Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 11. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Zu Beginn der Sitzung möchte ich Frau Abgeordneter Katja Wolf, Ministerin für Finanzen, recht herzlich zum Geburtstag gratulieren, Gottes Segen, alles Gute für das neue Lebensjahr.
(Beifall im Hause)
Schön, dass Sie heute den Tag mit uns verbringen!
(Zuruf Abg. Wolf, BSW: Nichts Schöneres
könnte ich mir wünschen!) Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Hoffmann und Herr Abgeordneter Thomas betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Ramelow, Frau Abgeordnete Schweinsburg, Frau Abgeordnete Wirsing, Frau Ministerin BoosJohn und Herr Ministerpräsident Voigt zeitweise. Ich möchte noch einige Hinweise zur Tagesordnung geben: Elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurden zu Tagesordnungspunkt 3 ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 8/618, zu Tagesordnungspunkt 5 a ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/621 sowie zu den Tagesordnungspunkten 5 a und b die Kenntnisnahme 8/39 und zu Tagesordnungspunkt 14 ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/619 sowie ein weiterer Änderungsantrag derselben Fraktionen in der Drucksache 8/620. Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurde Übereinkunft erzielt, den Tagesordnungspunkt 3 in der heutigen Plenarsitzung als vorletzten Punkt vor den Tagesordnungspunkten 5 a und 5 b zur zweiten Beratung aufzurufen. Die beiden Punkte 5 a und b sollen als letzte Punkte aufgerufen werden. Ich erinnere auch daran, dass der Tagesordnungspunkt 18 heute vor der Mittagspause aufgerufen werden soll. Nach der Mittagspause wird die Fragestunde fortgesetzt. Es sind nicht mehr ganz so viele Mündliche Anfragen vorhanden, sodass wahrscheinlich die Stunde nicht voll ausgereizt werden wird. Von daher, vielleicht können Sie das auch in Ihrer Planung, was die Mittagsgestaltung angeht, für den einen oder anderen berücksichtigen. Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Frau Abgeordnete Jary.
Vielen Dank, Herr Präsident. Wir haben gestern den Tagesordnungspunkt 30, die Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung, gehabt und gestern gesagt, wir avisieren keine Wahlwiederholung nach gestrigem Stand. Für heute würden wir das beantragen wollen und auch zum Beginn der heutigen Sitzung abarbeiten wollen.
Vielen Dank, Frau Jary. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann lasse ich darüber abstimmen, dass der Tagesordnungspunkt 30 – Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen –, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, als Wiederholungswahl heute als erster Tagesordnungspunkt aufgerufen wird. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Nicht der Fall. Damit starten wir heute mit Tagesordnungspunkt 30 und ich sehe keinen weiteren Widerspruch zur Tagesordnung, die ich hiermit feststelle. Ich rufe nun auf Tagesordnungspunkt 30 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 8/564 - Neufassung Im Ergebnis des gestrigen Wahlverfahrens – Frau Jary hat es schon angesprochen – wurde ein Sitz nicht besetzt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Die Fraktion der CDU schlägt erneut Frau Abgeordnete Marion Rosin vor. Über den Wahlvorschlag wird – wie gestern auch – offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben eine Stimme und können mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Ich bitte Sie, Ihr Abstimmungsverhalten so zu signalisieren, dass es von hier vorn gut erkennbar ist, und eröffne hiermit den Wahlgang. Wer zustimmt, dass Frau Abgeordnete Marion Rosin – Wahlvorschlag der CDU – Mitglied des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Gibt es Enthaltungen? Gibt es Neinstimmen? Das ist nicht der Fall. Damit ist Frau Rosin einstimmig in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung gewählt.
(Beifall CDU, BSW)
Es ist schön, dass wir im Hohen Haus auch einmal so viel Einigkeit nach außen signalisieren. Deswegen: Herzlichen Glückwunsch, Frau Rosin. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 30 und rufe auf Tagesordnungspunkt 12 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/328 Ist Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Schubert.
Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Hohen Haus und an den Bildschirmen! „Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern“ ist das Thema unseres Antrags. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Zukunftsperspektiven der Arbeits- und Lebensbedingungen am Wirtschaftsstandort Thüringen. Wie dringend diese Fragen sind, ist gestern Abend noch mal beim parlamentarischen Abend des Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerks unterstrichen worden. Es ist bedauerlich, dass wir diesen Antrag nicht schon im Januar-Plenum aufrufen konnten. Aber es hat auch sein Gutes, weil wir ja seit dieser Woche mit Blick auf die Entwicklung auf Bundesebene – denke ich – in einem völlig neuen Kontext agieren. Das können wir hier in Thüringen auch nicht sozusagen im luftleeren Raum administrieren. Umso wichtiger es, diesen Antrag heute hier im Plenum zu diskutieren. Ich möchte gleich zu Beginn sagen, dass ich nicht umhinkomme, den Kollegen der CDU zu gratulieren, und zwar nicht zum Wahlsieg am 23.02., sondern zu dem Erkenntnisgewinn Ihres Bundesvorsitzenden in der Woche danach, dass wir in Deutschland nämlich Investitionen so dringend benötigen, dass sie jetzt auch kreditfinanziert werden müssen. Ich sage mal: Herzlich willkommen im Klub. Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass Ministerpräsident Voigt das jetzt als Chance für ein Modernisierungsjahrzehnt lobt. Wie sich das mit dem bisherigen Dogmatismus in Bezug auf eine schwarze Null glaubwürdig erklären lässt, bleibt Ihr Problem. Und ob es verfassungskonform ist, Zukunftsentscheidungen mit abgewählten Mehrheiten zu beschließen, wird Die Linke in Karlsruhe überprüfen lassen. Die Linke hat im Unterschied zur Union schon vor der Bundestagswahl in Thüringen immer die Notwendigkeit kreditfinanzierter Investitionen in die Zukunft unseres Landes, in die Modernisierung der Infrastruktur – Stichwort „Verkehrswende“ – oder auch in die Dekarbonisierung unserer Wirtschaft – Stichwort „Klimaschutz“ – gesehen. Wir standen und stehen damit auch nicht allein. Führende Wirtschaftsforschungsinstitute im Land inklusive der Bundesbank fordern schon längst mindestens eine Reform der Schuldenbremse. Wir als Linke haben sie schon immer als überflüssig kritisiert. Warum braucht es allerdings jetzt unseren Antrag? Schauen wir auf die Realitäten: Unser Land steht industriepolitisch und damit wirtschaftspolitisch an einem Scheideweg. Das dritte Rezessionsjahr hat nach Einschätzung des Bundesverbands der Deutschen Industrie begonnen und Gewerkschaften, die Wirtschaftsverbände sowie anerkannte Wirtschaftsforscher laufen seit Monaten, ja, seit Jahren Sturm gegen verpasste bzw. inkonsequente Weichenstellungen, die unsere Zukunft, unsere Arbeitsplätze und Existenzen und damit auch Steuereinnahmen und Entwicklungsperspektiven auch unseres Bundeslandes in wachsendem Maße gefährden. So forderte jüngst erst die Thüringer Bauwirtschaft mehr öffentliche Investitionen. Der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph, hat vorige Woche ebenfalls gefordert: Wir brauchen „Investitionen in […] Dekarbonisierung und öffentliche Infrastruktur“ und endlich die „Reform der Schuldenbremse.“
(Beifall Die Linke)
In unserem Antrag geht es genau um diese Fragen, um die Zukunftsgestaltung des Freistaats. Wir haben dafür konkrete Maßnahmen formuliert und auch von substanziellen Summen gesprochen, die dafür auch in Thüringen zur Verfügung gestellt werden müssen. Durch die Verschiebung unseres Antrags jetzt auf das März-Plenum passt es besonders gut in die nun völlig neue Debatte, die von der Koalition in Gründung auf Bundesebene eröffnet wurde, auch die Schuldenbremse für die Bundesländer endlich zumindest zu lockern. Ich möchte hier nur erinnern: Dekarbonisierung, der Strukturwandel hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft, ist kein nice-to-have, sondern eine Grundvoraussetzung zur Sicherung unserer Existenzgrundlagen sowohl im weiteren Sinne für die Menschheit als auch im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Kommt es zu keinem Kurswechsel mit einer aktiven Industriepolitik im Sinne einer sozial-ökologischen Transformation inklusive einer Beteiligungsstrategie, die sich an Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft ausrichtet, werden die Risiken aktiviert: Deindustrialisierung, Verfehlen der Klimaschutzziele mit allen Konsequenzen auf unsere Umwelt und den Haushalt. Der andere Weg führt zu den Chancen dieses Strukturwandels. Bezifferbar ist er in Thüringen nach einer Analyse, die das damalige Wirtschaftsministerium im Jahr 2023 in Auftrag gegeben hat, mit 23,5 Milliarden zusätzlichem Wirtschaftswachstum, und zwar bis 2035. Aber genau hier muss das Land mit seinen Möglichkeiten jetzt mutig vorangehen. Deshalb freuen wir uns heute hier auf die Debatte im Plenum und anschließend im Wirtschaftsausschuss, wo dieser Themenkomplex unbedingt diskutiert werden sollte, um auch zu den Vorstellungen der Regierungskoalition ausweislich der Ansagen im Koalitionsvertrag in die Diskussion kommen zu können. Ich bedanke mich für die Diskussion schon vorab und hoffe, dass wir diese auch substanziell zu Ergebnissen führen, und zwar in kürzester Frist. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern
Vielen Dank, Herr Schubert. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Liebscher für die Fraktion der SPD auf.
Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen! Die Transformation der Wirtschaft, wie sie im vorliegenden Antrag der Linksfraktion angesprochen wird, ist zweifellos eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Sie betrifft uns alle, als Unternehmen, die Beschäftigten und natürlich auch die Politik, und sie verlangt entschlossenes Handeln, um Thüringen weiter zukunftsfähig zu machen. Die wirtschaftliche Lage ist angespannt, das ist unübersehbar. Noch immer spüren wir die Folgen der Coronapandemie, die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs und die Energiekrise sowie den grassierenden Mangel an Fachkräften. Nun kommt obendrauf auch noch der Zollkonflikt im Handel mit den USA. Gleichzeitig erleben wir tiefgreifende strukturelle Veränderungen durch die Dekarbonisierung, die Digitalisierung und den demografischen Wandel. Diese Faktoren setzen vor allem unsere mittelständischen Unternehmen unter Druck. Wie die jüngste Branchenumfrage des Verbands der Wirtschaft Thüringens zeigt, sind 70 Prozent der Unternehmen von Umsatzeinbußen betroffen und 61 Prozent melden bereits Beschäftigungsrückgänge. Solche Zahlen sprechen eine klare Sprache: Wir stehen vor einer enormen Aufgabe. Doch die Herausforderung der Transformation birgt auch Chancen für Wachstum, für Innovation und für neue zukunftsfähige Arbeitsplätze. Es ist unsere Aufgabe, diese Chancen zu nutzen und gleichzeitig diejenigen zu unterstützen, die vom Wandel besonders betroffen sind. Als SPD-Fraktion setzen wir uns dafür ein, die Transformation aktiv zu gestalten, sozial gerecht, ökologisch nachhaltig und wirtschaftlich sinnvoll. Ein zentraler Baustein dafür ist der Transformations-, Technologie- und Innovationsfonds, den wir im Koalitionsvertrag verankert haben und den wir auf den Weg bringen wollen. Dieser Fonds bietet den Unternehmen die Möglichkeit, in klimafreundliche Technologien, neue Produktionsmethoden und innovative Geschäftsmodelle zu investieren. Damit schaffen wir nicht nur Planungssicherheit, sondern auch konkrete Wachstumsimpulse. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht uns dabei nicht nur um abstrakte Investitionen. Es geht darum, die Unternehmen und die Beschäftigten direkt zu unterstützen. Der Fonds kann beispielsweise dabei helfen, emissionsarme Produktionsmethoden einzuführen, die Digitalisierung voranzutreiben oder Forschungsergebnisse schneller in die Praxis umzusetzen. Kurz gesagt: Wir geben den Unternehmen die Mittel an die Hand, die sie für eine erfolgreiche Transformation brauchen. Die Dekarbonisierung bietet Thüringen enorme Wachstumspotenziale, insbesondere in den Bereichen Optik und Sensorik, die Schlüsseltechnologien für viele grüne Märkte darstellen. Thüringen verfügt über eine starke industrielle Basis, die sich durch Spezialisierungen wie Maschinenbau, Fahrzeugbau und erneuerbare Energien auszeichnet – Bereiche, die von der Transformation besonders profitieren können. Durch gezielte Investitionen in Innovationen und die Nutzung grüner Technologien können bis zum Jahr 2035 zusätzlich rund 20 bis 25 Milliarden Euro an Wertschöpfung generiert werden, vorausgesetzt es gelingt, die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien sicherzustellen. Wichtige Impulse zur Transformation kommen aus der Wissenschaft. Das ganz neue Forschungsforum Mobilitätsökonomik, eine Initiative der TU Ilmenau und der TU Cottbus-Senftenberg, untersucht die wirtschaftlichen Auswirkungen der Verkehrswende mit dem Fokus Ostdeutschland. Dieses interdisziplinäre Projekt wird nicht nur fundierte Analysen liefern, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen, wie wir nachhaltige Mobilitätsstrategien umsetzen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit unserer Automobilindustrie gewährleisten können. Für uns als Abgeordnete ist es unabdingbar, solche wissenschaftlichen Erkenntnisse aktiv in unsere Entscheidungsprozesse einzubinden, um Thüringens Transformation auf eine belastbare Grundlage zu stellen. Wir wissen aber auch, dass jede Transformation soziale Verwerfungen mit sich bringen kann. Deshalb setzen wir als SPD auf eine enge Einbindung der Beschäftigten. Die Transformationsund Technologieberatungsstelle, die auf unsere Initiative hin eingerichtet wurde, ist ein hervorragendes Beispiel dafür. Sie unterstützt Betriebs- und Personalräte dabei, Transformationsprozesse aktiv zu begleiten und qualifizierungsorientierte Maßnahmen in den Unternehmen umzusetzen. Die Qualifikation der Mitarbeitenden ist einer der Schlüssel, um die vor uns liegenden Aufgaben auch zu meistern. Darüber hinaus halten wir an einer Tarifbindung und an fairen Arbeitsbedingungen fest. Der Wandel darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Es ist unsere Pflicht, gute Arbeitsplätze zu sichern und neue Perspektiven zu schaffen, auch durch Umschulungen und Weiterbildungsangebote. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Linksfraktion enthält einige interessante Ansätze, aber wir müssen darauf achten, dass die Maßnahmen realistisch und finanziell tragbar bleiben. Es genügt nicht, nur Forderungen aufzustellen, wir müssen auch Prioritäten setzen. Staatliche Mittel sind aus unserer Sicht ein wichtiger Motor, um private Investitionen anzuschieben. Wichtig dabei sind die Leitlinien, die Rahmenbedingungen und eine klar definierte Zielstellung. Zusätzliche Beteiligungen der öffentlichen Hand über die bereits bestehenden Kooperationen hinaus betrachten wir allerdings deutlich kritischer. Wir verfügen über effektive Instrumente mit der Landesentwicklungsgesellschaft und der bm-t beteiligungsmanagement thüringen GmbH. Als Beteiligungsgesellschaft des Freistaats beteiligt sich Letztere schon jetzt an über 50 innovativen und wachstumsorientierten Unternehmen mit großem Zukunftspotenzial aus den Bereichen Automotive, grüne Technologien, IT, Biowissenschaften, Maschinenbau, Elektrotechnik sowie der Metallindustrie. Lassen Sie uns also den Blick auf die Chancen richten. Thüringen hat nach wie vor großes Potenzial, ein Vorreiter der Transformation zu werden. Mit unserem starken Mittelstand, unserer Innovationskraft und engagierten Beschäftigten können wir neue Märkte erschließen und unsere Wirtschaft auf eine klimafreundliche Basis stellen. Die Weiterführung des Branchendialogs Automobilindustrie durch die neue Landesregierung ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir Politik und Wirtschaft weiter eng verzahnen können, um den Wandel gemeinsam zu gestalten. Solche Dialoge sind wichtig, um die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen und konkrete Lösungen zu finden. Ich komme zum Schluss. Wir müssen die Handlungsmöglichkeiten und Maßnahmen priorisieren – das haben wir schon gesagt. Wir als SPD haben dabei stets ein festes Ziel vor Augen, Thüringen zu einem sozialen, nachhaltigen und innovativen Wirtschaftsstandort der Zukunft zu machen. Wir schlagen vor, den Antrag im Wirtschaftsausschuss weiter zu diskutieren. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Liebscher. Als Nächstem erteile ich für die Fraktion der AfD Herrn Abgeordneten Prophet das Wort.
Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer hier auf den Tribünen und draußen an den Geräten! Meine lieben Kollegen von der Linkspartei, für diesen Antrag, den Sie hier eingereicht haben, haben Sie meinen vollen Respekt. Sie zeigen hiermit ganz deutlich, dass Sie die Vertreter des Plansozialismus sind, und
(Beifall AfD)
das muss man Ihnen lassen. Ich bin aufgrund meines Alters zurückversetzt – vor 40 Jahren waren Ihre Wirtschaftsökonomen bei der Erkenntnis angelangt: überholen statt einzuholen.
(Heiterkeit AfD)
Der deutsche Sonderweg findet bei Ihnen nun eine besondere Ausformung und die bedingt unter anderem die Diskussion über eine Schuldenbremse. Ich möchte Ihnen auf den Rängen sagen: Die Schuldenbremse wollen wir von der Alternative für Deutschland verhindern. Das machen wir deshalb, damit Sie ein Leben führen können, damit wir Ihnen nicht zu den heute schon bestehenden 1 Billion Euro Schulden weitere Milliarden aufhalsen, damit Sie hier ein geträumtes Wolkenkuckucksheim zu bezahlen haben.
(Beifall AfD)
Der Kern Ihres Antrags zur Dekarbonisierung setzt wieder einmal auf das, was Sie können: mehr staatliche Eingriffe, mehr staatliche Planwirtschaft, mehr Wirtschaftspolitik von oben nach unten. Die Dekarbonisierung um jeden Preis ist keine Forderung der Unternehmerverbände oder des Thüringer Mittelstandes, wird weder von der IHK noch von der Handwerkskammer unterstützt. Dass unsere Wirtschaft auch infolge Ihrer 10-jährigen ideologischmotivierten Wirtschaftspolitik momentan das dritte Jahr in Stagnation verharrt, dass wir Rezession haben, dass wir uns in einer permanenten Inflation bewegen, dass wir Wohlstandsverluste festzustellen haben und es mit einer zunehmenden Arbeitslosigkeit zu tun bekommen, hat letztendlich die Ursache in Ihrer Politik. Die Lösung, die Sie anbieten, ist einfach mehr von demselben Gift, mehr Regulierung, mehr Eingriffe, mehr Bürokratie.
(Beifall AfD)
Lassen Sie mich klarstellen: Das wird so nicht funktionieren. Immer mehr Bürger sehen die Auswirkungen Ihrer Politik in ihrem eigenen Portemonnaie. Auch mit diesem Blick in das eigene Portemonnaie haben die Wählerinnen und Wähler Sie im September zu Recht abgewählt.
(Beifall AfD)
Lassen Sie mich kurz auf einige Kernpunkte eingehen, damit der aus meiner Sicht falsche Weg beschrieben werden kann. Zu Punkt I.2 – Digitalisierung demografischer Wandel und Dekarbonisierung: Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass wir diese drei riesigen epochalen Herausforderungen gleichzeitig bewältigen können, wo wir doch heute schon bei einem völlig überlasteten Wirtschaftsund Energiesystem an die Grenzen des Machbaren gekommen sind. Es grenzt ja wohl an Größenwahn oder Ausblendung der Realität oder beides, in der aktuellen Wirtschaftskrise die Dekarbonisierung noch on top der Ziele obendrauf zu setzen, heute, wo der Überlebenskampf der mittelständischen Unternehmen die Realität geworden ist. In Ihrem Ansinnen, unserer Wirtschaft gleichzeitig sowohl die energetische Grundlage in Form von Öl, Gas, Kohle und Kernkraft zu rauben und zeitgleich die demografische Herausforderung des Generationenwandels durch eine unkontrollierte Masseneinwanderung kompensieren zu wollen, ist bereits heute eine Überforderung. Die aktuelle Situation, die wir im Land festzustellen haben, unterstreicht dies mit deutlicher Realität.
(Beifall AfD)
In Punkt I.3 sind Sie unterwegs bei einer „glaubwürdigen Transformationsstrategie“. Ich würde es ja eher Deformationsstrategie nennen. Diese ist bereits gescheitert, denn die Energiewende hat uns hohe Preise und eine unsichere Energieversorgung beschert. Die Energiekosten für Unternehmen und Haushalte sind gestiegen, die Gefahr von Produktionsausfällen und die Gefahr von Arbeitsplatzverlusten sind real geworden. Zudem ist in jeder öffentlichen Publikation zu lesen, dass Unternehmen in Scharen unser Land verlassen oder in die Insolvenz gehen. Dabei wird doch der von Ihnen angestrebte Umbau hin zu Elektromobilität, zu Wärmepumpen, zur Digitalisierung den Strombedarf um ein Vielfaches erhöhen. Dabei wissen wir nicht einmal, wie wir den dazu notwendigen Netzausbau finanzieren können – das wissen weder Sie noch wir. Die Schuldenproblematik, die in Berlin angesprochen wird, verschiebt das Problem nur in die Zukunft.
(Beifall AfD)
Die Frage, wie wir heute entstehende Engpässe in der Stromversorgung ohne existierende Speichermöglichkeiten überhaupt überwinden können, ist völlig unbeantwortet. Unerwähnt bleiben dabei auch die verschwendeten Milliarden im Gegenzug zu den von Herrn Schubert erwähnten 20 Milliarden Analysewachstum in einer Zukunft XY – die Milliarden, die Sie bereits vernichtet haben. Es geht doch darum, dass wir bei Ihrem Regierungsantritt bereits eine grundlastfähige und preiswerte Energieversorgung hatten. Wir hatten eine wettbewerbsfähige Industrie und wir hatten auskömmliche Lebenshaltungskosten. Das haben Sie zunächst einmal zerstört, um mit weiteren 20 Milliarden noch mehr gutes Geld schlechtem Geld hinterherzuwerfen.
(Beifall AfD)
Und die auch bei uns beheimatete Automobilindustrie steckt in der Krise. Mit Ihrer regierenden Fehleinschätzung wurde vom Marktführer sauberer Verbrennungstechnologien ein Umbau zum Nischenanbieter der Elektromobilität vollzogen. Und dabei deformieren Sie ganz nebenbei eines der besten Zuliefercluster für Automobilindustrie in der Bundesrepublik, und die ist hier bei uns im Freistaat eine starke wirtschaftliche Säule. Statt Lösungen anzubieten, setzen Sie auch hier auf mehr von Ihrer Politik. Wir haben als AfD klare Vorstellungen, wie wir die Automobilindustrie hier im Standort halten wollen und wie wir diese unterstützen wollen. Der nächste Punkt, den Sie ansprechen, sind Nachhaltigkeitsfonds. Ich kann Ihnen dabei nur erklären, es gibt zwei Formen von Investitionen: Erweiterungsinvestitionen, die uns in die Lage versetzen, Produktionskapazitäten zu erhöhen, Ausbringmengen zu stärken und damit ein Wirtschaftswachstum und einen einhergehenden Wohlstandsaufbau zu gewährleisten. Und dann gibt es Ersatzinvestitionen. Das sind die, die wir benötigen, um bestehende Anlagen und Kapazitäten lediglich auf dem Level zu halten, wie wir sie bis dato haben. Und die werden auch in Zukunft durch ihre Ersatzfunktion kein Wachstum generieren. In Ihrer grünen, woken Investitionsbereitschaft, diesen reinen Ersatzinvestitionen, müssen wir dabei, wie gesagt, erwähnen, dass Sie keine veralteten, maroden Anlagen austauschen, sondern Sie fordern den Rückbau und die Wohlstandsvernichtung, den Rückbau funktionierender Technologien, deren Abbau, wie konventionelle Kraftwerke, Verbrennungsmotorenverbot, Verbot von Gas-, Öl-, Holzheizung etc. Das alles bringt kein Wachstum. Sie zerstören funktionale Strukturen, um Luftschlösser zu bauen.
(Beifall AfD)
Zum Punkt Transformationsfonds, Dekarbonisierung und Innovation: Hier wollen Sie als Staat noch tiefer in die Wirtschaft eingreifen und sich mittels wirtschaftsfremder Kriterien an Unternehmen auf Kosten und auf Risiko der Steuerzahler beteiligen, und das nicht, um Wachstum zu generieren, sondern um eine Emissionsreduktion zu fördern. Das alles ist nicht nur einseitig ideologisch motiviert, das ist auch völlig unpraktikabel und noch viel schlimmer als die Politik, die Sie damals in der Sowjetunion betrieben haben. Denn in der Sowjetunion war Wirtschaftswachstum wenigstens noch das Ziel zum Wohlstandsaufbau – bei Ihnen geht es nur noch darum, das Wetter zu retten.
(Beifall AfD)
Dann fordern Sie Kooperationsvereinbarungen. Ich kann Ihnen sagen, wenn die Wirtschaft und die Institute Interesse haben, miteinander in Kontakt zu kommen, weil sie Notwendigkeiten dazu sehen, dann machen die das ganz selbstständig. So sind wir schon lange mit dem Fraunhofer-Institut in Kontakt. Da brauche ich keine staatlich subventionierten Stuhlkreise für Butterbrotgespräche.
(Beifall AfD)
Ihre Technologieberatungsstelle ist dann on top das Paradebeispiel für Unsinn. Sie wollen uns doch nicht ernsthaft vorschlagen, dass Sie die mittelständische Wirtschaft, die eigentlich der Träger von Innovation und Technologie ist, beraten können. Die schaffen eigentlich die entsprechenden Lösungen, die uns stark machen für die Forderungen und Aufgaben, für die jungen Leute sichere Arbeitsplätze zu schaffen und nach vorne zu gucken. Was wir brauchen heute und jetzt – und das können wir ganz schnell machen –: raus aus der Planwirtschaft und dem staatlichen Dirigismus, CO -Be2 steuerung sofort stoppen oder aussetzen, weitere Belastungen in der Deregulierung abschaffen, Steuersenkungen, um den Mittelstand zu stärken, Bürokratieabbau, ich hatte es hier schon gesagt, weniger Staat, weniger Regeln, weniger Gesetze, mehr Freiheit für unsere Wirtschaft. Wir brauchen das Ende der Verbotspolitik und die Aufgabe des Staates muss es sein, sich auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren: Daseinsvorsorge, Sicherheit, Bildung und nicht ideologische Markteingriffe.
(Beifall AfD)
Der Weg in die Zukunft führt nicht über Planwirtschaft, nicht über Bürokratie, sondern über eine starke soziale Marktwirtschaft. Es führt zu Unternehmen, die sicher sind in ihren Planungen für die Zukunft, und nicht dem Hin und Her, einer ideologiegetriebenen Richtungsverwirrung zu folgen. Wir werden diesen Antrag als solches – weil Unsinn – ablehnen und bleiben bei unserer festen Meinung: Freiheit statt Sozialismus.
(Beifall AfD)
Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Prophet. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Herzog für die Fraktion des BSW auf.
Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern
Herr Präsident, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Ja, auch ich bedanke mich für den Antrag im Namen der BSW-Fraktion, weil er schon in seinem Titel viel Richtiges enthält, und natürlich haben wir auch bei den bisherigen Ausführungen das eine oder andere gehört, was man nur mit Kopfschütteln beantworten kann oder auch möglicherweise mit Zustimmung. Natürlich, wir stehen vor einer – das hat Herr Liebscher gesagt – der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit. Dazu gehört es – und das ist für unser Überleben auch wichtig –, dass wir unsere Umwelt schützen. Und die Reduktion der CO 2 Emissionen und die damit verbundene Dekarbonisierung unserer Wirtschaft sind notwendig für das Überleben. Das ist so.
(Beifall BSW)
Aber das ist sicherlich nicht nur eine Frage des Klimaschutzes, sondern auch eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft und der sozialen Gerechtigkeit. Denn eine nachhaltige Zukunft kann nur gelingen, wenn sie wissenschaftlich fundiert, wirtschaftlich tragfähig und sozial gerecht gestaltet wird.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Und vom
BSW geprüft ist!) Oder so. Die gewollte Transformation von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien ist unausweichlich. Das haben wir gestern Abend bei dem parlamentarischen Abend sehr eindrücklich auch erklärt und gesagt bekommen. Aber es darf eben nicht dazu führen, dass Thüringer Unternehmen und unsere Wirtschaft in Thüringen durch dann zu hohe Energiepreise – und da gebe ich Ihnen recht – an Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Aber ein gesetzlicher Rahmen oder ein intelligenter gesetzlicher Rahmen bietet die Möglichkeit, diese Entwicklung klug und mit Bedacht auszugestalten. Und das ist ganz sicher kein Plansozialismus und das ist auch ganz sicher kein staatlicher Dirigismus. Nein! Wir müssen sicherstellen, dass private Unternehmen als auch Unternehmen der öffentlichen Hand die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten, um diesen Wandel zu bewältigen.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Wie wollen
Sie das machen?) Da fordern Sie in Ihrem Antrag auch völlig zu Recht Investitionen und Beteiligung. Herr Liebscher hat es gesagt, die bm-t beteiligungsmanagement thüringen GmbH ist dazu schon ein gutes Werkzeug. Aber wir dürfen eben auch keine Entscheidungen treffen, die kommenden Generationen eine unzumutbare wirtschaftliche Last aufbürden. Und Thüringen als Wirtschaftsstandort darf nicht ins Hintertreffen geraten. Überstürztes und übereifriges Handeln birgt das Risiko des Arbeitsplatzverlusts, der Abwanderung von Fachkräften und einer sich zuspitzenden strukturellen Schwäche. Gerade für unser Bundesland ist es essenziell, dass wir diesen Prozess so gestalten, dass er nicht nur den Klimazielen, sondern auch unserer regionalen Wirtschaft und den Thüringer Menschen zugutekommt.
(Beifall BSW)
Technologieoffenheit bedeutet nicht, sich von Klimazielen abzuwenden. Im Gegenteil, sie ermöglicht es uns, innovative Wege zu beschreiten und eben genau den Wirtschaftsstandort Thüringen zu stärken. Dabei können Brückentechnologien wie Erdgas dazu beitragen, den Übergang hin zu einer klimafreundlichen Energieversorgung zu sichern. Aber auch aktuell muss man dem Energieträger Holz in Thüringen eine wichtige Rolle zuteilwerden lassen. Es gilt, nachhaltige Nutzungskonzepte zu etablieren, die ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte miteinander in Einklang zu bringen. In Ihrem Antrag, liebe Linke, ergehen Sie sich – und völlig zu Recht – in der wichtigen wirtschaftlichen Stütze Thüringens, der Automobil- und Automobilzulieferindustrie. Das ist unbedingt noch zu ergänzen. Es ist wichtig, wir müssen auch das Thüringer Handwerk und auch besonders die Thüringer Landwirtschaft berücksichtigen. Das sind tragende Säulen unserer Wirtschaft und zentrale Akteure besonders im Klimaschutz. Wir müssen Anreize schaffen, um den Landwirten zum Beispiel eine nachhaltige und zugleich wirtschaftlich tragfähige Bewirtschaftung ihrer Flächen zu ermöglichen. Dabei sind moderne Technologien, ressourcenschonende Produktionsmethoden und eben auch gezielte Förderungen der Schlüssel zu einer erfolgreichen Transformation. Herr Liebscher hat es auch gesagt, im Regierungsvertrag – auf den Seiten 10 und 34 zum Nachschauen – gibt es da ganz klare Aussagen hinsichtlich der Einrichtung eines Transformations-, Technologie- und Innovationsfonds. Es geht immer um Glaubwürdigkeit, um Transparenz. Die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende hängt entscheidend davon ab, wie wir sie kommunizieren und umsetzen. Eine rationale, sozial gerechte und wirtschaftlich sinnvolle Herangehensweise ist der Weg, den wir gemeinsam gehen müssen. Lassen Sie uns die Herausforderungen der Dekarbonisierung als Chance begreifen, als Chance für eine nachhaltige, wirtschaftliche, starke und zukunftssichere Entwicklung Thüringens. Lassen Sie uns Ihren Antrag an den Wirtschaftsausschuss überweisen und dort sinnvoll beraten. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Herzog. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Waßmann für die Fraktion der CDU auf.
Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute zu beratende Antrag der Fraktion Die Linke greift zweifellos wichtige Fragen auf. Die wirtschaftlichen Herausforderungen in Thüringen sind real. Hohe Energiepreise, ein zunehmender Fachkräftemangel und die notwendige Transformation hin zu Klimaneutralität, aber auch zur Digitalisierung sind zentrale Aufgaben, mit denen sich Politik und Wirtschaft auseinandersetzen müssen. Wir als CDU-Fraktion sind immer bereit, über Lösungen zu sprechen und haben in unserem Koalitionsvertrag auch schon viele benannt. Doch bei allem inhaltlichen Konsens über die Herausforderungen müssen wir auch deutlich sagen: Der Weg, den Sie als Linke vorschlagen, ist der falsche. Er setzt viel zu stark auf staatliche Steuerung, wirtschaftliche Eingriffe und neue bürokratische Strukturen. Thüringen braucht aber keine staatlich gelenkte Wirtschaftspolitik. Thüringen braucht kluge Anreize für private Investitionen und Innovationen. Wir teilen das Ziel, den Wirtschaftsstandort Thüringen zukunftsfähig zu machen. Aber wir sehen die Notwendigkeit für öffentliche Investitionen eben in den Rahmenbedingungen, also auch Infrastruktur, Digitalisierung. Besonders Punkt II.6 im Antrag halten wir für diskussionswürdig. Mehr Wissenstransfer und mehr Anreize für Ausgründung können helfen, Forschung schneller in marktfähige Produkte umzusetzen und innovative Unternehmen in Thüringen zu halten. Diesen Aspekt haben wir auch in der letzten Ausschusssitzung schon angesprochen. Doch es gibt eben nicht nur Gemeinsamkeiten. Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer, das hat er in der Vergangenheit immer wieder gezeigt. Staatliche Unternehmensbeteiligungen haben oft nicht die gewünschten Effekte. Unternehmen müssen sich durch Innovationen behaupten, nicht durch staatliche Zuschüsse. Ein Gremium, das entscheidet, welche Firmen staatliche Unterstützung erhalten, führt zu Bürokratie und politischer Einflussnahme statt Wettbewerb. Die Finanzierung bleibt sowieso unklar. Wer soll das bezahlen? Thüringen kann es sich nicht leisten, mit öffentlichen Geldern milliardenschwere Wirtschaftslenkung zu betreiben. Das ist kein nachhaltiges Konzept für wirtschaftlichen Erfolg. Wir brauchen kein Eingreifen des Staats, sondern eine Politik, die Unternehmen stärkt und Freiräume schafft. Bereits jetzt leiden Unternehmen unter wachsendem Verwaltungsaufwand. Der Antrag verkennt da die Realität. Mehr staatliche Steuerung bedeutet zwangsläufig mehr Bürokratie, längere Genehmigungszeiten für Investitionen, höhere Kosten durch neue Berichtspflichten und Regulierung und weniger Flexibilität für Unternehmen. Das sehen wir auch bei der Energiewende. Investitionen scheitern oft nicht am fehlenden Geld, sondern an zu langen Verfahren. Der Netzausbau kommt nicht hinterher, weil Genehmigungen Jahre dauern. Statt mehr Staatskontrolle brauchen wir schnellere Verfahren und effizientere Strukturen. Wir als CDU-Fraktion setzen auf eine andere Strategie: bezahlbare und sichere Energie, damit Thüringer Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, auf mehr Fachkräfte durch bessere berufliche Bildung und gezielte Zuwanderung, konsequenten Bürokratieabbau, damit Unternehmen mehr Zeit für ihre Geschäfte haben. Unser Ansatz: weniger Staat, mehr Vertrauen in die Wirtschaft. Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz grundlegender Kritik erkennen wir an, dass der Antrag wichtige wirtschaftspolitische Fragen aufwirft. Wir stimmen daher der Überweisung an den Ausschuss zu. Da können wir sinnvolle Elemente weiterentwickeln, aber nicht ohne eine Wirtschaftspolitik, die den Staat in den Hintergrund setzt. Wir setzen auf die soziale Marktwirtschaft, weil sie funktioniert. Thüringen braucht keine neuen Staatsinvestitionen in Unternehmen, sondern kluge Anreize für Innovation, Investition und nachhaltiges Wachstum. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Waßmann. Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Schubert für die Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet.
Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den demokratischen Fraktionen, vielen Dank für die konstruktive Debatte.
(Zwischenruf Abg. Kramer, AfD: Langweilig!)
Herr Prophet, vielleicht hätten Sie gestern Abend doch noch einmal die eine oder andere Stunde investieren sollen, um sich beim parlamentarischen Abend des Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerks beraten zu lassen, wie groß die Herausforderungen sind. Offensichtlich war es den Kolleginnen Ihrer Fraktion, die da gestern anwesend waren, nicht möglich, irgendwie noch etwas aufzunehmen. Vielleicht erinnern die sich heute noch, was sie gestern Abend gehört haben.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Die haben
viele Schnittchen gegessen!) Sie können ja mal Ihre Kollegen fragen, wie viele Schnittchen sie gegessen haben. Vor dem Hintergrund ist also tatsächlich die Frage, ob Sie die Tragweite dieser Thematik überblicken. Und ich weiß auch gar nicht, was Ihr neuer Mäzen der AfD, Elon Musk, zu dieser Rede sagen würde, die Sie hier vorgetragen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Landespolitik kann und darf sich keinesfalls in der Zuschauerrolle erschöpfen. Deshalb unterbreiten wir als Linke mit dem Antrag hier und heute einen konkreten Vorschlag. Der vorliegende Antrag der Linksfraktion – das möchte ich noch mal an die Vorredner von CDU und BSW sagen, weil wir sozusagen in der letzten Legislaturperiode da noch nicht hier im Austausch stehen konnten – steht in Kontinuität zu unseren parlamentarischen Aktivitäten in der letzten Legislatur zu einer sozialökologischen Transformation. Wir haben schon während der Coronapandemie die Notwendigkeit gesehen, das Investitionstempo, insbesondere zur Dekarbonisierung, der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft zu erhöhen, weil wir davon überzeugt waren und sind, dass hier höhere Geschwindigkeit mehr Zukunftschancen bedeutet. Schon 2022 haben wir als Linke neben der Kritik an der Schuldenbremse – ich glaube, die ist mehr als berechtigt gewesen, schon damals, das sehen wir ja auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte – ganz konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die uns im Handlungsrahmen des Landes mehr Spielraum verschaffen. Ein Vorschlag war die Aufstockung des Eigenkapitals der TAB, was wir ja voriges Jahr im Juni hier noch beschließen konnten mit einer Mehrheit im Landtag, wo das Geld des Landes gehebelt werden kann, und was Investitionsimpulse für eine halbe Milliarde Euro auslöst. Aber das reicht halt nicht aus. Gestern hat beim parlamentarischen Abend des Thüringer Erneuerbare Energie Netzwerks die Dringlichkeit noch einmal im Raum gestanden. Die Antwort des Chefs der TEAG, Herrn Reindl, an den Ministerpräsidenten auf die Frage, wie groß der Investitionsbedarf allein beim Ausbau der Netze ist, wo er von dem Wandel von Molekülen zu Elektronen gesprochen hat: Wir wissen alle, dass das in Zukunft eine Herausforderung ist, gerade auch für die öffentliche Infrastruktur, auch im Bereich der Netze.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Das ist
Selbstmord!) Das ist die Aufgabe, die wir jetzt bewältigen müssen. Es gab auch hier schon aktuelle Informationen, zum Beispiel aus der Landeshauptstadt, wo der Geschäftsführer der Stadtwerke AG hier in Erfurt gesagt hat, dass selbst in Erfurt nur für die Wärmewende Investitionsvolumina von 1 Milliarde Euro und mehr aufgerufen werden müssen. Das bedeutet, wir haben in Thüringen einen Investitionsberg von mehreren Milliarden Euro vor uns, den wir in den nächsten Jahren abarbeiten müssen. Deshalb brauchen wir jetzt wirksame Impulse. Auch führende Wirtschaftswissenschaftler haben das festgestellt, wie zum Beispiel Marcel Fratzscher,
(Unruhe AfD)
der hier im November unweit von diesem Haus bei einem Kongress davon gesprochen hat, dass wir als öffentliche Hand seit 20 Jahren von der Substanz leben, das heißt, weniger investieren, als wir abschreiben. Das kann so nicht weitergehen. Die Carolabrücke in Dresden lässt grüßen.
(Beifall BSW, Die Linke)
Wir brauchen also wirksame Impulse.
Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern
Herr Abgeordneter Schubert, mal ganz kurz: Bitte die Zwiegespräche lassen. Herr Abgeordneter Schubert …
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das sind Zwi-
schenrufe! Die sind zulässig, Herr Präsident!) Ja, nicht aber die Zwiegespräche zwischen Ihren Abgeordneten oder auch anderen Abgeordneten hier. Deswegen habe ich die Ermahnung ausgesprochen.
(Beifall BSW, Die Linke)
Es war keine Kritik an den Zwischenrufen, sondern an den Zwischengesprächen. Herr Abgeordneter Schubert hat das Wort.
Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern
Vielen Dank, Herr Präsident. Wir schlagen also konkrete Sachen vor, die nicht wirklich alle völlig neu sind, sondern diejenigen, die mit uns in den letzten Jahren hier die Diskussion geführt haben, kennen sie. Wir haben das x-mal schon diskutiert. Warum gibt es denn noch bis heute keinen revolvierenden Nachhaltigkeitsfonds bei der Thüringer Aufbaubank, wo wir in substanzieller Höhe zur Finanzierung der Energie- und Mobilitätsinfrastruktur, Umrüstung in Thüringen einschließlich auf der Ebene der Kommunen und Gebietskörperschaften tatsächlich einen Beitrag leisten könnten in den Bereichen erneuerbare Energien, Wärmewende, Gebäudesanierung, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, emissionsfreier öffentlicher Personennahverkehr und Schienenverkehr? Das sind doch ganz konkrete Möglichkeiten, die wir hier in Thüringen haben. Wir wollen eine Etablierung eines Thüringer Transformations-, Dekarbonisierungs- und Innovationsfonds auf der Grundlage einer auf Nachhaltigkeitskriterien ausgerichteten Industriebeteiligungsstrategie. Deswegen sind wir so interessiert, zu hören, was denn in dem Koalitionspapier angerissen wurde. Der Innovations-, Technologie- und Investitionsfonds: Was ist denn da sozusagen das Konzept? Wann können wir denn dort mit möglichen Aktivitäten rechnen, die dann auch Impulse nach draußen setzen? Ich will an dieser Stelle aber auch noch mal deutlich unterstreichen: Für uns als Linke ist eine nachhaltige Industriebeteiligungsstrategie auf gar keinen Fall die Unterstützung einer Rüstungsindustrie. Auch diese Fragen sind natürlich in der Debatte aktuell besonders interessant. Wir möchten auch die Unterstützung von Innovationen sowie der Forschungs- und Entwicklungsstrukturen inklusive Anreizen für eine schnellere Überführung von Forschungsergebnissen in wirtschaftliche Anwendungen, zum Beispiel eben für mehr Anreize für Ausgründungsaktivitäten und weitere Instrumente des Wissenstransfers. All diese Fragen sind doch auf der Tagesordnung, und wenn wir jetzt auch zu Beginn einer neuen Legislaturperiode hier in Thüringen die richtigen Akzente setzen, dann bin ich genauso bei den Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, die davon sprechen, dass wir damit eine Chance haben, in Thüringen schneller, besser und vielleicht sogar Vorbild zu werden für andere Bundesländer. Wenn wir diese Chance jetzt nutzen wollen, geht es jetzt darum, ohne Zeitverzug sich diesen Aufgaben zu widmen. Deswegen ist es, glaube ich, in unserem allgemeinen Interesse – das ist zumindest der Konsens der Debatte, den ich hier aus den demokratischen Fraktionen gehört habe –, dass wir darüber auch im Wirtschaftsausschuss weiter diskutieren. Denn eins ist Fakt: Die Beschäftigten der am meisten vom aktuellen Strukturwandel betroffenen Branchen, der Automotive-Industrie, bezahlen aktuell in wachsendem Maße mit dem Verlust ihrer Arbeitsplätze diesen Strukturwandel, ohne dass sie dafür eine Verantwortung tragen. Deshalb möchte ich auch an dieser Stelle noch mal an die Aktuelle Stunde erinnern, die wir Anfang des Jahres hier im Plenum hatten zu dem Schicksal von Schuler Pressen. Inzwischen haben wir aus den Meldungen der Tagespresse weitere Namen von Unternehmen gehört, wie jetzt in Südthüringen mit Sonnplast, wo es auch wieder um den Abbau, um den Verlust von Arbeitsplätzen in einer dreistelligen Zahl geht. Das bedeutet, wir haben keine Zeit mehr zu warten. Es gibt das schöne Sprichwort eines französischen Philosophen: „Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“ Deswegen ist es hohe Zeit, lassen Sie uns im Wirtschaftsausschuss zu diesen Fragen diskutieren und vor allen Dingen dann auch schnell ganz konkrete Lösungsansätze in die Praxis überführen, so wie wir das im vergangenen Jahr geschafft haben mit dem Aufstocken des Eigenkapitals der Thüringer Aufbaubank. Ich hoffe, dass auch dort jetzt schnell die notwendigen Fördermittelkulissen für diesen Auftrag Dekarbonisierung entwickelt werden. Vielen Dank.
(Beifall BSW, Die Linke)
Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schubert. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor – doch, Herr Abgeordneter Augsten. Sie haben noch 2 Minuten und 42 Sekunden.
Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern
Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, vor allen Dingen Sie oben auf der Tribüne, liebe Schülerinnen und Schüler! Weil Herr Prophet Sie angesprochen hat, bin ich noch mal hier vorgegangen, weil es genau darum geht: um Ihre Zukunft. Ich möchte Ihnen zwei Dinge noch mitgeben, denn das, was Herr Prophet gesagt hat, da müsste man eigentlich jeden Satz hernehmen und müsste ihn auseinanderlegen. Ich habe nur 2 Minuten, deswegen werde ich mich auf zwei Dinge beschränken, weil die ganz wichtig sind für die Zukunft. Zum Ersten: Schulden. Er als Unternehmer müsste es eigentlich besser wissen. Das ist immer ein Problem, wenn man hier vorne etwas vorliest, weiß man nicht, ob das seine Meinung ist oder es ihm jemand aufgeschrieben hat. Er als Unternehmer müsste wissen, dass es gute und schlechte Schulden gibt. Und worüber wir jetzt gerade sprechen und das, was in Berlin gerade verhandelt wird, ich nehme mal den einen Teil raus, nehme nur den anderen, nämlich das Sondervermögen für Infrastruktur, da geht es um Ihre Zukunft. Und jeder, der ein Haus gebaut hat, der weiß es. Normalerweise, wenn man anfängt, ein Haus zu bauen, hat man das Geld nicht. Dann nimmt man einen Kredit auf, das sind Schulden, um dann irgendwann später mal mietfrei zu leben.
(Unruhe AfD)(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie haben nur
2 Minuten, Herr Kollege!) Ja, Herr Möller, ich erkläre es Ihnen noch mal. Insofern gibt es Schulden, die notwendig sind, damit nämlich die jungen Menschen da oben in ordentlichen Schulen unterrichtet werden, die Schulhallen nicht zusammenbrechen, die Schwimmbäder funktionieren und dass sie auf Straßen fahren später mal, die auch funktionieren.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Und die Brücke ist gerade genannt worden. Also nehmen Sie insofern mit: Es gibt Rieseninvestitionsbedarf in Deutschland. Über die Ursachen kann man spekulieren und kann man reden, aber wir müssen Schulden aufnehmen, damit Sie eine Zukunft haben und damit Sie auch eine Zukunft vorfinden, in der Sie sich wohlfühlen. Dekarbonisierung: Also vor vier Wochen hieß das noch Klimavoodoo. Das heißt, da drüben sitzt eine Fraktion, die bestreitet, dass wir einen Klimawandel haben.
(Unruhe AfD)(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Das ist
falsch!) Doch, Sie bestreiten, dass wir einen Klimawandel haben. Sie lehnt alle Maßnahmen ab, die zum Klimawandelausgleich dienen.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Sie sind
Menschen, Sie sind nicht Gott!) Wenn wir Vorschläge machen, dann merken Sie an – Sie haben es gerade vorhin gemerkt –: Es gibt kein Klimaproblem, deswegen müssen wir nichts unternehmen. Ich bin da bei Herrn Schubert, wir waren gestern erst eingeladen zum parlamentarischen Abend.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das sind Lob-
byisten!) Ich glaube, dass nachher wahrscheinlich die Kolleginnen und Kollegen von der AfD, die da waren, nach dem Buffet verschwunden sind, denn wir haben noch ganz lange Gespräche geführt. Da war der ThüringenForst da, da waren sehr viele Unternehmen da. Und, Herr Prophet, es stimmt einfach nicht, dass es eine breite Zustimmung bei den Wirtschaftsverbänden oder bei den Kommunalverbänden gibt gegen Klimamaßnahmen. Das stimmt einfach nicht. Davon konnten wir uns gestern überzeugen. Da haben wahrscheinlich die Kolleginnen und Kollegen bei Ihnen gestern nicht zugehört, was die Leute, die was vorgetragen haben, erzählt haben.
(Unruhe AfD)(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie sollten auf
die Unternehmer hören, nicht auf die Lobbyisten!) Also, da drüben sitzt eine Fraktion, die glaubt, wir müssen nichts gegen den Klimawandel tun. Ich glaube, man muss ja nur draußen mal das Klima und das Wetter beobachten, dass wir da Riesenprobleme haben, und da geht es um Ihre Zukunft. Also, nehmen Sie das mit!
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Es ist Früh-
ling, wer hätte das gedacht?!) Und da drüben sitzt eine Fraktion, die weder Schulden machen noch etwas gegen den Klimawandel unternehmen will. Nehmen Sie das bitte mit nach Hause und reden darüber! Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Für die Landesregierung hat sich Herr Staatssekretär Suckert zu Wort gemeldet.
Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der Titel des vorliegenden Antrags der Fraktion Die Linke „Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern“ ist sicherlich etwas, dem wir hier im Hause alle zustimmen können. Der Diskurs darüber, wie die im Titel angeführten Ziele tatsächlich erreicht werden können, ist heute wichtiger denn je. Denn im letzten Jahr ist die Wirtschaftsleistung in Deutschland nach einem Minus von 0,3 Prozent im Jahr 2023 erneut leicht um 0,2 Prozent zurückgegangen. Seit nunmehr fast drei Jahren wechseln sich Quartale mit geringfügiger Zunahme bzw. Abnahme des Bruttoinlandsprodukts ab, mit der Folge, dass die ökonomische Aktivität natürlich stagniert. Preisbedingt liegt das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2024 auf dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019. Gegenüber anderen Industrieländern fällt Deutschland bei der Wertschöpfungsentwicklung seit der Coronapandemie kontinuierlich zurück. Das gilt vor allem natürlich auch für die USA. Aber auch im europäischen Vergleich ist die Entwicklung in Deutschland unterdurchschnittlich. Vor dem Hintergrund der sehr schlechten Stimmungen in den Unternehmen und der Zollankündigungen nach der Regierungsübernahme durch die Trump-Administration haben Forschungsinstitute und Institutionen zuletzt ihre Prognose für das Jahr 2025 auf Wachstumsraten zwischen 0,1 und 0,5 Prozent weiter nach unten korrigiert. Eine leichte Belebung der wirtschaftlichen Dynamik wird es nach den aktuellen Prognosen erst im Jahr 2026 geben. Prognostiziert wird für 2026 ein preisbereinigtes Wirtschaftswachstum von etwa 1 Prozent. Die Gründe für die insgesamt schwache Wirtschaftsentwicklung in der Bundesrepublik liegen sowohl in strukturellen als auch in konjunkturellen Faktoren.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das liegt an
der Regierungsbank, Herr Kollege!) Maßgeblich bleibt die schwache Entwicklung der Industrie, deren internationale Wettbewerbsfähigkeit durch – das wurde schon mehrfach genannt – hohe Energiepreise, Steuer- und Abgabenbelastungen, zunehmenden Bürokratieaufwand und hohe Unsicherheit, ob die zum Umbau des Energiesystems sowie zur Flankierung der Transformation der Industrie notwendigen Investitionen tatsächlich getätigt werden. Prognostiziert wird ferner, dass auch die Bauinvestitionen im Jahr 2025 noch einmal sinken werden. Ein weiterer Faktor sind die drohenden Zölle für die Exporte in die USA. Die Krise, das kann man somit zusammenfassen, in der Industrie spitzt sich somit zu. Derzeit liegt die deutsche Industrieproduktion rund 10 Prozent unter ihrem Niveau des Jahres 2019. Die schlechte Auftragslage und der Abbau von Produktionskapazitäten für die Warenproduktion haben inzwischen auch zu einem deutlichen Beschäftigungsrückgang geführt. Bundesweit gehen laut IAB aktuell fast 10.000 Industrieplätze pro Monat verloren. Für die Wirtschaftsentwicklung in Thüringen ist die Industrie – das wurde auch schon mehrfach erwähnt – natürlich von besonderer Bedeutung. Wir sind zu Recht stolz auf das, was in den Unternehmen in den letzten Jahrzehnten, flankiert von guten Förder- und Rahmenbedingungen, erreicht worden ist. Entsprechend groß sind jedoch die Herausforderungen, vor denen wir alle aktuell stehen. Einige werden in dem vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke angesprochen: Dekarbonisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel. Dieser Dreiklang ist hinlänglich bekannt. Wir sind uns einig, dass es erhebliche Investitionsbedarfe in den Unternehmen und im öffentlichen Bereich gibt. Ebenfalls werden große Anstrengungen erforderlich sein, um Menschen im Strukturwandel weiterzubilden, zu qualifizieren und damit in neue Beschäftigungsverhältnisse zu führen. Entsprechend weist der Antrag im Abschnitt 2 Schnittmengen mit dem Regierungsvertrag der Koalition auf. Das betrifft an erster Stelle das Thema „Investitionen“. Wir teilen die Auffassung, dass wir trotz der schwierigen Haushaltslage mehr öffentliche Investitionen zur Modernisierung Thüringens mobilisieren müssen, und zwar sowohl auf Landesals auch auf kommunaler Ebene. Über die angesichts knapper Mittel zu setzenden Prioritäten müssen wir aber diskutieren. Ebenfalls benötigen wir flankierende Instrumente zur Stimulierung der privaten Investitionstätigkeit. Zur Unterstützung des Transformationsprozesses in der Automobil- und Zulieferindustrie werden wir am 24. März den Branchendialog „Automobilindustrie“ neu starten. Die Thüringer Automobil- und Zulieferindustrie inklusive der Unternehmen aus vor- und nachgelagerten Branchen, wie Elektrik und Elektronik, Gummi und Kunststoff, Textil und Maschinenbau, ist eine Schlüsselbranche der Thüringer Industrie. Insgesamt stehen in Thüringen rund 600 Unternehmen in Kunden- und Lieferantenbeziehungen mit der klassischen Automobil- und Zulieferindustrie oder sind Bestandteil dieser. In diesen Unternehmen arbeiten nahezu 80.000 Beschäftigte. Die Wiederaufnahme des Branchendialogs „Automobilindustrie“ soll als Plattform für den Austausch aller relevanten Stakeholder einen mittelfristigen Dialogprozess in Gang setzen. Der Dialog soll Maßnahmen identifizieren, die insbesondere den regionalen Strukturwandel im Hinblick auf die Schaffung von wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen in neuen Feldern mit Wachstumspotenzial unterstützen. Der Blick auf staatliche Instrumente ist wichtig, reicht aber bei Weitem nicht aus. Es gibt bereits viele Angebote zur Unterstützung des Transformationsprozesses in der Investitions-, Innovations-, Beratungs- bzw. Qualifizierungsförderung. Diese Angebote werden aber derzeit nur eingeschränkt von den Unternehmen angenommen. Das gilt zum Beispiel auch für die GRW-Mittel – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ –, die im letzten Jahr noch stärker auf Transformationsinvestitionen ausgerichtet wurden. Insgesamt gesehen greift der Antrag angesichts der massiven Struktur- und Vertrauenskrise, die wir derzeit erleben, daher zu kurz. Darüber hinaus bergen einige Vorschläge die Gefahr eines überbordenden Bürokratismus, auch dies wurde schon mehrfach angesprochen. So ist die Idee einer auf Nachhaltigkeitskriterien ausgerichteten Industriebeteiligungsstrategie in der vorliegenden Form einer Planwirtschaft näher als einer sozialen Marktwirtschaft. Unternehmen investieren nicht, weil die Rahmenbedingungen in Deutschland nicht stimmen. Daher sind hier konkrete Maßnahmen zur Verbesserung dringend erforderlich. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, in der Transformation konsequent auf marktwirtschaftliche Anreize zu setzen – auch das wurde schon vorgetragen –, statt über das Ordnungsrecht bürokratische Vorgaben zu machen. Ich nenne hier nur Gebäudeenergiegesetz, technologische Einschränkungen im Automobilbereich,
(Zwischenruf Abg. Prophet, AfD: Dann macht
mal!) Maßnahmen zur Sicherung der Verlässlichkeit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung im Übergang zu einem dekarbonisierten Energiesystem: wirksamer Bürokratieabbau, vor allem durch Reduzierung von Dokumentations- und Berichtspflichten und mehr unternehmerische Freiheit, die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen, vor allem für Investitionen, und die Absicherung der Finanzierung von Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur. In Thüringen werden die Wirtschaftspolitik und attraktive Standortbedingungen wieder stärker in den Mittelpunkt der Landespolitik rücken. Wir werden unsere strukturpolitischen Instrumente so einsetzen, dass das Wirtschafts- und Produktivitätswachstum gestärkt, der Strukturwandel vorangetrieben und Unternehmen in der Transformation unterstützt werden. Wir müssen uns aber auch ehrlich machen: All dies wird natürlich nicht über Nacht zu schaffen sein. Es bedarf eines langen Atems und der Bereitschaft, die Belange der Wirtschaft nachhaltig zu priorisieren. Diese Landesregierung ist dazu bereit und wir werden über die Fortschritte regelmäßig hier im Plenum des Landtags und in den Ausschüssen berichten. Die in Ihrem Antrag geforderten jährlichen Berichterstattungen lehnen wir kategorisch ab. Solche Berichte wären ein weiterer Beitrag zum Aufbau zusätzlicher Bürokratie und zur Lähmung der Landesverwaltung. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. – Herr Prophet. Wie viel Zeit hat die AfD? Keine.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Doch! – Das
waren doch mehr als 10 Minuten!) Nein, es waren 39 Sekunden übrig. Das kann ich Ihnen ganz genau sagen, Herr Möller. Sie haben auch einen Schriftführer hier sitzen, da können Sie auch noch mal nachfragen. 39 Sekunden hätte Herr Suckert noch reden können. Es ist Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Eine weitere Ausschussüberweisung habe ich nicht vernommen, sehe ich hier auch nicht. Dann würde ich über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum abstimmen lassen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, SPD, AfD, CDU.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Nein!)
Keine AfD, Entschuldigung! Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, SPD, BSW, CDU. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum überwiesen. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt und rufe als Nächstes auf den TagesordnungsAntrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/330 Ist Begründung gewünscht? Das ist gewünscht. Herr Abgeordneter Schubert, ich erteile Ihnen das Wort.
Nutzung der Praktikumsprämie für das Thüringer Handwerk auch bei vorläufiger Haushaltsführung sichern
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, insbesondere diejenigen, die als Schülerinnen und Schüler uns hier folgen! Im vergangenen Jahr wurde auf Initiative meiner Fraktion, der Linksfraktion, erstmals die Praktikumsprämie im Handwerk als ein neues Instrument in der Berufsorientierung in Thüringen getestet, und zwar mit großem Erfolg. Die Zahlen sprechen für sich. 479 Schülerinnen und Schüler haben insgesamt 752 Wochen Praktikum im Handwerk absolviert, und zwar in Handwerksbetrieben, die eine Ausbildungsberechtigung haben und dort auch im Ergebnis dieser Praktikumskontakte Ausbildungsverhältnisse anbahnen konnten. Die Handwerkskammern haben dieses neue Instrument wiederholt als zielgenau und bürokratiearm gelobt und auch die Landesregierung hat auf Nachfrage in meiner Kleinen Anfrage eingeschätzt, dass angesichts der Nachfrage und der tatsächlichen Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahlen im Jahr 2024 sie das für ein geeignetes Instrument zur Berufsorientierung hält. Eine anderslautende Bewertung ist auch aus der neuen Landesregierung nicht bekannt. Alle wollen also die Fortsetzung dieses sinnvollen Instruments der Berufsorientierung. Ja, mehr noch, ob des Erfolgs gibt es sogar neue Begehrlichkeiten zur Ausweitung dieses für das Handwerk konzipierten Instruments. Es gibt einen Beschluss der IHK-Vollversammlung hier aus Erfurt vom Dezember letzten Jahres, der die Landesebene auffordert, dieses Instrument auf alle anderen Bundesländer auszuweiten. Auch wenn dieser Antrag, den wir jetzt diskutieren, aufgrund der Abarbeitungsstände aus dem Januar in den März verschoben wurde, bleibt es bei unserer Zielstellung, die Praktikumsprämie für das Handwerk für die Zukunft zu sichern, es festzuschreiben als wirksames Instrument der Berufsorientierung. Aufgrund des großen Erfolgs im vergangenen Jahr werden viele Schülerinnen und Schüler auch im ersten Halbjahr 2025, jetzt in diesem ersten Halbjahr, dieses Instrument der Berufsorientierung nachfragen, auch jene, die vor der Entscheidung im Sommer stehen, wo man eine Ausbildung beginnt. Die Winterferien liegen jetzt schon hinter uns, aber auch bei den Osterferien wird sich die Zwangspause wohl fortsetzen. Wir wollen als Linke, dass dieses erfolgreiche Instrument weitergeführt wird, und zwar ohne lange Zwangspause, die nach unserer Einschätzung auch nicht alternativlos ist. Deshalb gilt es jetzt einen Weg zu finden, die Praktikumsprämie erstens dauerhaft zu sichern, und das beste Instrument wäre dafür aus unserer Sicht, dass trotz vorläufiger Haushaltsführung die Praktikumsprämie zum Beispiel in einem Monat auch während der Osterferien ermöglicht wird.
(Beifall Die Linke)
Dafür gibt es nach unserer Überzeugung auch Lösungsmöglichkeiten, geht es doch hier um eine sehr überschaubare Summe. Der Haushaltstitel 684 76 – Zuschüsse an Sonstige – ist im Entwurf des Landeshaushalts fast unverändert, also wäre auch die Grundlage dafür gegeben. Es braucht nicht 100 Tage – das sage ich jetzt in Richtung des Ministerpräsidenten –, sondern politische Entschlossenheit, um das tatsächlich zu ermöglichen. Die Wirtschaftsministerin hat Ministerpräsident Voigt attestiert, dass bei ihr die Wirtschaftspolitik in guten Händen wäre. Herr Suckert wird ja nachher sicherlich noch das Wort zu unserem Antrag ergreifen. Ich will noch mal den Ministerpräsidenten zitieren, der uns in seiner Regierungserklärung nach der Wahl hier in diesem Hohen Haus mitgegeben hat, dass die Fleißigen die Unterstützung der Politik erfahren werden. Wer sind denn die Fleißigen, wenn nicht die Schülerinnen und Schüler, die während ihrer Ferienzeit zu einem Praktikum ins Handwerk gehen?
(Beifall Die Linke)
Denen wollen wir doch jetzt nicht massenhaft absagen und sagen, nein, aus bürokratischen, formellen oder sonstigen Gründen sind wir einfach nicht in der Lage, erst zu den Winterferien schon nicht und auch nicht zu den Osterferien, diese Praktikumsprämie wieder laufen zu lassen, sondern wir sagen ihnen: Kommt bitte, stellt euch hier noch mal in den Sommerferien an. – Das sind die Aufgaben, die wir eigentlich jetzt für uns lösen könnten, statt abschlägige Antworten zu geben, und damit natürlich auch zum Politikverdruss beizutragen. Deshalb bin ich gespannt, wie jetzt hier in der Debatte die Kolleginnen und Kollegen aus der Regierungskoalition dazu Stellung nehmen, denn nach unserer Überzeugung bleibt übrig: Ein gutes Instrument für die Berufsorientierung sollte ohne lange Zwangspause schnellstmöglich fortgeführt werden. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Nutzung der Praktikumsprämie für das Thüringer Handwerk auch bei vorläufiger Haushaltsführung sichern
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! Grundlegend freue ich mich, dass dem Thüringer Handwerk hier heute eine Bühne geboten wird, erkenne hier aber außer viel Wind um nichts nicht viel mehr.
(Beifall AfD)
Ich weiß überhaupt nicht, ob es angebracht ist, dass die Linke sich zum Handwerk äußert, da die Kompetenz in diesem Bereich eindeutig bei der AfD liegt und nicht bei Ihnen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
war unser Vorschlag! Das ist doch ein Witz!) Es wird vielleicht von der einen oder anderen Fraktion noch ein Lob zu Ihrer Initiative kommen nach dem Motto: „Ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn.“ Aber ich kann und möchte das nicht und das aus verschiedenen Gründen, aber dazu komme ich später. Sie meinen, dass ein gut gemeinter Antrag aus Ihrer Sicht völlig ausreicht, er muss aber auch gut gemacht sein. Warum ist das so? Ich möchte, weil ich gerade die Möglichkeit habe, mal was Grundlegendes zum Handwerk anmerken und zu der Situation, in der man sich momentan befindet. Besonders im letzten Jahrzehnt hat sich die Nachwuchssituation im Handwerk massiv verschärft. Wer während dieser Zeit in Regierungsverantwortung war und Wirtschaftspolitik gemacht hat, das brauche ich hier niemandem sagen, das wissen wir alle. Das weiß auch niemand besser als die Handwerksbetriebe selbst, und die Enttäuschung dort ist groß. Ich stehe regelmäßig selbst als Handwerksmeister immer noch mit Handwerksbetrieben in Kontakt und höre mir deren Probleme auch gern an. Auch wenn die Niedrigzinsphase die wirtschaftliche Situation zum Beispiel im Baugewerbe gestützt hatte, war die Nachwuchssituation weiterhin eine absolute Katastrophe. Ich habe Firmen mit vollen Auftragsbüchern schließen sehen, weil der Unternehmer Mitte/Ende seiner 60er-Lebensjahre in den wohlverdienten Ruhestand gehen wollte, aber sich kein entsprechend qualifizierter Nachfolger finden konnte.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sind
Sie für oder gegen Praktikumsprämien?) Dazu komme ich noch. Den gab es einfach nicht. Das ist aber erst der Anfang, der auf uns zurollt. Es wird eine Schließung vieler Handwerksbetriebe auf uns zukommen. Das liegt nicht nur an der schlecht gewordenen wirtschaftlichen Situation, sondern auch an der Altersstruktur der Unternehmen und der Unternehmer und besonders auch der Arbeitnehmerschaft, denn Mission Silberlocke finden Sie nicht nur bei Ihnen, die finden Sie auch in den meisten Fleischereien, Bäckereien und auf jeder Baustelle.
Nutzung der Praktikumsprämie für das Thüringer Handwerk auch bei vorläufiger Haushaltsführung sichern
Es gibt genügend Unternehmen, die Aufträge nicht annehmen können, weil schlichtweg das qualifizierte Personal nicht zu finden ist. Wie gesagt, ich hatte es schon erwähnt, dieser Missstand ist nicht von heute auf morgen entstanden und die Weichen dafür wurden auch schon vor langer Zeit gestellt – und das von den Altparteien. Die Leute wissen das, und das zeigen auch die Wahlergebnisse, besonders unter den Handwerkern. Meine Damen und Herren, Sie sind nicht mehr die Arbeiterparteien.
(Beifall AfD)
Das Handwerk wählt eindeutig blau. Machen wir uns nichts vor: Die Praktikumsprämie wird das Problem des Fachkräftemangels nicht lösen. Sie ist aber immerhin ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Aber es muss ein erster Schritt sein, es müssen noch viele weitere folgen. Die Handwerkskammern begrüßen die Praktikumsprämie, weil sie die beschriebenen Probleme auch schon vor langer Zeit erkannt haben. Den Handwerkskammern und Handwerksbetrieben ist mittlerweile jedes Mittel willkommen, junge Menschen dem Handwerk näherzubringen. Die AfD schließt sich der Expertise der Handwerkskammern an und stellt definitiv auch nicht deren Kompetenz infrage. Wie gerade erwähnt, ist es ein sinnvoller Anreiz, Schüler in Verbindung mit dem Handwerk zu bringen und ihnen zu zeigen, dass auch dort eine blühende Zukunft auf sie wartet, mit guten Verdienstchancen und dem Stolz, einer verschworenen Gemeinschaft anzugehören. Jetzt komme ich dazu, warum gut gemeint nicht immer gut gemacht ist. Allein aufgrund der Tatsache, dass wir in Kürze einen Haushalt beschließen, fehlt mir die Grundlage des Antrags. Im Haushalt sind bereits Mittel für die Weiterführung der Prämie berücksichtigt. Das haben Sie selbst erkannt. Er wirft auch einige Fragen auf: Wie wird zum Beispiel die Finanzierung der Prämie in der Übergangsphase konkret übernommen? Sie fordern die Landesregierung auf, alle ihre Handlungsmöglichkeiten zu nutzen und mit den Handwerkskammern zusammenzuarbeiten. Dieser Satz und auch weitere sind recht schwammig formuliert. Was bedeutet das denn jetzt genau? Sollen die Handwerkskammern die Kosten erst mal übernehmen und bekommen eine Garantie, dass diese Gelder mit beschlossenem Haushalt zurückgezahlt werden, oder übernehmen wir jetzt schon die Finanzierung des Ganzen, indem wir die Gelder bereitstellen? In diesem Falle sehen wir als AfD-Fraktion und ich im Besonderen das Problem einer vollkommenen Willkür, ja Bevorzugung gegenüber anderen Projekten. Schon allein aus diesem Grund sollte dieser Antrag an den Ausschuss überwiesen werden, und zwar an den HuFA. Haben die Handwerkskammern überhaupt schon Bereitschaft gezeigt, mit den Kosten in Vorkasse zu gehen im Vertrauen, dass die Prämie Teil des nächsten Haushalts werden wird? Es gibt noch viele weitere Fragen. Ich möchte jetzt aber langsam zum Ende kommen. Ich habe jetzt viel geschimpft und Sie sehen, dass mich dieses Thema nicht kaltlässt. Wie gesagt, ich komme aus dem Handwerk, ich war 25 Jahre dort tätig und ich weiß um die Probleme. Abschließend sei aber gesagt, dass die AfD-Fraktion trotz aller Kritik hinter der Praktikumsprämie steht und es richtig und wichtig ist, dass der kommende Haushalt die Fortführung sicherstellt. Helfen Sie dem Handwerk und lassen Sie uns alle zusammen Lösungen für die vorhandenen Probleme finden! Ich nenne mal ein kleines Beispiel: Wenn der letzte Bäcker im Dorf, im Ort oder auch auf Ihrem Kiez zugemacht hat, dann wissen Sie, dass irgendetwas schiefgelaufen ist. Lassen Sie uns das gemeinsam verhindern! Überweisen Sie diesen Antrag an den Ausschuss! Wir werden dafür stimmen. Zu dem Antrag selbst werden wir uns enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Nutzung der Praktikumsprämie für das Thüringer Handwerk auch bei vorläufiger Haushaltsführung sichern
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn sagen, Herr Kollege Hoffmann: Es ist schon faszinierend, dass Sie glauben, wie allmächtig der Staat ist. Ich sage Ihnen, was wir erleben werden. Die Kinder, die jetzt schon nicht in den Kindergärten sind, werden nicht in die Grundschulen kommen, werden in den Schulen fehlen und irgendwann auch in unseren Betrieben, auch in den Handwerksunternehmen. Da müssen wir gemeinsam darüber streiten, was man noch tun kann. Aber diese Probleme werden kommen und noch schärfer werden, unabhängig davon, was wir hier tun. Denn das ist die Entwicklung unserer Demografie. Dem müssen wir ja entgegensteuern. Da fehlen mir jegliche Beiträge, wie man entgegensteuern kann. Deswegen lassen Sie mich jetzt zu dem Antrag der Linkspartei kommen.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Seit 30 Jah-
ren, Herr Kollege! Seit 30 Jahren!) Herr Möller, Sie wissen doch selbst, dass Sie diese Vorschläge nicht haben. Legen Sie die vor, lassen Sie uns darüber mal diskutieren. Die Praktikumsprämie ist nicht nur eine finanzielle Förderung, sie ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung im Thüringer Handwerk. Ohne Nachwuchs hat das Handwerk keine Zukunft. Das ist kein Alarmismus, sondern Realität. Das Handwerk in Thüringen ist mit 30.000 Unternehmen und 150.000 Beschäftigten das Rückgrat unserer Wirtschaft. Doch der Fachkräftemangel trifft diese Branche hart. Schon jetzt bleiben viele Lehrstellen unbesetzt, weil die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber sinkt. Wir müssen alles versuchen, um dem entgegenzusteuern. Ein entscheidender Weg ist, junge Menschen frühzeitig mit dem Handwerk in Kontakt zu bringen. Wer einmal in einer Tischlerei, bei einem Optiker oder in einer Metallwerkstatt mitgearbeitet hat, erhält einen realistischen Eindruck von der Arbeit und oft auch eine neue Wertschätzung für das Handwerk. Da setzt die Praktikumsprämie an und sie hat gewirkt. Sie hat jungen Menschen einen Anreiz gegeben, sich intensiver mit dem Handwerk zu beschäftigen. Sie hat Betrieben ermöglicht, potenzielle Azubis frühzeitig kennenzulernen. Aus vielen Gesprächen mit Handwerksmeistern wissen wir, Praktika sind oft der erste Schritt in eine Ausbildung. Tatsächlich kommen über zwei Drittel aller Ausbildungsverhältnisse im Handwerk durch vorherige Praktika zustande. Besonders erfreulich ist, wen wir mit diesem Programm erreicht haben. Die Prämie wurde von Schülern aller Schularten genutzt, insbesondere auch von Gymnasiasten mit 37 Prozent. Zudem lag der Anteil junger Frauen mit 26 Prozent deutlich höher als bei der sonst eher männlich geprägten Handwerksausbildung. Normal sind da knapp 20 Prozent. Die Praktikumsprämie hat also breite Zielgruppen erreicht. Das ist ein Erfolg in der Nachwuchsförderung des Handwerks. Trotz des Erfolges herrscht noch Klärungsbedarf bei der Finanzierung, und da geht es nicht nur um die Osterferien. Klar ist aber schon jetzt, die Prämie hat sich bewährt und sollte fortgesetzt werden. Unsere Fraktion wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Praktikumsprämie ab Sommer wieder verfügbar ist, dass sie nicht nur eine kurzfristige Aktion bleibt, sondern langfristig in die Fachkräftestrategie des Landes integriert wird und dass wir das Programm weiterentwickeln, um noch besser Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Auch vonseiten des Handwerks gibt es diese Forderung. Angesichts des Erfolgs setzt sich der Thüringer Handwerkstag dafür ein, die Praktikumsprämie dauerhaft im Landeshaushalt zu verankern. Eine nachhaltige Finanzierung ist entscheidend, um weiterhin junge Menschen für handwerkliche Berufe zu gewinnen und so die Fachkräfte von morgen zu sichern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir auch einen persönlichen Einblick. Vor meiner Wahl in diesen Landtag habe ich bei der Handwerkskammer Erfurt an der Umsetzung genau dieser Praktikumsprämie mitgearbeitet.
(Beifall CDU)
In Gesprächen mit Handwerkskammern, Betrieben, Lehrkräften und natürlich mit den Jugendlichen habe ich aus erster Hand erfahren, welchen Unterschied die Förderung macht. Schülerinnen und Schüler haben mir erzählt, dass sie ohne die Prämie gar kein Praktikum gemacht hätten und wenn, dann nicht im Handwerk. Betriebe berichten, dass sie durch die Prämie zusätzliche Praktikumsplätze geschaffen haben, weil sie die echte Chance sahen, jetzt Nachwuchs zu gewinnen. Junge Auszubildende haben uns immer wieder gesagt, dass sie ohne ein vorheriges Praktikum nicht den Mut gehabt hätten, eine Lehre im Handwerk anzufangen. Diese Erfahrungen decken sich mit den Zahlen und Studien. Praktika sind oft das Zünglein an der Waage bei der Berufswahl ins Handwerk. Der große Zuspruch zeigt, dass wir die Prämie richtig verankert haben. Dennoch gibt es Verbesserungsbedarf. Ein Punkt, der mir besonders am Herzen liegt, ist der Zugang für alle Schülerinnen und Schüler. Wer nach der 10. Klasse auf ein Gymnasium wechselt, noch einen Schulabschluss machen will, ist sechs Wochen lang formal kein Schüler. Er sollte aber von dieser Prämie profitieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Handwerk ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Doch ohne Nachwuchs steht das Rückgrat auf wackeligem Fundament. Die Praktikumsprämie ist ein wirksames Mittel, um junge Menschen frühzeitig für das Handwerk zu begeistern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass es nicht nur eine einmalige Maßnahme bleibt, sondern langfristig Wirkung entfalten kann. Das ist ein starkes Signal an das Handwerk in Thüringen. Wir lassen euch nicht allein mit der Nachwuchssuche. Die Landespolitik erkennt den Wert eurer Ausbildungsleistungen und unterstützt euch dabei, für das Handwerk, für die jungen Menschen in Thüringen und für die Zukunft unseres Landes. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Nutzung der Praktikumsprämie für das Thüringer Handwerk auch bei vorläufiger Haushaltsführung sichern
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Waßmann. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Kalthoff für die Fraktion der SPD auf.
(Zwischenruf Abg. Liebscher, SPD: Ich über-
nehme!) Herr Liebscher übernimmt. Dann, Herr Liebscher, haben Sie das Wort.
Nutzung der Praktikumsprämie für das Thüringer Handwerk auch bei vorläufiger Haushaltsführung sichern
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Praktikumsprämie für das Thüringer Handwerk hat sich seit ihrer Einführung im Frühjahr 2024 in der Tat als eine äußerst erfolgreiche Maßnahme zur Berufsorientierung erwiesen. Als SPD-Fraktion sind wir auch ein bisschen stolz darauf, dass die Initiative von der Vorgängerregierung mit unserer tatkräftigen Beteiligung im Wirtschaftsressort ins Leben gerufen wurde und nun ihre Früchte trägt. Ziel war, ist und bleibt es, jungen Menschen den Zugang zum Handwerk zu erleichtern und gleichzeitig den dringend benötigten Fachkräftenachwuchs in Thüringen zu sichern. Die Prämie gilt für Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren. Es werden 120 Euro pro Praktikumswoche ausgezahlt, jedoch maximal 480 Euro für vier Wochen. Im vergangenen Jahr wurden auf diese Weise 479 Schülerpraktika mit insgesamt 752 Wochen gefördert. Das entspricht einer Investition von über 90.000 Euro in die Zukunft unseres Handwerks und unserer Jugend. Besonders erfreulich ist, dass 28 Prozent der prämierten Praktika von jungen Frauen absolviert wurden – ein deutlicher Vorsprung gegenüber dem bisherigen Frauenanteil von 15 bis 18 Prozent in den Ausbildungszahlen des Thüringer Handwerks. Ein Signal, das zugleich Hoffnung macht. Zukunftsträchtige Berufe wie Anlagenmechaniker, Mechatroniker und Elektroniker profitieren von diesem Programm ebenso wie das traditionelle Handwerk der Tischler oder Friseure. Angesichts dieses Erfolgs ist es verständlich und nachvollziehbar, dass der vorliegende Antrag fordert, die Nutzung der Praktikumsprämie auch während der vorläufigen Haushaltsführung sicherzustellen, also bis das Thüringer Haushaltsgesetz 2025 im Frühjahr verkündet wird – mutmaßlich im April – und wirksam in Kraft tritt. Wir teilen die Sorge, dass eine Zwangspause einen Rückschritt bedeuten könnte, egal, wie kurz die Unterbrechung ausfällt. Gleichzeitig müssen wir als verantwortungsbewusste Parlamentarier die Gesamtsituation im Blick behalten. Die vorläufige Haushaltsführung betrifft eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten. Würden wir für jedes einzelne eine Ausnahme fordern, könnten wir die Prinzipien der Haushaltsführung aushebeln. Fest steht aber, im Haushaltsentwurf für 2025 ist die Praktikumsprämie im Einzelplan des Wirtschaftsministeriums bereits weiterhin vorgesehen. Dies unterstreicht unsere anhaltende Unterstützung für dieses wichtige Programm und die Förderung des Handwerks in Thüringen. Der Titel, aus dem unter anderem auch der Meisterbonus „Handwerk“, der Meisterbonus „Industrie“ und die Meisterprämie bezuschusst werden, ist mit einem Ansatz von insgesamt 1,8 Millionen Euro veranschlagt. Um eine ausgewogene und rechtlich fundierte Lösung zu finden, schlagen wir vor, den Antrag an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Dort können wir gemeinsam mit Experten prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Praktikumsprämie auch während der vorläufigen Haushaltsführung zu gewährleisten, ohne dabei andere wichtige Projekte zu benachteiligen. Im Ausschuss sollten wir auch diskutieren, wie wir die Erfolge der Praktikumsprämie weiter ausbauen können. Könnten wir beispielsweise den Frauenanteil noch weiter erhöhen? Oder sollten wir, wie von der IHK Erfurt vorgeschlagen, über eine Ausweitung des Programms über das Handwerk hinaus nachdenken? Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Praktikumsprämie als wichtiges Instrument der Berufsorientierung und Fachkräftesicherung zu erhalten und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig müssen wir verantwortungsvoll mit den momentanen Herausforderungen der vorläufigen Haushaltsführung umgehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Nutzung der Praktikumsprämie für das Thüringer Handwerk auch bei vorläufiger Haushaltsführung sichern
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, man merkt, das ist ein sehr emotionales Thema und es ist, glaube ich, auch eine unglaubliche Gleichheit, wenn man bedenkt, dass dieses Thema von allen positiv gesehen wird, wenn wir darüber sprechen, wie wichtig die Praktikumsprämie als Instrument für junge Menschen, sich beruflich zu orientieren, ist und was es für eine bedeutende Rolle spielt. Herr Hoffmann, was mich stört, Sie sind nicht der Einzige mit Erfahrung. Also Sie dürfen das nicht für sich allein in Anspruch nehmen. Ich bin selber drei Jahrzehnte im Thüringer Handwerk tätig und ich möchte mir von Ihnen nicht sagen lassen, dass Sie als AfD-Fraktion die Einzigen sind, die das Thüringer Handwerk vertreten. So geht das nicht.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das haben
die Wahlergebnisse ergeben!) Lassen Sie mich mal eins klarstellen, dass auch, was meine Koalitionspartner und Vorredner gesagt haben, die Praktikumsprämie eine Daseinsberechtigung hat. – Herr Möller, ich gebe Ihnen gern die Zeit. Wenn Sie fertig sind, würde ich weitermachen.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ja, ja!)
Vielen Dank.
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Herr Abgeordneter Herzog hat das Wort. Es gab jetzt mehrere Gespräche über die Fraktionsbänke hinweg. Ich bitte, dass wir Herrn Abgeordneten Herzog zuhören.
Nutzung der Praktikumsprämie für das Thüringer Handwerk auch bei vorläufiger Haushaltsführung sichern
Vielen Dank. Die Praktikumsprämie ist – und das habe ich gesagt – ein wichtiges Mittel zur Unterstützung junger Menschen, die erste praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln wollen, die Betriebe kennenlernen wollen, aber eben auch für die Betriebe selber. Es ist einfach notwendig, das gerade in Zeiten eines sich verändernden Arbeitsmarkts – und das ist unsere Aufgabe – mit Maßnahmen zu unterstützen, damit diese Möglichkeit, dieses Instrument erhalten bleibt. So weit klar, aber der Antrag der Linken sieht ja nicht vor, dieses Instrument abzuschaffen, zu verändern oder gänzlich in irgendeiner Form anders aufzustellen, sondern es geht darum – und das ist in unseren Augen das eigentliche Problem –, dass man sich über die Haushaltsdisziplin hinwegsetzen will, dass man sagen will, man schafft für ein einzelnes Instrument eine besondere Situation. Und das, denke ich, ist nicht gut, denn das kann eine Kettenreaktion auslösen, das kann bei zukünftigen Haushaltsdebatten oder bei zukünftigen Situationen, die der heutigen ähneln, zu großen Problemen führen. Und das sollten wir vermeiden. Wichtig dabei ist auch – und das muss man eben auch sehen und das ist auch mein Appell an unsere Besucherinnen und Besucher und auch an die jungen Menschen da draußen –: Wenn Sie sich für ein Praktikum entscheiden, bitte machen Sie das nicht abhängig davon, ob Ihnen das Land, der Steuerzahler dafür 120 Euro in der Woche Zuschuss gibt. Seien Sie motiviert, motivieren Sie sich, versuchen Sie auf anderem Weg, sich das zu finanzieren. Nutzen Sie die Möglichkeit, Praktika in Handwerksbetrieben in Thüringen zu machen und sich so beruflich zu orientieren. Aber natürlich sollten wir als Politik auch alles tun, was in unserem Rahmen möglich ist, um die Förderung zu stärken und auch nachhaltig zu gestalten. Wir müssen – und deswegen sollte dieser Antrag auch an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden – dringend darüber reden, wie wir ab Sommer mit dieser Prämie umgehen, wie wir sie nachhaltig gestalten, wie wir sie möglicherweise erweitern, aber wie wir sie vor allen Dingen auch erhalten. Deshalb – da wiederhole ich mich jetzt – stimmen wir für die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss. Vielen Dank.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
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Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, ich freue mich, dass es doch einen relativ breiten Konsens gibt, was erstens die Wirksamkeit der Praktikumsprämie anbelangt in Ihren Einschätzungen, die wir gehört haben, und zweitens, was die Zukunftsperspektiven der Praktikumsprämie anbelangt. Ich bin auch optimistisch, dass es uns gelingt, dieses Instrument einer sehr zielgenauen Unterstützung der Berufsorientierung dauerhaft im Thüringer Landeshaushalt zu verankern. Was mich ein Stück weit stört – und das ist insofern bedauerlich, weil ich da auch in Gesprächen mit Vertretern der Handwerkskammern sehr viele, ja, auch dringende und positive Signale aufgenommen habe –, dass es de facto keinen Weg geben wird, mit der entsprechenden Flexibilität zu verhindern, dass die Praktikumsprämie auch im kommenden Monat weiter in der Zwangspause verharren muss. Und von Herrn Liebscher, der jetzt leider nicht mehr hier unter uns weilt,
(Heiterkeit im Hause)
– hier im Saal unter uns weilt –, der hier im Saal leider nicht mehr unter uns weilt, ist ja eine ganze Reihe von Punkten aufgezählt worden, wo wir auf gar keinen Fall davon ausgehen können, dass die jetzt alle sozusagen nicht stattfinden in der Zeit, bis der Landeshaushalt beschlossen wurde. Zum Beispiel gibt es auch bei der Administrierung der Meistergründungsprämie, die in einem anderen Titel des Landeshaushalts finanziert wird, eine Übergangslösung, die gefunden wurde, um die Zeit zu überbrücken, die bis zu dem wirksamen Beschluss des Landeshaushalts eine Regelung ermöglicht, ohne dass man sagt, wir müssen jetzt erst mal pausieren, warten und es geht gar nicht mehr weiter. Insofern war der Text, den wir hier formuliert haben, schon sehr begründet. Ich will ihn noch mal vorlesen, damit er Ihnen vielleicht noch mal die Möglichkeit gibt, sich da hineinzudenken: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, unter Nutzung all ihrer Handlungsmöglichkeiten und in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern dafür zu sorgen, dass auch in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über den Landeshaushalt für das Jahr 2025 die Praktikumsprämie durch Betriebe des Handwerks in Thüringen ohne Einschränkungen genutzt werden kann.“ Und das wäre möglich gewesen, das sage ich auch in Richtung des Wirtschaftsministeriums. Das wissen Sie auch, wenn Sie mit den Vertretern der Handwerkskammern, wovon ich überzeugt bin, diese Frage intensiv beraten haben. Es wäre möglich gewesen, an dieser Stelle mal jenseits der formellen und bürokratischen Hürden, die wir ja sonst immer beklagen und sie abbauen wollen, tatsächlich mehr Flexibilität zu organisieren, dass wir einen Weg gefunden hätten, zum Beispiel Anfang April, in dieser Woche der Osterferien, eine Praktikumsprämie im Handwerk anzubieten. Und ja, Herr Herzog, da will ich Ihnen auch noch mal recht geben, es sollte jetzt nicht an den 120 Euro unbedingt festgemacht werden, die pauschal pro Woche für das Praktikum im Handwerk ausbezahlt wurden im vergangenen Jahr mit der Praktikumsprämie, denn die Motivation sollte schon sozusagen der Haupttreiber sein. Aber es ist natürlich schon eine Frage, wenn jemand auch einen Weg zurückzulegen hat, ob er oder sie, wenn man sich während der Ferien, wo sich ja viele Alterskolleginnen und -kollegen dann anders die Zeit vertreiben, schon mit Blick auf seine berufliche Zukunft orientieren will an so einer Stelle im Handwerk, in einem Meisterbetrieb, dafür eben auch noch das Geld mitbringen muss, um zum Beispiel jeden Tag den Weg hin und her zu überwinden. Da wäre eben so eine Praktikumsprämie – und das wissen wir ja alle zusammen, glaube ich, da brauchen wir nicht in den Disput zu treten – natürlich sehr hilfreich, wenn dann so eine pauschale Förderung diese Wegekosten zum Beispiel abdeckt. Vor dem Hintergrund möchte ich einfach noch mal daran appellieren, es ist jetzt noch ein Monat Zeit bis zum April, bis zu den Osterferien, sich vielleicht doch noch mal, auch im Wirtschaftsministerium, mit den Möglichkeiten, die man hat, mit den Möglichkeiten auch von Gesprächen und vertrauensbildenden Zusagen, die man auf einer Grundlage einer langjährigen Zusammenarbeit bestimmt auch zwischen Ministerium und Handwerkskammern finden kann, sich die Frage zu beantworten, ob es nicht doch noch einen Weg gibt, die Zwangspause nicht bis zu den Sommerferien zu verlängern. Es wäre im Interesse der Berufsorientierung unserer Schülerinnen und Schüler, es wäre im Interesse der Handwerksbetriebe, es wäre im Interesse der Lösung all der Probleme, die wir jetzt hier in den letzten Minuten diskutiert haben. Vor dem Hintergrund bin ich überzeugt davon, es ist richtig, diesen Antrag an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, auch mit der Perspektive der Praktikumsprämie im Landeshaushalt in den kommenden Jahren. Und es ist dennoch die zweite Frage noch nicht endgültig beantwortet, ob es nicht ein besserer Weg ist, als die Zwangspause bis zum Sommer zu verlängern, sie vielleicht doch jetzt im April zu ermöglichen. Ich freue mich, dass Herr Liebscher jetzt wieder unter uns weilt und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Nutzung der Praktikumsprämie für das Thüringer Handwerk auch bei vorläufiger Haushaltsführung sichern
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schubert. Darüber freuen wir uns natürlich alle, dass Herr Abgeordneter Liebscher wieder unter uns weilt.
(Heiterkeit im Hause)
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen – Herr Abgeordneter Augsten.
Nutzung der Praktikumsprämie für das Thüringer Handwerk auch bei vorläufiger Haushaltsführung sichern
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hoffmann, jetzt sind es sogar drei Fragen geworden, also insofern hat sich das gelohnt, dass ich vorhin nicht fragen durfte. Vielleicht als Vorspann: Ich betreue Projekte, in denen wir versuchen, für die Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft ausländische Arbeitskräfte zu finden, denn da ist die Lage genauso prekär wie im Handwerk. Es gab da sehr erfolgreiche Projekte. Wir hatten eine kleine Lücke, das war vor der Landtagswahl, wo dann die Meldung aus dem Ausland kam, wir warten mal die Wahl ab, wir wissen nicht, wie die ausgeht. Da gab es tatsächlich ein paar Probleme. Was uns viel mehr Sorgen macht, dass jetzt aus den Unternehmen Signale kommen, dass uns ausländische Arbeitskräfte verloren gehen, weil sie Thüringen den Rücken kehren. Das hat vielleicht auch Gründe im Lohn usw., aber eben auch in dem Klima, was hier in Thüringen herrscht. Wir hatten den Vorfall vor 14 Tagen in Neumark, als zwei Kollegen aus dem „Van Asten“-Betrieb beleidigt und bespuckt wurden. Es gibt andere Vorfälle. Meine Fragen vor dem Hintergrund, die drei, die ich jetzt stellen möchte, sind: 1. Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen dem Arbeitskräfteproblem im Handwerk und in der Ernährungswirtschaft, also die nicht ausreichenden Arbeitskräfte aus dem Ausland? Ja, das Problem, was wir da haben und Ihre ausländerfeindliche Politik hier in Thüringen, das wäre meine erste Frage.
(Unruhe AfD)
Die zweite Frage, die ich stellen möchte …
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD)
Ja, es ist doch so. Gibt es da jetzt Zweifel dran?
(Unruhe AfD)
Gehen Sie doch mal raus in die Unternehmen und sprechen Sie doch mal mit den Leuten.
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Die zweite Frage ist zu der Prämie: Würden Sie diese Prämie nur an die Leute auszahlen, die keinen Migrationshintergrund haben oder vielleicht auch nicht deutsch genug aussehen aus Ihrer Sicht? Und die dritte Frage: Wenn dann, wie Herr Höcke ja immer meint – Machtfantasien –, die AfD an der Macht wäre, was sicher nicht passieren wird, aber wenn das so wäre – nur mal gespielt –, würden Sie dann die Auszubildenden und die Praktikantinnen und Praktikanten mit ausländischem Hintergrund, Migrationshintergrund, dann auch der Remigration unterliegen lassen? Also würden Sie die dann aus dem Land ausweisen? Das wären die drei Fragen. Ich gehe davon aus, dass Herr Hoffmann diese Fragen nicht beantwortet.
(Beifall BSW)(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Uns wür-
de reichen, wenn die Rechtslage angewandt wird, die vorhanden ist!)
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Vielen Dank, Herr Abgeordneter Augsten. Es waren noch 1 Minute und 23 Sekunden übrig. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt eine weitere Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Möller vor.
Nutzung der Praktikumsprämie für das Thüringer Handwerk auch bei vorläufiger Haushaltsführung sichern
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Sehr geehrter Herr Augsten, natürlich beantworten wir Ihre Fragen sehr gern. Gibt es einen Zusammenhang zwischen fehlenden Arbeitsplätzen und der AfD? Ja, natürlich gibt es den, wenn die AfD mit ihrer Familienpolitik beispielsweise hier erfolgreich wäre, wenn sie mit ihrer Steuerpolitik erfolgreich wäre, wenn sie die also umsetzen könnte, wenn sie ihre Sicherheitspolitik umsetzen könnte, dann können Sie sich sicher sein, dass viele Menschen erstens hier Kinder bekommen würden, sich wieder für Kinder entscheiden würden und zweitens natürlich auch ausländische Fachkräfte bereit wären, sich in Thüringen niederzulassen.
(Beifall AfD)
Aber wenn natürlich eine türkische Krankenschwester abends um 21 Uhr über den Erfurter Anger geht, weil sie noch mal in eine Gaststätte möchte, und dort angemacht wird oder ausgeraubt wird, dann spricht sich das natürlich auch in der Türkei rum, Herr Augsten. Und das ist der Grund, warum die eben nicht hierherkommen.
(Beifall AfD)
Und wenn eine Ärztin aus Rumänien beispielsweise gesagt bekommt, was für Steuerabzüge sie hier bekommt und wie schlecht mittlerweile das Sozialsystem ist, wie lange sie auf den Facharzt warten muss und wie viel Unterrichtsausfall ihre Kinder haben, dann wird sie eben auch nicht nach Thüringen kommen, sondern wird eben nach England gehen oder nach Norwegen, wo das alles noch funktioniert.
(Beifall AfD)
Und tatsächlich, Herr Augsten, Sie haben die Lösung schon erkannt: Das ändern wir, indem die AfD endlich regiert. Und da muss ich Ihnen widersprechen, die AfD wird regieren. Da können Sie sich sicher sein.
(Beifall AfD)
Prämien nur für Deutsche – na ja, ich weiß ja, in manchem Fiebertraum ist das so, vor allem hier so auf der linken Seite. Aber natürlich sieht die Realität anders aus. Wenn Sie sich zum Beispiel unser Familiengeld anschauen, wir hatten ja einen entsprechenden Antrag Anfang letzten Jahres in den Haushalt eingebracht, der bezog sich auf alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Und genauso werden wir das natürlich auch in dem Fall handhaben, weil wir eben diskriminierungsfrei sind, wirklich diskriminierungsfrei.
(Beifall AfD)(Heiterkeit BSW, Die Linke)(Zwischenruf Abg. Liebscher, SPD: Schauen
Sie in Ihr Wahlprogramm!) Drittens: Schieben wir Auszubildende, gut integrierte Ausländer ab, junge Leute ab, die in den Ausbildungsverhältnissen sind? Ja, das ist natürlich der allergrößte Quatsch, denn Sie wissen selbst, das geht gar nicht. Es gibt das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht. Also selbst derjenige, der keinen Aufenthaltstitel ursprünglich hatte, hat mittlerweile einen. Und natürlich ist die AfD an Recht und Gesetz gebunden und wird sich an Recht und Gesetz halten.
(Beifall AfD)
Also was für eine seltsame Aussage! Entscheiden Sie doch besser darüber, was Sie wollen, und wir entscheiden darüber, was wir wollen. Und wir kommunizieren dann auch das, was wir wollen. Das brauchen Sie für uns nicht machen, Herr Augsten, glauben Sie es uns.
(Beifall AfD)
Wir sind in der Lage, unsere Positionen selbst zu formulieren. Und wissen Sie, was das Schönste ist? Die Wähler draußen, die verstehen ganz genau, wann jemand eine Horrorgeschichte über die AfD erzählt und wann die richtige Geschichte erzählt wird. Und genau so sehen die Wahlergebnisse aus.
(Beifall AfD)
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Vielen Dank, Herr Möller. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Für die Landesregierung hat sich Herr Staatssekretär Suckert zu Wort gemeldet.
Nutzung der Praktikumsprämie für das Thüringer Handwerk auch bei vorläufiger Haushaltsführung sichern
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat im Rahmen seiner Beratungen zum Haushalt 2024 entschieden, erstmals 50.000 Euro für die Einführung einer Praktikumsprämie für das Handwerk zu etatisieren. Das für die Wirtschaft zuständige Ministerium hat daraufhin den Kammern im Rahmen eines Modellprojekts die Mittel bewilligt. Aufgrund der unerwartet hohen Nachfrage haben die Handwerkskammern mittels zweier Änderungsbescheide zusätzlich weitere 55.000 Euro erhalten, sodass mithin insgesamt rund 105.000 Euro für die Schülerpraktikumsprämie im Handwerk bewilligt wurden. Ausgezahlt wurden am Ende ca. 91.400 Euro. Nach Angaben der drei Thüringer Handwerkskammern erhielten insgesamt somit 480 Schülerinnen und Schüler eine Praktikumsprämie. Insgesamt hätten diese 752 Praktikumswochen geleistet. Meine Damen und Herren, aktuell befinden wir uns in der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2025. Das bedeutet, dass der Kreativität oder Innovation, wie sie hier gefordert wurde, sehr enge Grenzen gesetzt sind bzw. dass diese gegen Null geht, dass bis zum Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2025 die Landesregierung an Artikel 100 Abs. 1 Thüringer Verfassung gebunden ist und nur Ausgaben leisten darf, die im Sinne des Artikel 100 Thüringer Verfassung nötig sind, um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten bzw. gesetzlich bestehende Maßnahmen durchzuführen oder rechtlich begründete Verpflichtungen des Landes zu erfüllen, dass hingegen freiwillige Leistungen des Landes wie Förderungen des Landes, wie zum Beispiel Förderung der Praktikumsprämie für das Handwerk, grundsätzlich nicht dazugehören. Insoweit bleiben das Inkrafttreten des Landeshaushaltes 2025 und das Vorliegen entsprechender haushaltsrechtlicher Ermächtigungen abzuwarten. Darüber hinaus – und auch das muss besprochen werden – gibt es Begehrlichkeiten nunmehr der drei IHKs, gleichermaßen in dieses Programm aufgenommen zu werden. Das TMWLLR wird zu einem Termin einladen. Das war auch im Ausschuss schon so besprochen worden, im Wirtschaftsausschuss. Ende der Woche werden die Einladungen zu diesem Thema an die jeweiligen Stakeholder versandt. Denn ich glaube, es ist notwendig, dass wir die Fördermittel oder die Fördermechanismen, die uns zur Verfügung stehen, gemeinsam neu betrachten und überdenken sollten. Dazu sind Sie herzlich eingeladen. Ich denke, dass wir mit dieser Plattform all die Ideen, die heute hier vorgetragen worden sind, mit integrieren können und zu einem guten Ergebnis kommen werden. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Nutzung der Praktikumsprämie für das Thüringer Handwerk auch bei vorläufiger Haushaltsführung sichern
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über die beantragten Ausschussüberweisungen. Es wurde die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum und die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Ich würde beginnen mit der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Ausschussüberweisung zugestimmt. Als Nächstes kommen wir zur Abstimmung über den Antrag zur Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt. Somit klärt sich auch die Federführung, über die wir nicht abstimmen müssen, weil nur die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum beschlossen wurde. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe als Nächstes auf Tagesordnungspunkt 14 Antrag der Abgeordneten Abicht, Benninghaus, Berger, Braga, Cotta, Czuppon, Dr. Dietrich, Düben-Schaumann, Erfurth, Gerhardt, Haseloff, Häußer, Höcke, N. Hoffmann, T. Hoffmann, Jankowski, Kießling, Kramer, Krell, Laudenbach, Dr. Lauerwald, Luhn, Möller, Mühlmann, Muhsal, Nauer, Prophet, Rottstedt, Schlösser, Steinbrück, Thrum und Treutler der Fraktion der AfD - Drucksache 8/457 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/619 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/620 Folgender Hinweis: Bei dem Antrag handelt es sich in Nummer I um einen Minderheitsantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen. Mit 32 Unterschriften ist das verfassungsgemäße Quorum von einem Fünftel, wie es in § 83 Abs. 2 der Geschäftsordnung verlangt wird, erreicht. Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen i.V.m. § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes darf der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Darunter fällt die Ziffer I des Antrags. Die Nummern II bis IV sind vom Minderheitsrecht nicht erfasst und können geändert werden. Ist Begründung für den Antrag gewünscht?
(Zuruf Abg. Möller, AfD: Ja!)
Es ist gewünscht. Herr Abgeordneter Möller.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Gäste, stellen Sie sich ein Land vor, in dem eine Partei fast immer mitregiert – allerdings schlecht – und deswegen wird sie seit Jahrzehnten von immer weniger Leuten regiert. Allerdings besetzt sie ein wichtiges Ministerium, nämlich das Innenministerium, und aus ihren Reihen wird auch ein Geheimdienstchef ernannt. Das ist seltsam, weil dieser Geheimdienstchef die Voraussetzungen, die auf dem Papier stehen, nicht erfüllt – er ist kein Volljurist. In diesem Land gibt es abwechselnd viele schwere Straftaten, wo auch viele Menschen ums Leben kommen. Es gibt aber auch mittlerweile terroristische Anschläge. Diese Anschläge gehen oft auch offensichtlich von einem Deutschenhass aus, aber der Inlandsgeheimdienst kümmert sich darum gar nicht, denn der wird eher gegen die Menschen eingesetzt, die sich über diese Zustände in unserem Land ärgern und das auch offen aussprechen.
(Beifall AfD)
Darüber bildet sich Opposition. Diese Opposition ist sehr erfolgreich, sie überzeugt viele Menschen. Die Konsequenz davon ist, dass die Partei, die immer regiert – mitregiert –, deren Bundesvorsitzender verlangt dann plötzlich vom Geheimdienst die Beobachtung dieser Opposition. Der Geheimdienstchef – von derselben Partei – möchte das umsetzen. Seine Fachleute warnen allerdings intern, dass dafür keine Grundlage aufgrund der Datenverarbeitungsauswertung vorhanden ist. Und was macht der Geheimdienstchef da? – Er umgeht die Fachabteilung und er operiert öffentlich mit Behauptungen, die von Mitarbeitern seines Geheimdienstes intern als Falschbehauptungen, also als Lüge, über die Opposition entzaubert werden. Das wird sogar teilweise bekannt, meine Damen und Herren, aber so richtig nach außen dringt es doch nicht, weil die etablierten Medien darüber kaum berichten. Das gelingt auch deshalb, weil die Partei, die immer regiert, tatsächlich natürlich auch an vielen Medien beteiligt ist. Je erfolgreicher die Opposition wird, umso mehr greift der Geheimdienst sie an. Obwohl sie friedlich ist, wird sie zur größten Gefahr im Land hochstilisiert. Erst ist sie Prüffall, ob sie extrem ist, dann besteht der Verdacht, dass sie extrem ist. Dann heißt es plötzlich, sie sei erwiesen rechtsextrem, antisemitisch, völkisch, geschichtsrevisionistisch.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das ist alles?) Aber niemand hinterfragt, wie diese Plattitüden tatsächlich entstehen, wie sie begründet werden. Man hinterfragt das auch nicht, als der Geheimdienstchef plötzlich Bundestagsabgeordneter werden will und wer dabei seine größte Konkurrenz ist – natürlich die Opposition, die er selbst beobachtet und bekämpft. Das geht so weit, dass Lehrer, Polizisten, Beamte, die sich in der Opposition engagieren, mit Disziplinarverfahren und mit Kündigungen oder mit Dienstentlassungen bedroht werden, dass Hobbys verboten werden, weil man plötzlich als politisch unzuverlässig eingestuft wird, und dass jungen Menschen, die eine Ausbildung ergreifen wollen, zum Beispiel Jurist werden wollen, per Gesetz die Ausbildung verwehrt wird. Das sind die Zustände in diesem Land. Und dann gibt es da natürlich ein Kontrollgremium, das den Geheimdienst überwachen soll. Das ist aber ausschließlich mit Leuten besetzt, die die Opposition hassen, weil sie ihnen nämlich die Mandate wegnimmt.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Na, na, na!)
Dieser Opposition werden trotz entsprechender Rechtslage die Sitze verwehrt und weil das dann irgendwann nicht mehr reicht, ändert man halt die Rechtslage. So geht das immer weiter und immer fort und trotz der vielen Skandale, die bekannt werden, guckt das Kontrollgremium weg. Man erfährt nichts davon in den Berichten dieses Kontrollgremiums, weil man eben letztlich das Vorgehen gegen die Opposition auch aus diesem Kontrollgremium heraus decken möchte. Meine Damen und Herren, würde dieses Land Russland oder Ungarn heißen, dann gäbe es bei uns große Entrüstung, aber dieses Land heißt Thüringen und die Partei heißt SPD.
(Beifall AfD)
So würde es auch weitergehen, wenn sich nicht etwas geändert hätte im Land. Es gibt nämlich mittlerweile eine Gegenöffentlichkeit, die eigene Recherchen anstellt. Es gibt nicht nur die etablierten Medien, sondern viele weitere neue Medienhäuser, die dafür sorgen, dass aufgeklärt wird. Und die Opposition ist mittlerweile so stark, dass sie in den letzten Wahlen fast 39 Prozent erreicht hat und hier im Landtag die Fähigkeit besitzt, Untersuchungsausschüsse zu beantragen. Und genau dieses Element nutzen wir jetzt, um die Machenschaften von Stefan Kramer und auch von Innenminister Maier hier zu untersuchen – und, meine Damen und Herren, ich freue mich drauf.
(Beifall AfD)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Das war die Begründung des Antrags. Kommen wir nun in die Aussprache. Ich rufe Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD auf.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt haben wir wieder einen schönen Tagesordnungspunkt vor uns, auf den ich mich besonders freue, und natürlich war klar, was kommt. Es ist die sozialdemokratische Verschwörungstrias – mein Name wurde noch gar nicht genannt, aber das kommt bestimmt noch –, durch die also die arme AfD hier klein gehalten, diffamiert und diskreditiert wird,
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD)
um ihr die Macht vorzuenthalten und den Wählerwillen nicht zu realisieren. Also Sie haben selbstverständlich das Recht, den Untersuchungsausschuss einzusetzen und das wird auch hier heute passieren. Das will ich gar nicht hinterfragen. Vielleicht nur eins dazu: Es gibt einen kleinen Anscheinsbeweis, dass Sie vielleicht doch nicht recht haben oder unrecht haben könnten, dass ja nicht nur das Amt für Verfassungsschutz in Thüringen Sie einer Beobachtung unterzieht, sondern dass das andere Sicherheitsbehörden in dieser Republik ja auch tun. Und wenn ich nur noch mal daran erinnern darf, dass das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz vom 15.01.2019 über die Einstufung als Verdachtsfall den Namen Höcke genau 60 Mal erwähnt, dann kann es sein, dass es hier nicht nur eine kleine SPD-Verschwörung gegen Sie gibt.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD)
Aber ich will mich gar nicht so sehr aufhalten. Wie gesagt, es steht Ihnen sehr zu, die Arbeit des Amts selbstverständlich zu überprüfen und auch Meinungsbildungsprozesse. Sehr vieles von dem, was Sie dort aufgegriffen haben aus einem Medienbericht, der im Dezember erschienen ist, sind aus unserer Sicht alte Kamellen, aber das wird sich dann im Laufe der Ausschussarbeit herausstellen. Ich komme aber jetzt zu einem Punkt, über den ich mich tatsächlich gefreut habe, denn Ihr Untersuchungseinsetzungsauftrag enthält ein nettes, kleines Ei, ein nettes Ostereichen, ein vorgezogenes Geschenk für mich. Das ist die Ziffer C.12 bei den Fragen, die Sie behandelt haben wollen. Da geht es um Erkenntnisse eines gewissen Herrn Andreas Kemper. Das hat mich doch sehr freudig gestimmt. Denn der Soziologe Andreas Kemper ist der, der darauf gekommen ist, dass Herr Höcke mit einem gewissen Landolf Ladig identisch sein müsse. Das hat übrigens den Landtag hier auch schon immer mal beschäftigt und das hat auch Ihre eigene Partei beschäftigt. 2017 gab es ein Gutachten Ihrer eigenen Partei zu dieser Frage, die dazu gekommen ist, ja, das müsse wohl so sein.
(Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Sie lenken
ab, das ist nicht das Thema!) Dann gab es eine Anforderung Ihrer eigenen Partei an Sie, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass Sie es nicht sind. Das haben Sie bis heute verweigert. Ich hatte Ihnen dann am 17. Oktober 2019 hier im Landtag mal einen Zettel zur Verfügung gestellt, wo Sie dieses Versäumnis hätten nachholen können. Das wollten Sie nicht. Sie haben gesagt, Sie sagen dazu nichts mehr. Aber C.12 in Ihrem Einsetzungsauftrag gibt uns jetzt ja Gelegenheit, dass wir das mal aufklären in dem Untersuchungsausschuss, ob Sie Landolf Ladig sind oder nicht.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Genau!)
Darauf freue ich mich wirklich sehr! Und dann, Herr Höcke, klären wir das mal unter Männern.
(Heiterkeit AfD)
Warum habe ich jetzt unter Männern gesagt? Weil ich mich so sehr über dieses Geschenk von Ihnen freue, dass ich jetzt mal nicht gendern wollte. Wir klären das dann, ob Sie Landolf Ladig sind. Warum ist das so wichtig? Weil das Zitat, das damals auch in Ihrer eigenen Partei so ein großes Aufsehen erregt hat, doch eines von Landolf Ladig in „Volk in Bewegung“ war, in dem es hieß: „Eine Ahnung schleicht sich dabei vielleicht bei immer mehr gebildeten Angelsachsen ein, daß eben nicht die Aggressivität der Deutschen ursächlich für zwei Weltkriege war, sondern letztlich ihr Fleiß, ihre Formliebe und ihr Ideenreichtum. Das europäische Kraftzentrum entwickelte sich so prächtig, daß die etablierten Machtzentren sich gezwungen sahen, zwei ökonomische Präventivkriege gegen das Deutsche Reich zu führen.
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Was soll
denn das, Frau Marx?!) Der zweite Krieg war allerdings nicht nur ökonomisch motiviert, sondern darf auch als ideologischer Präventivkrieg angesprochen werden, hatte sich im nationalsozialistischen Deutschland doch eine erste Antiglobalisierungsbewegung staatlich etabliert, die, wären ihr mehr Friedensjahre zur Erprobung vergönnt gewesen, wahrscheinlich allerorten Nachahmer gefunden hätte.“ Das Bundesamt für Verfassungsschutz, also nicht Thüringen, hat dann 2019 diese Äußerung so interpretiert, dass diese analysierten Ladig-Texte, gerade auch der, eine „zweifelsfrei verfassungsfeindliche Haltung zum Ausdruck [bringe]“: „Die dezidiert positive Bezugnahme auf den historischen Nationalsozialismus als Idee und die radikalrevisionistische Umdeutung der den Zweiten Weltkrieg auslösenden Ursachen implizieren inhaltliche Positionen, die in unüberbrückbarem Gegensatz zum Kernbestand Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen.“ Wie gesagt, ich freue mich auf die Arbeit. Und weil Sie ja immer damit kommen, dass diese ganze Verschwörung gegen Sie nur dazu dient, den Wählerwillen zu unterdrücken, der sich ja endlich jetzt bei Ihnen Bahn bricht – also ich kriege ja immer viel Post und im Zusammenhang mit der Debatte um Ihre Partei gab und gibt es auch immer noch die Debatte, ob eine Partei wie die Ihre denn überhaupt auf einen Stimmzettel gehört. Da schreibt mir ein Herr Dr. Stefan Ackermann: Gut, Björn Höcke würde vermutlich alle abholen lassen wie damals die Juden. Wäre das wirklich ein Verlust? – Das ist ein Wähler von Ihnen.
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Das ist Neid!)
Der hat mir das geschrieben, da können Sie jetzt den Kopf schütteln. Wenn es Bürgerinnen und Bürger in diesem Land gibt, die solche Erwartungen an Sie hegen, dann können und dürfen diese Erwartungen nicht erfüllt werden.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Sie können
ja mal weiterleiten!) So kommt es zur Beobachtung und Einstufung Ihrer Partei als verfassungsfeindlich. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir sehen uns im Ausschuss wieder.
(Beifall BSW, SPD)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Danke schön. Ich habe als nächsten Redner Herrn Abgeordneten Küntzel vom BSW. Ich habe eine Frage an die AfD: Ich hatte hier Herrn Möller mit Fragezeichen stehen. Herr Möller, Sie hatten jetzt die Einbringung gemacht, wollen Sie auch noch mal reden?
(Zuruf Abg. Möller, AfD: Ja!)
Okay. Da wollte ich nur sichergehen. Alles klar. In der Zeit, bis Herr Küntzel nach vorn kommt, begrüße ich da oben auch neue Schüler und junge Leute, die offensichtlich ein Interesse auch an unserer Runde hier unten haben. Wir beschäftigen uns gerade mit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit dem Ziel „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“ – nur zur Info. Jetzt hat Abgeordneter Küntzel vom BSW das Wort.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, mit dem Antrag der AfD-Fraktion soll ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, der die zurückliegende Arbeitsweise des Präsidenten des AfV und seiner Behörde prüft. Es geht dabei um schwerwiegende Vorwürfe. Diese betreffen nicht nur die Amtsführung des Verfassungsschutzpräsidenten, sondern werfen auch die Frage auf, ob der Verfassungsschutz in Thüringen in einer Weise arbeitet, die mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und der politischen Neutralität vereinbar ist. Eine wehrhafte Demokratie braucht einen Verfassungsschutz, der gemäß seinem gesetzlichen Auftrag in Thüringen handlungsfähig sein muss und sich strikt und ausschließlich seiner verfassungsmäßigen Aufgaben gemäß § 4 Thüringer Verfassungsschutzgesetz widmet. Der Verfassungsschutz darf kein politisches Instrument sein, sondern ist elementarer Bestandteil der Thüringer Sicherheitsarchitektur. Das Amt des Präsidenten stellt eine herausragende Position in dieser Behörde dar, die dem Schutz unserer Verfassung und unserer Demokratie dient. In dieser Rolle muss es selbstverständlich sein, das nicht nur fachlich korrekt gehandelt wird, sondern auch ein hohes Maß an politischer Neutralität und Integrität besteht. Es ist entscheidend, dass die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in diesen Nachrichtendienst haben und wissen, dass er unparteiisch und unabhängig arbeitet, um unsere demokratischen Werte zu schützen. Die im Antrag zur Sprache kommenden Vorwürfe werfen die Frage auf, ob diese Unabhängigkeit und Neutralität des Präsidenten gewahrt geblieben sind. Es wird unter anderem die Frage aufgeworfen, ob der Verfassungsschutz in Thüringen möglicherweise in einer Weise geführt wurde, die politisch beeinflusst war oder ob es Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht gegeben hat. Solche Vorwürfe sind ernst zu nehmen, da sie das Vertrauen in die Objektivität und Unparteilichkeit des Verfassungsschutzes erschüttern könnten. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der Frage, ob die Einstufung der Thüringer AfD rechtskonform und zulässig war. Es muss sichergestellt sein, dass solche Einstufungen ausschließlich auf einer rechtlich fundierten und objektiven Grundlage basieren ohne politische Einflüsse. Die Frage, inwieweit das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist, ist ebenfalls von Bedeutung, um zu klären, ob hier mögliche Mängel in der Aufsicht und Kontrolle vorlagen. Wir als BSW stellen uns nicht gegen eine gründliche und unvoreingenommene Untersuchung dieser Vorwürfe. Wir sind der Auffassung, dass eine faire und sachliche Überprüfung notwendig ist. Es muss geklärt werden, ob und inwieweit die Entscheidungen des Präsidenten des Verfassungsschutzes durch politische Einflussnahme oder andere unzulässige Faktoren beeinflusst wurden. Nur durch eine umfassende und transparente Aufklärung können wir sicherstellen, dass der Verfassungsschutz auch in Zukunft seine Aufgaben im Einklang mit den Grundsätzen des Rechtsstaats und im Sinne des Allgemeinwohls wahrnimmt. Ein Untersuchungsausschuss soll darauf abzielen, alle relevanten Fragen vollständig und ohne politische Einflussnahme zu beantworten. Vorverurteilungen sind in diesem Zusammenhang dringend zu unterlassen. Sollte sich jedoch herausstellen, dass der Präsident des Verfassungsschutzes seine Befugnisse überschritten hat, müssen natürlich die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen folgen. Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass es bei dieser Untersuchung nicht darum gehen darf, politisch motivierte Auseinandersetzungen zu führen,
(Beifall BSW)
sondern um die Wahrung der Integrität und Neutralität des Verfassungsschutzes. Es muss vielmehr darum gehen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine Institution zu sichern, die für den Schutz unserer Demokratie und unserer Verfassung zuständig ist. Ich würde mich daher freuen, wenn alle Beteiligten diesen Ausschuss mit der notwendigen Sorgfalt, Objektivität und Unvoreingenommenheit führen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Danke schön. Als nächstem Redner erteile ich das Wort Herrn Möller von der AfD-Fraktion. Sie möchten jetzt doch nicht reden?
(Zuruf Abg. Möller, AfD: Wir lassen erst ein-
mal die anderen reden!)
(Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Er kommt noch
dran!) Dann habe ich als Nächstes Herrn Urbach, CDUFraktion. Ich kann schon sagen, Herr Möller, dann dürfen Sie sich danach bereit machen.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucher, bevor wir zum großen Finale kommen und Herr Möller hier eine seiner letzten Reden im Landtag hält, würde ich noch einmal – er wird wahrscheinlich noch den Rest des Tages reden – meine Ausführungen machen. Wir besprechen heute den zweiten Antrag der AfD zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Amtsführung des Amts für Verfassungsschutz. Wir erinnern uns: Das gab es schon einmal im Dezember. Sie haben das in der Aktuellen Stunde angekündigt und als wir dann im Januar einen Änderungsantrag eingebracht haben, sahen Sie sich nicht in der Lage, den zu beraten, und haben deshalb darum gebeten, dass wir das verschieben. Zu diesem Antrag hier haben wir heute zwei Änderungsanträge eingebracht. Zum Glück haben Sie den Antrag an sich kaum verändert, sodass ich meine Rede quasi recyceln kann, die schon einmal vorbereitet war. Und Sie machen genau das, Recyceln, und zwar alter Vorwürfe gegen das Amt für Verfassungsschutz, die Sie hier vortragen. Sie haben eine große Zahl von Fragen eingereicht, über 50. Im Kern geht es Ihnen jedoch um die Frage der Einstufung des Landesverbands der AfD als gesichert rechtsextrem. Im Antrag thematisieren Sie eine Reihe Jahre alter Vorwürfe gegen den Präsidenten des Amts. Auffällig ist, dass sich der Antrag wie ein genereller Angriff auf das Amt liest und dazu geeignet ist, Misstrauen in diese wichtige Säule der Sicherheitsarchitektur unserer Werte und Demokratie zu schüren.
(Unruhe AfD)
Wir brauchen aber einen gut funktionierenden Verfassungsschutz. Dieser muss personell, organisatorisch und technisch hinreichend ausgestattet sein. Wir wollen keine Parallelgesellschaften mit eigenen Gesetzen außerhalb unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Wir wollen nicht, dass jemand diese Ordnung angreift. Um eben diese Bedrohung zum Beispiel durch politischen oder auch religiösen Extremismus zu erkennen und zu beobachten, brauchen wir den Verfassungsschutz. Dabei unterliegt dieser aber immer auch der Kontrolle aller Staatsgewalten und verfügt über keinerlei Zwangsgewalten. Weil sich der Verfassungsschutz dabei strikt und ausschließlich seinen verfassungsgemäßen Aufgaben gemäß § 4 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes zu widmen hat, ist er faktisch eben kein politisches Instrument, wie es im Antrag suggeriert wird. Um mit einer weiteren Fehlbehauptung aus Ihrem Antrag – zu finden in Abschnitt D Punkt 8 und 9 – aufzuräumen: Die Parlamentarische Kontrollkommission ist durch den Landtag der 7. Wahlperiode durch geheime Wahlen rechtmäßig besetzt worden. Die in ihr tätigen Parlamentarier waren allseits bekannte und geschätzte Mitglieder dieses Hohen Hauses und sie haben jeweils zwei Drittel der Stimmen des Landtags erhalten. Dass Sie nun die Integrität von Raymond Walk, Jörg Kellner, Dirk Bergner und auch von Frau Kollegin Marx mit diesem Antrag infrage stellen, ist nicht akzeptabel.
(Beifall BSW, SPD)
Die Kommission hat sich ordnungsgemäß konstituiert und sie tagt auch regelmäßig. Und dass dies alles AfD-Hasser seien, wie Sie das eben hier vorgetragen haben, das möchte ich ebenfalls grob infrage stellen. Dass natürlich gerade diejenigen versuchen, die Behörde in Verruf zu bringen, deren Aktivitäten von ihr beobachtet werden, ist in gewisser Weise nachvollziehbar, aber dennoch auch auf ihre Art und Weise verwerflich. Denn das, was Sie mit dem Amt für Verfassungsschutz im Falle einer Regierungsübernahme vorhaben, haben Sie im November 2023 in Pfiffelbach schon klar gesagt. Ich zitiere: „Dieser Verfassungsschutz wird keine Gesinnungsschnüffelei mehr betreiben,“,
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Genau
so!)
(Beifall AfD)
sagte der Fraktions- und Landesvorsitzende Björn Höcke, „der wird vor allem eins machen: Der wird Wirtschaftsspionage aufklären.“ Wirtschaftsspionage ist wichtig, aber es ist nicht der Kernauftrag dieses Amts.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Echt?)
Natürlich muss sich der Verfassungsschutz auch Kritik stellen. Wenn es Berichte über Personalprobleme gibt, wenn Stellen unbesetzt sind, dann müssen wir das ernst nehmen. Dafür haben wir die Parlamentarische Kontrollkommission,
(Heiterkeit AfD)(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Wer genau
ist da Mitglied?) in der der Innenminister regelmäßig Rede und Antwort steht und die uns hier öffentlich alle zwei Jahre über ihre Arbeit informiert, zuletzt im Juni 2024. Natürlich haben wir auch die Schwierigkeiten bei der Besetzung der PKK gesehen. Aber statt eines Delegitimierungsversuchs – wie man diesen Untersuchungsausschuss auch deuten könnte – haben wir eine Lösung gefunden. Mit dem Entwurf zur Änderung des G10-Gesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes, den wir heute noch beschließen werden, schauen wir nach vorn, um etwas zu verbessern. Im Gegensatz dazu schauen Sie klagend zurück. Aber natürlich, das Minderheitenrecht hier im Plenum ist klar, und es wird diesen UA geben. Es braucht dafür ein Fünftel der Mitglieder des Parlaments. Daher kann die AfD mit ihrem guten Drittel der Mandate Untersuchungsausschüsse einsetzen. Da der Ausschuss also kommen wird, werden wir mit zwei schon vorgestellten Änderungsanträgen zumindest aus unserer Sicht Fehler korrigieren. Sie wollen die Ausschussgröße auf 14 Mitglieder festsetzen. Als Koalitionspartner beantragen wir mit unserem Änderungsantrag in Drucksache 8/404, dass der Ausschuss aus zwölf Mitgliedern besteht und somit an die Größe angepasst wird, die der Landtag der 8. Wahlperiode für Fachausschüsse vorgesehen hat. Wenn wir uns schon mit den Grundlagen der Einstufung der AfD als gesichert recht extrem beschäftigen müssen, dann wollen wir als Koalition mit der Ergänzung im Änderungsantrag in Drucksache 8/407 auch untersuchen, welche verfassungsrechtlichen und einfach gesetzlichen Vorgaben das Amt als Rechtsgrundlagen hierfür herangezogen hat. Das sollte in Ihrem Sinne sein. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal klar betonen: Wir als CDU stehen für einen Verfassungsschutz, der seine gesetzlichen Aufgaben erfüllt, unabhängig, rechtsstaatlich und effektiv. Es ist uns wichtig, die im Raum stehenden Vorwürfe auszuräumen, damit der Verfassungsschutz seine Arbeit wieder in ruhigem Fahrwasser ausführen kann. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt möchte ich an dieser Stelle einmal sagen: Herzlichen Dank. Sie arbeiten naturgemäß fernab der Öffentlichkeit, sie sind weniger sichtbar als Polizei oder Feuerwehr, aber sie sind nicht weniger wichtig. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Wir danken Ihnen. Und jetzt hat Herr Möller von der AfD das Wort.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Sehr geehrter Herr Urbach, heute werden Ihnen noch ein paar Mal die Ohren bluten, denn heute kann ich noch ein paar Mal hier vor. Das werden Sie noch mal aushalten müssen. Ich habe jetzt einiges gehört, auf das ich gern eingehen möchte. Zunächst vielleicht auf Frau Marx: Also Frau Marx, Sie versuchen hier immer so ein bisschen das wiederzugeben, was Sie für die Verschwörungserzählung der AfD halten. Eins werden wir sicherlich nicht behaupten, dass es Ihnen gelungen ist, uns kleinzuhalten.
(Beifall AfD)
Im Gegenteil: So einiges, was Sie falsch gemacht haben, hat uns groß gemacht, würde ich sagen. Wenn Sie sagen, das wäre hier so eine Art kleine Verschwörung, die SPD hier im Land bekämpft die AfD und es kann ja gar keine kleine Verschwörung sein, weil, es gibt ja schließlich andere Bundesämter, es gibt ein Bundesamt, es gibt andere Landesämter, die die AfD auch gern beobachten möchten oder es schon tun – ja, da haben Sie recht, es ist dann keine kleine Verschwörung, es ist eine große Verschwörung, weil, im Bundesamt für Verfassungsschutz sitzt zwar oder saß zwar lange Zeit ein CDU-Mann an der Spitze, aber erstens war der von der SPD kaum zu unterscheiden und zweitens war seine Dienstherrin wer? Nancy Faeser von der SPD – richtig. Also, wir kommen immer wieder zur SPD, es tut mir ja leid.
(Beifall AfD)
Sie möchten gern über Landolf Ladig sprechen und über Andreas Kemper, da sind wir dann allerdings tatsächlich bei Verschwörungstheorien – nicht wahr, Frau Marx? Denn wenn jemand mit halbwegs, wenn jemand mit einer Ausbildung zu mir kommt, wo ich mich frage, ob die überhaupt die Kompetenz abdeckt, einzuschätzen, ob jemand mit jemand anderem identisch ist, und das bloß auf Grundlage eines Textes, dann werde ich schon sehr hellhörig. Und wenn ich dann mitbekomme, dass Andreas Kemper ein AfD-Hasser wirklich vor dem Herrn ist, also er ist einer der wenigen, die ganz offen und unumwunden so wie Sie sagt, die AfD muss verboten werden, und der dann als neutraler Gutachter dasteht, ob die AfD oder ein Funktionär der AfD irgendwas verzapft hat, meine Damen und Herren, ist das ungefähr so viel wert wie der Dreck unter dem Finger.
(Beifall AfD)
Das ist gar nichts wert, das hat wissenschaftlich null Anspruch und das wissen Sie ganz genau. Und „der Landolf Ladig klingt wie Höcke“ – da sage ich Ihnen jetzt mal nicht, wer von Ihnen aus Ihren Reihen für mich klingt wie Lenin und wie Stalin, da finde ich nämlich auch einige. Also wenn ich beispielsweise in Richtung Linke gucke, da gab es vor nicht allzu langer Zeit eine Listenaufstellung, ich glaube für die Europawahl, da stellte sich ein – der ist dann übrigens auch gewählt worden, wenn ich mich richtig entsinne – Kollege aus Bayern hin von den Linken und brüstete sich damit, wie man Wirte einschüchtert und notfalls eben bedroht und notfalls auch handfest agiert, wenn die die AfD oder andere unliebsame Gäste bewirten und Veranstaltungsräume zur Verfügung stellen. Seltsamerweise ...
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Herr Möller, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Kollegin Marx zu?
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Am Ende meiner Rede würde ich das gern machen, Frau Marx.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Also der Punkt ist, dort guckt komischerweise keiner, das taucht in keinem Verfassungsschutzbericht auf, was für ein Wunder. Da wird offen mit Gewalt gedroht, sogar kokettiert, das wird auch noch beklatscht aus dem ganzen Plenum dieses Parteitags, also offensichtlich auch gedeckt von der gesamten Parteimeinung, kein Mensch interessiert sich dafür - das ist schon interessant. Und wenn Sie dann kommen mit irgendwelchen E-Mails, die geschrieben werden von einem – wie heißt er? – Stefan Ackermann, Andreas Ackermann, Axel Ackermann, was auch immer, und das ist dann die Grundlage für die Beobachtung unserer Partei – so haben Sie sich, glaube ich, ausgedrückt –,
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Nein!)
zeigt das natürlich ganz offensichtlich, was für hanebüchene Begründungen herangezogen werden, um der AfD ein rechtsextremes Weltbild zu unterstellen. Denn wir wissen natürlich erstens nicht, wer Ihnen E-Mails schreibt, wir können auch nichts dafür, dass Ihnen irgendwelche Leute E-Mails schreiben. Und lassen Sie sich eins sagen, auch ich bekomme E-Mails, die reichlich wirr sind und offensichtlich, man könnte es annehmen, eher aus Ihrem Lager kommen. Also, dafür mache ich Sie genauso wenig verantwortlich, wie Sie uns für solche E-Mails verantwortlich machen können. Dann vielleicht zu Herrn Urbach. Herr Urbach, Sie sprachen von einem Recyceln von Vorwürfen. Ich glaube, das wird der Sache nicht gerecht. Bedenken Sie einfach noch mal, worum es hier geht. Es geht um den Vorwurf der Gewaltandrohung. Es geht um den Vorwurf der Gutachtenunterdrückung, und zwar mit einem ganz klaren Ziel, nämlich entlastendes Material zu unterschlagen. Es geht um Geheimnisverrat. Ja, und das sind aus meiner Sicht extrem schwerwiegende Vorwürfe. Gerade für einen Geheimdienstchef sind das schwerwiegende Vorwürfe. Das würde ich nicht mit „Recyceln von Vorwürfen“ umschreiben. Ich denke, da gibt es durchaus ein berechtigtes Aufklärungsinteresse. Eigentlich sollte das die CDU auch erkennen. Und wenn Sie dann in dem Zusammenhang meine Kritik an der bisherigen PKK-Praxis wiederum als nicht akzeptabel ansehen, dann muss ich Sie fragen: Wo soll man denn über Missstände in der PKK, über die Berichterstattung der PKK reden, wenn nicht gerade hier?
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das sind
doch keine AfD-Hasser!) Ja, natürlich ist Herr Kellner kein AfD-Hasser. Aber wie lange war Herr Kellner denn in der PKK? Das war doch nur ein kurzes Feigenblatt, damit diese PKK irgendwie über die neue Legislatur gerettet worden ist. In der PKK saßen ganz andere Leute drin, wie Frau Marx beispielsweise, Herr Korschewsky von den Linken, der übrigens damals schon kein Abgeordneter mehr war, aber an Entscheidungen zulasten von anderen Abgeordneten mitgewirkt hat. Und natürlich saß da auch Herr Walk. Und Herr Walk muss sich diese Vorwürfe anhören, denn ich habe in keinem PKK-Bericht etwas zu diesen Skandalen gelesen, die beispielsweise vom „Apollo“-Magazin öffentlich gemacht worden sind. Davon habe ich nichts gelesen. Warum hat er dazu nichts geschrieben, wenn er so ein toller Kontrolleur ist? Dann muss er sich auch den Vorwurf anhören, dass er entweder weggeguckt oder möglicherweise sogar absichtlich gedeckt hat. Wir werden es ja aufklären.
(Beifall AfD)
Dieser Ausschuss wird ja neutral arbeiten. Klar, wir gehen mit einer gewissen Attitüde ran, Sie gehen mit einer gewissen Attitüde ran, Frau Marx und die Linke so und so, aber insgesamt werden wir zu einem Ergebnis kommen. Das kann auch im schlimmsten Fall für die AfD zu einer Reinwaschung des Stephan Kramer und der gesamten Führung des Verfassungsschutzes und auch im Innenministerium führen. Ich glaube zwar nicht daran nach all den Fakten, die vorliegen, aber Sie können ja gern daran arbeiten. Vielleicht noch ein Punkt am Ende, weil das Thema „Wehrhafte Demokratie“ angesprochen worden ist. Der Verfassungsschutz, der Inlandsgeheimdienst, der die eigenen Leute überwacht, was sie sagen, was sie tun und das einordnet und möglicherweise auch Vorarbeiten trifft für ein Verbot einer Partei, die mittlerweile fast 40 Prozent hat, das ist ein Sonderfall, wenn wir jetzt mal nicht nach China oder in andere totalitäre Systeme gucken. Das ist ein Sonderfall und das war von Anfang an ein Sonderfall, Herr Küntzel. Die Gründung des Verfassungsschutzes geht zurück auf den Polizeibrief der Alliierten Hochkommissare 1949 – das können Sie sogar bei Wikipedia nachlesen. Die Kernaussage, wozu der Verfassungsschutz gegründet werden sollte, lautet folgendermaßen: Es soll eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften geschaffen werden über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten. – Nichts Verfassung, nichts Grundgesetz, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten. Ich habe den Eindruck, wenn ich so die Praxis des Verfassungsschutzes angucke, das gilt heute immer noch.
(Beifall AfD)
Das ist nicht richtig, das ist nicht zulässig, das verstößt gegen unsere Verfassung und deswegen gibt es diesen Untersuchungsausschuss.
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Meine Frage,
die ich stellen darf!)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Herr Möller,
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich habe extra
Zeit übrig gelassen!) Sie haben ja eben noch mal verrissen, was Andreas Kemper über Landolf Ladig geschrieben hat. Trifft dieser Verriss unwissenschaftlich und beachtlich auch auf das Anwaltsgutachten hervor, das im Auftrag des AfD-Bundesvorstandes 2017 für das damals angestrengte Parteiausschlussverfahren erstellt wurde und dem umstrittenen Thüringer Landeschef Björn Höcke – so war es damals in der Presse zu lesen – unterstellt bzw. dann eben belegt, unter dem Pseudonym die NPD gelobt zu haben und sich dabei auf wissenschaftliche Analysen beruft?
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Sehen Sie, Frau Marx, Sie sind Anwältin, ich bin Anwalt und was machen Anwälte? Sie vertreten die Position der Partei, die Sie bezahlt. Wir sind eigentlich Söldner. Wir sind keine neutralen Gutachter. Deswegen sind Anwälte Anwälte und keine Richter.
(Unruhe im Hause)
Deswegen gibt es da so eine Teilung vor Gericht, dass derjenige, der entscheidet, eben nicht von einer Prozesspartei bezahlt wird. Deswegen wissen Sie natürlich auch, welchen Wert ein Parteigutachten hat, nämlich faktisch hat es allein den Wert, die Position der jeweils streitbefangenen Seite, die dieses Parteigutachten in Auftrag gegeben hat, zu unterstützen. Insofern ist es eben kein neutrales Gutachten. Und viele von denen, die damals mitgemacht haben, finden es heute höchst bedauerlich, dass sie es mitgemacht haben.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Darf ich noch
eine Frage stellen?) Ja, bitte.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Ich muss noch eine Frage stellen, weil Sie ja jetzt unsere Anwaltschaft hier ein bisschen in ein sehr käufliches Licht gestellt haben.
(Heiterkeit AfD)
Ist Ihnen bekannt oder haben Sie nicht auch als Anwalt einen Eid leisten müssen, als Organ der Rechtspflege tätig zu werden und sich dabei an Recht und Ordnung zu halten?
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Klar. Und volle Kanne für meine Partei, die mich bezahlt. So ist das.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Ich weiß nicht, wie Sie das machen, aber in der Berufsordnung der Rechtsanwälte steht unter anderem auch eine Regelung zum Parteiverrat, der ist strikt verboten. Ich vertrete immer die Interessen der Partei, die mich bezahlt. So ist das.
(Beifall AfD)
Wenn ich vor Gericht stehe, mache ich das, wenn ich aber hier im Landtag stehe, vertrete ich die Interessen der ganzen Bevölkerung, vor allem aber meiner Wähler. Da kann ich durchaus unterscheiden.
(Beifall AfD)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Gut, ich fühle mich meinem Amtseid als Rechtsanwältin verpflichtet.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Ich danke noch mal für die Rückfragen und das Antworten. Wir hatten das auch mit der Zeit so vermerkt. Ich habe jetzt noch eine Wortmeldung von Frau König-Preuss gesehen. Bitte schön.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktion, liebe Zuschauer/-innen auf der Tribüne und am Livestream, wir haben jetzt hier mehrere Reden gehört, von denen einige wirklich – vor allem die erste, die Begründung zum Antrag und genauso auch dann die letzte jetzt – sehr krude Sachen enthielten. Ich will es vielleicht gerade auch mal für die, die zuhören und vielleicht noch nicht alles so auf dem Schirm haben, versuchen ein bisschen zu erklären.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Einordnen!)
Ja, die AfD ist eine extrem rechte Partei.
(Beifall Die Linke)
Die AfD ist rassistisch, die AfD ist antisemitisch, die AfD vertritt völkische Positionen
(Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Nein!)
und die AfD richtet ihre Politik gegen einen Großteil der Menschen hier in diesem Land, in dieser Gesellschaft, und sie agiert ausgrenzend. Dazu braucht man übrigens gar nicht den Verfassungsschutz, um das zu wissen, sondern da reicht es, Reden der AfD sich anzuhören, entweder hier in den Parlamenten oder auch auf der Straße oder auch das, was Sie zum Beispiel auf sozialen Netzwerken von sich geben usw. Und es gibt eine Website, die heißt „afd-verbot.de“, auf der sind mit Stand heute irgendwas um die 2.500 Beweise gesammelt worden, und zwar von Menschen, die sich mit der AfD ein bisschen beschäftigen, die zugehört haben und mit Quellen, Belegen nachweisen, dass die AfD antisemitisch, rassistisch, völkisch und eine Gefahr für diese Gesellschaft, eine Gefahr für die Demokratie, eine Gefahr für dieses Land ist. Es lohnt sich, da vielleicht auch mal zu schauen. Also wir brauchen den Verfassungsschutz nicht, um das zu wissen. Nichtsdestotrotz hat der Verfassungsschutz – und das gehört sozusagen zu seiner Aufgabe dazu – diese Partei als eine extrem rechte, gesichert rechtsextreme Partei eingestuft
(Beifall Die Linke)
und hat dazu auf öffentliche Materialien zurückgegriffen, vermutlich auch auf Materialien, die bisher nur den Verfassungsschutzbehörden vorliegen, und hat dann eben Gutachten erstellt. Jetzt beantragt hier die AfD einen Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag und beantragt diesen Untersuchungsausschuss – davon bin ich überzeugt, und davon sind wir als Fraktion Die Linke überzeugt – aus mehreren Gründen. Erstens, Sie wollen an die Materialien ran, die die Grundlage für ein AfD-Verbot legen können; an die Materialien, die bisher der AfD nicht komplett vorliegen, die aber auch dem Parlament nicht komplett vorliegen. Das Zweite, was Sie wollen und was Sie mit Ihrem Antrag machen, ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Journalistinnen anzugreifen und zu diskreditieren und damit zu versuchen, einer weiteren Kampagne, die die AfD übrigens schon seit mehreren Jahren führt, Futter zu geben, nämlich gegen freie Presse vorzugehen.
(Beifall Die Linke)
Das machen Sie hier mit diesem Antrag, das machen Sie aber auch – und auch dazu gibt es die Belege – unter anderem auf den Aufmärschen, auf denen AfDler mit unterwegs sind, wo dann Journalistinnen angegriffen werden, wo Journalistinnen als „Lügenpresse“ bezeichnet werden, wo Journalistinnen verletzt werden. Das passt auch ins Konzept der AfD in ihrer Gesamtheit. Das Dritte, was Sie machen, ist, den Präsidenten des Thüringer Amts für Verfassungsschutz konkret persönlich anzugehen. Das machen Sie auch – und das habe ich in der letzten Debatte hier zum Untersuchungsausschuss, glaube ich, sehr detailliert ausgeführt –, indem Sie mit antisemitischen Stereotypen gegen ihn vorgehen, weil der Präsident des Thüringer Amts für Verfassungsschutz selber jüdisch ist, selber Jude ist. Da haben wir schon allein mit dem, was in den letzten Minuten hier gesagt wurde, glaube ich, einige Belege dafür, warum es zutreffend ist, die AfD als eine extrem rechte Partei einzustufen oder als, wie es im Verfassungsschutzsprech heißt, gesichert rechtsextrem. Dass wir als Linke Kritik am Verfassungsschutz haben, und zwar ordentliche Kritik, glaube ich, dürfte niemandem hier im Raum unbekannt sein. Nichtsdestotrotz beruht unsere Kritik auf Fakten und nicht auf Unterstellungen und auf irgendwelchen nicht belegten Informationen, die jetzt die AfD hier in diesem Antrag versucht hat, zu bündeln. Eine Schmutzkampagne ist es am Ende, die die AfD hier mit diesem Untersuchungsausschuss versucht. Und ein Untersuchungsausschuss ist ein sehr hohes, ein sehr wichtiges Mittel, um Aufklärung zu leisten. Darum geht es der AfD aber gar nicht. Worum es der AfD am Ende geht, ist zu versuchen, a) sich selber reinzuwaschen von den berechtigten, richtigen Vorwürfen und b) Strukturen dieser Gesellschaft, die wichtig sind, wie beispielsweise freien Journalismus, investigativen Journalismus, der in den letzten Jahren dazu beigetragen hat, die Gefährlichkeit der AfD an unterschiedlichen Stellen auch öffentlich zu machen, zu diskreditieren. Und wenn sich dann hier vorne ein Abgeordneter des BSW hinstellt und sagt, man müsse objektiv und unvoreingenommen da rangehen, dann frage ich Sie, ob Sie den Antrag gelesen haben. Dieser Antrag ist an keiner Stelle objektiv und unvoreingenommen.
(Heiterkeit Die Linke)
Dieser Antrag strotzt nur so von Unterstellungen, der strotzt nur so von teils auch Verschwörungserzählungen, die dort verbreitet werden, und der strotzt nur so davon, die Gefahr von rechts runterzuspielen. Dann stellt sich der Redner der AfD hier vorne hin und redet davon, dass wir hier ja – und es geht um Thüringen – in einem Land leben würden, in dem es Deutschen-Hass gibt und Terror und ähnliches Weitere. Wir können mal darüber reden, was hier in Thüringen der Fakt ist. Und wir können auch mal darüber reden – und ich hoffe, dass es uns im Untersuchungsausschuss gelingt, das mit auf die Tagesordnung zu setzen –, inwieweit die AfD Teil des rechten Terrors ist. Und da will ich zwei, drei konkretere Sachen sagen und den Rest machen wir gern in Untersuchungsausschusssitzungen, denn da kann auch das Publikum mit dazu, die sind nämlich öffentlich, da kann man zuhören, da kann man mit dabei sein. Walter Lübcke, 2019 ermordet – der Mörder spendete Geld an die Thüringer AfD. Punkt eins.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist
falsch!) Nein, das ist nicht falsch, das ist belegt. Übrigens veröffentlicht von der Antifa Freiburg.
(Heiterkeit AfD)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Frau König-Preuss, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Ich würde gern fertig sprechen. Und das Zweite: Ich glaube, alle haben mitbekommen, dass am Montag in Mannheim ein schlimmes Attentat geschehen ist. Der Täter war unter anderem auf einer Demonstration, auf der sich auch ein AfD-Abgeordneter des Thüringer Landtags befand, auf einer extrem rechten Demonstration 2018.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Ich war auch
schon mal auf einer linken Demo!)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Und es gibt weitere solche Belege, die in extrem rechte, rechtsterroristische Netzwerke führen. Wir werden diesen Untersuchungsausschuss nutzen, um über die Gefährlichkeit und die Gefahr der AfD aufzuklären und nicht, um Pressefreiheit anzugehen, und nicht, um Personen zu diskreditieren. Herzlichen Dank.
(Beifall Die Linke, SPD)
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Frau König-Preuss, würden Sie noch die Zwischenfrage zulassen?
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“
Das ist angekommen. Ich habe keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Ich schaue noch mal in die Runde. Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zu den Abstimmungen. Wie bereits ausgeführt wurde, darf gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes, der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Darunter fällt die Nummer I des Antrags. Mit der Drucksache 8/620 liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vor, mit dem der Untersuchungsgegenstand nicht geändert werden soll. Damit entfaltet der § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hier keine Wirkung. Dasselbe gilt mit Blick auf die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses. Deshalb möchte ich jetzt erst einmal über den Änderungsantrag in Drucksache 8/620 abstimmen lassen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe hier die Stimmen der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Herzlichen Dank. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Bei keinen Enthaltungen so angenommen. Wir kommen weiterhin zur Drucksache 8/619. Hier liegt ein weiterer Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vor, mit dem Nummer I des Einsetzungsantrags geändert werden soll. Nummer I des Einsetzungsantrags unterliegt dem Schutz des § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes. Mir wurden bislang keine Einwände gegen eine Abstimmung über den Änderungsantrag angezeigt. Ich gehe daher davon aus, dass wir nun auch über diesen Änderungsantrag abstimmen können. So verfahren wir. Damit würde ich auch hier um Abstimmung bitten. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Bei keinen Enthaltungen dann damit so mehrheitlich bestätigt. Jetzt noch die Frage: Wird der Feststellung widersprochen, dass der Untersuchungsausschuss unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Änderungsanträge eingesetzt wird? Ich sehe keinen Widerspruch. Damit gilt der Untersuchungsausschuss als eingesetzt und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Herzlichen Dank. Ich rufe nun auf Tagesordnungspunkt 15 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/477 Zunächst die Frage: Wird die Begründung gewünscht? Bitte schön, Frau Güngör.
Gerechte Verantwortungsübernahme bei Verhütungsmitteln stärken
Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Sie dürfen ruhig die anderen Gespräche einstellen. Es wird jetzt eigentlich ganz interessant. Und zwar wollen wir als Linke darüber sprechen, dass sexuelle Selbstbestimmung ein Menschenrecht ist und zur sexuellen Selbstbestimmung auch die Möglichkeit gehört, frei über Verhütungsmethoden entscheiden zu können. Wir wissen, dieses freie Entscheiden ist gerade massiv von zwei grundlegenden Dingen eingeschränkt: erstens von der Tatsache, welche Verhütungsmittel überhaupt auf dem Markt zugelassen sind. Das sind aktuell sehr viel mehr Verhütungsmittel, die für den weiblichen Körper als für Männer gedacht sind. Zweitens hängt Verhütung auch maßgeblich vom Geldbeutel ab, weil wir erkennen, welche unterschiedlichen Kosten die diversen Verhütungsmittel verursachen und nicht jede Person monatlich die gleichen Beträge für Gesundheitsvorsorge verfügbar hat, um sich dann anhand der Kosten selbstbestimmt entscheiden zu können. Sowohl wenn wir uns anschauen, wer die körperlichen Lasten von Verhütung trägt, als auch wer die finanziellen Belastungen von Verhütung trägt, müssen wir feststellen, dass es auch im Jahr 2025 immer noch Frauen sind, die mit diesen Anliegen zuvorderst beschäftigt sind. Das hat nicht zuletzt etwas damit zu tun, wie Verhütung von den meisten immer noch gedacht wird, nämlich mit dem Fokus auf eine Schwangerschaftsvermeidung, so als wäre das der eine oder der einzig relevante Punkt, warum Verhütungsmittel genutzt werden sollen. Da sagen wir jetzt klar: Nein, Verhütung hat nicht nur etwas mit Schwangerschaftsvermeidung zu tun, sondern es geht um Gesundheitsvorsorge allgemein. Das möchte ich gern anhand eines Beispiels direkt benennen. Wenn wir uns Sexualität im Alter anschauen, dann wissen wir, dass statistisch gesehen in Deutschland die Zahl der sexuell übertragbaren Krankheiten ab einer bestimmten Altersgruppe zunimmt, weil davon ausgegangen wird, dass nicht mehr verhütet werden muss, weil man ja biologisch nicht mehr in der Lage ist, schwanger zu werden. Das zeigt ganz deutlich, dass es deswegen wichtig ist, sich in allen Altersgruppen mit dem Thema „Verhütung“ zu beschäftigen. Der vorliegende Antrag soll deshalb auch das Thema enttabuisieren und mit einer Reihe von Maßnahmen dann zu einer gerechten Verantwortungsübernahme bei dem Thema „Verhütung“ führen. Ich schicke zwei Punkte vorweg. Erstens: Ich hoffe, dass wir nicht in etwas plumpere Diskreditierungsversuche geraten, dass jetzt nicht mehr alle, die Kinder bekommen wollen, Kinder bekommen können. Natürlich ist jedem und jeder freigestellt, wenn ein Kinderwunsch vorhanden ist, dann auch die Möglichkeit zu haben, nicht zu verhüten bzw. das Beispiel zeigt schon, da geht es dann eher um heterosexuelle Paare. Für homosexuelle Paare ist der Weg zu einem Kind trotz Kinderwunsch dann doch noch einmal anders schwierig und anders anstrengend und auch mit anderen Kosten verbunden. Zweitens: Ich weiß, dass einige schon bei der Einreichung des Antrags ein bisschen Schnappatmung bekommen haben, weil Hilfe, wie unangenehm ist das denn, jetzt hier auch noch über Verhütung sprechen zu sollen. Aber ich rate Ihnen da ganz entspannt in Ihrer Atmung zu bleiben. Denn ich glaube auch, der Ton, mit dem wir hier heute die Debatte über den Antrag führen, kann durchaus einen Beitrag zu einer Enttabuisierung dieses wichtigen Themas leisten. Dafür bedanke ich mich natürlich schon mal ganz herzlich im Vorhinein und freue mich auf eine ganz ruhige Debatte mit Ihnen.
(Beifall Die Linke)
Gerechte Verantwortungsübernahme bei Verhütungsmitteln stärken
Sehr geehrte Frau Präsidentin – natürlich bleibt es ruhig –, liebe Abgeordnete, liebe Schülerinnen und liebe Gäste, über den vorliegenden Antrag der Linken gibt es aus unserer Sicht wenig zu sagen, weil er auch unendlich viele Fragen aufwirft. Thematisiert werden soll unter anderem eine geschlechtergerechtere Verantwortungsübernahme bei Verhütungsmitteln, Kostenübernahme dieser durch die Krankenkassen und eine bessere Beratung und die Unterstützung der Erforschung und Entwicklung von Verhütungsmitteln, speziell für – und ich zitiere – „[…] Bedürfnisse von Personen, die zwar biologisch weibliche oder männliche Voraussetzungen aufweisen, sich jedoch keinem binären Geschlecht zuordnen.“ – Eine der größten Sorgen der Menschen in diesem Land.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Gut,
dass Sie das erkannt haben!)
(Heiterkeit AfD)
Mal wieder eine Kampagne und ein Fonds. Es mag sein, dass viele junge Frauen die Kosten für die Pille tragen. In Punkt 4 des Antrags schreiben Sie, dass im Jahr 2024 16- bis 25-Jährige zu 67 Prozent Kondome, zu 46 Prozent die Pille und zu 5 Prozent die Spirale nutzten. Zunächst klingt das etwas nach sozialistischer Planerfüllung, denn das Ergebnis dieser Zahlen ist 108 Prozent.
(Heiterkeit AfD)
Sie bemängeln das vor allem als finanziell ungerecht. Aus Ihren Zahlen geht nicht hervor, wer die Kondome oder die Pille bezahlt. Ich habe aber auf Ihrer Internetseite etwas dazu gefunden – ich zitiere: „Aufgrund der jetzigen Regelung sozialer Transferleistungen erhalten in der Regel nur noch jüngere Frauen unter 22 Jahren die Kosten für die Antibabypille erstattet. Die monatlichen Kosten für diese, nicht unumstrittene, medikamentöse Form der Antikontrazeption belaufen sich auf ca. 60 Euro für 3 Monate, und sind auf einmal zu bezahlen. Kondome kosten im Durchschnitt etwa genauso viel wie eine Antibabypille. Eine ‚Spirale‘ als Empfängnisverhütungsmaßnahme kostet zwischen 300 und 500 Euro für ca. 5 Jahre.“ Kurz gerechnet: 60 durch 3 sind 20 Euro für die Pille, maximal 500 Euro durch 60 Monate sind 8,33 Euro für eine Spirale im Monat. Momentan kostet ein Liter Diesel 1,70 Euro, ein Stück Butter kostet 2,50 Euro, ein Dreipfünder 6,20 Euro, wer es braucht: eine Schachtel Zigaretten 8 Euro und ein Netflix-Abo, was ja auch viele haben müssen unbedingt, kostet 20 Euro.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Lieber Kondo-
me statt Netflix!) Was fällt hier auf? Bei Kondomen sicherlich werden die Kosten von Fall zu Fall variieren und möglicherweise verringern sie sich im Laufe der Jahre für Männer. In einer festen Beziehung oder einer festen Partnerschaft wird ja eigentlich sowieso Freud und Leid miteinander geteilt, aber im Regelfall keine Geschlechtskrankheiten, auch nicht im Alter. Ansonsten gilt wohl: Wer das eine will oder eben auch nicht, muss das andere mögen. Hierzu braucht es weder bunte Kampagnen noch anderweitig Steuergeld, sondern eine mit vernünftiger Bildung ausgestattete Bevölkerung.
(Beifall AfD)
Und das hat in den letzten zehn Jahren nicht ganz so geklappt. Aber dass es noch sehr viele klar denkende Menschen vor allem in Thüringen gibt, belegen die Wahlentscheidungen der letzten Wahlen, mehr sage ich gar nicht.
(Beifall AfD)
Diese klar denkenden Menschen sind es dann auch, die sich fragen, was Die Linke mit folgendem Zitat meint: „Ein Transmann mit Gebärmutter würde beispielsweise auf die gleichen biologischen Grundlagen zurückgreifen wie eine Frau.“ – Sacken lassen! Wofür braucht eine Frau oder eine Person mit Gebärmutter, die sich als Mann fühlt, Kondome? Sie ist doch gefühlt der Mann. Männer lieben ganz anders als Frauen, das ist nun mal rein technisch so und das ist biologisch bedingt.
(Zwischenruf Abg. Maurer, Die Linke: Das ist
sehr peinlich!) Und wohin soll einer Person mit Penis eine Spirale eingesetzt werden? Welche Wirkung soll die Spirale – eingesetzt bei einem Mann, wo auch immer – denn entfalten?
(Heiterkeit AfD)
Männer produzieren Samenzellen, Frauen produzieren Eizellen – Punkt.
(Beifall AfD)
Sie kritisieren umfänglich die Invasivität hormoneller Verhütungsmittel. Nebenbei: Vasektomie ist mehr als ein hormoneller Eingriff. Während Sie keinerlei Skrupel haben, Pubertätsblocker auch gegen den Willen der Eltern zu verabreichen, damit die Kinder später womöglich nicht mehr wissen, was sie sind oder was sie mal waren und schöne Programme der Linken brauchen, kritisieren Sie auch, dass eine Pille für den Mann nicht käuflich erhältlich ist. Und Sie kritisieren die Gründe dafür: eventuelle Nebenwirkungen und strenge Zulassungskriterien. Dass ausgerechnet der Linken geprüfte und sichere Medikamente nicht wichtig sind, haben wir während der Corona-„Plandemie“ schon schmerzlich erleben dürfen.
(Beifall AfD)
Forderungen der Linken nach gendergerechten Coronaimpfungen sind mir nicht bekannt
(Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke: [dʒ]en-
der-, nicht gender-!) – Entschuldigung! –, Aufklärungskampagnen über eventuelle Nebenwirkungen eines Bratwurst-Picks auch nicht. Und nicht die von Ihnen im Antrag geforderte Berücksichtigung von Gendermedizin – [dʒ]ender, wenn Sie das so möchten für Sie – in Forschung und Ausbildung; wir brauchen Fachärzte und Allgemeinmediziner, keine monatelangen Wartezeiten, keine insolventen Krankenhäuser und keine Frauenärzte für Männer.
(Beifall AfD)
Wir leben in Zeiten von Ärzte- und Bildungsmangel, aber auch im Zeitalter der Raumfahrt. Nicht zuletzt dank links-grüner Indoktrination und Frühsexualisierung unserer Kleinsten in staatlichen Einrichtungen wissen selbst Grundschuldkinder, dass nicht der Storch die Kinder bringt. Es ist niemals die Aufgabe des Staates und die Last der Allgemeinheit, bestimmten Gruppen die Kosten für Verhütung abzunehmen. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, Schwangerschaften zu verhindern. Größte Aufgabe des Staates ist es, Kinder willkommen zu heißen –
(Beifall AfD)
mit einer guten und sicheren Zukunft, mit Perspektive, in Frieden. Und ich als Mann lehne im Namen meiner Fraktion diesen Antrag ab.
(Beifall AfD)
Gerechte Verantwortungsübernahme bei Verhütungsmitteln stärken
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich auf den Antrag eingehe, vielleicht noch kurz ein, zwei Sätze zum Vorredner. Es gab ein, zwei Sachen, Sie haben sich dem Antrag in Ihrer Art und Weise inhaltlich genähert. Ich werde mich dem Antrag der Linken auf eine andere Art und Weise nähern. Aber ich will Ihnen vielleicht nur eine Sache kurz erklären, weil Sie sich mit den 108 Prozent so schwergetan haben, denn ich bin auch gern für Fortbildung bei Ihnen verantwortlich.
(Beifall CDU, BSW)
Nur so als kleiner Input, vielleicht mag es auch daran liegen, dass eventuell Verhütungsmethoden miteinander kombiniert werden und deswegen vielleicht über 100 Prozent entstehen können, aber das ist nur die Erwähnung am Rande. Auf alles andere in Ihrem Redebeitrag will ich jetzt nicht weiter eingehen, insbesondere darauf, dass Sie selbst so einen Antrag noch dafür nutzen, den Umweg zur Coronapandemie zu gehen und versuchen, solche Themen reinzuwichten, die damit wirklich nun mal gar nichts zu tun haben. Es zeigt wieder mal, wie Sie krampfhaft versuchen, einfach für Ihre Social-Media-Kanäle irgendwelche Positionen hereinzubringen, aber sich dem Inhalt des Antrags tatsächlich nicht weiter nähern wollen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke)
Der Antrag der Linken, und das habe ich der Einbringung ja entnehmen können, hat vor allem die große Zielsetzung mit dem Stichwort „Gesundheitsvorsorge“. Das respektiere ich, das akzeptiere ich, dass das Ihre Zielsetzung ist. Ich will aber ehrlich sein, ich habe schon gesagt, ich werde mich dem Antrag etwas anders nähern. Wenn ich diesen Antrag lese und wenn man den ganzen Habitus des Antrags aufnimmt, muss ich ganz ehrlich sagen, ist dieser Antrag in seiner Zielsetzung, die er letztlich impliziert, und auch den gesellschaftlichen Implikationen abzulehnen. Warum ist das so? Das muss ich Ihnen ganz klar sagen: Mit diesem Antrag überschreiten Sie schlichtweg eine Grenze, die der Staat niemals überschreiten sollte. Verhütung ist Privatsache und Eigenverantwortung. Die Entscheidung für Verhütung, gegen Verhütung oder für welche Art der Verhütung auch immer ist eine zutiefst persönliche Angelegenheit und liegt in der Verantwortung der übereinstimmenden Einzelnen. Der Staat sollte sich aus diesem Bereich heraushalten.
(Beifall CDU, BSW)
Aber vor allem die Förderung von Verhütungsmitteln speziell für sozial Schwache sendet ein fatales Signal, dass diese Gruppe weniger Verantwortung über ihre Familienplanung übernehmen könne. Das haben Sie nicht gesagt, aber ich sage Ihnen, was dieser Antrag ausstrahlt. Da können Sie sagen, dass Sie das damit nicht ausdrücken wollten, aber ich sage Ihnen, wie dieser Antrag rüberkommt, und das atmet leider dieser Antrag. Ich will nicht bösartig sein, ich glaube Ihnen, dass Sie das nicht wollten, aber dieser Antrag strahlt genau das leider aus.
(Beifall CDU, BSW)
Wir wollen keine Politik, die bestimmte Bevölkerungsgruppen implizit drängt, weniger Kinder zu bekommen.
(Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke: Das
geht wirklich zu weit!) Ich sage Ihnen nur, was unsere Positionen sind, weil ich auf das eingehe, was dieser Antrag eben für uns darstellt. Dass nun gerade ausgerechnet von den Linken ein Antrag kommt, der eben die Formulierung „einkommensschwache Menschen“ bringt, und das in den Kontext einer Stigmatisierung und Bevormundung setzt, ist tatsächlich ein Problem und hätte ich so niemals kommen sehen. Ich muss tatsächlich sagen, der Antrag in dieser Formulierung zeugt schon gewissermaßen von etwas Geschichtsvergessenheit, denn eine solche Geburtenkontrolle widerspricht den grundsätzlichen Prinzipien der Gleichheit und Menschenwürde.
(Beifall CDU, BSW)
Dass wir diese Bevölkerungspolitik ablehnen, ist vollkommen klar. Ich muss Ihnen sagen, die Botschaft, die dieser Antrag sendet, ist schlichtweg katastrophal. Bereits heute gibt es kostengünstige Möglichkeiten der Verhütung. Junge Menschen erhalten die Pille unter bestimmten Bedingungen kostenlos, Kondome sind leicht und günstig verfügbar. Junge Menschen gehen nachgewiesenermaßen sicher und verantwortungsbewusst bei der Verhütung vor. Die weitere Subventionierung als auch eine Einrichtung eines „Thüringer Präventionsfonds Verhütung“, wie gefordert, ist schlichtweg nicht notwendig, sondern stellt auch noch zusätzlich eine fragwürdige Verwendung staatlicher Mittel dar. Diese bedeuten obendrein noch eine erhebliche finanzielle Belastung. Der Staat hat im Bereich der Prävention – und das will ich Ihnen hier, wie gesagt, zugutehalten, dass das Ihre Zielsetzung ist – andere und wichtigere Aufgaben. Aber was ist der richtige Ansatz in diesem Bereich? Wenn wir tatsächlich sozial schwache und junge Menschen unterstützen wollen, müssen wir vor allen Dingen ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern. Anstatt in gelenkte staatliche Bevölkerungspolitik zu investieren, sollten wir Arbeitsmärkte stärken, die Bildung verbessern und die Familien finanziell entlasten. Ihr Antrag, werte Fraktion Die Linke, bekämpft ehrlicherweise nur oberflächliche Symptome, ohne tatsächlich die konkreten Ursachen, wie ich sie gerade angerissen habe, auch nur ansatzweise zu erfassen, und hat dabei eben auch noch eine fatale gesellschaftliche und weltanschauliche Implikation.
(Beifall CDU, BSW)
Wie gesagt, ich habe das Gefühl – und da will ich tatsächlich zum Abschluss höflich sein mit meiner Formulierung –, bei diesem Antrag ist der Fraktion Die Linke politisch einiges verrutscht, und deswegen werden wir ihn ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Gerechte Verantwortungsübernahme bei Verhütungsmitteln stärken
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, spätestens nach diesem Redebeitrag müsste allen klar sein, warum das Private politisch ist.
(Beifall Die Linke)
Denn wenn wir – und da sind wir uns einig – sagen, es ist natürlich die private Entscheidung jeder einzelnen Person und es ist auch eine Verantwortung der einzelnen Person, dann müssen wir doch als Staat, als Politik die einzelne Person überhaupt in die Lage bringen, eigenständig entscheiden zu können. Solange Verhütung so sehr a) damit verbunden ist, wer die Folgen gesundheitlicher Art trägt, und b) damit verbunden ist, wer die Folgen finanzieller Art trägt, können wir nicht sagen, da hatten doch alle die gleichen Wahlfreiheiten. Denn das hatten sie dann eben nicht.
(Beifall Die Linke)
Ich sage auch – Begriffe wie „Geburtskontrolle“ oder „Bevölkerungspolitik“ hatten Sie, glaube ich, gerade genannt –: also entweder Antrag nicht richtig gelesen oder insofern dann doch ein bisschen frech, weil ich glaube, dass man damit natürlich sagen kann, wir erkennen an, das ist Gesundheitspolitik, wir erkennen sogar an, es ist auch ein Präventionsgedanke dahinter, aber eigentlich brauchen wir uns strategisch nicht damit beschäftigen und deswegen wollen wir das auch nicht an den zuständigen Ausschuss überweisen, was ja durchaus leicht möglich wäre. Ich glaube auch – auch das war ja jetzt die Kritik seitens der CDU –, dass das eine Detailfrage ist. Ich glaube nicht, dass mit diesem Antrag, egal wie der hier heute entschieden wird, mal eben die ganze Gleichstellungs- oder die ganze Gesundheitsoder die ganze Bildungspolitik an der Stelle ist, wo wir sie als Linke haben wollen. Im Gegensatz zu Ihnen sind wir aber durchaus in der Lage, uns sowohl dem großen Ganzen als auch den Detailfragen zu widmen und sie deswegen nicht an der Stelle abzuwiegeln.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das habe ich
noch nie gemerkt!) Frau Tasch, haben Sie noch nie gemerkt? Das ist kein Problem. Das können Sie noch merken. Haben Sie vielleicht noch Nachholbedarf? Das ist kein Problem.
(Beifall und Heiterkeit Die Linke)
Ich würde auch sagen, wenn dann gesagt wird, die Pille für den Mann, die gibt es doch und die ist gesundheitlich nicht unbedenklich genug – in die Richtung hat ja die AfD versucht zu argumentieren, nach dem Motto, wie bei Corona, um das Wort einfach auch noch mal hier in dieser Debatte genannt zu haben; da gibt es wohl eine fraktionsinterne Bingo-Karte, anders kann ich es mir kaum noch erklären –,
(Beifall Die Linke)
dann würde ich doch wirklich einfach mal raten, schauen Sie sich doch einfach mal den Beipackzettel der Pille für die Frau an. Schauen Sie sich einfach mal den Beipackzettel an. Der ist so groß, daraus können wir ein Zelt basteln.
(Beifall und Heiterkeit Die Linke)
Also wer Sorge davor hat, dass die gesundheitlichen Aspekte für das eine Geschlecht zu dramatisch sind, der soll sich doch bitte ernsthaft die gesundheitlichen Aspekte für das andere Geschlecht angucken. Und wer dann auch noch von sozialistischer Planwirtschaft faselt, weil nicht klar ist, dass Personen durchaus mehrere Verhütungsmittel gleichzeitig nutzen können, der zeigt so schön das, was wir mit diesem Antrag versuchen darzustellen, nämlich dass bestimmte Menschen immer noch bei Verhütung nur an Schwangerschaftsvermeidung denken und nicht an Gesundheitsvorsorge.
(Beifall Die Linke)
Denn ansonsten gibt es durchaus gute und logische Gründe, warum Personen sagen, ich nutze sowohl zum Beispiel die Spirale als auch das Kondom. Aber dass ich jetzt diesen Antrag nutzen muss, um doch auch noch mal so Aufklärungsarbeit zu leisten, das war mir nicht klar. Darauf hatte ich mich auch emotional gar nicht eingestellt, weil ich erwartet hatte, dass wir durchaus in der Lage sind, als Erwachsene hier eine gesundheitspolitische Debatte zu führen. Warum bei einer gesundheitspolitischen Debatte, ich will es noch mal wiedergeben, sowohl die aktuellen Dieselpreise benannt werden als auch die aktuellen Preise für Zigaretten oder für Netflix, ich hoffe wirklich, dass niemand je versucht hat, damit zu verhüten, denn dann wäre weder das Ziel der Schwangerschaftsvermeidung noch das Ziel der Gesundheitsvorsorge
(Beifall und Heiterkeit Die Linke)
damit erreicht worden. Es würde andere Dinge vielleicht erklären, aber in die Richtung will ich mich gar nicht weiter auslassen. Eines, was mir wichtig ist zu sagen: Na, in Partnerschaften, da werden doch Freud und Leid miteinander geteilt. Da hoffe ich natürlich, alle sagen Ja, in meiner privaten Partnerschaft ist das so. Wenn wir uns das aber strukturell angucken, kommen wir doch nicht umhin zu sagen, die Freuden, die werden oft geteilt, das Leid aber halt nicht immer, denn es ist weiterhin die Frau, die diejenige ist, die mit den gesundheitlichen Implikationen anders betroffen ist und die häufig auch mit den finanziellen Implikationen anders betroffen ist.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Nonverbale Zustimmung aus der CDU – für das Protokoll!) Ja, das mit der nonverbalen Zustimmung. Ich habe schon gedacht, ich glaube, wir müssen im Ältestenrat, das werde ich jetzt einfach als Anregung mitnehmen, auch so eine Kamera haben, die nicht nur die sprechende Person trifft, sondern mal so ein bisschen durch die Reihen geht.
(Beifall Die Linke)
Das wäre bei diesem Tagesordnungspunkt wirklich förderlich gewesen und hätte an der einen oder anderen Stelle ganz tief blicken lassen. Der Form halber werde ich natürlich für meine Fraktion beantragen, dass dieser Antrag sowohl an den Gleichstellungsausschuss als auch an den Gesundheitsausschuss überwiesen wird.
(Beifall Die Linke)
Aber ich habe schon verstanden bei dem einen oder anderen Redebeitrag, dass total unklar ist: Warum sollte dieser Antrag denn in beiden Ausschüssen behandelt werden? Wir versuchen es natürlich trotzdem und hoffen sehr auf Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Gerechte Verantwortungsübernahme bei Verhütungsmitteln stärken
Danke schön. Möchte die Ministerin reden? Nein. Dann habe ich jetzt keine weiteren Redebeiträge angezeigt. Ich gucke noch mal in die Runde. Das sehe ich nicht. Damit treten wir direkt in die Abstimmung ein. Ich habe nun vernommen: Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Gleichstellung und an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Ich würde das jetzt getrennt abstimmen lassen. Wer stimmt einer Überweisung an den Ausschuss für Gleichstellung zu? Den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe hier die Hände der Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? Hier sehe ich die Hände aller übrigen Fraktionen. Damit ist diese Überweisung an den Ausschuss für Gleichstellung abgelehnt. Wer stimmt der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zu? Den bitte ich um das Handzeichen. Die Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? Hier sehe ich alle übrigen Fraktionen. Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Damit ebenfalls abgelehnt. Wir haben keine Ausschussüberweisung und damit kommen wir zur grundsätzlichen Abstimmung über den Antrag. Wer stimmt dem Antrag der Fraktion Die Linke in Drucksache 8/477 zu? Den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Und der Form halber noch einmal: Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltung. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Sehr geehrte Damen und Herren, mit Blick auf die Uhr: Wir hatten vereinbart, dass wir vor der Mittagspause auf jeden Fall noch Tagesordnungspunkt 18 aufrufen. Deswegen möchte ich die Tagesordnungspunkte 16 und 17 überspringen, nachdem wir Tagesordnungspunkt 15 beendet hatten. Ich würde direkt zum Aufruf von Tagesordnungspunkt 18 kommen Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/565 Wird hier eine Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann können wir direkt die Aussprache eröffnen und ich würde als erstem Redner Herrn Wogawa das Wort erteilen.
Stationäre Versorgung in Thüringen sichern – Transformation unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, mit dem Antrag „Stationäre Versorgung in Thüringen sichern – Transformation unterstützen“ liegt Ihnen eine wichtige parlamentarische Initiative der Koalitionsfraktionen zur Gesundheitspolitik vor. Sie thematisiert die Situation der Kliniken im Freistaat und Ansätze zu deren Verbesserung, übrigens deutlich angemessener, als es bei einer zu Recht gescheiterten Gesetzesänderung der AfD-Fraktion aus einer der letzten Sitzungen der Fall war. Unser gemeinsamer Antrag verweist beispielsweise auf Gründe für die angespannte Situation in den Kliniken. Er führt dazu unter anderem die geringe Auslastung von nicht einmal 70 Prozent im Zusammenhang mit Fallpauschalen an, die bei so einer geringen Deckung einfach nicht kostendeckend sind. Das ist eines der Probleme der Kliniken. Er macht zudem deutlich, dass Krankenhäuser, insbesondere im ländlichen Raum, stärker von demografischen Prozessen, vom Fachkräftemangel betroffen sind, als es in urbanen Zentren der Fall ist. Und die meisten Kliniken in Thüringen sind eben im ländlichen Raum angesiedelt. Was besonders bedeutsam ist: Der gemeinsame Antrag führt anders als seinerzeit die AfD-Initiative – das möchte ich noch mal betonen – realistische Lösungsansätze an. Denn es reicht einfach nicht aus, zu fordern, das Land möge bei Insolvenzen eintreten, koste es, was es wolle. Hier müssen andere, hier müssen bessere Lösungsansätze her.
(Beifall BSW)
Ich möchte beispielsweise auf die sektorenübergreifenden Versorger hinweisen, die künftig dazu beitragen werden, auch weiterhin flächendeckend eine gute und verlässliche Basisversorgung thüringenweit sicherzustellen, wie es in diesem Antrag heißt. Wichtig ist auch, dass sich die Koalitionsfraktionen ausdrücklich zu auskömmlichen Investitionskosten der Krankenhäuser bekennen. Das war in der Vergangenheit leider nicht der Fall. Es hat sich ein enormer Investitionsstau gebildet. Hier muss und wird die Brombeer-Koalition reagieren. Darüber hinaus werden auch die Transformationserfordernisse ernst genommen. Das ist eine genuine BSWForderung und ich freue mich sehr, dass wir die im Konsens mit unseren Partnern weiterverfolgen werden. In einer meiner Reden zum AfD-Entwurf für eine Änderung des Krankenhausgesetzes hatte Herr Kollege Höcke – er ist jetzt leider nicht da – mit einem Zwischenruf gefragt, wie hoch denn die Transformationsmittel sein sollen, die die Koalition aufwenden will. Ich hatte Kollegen Höcke seinerzeit etwas flapsig geantwortet, dass er sich doch überraschen lassen soll. Aber es war vielleicht doch nicht ganz so flapsig, denn Vorfreude ist immerhin die schönste Freude. Heute kann ich die Frage beantworten. Kollege Höcke, vielen Dank, jetzt kann ich es Ihnen direkt sagen. Sie hatten nach der Höhe der Transformationsmittel gefragt. Die Koalition will für die Umsetzung der notwendigen Transformationsmaßnahmen bis zum Ende dieser Wahlperiode Mittel in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro aufwenden. Ich glaube, das kann sich sehen lassen, das sind Mittel, die den Krankenhäusern in Thüringen zu Recht zugestanden werden, weil die dort gebraucht werden. Ein Signal strahlt dieser Antrag aus: Die Koalition liefert, meine Damen und Herren. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Stationäre Versorgung in Thüringen sichern – Transformation unterstützen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, es braucht im Gesundheitswesen dringend Reformen. Darüber sind wir uns alle einig. Warum? Weil die stationären Fallzahlen trotz eines Rückgangs seit der Coronakrise in Deutschland im internationalen Vergleich zu hoch sind, weil die Krankenhauskapazitäten nicht mehr ausreichend ausgelastet werden, weil die Substanz der Krankenhäuser mangels notwendiger Investitionen längerfristig ruiniert wird, weil die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser durch die politische Einflussnahme der letzten Jahre bedrohlich ist. Konkret zu erwähnen sind die Fehlanreize durch das DRGSystem, der hemmungslose Kontroll- und Überwachungszwang mit ausufernder Bürokratie, die Inflation und vor allem die von der Bundesregierung politisch zu verantwortende Energiepreisexplosion. Weiterhin braucht es dringend Reformen, weil der personelle Nachwuchs fehlt, weil enormes Potenzial zur Schwerpunktbildung besteht und weil eine Rationierung droht. Diese Analyse wurde bereits vor einem Jahr am 26. Februar 2024 zum „G+ Gesundheitsgipfel Mitte“, einem Kongress zur Reform des Gesundheitswesens in Weimar, getroffen. Es ergibt sich enormer Entscheidungs- und Handlungsbedarf. Wir halten fest: Der geltende 8. Thüringer Landeskrankenhausplan ist aktuell Gesetz. Er besagt, dass alle Krankenhäuser versorgungsrelevant sind und benötigt werden. Wir als AfD sagen, dass gerade im ländlichen Bereich stationäre Betten zur gesundheitlichen Daseinsfürsorge vorgehalten werden müssen. Deshalb sind wir als AfD gegen Klinikschließungen. Das hat oberste Priorität. Andererseits führt kein Weg daran vorbei, die Anzahl der Klinikbetten zu reduzieren. Das muss aber mit Augenmaß geschehen, zum Beispiel dort, wo Doppelstrukturen existieren. Des Weiteren müssen im Sinne einer exzellenten Behandlungsqualität spezialisierte und hochspezialisierte Behandlungen an ausgesuchten Zentren als überregionale Schwerpunkte in Thüringen lokalisiert sein. Behandlungsqualität geht vor Behandlungskomfort. Das wünschen sich die Menschen auch. Bei geplanten Behandlungen fahren sie lieber einen weiteren Weg, wenn sie eine bessere Qualität erwarten können. Die Zentralisation und Konzentration reduziert Klinikbetten und spart zusätzlich Personal, Aufwand und Ressourcen. Was aber nicht geschehen darf, ist die Schließung von Krankenhäusern der Grundversorgung, welche auch weiterhin uneingeschränkt ihre Berechtigung haben. Es gibt zahlreiche Erkrankungen, wie zum Beispiel ein entgleister Diabetes mellitus, eine Bluthochdruckkrise, eine dekompensierte Herzinsuffizienz, Atemnot bei chronischen Atemwegserkrankungen etc., die stationär vor Ort grundversorgt werden können und müssen. Ich habe jetzt nur Beispiele aus der inneren Medizin erwähnt, aus meinem eigenen Fachgebiet. Chirurgische Erkrankungen kommen in der Grundversorgung zusätzlich zum Tragen. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Verzahnung von ambulanter und stationärer Medizin. „Ambulant vor stationär!“ lautet die Parole seit Jahrzehnten. Hier versagt die bisherige Gesundheitspolitik komplett. Besonders in der Chirurgie könnten Eingriffe bei gleicher Qualität in ambulanten Arztpraxen wesentlich kostengünstiger erfolgen. Grundsätzlich ist in der sozialen Marktwirtschaft ein finanzieller Anreiz der Motor für Engagement und Leistung. Es gelingt der Bundesrepublik nicht, den Leistungserbringern ein gerechtes und auskömmliches Honorar anzubieten, damit der niedergelassene Mediziner die Marktlücken vor allem im ländlichen Bereich schließen kann. In Ihrem Antrag erwähnen Sie mit keinem Wort die unsägliche Budgetierung der ärztlichen Leistungen. Sie gehört für alle Facharztgruppen endlich abgeschafft, diese patientenund leistungsfeindliche Regelung. Die derzeitige Gesundheitspolitik produziert Planwirtschaft, misstraut den Ärzten, kontrolliert diese durch Bürokratie und würgt die Leistungsbereitschaft ab. Ihre sektorübergreifende Versorgung und die Ambulantisierung, sehr geehrte Damen und Herren der Brombeere, wie in Ihrem Antrag in Nummer I.5 erwähnt wird, funktioniert so nicht. Sie bitten die Regierung in Nummer II.1 um ein Anreizsystem für niederlassungswillige Ärzte in strukturschwachen Gebieten. Wenn die Legislative die Exekutive lediglich bittet und nicht fordert, regiert eher die Beliebigkeit. Stillstand im Gesundheitswesen gab es in der letzten Legislaturperiode in Thüringen unter Rot-Rot-Grün zur Genüge. In Nummer I.7 schreiben Sie im Antrag, dass der Freistaat für auskömmliche Investitionskosten sorgen muss. Dem stimmen wir inhaltlich voll zu. Wir hoffen, dass die neue Landesregierung ihre Pflichten ernst nimmt, und das regelmäßig jedes Jahr. In Nummer II.5 soll ein Masterplan für die Krankenhausstandorte erstellt werden, die ihren stationären Betrieb aufgrund mangelnder Auslastung und fehlenden Personals nicht mehr aufrechterhalten können. Wir sagen: Wenn die Auslastung zurückgeht, soll nur die Bettenanzahl reduziert, aber der stationäre Bereich nicht völlig abgeschafft werden. Da wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Wenn Insolvenzen für Kliniken drohen und die Politik nicht angemessen reagiert, diese unterstützt und gegensteuert, dann ist natürlich die Belegschaft in einer Klinik über Wochen oder Monate verun sichert. Dann ist es nachvollziehbar, dass Ärzte und Pflegepersonal das sinkende Schiff verlassen wollen. Hier wird Ursache mit Wirkung verwechselt. Es braucht dringend eine Übergangsfinanzierung, bis die Klinikreform des Bundes greift. Es geht um den Schutz weiterer Kliniken vor einer drohenden Insolvenz. Sie wollen Kliniken der Grundversorgung nicht erhalten, Sie versuchen lediglich, aus der Not eine Tugend zu machen. Doch es geht m die Da u seinsfürsorge. Wir unterstützen die dringend not wendigen Reformen. Ihre Transformation, die Kli nikinsolvenzen nicht verhindern hilft, lehnen wir ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Stationäre Versorgung in Thüringen sichern – Transformation unterstützen
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauende, insbesondere herzlich willkommen an die Kolleginnen aus der Jenaer Stadtverwaltung! Schön, dass Sie heute hier sind.
(Beifall Die Linke)
Wir haben hier einen Antrag vorliegen, von dem ich einfach noch mal kurz die Genese benennen will. Die AfD hat den Gesetzentwurf und einen Entschließungsantrag zur Krankenhausfinanzierung eingebracht. Die Koalition hatte darauf mit einem Alternativantrag reagiert. Der wurde im zuständigen Fachausschuss behandelt, dort zurückgezogen und derselbe Gegenstand liegt jetzt als neue Drucksache vor. Kurz gesagt: Das hätte man ein bisschen einfacher machen können, indem man eben einfach keine AfD-Anträge aufwertet.
(Beifall Die Linke)
Wenn Herr Wogawa sich also hier hinstellt und sagt, die Koalition hat geliefert, würde ich sagen: Die Koalition lernt noch. Aber das ist ja auch völlig in Ordnung. Wenn man nach der AfD hier spricht, die mal wieder von Planwirtschaft, von Kontrollzwang und von drohender Rationalisierung schwafelt, dann bringt man mich natürlich in die unglückliche Position, jetzt auch noch einen Brombeer-Antrag verteidigen zu müssen. Das wollte ich aber wirklich gar nicht. Deswegen tue ich das auch nicht.
(Beifall Die Linke)
Ich sage nur, so schlecht ist er jetzt auch nicht geschrieben. Er ist an vielen Stellen insofern sogar wirklich gut, als er unsere rot-rot-grünen Erfolge in der Gesundheitspolitik fortschreibt.
(Beifall Die Linke)
Dennoch ist er leider insofern nicht zustimmungsfähig, als wir als Linke Ihnen nach der letzten Behandlung hier im Hohen Haus noch mal fünf Kernforderungen zugearbeitet haben, die Sie nicht in Ihrem ersten Entwurf drin hatten. Das war eine klare Finanzierungszusage für den Transformationsfonds. Das war der Schutz wohnortnaher stationärer Versorgung, also nicht nur ein Umbau, sondern eine echte Sicherung. Und es war eine Positionierung gegen das DRG-System und für eine bessere Betriebskostenfinanzierung, weil wir natürlich von den Kliniken hier in Thüringen immer wieder das Thema „Betriebskosten“ als problematisch benannt bekommen. Außerdem noch zwei weitere Aspekte: eben keine Zentralisierung auf Kosten regionaler Krankenhäuser sowie die sozial abgesicherte Ambulantisierung mit einer echten Personalstrategie. Einiges davon haben Sie im Antrag übernommen. Das möchte ich auch gern wertschätzend anerkennen. Das sind zwei Aspekte: einmal eine konkrete finanzielle Umsetzung des Transformationsfonds, bis zu 100 Millionen sind hier benannt, und ein Ausbau der medizinischen Studienplätze, denn das brauchen wir logischerweise, um dem Personalnotstand entgegenzuwirken. Das finden wir gut. Was fehlt, ist die klare Abkehr vom DRG-System, dieses grundsätzliche Problem, dass Kliniken immer noch einer wirtschaftlichen Bewertung standhalten müssen. Das ist für uns sehr zentral, weil – und da, glaube ich, sind wir eigentlich mit einigen hier im Haus auch kompatibel – wir als Linke klar sagen: Gesundheit darf keine Ware sein.
(Beifall Die Linke)
Gesundheit darf nicht von Profit abhängig sein, und in nichts anderes zwingen wir unsere Thüringer Kliniken, wenn wir hier keine deutliche Positionierung vornehmen. Der zweite Aspekt, der uns hier eben auch für eine Zustimmung fehlt, sind die verbindlichen Personalschlüssel. Denn das eine ist, zu sagen, wir bauen die medizinischen Studienplätze für die Zukunft aus. Das ist gut und richtig. Es reicht aber nicht für die Gegenwart, in der wir ein überlastetes Personal und natürlich auch dadurch medizinische Qualitätseinbußen haben, einfach weil die Kolleginnen und Kollegen nicht mehr hinkommen können mit der ganzen Arbeit, die sie im Alltag leisten müssen. Und ich glaube, wenn man sich schon hier mit einem eigenen Antrag auf den Weg macht, wäre es durchaus berechtigt gewesen, dazu auch einen Satz zu bringen. Deswegen werden wir uns als Linke hier heute zu diesem Antrag enthalten, eben weil er einige Verbesserungen enthält, aber teilweise Kernforderungen von uns nicht reingenommen oder eben abgeschwächt nur dargestellt wurden. Und einen Punkt möchte ich abschließend gern sagen, den wir in der letzten Debatte hier auch schon hatten. Da hatte ich – Frau Ministerin, Sie erinnern sich – nach dem Gesundheitsgipfel gefragt, der ja auch im Zusammenhang natürlich mit diesem Antrag zu verstehen ist. Mittlerweile sind die Einladungen versandt, dafür bedanke ich mich. Ich möchte aber schon deutlich machen, dass ich das für mehr als bemerkenswert halte, dass die Landesregierung ihren Gesundheitsgipfel genau auf den Tag legt, wo unser Gesundheitsausschuss stattfindet, also zumindest wir Parlamentarier/-innen, wenn nicht sogar Teile der Landesregierung eigentlich in Erfurt sitzen müssten, statt in Weimar zu sitzen. Das finde ich jetzt als Signal für den Respekt auch vor unseren Ausschüssen und vor unserer parlamentarischen Arbeit ziemlich gering. Und dann habe ich darüber nachgedacht: Wird es vielleicht so verschoben, um irgendwie noch in diesem 100-Tage-Programm zu bleiben? Nein, es sind noch nicht mal die 100 Tage damit gehalten. Also vielleicht – der Ministerpräsident ist gerade nicht anwesend, aber ich bin mir sicher, das können Sie weitertragen – kann man darüber noch mal nachdenken, ob das wirklich eine glückliche Termindopplung gewesen ist, als Zeichen hier in die Runde. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Stationäre Versorgung in Thüringen sichern – Transformation unterstützen
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, meine Vorredner/-innen haben es schon gesagt, wir sehen es quasi täglich, die medizinische Versorgungslandschaft, die Versorgung in Thüringen, die verändert sich in diesen Tagen, Wochen, Monaten rasant. Da tragen einerseits natürlich die Fortschritte der Medizin dazu bei. Es ist natürlich auch ein Teil demografischer Entwicklungen in Thüringen. Nicht nur, weil wir durch ältere Patienten mehr Versorgungsaufträge haben, sondern wir haben auch ein Ausscheiden von zahlreichen älteren ärztlichen Kollegen. Und wir haben vom Bund auch neue Versorgungsrichtlinien und auch diese erfordern natürlich auch hier in Thüringen neue politische und strukturelle Antworten. An dieser Stelle lassen Sie mich wenigstens einmal diesen Satz auch gesagt haben: Egal welche Antworten wir finden, wir wissen, auch wenn es jetzt nicht in diesem Antrag explizit noch mal auf- oder ausgeführt ist, dass auch weniger Bürokratie ein Teil dessen ist, was dieses Land benötigt. Aber was meine ich mit strukturellen Antworten? Zum einen erleben wir, dass viele Menschen, Patienten weniger Anonymität möchten. Sie möchten nicht in irgendwelchen Krankenhausfabriken behandelt werden wie eine anonyme Nummer, sondern sie möchten eine individualisierte, zum Teil auch eine bevorzugte Behandlung. Und man muss sagen, allein wenn wir zum Beispiel im Bereich der Krebstherapien oder anderen Therapien schauen, ist auch die Forschung immer mehr auf diesem Weg hin zur individualisierten Behandlung, sodass diese Schema Fs, wie wir sie noch vielleicht aus den letzten Jahrzehnten kennen, überhaupt nicht mehr Standard sind. Damit haben wir einen gewissen Zeitgeist, den wir nicht einfach als Politik verändern können, sondern, ich glaube, als Politik müssen wir Rahmenbedingungen schaffen, wir müssen kluge Rahmenbedingungen schaffen, die eben genau diese Flexibilität zulassen, die diese alltagsnahen Behandlungen zulassen und ermöglichen. Da möchte ich, Dr. Lauerwald, das Beispiel nennen – er hat Beispiele aus seiner ärztlichen Praxis genannt. Nehmen wir das Beispiel „Blutzucker“. Früher war das wahnsinnig kompliziert. Die Leute mussten sich stechen und es tat weh und dann mussten sie immer den Zucker kontrollieren, in irgendwelche Heftchen notieren. Heutzutage ist das quasi digital und kann auch nonstop erfolgen. Die Daten können ausgelesen, übertragen werden. Also wir haben hier ganz neue Arten von Monitoring, von Diagnostik, aber eben auch von Behandlung und Therapie. Und dafür braucht es natürlich auch neue Rahmenbedingungen. Die Fachexperten – und Sie haben das jetzt schon auch zahlreich, glaube ich, gehört – sprechen auch davon, dass es notwendig ist, sektorenübergreifend vernetzt zu agieren. Das bedeutet für Patienten wiederum, dass diese klassischen Grenzen zwischen ambulant oder stationär zunehmend verschwimmen. Wir als SPD, wir setzen uns dafür ein, dass diese Grenzen aufgehoben werden, dass wir zwischen Praxen, zwischen Kliniken, zwischen Rehakliniken, zwischen Heilmittelerbringern, also Physiotherapie etc., Ergotherapie, dass wir hier Netzwerke herstellen und dass sich auch bisherige reine stationäre Klinikstandorte hin zu spezialisierten Gesundheitszentren weiterentwickeln. Wir glauben aber, dass man dabei nicht im Zeitgeist „alles neu“ das Alte und Bewährte einfach wegwerfen sollte. Ich nehme das Beispiel aus dem ambulanten Sektor. Wir haben hier hochqualifizierte Fachspezialisten, die im ambulanten Sektor agieren. Natürlich sollte dieses hochqualifizierte Personal genauso wie auch das stationäre in diesen Transformationsprozess eingebunden werden. Wir möchten, so wie wir das auch im Koalitionsvertrag formuliert haben, dass jeder Thüringer jederzeit und an jedem Ort im Krankheitsfall schnell und unkompliziert Hilfe bekommt. Deshalb müssen wir neue Wege finden, neue Fragen klären in Bezug auf Rettungs- und Transportwesen. Denn wenn alle Akteure sich spezialisieren und Netze bilden, dann muss im Sinne dieser Kooperation der Patient am Ende schnell, unkompliziert und unbürokratisch den richtigen Ort der Versorgung finden. Für uns als SPD wird Gesundheit großgeschrieben. Das möchte ich jetzt noch mal als Replik auf meine Vorrednerin sagen. Aber auch wir sehen uns nicht als Erfüllungsgehilfe in dem Sinne, dass der Profit vom Klinikkonzern maximiert wird. Für uns gilt: Weniger Kommerz, aber mehr Medizin. Für uns gilt auch, dass medizinische Versorgung vor Ort garantiert bleiben muss, aber natürlich – die Weiterentwicklung – für komplizierte Eingriffe sollten Kooperationen möglich sein. Dafür sollten spezialisierte Fachzentren ausgebaut werden. Ich möchte an dieser Stelle sagen, wenn wir von stationärer Versorgung sprechen, auch an die Linke adressiert: Wir haben auch hier weiter verbindliche Personalschlüssel, die wir überhaupt nicht infrage stellen. Wir haben sie nicht aufgeführt, das ist richtig. Aber wir haben jetzt nicht das, was bereits besteht, noch mal alles erwähnt. Insofern tauchen die in diesem Antrag nicht auf. Und vielleicht an Herrn Dr. Lauerwald: Die Bundesgesetzgebung, die jetzt neu beschlossen wurde im Bund noch als letzter Akt der alten Legislatur, die hat genau das zum Inhalt, dass nämlich nun auch Betten an Krankenhäusern vorgehalten werden können, auch wenn sie nicht belegt sind. Wir wissen, dass ein Krankenhaus als Standort wichtig ist für den Fall, dass jemand mit einem Mal einen Eingriff braucht. Es ist uns wichtig, dass es nicht nur noch ein Kommerzding ist nach dem Motto, dem dichten wir jetzt mal eine Hüfte an oder ein kaputtes Knie oder was auch immer und müssen ihn operieren, obwohl es vielleicht gar nicht notwendig ist. Lassen Sie mich noch zuletzt sagen: Ich bin sehr froh, dass auch die 100 Millionen Euro Transformationsmittel weiter ihren Platz hier haben in diesem Antrag. Das war unserer Fraktion sehr wichtig. Ich bitte Sie alle, hier mutig mit uns diese Chancen für unser kleines, feines Bundesland zu ergreifen und diesem Antrag in diesem Sinne zuzustimmen. Herzlichen Dank.
(Beifall SPD)
Stationäre Versorgung in Thüringen sichern – Transformation unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, der Antrag der Koalitionsfraktionen zur Sicherung der stationären Versorgung in Thüringen, zu dem wir jetzt schon einiges gehört haben, ist dringend notwendig. Ich denke, das ist uns allen klar, wenn wir uns die Gesamtsituation der Gesundheitsversorgung anschauen. Diese weist strukturelle und personelle Missstände auf. Unsere Krankenhäuser stehen schlichtweg vor enormen Herausforderungen. Die derzeitige Krankenhausstruktur, das ist unstrittig, das haben auch alle Vorredner bestätigt, ist weder bedarfsgerecht noch aktuell wirtschaftlich effizient, wie die durchschnittliche Auslastung von nur 67,5 Prozent zeigt. Eine Auslastung von 80 Prozent, welche für ein Krankenhaus hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit anzustreben wäre, wird damit weit verfehlt. Besonders die Kliniken im ländlichen Raum kämpfen mit den Folgen des demografischen Wandels, der den Handlungsbedarf zusätzlich verschärft. Fehlendes Personal ist ein zentrales Problem. Und es sind eben nicht nur finanzielle Gründe, die Krankenhäuser dazu bewegen, Versorgungsaufträge zurückzugeben. Vielfach fehlt es schlichtweg an Personal, um eine Versorgung aufrechtzuerhalten. Fachkräfte werden oft ineffizient gebunden, während sie an anderen Standorten dringender benötigt werden. Meine Damen und Herren, das ist nicht der Zustand, welchen wir uns alle für das Gesundheitssystem in Thüringen wünschen. Thüringen braucht eine bedarfsgerechte und effiziente Gesundheitsversorgung, insbesondere auch in den ländlichen Regionen. Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag schlagen wir konkrete Lösungsansätze vor. Eine bedarfsgerechte Steuerung der Krankenhauslandschaft muss Doppelstrukturen abbauen und Ressourcen effizienter nutzen. Das ist der Schlüssel, um unser System funktionabel zu halten. Durch abgestufte Versorgungsangebote und überregionale Schwerpunkte wird die Qualität der medizinischen Versorgung nachhaltig gesteigert. Spezialisierung und Bündelung von planbaren medizinischen Eingriffen an Standorten mit höchsten Qualitätsstandards senken Komplikationsraten und verbessern Behandlungserfolge. Eine kluge Personalpolitik lenkt Fachkräfte gezielt dorthin, wo sie am dringendsten gebraucht werden, und schafft Anreize für Mediziner, sich in strukturschwachen Gebieten niederzulassen. Diese Personalstrategie umfasst jedoch auch eine neue Strategie zur Ausbildung im Pflege- und Gesundheitsbereich sowie der dringend benötigten Allgemeinmediziner. Innovative Modelle wie die teilstationäre Poliklinik 2.0 – ich will darauf noch einmal explizit eingehen. Es geht um das Thema „teilstationär“. Es ist vom Vorredner der AfD immer fehlerhafterweise von einer kompletten Ambulantisierung ausgegangen worden, die unserer Antrag atmet, aber es geht uns tatsächlich um eine teilstationäre Versorgung, um beides miteinander vernetzt zu denken und die sektorenübergreifende Versorgung, von der wir hier seit 10/15 Jahren reden, auch endlich in die Praxis umzusetzen.
(Beifall BSW)
Modelle wie die Poliklinik 2.0 sichern diese sektorenübergreifende Versorgung, ohne ineffiziente stationäre Strukturen künstlich zu erhalten. Die Aufrechterhaltung einer umfassenden Gesundheitsversorgung auch in den ländlichen Regionen kann gelingen, indem fachärztliche und teilstationäre Versorgung erhalten wird. Die Bereitstellung – ich bin sehr stolz darauf, dass wir uns darauf einigen konnten – von bis zu 100 Millionen Euro an Transformationsmitteln sorgt für eine gezielte finanzielle Absicherung dieser dringenden Transformation. Ihre Verwendung wird unter transparenten Kriterien erfolgen, um sicherzustellen, dass notwendige Investitionen zielgerichtet erfolgen. Uns ist dabei besonders wichtig, dass auch die enge Einbindung des Rettungsdienstes sichergestellt wird, dass auch die Notfallversorgung flächendeckend und zügig gewährleistet wird und mitgedacht wird in diesen Versorgungsstrukturen. Die hier beschriebenen Maßnahmen dienen direkt der einzelnen Patientin und dem einzelnen Patienten. Es besteht in dieser Sache dringender Handlungsbedarf. Eine Transformation findet unter Zeitdruck statt, strukturelle Veränderungen sind unvermeidlich und stellen sich aktuell schon von selbst dar. Wir werden vor Sachverhalte gestellt, wir werden vor Entwicklungen gestellt, wo wir aufpassen müssen als Politik, dass diese uns nicht überrollen, dass diese uns nicht überholen. Der demografische Wandel lässt uns zusätzlich nur wenige Jahre, um die grundsätzlichen Weichen dieser Transformation in einem positiven Sinne zu stellen – eigentlich ist „Jahre“ fast schon zu hoch gegriffen. Die Realität von Abteilungs- und Klinikschließungen, die ich angedeutet habe, in Thüringen zwingt die Politik unseres Landes, diese Prozesse geordnet zu gestalten. Das ist die größte Herausforderung in diesem gesamten Prozess, dass alles geordnet abläuft, und uns nicht alles überrollt. Diese strukturellen Veränderungen sind keine bloßen Umbauten, sondern grundlegende Reformen, die unsere Gesundheitsversorgung zukunftssicher, wirtschaftlich tragfähig und qualitativ hochwertig gestalten. Sie geschehen nicht zum Selbstzweck, sondern um Thüringens Gesundheitssystem langfristig zu stabilisieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie inständig, diesem Antrag zuzustimmen. Nur durch entschlossenes und zukunftsorientiertes Handeln können wir die stationäre Versorgung in Thüringen sichern und gemeinsam den Weg zu einem modernen, leistungsfähigen Gesundheitssystem ebnen und Weiterentwicklungen ermöglichen. Am Ende des Tages müssen wir uns fragen: Wollen wir die Herausforderungen annehmen oder uns von leistungsschwachen Strukturen lähmen lassen? Den Antrag abzulehnen, würde eine kurzfristige Komfortzone erzeugen, was sicherlich bequem wäre, oder auch illusorische Vorstellungen erzeugen nach dem Motto: Es kann ja alles so weiter funktionieren. Wir hoffen und bauen hingegen auf eine nachhaltige Lösung. Ich darf Sie bitten, den Antrag zu unterstützen. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg in eine moderne, leistungsfähige Gesundheitsversorgung ebnen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Stationäre Versorgung in Thüringen sichern – Transformation unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es ist ein bisschen schwergefallen, in der Debatte eigentlich festzustellen, wo jetzt der konkrete Dissens potenziell liegen könnte. Frau Güngör hat es klargemacht, wo es konkrete Änderungsbedarfe gab für ihre Fraktion. Aber was Sie, Herr Lauerwald, betrifft, war ich schon ein bisschen verwundert, weil Sie ja genau – das hat auch der Abgeordnete Zippel gerade eigentlich ziemlich deutlich gemacht – das offenbar nur missverstehen, was die Koalitionsfraktionen hier im Antrag vorgelegt haben. Es ist einfach das ständige Bedürfnis – muss man zumindest unterstellen –, irgendwo einen Streit in den Raum zu stellen, den es eigentlich gar nicht gibt. Wir können natürlich diese ganze Diskussion über die Transformation des Krankenhauswesens und unserer Gesundheitspolitik allgemein auf eine billige Parole reduzieren und könnten sagen: Krankenhäuser schließen – ja oder nein. Das ist hier aber überhaupt gar nicht die Frage, sondern das ist ja Allgemeingut. Es würde niemand bestreiten – und das haben wir auch in der letzten Plenardebatte schon festgestellt –, dass wir zu viele Klinikbetten haben und dass – und das haben Sie selbst auch gesagt und das ist ja auch Ihre Profession, deswegen können Sie es am besten einschätzen – Qualität vor Komfort gehen muss. Und das bestreitet niemand, das würde Ihnen auch jeder Arzt und jede Ärztin genau so, wie Sie es dargestellt haben, bestätigen. Deswegen ist es doch nur folgerichtig, was die Koalitionsfraktionen hier vorgestellt haben, nämlich festzustellen: Es gab bundesgesetzliche Regelungen, die sind in einer krimihaften Sitzung im Bundesrat beschlossen worden, und mit diesem Krankenhaustransformationsgesetz muss man jetzt arbeiten. Da gibt es einen ganz logischen Weg und da hilft es auch nicht, immer wieder festzustellen, dass der 8. Krankenhausplan eben auf den Weg gebracht wurde, bevor diese bundesgesetzlichen Regelungen getroffen wurden. Das ist nun mal einfach Fakt, denn Zeit verläuft ja nun mal von der einen Richtung in die andere, man kann nicht zwischendurch irgendwie mal eine kleine Umkehr machen und versuchen, Sachen schon zu wissen, die noch nicht beschlossen sind. Niemand wusste am Anfang dieser Bundesratssitzung, ob das Gesetz dann hinten rauskommt. Deswegen war es auch folgerichtig, dass das Gesundheitsministerium zu damaliger Zeit den Plan so vorgelegt hat, wie er ist. Die relevante Ansage ist doch: Jetzt, müssen wir doch feststellen, haben wir ein Zeitfenster, das in diesem Jahr ganz konkret bedeutet, wir wechseln – und das wurde ja von den Abgeordneten dargestellt – von dem sturen Vorhalten von Fällen hin in einer Konvergenzphase zu der Frage, dass wir das Vorhalten von Betten da, wo es notwendig ist, finanziell beleuchten wollen. Diese Konvergenzphase, die dann eintritt ab 2027, muss jetzt vorbereitet werden. Da heißt es erst mal ganz klar – das habe ich ja auch im Ausschuss so dargestellt und will das auch gern hier noch mal tun –, dass wir ab April in den Prozess der Umsetzung starten, will sagen, es gibt dann ein Tool, da können dann die Krankenhäuser ihre Anträge einpflegen und diese Anträge müssen dann an den Medizinischen Dienst zur Prüfung übermittelt werden. Genau dieser Reformprozess – ob man nun Fan von Karl Lauterbach ist oder nicht – trägt ja eigentlich nur diesem Prinzip Rechnung, das Sie alle gerade übereinstimmend geschildert haben, nämlich dass wir erstens die Qualität hochhalten wollen, zweitens den Netzwerkgedanken stärken wollen – und das wird ja in Thüringen schon gelebt mit Traumanetzwerk, Herzinfarktnetzwerk usw. – und drittens irgendwie dahinkommen müssen, dass natürlich die elektiven Eingriffe dort umgesetzt werden, wo ich eben weiß, in fünf Tagen, in sieben Tagen, in acht Wochen ist meine Operation und da fahre ich dahin und dann werde ich dort operiert und da habe ich die beste Qualität, weil der Arzt eben einfach schon 27 Hüften operiert hat und nicht bloß 5, und da ist die Wahrscheinlichkeit, dass es bei 27 Hüften besser klappt einfach da. Das ist ein Kalenderspruch, das weiß jeder, ist nicht überraschend. Deswegen ist es doch nur folgerichtig – was auch der Abgeordnete Zippel gerade dargestellt hat –, dass wir uns jetzt fragen – und das ist der Punkt „Liquidität“ –: Wie kommen wir dazu, dass die bestehenden Häuser, die am Netz aktuell sind, nicht unkontrolliert irgendwie vor sich hin schwanken, sondern mit diesem Transformationsprozess in dem Moment, in dem Anträge gestellt werden, und in dem Moment, wo der Medizinische Dienst prüft, ob die Leistungsgruppen erbracht werden können – nach ganz klaren Kriterien, die Sie im Gesetz finden, die in der Anlage stehen: Fahrzeiten, Vorhalten von Fachärzten, Sie müssen sich das vorstellen wie so ein kleines Quartett. Ich kann meinen Facharzt dann mehrmals einsetzen, um Leistungsgruppen zu heben oder auch nicht. Die Gruppen überschneiden sich natürlich auch im gewissen Sinne, je nachdem, welche Leistung ich erbringen will. Das ist doch jetzt die Aufgabe und dafür braucht man natürlich auch Geld, denn es gibt den Transformationsfonds vom Bund und es gibt – das konnte man ja dem Sondierungspapier entnehmen – das dringende Bedürfnis, Sie haben es Zwischenfinanzierung genannt. Und genau das adressieren die Koalitionsfraktionen. Diesen Zeitraum, bis man vom Bund den Transformationsprozess begleiten kann, wo ich also Kreißsaal 1 mit Kreißsaal 2 vielleicht zusammenschiebe und deswegen bestimmte Transformationsprozesse abbilden muss, diesen Zeitraum muss man ja irgendwie füllen und das bedeutet natürlich in Thüringen – das muss man einfach mal ehrlich aussprechen bei einer sinkenden Bevölkerung –, dass wir eben auch Rückbau haben, dass wir vielleicht an einem Klinikstandort sagen: Das wird kein Krankenhaus mehr im klassischen Sinn sein, sondern teilstationär – genauso, wie es Herr Zippel gerade ausgeführt hat. Deswegen ist es doch logisch, dass es nicht darum geht, irgendwo Krankenhäuser zu schließen und panisch durchs Land zu rennen und zu sagen: Jetzt will uns die Regierung die Krankenhäuser wegnehmen. Nein, das Ziel ist, dass man eine sichere, verlässliche, wohnortnahe medizinische Versorgung hat. Genau so steht es im Regierungsvertrag: Standorte medizinischer Versorgung sollen erhalten bleiben.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Standorte medizinischer Versorgung können eben vieles sein. Da sind wir alle natürlich bei der Erkenntnis – das hat Frau Dr. Urban angesprochen –, dass es irgendwie darum gehen muss, dass man natürlich im Notfall – das ist dann das Ziel von einem Masterplan Rettungsdienst – überall versorgt wird. Es ist aus meiner Sicht schon wirklich grenzwertig, zu behaupten, dass irgendjemand das Krankenhaus aus dem Dorf wegträgt und die Bevölkerung auf dem Land dann unversorgt bleibt. Das erzeugt nur Panik. Unser Ziel muss es doch sein – und das Ziel sollten alle Menschen teilen –, dass Thüringen ein Ort ist, in dem die Menschen gern und gesund und lange leben. Wir müssen unsere Krankenhauslandschaft so transformieren, dass es an allen Orten in Thüringen eine sichere, erreichbare, wohnortnahe medizinische Versorgung gibt. Dann, wenn ich planbare selektive Eingriffe, schwierige, komplizierte Prozesse habe, Frühchenfragen, irgendwelche Operationen, irgendwelche Karzinome, was weiß ich, habe ich natürlich einen längeren Weg vor mir. Natürlich gilt es da auch die Frage zu beantworten, wie die ältere Bevölkerung, die nicht mehr so mobil ist, da aufgefangen werden kann, wie man da erreichen kann, dass die dann eben doch in ein Klinikbett kommt. Aber ich bitte Sie wirklich eindringlich, in solchen Debatten nicht die ganze Zeit dieselbe Analyse vorzutragen wie alle Akteure hier im Haus und dann aber zu sagen: Die Krankenhäuser werden geschlossen. Das wird nur zu einer Sache führen – das muss man dann vielleicht unterstellen –, dass man irgendwie Populismus schürt und am Ende niemand bereit ist, den Transformationsprozess mitzutragen, obwohl das am Ende die Qualität der Gesundheitsversorgung sichern wird. Denn niemand will ja – und das ist keine Anekdote zum Schluss –, dass man irgendwo ein Kind zur Welt bringt, wo das Kind quasi ein Wahnsinnsereignis ist, sondern man will eigentlich, dass Gesundheitsversorgung Fließband ist, weil die Kompetenz dann am höchsten ist, wenn ich es häufig getan habe. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Stationäre Versorgung in Thüringen sichern – Transformation unterstützen
Danke schön. Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich habe jetzt niemanden übersehen. Ich habe auch keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört. Deshalb würde ich jetzt direkt in die Abstimmung gehen. Wer dem Antrag in der Drucksache 8/565 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Die Fraktion Die Linke enthält sich komplett. Weitere Enthaltungen habe ich nicht gesehen. Damit ist dieser Antrag angenommen. Damit möchte ich diesen Tagesordnungspunkt schließen. In Anbetracht der Zeit, wir wollen vorankommen und vielleicht heute noch bisschen schönes Wetter genießen, komme ich damit zu Tagesordnungspunkt 16. Wir hatten den vorhin zurückgestellt, weil wir Tagesordnungspunk 18 vorgezogen haben. Ich rufe damit Tagesordnungspunkt 16 auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/539 Wird die Begründung gewünscht? Herr Jankowski, bitte schön.
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste und Schüler auf der Tribüne und am Livestream! Digitale Medien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Dinge des täglichen Lebens werden heutzutage zum Beispiel über unsere Smartphones abgewickelt. Vieles erleichtert unseren Alltag, erspart uns unnötige Wege und gibt uns schnelle Möglichkeiten, sich auszutauschen oder überall zu kommunizieren. So soll es auch sein. Die Digitalisierung erleichtert oftmals unser Leben. Das bedeutet aber nicht, dass man alle positiven Erfahrungen, die man als Erwachsener mit digitalen Medien macht, auch eins zu eins auf Kinder und Jugendliche übertragen kann. Genau diese Betrachtung fehlte in den letzten Jahren oftmals beim planlosen und zum Teil von Aktionismus getriebenen Ausbau der Digitalisierung in unserem Bildungssystem komplett. Sicherlich kann Digitalisierung den Bildungsprozess auch positiv beeinflussen, wenn sie sinnvoll und durchdacht umgesetzt wird. Sie kann aber auch, wenn sie falsch ausgelegt ist, den Bildungserfolg der Schüler hemmen. Vor allem ist die Digitalisierung im Bildungssystem auch kein Allheilmittel, um die anderen Probleme und hier insbesondere zum Beispiel den gravierenden Lehrermangel irgendwie zu übertünchen. In den letzten Jahren konnte man aber immer wieder den Eindruck erlangen, dass bei der Digitalisierung im Bildungssystem nach dem Motto „Viel hilft viel“ verfahren wird. Deutschland steht damit international auch nicht allein da, auch in vielen anderen Ländern agierte man ja ähnlich. Nun ist man aber an einem Punkt angekommen, dass gerade die Länder, die Vorreiter bei der Digitalisierung im Bildungsbereich waren, jetzt wieder einen Schritt zurückgehen. Ich denke hier nur zum Beispiel an Dänemark oder auch an Schweden. Denn auch dort hat man mittlerweile mitbekommen, dass doch nicht immer alles Gold ist, was glänzt. Als Argument dafür, dass Digitalisierung im Bildungsbereich angeblich notwendig sei, wurde in den letzten Jahren ja immer wieder hervorgebracht, dass die Schüler auf ihre spätere Welt vorbereitet werden müssen und deswegen Digitalisierung notwendig ist. Ja, in unserer aller Welt nimmt der Anteil von digitalen Medien immer weiter zu und darauf müssen die Schüler auch vorbereitet werden. Was wir den Schülern aber beibringen müssen, ist ein reflektierter und kritischer Umgang mit den neuen Medien. Sie brauchen die intellektuellen und kognitiven Fähigkeiten, um die Medien sinnvoll bewerten und nutzen zu können, und es ist die Aufgabe des Bildungssystems, diese Medienkompetenz zu vermitteln. Dafür müssen wir aber nicht unser Bildungssystem auf Teufel komm raus digitalisieren, erst recht nicht an unseren Grundschulen. Wir haben teilweise aber auch in Thüringen schon Tabletklassen an Grundschulen und hier ist der Einsatz der digitalen Medien im Schulalltag definitiv noch nicht altersangemessen. Gerade bei jungen Schülern im Grundschulalter zeigt die Forschung eindeutig, dass die Nachteile der Digitalisierung deutlich größer sind als die vermeintlichen Vorteile. Um dem gegenzusteuern, haben wir diesen Antrag hier eingebracht. In unserem Antrag fordern wir unter anderem, dass in den Thüringer Grundschulen digitale Medien und künstliche Intelligenz nicht im alltäglichen Unterricht eingesetzt werden sollen, also dass wir definitiv keine Tabletklassen an Grundschulen haben wollen. Wir reden hier immerhin von 6- bis 10-jährigen Kindern. In den ersten Klassen haben die Schüler einfach noch nicht den nötigen Entwicklungsstand. Hier haben digitale Medien im Schulalltag nichts zu suchen.
(Beifall AfD)
Die Grundschulen haben vor allem die Aufgabe, dass die Kinder zunächst die grundlegenden Kernkompetenzen vermittelt bekommen, also dass das Fundament für ihren weiteren Bildungsweg gelegt wird, dass die Kinder Schreiben lernen, dass sie Rechnen lernen, dass sie Lesen lernen. All das funktioniert noch am Besten ohne technischen Schnickschnack. Gerade das Grundschulalter ist zudem wichtig für die Ausbildung und Entwicklung der motorischen Fähigkeiten der Kinder. Deswegen ist es gerade wichtig, dass viel gezeichnet, gebastelt und gemalt wird. Deswegen ist vor allem auch das Erlernen einer gebotenen Handschrift so unendlich wichtig, da durch das händische Schreiben auch die motorischen Fähigkeiten trainiert werden. All dies entwickelt sich aber nicht durch das Rumtippen auf glatten Glasflächen. Auch hier gibt es die entsprechenden Studien, die das eindeutig belegen. Ich komme nachher in meinem Debattenbeitrag noch darauf zurück. Es ist an der Zeit, dass die Digitalisierung, insbesondere in unseren Grundschulen, kritisch betrachtet wird, und deswegen haben wir diesen Antrag hier eingestellt. Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion zu unserem Antrag und beantrage schon jetzt die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Danke für die Einbringung. Wir eröffnen damit jetzt die Aussprache. Ich habe als ersten Redner Herrn Dirk Hoffmeister vom BSW.
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! In dem Antrag in Drucksache 8/539 vom 26.02. „Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten“ stellt die AfD Folgendes fest: Zum einen stellen Sie die zunehmende Digitalisierung von künstlicher Intelligenz im Lebensalltag heraus, Sie stellen ebenfalls heraus, dass digitale Medien und künstliche Intelligenz nur altersangemessen einzusetzen und anzuwenden seien. Im Grundschulbereich solle ein umsichtiger Umgang mit digitalen Medien und KI erfolgen. Sie stellen ebenfalls in Ihrem Antrag die signifikanten Risiken für die geistige, körperliche und seelische Entwicklung der Schüler heraus. Sie weisen hin auf die negativen Auswirkungen auf die Motorik beim Lernen mit digitalen Endgeräten, also die Schreibmotorik, und Sie plädieren für den analogen Präsenzunterricht in Grundschulen als beste Lernumgebung. Was fordern Sie? Sie fordern, dass die Thüringer Landesregierung darauf hinwirken möge, Informationsmaterialien und Elternabende an Schulen auszurichten, um Eltern über Möglichkeiten und Auswirkungen von digitalen Medien und KI im Hinblick auf die geistige, seelische und körperliche Entwicklung von Jugendlichen aufzuklären. Sie plädieren dafür, digitale Medien und KI an Grundschulen so lange nicht einzusetzen, bis grundlegende Fähigkeiten sicher erworben werden. Sie fordern weiterhin Lehrerfortbildung mit Informations- und Unterstützungsangeboten. Und Sie stellen auch – das ist nur mal, um den ganzen Antrag im Überblick zu haben – das Einziehen von Smartphones nach § 51 Abs. 6 Thüringer Schulgesetz heraus, wenn sie den Unterricht stören. Und Sie fordern auch einen Verzicht von Distanzunterricht an Grundschulen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, das sind alles berechtigte Forderungen, die Sie hier aufstellen. Und doch gibt es hier ein Problem, dass sich nämlich all Ihre Forderungen bereits in unserem Regierungsvertrag befinden.
(Beifall BSW)(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Dann wird
es Ihnen ja nicht schwerfallen, unserem Antrag zuzustimmen!) Ich zitiere: „Um die Lernbedingungen an den Grundschulen zu verbessern, setzen wir auf allgemein verbindliche Nutzungseinschränkungen für Handys in der Kern-Schulzeit. So minimieren wir Ablenkungen, verbessern die soziale Interaktion untereinander und halten Schülerinnen und Schüler an, sich auf den Unterricht zu konzentrieren. Wir wollen den Vorrang von analogem Lernen in der Grundschule. Wir unterstützen die direkte LehrkraftKind-Bindung und wirken somit den Defiziten bei Spracherwerb und Motorik entgegen. Wir schaffen eine moderne Bildungslandschaft in Thüringen, die digitale und analoge Lernformen pädagogisch sinnvoll kombiniert und Medienkompetenz sowie den Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Unterricht fördert. […] Durch die Evaluation und schnelle Weiterentwicklung der Thüringer SchulCloud sowie die Einführung passfähiger Lernplattformen und Lernmanagementsysteme ermöglichen wir zusätzliche Lernangebote und flexible Lernszenarien, die auch bei Unterrichtsausfall und in Selbstlernphasen digitale Unterstützung bieten sowie für Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer und Unterstützung von Eltern sorgen. […] Lehrkräfte erhalten regelmäßige Fortbildungen, um digitale Tools sinnvoll einzusetzen. Eine zentrale IT-Servicestelle bietet Unterstützung bei technischen Fragen und klare Leitlinien stärken die Kombination von analogen und digitalen Lernmethoden im Unterricht.“ Mit Ihrem Antrag fordern Sie Dinge, die von der Landesregierung bereits bearbeitet werden. Und schlicht und ergreifend aus dem Grund lehnen wir als BSW diesen Antrag ab. Liebe Abgeordnete von der AfD, ich möchte Ihnen zum Schluss meiner Ausführungen ausdrücklich danken, dass Sie das Regierungshandeln der Brombeer-Koalition wertschätzen. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Ich rufe als nächste Rednerin Frau Große-Röthig von den Linken auf. Sie haben das Wort.
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, heute debattieren wir erneut über Digitalisierung an Schulen. Und wieder einmal präsentiert uns die AfD einen Antrag, der vor allem eins zeigt: keine Ahnung von dem, was sich außerhalb der eigenen Scheuklappen verbirgt. Erstens – Informationsmaterialien und Elternabende zu digitalen Medien: Selbstverständlich ist es auch nach unserer Ansicht wichtig, Eltern einzubeziehen, und das tun wir auch. Aber glauben Sie im Ernst, dass die Schulen das nicht längst hier in Thüringen tun? In den allermeisten Schulen gibt es bereits Informationsangebote, Schulungen, Projekte, die genau die Fragen aufgreifen, die Sie jetzt gesetzlich regeln wollen. Wo sonst doch immer auf Freiheit bedacht wird von der AfD, soll es gerade hier keine Eigenverantwortung geben, kein Zutrauen in die Fähigkeiten von Eltern. Kann es denn sein, dass Sie die Eltern missbrauchen wollen als Feigenblatt für Ihre eigenen Ideen und für Ihre eigenen Interessen? Zweitens – kein Einsatz digitaler Medien in Grundschulen, solange nicht grundlegende Fähigkeiten erworben sind: Kolleginnen und Kollegen, was sind denn grundlegende Fähigkeiten? Lesen, Schreiben, Rechnen? Ja, natürlich. Wir haben ja eben gehört, was Ihre Vorstellung von Grundschule ist. Malen und Basteln. Ich habe eine Information für Sie. Grundschule ist sehr viel mehr als Malen und Kleben und Basteln. Lesen und Schreiben lernen unsere Kinder ganz wunderbar in diesen Schulen. Aber glauben Sie mir, Kleben und Basteln und Malen ist nicht Sinn von Grundschule.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Natürlich
wird in der Grundschule auch gebastelt!) Ich weiß ja nicht, in welche Grundschule Ihre Kinder gehen; in meiner Grundschule, in den Grundschulen, in die meine Kinder gehen, unterrichten Pädagogen ganz hervorragend ganz andere Techniken als nur Malen und Basteln. Aber digitale Kompetenz in einer Welt, die von Technologie durchzogen ist, ist ebenfalls eine grundlegende Fähigkeit.
(Unruhe AfD)
Der „Brockhaus“ gehört unwiderruflich der Vergangenheit an, finden Sie sich endlich damit ab. Wir hier sollten uns lieber darauf konzentrieren, gute und digitale Angebote zu schaffen, eine Kultur der Digitalität zu gestalten, als einer Vergangenheit nachzuweinen, die es tatsächlich in der Realität – ich kann es Ihnen gar nicht oft genug sagen – so nie gab, oder eben wirren Tech-Milliardären die Hoheit über das Wissen der Welt zu überlassen. Das schaffen wir übrigens nicht, liebes BSW, indem wir die Digitalisierungsstrategie für Kulturgüter infrage stellen. Und, ja, Münzen sind auch Kulturgüter, aber, liebe AfD, wollen Sie denn den Kindern den Umgang mit Werkzeugen der Zukunft verweigern? Schule muss Kinder auf Realität vorbereiten und nicht auf ein romantisiertes Vorgestern,
(Beifall Die Linke)
und zwar gut begleitet von Pädagoginnen und Päagogen hier in unseren Thüringer Grundschulen d und natürlich auch von den Eltern. Und drittens, das Einziehen von Smartphones im Unterricht: Liebe Schülerinnen und Schüler, der eine oder andere von Ihnen wird es schon mal erlebt haben, an den meisten Schulen ist es Realität, das Einziehen von Smartphones im Unterricht. In den allermeisten Schulen ist es längst klar geregelt, dass das Handy in der Tasche bleibt, und zwar in einem guten und demokratischen Prozess, in dem sich die Schulfamilien diesem stellen und in dem nicht von oben herab Verbotsmentalität gilt. Das bringt am Ende des langen Tages mehr als eine Demokratie-Viertelstunde, wenn nämlich eine Schulfamilie mal in einen demokratischen Prozess geht und sich selbst Regeln gibt. Die meisten Schulen in diesem Land haben nun mal schon diese Regel. Da gibt es gar kein Bedürfnis, irgendwas anders zu regeln. Viertens, Distanzunterricht an Grundschulen: Am besten kein Distanzunterricht an Grundschulen. Natürlich ist Präsenzunterricht wichtig. Glauben Sie mir, als Mutter zweier Kinder durch Corona, ich weiß, was Distanzunterricht kann und was nicht. Aber wir haben alle gelernt in den letzten Jahren, dass es Situationen gibt, in denen digitale Alternativen nun mal unverzichtbar sind. Was ist mit Kindern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, den Schattenfamilien, die wir so gern vergessen, die es aber auch in Thüringen gibt? Was ist mit ländlichen Gebieten, in denen der Schulbus manchmal nicht fährt? Was ist denn, wenn der Fachunterricht nicht anders abgesichert werden kann, lassen wir ihn dann lieber ausfallen? Hier werden pauschale Verbote gefordert, statt flexible Lösungen anzubieten. Meine Damen und Herren, Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie ist eine Realität und die müssen wir gestalten, verantwortungsvoll, aber eben nicht mit der Angst vor der Zukunft, die aus genau diesem Antrag spricht. Kinder und Jugendliche konsumieren nun mal heute anders Medien. Der Samstagabend sieht heute anders aus als 1985. „Wetten, dass ...?“ wir darauf reagieren sollten? Als Linke setzen wir uns für echte Medienbildung ein, eine, die Kinder nicht fernhält, sondern sie befähigt, kritisch reflektiert und sicher mit digitalen Technologien umzugehen. Das ist unser Anspruch und deswegen lehnen wir diesen rückwärtsgewandten Antrag entschieden ab. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Danke schön. Ich habe als nächsten Redner Herrn Jankowski von der AfD.
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und liebe Schüler! Es war doch ein bisschen abenteuerlich gerade von Frau Große-Röthig, was hier alles kam. Ich habe nie gesagt, dass in der Grundschule nur gebastelt und gemalt wird, aber auch da gibt es Kunstunterricht. Ich habe auch extra betont, wie wichtig die gebundene Handschrift ist, dass die erlernt wird, für die motorischen Fähigkeiten. Auch das ist nicht mehr überall gegeben. Ich weiß nicht, auf welche Grundschule Sie gegangen sind, aber auch ich in meiner Schulzeit habe nicht die 24 Bände vom Brockhaus mitschleppen müssen. Auch da gibt es sicherlich andere Methoden.
(Beifall AfD)
Aber kommen wir mal wieder zum Antrag zurück. Vor ein paar Jahren wurden als positive Beispiele für die Digitalisierungsmaßnahmen im Bildungsbereich immer zuerst Dänemark und auch Schweden hervorgebracht. Beide Länder zählten zu den Vorreitern in dem Bereich und trieben die Digitalisierung ihrer Bildungssysteme mit aller Macht voran. Das änderte sich dann – wenn Sie mal schauen – 2023 schlagartig. Grund dafür war die Stellungnahme des Karolinska-Instituts zur schwedischen Digitalisierungsstrategie im Schulsystem. Diese Stellungnahme war mehr oder weniger vernichtend. Für alle, die das Institut vielleicht nicht kennen: Das Karolinska-Institut in Stockholm ist eine von in Europa größten und vor allem angesehensten medizinischen Universitäten. Deswegen hatten die Stellungnahmen ja auch einen solchen Zündstoff und führten dazu, dass Schweden und auch Dänemark ihre Digitalisierungsstrategien im Bildungssystem komplett überdacht und eine Rolle rückwärts gemacht haben. Unter anderem führt das Institut in seiner Stellungnahme aus – ich zitiere –: „Die Annahme, dass die Digitalisierung die von der […] Bildungsbehörde erwarteten positiven Effekte haben wird, ist nicht evidenzbasiert, d.h. nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhend.“ Und weiter: „Die Nationale Bildungsagentur scheint sich überhaupt nicht bewusst zu sein, dass die Forschung gezeigt hat, dass die Digitalisierung der Schulen große, negative Auswirkungen auf den Wissenserwerb der Schüler hat.“ Negative Auswirkung auf den Wissenserwerb ist zum Beispiel eine sinkende Lese- und Schreibfähigkeit. So können mittlerweile schwedische Schüler längere Texte schlechter verstehen und haben Probleme im analytischen Lesen. Davon betroffen sind vor allem die jüngeren Schüler. Und wenn man auch in alle Bildungsstudien schaut, haben wir mittlerweile das gleiche Problem auch in Deutschland. Aber auch im Bereich der Mathematik sieht man ähnliche Entwicklungen oder auch bei der Entwicklung der motorischen Fähigkeiten. Auch der Mythos, dass Digitalisierung zu mehr Bildungsgerechtigkeit führt, wurde in der Studie widerlegt. Das wurde ja gerade von linker Seite immer angebracht. So sind zum Beispiel laut Studie die Schüler aus Elternhäusern mit einem niedrigen Bildungsstand stärker von den negativen Auswirkungen der Digitalisierung betroffen gewesen als Schüler aus hochgebildeten Elternhäusern. Aber nicht nur beim Wissenserwerb zeigte das Karolinska-Institut deutlich negative Auswirkungen auf; auch im Bereich der psychischen Gesundheit. So gibt es einen klaren Zusammenhang zwischen der Bildschirmzeit und psychischen Störungen wie Depressionen, Angstzuständen, Konzentrationsproblemen und Schlafstörungen. Die Stellungnahme des Karolinska-Instituts führte sogar dazu, dass sich Dänemarks Bildungsminister bei den dänischen Schülern entschuldigen musste oder entschuldigt hat, weil seine Politik seiner Meinung nach – ich zitiere – die „Schüler zu Versuchskaninchen in einem digitalen Experiment“ gemacht hat, „dessen Ausmaß und Folgen wir nicht überblicken können.“ Das sind die Worte des dänischen Bildungsministers gewesen vom letzten Jahr. Die Ergebnisse des Instituts sind auch nicht wirklich überraschend. Es gab ja schon immer Warnungen vor den negativen Folgen einer zu starken Nutzung gerade von digitalen Medien im Schulalltag. Da gab es die Warnungen zum Beispiel von Kinderund Jugendärzten, Pädagogen oder Neurowissenschaftlern. Ich möchte hier zum Beispiel an die Anhörung im Bildungsausschuss in der letzten Legislatur erinnern, wo unter anderem anerkannte Größen auf ihren Gebieten, zum Beispiel Prof. Spitzer, Prof. Lankau oder auch Dr. Burchardt, sehr ausführlich ihren Bedenken Ausdruck verliehen haben und betonten, man muss aufpassen, ab welchem Alter und in welchem Umfang man mit der Verwendung von digitalen Medien in der Schule beginnt. Geholfen hat das aber eigentlich nichts, was man schon daran sieht, dass wir nun mittlerweile auch in Thüringen Tablet-Klassen im Grundschulbereich haben. Die Ergebnisse aus dem schwedischen und dänischen Bildungssystem lassen sich zwar nicht eins zu eins auf Deutschland übertragen, weil beide Länder deutlich weiter waren mit der Digitalisierung ihrer Schulen. Sie sollten uns aber Mahnung sein. Dass wir jetzt nicht in der gleichen Situation sind wie Schweden und Dänemark, liegt nicht daran, dass wir hier umsichtiger waren, sondern daran, dass wir langsamer waren. Da hat die deutsche Behäbigkeit mal Gutes bewirkt und vor größeren Schäden geschützt.
(Beifall AfD)
Dass es mal Applaus für die deutsche Behäbigkeit gibt, das ist auch mal ganz gut. Wenn man gekonnt hätte, den gleichen Weg wie Schweden eingeschlagen hätte – dazu muss man nur in Richtung CDU schauen, allen voran Herr Ministerpräsident Voigt, der heute nicht da ist. Denn wir brachten schon vor dem BSW Bedenken ein, bevor es euch überhaupt gab. Wir brachten als Fraktion schon 2020 einen Antrag hier ins Plenum ein, der sich mit der Digitalisierung im Grundschulbereich beschäftigt hat. Der Antrag wurde dann 2021 behandelt. Unser jetziger Ministerpräsident Herr Voigt ging hier ans Pult und fantasierte schon völlig techniktrunken. Ich zitiere aus den Plenarprotokollen: „Ich sage Ihnen das, wir werden in vier Jahren davon reden, dass wir EIoder künstliche-Intelligenzgestützte Lernmethoden haben, wo sie sich in einen Raum hineinprojizieren können, wo Schüler vielleicht auch mal in der Zeit reisen können, wo sie sich genau in diese Zeit hineinversetzen können.“ Na ja, die vier Jahre sind um. Und wenn Schüler heutzutage glauben, durch die Zeit reisen zu können und vielleicht irgendwo irgendwelche vermeintlichen Projektionen zu sehen, liegt das wahrscheinlich eher an der Cannabis-Legalisierung als am technischen Fortschritt.
(Beifall AfD)
Aber Herr Voigt ging ja noch weiter. Da unser eingebrachter Antrag schon damals vor der übermäßigen Digitalisierung im Grundschulbereich warnte und vor allem vor den negativen Auswirkungen, meinte Herr Voigt noch in unsere Richtung – ich zitiere auch hier aus den Plenarprotokollen –: „Diese geistige Enge und Armut, die Sie hier zeigen, indem Sie sagen, dass das Grundschüler nicht oder wir in Thüringen das nicht können, diese Begrenztheit würden wir gern abstreifen, weil es nämlich genau darum geht, bei solchen digitalen Prozessen vorn zu sein und nicht immer hinten zu warten.“ Wenn es also nach Herrn Voigt gegangen wäre, dann hätten wir in Thüringen jetzt die gleichen Probleme wie Dänemark oder Schweden, denn diese beiden Länder waren ja da, wo Herr Voigt hinwollte, ganz vorn bei der Digitalisierung. Dann hätten wir jetzt in Thüringen die gleichen negativen Auswirkungen, wie diese beiden Länder für eine ganze Schülergeneration mittlerweile feststellen mussten. Zum Glück ist uns das erspart geblieben. Leider ist uns Herr Ministerpräsident Voigt nicht erspart geblieben.
(Beifall AfD)
Aber vielleicht hat das BSW ja in der Koalition gewirkt. Denn mittlerweile stimmt es. Es steht in Ihrem Koalitionsvertrag drin, Ihr Satz: „Wir möchten den Vorrang von analogem Lernen in den Grundschulen.“ Ja, schön. Sie müssen es nun nur mal umsetzen. Das habe ich Ihnen schon mal gesagt, Herr Hoffmeister. Ihre Ankündigungen im Regierungsvertrag interessieren mich recht wenig. Ich messe Sie an Ihren Taten, und da kam bis jetzt noch nichts. Vielleicht arbeiten Sie ein bisschen schneller, wäre vielleicht auch nicht schlecht.
(Beifall AfD)
Da das Thema „Digitalisierung an den Grundschulen“ für uns ein sehr wichtiges Thema ist und wir nicht warten wollen, bis Sie irgendwann mal einen Antrag dazu bringen, haben wir unseren Antrag selber gestellt. Wir wollen, dass digitale Medien und künstliche Intelligenz im alltäglichen Unterricht an Grundschulen nicht eingesetzt werden. Die negativen Auswirkungen auf die Entwicklung und Lernerfolge der Kinder sind hinlänglich bekannt und die Studien zeigen eindeutig, dass es negative Auswirkungen hat. Deswegen sollten unserer Meinung nach keine weiteren Tablet-Klassen zum Beispiel an Thüringer Grundschulen entstehen. Wenn es für die Vermittlung von Lerninhalten dienlich ist, an einem Computer oder Tablet zu arbeiten, kann dies ja auch gezielt in Medienpools oder auch Medienprojektwochen stattfinden. Diese haben aber den Vorteil, dass dort die Schüler zeitlich begrenzt und konkret zweckgebunden an den Bildschirmen arbeiten. Die Lehrer können gezielt entscheiden, für welche Lerninhalte sie mit den Schülern an die Medienpools wollen und wo diese der Vermittlung des Lernstoffs wirklich dienlich sind. Es ist definitiv aber nicht dienlich, jedem Grundschüler ein Tablet oder Laptop auszuhändigen, denn diese behindern das Lernen mehr, als sie nützen.
(Beifall AfD)
Bei sechs- bis zehnjährigen Kindern in den Grundschulen in den ersten Klassen haben digitale Medien im Schulalltag definitiv nichts zu suchen.
(Beifall AfD)
Das Thema geht aber auch noch weiter und endet nicht damit, dass an Grundschulen keine Tablets mehr ausgegeben werden. Mittlerweile haben wir auch an Grundschulen, dass viele Kinder Mobilund Smarttelefone mitbringen. Und Sie alle merken auch in Ihrem täglichen Dasein, wenn das Handy auf dem Tisch liegt, dann ploppen Nachrichten auf und schwups ist man damit beschäftigt und die Konzentration ist erst mal weg. Gerade in Richtung der Linken: Ihr Ministerpräsident hat es ja auch schon mal geschafft, in der Ministerpräsidentenkonferenz Candy Crush zu spielen und hat deswegen auch von den Einschränkungen der Bürgerrechte seiner eigenen Bürger nicht viel mitbekommen.
(Beifall AfD)
Was bei uns allen so ist, ist bei den Kindern in der Schule genauso – eigentlich sogar noch schlimmer, da Kinder noch weniger in der Lage sind, ihre Aufmerksamkeit zu teilen –, und dann konzentriert man sich erst mal auf das Handy, weil dort auch eine Nachricht aufploppt, und nicht auf den Lehrer. Multitasking führt nachweislich zu schlechterem Lernen, weil unser Gehirn nur begrenzt in der Lage ist, relevante Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten. Auch hierfür gibt es hinreichend Studien, die das belegen. Deswegen fordern wir in unserem Antrag ja auch auf, dass die Lehrer ermuntert werden sollen, Mobiltelefone und Smartphones im Unterricht einzuziehen, solange dies die Vorgaben des Thüringer Schulgesetzes ermöglichen. Eigentlich müsste man wirklich überlegen, ob nicht hier auch das Schulgesetz angepasst werden muss, um den Lehrern mehr Möglichkeiten zu geben. Aber das ist noch mal eine ganz andere Baustelle.
(Beifall AfD)
Zusammengefasst wollen wir mit unserem Antrag erreichen, dass das ganze Thema der Digitalisierung an Grundschulen auf den Prüfstand gestellt wird. Wir wollen, dass wir hier nicht in wenigen Jahren vor den gleichen Problemen stehen wie Dänemark oder Schweden. Lassen Sie uns aus den Erfahrungen dieser Länder lernen und nicht die gleichen Fehler begehen – zum Wohle unserer Grundschulkinder. Ich bitte deswegen um Zustimmung für die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Und, Herr Hoffmeister, Sie können gern zustimmen. Da können wir gern im Ausschuss auch eine Anhörung durchführen. Wir können dort auch gern eine Diskussion dazu führen, was sinnvoll ist und was nicht sinnvoll ist. Wenn Sie uns da sowieso in allen Punkten recht geben, dürfte es Ihnen hier nicht so schwerfallen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Danke schön. Die Wünsche nach Ausschussüberweisung habe ich notiert. Als nächsten Redner bitte ich Herrn Matthias Hey für die SPD nach vorn.
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Vielen Dank. Jetzt haben meine Vorredner mit Ausnahme der AfD schon viel Richtiges zu diesem Antrag gesagt. Ich will es vielleicht mal, Herr Jankowski, cineastisch probieren. Vielleicht kennen Sie ja den wunderschönen Film von Loriot „Pappa ante portas“. Da gibt es diese Szene, als der frühpensionierte Heinrich Lohse zum ersten Mal nach Langem in einen Gemischtwarenladen kommt und irgendwann, als an der Reihe ist, die Verkäuferin ihn anpflaumt: So, was ist denn nun? Und er sagt: In diesem Ton kommen wir nicht ins Geschäft. Warum ich das sage, darauf werde ich gleich noch eingehen. Ihr Antrag – wir haben es ja schon festgestellt – greift viele Dinge auf, die wichtig sind, die zum Teil auch richtig sind. Aber es geht auch um die Sinnhaftigkeit von Anträgen, Herr Jankowski. Ich glaube, niemand hier in diesem Haus bestreitet, dass Digitalisierung selbstverständlich in unserem Leben auch Probleme mit sich bringt, nicht unbedingt im wirtschaftlichen Bereich, aber auch im privaten Sektor, insbesondere auch im schulischen Bereich. Da gibt es überhaupt keine zwei Meinungen. Sie unterstellen aber, dass wir auf dem Weg in einen Digitalisierungswahn, ähnlich wie es eben andere, auch nordische und skandinavische Länder gemacht haben, hier dieselben Fehler machen würden. Und das ist eben nicht der Fall. Wenn ich zum Beispiel den Punkt 6 in Ihrem Antrag nehme, da wollen Sie, dass wir feststellen, dass Lernen an digitalen Endgeräten sich vor allem bei Kindern im Grundschulalter negativ auf die Motorik auswirkt, wodurch die Schreibfähigkeit und weitere darauf aufbauende Lernprozesse gefährdet werden. Ja, darüber gibt es sogar Studien, also das ist vollkommen unbestritten. Aber jetzt müssen Sie mir die Schule in Thüringen oder generell auch in Deutschland zeigen, die mit Schülerinnen und Schülern in der Grundschule ausschließlich beispielsweise mit Tablets arbeitet. Auch bei uns ist es so, dass das Erlernen der Motorik in der Handschrift mit Schreibgeräten und auf Papier passiert – überall. Das geht dann noch weiter, wenn Sie bei Punkt 7 diese Geschichte mit dem Präsenzunterricht ansprechen, da hilft ein Blick ins Schulgesetz, das bei uns im Moment gilt. In § 45a steht, dass der Präsenzunterricht die Regel ist. Es gibt Ausnahmen, die man in bestimmten Bereichen Gott sei Dank machen kann. Also auch da gibt es überhaupt keine Not für Ihren Antrag und das geht in II. weiter. Da stellen Sie unter Punkt 4 dann noch mal auf die Beschulung im Distanzunterricht ab. Sie haben ja vorhin schon gesagt, Sie hätten den Koalitionsvertrag gelesen und freudig festgestellt, dass da ein paar Punkte drin wären. Ja, das stimmt. In dem Brombeer-Koalitionsvertrag, Seite 20 bis 21, sind all die Punkte, die Sie hier ansprechen, wenn Sie nicht schon im Schulgesetz mit beziffert sind, mit aufgeführt. Ich will das jetzt auch mal ernsthaft sagen, Herr Jankowski – es ist Freitagnachmittag und wir haben alle eine bessere Laune, ich sage es auch ohne Schärfe, aber mal ganz im Ernst –, der Antrag der AfD sagt: „I. Der Landtag stellt fest, dass“ – also ich habe auf Ihren Antrag festzustellen, dass – „1. digitale Medien und Künstliche Intelligenz zu Recht zunehmende Bedeutung im Lebensalltag finden.“ Boah. 2. Wir haben festzustellen, „dass digitale Medien und Künstliche Intelligenz nur altersangemessen eingesetzt und angewendet werden sollen“. Na holla. 3. – Es geht noch weiter. – Insbesondere im Grundschulbereich soll ich feststellen, weil Sie mir das sagen, „dass ein umsichtiger Umgang mit digitalen Medien und Künstlicher Intelligenz erforderlich ist“. Und diese Allgemeinplätze werden hier zu einem Antrag aneinandergereiht. Und mal ganz ehrlich, da frage ich mich: Was kommt als Nächstes? Der AfD-Antrag, dass wir festzustellen haben, dass vorausschauendes Fahren im Straßenverkehr Unfälle vermeidet
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
oder ausgewogene Ernährung gut für die Gesundheit ist? Das kann man ja alles machen. Aber mal ganz ehrlich: Was ist das für eine Strategie, Herr Jankowski? Das fragen wir uns. Es gibt zwei Möglichkeiten: Sie haben den Brombeer-Koalitionsvertrag tatsächlich nicht so gelesen, wie Sie es hier behaupten. Sie haben auch nicht die entsprechenden Stellen im Schulgesetz so übersetzt, wie es vielleicht notwendig gewesen wäre, bevor man so einen Antrag formuliert. Oder aber – das könnte man ja auch unterstellen – das ist eine Strategie, die die AfD in mehreren Bundesländern fährt. Wir haben das auch schon festgestellt, in NRW geht das langsam los, in Schleswig-Holstein war es auch schon so und in Sachsen-Anhalt. Man schreibt Selbstverständlichkeiten auf, zum Teil auch aus Regierungsprogrammen, und testet einfach mal, wie der Rest sich dazu verhält. Ich will ganz zum Schluss sagen, und da bin ich wieder bei Heinrich Lohse, Herr Jankowski, etwas abgewandelt: Mit diesem Antrag kommen wir nicht ins Geschäft. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Als nächste Rednerin würde ich nun für die CDU gern Kollegin Gerbothe aufrufen, die ich gerade noch nicht erkenne. Sie wird vertreten, bitte schön.
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin erkennbar nicht Frau Gerbothe, aber ich hoffe, in ihrem Sinne hier sprechen zu können. Es ist gar nicht mehr so viel hinzuzufügen zu den analytischen Worten von Matthias Hey. Beim Durchlesen des Antrags der AfD-Fraktion konnten wir sehen, dass der Antrag einige Sachverhalte aufgreift, die sicherlich Relevanz im Thüringer Bildungssystem haben und die wir durchaus auch näher erörtern können. Aber wie so oft fehlt es bei Ihnen bei der näheren Betrachtung der niedergeschriebenen Inhalte an den tatsächlichen Mehrwerten. Die Sinnhaftigkeit des Antrags muss deshalb hinterfragt werden. Warum ich die Sinnhaftigkeit des Antrags nicht sehe, könnte man einerseits im Koalitionsvertrag sehr gut nachlesen. Mir sind die positiven wie auch die negativen Stellen der Digitalisierung durchaus bewusst. Dabei geht es mir nicht nur um den Bildungsbereich, sondern um die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen für unsere Gesellschaft, aber eben auch speziell um die der Jüngsten. Denn Digitalisierung hat für uns alle neben vielen positiven Auswirkungen auch einige negative Aspekte. So kennen wir alle die Situation im Wartezimmer einer Arztpraxis – ich kann mich noch gut daran erinnern, früher hat man sich miteinander unterhalten, heute schaut jeder gespannt auf sein Handy. Die soziale Interaktion findet kaum noch statt.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Ich unterhalte mich trotzdem!) Genau diese gravierenden Veränderungen können wir auf viele Bereiche herunterbrechen. Zahlreiche Studien, auch aus skandinavischen Ländern, haben sich in den letzten Jahren mit den positiven und negativen Auswirkungen beschäftigt und dabei auch auf die Probleme im Bereich der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und der allgemeinen Unterrichtsgestaltung hingewiesen. Einen goldenen Weg zu einem verantwortungsvollen und allseits bildungsfördernden Umgang mit der fortschreitenden Digitalisierung gibt es nicht. Aber, liebe AfD, ich kann Ihnen versichern, als Landesregierung oder als regierungstragende Parteien werden wir alles dafür tun, um eben den bestmöglichen Mittelweg zu finden. Und vielleicht – es ist vorhin schon angeklungen – als kleine Literaturempfehlung: Lesen Sie doch unseren Koalitionsvertrag, da steht alles Nähere dazu drin. Herzlichen Dank. Wir sind für Ablehnung.
(Beifall CDU, BSW)
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Danke, Herr Geibert. Und aus den Reihen der Abgeordneten gibt es doch noch eine Meldung. Herr Jankowski, bitte.
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Dann muss ich jetzt die 30 Sekunden doch etwas schneller reden. Gerade, Herr Hey, Sie haben mich noch mal vorgerufen. Ich finde es sehr interessant, dass Sie auf der einen Seite sagen, Sie verweisen auf den Koalitionsvertrag, weil Sie die Probleme sehen. Komischerweise, wie konnten die Probleme denn entstehen? Das war doch Ihre Regierungsverantwortung in den letzten zehn Jahren unter RotRot-Grün.
(Beifall AfD)
Wir hatten 2020 bereits die gleichen Mahnungen gemacht für den Bereich der Grundschulen. Sie können mal ins Protokoll schauen, wie Ihr Sprecher damals geredet hat zum Thema „Digitalisierung“. Er wollte von allem nichts wissen.
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Jetzt bin ich ja froh, dass Sie auch lernen können im Alter und nun wenigstens unsere Position übernehmen und im Koalitionsvertrag aufgenommen haben. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Ich sehe seitens der Abgeordneten keine weitere Wortmeldung und würde dann Herrn Tischner das Wort erteilen. Bitte schön.
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke für die überwiegend sehr sachliche Debatte, die auch doch stark ins Detail gegangen ist. Das erspart mir die eine oder andere Ausführung und Differenzierung. Herr Jankowski, vielleicht so viel vornweg: Wir sind nicht in Dänemark und auch nicht in Schweden. Wir müssen auch keine Probleme herbeireden, wo keine sind. Wenn wir in unseren Grundschulen unterwegs sind, dann sehen Sie auch, dass das Analoge Vorrang, den deutlichen Vorrang hat. Und all das, was zu tun ist angesichts der Entwicklung der Digitalisierung, das ist auf dem Weg bzw. wird vernünftig angegangen. So ein bisschen hatte ich das Gefühl gehabt, dass Ihr Antrag, Herr Hey hat es schon beschrieben, vielleicht auch aus einer KI entstanden ist – so viel Allgemeinplätze, ein bisschen was dann aufgewärmt. Aber okay. Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat eine klare bildungspolitische Linie. Wir setzen auf ein ganz durchdachtes Verhältnis von analogem und digitalem Lernen. Der Vorrang des analogen Lernens ist dabei längst Konsens in unserem Schulsystem. Niemand will, dass Kinder Lesen, Schreiben und Rechnen auf einem Tablet anstatt mit Stift und Papier erlernen. Aber es wäre eben auch fatal, wenn wir Schülerinnen und Schüler nicht frühzeitig an einen reflektierten Umgang mit digitalen Medien heranführen. Unser Ziel ist es als Landesregierung, sie zu befähigen, diese Werkzeuge tatsächlich auch sinnvoll zu nutzen, aber sie nicht davon fernzuhalten. Es gilt für uns ganz klar: In den Grundschulen haben Handys zur Pausengestaltung nichts zu suchen. Und ich bin auch sehr froh, dass sich viele weitere Schulen in Thüringen auf den Weg machen, genau diesen Weg zu gehen, in der Pausengestaltung auf das Handy zu verzichten. Die Schule, die uns hier am nächsten ist, das Sportgymnasium, die haben ein sehr tolles Projekt gestartet, haben zum Beispiel jetzt in der Mensa das Handy vernutzt und melden zurück, dass es dazu führt, dass die Schülerinnen und Schüler tatsächlich wieder mehr in der Pause miteinander reden. Also es hat durchaus einen Effekt. Die AfD argumentiert weiter, dass der Einsatz digitaler Medien die kognitive Entwicklung junger Kinder gefährdet. Dabei ignorieren Sie aber völlig, dass die Wissenschaft durchaus differenzierte Studien hierzu hervorgebracht hat. Entscheidend ist nicht, ob digitale Medien genutzt werden, sondern entscheidend ist – und das war, glaube ich, auch ein großer Konsens hier im Haus –, wie sie genutzt werden. Eine gezielte und altersgerechte Integration kann Lernprozesse unterstützen, etwa durch integrative Leseförderung oder individualisiertes Feedback. Das haben zahlreiche Studien gezeigt und das ist auch der Ansatz, den wir in Thüringen verfolgen. Die Forderung, digitale Medien aus den Grundschulen weitgehend herauszuhalten, ist daher sehr kurzfristig. Viele Schulen haben ein Konzept, das den Einsatz digitaler Medien in den Grundschulen klar regelt. Sie sind Ergänzung, nicht Ersatz. Sie sind Mittel zum Zweck und kein Selbstzweck. Und der analoge Unterricht bleibt selbstverständlich die Basis. Wenn es die eine oder andere Schule geben sollte, die da anders agiert, dann werden wir das demnächst auch noch mal klarstellen. Dazu haben wir uns auch im Koalitionsvertrag entsprechend verständigt. Es gehört auch die Nutzungseinschränkung für Handys während der Unterrichtszeit dazu. Eine Maßnahme, die wir im Koalitionsvertrag verankert haben, um Ablenkungen zu reduzieren und vor allem die soziale Interaktion in der Schule auch zu stärken. Die AfD fordert Maßnahmen, die längst in Umsetzung sind. Schon in der vergangenen Legislatur hat der Landtag einen parteiübergreifenden Beschluss gefasst, der die Digitalisierung des Schulwesens gezielt vorantreibt. Dieser Beschluss von damals setzt auf eine leistungsfähige, digitale Infrastruktur, eine durchdachte Ausstattung der Schulen mit Endgeräten und eine qualitätsgesicherte Lehrerfortbildung. Diese Maßnahmen befinden sich derzeit in der Umsetzung. Die Landesregierung arbeitet daran, sie konsequent weiterzuführen mit Augenmaß und im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler. Was den Umgang mit künstlicher Intelligenz betrifft, so geht die Landesregierung verantwortungsvoll damit um. Wir untersuchen derzeit, wo KI sinnvoll unterstützen kann, etwa bei Diagnoseinstrumenten zur Leseförderung, vielleicht auch beim Thema „Sprachtests“. Aber wir stellen als Landesregierung klar: KI wird keinen Lehrer ersetzen. Der persönliche Austausch zwischen den Lehrenden und den Lernenden ist unverzichtbar für den Bildungserfolg. Auch die Kritik der AfD an der Medienbildung für Eltern und Lehrkräfte schießt etwas weit über das Ziel hinaus. In Thüringen existiert längst ein professionelles Netzwerk von Informations- und Unterstützungsangeboten, von medienpädagogischen Materialien über die Elternabende bis hin auch zur Lehrerweiter- und -fortbildung. Wir setzen in diesem Bereich nicht auf Verbote und auf Panikmache, sondern auf Aufklärung, auf Miteinander und auf Befähigung. Mit der verpflichtenden Einführung des Fachs Medienkunde ab Klasse 5 – übrigens auch ein Beschluss, den wir hier im Landtag gemeinsam getroffen haben –, ist bereits ein wichtiger Schritt gemacht. Diese Entscheidung zeigt: Die Vermittlung von Medienkompetenz ist in Thüringen auf einem guten Weg und wir sind bundesweit damit auch Vorreiter. Viele schauen nach Thüringen, was im Bereich der Medienkompetenz als Unterrichtsfach passiert. Also einerseits natürlich Augenmaß, andererseits aber auch eine gute Prävention und Bildung. Deshalb darf ich im Namen der Landesregierung sagen: Der Antrag verkennt die Realität unserer Bildungspolitik und die tatsächlichen Herausforderungen in diesem Bereich. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Danke Ihnen, Herr Minister. Dann komme ich nun zu den Ausschussüberweisungen. Es wurde die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, BSW sowie CDU. Enthaltungen frage ich der Form halber auch ab. Es gibt keine Enthaltungen, das waren noch Neinstimmen. Dann ist dieser Ausschussüberweisung nicht stattgegeben worden, sodass ich über den Antrag selbst abstimme. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, BSW sowie CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir treten ein in die Mittagspause für 30 Minuten und fahren hier um 13.50 Uhr fort. Ich habe jetzt mündlich den Hinweis bekommen, dass sich der Europaausschuss trifft. Dann gehe ich davon aus, dass Sie sich in 5 Minuten zusammenfinden werden. Wir setzen die Sitzung fort und ich rufe vereinbarungsgemäß nun nach der Mittagspause auf den bzw. die Fortsetzung der Fragestunde. Auch hier noch einmal der Hinweis, dass die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht hat, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen und auch aus der Mitte des Landtags dürfen bis zu zwei Zusatzfragen gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Mündliche Anfragen und Zusatzfragen sind von der Landesregierung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Als Erste rufe ich Frau Abgeordnete Tasch mit ihrer Frage in der Drucksache 8/560 auf, die von der Landesregierung mit dem Finanzministerium beantwortet wird. Frau Tasch, bitte.
Danke. Abrechnung und Verteilung von Mitteln des PMOVermögens in Thüringen Laut der Verwaltungsvereinbarung zur Abrechnung und Verteilung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR zwischen der nunmehrigen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und den ostdeutschen Bundesländern und Berlin vom 11. Februar 1994 fließen dem Freistaat Thüringen Mittel des PMO-Vermögens zu, welche zu ca. 60 Prozent für die investiven und investitionsfördernden Maßnahmen der öffentlichen Hand im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung sowie in Höhe von ca. 40 Prozent für investive und investitionsfördernde Maßnahmen zu sozialen und kulturellen Zwecken eingesetzt werden. Bis zum Jahr 2021 sind 126.435.180 Euro an PMO-Mitteln nach Thüringen geflossen. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind seit dem Jahr 2021 inzwischen neue PMOMittel nach Thüringen geflossen – falls ja, bitte Angabe für jedes Jahr einzeln –? 2. Sind die im Jahr 2021 für Thüringen bereitgestellten PMO-Mittel in Höhe von 24.451.852 Euro vollständig aufgebraucht worden bzw. gibt es noch Restmittel? 3. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben wie vorgesehen zum 31. Dezember 2024 erneut eine Abrechnung über das PMO-Vermögen erstellt, um auf deren Grundlage entscheiden zu können, ob und wie viele Mittel zur Auszahlung an die Länder zur Verfügung stehen? 4. Kann aus den PMO-Mitteln eine substanzielle Förderung für eine geplante Innenraumumgestaltung der Evangelischen Augustinerkirche zu Erfurt erschlossen werden, und wenn nein, wird die Landesregierung gegebenenfalls bei Ausbleiben von PMO-Mitteln dieses Vorhaben unterstützen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Tasch für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ja, eine weitere Auszahlung erfolgte im Jahr 2024. In diesem Jahr wurden 1.116.954,16 Euro an Thüringen ausgezahlt. Zu Frage 2: Die PMO-Mittel aus der Auszahlung im Jahr 2021 sind vollständig verplant und die Projekte befinden sich in der Umsetzung bzw. sind bereits abgeschlossen. Es stehen somit aus dieser Tranche keine weiteren Mittel zur Verfügung. Zu Frage 3: Eine Abrechnung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben zum 31.12.2024 wurde nicht erstellt und liegt dem Thüringer Finanzministerium daher nicht vor. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ist verpflichtet, Abrechnungen alle vier Jahre zum Jahresende zu erstellen. Die Abrechnung ist im ersten Halbjahr des Folgejahres den Ländern zu übermitteln. Die letzte Abrechnung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben datiert zum 31.12.2023. Im Ergebnis dieser Abrechnung wurden im Jahr 2024 weitere Mittel an die Länder ausgezahlt. Hiervon hat Thüringen den unter Frage 1 genannten Betrag erhalten. Die nächste reguläre Abrechnung erfolgt zum 31.12.2027. Aktuell wird nicht davon ausgegangen, dass in nächster Zeit weitere PMO-Mittel an die Länder ausgekehrt werden. Zu Frage 4: Wie bereits ausgeführt sind die Mittel aus den Tranchen der Jahre 2021 und 2024 in vollem Umfang gebunden. Daher ist eine Teilfinanzierung der geplanten Innenraumumgestaltung der Evangelischen Augustinerkirche zu Erfurt aus PMO-Mitteln derzeit nicht darstellbar. Derzeit ist eine Unterstützung der Maßnahme im Rahmen der Kultur- bzw. Denkmalförderung nicht vorgesehen. Über eine mögliche Einbeziehung in die Denkmalförderung für das Jahr 2026 könnte zum Jahresende – die Antragsfrist ist der 30.09.2025 – entschieden werden. So weit meine Ausführungen. Vielen Dank.
Danke schön. Ich sehe keine Rückfrage der Fragestellerin. Gibt es Rückfragen aus dem Rund? Auch das kann ich nicht erkennen. Danke schön. Dann rufe ich als Nächstes die Frage von Herrn Abgeordneten Schubert in der Drucksache 8/562 auf. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Systematik der Bedienung des Bahnhalts GeraLangenberg Das Unternehmen Erfurter Bahn GmbH erfüllt im Auftrag des Freistaats im sogenannten Ostthüringer Dieselnetz auch die Bedienung der Strecke Gera–Zeitz mit den Verbindungen Regionalexpress – RE – 12, Regionalbahn – RB – 13 und RB 22. Als Bahnhalt auf dieser Strecke wird auch GeraLangenberg bedient, allerdings durchschnittlich nur von der Hälfte aller Züge, die anderen fahren durch. Mit der Einführung des Deutschlandtickets ist die Attraktivität der Nutzung der Bahn auch im innerstädtischen Verkehr als Zubringer ins Stadtzentrum und dem Busbahnhof gewachsen, sodass sich die Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern über die Systematik der Bedienung des Bahnhalts GeraLangenberg verstärkt haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Vorgaben bestimmt der Freistaat Thüringen mit seiner Beauftragung für das Ostthüringer Dieselnetz in Bezug auf die Bedienung des Bahnhalts Gera-Langenberg? 2. Welche Gründe sind ursächlich dafür, dass nicht jeder Zug auf der Strecke Gera–Zeitz am Bahnhalt Gera-Langenberg hält? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Bedienfrequenz des Bahnhalts Gera-Langenberg ab wann zu steigern? 4. Welche Zahlen liegen zu Ein- und Ausstiegen von Fahrgästen am Bahnhalt Gera-Langenberg seit Einführung des Deutschlandtickets vor? Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Freistaat Thüringen hat im Rahmen des zum Jahresfahrplan 2024/25 in Betrieb genommenen Vergabenetzes Ostthüringen-Netz festgelegt, dass nach Auswertung der Reisendenzahlen und entsprechend den durch den Fahrplan vorgegebenen Rahmenbedingungen, die sich wiederum aus Anschlussknoten und vorhandener Schieneninfrastruktur zusammensetzen, der Halt in Gera-Langenberg vom Grundsatz weiterhin zweistündlich, das heißt wechselweise mit dem Halt in Crossen bedient wird. Dies entspricht auch dem im Jahr 2012 mit den weiteren an dem Netz beteiligten Aufgabenträgern, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig sowie Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH, abgestimmten Betriebskonzept, das zwischen Leipzig und Gera einen stündlich einheitlichen Fahrplan mit wechselweiser Bedienung von Gera-Langenberg und Crossen vorsieht. Zu Frage 2: Ursächlich dafür ist, dass der Halt Gera-Langenberg als zweistündlicher Systemhalt klassifiziert ist und der Fahrplan keinen Spielraum lässt, über die bislang umgesetzte Bedienung weitere Halte aufzunehmen. Die bereits sowohl im morgendlichen als auch im Berufsverkehr am Nachmittag im Sinne der Reisenden vom Taktschema abweichenden zusätzlichen Halte verringern den Fahrplanpuffer und sind somit ein temporärer Kompromiss zwischen Haltebedienung, Betriebsqualität und Betriebsstabilität. Zu Frage 3: Ich verweise auf meine Antworten zu den Fragen 1 und 2. Vor dem Hintergrund der verkehrlichen, infrastrukturellen und betrieblichen Rahmenbedingungen sieht die Landesregierung keine Möglichkeit, die Bedienfrequenz des Bahnhalts Gera-Langenberg weiter zu steigern. Zu Frage 4: In den Jahren 2023 und 2024 wurden die am Haltepunkt Gera-Langenberg haltenden Züge von etwa 60 bis 70 Reisenden im Mittel der Wochentage genutzt. Dieser Wert stellt die Anzahl Einsteiger plus Aussteiger in alle bzw. aus allen Zügen eines Tages dar. Das entspricht einer durchschnittlichen Fahrgastnachfrage von etwa drei Fahrgästen pro Zug. So weit meine Ausführungen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Antworten. Ich setze mal voraus, dass es sicherlich naheliegend ist, dass mit der Einführung des Deutschlandtickets sich die Frequentierung auch solcher Bahnhalte erhöht hat und dass möglicherweise die Prämissen von 2012 – Sie sprachen davon, dass es da Abstimmungen gegeben hat, die bis heute fortgelten – sich ein Stück weit dann doch überholt haben. Jetzt meine Frage: Wenn wir jetzt in die Zukunft schauen und wissen, dass es in Zukunft auf der Strecke Leipzig–Gera nicht nur zu einer durchgehenden Elektrifizierung im Rahmen der Milliarden aus dem Kohleausstieg kommen soll, wie wird denn die Landesregierung dort die Herangehensweise zur Bedienung solcher kleineren Bahnhalte in die Diskussion einbringen für einen dann zukünftigen Ausbau dieser Strecke zwischen Gera und Leipzig? Im Ernst, ich habe das vorige Woche selber noch mal gestoppt, das sind 60 Sekunden, wo der Zug am Bahnsteig langdackelt.
Das setzt voraus, dass diese Umsetzung tatsächlich kommt. Ich glaube, dafür muss man sich auch noch mal starkmachen, das tun wir auch. Aber systematisch kann ich das jetzt mündlich nicht beantworten. Das würden wir schriftlich nachreichen. Aber die Voraussetzung, denke ich, ist erst mal das Entscheidende, die muss gegeben sein. Ansonsten ist es häufig so, dass es natürlich auch gefühlt immer eine hohe Erwartungshaltung gibt an zusätzliche Halte, das haben wir auch in verschiedenen anderen Bereichen, auch bei Buslinien zum Beispiel hat man das häufig, und wenn es dann darauf ankommt, sitzen die Leute halt doch nicht drin. Ich denke, da muss man gucken, dass man das empirisch noch mal genau erhebt zu gegebener Zeit, aber hier ist die Voraussetzung freilich, dass der Ausbau tatsächlich kommt. Da kann man sich auch noch einsetzen, das ist klar, das sollten wir alle miteinander tun.
Ich sehe keine weiteren Rückfragen vom Fragesteller und aus dem restlichen Rund auch nicht. Ich bedanke mich bei Ihnen für die Beantwortung und rufe die dritte Anfrage, die des Abgeordneten Steinbrück in der Drucksache 8/574, auf. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Neugeschaffene Abteilung für Bevölkerungsschutz im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Zuständigkeiten erhält die neue Abteilung für Bevölkerungsschutz im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung? 2. Handelt es sich dabei ausschließlich um Aufgaben, die zuvor in anderen Abteilungen angesiedelt waren, falls nein, welche neuen Aufgaben werden der Abteilung für Bevölkerungsschutz zusätzlich übertragen? 3. Wann und über welche Kanäle wurden die Stellenausschreibungen für die Abteilungsleitung und die sechs weiteren Stellen der Abteilung für Bevölkerungsschutz veröffentlicht? 4. Wenn die sechs neuen Stellen nicht bis zum 15. März 2025 besetzt werden, wann rechnet das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung realistisch mit einer vollständigen Besetzung? Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste auf der Tribüne, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Steinbrück beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In der Abteilung Bevölkerungsschutz sollen zukünftig folgende Aufgabenbereiche gebündelt werden: Brandschutz, zivile Verteidigung, Katastrophenschutz, Rettungswesen, Informationsund Kommunikationstechnik für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungswesen, Krisenmanagement, Cybersicherheit und das Projekt „Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule 2.0“. Zu Frage 2: Ja, die eben genannten Aufgaben waren bislang in der Abteilung 2, Staats- und Verwaltungsrecht, in der Abteilung 4, Polizei des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung angesiedelt. Die Fragen 3 und 4 würde ich gern gemeinsam beantworten: Die Ausschreibungen der freien Dienstposten erfolgen nach Einrichtung der neuen Abteilung Bevölkerungsschutz sukzessive und werden entsprechend der üblichen Praxis auf den einschlägigen Kanälen zum Beispiel über das Karriere- und Bewerberportal veröffentlicht. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, Frau Präsidentin. Welche Qualifikationen werden denn für die neuen Stellen Voraussetzungen sein und wie werden die eingruppiert?
Unterschiedlich eingruppiert, es geht zum Beispiel um eine stellvertretende Abteilungsleiterstelle, das ist eine B3, es geht um eine A14-Stelle, auch noch ein paar andere. Die sind auch noch nicht da, Herr Abgeordneter, das muss ich sagen. Wir gründen die Abteilung jetzt. Der Haushalt muss erst noch beschlossen werden. Die Abteilung wird nach der Installierung bereits arbeitsfähig sein, aber die volle Arbeitsfähigkeit entfaltet sich natürlich erst, wenn die Stellen da sind. Das wird – wie gesagt – erst geschehen, wenn der Landeshaushalt verabschiedet wurde.
Weitere Rückfragen diesbezüglich kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die nächste Anfrage, die der Abgeordneten Rosin in der Drucksache 8/584, auf und für die Landesregierung wird dann das Ministerium für Digitales und Infrastruktur antworten. Frau Tasch nimmt das in Vertretung vor.
Ja, danke schön. Zuständigkeit im Baugenehmigungsverfahren bei der Bahnhofssanierung in der Stadt Gotha Die Stadt Gotha beabsichtigt, das seit dem Jahr 2021 im Eigentum der Stadt befindliche historische Bahnhofsgebäude mit Unterstützung der Europäischen Union umfassend zu sanieren und einer zukunftsorientierten Nutzung zuzuführen. Das beabsichtigte Investitionsvolumen liegt bei ca. 15 Millionen Euro. Die für die Stadt handelnde kommunale Tochtergesellschaft hat bei der unteren staatlichen Bauaufsichtsbehörde der Stadt einen Bauantrag eingereicht. Nunmehr hat das Eisenbahn-Bundesamt als Behörde des Bundes mitgeteilt, dass dieses für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens die federführende zuständige Behörde sei. Diese Mitteilung sei der Stadt Gotha bereits im Sommer 2024 durch die Behörde zugegangen. Der Oberbürgermeister der Stadt Gotha Herr Kreuch hat in der Stadtratssitzung am 13. Februar 2025 seine Fassungslosigkeit darüber zum Ausdruck gebracht, dass sich die Bundesbehörde rühmt, für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens für das Projekt zuständig zu sein. Gleichzeitig brachte er seine Sorge zum Ausdruck, dass nunmehr dieses Verfahren die Umsetzung der Planungen verzögern könnte mit der Folge, dass möglicherweise Fördermittel der Europäischen Union verfallen und nicht rechtzeitig abgerufen werden können. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die Kritik des Oberbürgermeisters der Stadt Gotha berechtigt, der beanstandet, dass das Eisenbahn-Bundesamt die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren zur Restaurierung des Bahnhofs in Gotha an sich gezogen hat mit der Maßgabe, dass Antragsteller im Genehmigungsverfahren nicht die Stadt Gotha, sondern die Deutsche Bundesbahn ist? 2. Kann die Landesregierung, sofern eine Zuständigkeit der unteren staatlichen Bauaufsichtsbehörde nicht gegeben ist, gegenüber der Bundesbehörde darauf hinwirken, dass die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens zügig durchgeführt wird, um weitere Verzögerungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die bereitgestellten EU-Fördermittel fristgerecht verwendet werden können?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rosin beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zunächst gestatten Sie mir bitte eine Vorbemerkung. Die umfassende Sanierung des historischen Bahnhofsgebäudes in Gotha ist eine Aufgabe, die die Landesregierung sehr unterstützt. Hinsichtlich der notwendigen Genehmigungsverfahren sind aber der Bund, vertreten durch das EisenbahnBundesamt, und die Stadt, vertreten durch die untere Bauaufsichtsbehörde, in der Pflicht. Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Eisenbahninfrastruktur der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft, ob die Stellungnahme der vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes berühren. Die Belange des Eisenbahn-Bundesamts werden von dem Vorhaben „Bahnhof Gotha – Umbau, Modernisierung und Nutzungsänderung Bahnhofsgebäude“ berührt. Gegenstand des Antrags der Baugesellschaft Gotha mbH ist die Änderung des gesamten Empfangsgebäudes als Bahnbetriebsanlage. Der Antrag geht damit deutlich über die Zulassung der bahnfremden Nutzungen hinaus. Das Empfangsgebäude soll sowohl bahnbetrieblich als auch bahnfremd genutzt werden. Aufgrund der fortbestehenden Nutzung für Bahnbetriebszwecke, die durch den Personentunnel aber auch bestimmte Elektroanlagen im Gebäude gegeben ist, gilt der Bahnhof als Bahnbetriebsanlage, die dem eisenbahnrechtlichen Fachplanungsvorbehalt unterfällt. Dies ergibt sich für bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung aufgrund der Regelung für Planfeststellungsverfahren aus § 38 Baugesetzbuch. Darüber hinaus ist für die bahnfremden Nutzungen eine Baugenehmigung nach Thüringer Bauordnung erforderlich. Dies ergibt sich aus dem Anwendungsbereich der Thüringer Bauordnung. In den landesrechtlichen Baugenehmigungsverfahren zur Zulassung der bahnfremden Nutzungen ist sowohl die Deutsche Bahn AG als Anlagenverantwortliche als auch das Eisenbahn-Bundesamt weiterhin zu beteiligen. Zu Frage 1: Nein. Die Zuständigkeit – bei aller Sympathie: nein –, die Zuständigkeit ergibt sich aus dem geltenden Recht und ist geteilt für bahnbetriebliche und bahnfremde Nutzungen. Dies hat auch die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen bestätigt. Für die geplanten Änderungen des Empfangsgebäudes sind daher mindestens zwei Genehmigungen nötig. Zum einen ist eine eisenbahnrechtliche Zulassungsentscheidung gemäß § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz durch die Deutsche Bahn beim Eisenbahn-Bundesamt zu beantragen, da in dem nicht teilbaren Gebäude weiterhin Bahnbetrieb stattfinden wird und sowohl die Gebäudehülle als auch der Brandschutz betroffen sind. Neben dieser Zulassungsentscheidung benötigen die bahnfremden Nutzungen zudem eine landesrechtliche Baugenehmigung, da die eisenbahnrechtliche Zulassungsentscheidung ausschließlich Nutzungen zulassen kann, die Bahnbetriebszwecken dienen. Inwieweit dies in den Vorgesprächen zwischen Eisenbahn-Bundesamt, Bauherren, Planer und der Bauaufsichtsbehörde ausreichend kommuniziert wurde, ist uns nicht bekannt. Die aktuelle Kritik deutet aber darauf hin, dass die Stadt Gotha als Antragstellerin davon ausgegangen ist, dass ein Baugenehmigungsverfahren allein ausreiche. Aufgrund der bahnbetrieblichen Nutzung ist jedoch zuerst das eisenbahnrechtliche Planverfahren durchzuführen. Dies wurde in einer Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamts an die Bauaufsichtsbehörde inzwischen klargestellt. Zu Frage 2: Wie auch in anderen Genehmigungsverfahren ist Voraussetzung einer zügigen Durchführung die Mitwirkung des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Mit Einreichung des Antrags beim Eisenbahn-Bundesamt Ende Februar wurde das Verfahren gerade erst eröffnet. Zur Dauer des Verfahrens kann von Landesseite keine Aussage getroffen werden. Die Landesregierung hat auch keine Möglichkeit, auf die Dauer oder das Ergebnis des Verfahrens einzuwirken. Es dürfte auch dem Eisenbahnbundesamt nachvollziehbar sein, dass ein Vorhaben von dieser städtebaulichen Bedeutung mit bestehenden Förderzusagen eine hohe Priorität aufweist. Daran kann vonseiten des Antragstellers auch erinnert werden. Das wird auch Knut Kreuch in gebotener Form sicherlich tun. Und natürlich wird auch die Landesregierung die Entwicklung verfolgen und bei Bedarf Gespräche suchen, ohne aber in ein fachrechtliches Verfahren eingreifen zu können. So weit die Beantwortung.
Ich habe mal eine Nachfrage. Ich lese ja nur vor, aber ich habe trotzdem mal eine Nachfrage. Wenn ich hier lese, 2021 ist das Eigentum übergegangen, und so wie ich das hier rauslese, ist die Stadt dann zügig an die Planung gegangen und die Stellungnahme vom Eisenbahn-Bundesamt ist erst jetzt im Februar 2025 eingegangen. Da liegt ja doch etliche Zeit dazwischen. Da gab es sicher Kommunikationsprobleme, die das ganze Verfahren verzögert haben. Darüber können Sie mir jetzt keine Aussagen geben. Da liegen ja drei Jahre dazwischen. Es muss ja einer gemerkt haben, dass es nicht weitergeht.
Das war eine sehr gute Frage, aber eine, die ich natürlich jetzt mangels Erfahrung – ich bin in diesen Prozess nicht eingebunden, die Landesregierung ja auch nicht – nicht beantworten kann. Ich möchte nicht spekulieren. Ich kann aber aus eigener Erfahrung zumindest andeuten, dass Zusammenarbeit mit dem Eisenbahn-Bundesamt durchaus zeitlich herausfordernd sein kann. Aber das ist jetzt nur eine unmaßgebliche Nebenbemerkung. Für den Fall weiß ich es schlichtweg nicht, aber es könnte auch eine Rolle spielen, dass es gelegentlich kompliziert ist.
Dann sehe ich hierzu keine weiteren Rückfragen und rufe als Nächstes Herrn Abgeordneten Küntzel mit der Drucksache 8/590 auf. Für die Landesregierung wird dann das Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz antworten. Herr Küntzel, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Gewalttätiger Vorfall in der Justizvollzugsanstalt Tonna am 7. Februar 2025 Nach einem Bericht des MDR Thüringen vom 26. Februar 2025 mit den Titel „Häftling verletzt mehrere Gefangene und Wärter mit selbstgebauter Waffe“ ereignete sich bereits am 7. Februar 2025 in der JVA in der Gemeinde Tonna im Landkreis Gotha ein schwerwiegender Vorfall, bei dem ein 26jähriger Gefangener mehrere Mitinsassen und Bedienstete mit einer selbstgebauten Stichwaffe verletzte. Laut Angaben des Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz wurde der Täter in ein anderes Land verlegt und die Staatsanwaltschaft Erfurt prüft eine Anklage wegen versuchter Tötung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie konnte der Täter welche Art von Stichwaffe innerhalb der JVA Tonna herstellen? 2. Wie viele Bedienstete und Insassen mit welchem derzeitigen Gesundheitszustand wurden verletzt? 3. Gibt es in der JVA Tonna strukturelle oder personelle Defizite, die zu dem Vorfall beigetragen haben könnten? 4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Vorfall hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen in Thüringer Justizvollzugsanstalten? Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Küntzel, im Namen der Thüringer Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Nach derzeitigem Erkenntnisstand hat der Beschuldigte einen Spiegel beschädigt und aus mehreren Spiegelscherben Stichwaffen gebaut, indem er diese umwickelte, um sie umgreifen zu können, ohne sich selbst zu verletzen. Zu Frage 2: Beim Zugriff sowie bei der Verbringung des Beschuldigten in den besonders gesicherten Haftraum verletzten sich insgesamt sechs Bedienstete. Hierbei handelte es sich bei fünf der sechs Bediensteten um leichte Verletzungen, wie etwa einer Verstauchung oder blauen Flecken infolge Stoßens, die keiner ärztlichen Behandlung bedurften und auch keine Dienstunfähigkeit nach sich zogen. Ein Bediensteter verdrehte sich beim Zugriff ein Bein. Dies bedurfte einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus. Der betreffende Bedienstete ist voraussichtlich nächste Woche wieder dienstfähig. Durch den Angriff des Beschuldigten mittels einer Spiegelscherbe wurden zudem drei Gefangene verletzt. Ein Gefangener erlitt dadurch eine Stichverletzung am Hals, die im nächstgelegenen Krankenhaus ambulant ärztlich behandelt wurde. Der betroffene Gefangene konnte nach zwei Stunden das Krankenhaus wieder verlassen und wurde in die JVA Tonna zurückverbracht. Die Verletzungen der beiden anderen Gefangenen, davon eine oberflächliche Wunde am Hals sowie eine leichte Wunde am Finger, bedurften keiner ärztlichen Versorgung. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, um allen Verletzten an dieser Stelle meine besten Genesungswünsche zu übermitteln. Frage 3: Nach derzeitigem Erkenntnisstand liegen dem Vorfall weder strukturelle Defizite noch personelle Defizite im Sinne einer mangelnden Personalausstattung in der JVA Tonna zugrunde. Zu Frage 4: Die Thüringer Justizvollzugseinrichtungen verfügen allesamt bereits über persönliche Schutzausrüstungen wie etwa Helme, Schutzwesten, Einsatzschilder, Einsatzstöcke, Schnittschutzkragen und Schnittschutzhandschuhe, die in den Anstalten gelagert werden und derer sich Bedienstete im Fall eines Vorkommnisses bedienen können. Es wird aktuell die Möglichkeit geprüft, dass die Bediensteten eine Schnittschutzausrüstung auch individuell erhalten können, die permanent im Arbeitsalltag mit sich geführt werden kann. Daneben wird aktuell auch die Ausstattung aller Hafträume mit bruchsicheren Spiegeln geprüft. Teilweise ist dies bereits der Fall. Darüber hinaus wird weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Ausund Fortbildung der Bediensteten, insbesondere im Bereich des Deeskalations- und Eigensicherungstrainings, gelegt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Rückfragen des Fragestellers und auch nicht aus dem Rund. Dann rufe ich die nächste Anfrage, die des Herrn Abgeordneten Mühlmann in der Drucksache 8/591, auf und für die Landesregierung wird das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung antworten. Herr Cotta, bitte.
Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann: Sachbeschädigungen durch ACAB-Schriftzug im Jahr 2024 Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2024 mit Bezügen zu Sachbeschädigungen durch ACAB-Schriftzüge polizeilich erfasst und als Ermittlungsverfahren bearbeitet – Gliederung nach Landkreis/kreisfreier Stadt –? 2. In wie vielen Fällen wurden in den mit Frage 1 erfragten Ermittlungsverfahren Tatverdächtige bereits ermittelt? 3. Welchen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität wurden die mit Frage 1 erfragten Ermittlungsverfahren zugeordnet? 4. Wie viele Anklagen mit welchen daraus resultierenden Strafen für die verurteilten Täter wurden im Zusammenhang mit derartigen Straftaten im Jahr 2024 und im laufenden Jahr bisher durch die Justiz erhoben – falls keine derartigen Erkenntnisse vorliegen, wird um Angabe des Grundes gebeten –? Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste auf der Tribüne, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Jahr 2024 wurden 241 Ermittlungsverfahren zu Sachbeschädigungen mit derartigen Schriftzügen registriert, davon 32 Fälle im Schutzbereich der Landespolizeiinspektion Erfurt, 28 Fälle im Bereich der Landespolizeiinspektion Gera, 47 Fälle im Bereich der Landespolizeiinspektion Gotha, 88 Fälle im Bereich der Landespolizeiinspektion Jena, 16 Fälle im Bereich der Landespolizeiinspektion Nordhausen, 21 Fälle im Bereich der Landespolizeiinspektion Saalfeld und 9 Fälle im Bereich der Landespolizeiinspektion Suhl. Eine Auflistung der Fälle nach Kreisen und kreisfreien Städten kann wegen des damit verbundenen Aufwands in der Kürze der Zeit nicht erfolgen. Zu Frage 2: Für das Jahr 2024 wurden insgesamt 23 Tatverdächtige zu den angeführten Fällen ermittelt. Zu Frage 3: Für das Jahr 2024 wurden von den 241 Ermittlungsverfahren 55 Fälle der Politisch motivierten Kriminalität -rechts-, 59 Fälle der Politisch motivierten Kriminalität -links- und 127 Fälle der Politisch motivierten Kriminalität -sonstige Zuordnungregistriert. Zu Frage 4: Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Für eine weitergehende Beantwortung der Fragestellung bedürfte es in jedem Einzelfall, bezogen auf die Tatverdächtigen, einer händischen Prüfung und Erhebung bei den Thüringer Staatsanwaltschaften im Abgleich mit polizeilichen Daten, was als unverhältnismäßiger Aufwand bewertet wird. Ich danke Ihnen.
Rückfragen seitens des Fragestellers sehe ich nicht. Gibt es Rückfragen aus dem Rund? Auch das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich nun die siebte Anfrage auf, die der Abgeordneten König-Preuss in der Drucksache 8/592. Für die Landesregierung wird dann erneut das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung antworten. Bitte.
Herzlichen Dank. Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt in Thüringen Die Anzahl der Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen wird von staatlichen Stellen niedriger beziffert als seitens zivilgesellschaftlicher Initiativen sowie Journalistinnen und Journalisten. Während in Thüringen lediglich ein Opfer durch rechte Gewalt offiziell anerkannt ist, gehen Opferberatungsstellen von bis zu elf Todesfällen durch rechte Gewalt in Thüringen seit dem Jahr 1990 aus. Am 9. November 2018 – also vor mehr als sechs Jahren, fast sieben Jahren – beschloss der Thüringer Landtag, die damalige Landesregierung mit der Überprüfung rechter Todesfälle in Thüringen zu beauftragen. Entsprechende Mittel, um eine Überprüfung durch ein unabhängiges und externes wissenschaftliches Forschungsinstitut zu veranlassen, wurden in den Landeshaushalt eingestellt. Im Juni 2022 begann die wissenschaftliche Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt in Thüringen durch die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin in Kooperation mit dem Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien. Nach Kenntnis der Fragestellerin soll die wissenschaftliche Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt bereits länger abgeschlossen sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann ist die wissenschaftliche Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt mit welchem Ergebnis abgeschlossen? 2. Wie gedenkt das zuständige Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung mit den Ergebnissen umzugehen, insbesondere im Hinblick auf die Veröffentlichung der Ergebnisse und die nachträgliche staatliche Anerkennung von Todesfällen rechter Gewalt? 3. Welche zu überprüfenden Todesfälle wurden auch durch die wissenschaftliche Überprüfung als solche rechter Gewalt eingeordnet? 4. Wann erfolgt in Thüringen die Anerkennung der weiteren Todesfälle rechter Gewalt, welche durch die wissenschaftliche Überprüfung als solche eingeordnet wurden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste auf der Tribüne, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die wissenschaftliche Überprüfung von Todesfällen mutmaßlicher rechter Gewalt in Thüringen ist noch nicht abgeschlossen. Nachdem sich im August 2024 im Hinblick auf die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung des Auftrags ein Überarbeitungsbedarf des vorgelegten Berichtsentwurfs ergeben hat, wurden die offenen Punkte gemeinsam mit dem Auftragnehmer erörtert. Dieser legte im Dezember 2024 einen überarbeiteten Bericht vor. Die hausinterne Prüfung, ob nunmehr eine Abnahme des Berichts erfolgen kann, dauert derzeit noch an. Zu Frage 2: Über den Umgang mit den Ergebnissen des Berichts und eine Veröffentlichung wird erst nach Abnahme des Berichts entschieden. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu Frage 3: Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Zu Frage 4: Nach Abnahme des Berichts wird über etwaige weitere Maßnahmen entschieden. Danke schön.
Meine erste Rückfrage wäre: Das sind ja wissenschaftliche Zentren, die diese Überprüfung gemacht und einen Bericht abgeliefert haben, der nach Auffassung der Landesregierung, also des Innenministeriums, Kriterien nicht erfüllt. Ist es für das Ministerium für Inneres und Kommunales ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit, wenn nun erneut von den beiden beteiligten wissenschaftlichen Gruppierungen abverlangt wird, dieses anzupassen?
Ich sehe keine weiteren Rückfragen diesbezüglich. Dann haben wir alle Mündlichen Anfragen abgearbeitet. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir rufen auf Tagesordnungspunkt 17 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/540 Ist die Begründung gewünscht? Ja, von Frau Abgeordneter Maurer. Bitte.
Sehr geehrte Damen und Herren – es sind ja nicht besonders viele Leute da –, man kann aus zweierlei Gründen an einer Tagesordnung in diesem Plenum teilnehmen, zum einen weil es einfach der Job eines Abgeordneten ist, da zu sein, oder zum anderen weil das Thema wichtig ist und man den Personen, die in diesem Antrag angesprochen werden, entsprechend Respekt zollen will.
(Beifall BSW, Die Linke)
Ich nehme zur Kenntnis, dass von der SPD nicht eine einzige Person da ist und von BSW und CDU nur vereinzelt. Das ist natürlich massiv enttäuschend. Interessant ist allerdings, dass es jetzt in diesem Tagesordnungspunkt um eine große Gruppe in dieser Bevölkerung geht, nämlich um Menschen, die unter Armutsbedingungen leben, oder auch um Menschen, die von Armut bedroht sind. Wir wissen, also zumindest meine Fraktion nimmt das zur Kenntnis, dass die Armutsgefährdung in Deutschland seit sehr, sehr vielen Jahren ein ernsthaftes Problem ist und dass sich die Situation immer weiter zuspitzt. Wir wissen auch, dass die sozialen Sicherungssysteme des Bundes bei Weitem nicht ausreichend greifen und teilweise sogar die klaffende Ungerechtigkeit begünstigen. Deshalb hat Die Linke im Bund, aber auch in den einzelnen Bundesländern immer wieder auf diesen Missstand aufmerksam gemacht und klare sozialpolitische Weichenstellungen vorgeschlagen: eine Reform des Renten- und Pflegesicherungssystems, eine sanktionsfreie Mindestsicherung oder ein ausreichender Mindestlohn. Unser ehemaliger Ministerpräsident Bodo Ramelow war ja zum Beispiel auch ein prominenter Vertreter, der in seiner Rolle als Ministerpräsident immer wieder auf eine Kindergrundsicherung hingewiesen hat. Insofern erkennt man schon an diesem Beispiel, was die Möglichkeiten eines Landtagsabgeordneten, eines Ministerpräsidenten, eines jeden Ministers und einer Ministerin im Land sind, auch wenn es um Bundesangelegenheiten geht. Nun haben wir jetzt hier in diesem Hohen Haus eine neue Mehrheit und wir haben sie auch im Bund. Das heißt, wir müssen dieses Thema erneut auf die Tagesordnung heben, insbesondere weil gerade auf Bundesebene Koalitionsverhandlungen geführt, Sondierungspapiere geschrieben werden, wie auch immer. Und es wird über allerhand Dinge gesprochen. Einzig und allein die soziale Frage scheint ausgeklammert zu sein. Da die Zahl der von Armut betroffenen Personen in Deutschland aber immer wieder steigt, also auch hier in Deutschland, müssen wir uns damit befassen.
(Beifall Die Linke)
Ich sehe das als meine Pflicht als Thüringer Landtagsabgeordnete, dass wir auch dem Bundestag auf die Füße treten, insbesondere bei diesem Thema, insbesondere auch dann, wenn es eine neue Bundesregierung gibt, darauf hinzuweisen, dass die Schuldenbremse auch dann gestoppt werden sollte, wenn es um sozialpolitische, um Bildungsfragen, Fragen der sozialen Gerechtigkeit usw. geht.
(Beifall Die Linke)
Dazu haben wir den vorliegenden Antrag heute vorbereitet und wir möchten gern mit Ihnen diskutieren. Ich bin sehr gespannt, ob wir das heute auch konstruktiv tun können. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Danke. Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Regierungsvertreter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf der Tribüne und alle, die uns auch am Livestream zugeschaltet sind! Wir haben hier einen Antrag vor uns liegen, der wahrscheinlich besser – tut mir leid, dass ich es so sagen muss – zum nächsten Parteitag der Linken passt als hier in dieses Parlament.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Das ist
aber ein Lob!) Worum geht es? Es geht darum, dass Sie sich auf den Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands aus dem Jahre 2022 beziehen. Das muss man vielleicht auch mal erklären: Dieser Bericht zielt auf den sogenannten relativen Armutsbegriff ab. Das bedeutet, Armut wird durch den Abstand zum Durchschnittsverdienst pro Kopf definiert. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, würde man allen ihr Einkommen verdoppeln, hätten wir trotzdem immer noch die gleiche Anzahl der von Armut Bedrohten. Aber sind die dann noch arm? Es geht also bei diesem relativen Armutsbegriff, der hier zugrunde liegt, nicht um ein sogenanntes Existenzminimum, sondern schlicht um eine ungleiche Einkommensverteilung. Damit sagen Sie aber auch zugleich, dass es schlecht ist, wenn ein Mensch durch individuelle Leistungen zu höherem Einkommen gelangt. Und letztendlich läuft diese Armutsdefinition – es geht nicht um die Frage des Themas, sondern es geht um die Definition des zugrunde liegenden Antrags –
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Die
ist wissenschaftlich begründet!) auf eine Neiddebatte gegenüber Leistungsträgern in unserer Gesellschaft hinaus.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Nein,
überhaupt nicht!) Es sagt eben nichts über den Grad der individuellen Bedürftigkeit aus. Deshalb glaube ich, dass dieser Ansatzgrund falsch ist und deshalb auch schon die Arbeitsgrundlage für diesen Antrag fragwürdig.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Wir sind aber nicht bei Glauben, wir sind bei Evidenz!) Lassen Sie mich doch mal zunächst zum Teil II. springen, bevor Sie sich weiter aufregen. Jeder, der im kommunalen Bereich aktiv ist – denn das war ja auch Ihr Vortrag –, weiß, dass seit mehr als zehn Jahren die Landkreise eine sogenannte Armutspräventionsstrategie aufgelegt haben und dass sich viele mittlerweile von diesem Begriff gelöst und eine sogenannte integrierte Sozialplanung daraus gemacht haben, weil eben genau dieser Armutsbegriff hier nicht passt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Weil
die Armut immer größer wird!) Es gibt Erhebungen, es gibt Evaluierungen und natürlich jede Menge Daten und Fakten, die man auch im Internet findet. Insofern erübrigt sich auch die Frage 1 im Antrag. Ich sage Ihnen aber auch gern, was die Kommunen – denn es geht ja auch um eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema, das sehr wichtig ist –, die sich nämlich mit vielen Akteuren auf diese Herausforderung auch eingelassen haben und dort auf den Weg gemacht haben, herausgefunden haben. Ja, Kinder sind überproportionell von Armut betroffen und gefährdet. Aber Kinder leben eben nicht in einer eigenen Welt wie bei Peter Pan, sondern die haben Eltern. Die leben in Haushalten und die leben in Familien, und das haben Sie in Ihrem Antrag schlicht unter den Tisch fallen lassen. Denn es sind mit tatsächlich 40 Prozent die Alleinerziehenden und mit knapp 36 Prozent die Mehrkindfamilien, die von Armut betroffen sind. Aber auch hier liegt es in beiden Teilen eben an der Definition und am relativen Abstand – jetzt machen wir mal ein bisschen Mathe. Denn logischerweise verringert sich ja das Pro-Kopf-Einkommen einer Familie, je mehr Kinder dort leben bzw. je weniger Erwachsene dort leben.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Und das
bedeutet?) Es ist auch so, dass Menschen mit Einschränkungen – Sie haben das auch in Ihrem Antrag beschrieben – von Armut betroffen sind. Aber was machen Sie? Sie zählen dann auf: UN-Behindertenrechtskonvention sei nicht umgesetzt, gesellschaftliche Vorurteile, mangelnde Inklusion. Das ist alles subjektive Wahrnehmung und das sind alles Vorwürfe. Und Sie stoßen denen vor den Kopf, die sich tagtäglich zum Beispiel in den Werkstätten um Teilhabe und Integration, aber eben auch um wichtige Schutzräume für beeinträchtigte Menschen kümmern. Klar kostet das Geld. Es ist auch kein Geheimnis, dass Sie das abschaffen wollen, weil Sie den Menschen lieber Geld geben, statt Struktur und echte Hilfe. Ja, auch Menschen mit Migrationshintergrund sind stark armutsgefährdet. Jetzt muss man dazu auch noch mal erwähnen – das ist wichtig für diesen Armutsbegriff –, dass dieser Bericht des Paritätischen nur Menschen in selbstgeführten Haushalten umfasst. Das heißt, Menschen in beispielsweise Gemeinschaftsunterkünften, Wohnheimen, Seniorenwohnheimen sind dort also auch gar nicht mit enthalten. Das kann man auch in der Methodik dazu nachlesen. Mein Lieblingspunkt aber sind die Frauen. Auch uns muss man natürlich helfen, weil die weibliche Erwerbsbiografie – Achtung, ich zitiere – „durch Phasen der Unterbrechungen“ gekennzeichnet ist.
Nein. Ich gehe mal davon aus, Sie meinen nicht den Häkelkurs, sondern Sie meinen die Zeiten, in denen Frau die eigenen Kinder betreut und ihre Rolle als Mutter ausfüllt oder vielleicht auch die Pflege von Angehörigen übernimmt. Für mich war das keine armutsbegünstigende Unterbrechung, sondern eine Bereicherung und ich würde mir wünschen, dass die Linke uns als Frauen und auch als Mütter in ihre Betrachtung mit einbezieht, genauso wie die Väter. Das Wort „Familie“ findet sich in diesem Antrag nicht ein einziges Mal. Da sage ich Ihnen ganz klar, das ist für mich ein sogenanntes Armutszeugnis.
(Beifall CDU)
Wissen Sie, was noch fehlt? Ausbildung. Kein Wort dazu. Das größte Armutsrisiko, was wir vor Ort ausgemacht haben und das unter der linken Landesregierung exponentiell angestiegen ist, das ist die Schulabbrecherquote. Was folgt, sind prekäre Beschäftigungen und am Ende eine Biografie, die oft nicht nur in der relativen, sondern in der tatsächlichen Altersarmut endet. Bildung erwischen Sie dann noch unter Nummer 8 im Teil II. Wir müssen uns aber bewusst machen, dass Bildung nun mal der beste Aufstiegsgarant ist und dass Sie diesen Aspekt begabungsgerechter Bildung als Armutsprävention in Ihrem Antrag auch völlig vergessen haben. Ich habe das Papier einem Studenten gegeben und habe dem gesagt, guck mal drüber, was denkst du dazu. Der sagte dann zu mir, man kann doch nicht alle Probleme mit Geld zuschütten, das am Ende überhaupt nicht da ist. Und das fasst es im Prinzip sehr gut zusammen.
(Beifall CDU)
Wir müssen mit diesem hinterlassenen Haushalt von Ihnen nicht nur sparsam umgehen, sondern auch mit den vorhandenen Stellen und allen Ressourcen, die wir hier haben. Und Sie wollen allen Ernstes, dass wir Ihre Regierungsarbeit evaluieren? Das, das sage ich Ihnen, werden wir nicht zulassen. Sie fragen auch nach der Anzahl der Menschen, die keinen Antrag stellen. Sie fragen nach den Gründen dafür. Wie soll denn die Landesverwaltung diese Zahlen ermitteln, wer soll Ihnen denn solche Dunkelziffern aufschreiben? Unterhalten Sie sich mit den Akteuren und machen Sie sich selbst ein Bild in den jeweiligen sozialen Milieus, bei den Trägern, in den Kommunen, die täglich damit zu tun haben.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Die
Armut wird immer größer im Land! Kinderarmut, Altersarmut!) Teilhabe bedeutet nicht nur einen Aufwuchs beim Bürgergeld und mehr Beratung, wo kriege ich was, durch noch mehr Bürokratie und zum Beispiel Beschäftigungspflichten. Teilhabe entsteht durch gute Bildung und Leistung, Teilhabe wächst mit Mobilität und einem Gesundheitswesen, das den Anforderungen der älter werdenden Gesellschaft, aber auch den Familien gerecht wird. Teilhabe ist die Möglichkeit, sich im Ehrenamt zu engagieren, Vereine von Bürokratie zu entlasten, aber eben auch Wirtshauskultur, die gerade im ländlichen Raum immer mehr auszusterben droht.
(Unruhe Die Linke)
Und ja, Teilhabe heißt auch, ein auskömmliches Einkommen, Betreuungsangebote, kurze Wege zur Schule und ein sicherer Arbeitsplatz. Aber Teilhabe bedeutet eben nicht, dass der Staat unabhängig von der Leistungsbereitschaft und der tatsächlichen Arbeit der Bürger pauschale Beiträge zuteilt, die das Werk der eigenen Hände nicht wertschätzen und den Ansporn und die Aufstiegswünsche der arbeitenden Bevölkerung durch steigende Steuern und Sozialabgaben zunichtemachen. Ich bin schockiert über diesen Staatspaternalismus, den Sie hier an den Tag legen, und diesen bevormundenden Politikstil, den die Menschen zurecht in der friedlichen Revolution 1989 beendet haben. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich diesen Antrag nicht zur Annahme empfehlen kann und auch nicht empfehlen kann, ihn an den Ausschuss zu verweisen. Danke.
(Beifall CDU)
Bei mir steht: Redezeit abgelaufen. Vielen Dank. Wir fangen ja jetzt auch erst an, die Redezeit ist noch lange nicht abgelaufen. Frau Kollegin, ich möchte gern direkt darauf reagieren, was Sie sagen. Erst einmal zu erzählen, dass ich hier über subjektive Wahrnehmungen sprechen würde oder der Paritätische, wenn er einen Armutsbericht macht. Den macht er ja auch nur aus Spaß, weil das ja auch alles nur subjektive Wahrnehmung und Fantasterei ist.
(Zwischenruf Abg. Heber, CDU: Sie haben
nicht zugehört!) Ihnen und allen anderen Menschen, möglicherweise aus Ihrer Fraktion, die das genauso sehen, denen empfehle ich eine sehr interessante Dokumentation in der ARD-Mediathek, wo es genau darum geht, um Ihr vermeintliches „Das ist ja alles gefühlt nur subjektiv und alles gar nicht so wahr“. Das korrigiert Ihr Weltbild sehr schnell. Da erleben Sie nämlich Menschen, die tatsächlich von Armut betroffen sind, die auch teilweise am Rand leben. Ja, wissen Sie, das Gute für Sie ist, dass der Rest der Bevölkerung nicht sieht, wie abfällig Sie gerade Ihr Gesicht verziehen. Das ist gut für Sie. Das ist aber traurig für all die Menschen, die von Ihrer Politik abhängig sind.
(Beifall Die Linke)
Insofern würde ich Ihnen empfehlen, diesem Thema ein bisschen mehr Respekt zu zollen. Zweitens: Sie sprechen hier so mir nichts, dir nichts von Leistungsträgern. Wer soll das denn sein in unserer Gesellschaft? Das sind Alleinerziehende, das sind Seniorinnen und Senioren, die ihr Leben lang ihre Familie versorgt haben oder gearbeitet haben. Das sind pflegende Angehörige, die sich jeden Tag darum kümmern, dass dieses Gesundheitssystem nicht kollabiert. Es ist so dermaßen verächtlich, dass Sie in Ihrer Rede von diesen Menschen nicht als die Leistungsträger/-innen sprechen, dabei sind genau das die Menschen, die in diesem Armutsatlas des Paritätischen als die Gruppen erwähnt worden sind, die besonders viel leisten, aber auch gleichzeitig besonders hoch von Armut betroffen sind. Und im Übrigen: Natürlich reden wir auch von Familien. Oder sind das Alleinerziehende nicht? Ich weiß nicht, was Sie für eine Vorstellung davon haben, was Familien in dieser Gesellschaft sein sollen. Natürlich sind es auch alleinerziehende Mütter und Väter, die sich um ihre Kinder kümmern. Auch das sind Familien und auch die sind in unserem Antrag angesprochen.
(Beifall Die Linke)(Zwischenruf Abg. Heber, CDU: Sie haben
nicht zugehört, die habe ich doch erwähnt!) Und ja, wissen Sie, ich bin auch Kommunalabgeordnete. Es ist immer lächerlich, so zu tun, als hätten Sie, wenn Sie irgendwie kommunal aktiv werden, die Weisheit irgendwie mit Löffeln gegessen. Es ist mir relativ wurscht, ob Sie es „Armutsprävention“ oder „integrierte Sozialplanung“ nennen, am Ende ist das, was die Menschen spüren, die von Armut betroffen sind oder tatsächlich arm sind, überall gleich, welches Konzept Sie auch darüberlegen mögen. Ich will Ihnen sagen, was mich da so aufreibt: Ich bin mit ganz vielen anderen Linken-Mitgliedern und auch Menschen, die keine Mitglieder sind, an den Haustüren gewesen, insbesondere in den letzten Monaten. Wir waren an Tausenden Haustüren und wir haben mit den Menschen darüber gesprochen: Was berührt Sie denn, was betrifft Sie denn, was möchten Sie denn gern geändert haben? Und die meisten Menschen haben über die gestiegenen Preise gesprochen: Miete, Essen, Strom – übrigens die Faktoren, die für Armut sorgen. Ich habe mit einer älteren Frau gesprochen, die gesagt hat, sie muss jeden verdammten Cent umdrehen, um über die Runden zu kommen. Mit einer Mutter – die sogenannte Familie, die Sie nicht anerkennen wollen – mit vier Kindern, die sagt, sie kommt vorne und hinten nicht zurande mit dem Geld und von Urlaub ist überhaupt nicht die Rede,
(Zwischenruf Abg. Heber, CDU: Sie haben
doch die Familien nicht erwähnt!) Ich spreche gerade, hören Sie zu, danach können Sie gern diskutieren. Alleinerziehende, die sich Sorgen darum machen, ob sie sich am Ende Schuhe leisten können. Ich habe mit einer jungen Frau, einer Studentin, gesprochen – im Übrigen: auch Studierende sind von Armut betroffen –, sie sagt, sie hat gar keinen Bock mehr, weil sie weiß, dass der Mindestlohn nicht ausreichend steigt, weil sie keine Sicherung hat, dass sie nach einem abgeschlossenen Studium einen gut bezahlten Job findet. Sie sagt, das ist der Grund, warum sie vielleicht auch keine Familie haben will. Sie sagen, das sind Fantastereien, das ist alles subjektiv; für die Menschen fühlt es sich aber ehrlich an. Und ja, Sie haben recht, Kinder und Jugendliche sind eine sehr große Gruppe. Mit denen habe ich nicht an den Türen sprechen können. Das sind aber die Kinder, die Ihnen Armut gar nicht beschreiben können, weil sie in Armut geboren sind und gar nicht wissen, was es denn bedeutet, wenn man ein Auto hat, in jedem Urlaub ins Ausland fährt oder permanent ein neues Federmäppchen bekommt. Das ist versteckte Armut und die ist jeden Tag in diesem Land zugange. In Zahlen: Fast jede fünfte Person ist von Armut betroffen oder lebt in Armut. Da so zu tun, als wäre das kein ernsthaftes Problem in dieser Gesellschaft – da fehlen mir ehrlich die Worte.
(Beifall Die Linke)
Wissen Sie, was das bedeutet – fast jede fünfte Person? Dass das möglicherweise die Verkäuferin gewesen ist, die Ihnen heute Morgen Ihr Brötchen verkauft hat in der Bäckerei. Oder vielleicht ist es auch die Person gewesen, die die Bahn saubergemacht hat, mit der Sie vielleicht – Sie fahren wahrscheinlich mit einem teuren Auto hierher – gefahren sind.
(Beifall Die Linke)
Vielleicht ist es auch einer der Praktikanten, Ihrer studentischen Praktikanten, die bei Ihnen mal in Ihrer Fraktion ein Praktikum absolviert haben, die von Armut betroffen sind. Wenn Sie der Realität in die Augen blicken, erkennen Sie drei Dinge: Armut ist nicht immer sichtbar, aber sie ist für die Menschen, die das durchmachen, fühlbar.
(Beifall Die Linke)
Zweitens: Armut hat mit Faulheit überhaupt nichts zu tun. Diese Debatten, die Sie immer führen, immer nach unten treten zu wollen, Ärmere gegen noch Ärmere auszuspielen und so zu tun, als hätte das was damit zu tun, man ist faul, weil man nichts leistet in der Gesellschaft. Nein, Faulheit ist ein Systemfehler. Drittens: Man kann sehr wohl etwas dagegen tun: Mindestlohn anheben – das finden Sie ja nicht so super –, ein gerechtes Rentensystem einführen – das finden Sie auch nicht so super, ganz egal, auf welcher Landesebene –,
(Zwischenruf Abg. Heber, CDU: Dafür sind
wir nicht zuständig!) Mietensicherung usw. usf. Ja, deswegen haben wir in unserem Antrag zum einen Fragen an die Landesregierung gestellt. Wir würden sehr gern konkret wissen: Wie hat sich die Armut in diesem Land entwickelt? Was gibt es möglicherweise für Maßnahmen? Was können wir aus Fehlern der letzten Jahre lernen, auch aus unseren Jahren, auch aus der Zeit, in der Sie schon einmal in der Regierung gewesen sind? Und ja, wir haben Forderungen an den Bund adressiert: Ganz klar, die Kindergrundsicherung, ich will es Ihnen noch mal sagen – das finden Sie auch nicht so super, es könnte ganz vielen Familien aber enorm aus der Patsche helfen. Ich würde heute gern ein deutliches Signal aussenden, an den Bund und auch an die Menschen, die von Armut betroffen sind, nämlich: Es gibt eine Fraktion hier in diesem Thüringer Landtag, die erkennt, dass es diese Probleme gibt. Die sind bereit, diese Probleme zu adressieren. Und ich sage dem Bund: Ich finde das gut, wenn es keinen Schuldenstopp mehr gibt. Ich finde es aber auch gut, wenn dieses Geld für soziale Projekte ausgegeben wird.
(Beifall Die Linke)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Zuschauer am Livestream und auf den Tribünen! Ich möchte den Linken meine herzlichsten Glückwünsche aussprechen, dass sie es geschafft haben, wenige Monate nach ihrer zehnjährigen Regierungszeit hier einen Antrag einzubringen mit dem Titel „Armut in Thüringen bekämpfen“.
(Beifall AfD)
Jetzt, wo Sie nicht mehr in Regierungsverantwortung sind, können Sie sich als die Kümmerer inszenieren und trauen sich wieder an die Probleme der Bürger. Der Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands weist für Thüringen im Jahr 2022 eine Armutsquote von 18,4 Prozent auf. Genau das ist ein Armutszeugnis für die letzte Regierung.
(Beifall AfD)
Eine sachliche Auseinandersetzung müssen wir auf Grundlage von konkreten Vorschlägen und Ideen führen, wenn wir den Betroffenen helfen wollen. Dazu gehört als Allererstes eine klare Benennung der Ursachen für Altersarmut, denn die Entwicklung der Armutsquote, die seit 2005 bis 2017 kontinuierlich abgenommen hatte, von 19,9 Prozent auf 16,3 Prozent, und mit der Pandemie erneut auf 19 Prozent angestiegen ist, ist nur eine der politisch erzeugten Ursachen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Steht in der Rede eigentlich drin, wann Sie für einen Applaus eine Pause machen sollen?) Die strukturellen Ursachen der Armutsbekämpfung, um langfristige Nachteile für Betroffene, Kinder und andere Bevölkerungsgruppen zu minimieren, wäre Sache einer Familienpolitik, die die Familie in das Zentrum ihrer Bemühungen stellt. Keine der bislang über 150 familienpolitischen Leistungen hat Familienarmut sinken lassen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke:
Jetzt!) Zahlreiche Thüringer sind arm oder armutsgefährdet, obwohl sie Jahr für Jahr fleißig arbeiten. Am Ende bleibt für viele unserer Bürger nur wenig in der Lohntüte bzw. von der Rente übrig, denn Deutschland hat mittlerweile eine der höchsten Steuern- und Abgabenlasten aller Industrieländer. Das ist die Folge einer verfehlten Politik.
(Beifall AfD)
Immer mehr Menschen werden ins Land gelassen, die finanziert werden müssen. Steuergeld wird in aller Herren Länder in fragwürdige Projekte gesteckt. Die Politik betreibt mit ihrer irrsinnigen Energiewende die Deindustrialisierung unserer Wirtschaft in einem beispiellosen Ausmaß.
(Beifall AfD)
Firmen werden durch hohe Energiepreise, Bürokratie und falsche Weichenstellungen ins Ausland getrieben oder müssen ganz schließen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Freie Rede ist vorgegeben!) In der Folge gehen Arbeitsplätze verloren. Eine verfehlte Finanzpolitik heizt die Inflation an, verteuert das Leben für die Bürger und entwertet das Ersparte. Dies alles führt dazu, dass viele Bürger mit fast leeren Händen dastehen, insbesondere auch am Ende eines Arbeitslebens. Sie, verehrte Kollegen von den Linken, benennen weder die Ursachen der Armutsgefährdung noch beabsichtigen Sie eine Kurskorrektur.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Aber wir reden frei!) Stattdessen werden Maßnahmen gefordert, die das Armutsrisiko vor allem mit Geld zuschütten sollen.
(Unruhe AfD)
Der Bürger als Objekt einer staatlichen Wohltat, dem kein wirtschaftlicher Freiraum zur Gestaltung seines Lebens zugebilligt werden soll. Familienarmut bekämpft man nicht durch noch mehr staatliche Transferleistungen und Umverteilung, die letztlich wieder die Steuerzahler belasten. Die Kindergrundsicherung wäre ein hohes leistungsloses Einkommen, das die Arbeitsleistung von Menschen unattraktiv macht, das Lohnabstandsgebot aufhebt und damit Anreize für die Arbeitsaufnahme reduziert. Familien müssen stattdessen von Steuern und Abgaben entlastet werden, damit sie unabhängig von staatlichen Transferleistungen ihr Leben frei gestalten können.
(Beifall AfD)
Auch die anderen Forderungen der Linken von einer sanktionsfreien Bürgergelderhöhung, einer solidarischen Pflegevollversicherung für die gesamte Bevölkerung, einer besseren Inklusion von Menschen mit Behinderungen, einer Rentenreform und mehr klingen sehr sozial, sind aber in der vorliegenden Form allenfalls Plattitüden,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Soli-
darität!) nicht durchdacht, geschweige denn finanzierbar.
(Beifall AfD)
Eine so starke Erhöhung der Sozialausgaben, wie von den Linken in den genannten Bereichen gefordert, während einer anhaltenden Wirtschaftskrise kann nicht nachhaltig finanziert werden, erhöht die Staatsausgaben, führt zu Preissteigerungen und Inflation,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
ist doch Quatsch! Gucken Sie sich mal die Berechnungen an!) verschlechtert die Wirtschaftsperspektiven und hat negative Auswirkungen auf die Arbeitsmarktbeteiligung und die Produktivität. Ich bin äußerst gespannt auf die Antwort der Landesregierung zum vorliegenden Antrag. Wir als AfD-Fraktion lehnen diesen Antrag in seiner jetzigen Form ab. Ich bedanke mich.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, ja, finanzielle Unsicherheit, Armut, wir haben es gehört, ist auch für manchen Thüringer hier in unserem Land bittere Realität. Laut dem Mikrozensus waren 2023 über 17 Prozent der Thüringer von Armut betroffen. Bundesweit – das wurde schon gesagt – sind Spitzenreiter die Alleinerziehenden mit drei und mehr Kindern mit allein 43,2 Prozent, die am häufigsten von Armut betroffen sind. Ja, wir müssen leider auch über Armut im Alter sprechen, denn diese – und da sind wir auch wieder bei den Frauen – betrifft vor allem Frauen über 65. Fast jede fünfte Frau dieser Altersgruppe verfügt über ein Einkommen, was unter der Armutsschwelle liegt. Ich glaube, die Gründe dafür haben wir in den letzten zwei Tagen ausführlich diskutiert, den Gender Pay Gap, die Arbeitsmarktsituation, die Arbeitsbiografien der Frauen. Und egal wie, es ist, glaube ich – und da sind wir uns hoffentlich hier einig, sehr geehrte Damen und Herren –, für ein wohlhabendes Land wie Deutschland beschämend und absolut nicht akzeptabel für die drittgrößte Volkswirtschaft, dass überhaupt solche Zahlen in unserem Land aufgerufen werden. Lassen Sie mich hier nur einen ganz kurzen Seitenschwenk machen zu meinen Vorrednerinnen. Ich gebe der Frau Maurer recht, denn die Frage, wie man Armut definiert, Frau Heber, oder ob jetzt Familien genannt sind – ich war auch sehr viele Jahre alleinerziehende Mutter nur mit zwei Kindern, bin auch nicht von Armut betroffen, aber ich habe mich auch als Familie verstanden. Ich glaube, das muss man hier sagen, Familien haben viele Gesichter und ich glaube, Frau Maurer hatte das auch ausführlich noch mal zum Ausdruck gebracht. Das unterstütze ich ausdrücklich. In jedem Fall, was ich auch unterstütze, ist die Frage, dass Armut eben nicht allein über einen Mangel an Geld definiert ist, aber Armut steht in einer Linie mit Mangel an Chancen. Wir reden dann über weniger Chancen auf gute Bildung, weniger Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz, weniger Chancen auf soziale Teilhabe und auch weniger Chance auf gesundheitliche Vorsorge. Deswegen – und da stehen die SPD Thüringen und auch die Bundes-SPD absolut dahinter – wollen wir natürlich, dass niemand zurückgelassen wird, gerade in Thüringen niemand zurückgelassen wird, dass wir versuchen, soziale Gerechtigkeit in Form von konkreten politischen Maßnahmen umzusetzen. Wir als SPD, als Teil der letzten Landesregierung, möchten diesen eingeschlagenen Weg, den wir unter RotRot-Grün begonnen haben, fortsetzen. Wir haben in der vorherigen Legislatur in Thüringen durch eine Vielzahl von Initiativen und Sozialprogrammen gegen Armut gekämpft. Wir haben für Bildungsförderung gekämpft und wir haben auch für die Unterstützung von Familien gekämpft. Wir glauben, dass wohnort- und sozialraumbezogene Konzeptionen mit aktivierendem Beitrag durchaus zur sozialen Integration und damit auch effektiv zum Abbau von Armut beitragen können. Wir möchten diesen Weg fortsetzen, indem wir Geld in die Hand nehmen, weil jeder weiß, solche Programme laufen eben nicht ohne eine finanzielle Unterstützung. Deswegen werden wir das auch in den zukünftigen Haushaltsverhandlungen verteidigen. Ich bin mir sicher, dass sich auch SPD-Ministerin Katharina Schenk energisch und nachhaltig dafür einsetzen wird. Deshalb vielleicht an dieser Stelle jetzt mal zu den Kritikpunkten bzw. –„Kritikpunkte“ ist vielleicht das falsche Wort – zu einem Aspekt, der uns diesen Antrag ein bisschen schwierig macht. Prinzipiell: Ja, ein Großteil der Aussagen, die sich in dem Antrag der Linken finden, ist richtig. Aber wir müssen korrekterweise auch sagen, dass viele der genannten sozialpolitischen Punkte nicht allein Thüringer Probleme sind. Das sind Bundesprobleme, das sind deutsche Probleme. Wir müssen auf jeden Fall in Richtung Bund schauen, wenn es da auch um diese Lösung geht. Und ja, auch wir – das kann ich jetzt für die Thüringer SPD sagen – sind enttäuscht, dass die nun abgewählte Ampel die Kindergrundsicherung – ich glaube, das lag an der FDP – nicht einführen konnte. Wir glauben, es wäre ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut gewesen. Aber wir glauben, wie gesagt, dass Armut in Deutschland kein Thüringer Problem ist, sondern dass es eher ein gesamtdeutsches Problem ist und es eine Frage ist, wie man faire Löhne sicherstellt, wie man eine gerechte Steuerpolitik konzipiert, wie man unsere Sozial- und Rentensysteme sichert und stärkt. Dafür wollen wir als Thüringer SPD auf jeden Fall mit unseren Kollegen im Bund weiterkämpfen. Wir glauben, dass Armutsbekämpfung wirklich einer nationalen Priorität bedarf und dass es eben nicht allein eine isolierte Frage einzelner Länder oder gar eine isolierte Frage von Thüringen sein kann. In diesem Sinne herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BSW, SPD)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer, wenn man als Letzter in der Debatte redet, ist sicherlich das eine oder andere schon gesagt. Ich möchte trotzdem einen Punkt an den Beginn meiner Rede setzen. Beim Antrag der Linksfraktion „Armut in Thüringen bekämpfen“ fällt natürlich sofort auf, dass er vorrangig bundespolitische Themen aufgreift. Das ist ja von der Rednerin der Linken auch zugegeben worden.
(Beifall BSW, SPD)
Was wir noch problematischer finden, ist, dass er so tut, als könne man Bundesaufgaben einfach in Landesangelegenheiten umdeuten. Das geht aber nicht. Ob es um die Einführung einer Kindergrundsicherung geht, ob es um die Anhebung des Rentenniveaus geht, die Reform des Bürgergeldes, den angesprochenen Mindestlohn, all diese durchaus relevanten Fragen, das gebe ich gern zu, müssen eigentlich im Bundestag zur Diskussion gestellt und dort entschieden werden. Der Thüringer Landtag sollte sich auf die Themen konzentrieren, für die wir im föderalen Gefüge zuständig sind und bei denen wir konkrete Handlungsspielräume besitzen. Wenn die Linke jetzt eine Bundesratsinitiative fordert, dann frage ich: Warum nicht letztes Jahr? Warum soll die neue Landesregierung Ihre Arbeit machen, die Sie in den letzten Jahren nicht gemacht haben?
(Beifall BSW)
Es ist wirklich und grundsätzlich nicht sinnvoll, hier Themen aufzuwerfen, deren Lösung nur gesamtgesellschaftlich entschieden wird. Denn das suggeriert eine Kompetenz Ihrer Fraktion, die Sie schon formal nicht haben, weil wir, wie gesagt, hier im Thüringer Landtag sind und nicht im Deutschen Bundestag. Dann gibt es in Ihrem Antrag noch einen Fragenkatalog. Natürlich müssen vergangene Versäumnisse kritisch aufgearbeitet werden, da sind wir gern dabei. Die intensive Auseinandersetzung mit der Armutsproblematik muss dazugehören, gerade wenn offengelegt wird, was unter der früheren Regierung erreicht oder eben nicht erreicht wurde. Und ich möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, dass das Ressort für Soziales in den letzten zehn Jahren Linke-geführt war.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Und
zwar gut!) Doch Ihre daraus geleiteten Forderungen aus dem Fragenkatalog, die gehen ohnehin fehl, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn sie führen noch dazu in Bereiche, in denen der Haushalt, der – daran möchte ich noch einmal erinnern an der Stelle – noch von der rot-rot-grünen Landesregierung aufgestellt wurde, keine zusätzlichen finanziellen Spielräume aufweist.
(Beifall BSW)(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Wer ist
Haushaltsgesetzgeber?) Wenn ich höre, das sei nur ein technischer Haushalt, dann ist das eine Ausrede. Wenn das nur ein technischer Haushalt ist, dann haben Sie sich letztes Jahr über den Tisch ziehen lassen, wenn Sie dort Ihre Forderungen nicht untergebracht haben.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Sie ken-
nen das Parlament nicht!) Ja, das ist ganz einfach so. Und Sie können nicht von der neuen Koalition fordern, Ihre Versäumnisse aufzuarbeiten. Das ist nicht unsere Aufgabe. Das ist nicht unser Ziel. Ihr Fragenkatalog ist ohnehin nicht geeignet, das Thema voranzubringen. Er verirrt sich in theoretischen Überlegungen, anstatt auf Lösungsansätze zu zielen. Er klingt über weite Strecken nach einem ideologischen, nach einem bürokratischen Selbstzweck, der wenig bis überhaupt keine Aussicht auf praktische Wirkung bietet.
(Beifall CDU, BSW)
Um Maßnahmen zur Armutsbekämpfung in Thüringen zielgerichtet zu schaffen und umzusetzen, ist er ungeeignet. Frau Maurer, Sie haben gesagt, Sie wollen Signale aussenden. Die Koalition möchte Thüringen voranbringen. Das ist der Unterschied. Die Koalition wird auf Augenhöhe und unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips mit Kommunen, mit freien Trägern, mit Betroffenen gemeinsam agieren. Wir werden soziale Teilhabe verbessern. Wir werden Perspektiven schaffen. Wir werden Wohnungsnot angehen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ar-
mut senken?) Dazu brauchen wir Ihren Antrag nicht. Der ist dazu ungeeignet. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die gute Nachricht zum Anfang: Das Rund hat sich ja dann nach anfänglichem Zögern zum Thema „Armutsbekämpfung“ doch gefüllt. Ich glaube, Frau Maurer, das ist dann immerhin ein gutes Signal, dass dann Stück für Stück doch die Bedeutung des Themas in den Fokus gerückt ist. Das ist, glaube ich, auch ganz richtig, wenn man sich mal fragt, was Armut eigentlich bedeutet. Da haben wir jetzt in verschiedenen Reden schon gehört, dass es da ganz faktische Nachteile gibt. Zum Beispiel, wenn man sich mal die Lebenserwartung von Menschen anschaut, die von Armut betroffen sind. Aber da geht es auch um Bildungsergebnisse und einfach – und das wurde jetzt hier schon vielfach beschrieben – um die gesellschaftliche Teilhabe. Deswegen ist es angemessen, dass Armutsbekämpfung als ein gemeinsames Problem verstanden wird und jetzt hier auch alle Plätze im Rund gefüllt sind.
(Beifall Die Linke)
Bekämpfen von Armut braucht auf jeden Fall Analyse. Und Analyse haben wir zum großen Teil schon. Ich möchte kurz erinnern an die im Auftrag vom Sozialministerium erstellte Publikation zur Armutsprävention – Fünf-Jahres-Zeitraum, der da betrachtet wurde, 2015 bis 2020 –, aber eben auch an den Sozialkulturatlas, der den Raum 2010 bis 2020 beleuchtet. Wir haben heute schon mehrfach was über den Paritätischen gehört, der sich in einer Pressemeldung zur aktuellen Lage geäußert hat. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, würde ich kurz zitieren: „Nach den ersten Ergebnissen des Mikrozensus zur Armutsentwicklung in 2023 sinkt die Armut in Thüringen von 18,4 2022 auf 17,3 Prozent 2023. Damit liegt Thüringen auf dem 8. Platz im bundesweiten Vergleich.“ So äußerte sich der Paritätische zur sinkenden Armutsquote. Jetzt könnte man natürlich problematisieren – das hat der Redner der AfD gerade gesagt –, dass sich in den letzten Jahren überhaupt nichts getan hat und wir 150 Leistungen irgendwie auf dem Markt haben, die alle nichts bringen. Das weiß ich jetzt nicht, ich hatte ja im Matheleistungskurs nicht so gute Punkte, aber ich würde schon sagen, dass 18,4 im Verhältnis zu 17,3 weniger ist.
(Beifall Die Linke)
Aber na ja, für Sie sind ja Fakten generell interpretationsfähig. Nichtsdestotrotz kommen wir natürlich zum Ergebnis, dass uns in Thüringen allgemein der 8. Platz auch nicht zufriedenstellt, sondern wir generell in Themenbereichen, politisch gesehen, auf Platz 1 sein wollen. Deswegen ist es ja richtig, auch diese Analyse weiter als Arbeitsauftrag zu verstehen. Das hat die Landesregierung auch so verstanden, hat deswegen im Regierungsvertrag ein sehr umfangreiches Vorhabenpaket geschnürt, auf das ich jetzt kurz eingehen möchte. Denn selbstverständlich fühlen wir uns der Armutsbekämpfung verpflichtet. Deswegen finden Sie auf den Seiten 69 ff. zum Beispiel erstens die Etablierung einer strategischen Sozialplanung und zweitens auch die Forderung nach einer fachübergreifenden integrierten kommunalen Sozialplanung. Drittens haben wir festgehalten, dass wir uns auch bundespolitisch natürlich für auskömmliche Renten, gerade für langjährige Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, engagieren wollen und insbesondere auch die gestern vielfach diskutierte Care-Arbeit in diesem Bereich berücksichtigen möchten. Gerade diesem Punkt des Antrags ist somit durch den Regierungsvertrag Rechnung getragen. Sie finden aber auch noch andere Punkte, wie zum Beispiel ein Investitionsprogramm für die Einrichtung offener Kinder- und Jugendarbeit, ein Bekenntnis zur inklusiven Jugendhilfe und auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt natürlich ein Bekenntnis zur Jugendberufshilfe, die die Nahtstelle zwischen Jugendhilfe, Arbeitsmarkt und Wirtschaft ist und damit dazu beitragen kann, dass junge Menschen eben gar nicht erst in Armut geraten, wobei ich unterstreichen würde, dass hier natürlich auch die Themen „Tarifbindung“ und generell „Tarifpartnerschaft“ wichtig sind. Wir haben uns auch klar zum Landesprogramm zur Familienerholung und auch zur internationalen Familienbegegnung bekannt und ich finde es wichtig, im Bereich „Armutsbekämpfung“ gerade auch noch mal zu betonen, dass Altersarmut im Wesentlichen weiblich ist und ganz besonders für migrantische weibliche Personen im Fokus steht. Das wurde gestern vielfach dargestellt. Man kann also zusammenfassend sagen, die Landesregierung ist sich des beschriebenen Problems bewusst und am Ende kommt es immer so, wie es kommen muss, bei all diesen vielen Forderungen, die man hat. Der berühmte Bottleneck, von dem der Ministerpräsident immer spricht, ist hier der Haushaltsgesetzgeber. Sie haben es in der Hand, wie viele von diesen Programmpunkten am Ende umgesetzt werden können und wie zügig. Und dann haben wir vielleicht die Chance, dass die sinkende Armutsquote in der nächsten Pressemitteilung vom Paritätischen Thüringen von 17,3 Prozent noch weiter gesunken ist und dann können wir ja auch mit der AfD noch mal über die Bedeutung von Fakten sprechen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke, SPD)
Danke, Frau Ministerin. In den Redebeiträgen hatte ich noch keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört. Wird der noch gestellt?
(Zuruf Abg. Maurer, Die Linke: Ja, Soziales!)
An den Sozialausschuss. Dann werde ich darüber nun abstimmen lassen. Wer dem Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zustimmt, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das ist die Fraktion Die Linke. Wer stimmt mit Nein? Das sind die Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das erkenne ich nicht. Damit ist der Ausschussüberweisung nicht stattgegeben worden. Somit stimme ich über den Antrag selbst ab. Wer dem Antrag selbst zustimmen möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das ist die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich diesen TOP. Als nächsten TOP rufe ich vereinbarungsgemäß Tagesordnungspunkt 3 auf Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/538 dazu: Änderungsantrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/618 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache. Gibt es hierzu Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Hande, bitte.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute in zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes und des G10-Ausführungsgesetzes. Ich hatte am Mittwoch bereits einen Änderungsantrag meiner Fraktion dazu angekündigt, der Ihnen nun entsprechend vorliegt. Es geht also um zwei Parlamentsgremien, welche sich über Geheimdienstmaßnahmen unterrichten lassen. G10 für Post-, Internet- und Telekommunikationsüberwachung und die Kontrollkommissionen für V-Leute, Observationen und anderes. Die vergangene Wahlperiode hat allerdings gezeigt, dass es hier bei der Besetzung doch einen entsprechenden Handlungsbedarf gibt. Die Brombeerkoalition greift nun unseren Passus aus der Verfassungsschutzgesetz-Novelle von 2022 auf, womit Opposition und Regierungslager im Stärkeverhältnis zueinander vertreten sein müssen, und weitet dies auf das G10-Gesetz entsprechend aus – so weit, so folgerichtig. Allerdings – und das hatte ich in der ersten Lesung auch gesagt – kann es dann entsprechend auf Beschluss des Landtags zu einer Gremiensitzzahl von zwei kommen, dementsprechend einmal Opposition, einmal Regierung, und damit wären die Kriterien potenziell erfüllt. Das kann nicht in unserem Sinn sein, dem folge ich selbstverständlich. Einen Geheimdienst, der 100 Mitarbeiter und 8,6 Millionen Euro Budget hat und entsprechend Geheimdienstmaßnahmen kontrolliert und ausführt, nur von zwei Personen kontrollieren zu lassen, das wäre dann doch eine Farce.
(Beifall Die Linke)
Damit würde aus unserer Sicht die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt werden. Wir brauchen in diesem Fall auch nur an einfache Fälle von Krankheit oder anderweitige Verhinderung zu denken, und schon wäre das Gremium nicht arbeitsfähig. Deswegen schlagen wir mit unserem Änderungsantrag einen entsprechenden Korridor zur Mindest- und Maximalbesetzung vor. Uns ist also das Funktionieren der parlamentarischen Gremien deutlich wichtiger als ein kurzfristiger politischer Effekt. Deswegen haben wir den entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt. Und ich muss Ihnen auch sagen: Die Vorwürfe, die Regierungskoalition wollte die Opposition entsprechend unterdrücken, die sind nun wahrlich absolut falsch.
(Beifall Die Linke)(Unruhe AfD)
Im Gegenteil: Die Rechte der Opposition wurden durch das Gesetz 2022 gestärkt und werden es mit diesem Mal nun noch einmal mehr. Und auch unser Änderungsantrag unterstreicht das, wenn Sie ihn noch mal genauer lesen und verstehen. Damit haben wir auf die Funktionsfähigkeit abgestellt und eben nicht auf die Tatsache, dass jede Fraktion in dem Gremium vertreten sein soll. Und liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir mal einen Blick in die Vergangenheit. In der 5. Wahlperiode gab es im Thüringer Landtag fünf Fraktionen. Nur drei davon waren in der G10-Kommission vertreten, die anderen nicht. Vier Fraktionen waren in der Kontrollkommission vertreten, eine nicht. In der 6. Wahlperiode gab es fünf Fraktionen im Thüringer Landtag, in der G10-Kommission waren allerdings nur zwei vertreten und drei fehlten. Also zeigt auch der Blick in die Vergangenheit, in eine Zeit, in der es übrigens auch noch keine AfD gab – ich weiß, früher war alles besser –,
(Beifall und Heiterkeit BSW, Die Linke)
dass Ihre Erzählung von der Ausgrenzung der AfD mehr in das Reich Ihrer eigenen Erzählung passt und gehört, als tatsächlich den Fakten zu entsprechen.
(Beifall Die Linke)
Und erlauben Sie mir an dieser Stelle – ein bisschen Redezeit habe ich noch –, auf den Thüringer Verfassungsgerichtshof 2020 und seinen Beschluss 106 zu verweisen; ich habe das bereits angedeutet. Und zwar lese ich das jetzt ab, weil ich zitiere, Randnummer 41: „Daher ist bei einer einfachgesetzlichen Ausgestaltung des Thüringer Verfassungs[schutz]gesetzes wie auch der parlamentarischen Handhabung dem Recht der Oppositionsfraktionen auf Chancengleichheit nach Art. 59 Abs. 2 ThürVerf vollumfänglich Rechnung zu tragen, ohne dass die Verfassung indes ein bestimmtes Wahlverfahren oder eine bestimmte Größe der Kommission vorgibt. Vor diesem Hintergrund enthält weder Art. 59 Abs. 2 noch Art. 97 Satz 3 ThürVerf eine Garantie, dass jede Fraktion Mitglieder in die Parlamentarische Kontrollkommission entsenden kann.“ Und genau das ist der Punkt: Es gibt keine Garantie, dass jede Fraktion in diesen Gremien vertreten sein soll oder muss. Und aus diesem Grund halten wir diesen Gesetzentwurf in Verbindung mit unserem Änderungsantrag für absolut praktikabel, absolut gerechtfertigt. Denn es zählt einzig und allein, dass die Kommissionen entsprechend arbeitsfähig sein müssen. Und – ich sage es auch noch mal – die Mitglieder brauchen selbstverständlich das Vertrauen dieses Hohen Hauses, und das sehe ich nun mal nicht bei allen Vorschlägen so. Deshalb sind diese Änderungen folgerichtig und korrekt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ja, sehr geehrter Herr Handke, das ist ja schön, wie Sie hier …
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Hande
heißt der Mann!) Bitte? Hande, Entschuldigung. Er redet zu selten.
(Zwischenruf Abg. Hande, Die Linke: Sie hö-
ren mir nur nicht zu!) Das auch, ja, das stimmt. Aber dieses Mal habe ich Ihnen zugehört. Und Sie haben hier viel Theorie berichtet, insbesondere wie die Zeit war, als es die AfD noch nicht gab. Ja, nur die Zeiten sind halt ganz andere. Und dieser Gesetzentwurf ist gerade Folge dessen, dass die AfD da ist. Denn hier soll die Brandmauer höher gemauert werden. Nichts anderes findet hier statt.
(Beifall AfD)
Ich hatte das ja schon in der ersten Lesung dargelegt, dass die Anpassungen an das Verfassungsschutzgesetz schon unter der rot-rot-grünen Koalition vor, ich glaube, zwei oder drei Jahren direkt das Ziel hatten, die neuen Mehrheitsverhältnisse oder die Besetzungspraxis an die neuen Mehrheitsverhältnisse anzupassen, sodass man da geschmeidig an der AfD vorbeikontrollieren kann, denn die soll ja draußen bleiben. Nichts anderes findet natürlich jetzt statt mit diesem skurrilen Wechsel zurück auf die einfache Mehrheit, aber eben wiederum mit der Fokussierung auf Opposition und Regierung. Das Problem ist, wir haben hier eben keine normale Opposition und Regierung. Wir haben eine Minderheitsregierung, die auf einen Teil der Opposition angewiesen ist, die sich ganz klar gebunden hat an einen ganz bestimmten Teil der Opposition. Und das sind Sie und wir nicht.
(Beifall AfD)
Damit wissen Sie auch, wer hier wirklich Opposition ist und wer hier eigentlich Zuträger der Regierung ist. Angesichts derart verschwimmender Verhältnisse, was eigentlich hier Opposition und was hier regierungstragend ist, verbietet sich so ein Gesetzentwurf im Grunde schon von vornherein. Noch deutlicher, Herr Bühl, werden Sie in der Zeitung. Danke, dass Sie das gestern gesagt haben, dass es heute abgedruckt werden konnte und dass ich es auch noch lesen konnte. Herr Bühl sagte nämlich klipp und klar – und damit unterstreicht er noch mal ganz deutlich, in welche Richtung dieses Gesetz …
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Ja, am Ende meiner Rede. Herr Bühl sagte ziemlich deutlich und unterstreicht damit noch mal das Ziel dieses Gesetzentwurfs: „Für mich ist klar, die AfD kann nicht Teil einer Kommission sein, in der sie sich im Endeffekt selbst überwachen würde. Das würde das ganze Gremium konterkarieren. Das muss die AfD für sich akzeptieren.“ Na ja, Herr Bühl, wir akzeptieren das natürlich nicht. Das hätte Sie wahrscheinlich auch gewundert, denn Sie erzählen gleich zweimal Unsinn. Das Erste: Natürlich überwachen wir uns nicht selber, sondern wir überwachen die, die uns überwachen. Das ist ein Unterschied. Das sollten Sie wissen.
(Beifall AfD)
Wir würden dann tatsächlich aus erster Hand mitbekommen, welche Machenschaften unternommen werden, um eine Opposition mit illegalen, nach meiner Überzeugung sogar mit strafbaren Methoden zu kontrollieren, um ihr die Möglichkeiten zu nehmen, politisch zu handeln und sie möglichst sogar zu verbieten.
(Beifall AfD)
Wir könnten natürlich auch darauf aufmerksam machen, wenn andere Kontrolleure das nicht sehen wollen. Wir würden also eine ganz andere Öffentlichkeitswirkung haben für ein bestimmtes Versagen der Kontrolle.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sie wissen
schon, dass diese Gremien geheim tagen!) Na ja, Sie wissen schon, dass es einen öffentlichen PKK-Bericht gibt. Und in diesem öffentlichen PKK-Bericht haben bestimmte Sachen einfach drinzustehen. Das tun Sie bisher nicht, weil Sie nämlich den Mantel des Schweigens darüber kleiden. Das gehört einfach zur Wahrheit dazu. Diesen Zustand, diesen rechtswidrigen Zustand, dieses Absehen von Kontrolle, die aber dem Parlament übertragen ist, das wollen Sie perpetuieren. Das ist nicht verfassungskonform, das ist auch nicht rechtskonform. Sie versuchen hier, legislatives Unrecht zu schaffen, um weiter gegen die Opposition vorgehen zu können,
(Beifall AfD)
und zwar die, die Sie nicht unterstützt, weil Sie nämlich ein Problem haben mit Opposition, die die Regierung wirklich kritisiert, die sich nicht an Leitplanken hält, was gesagt werden soll und was nicht gesagt werden darf. Das ist natürlich anders bei den Kollegen hier drüben, die genau in ihrem Milieu mittlerweile mitschwimmen. Und da unterscheiden wir uns eben. Und zweitens: Das ist der typische Zirkelschluss, der schon für sich die ganze Systematik ad absurdum führt. Wer entscheidet denn nach diesem Konzept, was Sie jetzt aufstellen, wer in der PKK den Verfassungsschutz kontrollieren darf?
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das Parla-
ment!)
(Zwischenrufe aus der Fraktion Die Linke:
Das Parlament!) Am Ende ist es der Verfassungsschutz. Nein, es ist der Verfassungsschutz. Denn der Verfassungsschutz sagt, ich beobachte die größte Oppositionspartei, die größte Oppositionsfraktion, die größte Fraktion insgesamt hier im Land. Und dann darf die natürlich nach Ihrer Logik nicht mehr den Verfassungsschutz kontrollieren. Das heißt, der Kontrollierte entscheidet, wer ihn kontrolliert.
(Beifall AfD)
Also, meine Damen und Herren, dass das mit einem vernünftigen, funktionierenden Rechtsstaat nicht übereinzubringen ist, das sollte jedem klar sein. Dazu braucht man kein Jurist sein, da braucht man nicht mal studiert zu haben. Ich könnte jetzt noch viel erzählen zur Praxis des Verfassungsschutzes, es ist aber heute schon viel dazu gesagt worden. Deswegen, Herr Hanke, Hande. Ich merke es mir nicht, tut mir leid, aber irgendwann habe ich es drauf. Bitte schön.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Na ja, Sie gehen ja jetzt eh nach Berlin. Aber dennoch, schönen Dank für die Möglichkeit, dass ich eine Zwischenfrage stellen kann. Sie haben jetzt von Ausgrenzung gesprochen und in der ersten Lesung hatten Sie von systematischer Ausgrenzung der AfD gesprochen. Aber Sie hätten doch auch die Möglichkeit, für dieses Gremium, auch nach dieser Änderung, für beide Gremien entsprechend Kandidaten aufzustellen und zu kandidieren. Wenn, ich sage jetzt mal, die Entscheidung dieses Hohe Haus hier trifft, jeder Abgeordnete ist nur seinem Gewissen verpflichtet, wo sehen Sie denn da im Fall eines Gewähltwerdens oder in Ihrem Falle vielleicht Nichtgewähltwerdens eine systematische Ausgrenzung?
(Beifall Die Linke)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Ich wundere mich immer, wie selektiv Sie die Realität wahrnehmen.
(Heiterkeit Die Linke)
Wenn wir uns in unserer freien Entscheidung als Abgeordnete der AfD-Fraktion entscheiden, Ihre Kandidaten nicht in den Richterwahlausschuss zu wählen, was für ein Geschrei da losgeht. Das wäre ja Missbrauch, das ginge ja gar nicht. Aber hier geht es plötzlich. Also bitte schön, versuchen Sie doch mal die gleichen Standards anzuwenden bei der Besetzung von Gremien.
(Beifall AfD)
Und natürlich fällt es Ihnen relativ einfach, so zu argumentieren, weil das Verfassungsgericht natürlich sich hier auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat, sondern seit Jahren der Frage ausweicht, wie eigentlich damit zu verfahren ist, wenn eine Parlamentsmehrheit versucht, die Rechte einer Minderheit vollkommen zu beschneiden, indem man einfach jeden Kandidaten ablehnt. Dieser Frage weicht das Verfassungsgericht aus.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Wir haben jeden einzelnen Kandidaten begründet, jeden einzelnen!) Meine Prognose oder meine Hypothese ist, das hängt auch mit der politischen Verortung dieser Verfassungsrichter zusammen und den Narrativen, die sich im Verfassungsgericht mittlerweile über die AfD auch verfangen haben.
(Unruhe CDU)
Das werde ich auch weiterhin so aussprechen, auch wenn mir dafür wieder der Delegitimierungsvorwurf um die Ohren gehauen wird, weil auch das Verfassungsgericht nicht frei von Kritik ist.
(Beifall AfD)
Ich würde mir tatsächlich wünschen, dass im Verfassungsgericht endlich mal auch nicht nur die Theorie betrachtet wird, sondern die Praxis. Und in der Praxis ist es leider so, dass eine Partei oder die Vertreter einer Partei, die 39 Prozent bei der letzten Wahl erreicht haben, in diesem Parlament systematisch aus Kontrollgremien, aus staatlichen Gremien ausgegrenzt werden und man dafür sogar die Rechtslage anpasst. Dass das nicht mehr nur ein Geschmäckle hat, sondern nichts mehr mit neutralem Rechtsstaat zu tun hat, das sollte eigentlich den Richtern des Verfassungsgerichts klar sein. Ihnen sollte es eigentlich auch klar sein. Sie ziehen keine Konsequenzen daraus. Ich hoffe, das Verfassungsgericht schafft das irgendwann mal. Danke schön.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Bevor ich nach weiteren Wortmeldungen frage, würde ich darum bitten, engagierte Dialoge, auch wenn sie auf der Regierungsbank stattfinden, nach draußen zu verlegen. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Vielleicht muss ich auch warten, bis der miteinander geführte Dialog fertig ist.
(Heiterkeit im Hause)
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich will Sie gar nicht stören. Vielleicht stören wir Sie als Hintergrundgeräusch. Es wäre lieb, wenn Sie Dialoge dann nach draußen verlagern könnten. Ich habe eine weitere Wortmeldung gesehen von Frau Dorothea Marx. Bitte.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Hande hat eben in seiner Frage schon mal in die richtige Richtung gewiesen. Wir haben als Parlament das Recht zur Selbstorganisation und uns hier eben im Rahmen unserer Möglichkeit auch Verfahrensregeln zu geben. Und was wir hier machen, ist, dass wir Ihren Erpressungsversuchen
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: … Erpres-
sungsversuch?!) – ja – damit begegnen, dass wir mit einer einfachen Mehrheit künftig dieses Gremium besetzen. Und mehr passiert nicht. Und dann gibt es eine einfache Mehrheit zur Besetzung dieses Gremiums. Und es gilt die Verhältnismäßigkeit zwischen Opposition und Regierung. Und dann können Sie, wie jede andere Fraktion auch, hier Ihre Kandidaten ins Rennen schicken. Dann ist es in der Tat die Entscheidung der frei gewählten Abgeordneten, wem sie das Vertrauen zur Kontrolle des Verfassungsschutzes übertragen wollen und wem nicht. Und genau das passiert. Daran ist nichts rechtswidrig, verfassungswidrig, gemein oder hinterhältig.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Danke, Frau Abgeordnete Marx. Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Das kann ich nun nicht erkennen. Gibt es Wortmeldungen seitens der Landesregierung? Auch das kann ich formal nicht erkennen. Dann kommen wir zu den Abstimmungen. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung erteilen möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, BSW und CDU. Wer stimmt dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das erkenne ich nicht. Dann stimmen wir nun über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Wer dem Gesetzentwurf in der nun geänderten Version so zustimmen möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, BSW und CDU. Wer möchte dagegen stimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das erkenne ich nicht. Dann kommen wir nun in die Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung zustimmt, den oder die bitte ich, sich nun von den Plätzen zu erheben. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, SPD, BSW und CDU. Wer dagegen stimmen möchte, den oder die bitte ich nun, sich von den Plätzen zu erheben. Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Die erkenne ich nicht im Raum. Dann gilt dieses Gesetz so als angenommen und ich schließe diesen TOP. Ich rufe nun auf Tagesordnungspunkt 5 in seinen Teilen Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/567 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/621 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/537 Zunächst einige Hinweise: Bevor ich das Wort zur Begründung erteile und die Aussprache eröffne, möchte ich darauf hinweisen, dass Ihnen ein Schreiben des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen vom 3. März 2025 als Kenntnisnahme 8/39 vorliegt, in dem weitere Änderungen an der Geschäftsordnung angeregt werden. Ich gehe davon aus, dass Sie diese Anregungen mit in Ihren Meinungsbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess einbezogen haben. Gestatten Sie mir bitte zunächst weitere Vorbemerkungen: Dem Plenum des Landtags liegen umfangreiche Änderungsvorschläge vor. Ich greife exemplarisch nur die Regierungsbefragung und die Dringlichkeitsanfrage heraus. Wird eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, entfaltet diese unmittelbar nach der Beschlussfassung Wirkung. Selbstverständlich wird allerorten an der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen gearbeitet, sobald die entsprechenden Beschlüsse gefasst worden sind. Gleichzeitig gehe ich vom Vorliegen allseitigen Verständnisses dafür aus, dass für die eine oder andere Umsetzungsmaßnahme ein paar Tage Zeit benötigt werden. Ich sehe jetzt hier keinen Widerspruch und gehe davon aus, dass wir das gemeinsam so festhalten können. Ist die Begründung zum Antrag in TOP 5 a gewünscht? Das sehe ich nicht. Ist die Begründung zum Antrag in TOP 5 b gewünscht? Auch das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich nun die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Möller seitens der AfD das Wort.
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Oh, 20 Minuten – das ist aber schön. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wo fange ich an – eine ganze Menge Änderungen, die Sie vorschlagen, die meisten davon gehen nicht auf die Arbeitsgruppe in der letzten Legislaturperiode zur Fortentwicklung der Geschäftsordnung zurück. Die hat ja sehr intensiv getagt, und dass das kaum berücksichtigt worden ist, ist natürlich bedauerlich, weil sich natürlich erstens damals auch viele Leute gute Gedanken gemacht haben und weil zum Zweiten die große Mehrheit der Änderungsvorschläge, die jetzt gemacht worden sind, überhaupt keine Vorbefassung erhalten haben, was wünschenswert gewesen wäre. Ich glaube sogar, Sie werden sich das noch wünschen. Fangen wir mal an mit dem Antrag von CDU, BSW und SPD. Da haben wir gleich in der Nummer 1 die Änderung der Sitzungsleitung in der ersten konstituierenden Sitzung, die möchten Sie gern einem erfahrenen Abgeordneten übertragen. Dagegen ist eigentlich nichts einzuwenden. Einzuwenden ist allerdings schon, dass Sie das aus Anlass der konstituierenden Sitzung im September tun. Das verstärkt sich noch, dieses ungute Gefühl, wenn man dann in den Buchstaben b reinrutscht. Da machen Sie nämlich Folgendes: Sie erwähnen ausdrücklich die Möglichkeit von sofortigen Geschäftsordnungsänderungen direkt am Anfang, also noch bevor der Präsident gewählt wird oder die Vizepräsidenten. Ja – was machen Sie damit? Sie bestätigen die Rechtsauffassung vom Alterspräsidenten Treutler, sonst bräuchten Sie es ja jetzt nicht in die Geschäftsordnung reinschreiben.
(Beifall AfD)
Das ist schon interessant. Das hätten Sie sich also vielleicht doch ein bisschen besser überlegen müssen, so ist halt doch klar, dass das, was Sie da gemacht haben, ein Stück weit schon ein Putsch war.
(Beifall AfD)
Dann kommen wir zu Nummer 3 Ihres Antrags. Der bezieht sich auf § 9 Abs. 2 Satz 2 – und da geht es um Wahlen und einen Verweis auf den § 51 Abs. 1 Satz 2. Wenn ich mir jetzt den § 51 Abs. 1 Satz 2 angucke, auch in Ihrer Fassung, erscheint mir das schlicht falsch, denn der regelt die Einbringung von Vorlagen. Also entweder haben Sie Ihr dunkles Wollen nicht ordentlich zum Ausdruck gebracht oder einfach geschlampt. Sie sollten sich das noch mal angucken. Dann haben wir die Nummer 9, da geht es um die Fixierung der Frist zur Anmeldung neuer Verhandlungsgegenstände. Was spricht dafür? Sie haben dazu, glaube ich, nichts vorgetragen. Ich kann auch nicht erkennen, warum man das machen sollte, aus meiner Sicht spricht nichts dafür. Dann fehlt aber dafür vollständig eine Regelung, in welcher Reihenfolge die Aktuellen Stunden bei dem neuen Verfahren aufgerufen werden sollen. Wenn man das nach Eingang macht, wäre es so eine Art Windhundrennen. Das wird der Sache natürlich überhaupt nicht gerecht. Und bei fünf Fraktionen dauert so eine Sitzung erfahrungsgemäß bis 18.00 Uhr, Regierungsbefragung kommt dann noch dazu, 1 Stunde 30 Minuten. Da stelle ich mir so ein bisschen die Frage: Wie lange soll denn der Mittwoch dauern? Das wird ziemlich ausufern. Haben Sie sich da mal Gedanken gemacht? Da wäre ich auch gespannt, wie Sie sich das vorgestellt haben. Aber wir hören da sicherlich viel davon, das muss ja heute noch nicht verabschiedet werden.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie
sind ja dann nicht mehr da, Herr Möller!) Dann haben wir die Nummer 15 – Abstimmungen nach Namensaufruf. Da frage ich mich auch so ein bisschen: Warum macht man das? Glauben Sie ernsthaft, dass das kürzer geht oder weniger langweilig ist? Ich glaube, ehrlich gesagt, das wird sogar länger dauern, einen Vorteil kann ich durch diese Regelung auch nicht erkennen. Dann haben wir mit etwas mehr Brisanz die Nummer 18 Ihres Geschäftsordnungsänderungsantrags. Da wollen Sie in § 51a für die Vorlagen Regelungen schaffen, also was darf in Vorlagen drinstehen und was sollte nicht drinstehen. Unter anderem geht es dabei um die parlamentarische Würde, es geht um Aussagen, die gegen die Menschenwürde verstoßen, diskriminierende, rassistische, beleidigende Meinungsäußerung. Meine Damen und Herren, darüber streiten wir uns jetzt schon ziemlich stark, wie soll denn das dann werden? Beispielsweise wenn es um Anträge der Linken geht, die dann vielleicht einen Faschismusvorwurf enthalten – wer sagt denn dann, das geht so nicht? Oder wie ist es bei meiner Fraktion, wenn wir einen asylpolitischen Antrag formulieren und jemand im Ältestenrat seitens der Linken sagt, das ist aber aus unserer Sicht rassistisch? Wer entscheidet dann, ob eine parlamentarische Initiative einer Fraktion in das Rund des Plenums gebracht und hier diskutiert werden kann? Das ist doch ein Beschäftigungsprogramm für das Verfassungsgericht, aber nicht wirklich eine sachgerechte Lösung, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Dann haben wir in der Nummer 24 Ihre Superidee vom prälegislativen Konsultationsverfahren. Das ist mal ein richtiger Brüller, muss ich sagen.
(Beifall BSW)
Den machen Sie ja letztlich eigentlich nur, weil Sie irgendwie eine Ausrede brauchen, dass Sie alles vorher mit der Linken durchkonsensualisieren müssen.
(Beifall AfD)
Pro forma schicken Sie es halt an alle und lesen …
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Damit geste-
hen Sie sich ein, dass Sie gar nicht mitmachen wollen!) Wir werden schon ordentlich mitmachen. Wir kriegen natürlich auch mit, dass Sie unsere Vorschläge gern aufgreifen, halt leider mit einer Verzögerung von einem halben Jahr,
(Beifall AfD)
was aber nicht Sinn und Zweck eines prälegislativen Konsultationsverfahrens sein sollte. Wir wissen doch alle, worum es hier geht: Sie haben keine Mehrheit, Sie brauchen die Mehrheit von der Linken, das haben Sie so vereinbart, die SPD hat das auch entsprechend angebunden. Und weil Sie keine Mehrheit haben, regeln Sie die Geschäftsordnung des Landtags, also der Legislative, neu. Meine Damen und Herren, das ist nicht sachgerecht. Ob eine Regierung eine Mehrheit hat oder nicht, hat in der Geschäftsordnung eines Landtags überhaupt nichts zu suchen, da gibt es überhaupt keinen Grund.
(Beifall AfD)
Es gibt übrigens schon ein legislatives Konsultationsverfahren, das sich sehr bewährt hat in Demokratien, jedenfalls in parlamentarischen Demokratien, das ist die Befassung von Gesetzen und Anträgen der Landesregierung im Landtag. Dafür gibt es die erste Lesung, dann gibt es Ausschussbefassung und zweite Lesung. Wenn man das ernst nimmt, wenn man es mit dem Parlamentarismus ernst meint, reicht das voll und ganz aus.
(Beifall AfD)
Dieses prälegislative Konsultationsverfahren ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben ist.
(Beifall AfD)
Dann haben Sie in der Nummer 48 Dringlichkeitsanfragen aufgenommen. Das ist keine schlechte Idee. Es ist allerdings dann eine schlechte Idee, wenn man damit die Mündlichen Anfragen ersetzen möchte, die durchaus ihren Wert haben. Dann kommen wir zur Regierungsbefragung, die in Ihrem Regelungsentwurf natürlich auch lauter Defizite hat. Also zum einen überlassen Sie ja nach diesem Vorschlag der Regierung, welches Regierungsmitglied an der Befragung teilnimmt und damit höhlen Sie natürlich auch das Frage- und Antwortund das Kontrollrecht der Opposition völlig aus. Denn wenn die Regierung bestimmt, wer da ist und wer antworten kann, dann bestimmen Sie letztlich auch, worauf es Antworten gibt. Das hat natürlich nichts mehr mit ordnungsgemäßer Kontrolle durch die Opposition zu tun –
(Beifall AfD)
also auch ein hochdefizitär gestaltetes Verfahren. Dann: Wer bestimmt, ob eine Frage von aktuellem landespolitischen Interesse ist? Die Regierung? Der Präsident? Das Gremium des Präsidenten und der Vizepräsidenten, in dem wir nicht vertreten sind? Also, meine Damen und Herren, auch das zeigt doch, dass Sie jede Menge Einfallstore schaffen, um unliebsame, kritische Fragen, die der Regierungsminderheit schaden, damit gleich von vornherein aus dem parlamentarischen Diskurs raushalten zu können. Allein der Verdacht, dass Sie das damit erreichen wollen, sollte Sie zum Nachdenken bewegen, ob Sie diesen Entwurf der Geschäftsordnung so verabschieden wollen. Was haben wir noch? Sie gehen an mehreren Stellen von der qualifizierten Mehrheit auf die einfache Mehrheit zurück. So eine qualifizierte Mehrheit hat natürlich ihren Sinn, wir haben es ja eben schon diskutiert. Grundsätzlich hat sie den Sinn, dass besonders weitreichende Entscheidungen auch wirklich einen großen gesellschaftlichen Konsens erreichen. Das wird insbesondere dann besonders bedeutend, wenn eine Gesellschaft tief gespalten ist wie die in Thüringen. Und es ist im Übrigen auch so, dass ein demokratischer Rechtsstaat nicht nur durch Mitbestimmung durch die Mehrheit bestimmt wird, sondern letztlich auch durch einen entsprechenden Minderheitenschutz. Auch diesem Zweck dient eine Zweidrittelmehrheit. Sie schaffen sie ab. Das spricht auch für sich. Letztlich erreichen Sie mit diesem Neuzuschnitt der Geschäftsordnung das Ausblenden von signifikanten Mehrheiten in unserer Gesellschaft, und zwar auch außerhalb des Parlaments, deren Vertreter Sie hier einfach nicht mehr wahrnehmen müssen und hören müssen, sondern wo eher so nach dem Motto der Gnade verfahren wird: Okay, das ist ein landespolitisch aktuelles Thema, da werden wir sie berücksichtigen. Okay, dieses Gremium ist jetzt nicht ganz so wichtig, da können wir auch mal einen von denen reinwählen, aber wenn es um wichtige Sachen geht, dann wählen wir sie eben nicht rein. Diese Beliebigkeit, über die Sie entscheiden, das ist Willkür. Das hat eben nichts mehr mit einer neutralen und sachgerechten Geschäftsordnung zu tun.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Und das
BSW macht mit!) Ja, das ist schade. Dann haben wir den Antrag der Linken – das ist jetzt ein bisschen kurios –, daran habe ich weniger auszusetzen als am Ausgangsantrag der Koalitionsfraktionen. Die Regelung zu den Parlamentarischen Gruppen, da muss ich sagen: Ja, kann man regeln, ist jetzt nicht falsch, aber so ein bisschen verkennen Sie dabei zum Beispiel die Genese, wie eine Parlamentarische Gruppe entsteht. Parlamentarische Gruppen werden ja nicht reingewählt, sondern sie entstehen meistens dadurch, dass Kleinfraktionen am Ende Leute von der Stange gehen und dann hat man plötzlich eine Parlamentarische Gruppe.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Es
soll auch bei größeren Fraktionen gewesen sein, dass Leute von der Stange gehen, Herr Möller!) Man müsste also eigentlich auch regeln, dass diejenigen, die keinen Anspruch auf bestimmte Positionen, wie zum Beispiel einen Vizepräsidenten haben, dann diesen Vizepräsidenten auch verlieren. Das regeln Sie leider nicht. Das fehlt also. Dann haben wir mit der Nummer 3 einen kritikwürdigen Punkt. Da versuchen Sie so ein bisschen, Gleichbehandlungsgründe zu kultivieren. Da geht es um Krankheiten und die Gleichstellung von beispielsweise Schwangerschaften mit Krankheiten. Ich sehe dafür überhaupt keinen Bedarf, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von den Linken. Diese Änderung ist überflüssig,
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Ein Vorschlag
aus der Kommission der Abgeordneten!) denn schon die bisherige Rechtslage hat klargestellt, dass der Schwangerschaftszustand beispielsweise bei Frauen, der nicht als Krankheit bezeichnet wird, als sonstiger wichtiger Grund natürlich auch ein Fernbleiben von der Sitzung entschuldigt. Dafür gibt es überhaupt keinen Bedarf.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke:
Doch!) Doch, sagen Sie. Na, Sie können es ja gleich erläutern. Gut, ich denke, das reicht vielleicht erst mal für das Erste. Ich brauche ja noch ein paar Minuten, um zu reagieren. Also dann wünsche ich uns eine schöne Debatte.
(Beifall AfD)
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Danke schön an den Abgeordneten Stefan Möller. Als Nächste habe ich Katja Mitteldorf für die Fraktion Die Linke auf der Rednerliste stehen. Bitte ans Rednerpult.
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen, vielleicht auch noch am Livestream! Wir unterhalten uns heute über die Geschäftsordnungsänderung bzw. sind ja mehrere Vorschläge hier eingebracht. Die Geschäftsordnung selbst ist am Ende das Instrument, was wir uns als Landtag geben, um miteinander Verfahrensabläufe zu vereinbaren und für uns auf den geeinten Grundlagen Arbeitsfähigkeit herzustellen. Das ist also eine Geschäftsordnung, für alle, die von außen zusehen und sich jetzt vielleicht fragen, was wir hier besprechen. Die Brombeerkoalition hat einen sehr umfangreichen Antrag eingereicht. Auch wir haben einen Geschäftsordnungsantrag eingereicht, auf den ich zunächst eingehen möchte, um dann noch ein paar Worte zu verlieren zu den Vorschlägen der Brombeerkoalition. Ich würde aber wirklich gern, weil Herr Möller zuletzt mich gebeten hat, ihm zu erklären, warum ich finde, dass das wichtig ist, zunächst mal mitteilen: Herr Möller, ich finde es ein bisschen putzig, dass Sie hier vorn stehen, und es hatte für mich ein bisschen den Eindruck, als hätten Sie vergessen, dass Sie gleich noch eine Klausur kontrollieren müssen von jemandem, der bei Ihnen studiert, und weil Sie das aber mündlich begründen müssen, haben Sie sich jetzt hier irgendwelche Sachen zurechtgestammelt. Am Anfang habe ich gedacht, Sie haben gar nicht den richtigen Antrag vor sich liegen. Ich war erst ganz irritiert, was Sie aus dem Antrag der Brombeerkoalition zu lesen vermögen. Das fand ich insgesamt sehr spannend und würde sagen, wenn man so viel zu kritisieren hat, dann kann man ja, wie das in einem Parlament üblich ist, selbst einfach Vorschläge einbringen und selbst auch Änderungsanträge stellen. Das haben Sie natürlich wieder nicht gemacht. Sie machen es sich wie immer leicht, indem Sie sich hier hinstellen und sagen, alle anderen sind doof und alle anderen hauen natürlich nur auf Sie drauf. Das ist ja Ihre Erzählung. Jetzt will ich Ihnen mal sagen, warum Punkt 3 – Kollege Bühl hat das ja auch schon reingerufen ins Rund – unseres Antrags selbstverständlich wichtig ist. Das eine ist – das hat Kollege Bühl schon angedeutet – ein eindeutiges Ergebnis und eine Empfehlung der Expertenkommission zur Überprüfung des Abgeordnetenrechts auf Reformbedarf. Da war ja auch Ihre Fraktion vertreten und – soweit ich das in Erinnerung habe – auch regelmäßig da. Der Kollege Braga war sozusagen beratend für Ihre Fraktion in diesem Gremium. Und ein Ergebnis dieser Kommission war genau zu dem Punkt, wie man eigentlich dafür sorgen kann, dass es eine bessere Vereinbarkeit von Mandat und Familie gibt. Teil eines Regelungsbedürfnisses ist sehr wohl, festzustellen, dass Mutterschutz im Kontext des Thüringer Landtags bis dato überhaupt gar nicht geregelt war und dass das selbstverständlich eine Benachteiligung darstellt
(Beifall Die Linke)
und mit Sicherheit nicht dazu beiträgt, dass sich Mandat und Familie besser vereinbaren lassen. Wenn Sie es richtig lesen in unserem Antrag und wenn man nicht erst eine neue Erfindung machen will, kann man sich natürlich auf gesetzliche Grundlagen berufen, die es in diesem Staat schon gibt. Und da sind wir beim Mutterschutz angekommen, den wir vorschlagen, mit aufzunehmen in die Geschäftsordnung, und uns gleichermaßen im Sinne des Mutterschutzes natürlich auch mit der Frage beschäftigen, inwiefern ein Beschäftigungsverbot vorliegt. Wenn Sie mal interessehalber – Sie haben natürlich recht, Schwangerschaft ist keine Krankheit, übrigens ist es auch kein Zustand, wie Sie ihn sozusagen gerade beschrieben haben. Sie können sich gern mal informieren. Wenn Frauen in öffentlichen Verwaltungen Tätigkeiten nachgehen, dann ist nicht selten, dass ein Beschäftigungsverbot für die Zeit der Schwangerschaft ausgesprochen wird. Und wir hier im Landtag haben bis dato nicht mal die Möglichkeit gehabt – ich beantworte Ihnen Ihre Frage gern am Ende meiner Rede –, uns auf Mutterschutz zu berufen, so es denn nötig wäre. Deswegen ist es eine konsequente Logik, dass wir das hier in der Geschäftsordnung aufnehmen. Parlamentarische Gruppen: Ja, wenn Sie richtig lesen, dann sehen Sie auch, dass im Einleitungstext dazu steht: Es müssen natürlich die Voraussetzungen da sein, um überhaupt eine Parlamentarische Gruppe zu gründen. Wer in der letzten Legislatur und auch in der Legislatur davor da war, der weiß, dass Absetzbewegungen hier in diesem Rund irgendwie zu einer ganz merkwürdigen Normalität geworden sind. Das mag an verschiedenen Gründen liegen, die müssen wir auch nicht bewerten. Aber sie werden – und davon sind wir überzeugt – auch im bundespolitischen Kontext, auch in Zukunft vermutlich immer häufiger vorkommen. Und wer sich in der letzten Legislatur das – ich glaube – halbjährige Diskutieren und Ringen um die Frage angesehen hat, welche Rechte die Parlamentarischen Gruppen bekommen, die wir dann hatten – dann am Ende noch eine Parlamentarische Gruppe –, welche Rechte die im Vergleich zu allen anderen Fraktionen bekommen und was mit finanziellen Sachen geregelt ist und so --- Wir haben ein halbes Jahr – wenn es reicht, vielleicht war es sogar länger – darum gestritten und uns bemüht, Lösungen zu finden. Und ich finde es ein Versäumnis – das sage ich ganz ehrlich –, dass wir das in der letzten Legislatur nicht gleich in die Geschäftsordnung aufgenommen haben, nachdem wir eine Einigung erzielt hatten, wie mit Parlamentarischen Gruppen umzugehen ist. Und für den möglichen Fall, dass wir wieder eine, mehrere oder sonstige Parlamentarische Gruppen bei uns im Landtag finden – in dieser oder in den nächsten Legislaturperioden –, halten wir es für geboten, uns im Sinne der Effizienzgewinnung quasi die Arbeit nicht immer wieder von Neuem zu machen, sondern bereits in unserer Geschäftsordnung rechtliche Grundlagen dafür zu haben. Das sind jetzt die zwei Punkte, die Sie herausgegriffen haben. Wir haben natürlich selbstverständlich auch Punkte aufgenommen, die in gewisser Weise übrigens auch Opposition stärken – Achtung, weil Sie ja in den Änderungsanträgen vor allem die Schwächung der Opposition wahrnehmen. Uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir das, was in verschiedenen Ausschüssen in gewisser Weise schon, ich sage mal, ein gewisses Gewohnheitsrecht – in Anführungsstrichen – war, jetzt auch in der Geschäftsordnung festschreiben: dass bei Selbstbefassungsanträgen, die vorher das Quorum nicht erfüllt haben – weil es ja Fraktionen gibt, die das Quorum nicht allein erfüllen –, dieses Quorum durch Beschluss der Tagesordnung erfüllt werden kann, damit dann schon im Vorhinein klar ist, dass eine Beratung dieses Tagesordnungspunktes in dieser Sitzung stattfinden kann und nicht, wie sonst in der Geschäftsordnung stand, dass es dann in der nächsten Sitzung beraten wird. Das ist im Übrigen eine Stärkung von Opposition und deswegen war dies für uns auch ein sehr wichtiger und besonderer Punkt, den wir an dieser Stelle aufnehmen wollten. Jetzt will ich auch noch ganz kurz zu dem Antrag der Brombeerkoalition sprechen, der sehr umfangreich ist. Ich glaube, das war mit Sicherheit auch sehr viel Arbeit, diesen Umfang in doch relativ kurzer Zeit hier auf den Tisch zu legen. Er enthält natürlich viele Punkte, die wir auch als sinnvoll erachten. Ich will auch da bei der Frage der Konstituierung des Landtages anfangen. Wir haben selbstverständlich in dieser Legislaturperiode, im letzten Jahr sehr wohl spüren können, dass das Alter nicht grundsätzlich Garant dafür ist, dass eine Sitzungsleitung und eine Konstituierung eines Thüringer Landtags in der gewohnten Würde und mit Anerkennung der Abgeordnetenrechte aller Abgeordneten erfolgt.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Ergo ist es für uns auch nachvollziehbar und eine logische Konsequenz, dass man davon ausgehen kann, dass es wahrscheinlich der bessere Weg ist, wenn Abgeordnete schon eine gewisse Zeit Teil dieses Parlaments sind und sich demzufolge in parlamentarischen Abläufen, in Rechtsvorschriften und ähnlichen Dingen bereits gut auskennen, und sich auf genau diesen Punkt zu verständigen. Deswegen finden wir das äußerst unterstützenswert. Die Mündlichen Anfragen und die Aktuellen Stunden. Das ist auch, glaube ich, ein Thema, da wird vielleicht jede oder jeder hier im Parlament auch eine persönlich sehr andere Auffassung haben und vermutlich, wenn wir uns alle unsere persönlichen Meinungen dazu mitteilen, kämen wir vielleicht gar nicht auf einen Punkt. Ich kann es aber für mich mal sagen, ich bin absolut irgendwie gar kein Freund dieser Aktuellen Stunden, weil ich nach wie vor den Mehrwert darin nicht erkenne, dass wir einen ganzen Mittwoch lang gegenseitig ja nicht in die Debatte kommen – das ist ja irrelevant, also das findet ja gar nicht statt –, sondern wir uns alle zu einem Thema noch mal sagen, was wir im Zweifel voneinander auch schon wissen. Ich halte es für die Abarbeitung von Tagesordnungen und die Frage, ob wir es schaffen, Gesetze, Anträge und Ähnliches abzuarbeiten, zumindest für begrüßenswert, mal den Versuch zu wagen, diese Aktuellen Stunden in ihrem Ablauf und in ihrer Häufigkeit zu verändern. Ich kann mich, sage ich mal, auch nicht ganz mit meinem persönlichen Wunsch durchsetzen, zu sagen, lasst uns das doch gleich lassen. Deswegen sind wir, glaube ich, ziemlich bereit, mal zu gucken, ob es auch funktioniert. Ich kann zumindest erkennen, dass es ermöglichen kann, dass wir anders effizient auch mit der Tagesordnung umgehen. Deswegen bin ich für den Vorschlag zumindest dankbar. Und ganz ehrlich, ich finde es auch einen Effizienzgewinn, wenn wir die Mündlichen Anfragen nicht mehr stattfinden lassen. Wir müssen ja auch ehrlich mit uns selber sein. Wir haben die Fragestunden, da kann man mal gucken, wer tatsächlich hier im Rund sitzt und wer sich tatsächlich und ernsthaft dafür interessiert, was Abgeordnete auf ihre Mündlichen Anfragen – ja, der Kollege Schubert interessiert sich immer – für Antworten bekommen. Wir verlieren – in Anführungsstrichen – für die Abarbeitung der Tagesordnung in der Regel zwei Stunden. Das heißt, ich finde es spannend, quasi auch ein bisschen nach dem Vorbild des Bundestags dann darüber zu reden, dass wir in eine Regierungsbefragung eintreten. Übrigens, Herr Möller, die Sorge teile ich nicht, dass irgendwie die Landesregierung uns jetzt Dinge vorsetzt und wir können daran nichts ändern, weil, in dem Vorschlag der Brombeere ist ja auch eindeutig drin, dass im Ältestenrat erstens darüber informiert wird und zweitens wir selbstverständlich im Ältestenrat als gutes Gremium unsere Interessen dann auch vertreten, sollte die Landesregierung der Meinung sein, dass sie uns nicht alle Ministerinnen und Minister in regelmäßigen Abständen vorbeischickt. Das können wir, glaube ich, ganz gut machen. Ich will noch einen Punkt sagen, was nicht in unserem Antrag ist, aber für uns nach wie vor eine Wichtigkeit hat. Das ist, dass wir zwar als Plenum öffentlich tagen, aber dass es für meine Fraktion noch immer ein entscheidender Punkt ist, weiter darüber mit Ihnen zu debattieren, wie wir dazu kommen, dass die Ausschüsse, und zwar die Fachausschüsse, endlich öffentlich tagen.
(Beifall Die Linke)
Wir können nicht – und dabei bleibe ich – auf der einen Seite irgendwie Transparenz fordern und uns immer gegenseitig irgendwie sagen, die Bürgerinnen und Bürger kriegen gar nicht mit, was wir in den Ausschüssen machen, und andererseits aber die Öffentlichkeit der Ausschüsse sozusagen verhindern. Deswegen will ich das an der Stelle noch mal voranstellen, dass die Öffentlichkeit der Ausschüsse – und die Problematik ist, dass wir dafür die Verfassung ändern müssen, schon auch klar – weiterhin Priorität haben muss in der Debatte für zukünftige Geschäftsordnungs- und Verfassungsänderungen,
(Beifall Die Linke)
weil Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, die Arbeit, die wir tatsächlich leisten – und die wird nämlich primär in den Ausschüssen gemacht, für alle, die das noch nicht wussten, nämlich gar nicht hier, sondern in den Ausschüssen – zu sehen, was, wie und in welcher Art und Weise wir dort tatsächlich arbeiten. Deswegen noch mal die Werbetrommel dafür. Und ja, Herr Möller, jetzt habe ich noch 7 Sekunden und Sie dürfen mich trotzdem noch was fragen. – Jetzt habe ich noch 2.
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Wenn die Abgeordnete nach der alten Rechtslage, soweit sie schwanger war, aus sonstigen Gründen von ihren Verpflichtungen als Abgeordnete entbunden wurde, und nun wird sie ebenfalls entbunden bei einer Schwangerschaft nur aus Gründen des Mutterschutzes, wo ist denn da die Besserstellung?
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Die Besserstellung besteht vor allem darin – da müssen Sie schon beide Teile lesen, lieber Kollege –, dass Frauen, die im Mutterschutz sind und ein Beschäftigungsverbot haben, nach Antrag die Möglichkeit haben, an Ausschusssitzungen teilzunehmen zum Beispiel. Das heißt, sie werden nicht an ihrer Arbeit gehindert, sie werden aber auch nicht gezwungen im Zweifel, in medizinischen Notfällen hier erscheinen zu müssen, weil ihnen sonst ihr Sitzungsgeld abgezogen wird. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke, SPD)
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit großer Freude meinerseits beraten wir nun diesen Tagesordnungspunkt am Ende dieser Plenarwoche. Das liegt nicht daran, dass da draußen die Sonne so sehr scheint und ich mich auf das Wochenende freue, sondern der Grund ist ein anderer. Wir beraten nämlich heute über nichts Geringeres als die umfangreichste Geschäftsordnungsänderung in der Geschichte des Thüringer Landtags.
(Beifall CDU, BSW)
Mit dem Antrag der Koalition wollen wir unsere Geschäftsordnung modernisieren und die Arbeit in diesem Haus vor allen Dingen effizienter gestalten. Das haben wir auch schon gehört. Dafür wurden sämtliche bisherige Arbeitsprozesse und Instrumente kritisch geprüft und hinterfragt. Wir wollen durch Vereinfachung und Verschlankung dazu beitragen, den Fokus auf die inhaltliche, fachliche Arbeit zu legen, und auch ein Stück weit wegkommen von der Selbstbeschäftigung. Neu eingeführt – auch das haben wir gehört – wird das prälegislative Konsultationsverfahren in § 54d. Damit wird das Parlament in seiner Gesamtheit durch die Landesregierung frühzeitig in die Erstellung von Gesetzentwürfen eingebunden. Diese Neuerung ist eine direkte Umsetzung des Regierungsvertrags der Koalition. Wir haben uns in den Verhandlungen klar zu Folgendem bekannt: Dialog mit dem Parlament, Transparenz und Konsultation.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Und
Ausgrenzung!) Wir setzen auf eine engere Anbindung des Parlaments in die Regierungsarbeit. Mit der Einführung dieses neuen prälegislativen Konsultationsverfahrens wollen wir sicherstellen, dass der Landtag – und da gehören Sie auch dazu, liebe AfD – schon vor der Kabinettbefassung über zentrale Vorhaben der Regierung informiert und konsultiert wird. Was bedeutet das nun konkret? Einerseits erreichen wir eine bessere Einbindung der Interessen aller Wählerinnen und Wähler durch die Regierung. Andererseits beschleunigen wir so die Umsetzung von Regierungsvorhaben. Probleme können frühzeitig erkannt und somit auch ausgeräumt werden, bevor ein Gesetzentwurf das Parlament erreicht. Ebenfalls neu ist die Regierungsbefragung nach dem Vorbild des Deutschen Bundestags in § 92. Mit dieser Neuerung setzen wir einen weiteren zentralen Punkt unseres Regierungsvertrags um: Die Stärkung des Parlaments als zentralen Ort der politischen Debatte.
(Beifall CDU, BSW)
Zeit dafür soll durch den Wegfall der Mündlichen Anfragen entstehen. Wir sind davon überzeugt, dass eine Befragung der Regierung durch das gesamte Parlament die Debatte und die Arbeit des Parlaments in ihrer Bedeutung betont. Die Mündlichen Anfragen hingegen waren ehrlicherweise eher langwierige Vorlesestunden. Stattfinden soll diese Regierungsbefragung am Plenarmittwoch nach den Aktuellen Stunden. Das ist dadurch zeitlich gut möglich, Herr Möller, weil wir mit der Änderung der Geschäftsordnung auch das Thema „Aktuelle Stunde“ angehen. Jede Fraktion kann zukünftig nur noch zwei Mal pro Halbjahr eine Aktuelle Stunde beantragen. Die Regierungsbefragung wird es dem Parlament ermöglichen, aktuell und direkt auf politische Entwicklungen zu reagieren. Um dem Bedürfnis des Abgeordneten nach einer schnellen Beantwortung einer überschaubaren Anzahl von Fragen weiterhin gerecht werden zu können, führen wir die Dringlichkeitsanfrage in § 91 ein. Im Umfang sind diese wie die bisherigen Mündlichen Anfragen gefasst, nämlich drei Fragen. Diese sind durch die Landesregierung innerhalb von zehn Werktagen zu beantworten. Die Dringlichkeitsanfragen werden somit im Wesentlichen wie diejenigen Mündlichen Anfragen behandelt, die bisher nicht im Plenum beantwortet werden konnten. Durch diese Änderung gewinnen wir wichtige Plenarzeit für die Debatte von Sachthemen.
(Beifall CDU, BSW)
Das neue System hat aus unserer Sicht entscheidende Vorteile: Durch die monatliche Möglichkeit zur Dringlichkeitsanfrage, unabhängig von Plenarsitzungen, wird das Fragerecht der Abgeordneten sogar gestärkt. Jede und jeder Abgeordneter hat somit häufiger die Gelegenheit, von der Regierung kurzfristig Auskunft zu erlangen. Mit der neuen Geschäftsordnung soll die Arbeit des Parlaments transparenter werden. Dazu gehört auch die Änderung im Verfahren der namentlichen Abstimmung. Und genau das ist der Grund, Herr Möller. Wir ersetzen die Abstimmung mit Stimmkarten durch den Namensaufruf. Damit folgen wir dem Beispiel der überwiegenden Zahl der Landesparlamente. So ist für jeden Zuschauer sofort ersichtlich, wie der einzelne Abgeordnete gestimmt hat. Man muss nicht abwarten, bis das Protokoll vorliegt. Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz in unserem parlamentarischen Verfahren, denn Presse und Besucher hören von jedem von uns, wie er abstimmt. Neben diesen Kernthemen enthält die Geschäftsordnungsänderung weitere wichtige Neuerungen. Die elektronische Bereitstellung von Dokumenten erhält Vorrang vor der Papierform. Wir führen eine klare Regelung zur Konfrontationsobliegenheit bei parlamentarischen Anfragen ein. Der Europaausschuss erhält gemäß der Verfassungsänderung vom Mai 2024 einen höheren Stellenwert. Die Sitzungsleitung der konstituierenden Sitzung übernimmt künftig das dienstälteste statt des lebensältesten Mitglieds. Mit all diesen Änderungen wollen wir nicht mehr so viele Tagesordnungspunkte vor uns herschieben, wie es in der 7. Wahlperiode zuletzt der Fall war. Wir wollen die parlamentarische Arbeit effizienter und zugleich transparenter gestalten. Mit der Geschäftsordnungsänderung wird unser Parlament gestärkt und zukunftssicher aufgestellt. Wir verbessern unsere Fähigkeit zur politischen Debatte und zur wirksamen Kontrolle der Regierung. Gleichzeitig schaffen wir durch Vereinfachung und Verschlankung von Prozessen Raum für die inhaltliche Arbeit an den Themen, die die Menschen in Thüringen bewegen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem wichtigen Modernisierungsschritt für unser Parlament. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Ich danke ganz herzlich der Abgeordneten Jary für den Redebeitrag. Ich schaue mal auf meine Liste. Da gibt es keine weiteren Redewünsche. Ich schaue mal ins Rund, ob das der Fall ist. Der Abgeordnete Olaf Möller hat noch Zeit auf der Uhr.
(Zwischenruf Abg. Jankowski, AfD: Stefan
Möller!)
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Der war bei
den Grünen, der Olaf Möller!)
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Olaf Möller, den gibt es hier nicht mehr. Frau Jary, es war mir ja klar, dass Sie versucht haben, das Ganze als den großen Wurf, sozusagen die neue Stele des Hammurabi, darzustellen, aber das ist es nicht. Sie werden damit nicht positiv in die Rechtsgeschichte eingehen, das muss ich Ihnen leider so sagen.
(Beifall AfD)
Ich hatte es vorhin schon gesagt, deswegen nur noch mal ganz allgemein: Viele von den Dingen, die Sie anstoßen, mögen natürlich die Zeit hier im Parlament teilweise verkürzen, aber Sie verkürzen eben auch die Möglichkeiten spontaner Interventionen von Abgeordneten. Das müssen ja nicht immer AfDler sein.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Bei was
denn?) Na ja, schauen Sie sich beispielsweise die dringliche Anfrage an. Wenn die schriftlich beantwortet wird beispielsweise, gibt es keine mündlichen Nachfragen.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Das
können Sie ja bei der Regierungsbefragung machen, also!) Ja, natürlich, wenn das von der entsprechenden landespolitischen Bedeutung her entsprechend eingeordnet wird, das ist ja schon mal das Erste, und wenn der jeweilige Minister da ist, das ist nämlich die zweite Voraussetzung.
(Unruhe CDU)
Sie bauen ja jede Menge Punkte ein, wo Sie letztlich diese Rechte, die bisher bestanden haben, und zwar ohne irgendwelche Interventionsmöglichkeiten, infrage stellen können. Und ich brauche wenig Fantasie, um mir vorzustellen, wie das dann in der Praxis und zu wessen Fraktion das in der Praxis ausgehen wird. Ich fürchte, in Zukunft wird das auch diskutiert werden, allerdings – und insofern folge ich dem Weg von Olaf Möller – natürlich nicht durch mich. Für mich ist der Weg hier im Parlament dann doch so ziemlich am Ende. Es ist das letzte Mal, dass Ihnen die Ohren wegen mir bluten mussten. Also ich würde jetzt lügen, wenn ich sage, ich habe es immer genossen hier zu sein.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Wir
auch!) Schön, dass Sie das sagen, danke – wenigstens eine Gemeinsamkeit. Ich muss allerdings auch sagen, die Stimmung ist in den letzten Wochen nach meiner Wahrnehmung besser geworden als in den letzten zehn Jahren davor. Daran sollten Sie weiter arbeiten, in diese Richtung. Falls es der liebe Gott weiterhin gut mit der AfD meint wie bisher und schlecht mit Ihnen,
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Hat nichts
mit Gott zu tun!) dann komme ich vielleicht noch mal zurück. Dann setze ich mich allerdings auf diese Bank und bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute.
(Beifall AfD)
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Vielen Dank dem Abgeordneten Stefan Möller. Entschuldigung noch mal für die Verwechslung des Vornamens. Stefan Möller muss es natürlich heißen. Der Abgeordnete Stefan Wogawa hat noch einen Redewunsch anzumelden und dann bitte ich ihn hiermit ans Mikrofon.
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ist so etwas wie unsere gemeinsame Hausordnung. Nun liegt Ihnen ein Antrag der Koalitionsfraktionen und ein Antrag der Fraktion Die Linke vor, um diese – bleiben wir bei dem Begriff – „Hausordnung“ der inhaltsreichsten und umfangreichsten Änderung seit Bestehen des Thüringer Landtags zu unterziehen. Ich möchte eins betonen: Mit diesen Änderungen wird die Geschäftsordnung moderner, transparenter, widerspruchsfreier und auch praktikabler.
(Unruhe AfD)
Das ist ganz eindeutig. Ich möchte zwei Dinge korrigieren, die der Kollege Möller angesprochen hat. Lieber Kollege Möller, tut mir leid bei Ihrer letzten Rede, ich muss trotzdem widersprechen. Bitte gehen Sie nicht davon aus, dass sich all das, was wir hier im Hohen Haus regeln, immer gegen die AfD richtet. Wir haben Sie gar nicht so oft im Blick, wie Sie glauben. Sie sind für unser Handeln gar nicht so wichtig, wie Sie glauben.
(Beifall CDU, BSW)
Und das Zweite: Glauben Sie doch nicht, dass Sie die Einzigen sind, die Regierungshandeln auch mal kritischer und robuster hinterfragen. Lieber Mario Voigt, du weißt, wir diskutieren doch auch Dinge. Es ist doch nicht so, dass hier bei uns alles durchgewunken ist, und wer das glaubt, der hat wirklich ein etwas seltsames Verständnis von Parlamentsarbeit.
(Beifall CDU, BSW)
Ich möchte noch eins in Richtung der AfD-Fraktion sagen: Sie müssen sich wirklich mal überlegen, was Ihre Rolle hier im Parlament ist. Das hier ist rund, hier gibt es keine Schmollecke. Wenn sich die größte Oppositionsfraktion, die größte Fraktion hier im Haus permanent in ihre Schmollecke zurückzieht, dann kann sie nicht wirklich sachgerecht an unserer parlamentarischen Arbeit teilnehmen. Das ist einfach ein Problem.
(Beifall CDU, BSW)
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Bitte am Ende, Frau Kollegin. Liebe Kollegen, diese Larmoyanz, die man dann immer hört, und Sie sind ständig betroffen von Dingen, Sie machen sich kleiner, als Sie sind. Das ist doch gar nicht notwendig. Wir können doch in den Dialog kommen, und das hat doch oft genug hier geklappt. Warum immer diese Opferrolle, meine Damen und Herren? Selbst die goldene Opferrolle ist keine Goldmedaille, sondern das ist wirklich kein gutes Zeichen.
(Beifall CDU, BSW)
Mehr wollte ich eigentlich gar nicht sagen, deswegen würde ich jetzt die Frage der Kollegin beantworten.
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Herr Wogawa, vielen Dank für die Möglichkeit einer Zwischensprache. Ich komme dafür auch extra aus meiner „Schmollecke“, wie Sie es ausgedrückt haben. Und zwar haben Sie gesagt, es handelt sich um die umfangreichste Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Ich habe bisher aus Ihren Fraktionen noch nicht gehört, dass eine Ausschussüberweisung an den Justizausschuss beantragt ist. Ich bzw. die Kollegen im Justizausschuss wären durchaus bereit, intensiv mitzuarbeiten und über die entsprechenden Änderungen zu sprechen. Dementsprechend möchte ich gern wissen, ob Sie bereit wären, sich dazu noch mal im Justizausschuss zusammenzufinden.
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Ich habe mich gewundert, dass sich Ihre Fraktion als größte Oppositionsfraktion, anders als die zweite Oppositionsfraktion hier im Haus, nicht mit einem eigenen Antrag hieran beteiligt hat.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Das ist doch
ganz normal!) Warum sollen wir jetzt am Ende noch mal damit anfangen? Sie hätten die Möglichkeit gehabt, was einzubringen, dann hätten wir heute mit darüber diskutiert. Ich gehe davon aus, dass das jetzt nicht noch mal notwendig ist. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: So viel
zum Thema „Mitarbeit“!)
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Dann bedanke ich mich bei dem Abgeordneten Wogawa. Ich schaue noch mal in die Runde, ob es noch – das ist nicht der Fall. Dann schaue ich jetzt mal Richtung Regierungsbank, ob es von dort aus den Wunsch der Kommentierung gibt. Das ist nicht der Fall. Ich habe jetzt keine Ausschussüberweisungswünsche feststellen können – es gibt einen Wunsch.
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Wir wünschen die Überweisung an den Justizausschuss. Und zur Schlussabstimmung beantrage ich schon aus Nostalgiegründen die namentliche Abstimmung.
(Beifall AfD)
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz und die namentliche Abstimmung zur Schlussabstimmung wurden beantragt. Dann stimmen wir zunächst die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz ab zu Tagesordnungspunkt 5 a. Wenn Sie diesem Vorschlag der Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zustimmen, dann bitte ich die Fraktionäre jetzt um ihr Handzeichen, bitte. Ich sehe die Stimmen der AfD. Dann bitte ich um die Gegenstimmen. Da sehe ich die Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Ich bitte um die Enthaltungen. Das ist nicht der Fall. Dann ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann können wir jetzt über den Antrag an sich abstimmen, über den Änderungsantrag unter TOP 5. Wenn Sie dem Änderungsantrag TOP 5 zustimmen, bitte ich jetzt um ein Zeichen für die Zustimmung.
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Wir haben ja gerade – so habe ich es zumindest verstanden – die Ausschussüberweisung für 5 a abgelehnt. Das heißt, wir müssten jetzt über 5 a abstimmen und dann müssten wir das ja noch mal für 5 b machen, weil es zwei Anträge sind.
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Danke für die Korrektur. Dann lassen Sie uns jetzt die Ausschussüberweisung für 5 b abstimmen. Wenn Sie für die Ausschussüberweisung sind, bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Da sehe ich die Zustimmung der Fraktion der AfD. Dann bitte ich jetzt um die Gegenstimmen. Da sehe ich die Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und die Fraktion Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank. Dann ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann lassen Sie uns nun einzeln über die Tagesordnungspunkte 5 a und b abstimmen. Zunächst über den TOP 5 a. Wenn Sie dem Änderungsantrag zustimmen, bitte ich jetzt um Ihr Zeichen der …
(Zwischenruf aus dem Hause: Namentliche
Abstimmung!) Namentliche Abstimmung – erlauben Sie mir einen kleinen Augenblick der Rücksprache. So, sehr geehrte Abgeordnete, ich bitte noch einmal kurz um Ihre Aufmerksamkeit. Drücken Sie uns allen die Daumen, dass wir das sauber über die Bühne kriegen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Ich drücke Ihnen die Daumen!) Ich will mein Bestes dazu geben. Zunächst einmal bitte ich Sie um Ihre Handzeichen, um über den Änderungsantrag Drucksache 8/621 abzustimmen. Das machen wir offen per Handzeichen. Wenn Sie zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen für die Zustimmung. Da sehe ich die Handzeichen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Die gibt es von der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank. Damit ist der Änderungsantrag positiv beschieden. Dann stimmen wir jetzt namentlich über die Drucksache 8/567 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Ich beginne in wenigen Sekunden die namentliche Abstimmung, sobald ich mich über das Prozedere noch einmal kurz rückinformiert habe. Dann bitte ich die Abgeordneten, ihre Stimmkarten zu nehmen und entsprechend ihrem Abstimmungswunsch mit der Abstimmung zu beginnen. Vielen Dank. Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Ich schaue mal ins Rund. Sehr geehrte Abgeordnete, ich bitte, sich noch mal ganz kurz zu fokussieren. Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Ich sehe zahlreiche positive Rückmeldungen. Unsere beiden Schriftführer hatten auch die Gelegenheit. Dann schließen wir hiermit die Abstimmung und ich bitte um Auszählung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Abgeordnete, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit an diesem Freitagnachmittag, um Ihnen das Abstimmungsergebnis mitzuteilen. 79 Stimmen wurden abgegeben. Davon Jastimmen 50, Neinstimmen 29, Enthaltungen gab es also keine (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Antrag mit Mehrheit angenommen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Damit kommen wir zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 5 b in Drucksache 8/537. Da reicht wieder die Abstimmung per Handzeichen. Ich bitte Sie nunmehr, wenn Sie Tagesordnungspunkt 5 b zustimmen, um Ihr Handzeichen. Da sehe ich die Handzeichen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Da sehe ich die Handzeichen der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit wurde auch diesem Änderungsantrag zugestimmt und wir können den Tagesordnungspunkt schließen. Sehr geehrte Abgeordnete, Sie ahnen es schon. Wir nähern uns der Schlusskurve. Ich schaue mal kurz auf die Uhr: 16.36 Uhr. Ich bedanke mich ganz herzlich für die aktive Mitarbeit in dieser Runde und wünsche dem Abgeordneten Möller alles Gute auf seinem weiteren Weg.
(Beifall AfD, BSW)
Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die nächste planmäßige Plenarsitzung am 2., 3. und 4. April 2025 stattfindet. Hiermit schließe ich offiziell die Sitzung. Ich habe noch die Mitteilung, dass in 5 Minuten die Sitzung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung stattfindet, und zwar im Raum F 104. Ich wünsche allen Ausschusssitzenden eine gute Ausschusssitzung und allen Übrigen ein schönes Wochenende und bis bald. Danke schön. Ende 16.32 Uhr Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/567 1. Abicht, Jan (AfD) nein 2. Augsten, Dr. Frank (BSW) ja 3. Behrendt, Nina (BSW) ja 4. Benninghaus, Thomas (AfD) nein 5. Berger, Melanie (AfD) nein 6. Braga, Torben (AfD) 7. Bühl, Andreas (CDU) ja 8. Cotta, Jens (AfD) nein 9. Croll, Jane (CDU) ja 10. Czuppon, Torsten (AfD) nein 11. Dietrich, Dr. Jens (AfD) nein 12. Düben-Schaumann, Kerstin (AfD) nein 13. Erfurth, Marek (AfD) nein 14. Geibert, Lennart (CDU) ja 15. Gerbothe, Carolin (CDU) ja 16. Gerhardt, Peter (AfD) nein 17. Gottweiss, Thomas (CDU) ja 18. Große-Röthig, Ulrike (Die Linke) ja 19. Güngör, Lena Saniye (Die Linke) 20. Hande, Ronald (Die Linke) ja 21. Haseloff, Daniel (AfD) nein 22. Häußer, Denis (AfD) nein 23. Heber, Claudia (CDU) ja 24. Henkel, Martin (CDU) 25. Herzog, Matthias (BSW) ja 26. Hey, Matthias (SPD) ja 27. Höcke, Björn (AfD) 28. Hoffmann, Nadine (AfD) nein 29. Hoffmann, Thomas (AfD) nein 30. Hoffmeister, Dirk (BSW) ja 31. Hupach, Sigrid (BSW) ja 32. Hutschenreuther, Ralph (BSW) ja 33. Jankowski, Denny (AfD) nein 34. Jary, Ulrike (CDU) ja 35. Kalthoff, Moritz (SPD) ja 36. Kästner, Alexander (BSW) ja 37. Kießling, Olaf (AfD) nein 38. Kobelt, Roberto (BSW) ja 39. König, Dr. Thadäus (CDU) ja 40. König-Preuss, Katharina ja
(Die Linke)
41. Kowalleck, Maik (CDU) ja 42. Kramer, Marcel (AfD) nein 43. Krell, Uwe (AfD) nein 44. Kummer, Tilo (BSW) ja 45. Küntzel, Sven (BSW) ja 46. Laudenbach, Dieter (AfD) nein 47. Lauerwald, Dr. Wolfgang (AfD) nein 48. Liebscher, Lutz (SPD) ja 49. Luhn, Thomas (AfD) nein 50. Marx, Dorothea (SPD) ja 51. Maurer, Katja (Die Linke) ja 52. Meißner, Beate (CDU) ja 53. Merz, Janine (SPD) ja 54. Mitteldorf, Katja (Die Linke) ja 55. Möller, Stefan (AfD) nein 56. Mühlmann, Ringo (AfD) nein 57. Muhsal, Wiebke (AfD) nein 58. Müller, Anja (Die Linke) ja 59. Nauer, Brunhilde (AfD) nein 60. Prophet, Jörg (AfD) nein 61. Quasebarth, Steffen (BSW) ja 62. Ramelow, Bodo (Die Linke) 63. Rosin, Marion (CDU) 64. Rottstedt, Vivien (AfD) nein 65. Schaft, Christian (Die Linke) ja 66. Schard, Stefan (CDU) ja 67. Schlösser, Sascha (AfD) nein 68. Schubert, Andreas (DIE LINKE) ja 69. Schütz, Steffen (BSW) ja 70. Schweinsburg, Martina (CDU) 71. Stark, Linda (Die Linke) ja 72. Steinbrück, Stephan (AfD) nein 73. Tasch, Christina (CDU) ja 74. Thomas, Jens (Die Linke) ja 75. Thrum, Uwe (AfD) 76. Tiesler, Stephan (CDU) ja 77. Tischner, Christian (CDU) ja 78. Treutler, Jürgen (AfD) nein 79. Urbach, Jonas (CDU) ja 80. Urban, Dr. Cornelia (SPD) ja 81. Voigt, Mario (CDU) ja 82. Waßmann, Niklas (CDU) ja 83. Weißkopf, Dr. Wolfgang (CDU) ja 84. Wirsing, Anke (BSW) 85. Wogawa, Dr. Stefan (BSW) ja 86. Wolf, Katja (BSW) ja 87. Worm, Henry (CDU) ja 88. Zippel, Christoph (CDU) ja