Stefan Möller
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Oh, 20 Minuten – das ist aber schön. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wo fange ich an – eine ganze Menge Änderungen, die Sie vorschlagen, die meisten davon gehen nicht auf die Arbeitsgruppe in der letzten Legislaturperiode zur Fortentwicklung der Geschäftsordnung zurück. Die hat ja sehr intensiv getagt, und dass das kaum berücksichtigt worden ist, ist natürlich bedauerlich, weil sich natürlich erstens damals auch viele Leute gute Gedanken gemacht haben und weil zum Zweiten die große Mehrheit der Änderungsvorschläge, die jetzt gemacht worden sind, überhaupt keine Vorbefassung erhalten haben, was wünschenswert gewesen wäre. Ich glaube sogar, Sie werden sich das noch wünschen. Fangen wir mal an mit dem Antrag von CDU, BSW und SPD. Da haben wir gleich in der Nummer 1 die Änderung der Sitzungsleitung in der ersten konstituierenden Sitzung, die möchten Sie gern einem erfahrenen Abgeordneten übertragen. Dagegen ist eigentlich nichts einzuwenden. Einzuwenden ist allerdings schon, dass Sie das aus Anlass der konstituierenden Sitzung im September tun. Das verstärkt sich noch, dieses ungute Gefühl, wenn man dann in den Buchstaben b reinrutscht. Da machen Sie nämlich Folgendes: Sie erwähnen ausdrücklich die Möglichkeit von sofortigen Geschäftsordnungsänderungen direkt am Anfang, also noch bevor der Präsident gewählt wird oder die Vizepräsidenten. Ja – was machen Sie damit? Sie bestätigen die Rechtsauffassung vom Alterspräsidenten Treutler, sonst bräuchten Sie es ja jetzt nicht in die Geschäftsordnung reinschreiben.
(Beifall AfD)
Das ist schon interessant. Das hätten Sie sich also vielleicht doch ein bisschen besser überlegen müssen, so ist halt doch klar, dass das, was Sie da gemacht haben, ein Stück weit schon ein Putsch war.
(Beifall AfD)
Dann kommen wir zu Nummer 3 Ihres Antrags. Der bezieht sich auf § 9 Abs. 2 Satz 2 – und da geht es um Wahlen und einen Verweis auf den § 51 Abs. 1 Satz 2. Wenn ich mir jetzt den § 51 Abs. 1 Satz 2 angucke, auch in Ihrer Fassung, erscheint mir das schlicht falsch, denn der regelt die Einbringung von Vorlagen. Also entweder haben Sie Ihr dunkles Wollen nicht ordentlich zum Ausdruck gebracht oder einfach geschlampt. Sie sollten sich das noch mal angucken. Dann haben wir die Nummer 9, da geht es um die Fixierung der Frist zur Anmeldung neuer Verhandlungsgegenstände. Was spricht dafür? Sie haben dazu, glaube ich, nichts vorgetragen. Ich kann auch nicht erkennen, warum man das machen sollte, aus meiner Sicht spricht nichts dafür. Dann fehlt aber dafür vollständig eine Regelung, in welcher Reihenfolge die Aktuellen Stunden bei dem neuen Verfahren aufgerufen werden sollen. Wenn man das nach Eingang macht, wäre es so eine Art Windhundrennen. Das wird der Sache natürlich überhaupt nicht gerecht. Und bei fünf Fraktionen dauert so eine Sitzung erfahrungsgemäß bis 18.00 Uhr, Regierungsbefragung kommt dann noch dazu, 1 Stunde 30 Minuten. Da stelle ich mir so ein bisschen die Frage: Wie lange soll denn der Mittwoch dauern? Das wird ziemlich ausufern. Haben Sie sich da mal Gedanken gemacht? Da wäre ich auch gespannt, wie Sie sich das vorgestellt haben. Aber wir hören da sicherlich viel davon, das muss ja heute noch nicht verabschiedet werden.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie
sind ja dann nicht mehr da, Herr Möller!) Dann haben wir die Nummer 15 – Abstimmungen nach Namensaufruf. Da frage ich mich auch so ein bisschen: Warum macht man das? Glauben Sie ernsthaft, dass das kürzer geht oder weniger langweilig ist? Ich glaube, ehrlich gesagt, das wird sogar länger dauern, einen Vorteil kann ich durch diese Regelung auch nicht erkennen. Dann haben wir mit etwas mehr Brisanz die Nummer 18 Ihres Geschäftsordnungsänderungsantrags. Da wollen Sie in § 51a für die Vorlagen Regelungen schaffen, also was darf in Vorlagen drinstehen und was sollte nicht drinstehen. Unter anderem geht es dabei um die parlamentarische Würde, es geht um Aussagen, die gegen die Menschenwürde verstoßen, diskriminierende, rassistische, beleidigende Meinungsäußerung. Meine Damen und Herren, darüber streiten wir uns jetzt schon ziemlich stark, wie soll denn das dann werden? Beispielsweise wenn es um Anträge der Linken geht, die dann vielleicht einen Faschismusvorwurf enthalten – wer sagt denn dann, das geht so nicht? Oder wie ist es bei meiner Fraktion, wenn wir einen asylpolitischen Antrag formulieren und jemand im Ältestenrat seitens der Linken sagt, das ist aber aus unserer Sicht rassistisch? Wer entscheidet dann, ob eine parlamentarische Initiative einer Fraktion in das Rund des Plenums gebracht und hier diskutiert werden kann? Das ist doch ein Beschäftigungsprogramm für das Verfassungsgericht, aber nicht wirklich eine sachgerechte Lösung, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Dann haben wir in der Nummer 24 Ihre Superidee vom prälegislativen Konsultationsverfahren. Das ist mal ein richtiger Brüller, muss ich sagen.
(Beifall BSW)
Den machen Sie ja letztlich eigentlich nur, weil Sie irgendwie eine Ausrede brauchen, dass Sie alles vorher mit der Linken durchkonsensualisieren müssen.
(Beifall AfD)
Pro forma schicken Sie es halt an alle und lesen …
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Damit geste-
hen Sie sich ein, dass Sie gar nicht mitmachen wollen!) Wir werden schon ordentlich mitmachen. Wir kriegen natürlich auch mit, dass Sie unsere Vorschläge gern aufgreifen, halt leider mit einer Verzögerung von einem halben Jahr,
(Beifall AfD)
was aber nicht Sinn und Zweck eines prälegislativen Konsultationsverfahrens sein sollte. Wir wissen doch alle, worum es hier geht: Sie haben keine Mehrheit, Sie brauchen die Mehrheit von der Linken, das haben Sie so vereinbart, die SPD hat das auch entsprechend angebunden. Und weil Sie keine Mehrheit haben, regeln Sie die Geschäftsordnung des Landtags, also der Legislative, neu. Meine Damen und Herren, das ist nicht sachgerecht. Ob eine Regierung eine Mehrheit hat oder nicht, hat in der Geschäftsordnung eines Landtags überhaupt nichts zu suchen, da gibt es überhaupt keinen Grund.
(Beifall AfD)
Es gibt übrigens schon ein legislatives Konsultationsverfahren, das sich sehr bewährt hat in Demokratien, jedenfalls in parlamentarischen Demokratien, das ist die Befassung von Gesetzen und Anträgen der Landesregierung im Landtag. Dafür gibt es die erste Lesung, dann gibt es Ausschussbefassung und zweite Lesung. Wenn man das ernst nimmt, wenn man es mit dem Parlamentarismus ernst meint, reicht das voll und ganz aus.
(Beifall AfD)
Dieses prälegislative Konsultationsverfahren ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben ist.
(Beifall AfD)
Dann haben Sie in der Nummer 48 Dringlichkeitsanfragen aufgenommen. Das ist keine schlechte Idee. Es ist allerdings dann eine schlechte Idee, wenn man damit die Mündlichen Anfragen ersetzen möchte, die durchaus ihren Wert haben. Dann kommen wir zur Regierungsbefragung, die in Ihrem Regelungsentwurf natürlich auch lauter Defizite hat. Also zum einen überlassen Sie ja nach diesem Vorschlag der Regierung, welches Regierungsmitglied an der Befragung teilnimmt und damit höhlen Sie natürlich auch das Frage- und Antwortund das Kontrollrecht der Opposition völlig aus. Denn wenn die Regierung bestimmt, wer da ist und wer antworten kann, dann bestimmen Sie letztlich auch, worauf es Antworten gibt. Das hat natürlich nichts mehr mit ordnungsgemäßer Kontrolle durch die Opposition zu tun –
(Beifall AfD)
also auch ein hochdefizitär gestaltetes Verfahren. Dann: Wer bestimmt, ob eine Frage von aktuellem landespolitischen Interesse ist? Die Regierung? Der Präsident? Das Gremium des Präsidenten und der Vizepräsidenten, in dem wir nicht vertreten sind? Also, meine Damen und Herren, auch das zeigt doch, dass Sie jede Menge Einfallstore schaffen, um unliebsame, kritische Fragen, die der Regierungsminderheit schaden, damit gleich von vornherein aus dem parlamentarischen Diskurs raushalten zu können. Allein der Verdacht, dass Sie das damit erreichen wollen, sollte Sie zum Nachdenken bewegen, ob Sie diesen Entwurf der Geschäftsordnung so verabschieden wollen. Was haben wir noch? Sie gehen an mehreren Stellen von der qualifizierten Mehrheit auf die einfache Mehrheit zurück. So eine qualifizierte Mehrheit hat natürlich ihren Sinn, wir haben es ja eben schon diskutiert. Grundsätzlich hat sie den Sinn, dass besonders weitreichende Entscheidungen auch wirklich einen großen gesellschaftlichen Konsens erreichen. Das wird insbesondere dann besonders bedeutend, wenn eine Gesellschaft tief gespalten ist wie die in Thüringen. Und es ist im Übrigen auch so, dass ein demokratischer Rechtsstaat nicht nur durch Mitbestimmung durch die Mehrheit bestimmt wird, sondern letztlich auch durch einen entsprechenden Minderheitenschutz. Auch diesem Zweck dient eine Zweidrittelmehrheit. Sie schaffen sie ab. Das spricht auch für sich. Letztlich erreichen Sie mit diesem Neuzuschnitt der Geschäftsordnung das Ausblenden von signifikanten Mehrheiten in unserer Gesellschaft, und zwar auch außerhalb des Parlaments, deren Vertreter Sie hier einfach nicht mehr wahrnehmen müssen und hören müssen, sondern wo eher so nach dem Motto der Gnade verfahren wird: Okay, das ist ein landespolitisch aktuelles Thema, da werden wir sie berücksichtigen. Okay, dieses Gremium ist jetzt nicht ganz so wichtig, da können wir auch mal einen von denen reinwählen, aber wenn es um wichtige Sachen geht, dann wählen wir sie eben nicht rein. Diese Beliebigkeit, über die Sie entscheiden, das ist Willkür. Das hat eben nichts mehr mit einer neutralen und sachgerechten Geschäftsordnung zu tun.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Und das
BSW macht mit!) Ja, das ist schade. Dann haben wir den Antrag der Linken – das ist jetzt ein bisschen kurios –, daran habe ich weniger auszusetzen als am Ausgangsantrag der Koalitionsfraktionen. Die Regelung zu den Parlamentarischen Gruppen, da muss ich sagen: Ja, kann man regeln, ist jetzt nicht falsch, aber so ein bisschen verkennen Sie dabei zum Beispiel die Genese, wie eine Parlamentarische Gruppe entsteht. Parlamentarische Gruppen werden ja nicht reingewählt, sondern sie entstehen meistens dadurch, dass Kleinfraktionen am Ende Leute von der Stange gehen und dann hat man plötzlich eine Parlamentarische Gruppe.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Es
soll auch bei größeren Fraktionen gewesen sein, dass Leute von der Stange gehen, Herr Möller!) Man müsste also eigentlich auch regeln, dass diejenigen, die keinen Anspruch auf bestimmte Positionen, wie zum Beispiel einen Vizepräsidenten haben, dann diesen Vizepräsidenten auch verlieren. Das regeln Sie leider nicht. Das fehlt also. Dann haben wir mit der Nummer 3 einen kritikwürdigen Punkt. Da versuchen Sie so ein bisschen, Gleichbehandlungsgründe zu kultivieren. Da geht es um Krankheiten und die Gleichstellung von beispielsweise Schwangerschaften mit Krankheiten. Ich sehe dafür überhaupt keinen Bedarf, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von den Linken. Diese Änderung ist überflüssig,
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Ein Vorschlag
aus der Kommission der Abgeordneten!) denn schon die bisherige Rechtslage hat klargestellt, dass der Schwangerschaftszustand beispielsweise bei Frauen, der nicht als Krankheit bezeichnet wird, als sonstiger wichtiger Grund natürlich auch ein Fernbleiben von der Sitzung entschuldigt. Dafür gibt es überhaupt keinen Bedarf.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke:
Doch!) Doch, sagen Sie. Na, Sie können es ja gleich erläutern. Gut, ich denke, das reicht vielleicht erst mal für das Erste. Ich brauche ja noch ein paar Minuten, um zu reagieren. Also dann wünsche ich uns eine schöne Debatte.
(Beifall AfD)
