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Dorothea Marx

SPD 07.03.2025 Sitzungen 8/11

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Hande hat eben in seiner Frage schon mal in die richtige Richtung gewiesen. Wir haben als Parlament das Recht zur Selbstorganisation und uns hier eben im Rahmen unserer Möglichkeit auch Verfahrensregeln zu geben. Und was wir hier machen, ist, dass wir Ihren Erpressungsversuchen (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: … Erpres- sungsversuch?!) – ja – damit begegnen, dass wir mit einer einfachen Mehrheit künftig dieses Gremium besetzen. Und mehr passiert nicht. Und dann gibt es eine einfache Mehrheit zur Besetzung dieses Gremiums. Und es gilt die Verhältnismäßigkeit zwischen Opposition und Regierung. Und dann können Sie, wie jede andere Fraktion auch, hier Ihre Kandidaten ins Rennen schicken. Dann ist es in der Tat die Entscheidung der frei gewählten Abgeordneten, wem sie das Vertrauen zur Kontrolle des Verfassungsschutzes übertragen wollen und wem nicht. Und genau das passiert. Daran ist nichts rechtswidrig, verfassungswidrig, gemein oder hinterhältig. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Alle Reden von Dorothea Marx Protokoll ↗