Katharina König-Preuss
Fragestunde
Herzlichen Dank. Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt in Thüringen Die Anzahl der Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen wird von staatlichen Stellen niedriger beziffert als seitens zivilgesellschaftlicher Initiativen sowie Journalistinnen und Journalisten. Während in Thüringen lediglich ein Opfer durch rechte Gewalt offiziell anerkannt ist, gehen Opferberatungsstellen von bis zu elf Todesfällen durch rechte Gewalt in Thüringen seit dem Jahr 1990 aus. Am 9. November 2018 – also vor mehr als sechs Jahren, fast sieben Jahren – beschloss der Thüringer Landtag, die damalige Landesregierung mit der Überprüfung rechter Todesfälle in Thüringen zu beauftragen. Entsprechende Mittel, um eine Überprüfung durch ein unabhängiges und externes wissenschaftliches Forschungsinstitut zu veranlassen, wurden in den Landeshaushalt eingestellt. Im Juni 2022 begann die wissenschaftliche Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt in Thüringen durch die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin in Kooperation mit dem Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien. Nach Kenntnis der Fragestellerin soll die wissenschaftliche Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt bereits länger abgeschlossen sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann ist die wissenschaftliche Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt mit welchem Ergebnis abgeschlossen? 2. Wie gedenkt das zuständige Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung mit den Ergebnissen umzugehen, insbesondere im Hinblick auf die Veröffentlichung der Ergebnisse und die nachträgliche staatliche Anerkennung von Todesfällen rechter Gewalt? 3. Welche zu überprüfenden Todesfälle wurden auch durch die wissenschaftliche Überprüfung als solche rechter Gewalt eingeordnet? 4. Wann erfolgt in Thüringen die Anerkennung der weiteren Todesfälle rechter Gewalt, welche durch die wissenschaftliche Überprüfung als solche eingeordnet wurden?
