Katja Mitteldorf
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Die Besserstellung besteht vor allem darin – da müssen Sie schon beide Teile lesen, lieber Kollege –, dass Frauen, die im Mutterschutz sind und ein Beschäftigungsverbot haben, nach Antrag die Möglichkeit haben, an Ausschusssitzungen teilzunehmen zum Beispiel. Das heißt, sie werden nicht an ihrer Arbeit gehindert, sie werden aber auch nicht gezwungen im Zweifel, in medizinischen Notfällen hier erscheinen zu müssen, weil ihnen sonst ihr Sitzungsgeld abgezogen wird. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke, SPD)
