Beate Meißner
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Küntzel, im Namen der Thüringer Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Nach derzeitigem Erkenntnisstand hat der Beschuldigte einen Spiegel beschädigt und aus mehreren Spiegelscherben Stichwaffen gebaut, indem er diese umwickelte, um sie umgreifen zu können, ohne sich selbst zu verletzen. Zu Frage 2: Beim Zugriff sowie bei der Verbringung des Beschuldigten in den besonders gesicherten Haftraum verletzten sich insgesamt sechs Bedienstete. Hierbei handelte es sich bei fünf der sechs Bediensteten um leichte Verletzungen, wie etwa einer Verstauchung oder blauen Flecken infolge Stoßens, die keiner ärztlichen Behandlung bedurften und auch keine Dienstunfähigkeit nach sich zogen. Ein Bediensteter verdrehte sich beim Zugriff ein Bein. Dies bedurfte einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus. Der betreffende Bedienstete ist voraussichtlich nächste Woche wieder dienstfähig. Durch den Angriff des Beschuldigten mittels einer Spiegelscherbe wurden zudem drei Gefangene verletzt. Ein Gefangener erlitt dadurch eine Stichverletzung am Hals, die im nächstgelegenen Krankenhaus ambulant ärztlich behandelt wurde. Der betroffene Gefangene konnte nach zwei Stunden das Krankenhaus wieder verlassen und wurde in die JVA Tonna zurückverbracht. Die Verletzungen der beiden anderen Gefangenen, davon eine oberflächliche Wunde am Hals sowie eine leichte Wunde am Finger, bedurften keiner ärztlichen Versorgung. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, um allen Verletzten an dieser Stelle meine besten Genesungswünsche zu übermitteln. Frage 3: Nach derzeitigem Erkenntnisstand liegen dem Vorfall weder strukturelle Defizite noch personelle Defizite im Sinne einer mangelnden Personalausstattung in der JVA Tonna zugrunde. Zu Frage 4: Die Thüringer Justizvollzugseinrichtungen verfügen allesamt bereits über persönliche Schutzausrüstungen wie etwa Helme, Schutzwesten, Einsatzschilder, Einsatzstöcke, Schnittschutzkragen und Schnittschutzhandschuhe, die in den Anstalten gelagert werden und derer sich Bedienstete im Fall eines Vorkommnisses bedienen können. Es wird aktuell die Möglichkeit geprüft, dass die Bediensteten eine Schnittschutzausrüstung auch individuell erhalten können, die permanent im Arbeitsalltag mit sich geführt werden kann. Daneben wird aktuell auch die Ausstattung aller Hafträume mit bruchsicheren Spiegeln geprüft. Teilweise ist dies bereits der Fall. Darüber hinaus wird weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Ausund Fortbildung der Bediensteten, insbesondere im Bereich des Deeskalations- und Eigensicherungstrainings, gelegt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
