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Stefan Möller

AfD 07.03.2025 Sitzungen 8/11

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Ich wundere mich immer, wie selektiv Sie die Realität wahrnehmen. (Heiterkeit Die Linke) Wenn wir uns in unserer freien Entscheidung als Abgeordnete der AfD-Fraktion entscheiden, Ihre Kandidaten nicht in den Richterwahlausschuss zu wählen, was für ein Geschrei da losgeht. Das wäre ja Missbrauch, das ginge ja gar nicht. Aber hier geht es plötzlich. Also bitte schön, versuchen Sie doch mal die gleichen Standards anzuwenden bei der Besetzung von Gremien. (Beifall AfD) Und natürlich fällt es Ihnen relativ einfach, so zu argumentieren, weil das Verfassungsgericht natürlich sich hier auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat, sondern seit Jahren der Frage ausweicht, wie eigentlich damit zu verfahren ist, wenn eine Parlamentsmehrheit versucht, die Rechte einer Minderheit vollkommen zu beschneiden, indem man einfach jeden Kandidaten ablehnt. Dieser Frage weicht das Verfassungsgericht aus. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Wir haben jeden einzelnen Kandidaten begründet, jeden einzelnen!) Meine Prognose oder meine Hypothese ist, das hängt auch mit der politischen Verortung dieser Verfassungsrichter zusammen und den Narrativen, die sich im Verfassungsgericht mittlerweile über die AfD auch verfangen haben. (Unruhe CDU) Das werde ich auch weiterhin so aussprechen, auch wenn mir dafür wieder der Delegitimierungsvorwurf um die Ohren gehauen wird, weil auch das Verfassungsgericht nicht frei von Kritik ist. (Beifall AfD) Ich würde mir tatsächlich wünschen, dass im Verfassungsgericht endlich mal auch nicht nur die Theorie betrachtet wird, sondern die Praxis. Und in der Praxis ist es leider so, dass eine Partei oder die Vertreter einer Partei, die 39 Prozent bei der letzten Wahl erreicht haben, in diesem Parlament systematisch aus Kontrollgremien, aus staatlichen Gremien ausgegrenzt werden und man dafür sogar die Rechtslage anpasst. Dass das nicht mehr nur ein Geschmäckle hat, sondern nichts mehr mit neutralem Rechtsstaat zu tun hat, das sollte eigentlich den Richtern des Verfassungsgerichts klar sein. Ihnen sollte es eigentlich auch klar sein. Sie ziehen keine Konsequenzen daraus. Ich hoffe, das Verfassungsgericht schafft das irgendwann mal. Danke schön. (Beifall AfD)

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