Stefan Möller
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Ja, am Ende meiner Rede. Herr Bühl sagte ziemlich deutlich und unterstreicht damit noch mal das Ziel dieses Gesetzentwurfs: „Für mich ist klar, die AfD kann nicht Teil einer Kommission sein, in der sie sich im Endeffekt selbst überwachen würde. Das würde das ganze Gremium konterkarieren. Das muss die AfD für sich akzeptieren.“ Na ja, Herr Bühl, wir akzeptieren das natürlich nicht. Das hätte Sie wahrscheinlich auch gewundert, denn Sie erzählen gleich zweimal Unsinn. Das Erste: Natürlich überwachen wir uns nicht selber, sondern wir überwachen die, die uns überwachen. Das ist ein Unterschied. Das sollten Sie wissen.
(Beifall AfD)
Wir würden dann tatsächlich aus erster Hand mitbekommen, welche Machenschaften unternommen werden, um eine Opposition mit illegalen, nach meiner Überzeugung sogar mit strafbaren Methoden zu kontrollieren, um ihr die Möglichkeiten zu nehmen, politisch zu handeln und sie möglichst sogar zu verbieten.
(Beifall AfD)
Wir könnten natürlich auch darauf aufmerksam machen, wenn andere Kontrolleure das nicht sehen wollen. Wir würden also eine ganz andere Öffentlichkeitswirkung haben für ein bestimmtes Versagen der Kontrolle.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sie wissen
schon, dass diese Gremien geheim tagen!) Na ja, Sie wissen schon, dass es einen öffentlichen PKK-Bericht gibt. Und in diesem öffentlichen PKK-Bericht haben bestimmte Sachen einfach drinzustehen. Das tun Sie bisher nicht, weil Sie nämlich den Mantel des Schweigens darüber kleiden. Das gehört einfach zur Wahrheit dazu. Diesen Zustand, diesen rechtswidrigen Zustand, dieses Absehen von Kontrolle, die aber dem Parlament übertragen ist, das wollen Sie perpetuieren. Das ist nicht verfassungskonform, das ist auch nicht rechtskonform. Sie versuchen hier, legislatives Unrecht zu schaffen, um weiter gegen die Opposition vorgehen zu können,
(Beifall AfD)
und zwar die, die Sie nicht unterstützt, weil Sie nämlich ein Problem haben mit Opposition, die die Regierung wirklich kritisiert, die sich nicht an Leitplanken hält, was gesagt werden soll und was nicht gesagt werden darf. Das ist natürlich anders bei den Kollegen hier drüben, die genau in ihrem Milieu mittlerweile mitschwimmen. Und da unterscheiden wir uns eben. Und zweitens: Das ist der typische Zirkelschluss, der schon für sich die ganze Systematik ad absurdum führt. Wer entscheidet denn nach diesem Konzept, was Sie jetzt aufstellen, wer in der PKK den Verfassungsschutz kontrollieren darf?
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das Parla-
ment!)
(Zwischenrufe aus der Fraktion Die Linke:
Das Parlament!) Am Ende ist es der Verfassungsschutz. Nein, es ist der Verfassungsschutz. Denn der Verfassungsschutz sagt, ich beobachte die größte Oppositionspartei, die größte Oppositionsfraktion, die größte Fraktion insgesamt hier im Land. Und dann darf die natürlich nach Ihrer Logik nicht mehr den Verfassungsschutz kontrollieren. Das heißt, der Kontrollierte entscheidet, wer ihn kontrolliert.
(Beifall AfD)
Also, meine Damen und Herren, dass das mit einem vernünftigen, funktionierenden Rechtsstaat nicht übereinzubringen ist, das sollte jedem klar sein. Dazu braucht man kein Jurist sein, da braucht man nicht mal studiert zu haben. Ich könnte jetzt noch viel erzählen zur Praxis des Verfassungsschutzes, es ist aber heute schon viel dazu gesagt worden. Deswegen, Herr Hanke, Hande. Ich merke es mir nicht, tut mir leid, aber irgendwann habe ich es drauf. Bitte schön.
