Christian Tischner
Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke für die überwiegend sehr sachliche Debatte, die auch doch stark ins Detail gegangen ist. Das erspart mir die eine oder andere Ausführung und Differenzierung. Herr Jankowski, vielleicht so viel vornweg: Wir sind nicht in Dänemark und auch nicht in Schweden. Wir müssen auch keine Probleme herbeireden, wo keine sind. Wenn wir in unseren Grundschulen unterwegs sind, dann sehen Sie auch, dass das Analoge Vorrang, den deutlichen Vorrang hat. Und all das, was zu tun ist angesichts der Entwicklung der Digitalisierung, das ist auf dem Weg bzw. wird vernünftig angegangen. So ein bisschen hatte ich das Gefühl gehabt, dass Ihr Antrag, Herr Hey hat es schon beschrieben, vielleicht auch aus einer KI entstanden ist – so viel Allgemeinplätze, ein bisschen was dann aufgewärmt. Aber okay. Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat eine klare bildungspolitische Linie. Wir setzen auf ein ganz durchdachtes Verhältnis von analogem und digitalem Lernen. Der Vorrang des analogen Lernens ist dabei längst Konsens in unserem Schulsystem. Niemand will, dass Kinder Lesen, Schreiben und Rechnen auf einem Tablet anstatt mit Stift und Papier erlernen. Aber es wäre eben auch fatal, wenn wir Schülerinnen und Schüler nicht frühzeitig an einen reflektierten Umgang mit digitalen Medien heranführen. Unser Ziel ist es als Landesregierung, sie zu befähigen, diese Werkzeuge tatsächlich auch sinnvoll zu nutzen, aber sie nicht davon fernzuhalten. Es gilt für uns ganz klar: In den Grundschulen haben Handys zur Pausengestaltung nichts zu suchen. Und ich bin auch sehr froh, dass sich viele weitere Schulen in Thüringen auf den Weg machen, genau diesen Weg zu gehen, in der Pausengestaltung auf das Handy zu verzichten. Die Schule, die uns hier am nächsten ist, das Sportgymnasium, die haben ein sehr tolles Projekt gestartet, haben zum Beispiel jetzt in der Mensa das Handy vernutzt und melden zurück, dass es dazu führt, dass die Schülerinnen und Schüler tatsächlich wieder mehr in der Pause miteinander reden. Also es hat durchaus einen Effekt. Die AfD argumentiert weiter, dass der Einsatz digitaler Medien die kognitive Entwicklung junger Kinder gefährdet. Dabei ignorieren Sie aber völlig, dass die Wissenschaft durchaus differenzierte Studien hierzu hervorgebracht hat. Entscheidend ist nicht, ob digitale Medien genutzt werden, sondern entscheidend ist – und das war, glaube ich, auch ein großer Konsens hier im Haus –, wie sie genutzt werden. Eine gezielte und altersgerechte Integration kann Lernprozesse unterstützen, etwa durch integrative Leseförderung oder individualisiertes Feedback. Das haben zahlreiche Studien gezeigt und das ist auch der Ansatz, den wir in Thüringen verfolgen. Die Forderung, digitale Medien aus den Grundschulen weitgehend herauszuhalten, ist daher sehr kurzfristig. Viele Schulen haben ein Konzept, das den Einsatz digitaler Medien in den Grundschulen klar regelt. Sie sind Ergänzung, nicht Ersatz. Sie sind Mittel zum Zweck und kein Selbstzweck. Und der analoge Unterricht bleibt selbstverständlich die Basis. Wenn es die eine oder andere Schule geben sollte, die da anders agiert, dann werden wir das demnächst auch noch mal klarstellen. Dazu haben wir uns auch im Koalitionsvertrag entsprechend verständigt. Es gehört auch die Nutzungseinschränkung für Handys während der Unterrichtszeit dazu. Eine Maßnahme, die wir im Koalitionsvertrag verankert haben, um Ablenkungen zu reduzieren und vor allem die soziale Interaktion in der Schule auch zu stärken. Die AfD fordert Maßnahmen, die längst in Umsetzung sind. Schon in der vergangenen Legislatur hat der Landtag einen parteiübergreifenden Beschluss gefasst, der die Digitalisierung des Schulwesens gezielt vorantreibt. Dieser Beschluss von damals setzt auf eine leistungsfähige, digitale Infrastruktur, eine durchdachte Ausstattung der Schulen mit Endgeräten und eine qualitätsgesicherte Lehrerfortbildung. Diese Maßnahmen befinden sich derzeit in der Umsetzung. Die Landesregierung arbeitet daran, sie konsequent weiterzuführen mit Augenmaß und im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler. Was den Umgang mit künstlicher Intelligenz betrifft, so geht die Landesregierung verantwortungsvoll damit um. Wir untersuchen derzeit, wo KI sinnvoll unterstützen kann, etwa bei Diagnoseinstrumenten zur Leseförderung, vielleicht auch beim Thema „Sprachtests“. Aber wir stellen als Landesregierung klar: KI wird keinen Lehrer ersetzen. Der persönliche Austausch zwischen den Lehrenden und den Lernenden ist unverzichtbar für den Bildungserfolg. Auch die Kritik der AfD an der Medienbildung für Eltern und Lehrkräfte schießt etwas weit über das Ziel hinaus. In Thüringen existiert längst ein professionelles Netzwerk von Informations- und Unterstützungsangeboten, von medienpädagogischen Materialien über die Elternabende bis hin auch zur Lehrerweiter- und -fortbildung. Wir setzen in diesem Bereich nicht auf Verbote und auf Panikmache, sondern auf Aufklärung, auf Miteinander und auf Befähigung. Mit der verpflichtenden Einführung des Fachs Medienkunde ab Klasse 5 – übrigens auch ein Beschluss, den wir hier im Landtag gemeinsam getroffen haben –, ist bereits ein wichtiger Schritt gemacht. Diese Entscheidung zeigt: Die Vermittlung von Medienkompetenz ist in Thüringen auf einem guten Weg und wir sind bundesweit damit auch Vorreiter. Viele schauen nach Thüringen, was im Bereich der Medienkompetenz als Unterrichtsfach passiert. Also einerseits natürlich Augenmaß, andererseits aber auch eine gute Prävention und Bildung. Deshalb darf ich im Namen der Landesregierung sagen: Der Antrag verkennt die Realität unserer Bildungspolitik und die tatsächlichen Herausforderungen in diesem Bereich. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
