnung. Wo wir als AfD aber ganz sicher nicht mitgehen, ist hier, ich zitiere aus dem Mantelgesetz: „Die Landesforstanstalt kann Geschäfte jeder Art tätigen, die unmittelbar oder mittelbar der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen; davon umfasst sind auch Geschäfte zur Erzeugung von erneuerbaren Energien.“ Dazu will ich wie vorhin in der Regierungsbefragung auf den Koalitionsvertrag der Brombeerfraktionen eingehen, eben jener Fraktionen, die nun diesen Gesetzentwurf vorlegen. Ich zitiere aus dem Regierungsvertrag: „Grundsätzlich gilt: Keine Windkraft im Wald. Ausnahmen sollen auf drängenden kommunalen Wunsch hin vor Ort möglich sein.“ Dieser drängende Wunsch besteht nun also seitens der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD, um die Windindustrie im Wald auszubauen, womit der Natur zweifelsohne ein großer Schaden zugefügt wird. Einer solchen Forderung werden wir ganz sicher nicht zustimmen, aber Sie von der Brombeere, insbesondere von der CDU, werden sich die nötigen Stimmen schon von den Linken organisieren, aus deren Feder so eine Forderung auch hätte stammen können.
(Beifall AfD)
Man muss an dieser Stelle konstatieren, dass die CDU-Fraktion mal wieder Wählertäuschung begangen hat und nun zugunsten ihrer kleineren Koalitionspartner, dem BSW und der 6-Prozent-SPD, umgekippt ist – zulasten der Thüringer Umwelt, zulasten des Grünen Herzens Deutschlands.
(Beifall AfD)
Ihre ganzen Bemerkungen – von der CDU, auch und vor allem die Ihres Ministerpräsidenten und Ihres Fraktionsvorsitzenden, die jetzt beide nicht da sind – zum angeblichen Schutz des Grünen Herzens Deutschlands, sind schlicht Heuchelei gewesen.
(Beifall AfD)
In der Begründung zum Gesetz steht, ich zitiere wieder: „Über die Regionalplanung und die kommunale Bauleitplanung kann sichergestellt werden, dass für die Erzeugung von Erneuerbaren Energien kein wertvoller Wald geopfert wird, sondern zum Beispiel Kalamitätsflächen identifiziert werden.“ Da frage ich mich dann wirklich, ob man bei der CDU von allen guten Geistern verlassen worden ist. Denn Pläne, Kalamitätsflächen der Windindustrie zu opfern, kamen in der letzten Legislatur von Linken und Grünen und nun von der CDU.
(Beifall AfD)
Ich war eigentlich ganz froh, als die Grünen aus dem Landtag geflogen sind, dass das Klima hier zumindest ein bisschen besser wird und dass solche Forderungen der Vergangenheit angehört haben.
(Beifall AfD)
Erstens ist eine Kalamitätsfläche eine Waldfläche, denn im Thüringer Waldgesetz steht, ich zitiere: „Zum Wald gehören auch: kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen […]“ Diese Änderung wurde erst 2022 in das Waldgesetz eingeführt, um den Wald vor der Windindustrie zu schützen. Nun reden die Regierungsfraktionen von „kein wertvoller Wald“. Damit geben Sie aber zu, dass ein Wald mit Windenergieanlagen kein Wald mehr ist, denn dann ist der Boden hinüber.
(Beifall AfD)
Ich sage Ihnen: Die Kalamitätsflächen sind Standorte für Bäume und damit Quelle für den zukünftigen Wald – vorausgesetzt natürlich, man baut keine Windindustrieanlagen auf diese Flächen, sondern lässt Wald Wald sein. Zweitens öffnen Sie mit dieser Formulierung dem Bau von Windindustrieanlagen auch in Privat- und Kommunalwald Tür und Tor. Und drittens konterkariert diese Forderung die vorherige Änderung des Waldgesetzes, die mit Stimmen der CDU, der FDP und der AfD zustande gekommen ist, um den Wald zu schützen. Sie haben die Rechnung dabei dann auch noch ohne die Parlamentsdokumentation gemacht und halten die Menschen im Land offenbar für vergesslich. Denn da gab es nicht nur das Thema „Windenergieanlagen im Wald“, es gab Anfang 2024 – das ist noch gar nicht so lange her – einen Gesetzentwurf der CDU über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“, Drucksache 7/9616, der mit viel medialem Tamtam eingebracht wurde und den Sie wie andere Initiativen auch dann kleinlaut im Ausschuss haben sterben lassen.
(Beifall AfD)
Ich zitiere aus diesem Entwurf: „Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen gehören nicht zu den Aufgaben [einer] Landesforstanstalt. Es ist nicht zulässig, in ihrem Eigentum stehende Waldflächen Dritten zur Errichtung oder zum Betrieb von Windenergieanlagen zu überlassen oder Dritten Rechte zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf den im Eigentum der Landesforstanstalt stehenden Waldflächen zu gewähren.“ – Das ist eineinhalb Jahre her. Worin liegt jetzt der Unterschied? Dass dieser Entwurf gegen Windindustrie auf Flächen der Landesforstanstalt, den ich eben zitiert habe, von einer CDU vor der Landtagswahl auf Stimmenfang eingereicht wurde und der nun hier vorliegende Entwurf für die Windindustrie auf Flächen der Landesforstanstalt von einer CDU nach der Landtagswahl stammt.
(Beifall AfD)
Einer CDU, die mit irgendwie noch linken, sehr linken Fraktionen koaliert und sich die nötigen Stimmen von extrem links besorgt.
(Beifall AfD)
Wenn Sie der Landesforstanstalt mehr Mittel zukommen lassen wollen, dann stellen Sie im Haushalt mehr Mittel ein. Sorgen Sie dafür, dass Investitionen aus den Rücklagen erfolgen können, oder stimmen Sie unseren Anträgen nach mehr Mitteln für die Landesforstanstalt und insgesamt für die Wiederbewaldung einfach mal zu und lehnen Sie sie nicht wie die vergangenen Jahre immer nur ab, weil sie von der AfD kommen – ein Spiel, das ohnehin würdelos ist.
(Beifall AfD)
Einzig die AfD ist der im Parlament verbliebene und vertretende Anwalt des Waldes.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
können Sie den sieben Zwergen erzählen!) Als solcher werden wir im Ausschuss daran arbeiten, dass dieser Gesetzentwurf die sinnvollen Pläne beibehält und die für Thüringen schädlichen Forderungen aus dem Mantelgesetz herausgestrichen werden. Dort werden auch einige Fragen zu klären sein, etwa mit welchen Einnahmen man rechnet und welche Rolle hier wohl Verpachtung spielen soll – natürlich neben der Frage, welche negativen Auswirkungen das Ansinnen auf die Umwelt hat und welche Kritik hier erfolgt. Denn wenn 3.500 Tonnen Fundament in den Boden gerammt werden und die Fläche versiegeln, wenn der Betrieb der Rotoren negative Folgen für den Uhu, den Schwarzstorch oder den Luchs haben wird,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Uhu,
uhu!)
(Heiterkeit Die Linke)
wenn der Wald nicht mehr Wald, sondern Industriegebiet ist, dann wird dies massive Auswirkungen auf die Natur, auf das Grüne Herz Deutschlands, auf das Landschaftsbild und die Menschen haben.
(Beifall AfD)
Wer das leugnet, ist ein Ideologe. Und wer sich darüber lustig macht, dass ich diese Tierarten aufgezählt habe, wie gerade hier von den linken Bänken, der ist erst recht ein Ideologe.
(Beifall AfD)
Wir werden ganz sicher nicht die einzigen sein, die den weiteren Verlauf des Gesetzentwurfs genau beobachten – ich weiß, davor haben Sie von der CDU immer Angst. Denn im Land gibt es immer mehr Bürgerinitiativen, die den Volksvertretern ganz genau auf die Finger schauen – im Sinne der Umwelt und der Demokratie. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
