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Dr. Thadäus Rudolf König

07.03.2025 Sitzungen 8/11

Nutzung der Praktikumsprämie für das Thüringer Handwerk auch bei vorläufiger Haushaltsführung sichern

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über die beantragten Ausschussüberweisungen. Es wurde die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum und die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Ich würde beginnen mit der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Ausschussüberweisung zugestimmt. Als Nächstes kommen wir zur Abstimmung über den Antrag zur Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt. Somit klärt sich auch die Federführung, über die wir nicht abstimmen müssen, weil nur die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum beschlossen wurde. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe als Nächstes auf Tagesordnungspunkt 14 Antrag der Abgeordneten Abicht, Benninghaus, Berger, Braga, Cotta, Czuppon, Dr. Dietrich, Düben-Schaumann, Erfurth, Gerhardt, Haseloff, Häußer, Höcke, N. Hoffmann, T. Hoffmann, Jankowski, Kießling, Kramer, Krell, Laudenbach, Dr. Lauerwald, Luhn, Möller, Mühlmann, Muhsal, Nauer, Prophet, Rottstedt, Schlösser, Steinbrück, Thrum und Treutler der Fraktion der AfD - Drucksache 8/457 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/619 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/620 Folgender Hinweis: Bei dem Antrag handelt es sich in Nummer I um einen Minderheitsantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen. Mit 32 Unterschriften ist das verfassungsgemäße Quorum von einem Fünftel, wie es in § 83 Abs. 2 der Geschäftsordnung verlangt wird, erreicht. Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen i.V.m. § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes darf der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Darunter fällt die Ziffer I des Antrags. Die Nummern II bis IV sind vom Minderheitsrecht nicht erfasst und können geändert werden. Ist Begründung für den Antrag gewünscht? (Zuruf Abg. Möller, AfD: Ja!) Es ist gewünscht. Herr Abgeordneter Möller.

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